Herr Minister, es geht natürlich nicht nur um die Frage, welche Gelder direkt an den Sender fließen, sondern – –
Die Frage, Herr Minister, lautet: Es geht ja auch um Bürgschaften an eine neu gegründete Firma, deren Ansiedlung natürlich im Zusammenhang mit Firmen steht, die in Baden-Württemberg bereits existieren. Ist Ihnen bekannt, ob da Verknüpfungen zwischen der letztendlichen Lizenzierung und einer Bürgschaft, die dann gegeben werden soll, hergestellt werden?
Ich bin nicht dafür da, in einer öffentlichen Sitzung des Landtags ausgiebig über Bürgschaftsfragen Auskunft zu geben.
Bürgschaften mit einem Volumen von über 3 Millionen € werden nichtöffentlich im Wirtschaftsausschuss abgehandelt. Bürgschaften mit einem Volumen von 750 000 € bis zu 3 Millionen € werden durch die zuständigen Gremien der L-Bank – denen ich nicht angehöre – erteilt. Ich glaube,
dass die Frage nach der Landesbank falsch war. Wenn ich die Presseartikel und meine Informationen richtig werte, geht es um die L-Bank in Karlsruhe, die bei diesem Bürgschaftsvolumen auch zuständig ist. Kleinere Bürgschaften bis 750 000 € werden durch die Bürgschaftsbank BadenWürttemberg abgewickelt.
Aber eine öffentliche Sitzung des Landtags von BadenWürttemberg ist nicht der Ort, um Bürgschaftsfragen zu erörtern.
Herr Minister Palmer, haben Sie auch mit anderen Bewerbern um diese Fernsehfrequenz gesprochen und, wenn ja, wann?
Zweitens: Können Sie den sich aufdrängenden Zusammenhang erläutern, der sich aus Ihren Bemühungen ergibt, einerseits „Sonnenklar TV“ hier anzusiedeln und andererseits das Landesmediengesetz zu novellieren, um damit auch die Zahl der privaten Must-carry-Fernsehangebote zu deckeln?
Zum ersten Teil kann ich Ihnen mitteilen, dass wir mit einem anderen Bewerber ein Gespräch geführt haben. Ich bin für diese Frage sehr dankbar, denn somit kann ich das in der Öffentlichkeit auch einmal klarstellen.
Wir sind mit Schreiben vom 6. oder vom 7. November erstmals brieflich von der Absicht des anderen Bewerbers in Kenntnis gesetzt worden, sich eventuell um diese Frequenz zu bewerben. Offensichtlich gab es viel früher – und das ist auch richtig so – Kontakte mit der Landesanstalt für Kommunikation. Sie ist dafür zuständig. Es gab bei der Landesanstalt für Kommunikation auch mündliche Erörterungen. Wir selber haben am 6. oder am 7. November über unseren Regierungssprecher, der den Bewerber zufällig bei einem Termin traf, einen Brief bekommen. Daraufhin habe ich in einem Abstand von zwei Wochen, am 22. November 2002, so zeitnah wie irgend möglich, mit diesem Bewerber gesprochen.
Weitere Briefe sind im Staatsministerium nicht eingegangen, und jeder Bewerber ist auch vom Staatsministerium gleich behandelt worden. Man kann aber schon verlangen, dass die Bewerber einen Brief schreiben, um ein Gespräch bitten und auch Informationen haben wollen. Auf puren Verdacht hin werden wir nicht tätig.
Nun zu Ihrer zweiten Frage, Frau Kipfer: Die Deckelung des Must-carry-Bereichs dient der Stärkung des Medienstandorts. Wir wollen damit natürlich ermöglichen, dass dieser Bereich enger begrenzt wird. Das ist die Zielsetzung, wie ich heute Morgen bei der Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesmediengesetzes auch dargelegt habe.
Ich vermerke zur Anfrage des Herrn Abg. Blenke, dass sich der Kollege mit einer schriftlichen Beantwortung durch die Landesregierung einverstanden erklärt hat.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – L ä r m g r e n z w e r t e f ü r K l e i n f l u g z e u g e
b) Gibt es im Hinblick auf den Lärmschutz unterschiedliche Flugbeschränkungen bei Flugplätzen und bei Außenlandegeländen, wenn ja, warum?
Zu a: Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) hat für alle Luftfahrzeuge maximale Lärmgrenzwerte festgelegt, die von den nationalen Staaten unterschritten werden können. Die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Lärmgrenzwerte für die zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge sind in den Lärmschutzforderungen für Luftfahrzeuge (LSL) festgelegt. Die LSL gelten für Unterschallstrahlflugzeuge, Propellerflugzeuge, Hubschrauber und Motorsegler. Die in den LSL festgelegten Lärmgrenzwerte unterschreiten die Lärmgrenzwerte der ICAO um 8 dB(A). Damit hat Deutschland neben der Schweiz und Österreich in Europa die strengsten Lärmgrenzwerte.
Neue Luftfahrzeuge werden in Deutschland nur zum Verkehr zugelassen, wenn sie diese abgesenkten Lärmgrenzwerte einhalten. Bei der Verkehrszulassung wird hierüber ein Lärmzeugnis erteilt, das die für das jeweilige Muster gemessenen Lärmwerte enthält.
Am Beispiel festgemacht: Der in den LSL festgelegte Lärmgrenzwert für Flugzeuge von 1 500 bis 9 000 Kilogramm Höchstabflugmasse, die beispielsweise zum Absetzen von Fallschirmspringern zum Einsatz kommen, liegt bei 80 dB(A).
Zu b: In der Bundesrepublik wurde zur Senkung der Lärmauswirkungen durch kleinere Flugzeuge in der Umgebung von stark frequentierten Landeplätzen die Verordnung über die zeitliche Einschränkung des Flugbetriebs mit Leichtflugzeugen und Motorseglern an Landeplätzen (Landeplatz- Lärmschutzverordnung) erlassen. Danach wird der Flugbetrieb an Flugplätzen mit mehr als 15 000 Starts und Landungen in der Form eingeschränkt, dass ein allgemeines Flugverbot für propellergetriebene Luftfahrzeuge bis 9 000 Kilogramm höchstzulässiger Startmasse besteht. Die Einschränkung gilt in folgenden Zeiten: montags bis freitags vor 7:00 Uhr, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr Ortszeit und nach Sonnenuntergang, samstags, sonntags und an Feiertagen vor 9:00 Uhr und nach 13:00 Uhr Ortszeit.
Ausgenommen von den Einschränkungen sind lediglich Überlandflüge und Flüge mit Flugzeugen, die die in der Antwort zu Buchstabe a genannten verschärften deutschen Lärmgrenzwerte nochmals um mindestens 4 dB(A) unterschreiten.
Für Außenlandegelände gelten diese Einschränkungen nicht, da die festgelegten 15 000 Starts und Landungen im Jahr bei weitem nicht erreicht werden.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) – Drucksache 13/1551
Das Präsidium hat festgelegt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache geführt wird, und schlägt vor, den Gesetzentwurf an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes – Drucksache 13/1567
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit den von uns gewollten Änderungen des Ministergesetzes soll die Altersversorgung der Mitglieder der Landesregierung neu geregelt werden. Es sind gewissermaßen drei Eckpunkte und eine weitere zusätzliche Neuregelung.
Der erste Eckpunkt dieser Neuregelung ist die Anhebung der Altersgrenze bis zur Auszahlung des Ruhegehalts von derzeit 55 Jahren auf 65 Jahre. Die Anhebung scheint uns notwendig und sinnvoll zu sein, weil auch ein breiter Teil der Bevölkerung erst mit dem Erreichen einer Regelaltersgrenze von 65 Jahren einen Anspruch auf Altersversorgung erheben kann. Auch im Vergleich zu Regelungen im Bund und in anderen Bundesländern erscheint es sinnvoll, die bisherige privilegierende Regelung zu korrigieren.
Ich glaube, wir sind uns auch einig, dass man darüber reden muss. Ob das Ergebnis auch nach einem Gespräch mit CDU und FDP/DVP genauso aussieht, wie wir es uns vorstellen, wage ich allerdings zu bezweifeln. Die Ansätze sind nämlich schon zu früherer Zeit gemacht worden.
Der zweite Eckpunkt ist eine Reduzierung des Sockelbetrags des Ruhegehaltssatzes nach fünfjähriger Amtszeit von derzeit 40 % auf 30 %. Wir halten das für sinnvoll, weil vergleichbare Regelungen auch in anderen Bereichen getroffen werden und weil wir eine Anwartschaft von 40 % nach fünfjähriger Amtszeit als zu hoch erachten.
Der dritte Punkt ist die Reduzierung des Höchstsatzes des Ruhegehalts von derzeit 75 % auf 70 %. Auch diese Absenkung erscheint uns richtig, wenn man die durchschnittlichen Renten- und Versorgungsniveaus anschaut. Es ist eine privilegierende Regelung, die bisher besteht. Wir glauben, in einer Zeit, in der davon gesprochen wird, dass alle Opfer bringen müssen, ist es richtig, Vertrauen erweckend, Ver
trauen schöpfend, wenn auch die Regierungsmitglieder eine Anpassung der Höchstsätze nach unten erfahren.
Als weiteren Punkt haben wir gefordert, dass das Amtsgehalt der Regierungsmitglieder zukünftig in baren Zahlen, in Eurobeträgen, genannt wird und nicht etwa anknüpft an B 11 plus 20 % und B 11 minus 15 % und sich damit mit der Beamtenbesoldung automatisch auch erhöht. Es sollen die konkreten Zahlen genannt werden, also für den Ministerpräsidenten 12 424 € und einige Cent, für einen Minister 10 353 € und einige Cent und für einen Staatssekretär 8 800 € und einige Cent. Auch sollen Erhöhungen künftig hier im Parlament beschlossen werden. Wir halten das im Sinne von mehr Transparenz für notwendig und sinnvoll und treten deshalb für eine derartige Änderung ein.
Eine Änderung wird, wenn ich die letzten Meldungen der Medien richtig verstehe, von allen grundsätzlich bejaht, Herr Oettinger. Aber dann müssten nach Ihrer Aussage auch die aktiven Bezüge überdacht werden. Ich glaube, in einer Zeit, in der Sie den Beamten sagen, dass an ihrem Verdienst Abstriche gemacht werden müssen und dass die Dienstzeit länger als bisher andauern muss – bei der Polizei zum Beispiel bis zum Alter von 62 Jahren –, wenn darüber diskutiert wird, die Altersgrenze anzuheben, wenn man über all diese Einschnitte beim „Normalbürger“ diskutiert, ist es schwierig, ausgerechnet bei den Mitgliedern der Regierung zu meinen, diesbezüglich keine Änderung an den Versorgungsbezügen durchführen zu können, ohne dass man auch die aktiven Bezüge vorher erhöht. So verstehe ich Sie. Darüber kann man sprechen, zu anderen Zeiten und unter anderen Voraussetzungen. Aber im Moment geht es darum, dass alle Opfer bringen müssen