Protocol of the Session on October 16, 2002

(Beifall bei der CDU – Abg. Schmiedel SPD: Die Wahl ist doch schon gelaufen! Die ist doch vorbei! Ihr habt doch verloren!)

Wenn der rot-grüne Kahlschlag im Wohnungsbau kommen würde, hätten wir Massenentlassungen, hätten wir Be

triebsaufgaben im Baubereich, der Normalverdiener könnte nicht mehr bauen, und das Mietniveau – –

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, ich bitte um mehr Ruhe.

Und an Sie, Herr Mack, gerichtet: Wir führen keine Aktuelle Debatte über die Wohnungsbaupolitik, sondern eine Debatte über einen Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD und den Grünen – Zuruf: Sehr gut!)

Und deswegen wird bei dieser Wohnungsbaupolitik das Mietniveau drastisch steigen.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Zur Sache, Schätz- chen! – Weitere Zurufe von der SPD)

Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat massiv gegen diesen Kahlschlag zu stimmen und vorzugehen. Wir müssen diese Wohnungsbaupolitik verhindern.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Hofer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir testen heute ja – ich bin etwas später gekommen; ich hoffe, der Test ist gut gegangen – die Einführung der Redezeitkontingente, die ja eine gewisse eigenverantwortliche Prioritätensetzung parlamentarischer Redseligkeit bedeutet. Oder, weniger despektierlich gesagt, wir müssen uns fragen: Wo muss man längere Ausführungen machen, und wo kann man sich vielleicht etwas kürzer fassen? Ich denke, das Thema Fehlbelegungsabgabe eröffnet eine gute Möglichkeit, etwas Redezeit einzusparen – nicht weil das Thema unwichtig wäre, sondern weil wir im Plenum und im Wirtschaftsausschuss schon mehrfach ausgiebig darüber diskutiert haben. Es wurde eigentlich alles gesagt, und das sogar von jedem. Auch heute, Herr Gaßmann, hatte ich nicht das Gefühl, als sei etwas Neues hinzugekommen.

Deshalb zunächst einmal kurz und bündig: Wir lehnen den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ab.

(Abg. Capezzuto SPD: Noi!)

Denn für einen solchen Entwurf besteht gegenwärtig überhaupt kein Handlungsbedarf.

(Abg. Schmiedel SPD: Aber im nächsten Jahr!)

So wurden die rechtlichen Regelungen über die Fehlbelegungsabgabe gerade erst vor anderthalb Jahren novelliert. Abgesehen davon, dass wir schon ein bisschen darauf achten müssen, welche Haltbarkeitsdauer unsere Gesetze haben, hat uns Wirtschaftsminister Dr. Döring zugesichert, das Thema in etwa eineinhalb Jahren anhand der dann bestehenden Situation ergebnisoffen zu prüfen.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ui! – Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)

Ich denke, das ist die absolut richtige Vorgehensweise.

Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich machen – das habe ich allerdings auch schon gesagt; aber weil Herr Gaßmann vorhin wieder Beispiele brachte, komme ich noch einmal darauf zu sprechen –: Die Anhörung der kommunalen Landesverbände und auch einiger Wohnungsbauunternehmen zeigt, dass die Frage einer Aufhebung der Fehlbelegungsabgabe und deren Folgen entgegen den Behauptungen der SPD sehr unterschiedlich und differenziert betrachtet wird. Der Städtetag und der Gemeindetag BadenWürttemberg halten die Abgabe weiterhin als ein wichtiges Steuerungsinstrument auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus für erforderlich. Sie streben natürlich eine flexible, eigenverantwortliche Handhabung an. Die Kommunen sollen hierbei möglichst viel selbst entscheiden können. Sie wissen allerdings auch um die verfassungsrechtlichen Grenzen.

Der Gemeindetag plädiert genau wie wir auch dafür, noch einmal anderthalb Jahre Erfahrungen zu sammeln, um dann erneut zu entscheiden und eine kommunalpolitische Meinungsbildung herbeizuführen. Er sagt ausdrücklich: „Derzeit besteht kein Änderungsbedarf.“ Sie sehen ihn, aber die meisten sehen ihn nicht.

Nächster Punkt: Der Städtetag weist auf die Finanzknappheit der Kommunen hin. Ich finde, das passt gut in unsere heutige Zeit hinein. Da die Städte und Gemeinden wirklich knapp bei Kasse sind, ist es nicht nur Gerede, wenn sie sagen, dass die Fehlbelegungsabgabe trotz aller Einschränkungen für viele noch immer einen deutlichen Überschuss abwerfe, der dringend benötigt werde, insbesondere für den Not leidenden sozialen Wohnungsbau.

(Beifall der Abg. Kleinmann FDP/DVP und Dr. Birk CDU)

Das muss man doch einmal zur Kenntnis nehmen.

Im Übrigen zeigt die Praxis auch – Herr Kollege Mack hat schon darauf hingewiesen; der Städtetag weist aus der Praxis heraus ebenfalls darauf hin –, dass ein sozial schädlicher Wegzug aus bestimmten Stadtgebieten, wofür Sie, Herr Gaßmann, einige sehr eindrucksvolle Beispiele geschildert haben, allenfalls sekundär mit dem Thema Fehlbelegungsabgabe zu tun hat.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Die Städte und Gemeinden weisen aus der Praxis darauf hin – das sollte man doch einmal zur Kenntnis nehmen –, dass etwa Arbeitsplatzmangel, Wohnungszustand, Verkehrsbelastung und Wohnumfeld viel gravierendere Gründe darstellen als die Fehlbelegungsabgabe.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU sowie des Abg. Dr. Witzel GRÜNE)

Herr Gaßmann, Sie haben vorhin die Wohnungsunternehmen zitiert. Dabei haben Sie von den drei oder vier, die angehört worden sind, einen weggelassen. Diesen zitiere ich nun außerordentlich gern. Das ist der Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg.

(Abg. Schmiedel SPD: Die haben doch keine Miet- wohnungen!)

Ich weiß, dass Sie mich jetzt unterbrechen, denn er tut etwas ganz Ungewöhnliches: Er appelliert an das soziale Gewissen der SPD.

(Abg. Schmiedel SPD: Er hat doch keine Mietwoh- nungen!)

Er merkt an, dass es sich bei den Zielgruppen des sozialen Mietwohnungsbaus eben nicht um besser gestellte, sondern um schlechter gestellte Personen handelt. Darauf weist er hin. Ich denke, das ist ein Appell, den man sich, was den Adressaten und den Absender anbelangt, beinahe auf der Zunge zergehen lassen kann.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Ich finde schon – man muss es ja nicht ausbreiten –, dass der Hinweis auf die allgemeine Wohnungsversorgung, die ja mit als Begründung dafür angeführt wird, dass wir die Fehlbelegungsabgabe aufheben könnten, und auf die Frage, wie sie sich entwickelt – ich hoffe nicht, dass ich da eine Rüge bekomme –, sehr wohl zum Thema gehört.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)

Herr Abg. Hofer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Gaßmann?

Ja, gern.

Bitte schön, Herr Abg. Gaßmann.

Herr Kollege Hofer, ist Ihnen bekannt, dass der Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen ein Bauträgerverband ist, aber keine eigenen Mietwohnungen verwaltet? Würden Sie mir weiter in der Einschätzung zustimmen, dass all diejenigen, die über Mietwohnungsbestände verfügen und die mit Mietern zu tun haben, nämlich die kommunalen Wohnungsunternehmen, die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe fordern?

Das ist ohne Einschränkung richtig.

(Abg. Schmiedel SPD: Also!)

Aber ich denke, wir haben den Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen doch mit vollem Recht angehört.

(Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)

Ich entnehme aus Ihrem Beitrag, dass wir das nächste Mal auf die Anhörung dieses Verbands verzichten sollten. Diesen Verband haben wir angehört, und Sie haben ihn nicht zitiert. Halb zitiert ist eben auch nicht ganz die Wahrheit gesagt. Deshalb habe ich dies hinzugefügt.

Im Übrigen wollte ich zu diesem Punkt – ohne das alles zu wiederholen – noch Folgendes anführen: Vorhin ist gesagt worden: „Bei der Eigenheimzulage setzen wir auf Kinder.“ Meine Damen und Herren, die Leute lassen sich doch nicht ein X für ein U vormachen. Vor allem in finanziellen Angelegenheiten können und müssen die Leute rechnen. Es ist einfach so, dass für eine Familie mit zwei Kindern jetzt eben 45 % weniger Eigenheimzulage ausbezahlt werden sollen.

Wenn Sie eine Wohnung zu finanzieren haben, werden Ihnen diese 45 % fehlen, egal, wie Sie jetzt daherreden. Das muss man an dieser Stelle doch einfach einmal sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Deshalb – ich will nicht überziehen –: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.