Protocol of the Session on July 16, 2003

(Abg. Hauk CDU: Bitte keine persönlichen Erklä- rungen!)

Kollege Hauk, das muss man in einem Parlament aushalten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich kann mich kurz fassen, möchte aber doch zwei oder drei Punkte erwähnen.

Die jetzige Umsetzung des Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung basiert ja im Wesentlichen auf Bundesrecht. Im Bundestag haben sich die großen Fraktionen, inklusive der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf diese Reform geeinigt. Die FDP hat auf Bundesebene gegen dieses Gesetz

gestimmt. Dies sei einfach einmal angemerkt. Die FDP hat nach meinen Informationen dagegen gestimmt, weil ihr das Gesetz nicht weit genug ging, weil es nicht genügend Freiheit für die künftige Juristenausbildung einräume.

Wir als bündnisgrüne Fraktion in diesem Haus sind der Auffassung, dass mit der jetzt in die Wege geleiteten Reform, durch die mehr die anwaltliche Ausbildung in den Mittelpunkt der Juristenausbildung kommt – man weiß, dass mehr als 90 % der Absolventen des Jurastudiums und des Referendariats schließlich eine Anwaltstätigkeit aufnehmen und nur maximal 10 % bei Verwaltung und Justiz landen –, natürlich auch in der Ausbildung eine Fokussierung auf die Anwaltstätigkeit stattfinden muss.

Ein weiteres Argument, das meines Erachtens die Reform trägt, weshalb wir diesem Gesetzentwurf und der Umsetzung zustimmen, ist die Bedeutung, die die Universität jetzt gewinnt. Sie bekommt einen Prüfungsteil für das erste Staatsexamen, der mit 30 % gewichtet wird. Da hätte ich mir auch 50 % vorstellen können, aber parlamentarische demokratische Entscheidungen sind nun einmal auch immer wieder Kompromisse. Die Regelung führt dazu, dass die Universität in Zukunft auch selber mehr gestalten kann; ich denke dabei an europäisches Recht, an internationales Recht, an Sprachkenntnisse und anderes. Diese Freiheit, die die Universität bekommt, die dann auch für die Prüfung verantwortlich wird, ist sicher ein großer Fortschritt, der die Juristenausbildung auch in Baden-Württemberg voranbringen wird. Insofern haben wir als Grüne keine Einwendungen gegen dieses Gesetz und tragen es mit.

(Beifall des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Das Wort erhält Frau Ministerin Werwigk-Hertneck.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass es parteiübergreifend möglich ist, diese Reform der Juristenausbildung auch in Baden-Württemberg durchzusetzen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Zurufe: Sehr gut! – Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/2225. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Nachdem ich von allen Fraktionen Zustimmung gehört habe, kann ich über die Paragraphen insgesamt abstimmen lassen.

Ich rufe auf

§§ 1 bis 12

Wer diesen Paragraphen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den §§ 1 bis 12 ist einstimmig zugestimmt worden.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 16. Juli 2003 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz – JAG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts – Drucksache 13/2129

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr – Drucksache 13/2215

Berichterstatterin: Abg. Regina Schmidt-Kühner

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Steim.

(Abg. Seimetz CDU: Aber jetzt kommt eine Rede!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schon der Titel dieses Gesetzes ist so lang, dass die fünf Minuten Redezeit mit seiner Erwähnung nahezu ausgeschöpft sind.

(Beifall des Abg. Döpper CDU – Abg. Döpper CDU: Bravo!)

Das Gesetz wird im Haushalt von Baden-Württemberg jährlich 24 000 € Mehrkosten verursachen. Würde man dieses Gesetz nicht verabschieden, würden langfristig noch höhere Kosten entstehen. Ich empfehle Ihnen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Ab- geordneten der Grünen – Abg. Seimetz CDU: Das war eine der besten Reden in diesem Haus!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Schmidt-Kühner.

(Abg. Seimetz CDU: Sie wird sich jetzt anschlie- ßen!)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Der Inhalt dieses Gesetzes ist die Auflösung der Akkreditierungsstelle und die Übertragung der Aufgaben, die die Akkreditierungsstelle bis jetzt gehabt hat, auf die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Die Länder waren sich alle einig darüber, dass man das so will, weil man auch sparen möchte und effizienter werden muss.

Wir schließen uns dieser Position an und empfehlen die Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Hervorragend! – Abg. Seimetz CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Berroth.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einem einheitlich von allen Ländern beschlossenen Akt der Verwaltungsreform wird auch die FDP/DVP ihre Zustimmung nicht verweigern.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Heiterkeit des Abg. Klein- mann FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Boris Palmer.

(Abg. Seimetz CDU: Der Boris spricht jetzt eine halbe Stunde! – Abg. Rosa Grünstein SPD: Aber jetzt auch ganz kurz!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Regelungen des vorliegenden Abkommens sind gekennzeichnet von Sätzen wie dem Folgenden:

Artikel 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird beim 5. Spiegelstrich das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.

Wir können dem Gesetzentwurf zu diesem Abkommen bedenkenlos zustimmen.

(Heiterkeit – Beifall des Abg. Blenke CDU – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Das ist aber schön für euch! – Abg. Rosa Grünstein SPD: Wahnsinn!)