Protocol of the Session on July 16, 2003

Erstens: Als überzeugter Demokrat und nur meinem Gewissen verantwortlicher Abgeordneter bin ich der Auffassung,

dass die Diäten der Abgeordneten des Landtags von BadenWürttemberg angemessen sind. Auch die jetzt beschlossene Erhöhung, die jedenfalls nicht über die Erhöhung der für den öffentlichen Dienst beschlossenen Erhöhung der Bezüge hinausgeht, halte ich für angemessen.

(Zuruf des Abg. Alfred Haas CDU)

Engagierte und möglichst mit viel Sachverstand ausgestattete Abgeordnete als Repräsentanten unserer demokratischen Gesellschaft können wir für die Arbeit in den Parlamenten nur gewinnen, wenn wir ihr Engagement auch entsprechend vergüten.

(Abg. Alfred Haas CDU: Oder wenn man als An- walt viel nebenher verdient!)

Zweitens: Meine Ablehnung der heute mehrheitlich beschlossenen Diätenerhöhung basiert auf der meines Erachtens zumindest in Teilen bestehenden Unvereinbarkeit des geltenden Systems der Abgeordnetenentschädigung des Landtags von Baden-Württemberg mit dem Verfassungsrecht und der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.

(Zuruf des Abg. Alfred Haas CDU)

So führt der Präsident des Landtags von Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung vom 11. Juli 2002 zum Thema der Neuordnung der Funktionszulagen Folgendes aus – ich zitiere wörtlich –:

Präsident Straub betonte abschließend, es sei erklärtes Ziel der angestrebten Lösung, den bisher eindeutig verfassungswidrigen Zustand bei der Gewährung von Funktionszulagen an Inhaber von Funktionsämtern durch eine verfassungskonforme und transparente Regelung abzulösen.

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Diätenrecht im Juli 2000 und spätestens seit dem von Professor Kirchhof im September 2001 vorgelegten Gutachten steht fest, dass wir auch in Baden-Württemberg eine Reform der Abgeordnetenentschädigung durchführen müssen.

(Zuruf des Abg. Scheuermann CDU)

Diese Reform muss zu einer transparenten und angemessenen Entschädigung führen.

(Zuruf des Abg. Alfred Haas CDU)

Dabei müssen alle Zulagen abgeschafft und alle Bestandteile der Diäten steuerpflichtig werden.

(Abg. Alfred Haas CDU: Der Birzele hätte Sie schon längst weggeschickt!)

Auch Abgeordnete müssen zumindest einen Beitrag zum Aufbau ihrer Altersversorgung leisten, und die Inkompatibilitätsregelungen müssen restriktiver ausgestaltet werden.

(Abg. Alfred Haas CDU: Keine Erklärung zur Ab- stimmung! – Weitere Zurufe von der CDU)

Herr Abgeordneter, darf ich Sie bitten – –

Ich komme zum Schluss. § 100 Abs. 3 der Geschäftsordnung: fünf Minuten für Erklärungen zur Abstimmung.

(Abg. Drexler SPD: Aber dann müssen wir die De- batte über Kirchhof machen, weil das unrichtig ist, was du sagst!)

Solange diese verfassungsrechtlich gebotene Reform nicht angegangen wird, sehe ich aufgrund meines Selbstverständnisses als Abgeordneter keine Möglichkeit,

(Zuruf des Abg. Scheuermann CDU)

systemimmanenten Änderungen des Abgeordnetengesetzes zuzustimmen.

(Abg. Alfred Haas CDU: Die Mehrheit ist gesi- chert, Herr Oelmayer! Sie kriegen die Diäten auch! – Zuruf des Abg. Drexler SPD)

Meine Damen und Herren, damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungs- gesetz – JAG) – Drucksache 13/2086

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 13/2225

Berichterstatter: Abg. Stickelberger

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Wem darf ich das Wort in der Aussprache erteilen? – Herr Abg. Dr. Schüle, Sie erhalten das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Juristenausbildungsgesetz verbessert die Ausbildung unseres juristischen Nachwuchses im Land. Die bisherige Erste Juristische Staatsprüfung wird in sinnvoller Weise differenziert. Es wird zwei Teile geben: Ein erster Teil – 70 % – entspricht der jetzigen klassischen staatlichen Prüfung, und 30 % werden in die Hände der Universitäten gelegt.

Meine Damen und Herren, die Neugestaltung bringt im Wesentlichen zwei Verbesserungen.

Erstens: Das Studium der Rechtswissenschaften wird praxisnäher gestaltet. Derzeit ist die praktische Ausbildung sehr stark an der Tätigkeit des Richterberufs ausgerichtet, obwohl nur ein kleiner Teil der Absolventen...

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Unterhaltungen draußen zu führen.

... in den Staatsdienst aufgenommen wird. Die große Mehrzahl der Absolventen – das wis

sen wir – gehen in den Anwaltsberuf, ohne eine ausreichende und auf die Erfordernisse des Anwaltsberufs ausgerichtete Ausbildung genossen zu haben. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass in dieser Ausbildungsreform die Mischung zwischen der richterlichen Ausbildung und der anwaltlichen Ausbildung hergestellt wird.

Der zweite Punkt: Mit diesem Gesetz tragen wir auch den Möglichkeiten der Universitäten zu einer differenzierten Ausbildung und damit auch einer Stärkung der Autonomie der Universitäten Rechnung. Wir können dadurch auch einen Beitrag zu mehr Wettbewerb und zu mehr Profilbildung unserer Universitäten leisten.

Die CDU-Fraktion trägt dieses Gesetz mit. Wir werden ihm zustimmen, und ich freue mich, dass auch alle anderen Fraktionen dies tun werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Stickelberger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt diese Reform, vor allem deshalb, weil den Marktanforderungen im Hinblick auf den Anwaltsberuf Rechnung getragen wird. Wir begrüßen das ausdrücklich. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch die reisekostenrechtliche Regelung für Referendare. Für die SPD-Fraktion darf ich die Zustimmung erklären.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Hauk CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Theurer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf wird die Juristenausbildung an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Deshalb kann auch die FDP/DVP-Fraktion dieser Gesetzesänderung zustimmen.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Hauk CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Oelmayer.

(Abg. Hauk CDU: Bitte keine persönlichen Erklä- rungen!)