Protocol of the Session on May 15, 2002

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Herrmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Palmer hat die wesentlichen Änderungen, um die es in diesem Zustimmungsgesetzentwurf geht, dargestellt.

Über den Mediendienste-Staatsvertrag haben wir ja bereits in der Plenarsitzung am 14. November letzten Jahres in Stuttgart ausgiebig diskutiert. Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Pauli hier umfassend Stellung genommen. Insofern kann ich mir weitere Ausführungen dazu ersparen und in vollem Umfang auf die damalige Sitzung verweisen.

Zu den vorgesehenen Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag nur eine Bemerkung zum Medienkonzentrationsrecht: Unsere Fraktion hält die nun gefundene Beschränkung für richtig und sinnvoll. Bisher haben einzelne Programme bewusst ihren Zuschaueranteil unter 10 % gehalten, um die Verpflichtung zu umgehen, Sendezeiten für Dritte einzuräumen. Künftig müssen Unternehmen, die in allen ihnen zurechenbaren Programmfamilien einen Zuschaueranteil von über 20 % haben, Dritten Sendezeiten einräumen. Dadurch ist mehr Pluralismus im bundesdeutschen Fernsehen möglich. Wir halten das für richtig und gut.

Zum letzten Punkt: Das baden-württembergische Berichtsmodell, mit dem ja schon seit zehn Jahren eine Berichtspflicht für den SWR und das ZDF gegenüber dem Landtag

besteht, wird nun bundesweit übernommen. Künftig werden die Rundfunkanstalten alle zwei Jahre den Landtagen berichten müssen. Das ist richtig und sinnvoll. Ich wünsche mir nur, dass daraus auch mehr konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten für die Parlamente entstehen, insbesondere auch bei der Gebührenfestlegung. Wir haben ja bisher die Situation, dass wir zu 100 % an die Empfehlungen der KEF gebunden sind und der Spielraum der Landtage gleich null ist. Künftig sollten die Landtage einen größeren Entscheidungsspielraum haben.

Ansonsten können wir diesem Zustimmungsgesetz, wie es jetzt vorgelegt ist, zustimmen.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Kipfer.

Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Der Medienmarkt ist in Bewegung. Die Folgen des Zusammenbruchs des Kirch-Imperiums kennen wir noch nicht. Auf der anderen Seite haben wir eine fortschreitende Digitalisierung der Übertragungswege. Auch dies wird zur Folge haben, dass wir heute nicht zum letzten Mal über einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutieren. Aber angesichts der fortgeschrittenen Zeit werde ich meine Bemerkungen bei der Zweiten Beratung machen und Ergänzungsvorschläge für die weiteren Änderungsstaatsverträge im Ausschuss vorlegen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Staatsverträge entstehen bekanntlich im Konsens zwischen A- und B-Ländern, und deswegen ist heute sowieso überhaupt nichts zu ändern. Aber diskutieren müssen wir, Herr Minister Palmer, was in künftigen Änderungsstaatsverträgen noch geregelt oder nicht geregelt gehört; denn das ist eigentlich die spannende Diskussion, auf die wir als Landtag Einfluss nehmen können. Das wollen wir Ihnen im Ausschuss vortragen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Theurer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hinsichtlich der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie könnte man die europapolitische Debatte von heute Morgen wieder aufnehmen. Dies möchte ich aber auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht tun. Ich denke, es ist aber ein Beispiel dafür, dass bestimmte Dinge auch europaweit geregelt werden müssen. In diesem Fall haben wir, wie Minister Palmer bereits ausgeführt hat, sehr wenig Gestaltungsspielraum. Andererseits sind die neuen Technologien das Internet und Übertragungstechniken grenzübergreifend. Deshalb muss das auch grenzübergreifend geregelt werden. Ich glaube, damit können wir uns auch als Landtag gut anfreunden.

Einen Punkt möchte ich hervorheben: Die Sicherung der Pluralität ist der FDP/DVP-Fraktion ein besonders wichtiges Anliegen. Dem wird mit Regelungen in diesen Staatsverträgen Rechnung getragen, zum einen mit den Regelungen zur Medienkonzentration und zum anderen mit dem Übergang zur Digitalisierung. Dadurch können mehr Programme empfangen werden. Das eröffnet natürlich auch neue Möglichkeiten im Bereich der Pluralität.

Nicht vergessen möchte ich auch das Stichwort Datenschutz, das bisher nicht erwähnt worden ist. Ich denke, dass es besonders wichtig ist, auch bei fortschreitenden Techniken dafür zu sorgen, dass die Nutzer geschützt werden, dass die Nutzungsdaten, die technisch erforderlicherweise gespeichert und übertragen werden müssen, geschützt werden, dass hier also ein Missbrauch ausgeschlossen wird und, was hier auch enthalten ist, entsprechende Klagerechte für den Bürger verankert werden, sodass dann gegen einen Missbrauch auch rechtlich vorgegangen werden kann.

Insofern können auch wir grundsätzliche Zustimmung signalisieren und werden alles Weitere im weiteren Verfahren einbringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Walter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Zeit ist wirklich weit fortgeschritten. Kollegin Kipfer hat das richtige Stichwort gegeben. Wir werden bei der Zweiten Beratung diskutieren. Dort werden wir hoffentlich ein bisschen mehr Zeit haben. Grundsätzlich kann ich sagen, dass der Staatsvertrag sicherlich, so wie es auch Herr Palmer gesagt hat, nicht der große Wurf ist, aber wir werden ihm zustimmen. Es gibt ja im Bereich Medien derzeit spannendere Themen als die, die im Staatsvertrag enthalten sind:

(Zuruf: Das ist wohl wahr!)

Kirch-Zusammenbruch, Jugendschutz; das wird in nächster Zeit auch auf der Tagesordnung stehen. Es wäre auch interessant, einmal darüber zu debattieren: Wie sieht es eigentlich mit der Staatsferne tatsächlich aus? Das Gerangel um den ZDF-Chef war wirklich kein Musterbeispiel, wie die Politik mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgehen sollte.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Für die Zukunft sollten wir Regelungen finden, die ein so unwürdiges Spiel verhindern.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Erste Beratung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/951 beendet.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ständigen Ausschuss vor. Sind Sie damit einverstanden? Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, von der Mitteilung der Landesregierung, Drucksache 13/577, Kenntnis zu nehmen. Sind Sie damit einverstanden? Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 beendet.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Abg. Frieder Birzele u. a. SPD Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Drucksache 13/644

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst Drucksache 13/950

Berichterstatter: Abg. Dr. Klunzinger

Wem darf ich in der Aussprache das Wort erteilen? Herr Abg. Birzele.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf soll erreicht werden, dass bei Wahlen in Hochschulorganen prinzipiell in den ersten beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht werden muss. Erst in einem dritten Wahlgang soll die relative Mehrheit ausreichen. Zum Zweiten soll für alle Mitglieder in den Kollegialorganen eine Stellvertretung ermöglicht werden.

Bei der Beratung im Wissenschaftsausschuss war ein maßgebliches Argument, dass allein wegen dieser Regelung eine Novellierung der Hochschulgesetze derzeit nicht vorgenommen werden solle. Ich habe nun der Zeitung entnommen und mich bei Herrn Minister Frankenberg erkundigt: Das Kabinett hat einen Anhörungsentwurf zur Frage der Zulassung beschlossen. Der wird im Herbst in den Landtag eingebracht werden. Ich bin deshalb bereit, zuzustimmen, dass mein Gesetzentwurf zusammen mit der von der Regierung eingebrachten Novellierung der Hochschulgesetze beraten wird. Ich beantrage deshalb Zurückverweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Klunzinger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schon bei der Ersten Beratung habe ich für meine Fraktion darauf hingewiesen, dass wir beabsichtigen, in der Mitte der Legislaturperiode unter Zugrundelegung einer dann vorliegenden umfassenden Evaluation in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung der Institutionen und der Interessenverbände sowie einer Anhörung der Hochschulen eine umfassende Novellierung der Hochschulgesetze vorzunehmen. Ich habe deshalb dem Erstunterzeichner des Gesetzentwurfs angeboten, den Gesetzentwurf der Regierung als Material zu überwei

sen, und erklärt, wir wären dann bereit, dies in die große Regelung einzubeziehen. Wir haben auch eine positive Berücksichtigung in Aussicht gestellt, sofern die Parameter bis dahin stimmen.

Aber Sie haben damals das Angebot nicht angenommen. Wir haben dann gesagt: Dann werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Ich befürchte, Herr Birzele, es wird auch heute zu keiner Lex Birzele kommen, sondern Ihr Entwurf wird dem Schicksal oppositioneller Bemühungen anheim fallen, nämlich der Vergesslichkeit.

Sie haben jetzt gesagt, dass die Novellierung der Neuzulassung zum Studium ein Anlass sein könnte. Aber das ist nicht der Kontext, um den es geht. Die Zulassung zur Hochschule und die Regelung von institutionellen Fragen wie Wahlen und Stellvertretungen passen zusammen wie Pfingsten und Zwetschgenkuchen. Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun. Insofern sehen wir uns also nicht veranlasst, von unserer konsequenten Linie abzugehen.

Was nun den Inhalt anbelangt, brauche ich nicht zu wiederholen, was ich schon bei der Ersten Beratung als Bedenken gegen Ihre Argumentation vorgebracht habe. Aber vielleicht doch ein Wort zur Stellvertretung. Sie beziehen sich in Ihrer Argumentation weitgehend auf die Kommunalverfassung. Aber in der Kommunalverfassung gibt es keine Regelung, wonach ein verhinderter Gemeinderat durch seinen Listennachfolger vertreten wird. Zunächst einmal ist es Aufgabe des gewählten Mitglieds eines Gremiums, seine Pflichten wahrzunehmen, in die Sitzung zu gehen. Wenn er das nicht kann, kann es nicht Aufgabe eines noch nicht Gewählten sein, diese Pflicht wahrzunehmen. Aus der Kommunalverfassung können Sie dafür also keine Rechtfertigung ableiten.

Zum Wahlmodus: Na ja, wir haben hier eben eine gebundene Wahl, und aufgrund der Notwendigkeit, dass sich mehrere Findungsgremien oder mehrere Findungskräfte bemühen, Wahlvorschläge zu machen, ist eigentlich schon erfasst, was Sie wollen, nämlich eine breite Basis für Wahlvorschläge zu gewinnen. Wenn sich das nicht in der Stimmabgabe niederschlägt, dann liegt das nicht am Wahlmodus, sondern an der menschlichen Unzulänglichkeit, die eben manchmal nicht das Ergebnis bringt, das man sich wünscht.

Zu dem, was im Übrigen etwa von grüner Seite dargelegt wurde, möchte ich bemerken: Die Stärke eines Rektors oder Präsidenten hängt nicht immer nur von der Breite der Zustimmung bei der Wahl ab, sondern von seiner Persönlichkeit, von der Qualität seiner Arbeit, davon, wie er sich durchsetzt. Ich möchte eher sagen, wenn Sie das auf die Spitze treiben: Jedermanns Darling ist oftmals auch jedermanns Dackel. Insofern ist es nicht immer von Nachteil, wenn man eine enge Mehrheit hat. Hauptsache, man ist dafür legitimiert.

Meine Damen und Herren, wir sollten es auch nicht hochzonen das haben wir jetzt nicht gemacht ,