Protocol of the Session on April 17, 2002

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Danke. Wer stimmt gegen das Gesetz? Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass dem Gesetz einstimmig zugestimmt wurde.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Ausführung des Bundesdisziplinargesetzes (AGBDG) Drucksache 13/668

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses Drucksache 13/900

Berichterstatter: Abg. Braun

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir können das Tempo noch weiter toppen. Bei diesem Gesetz handelt es sich um das Ausführungsgesetz eines Bundesgesetzes. Ich empfehle Ihnen namens sämtlicher Fraktionen und des Ständigen Ausschusses die Zustimmung zu diesem Gesetz unter Berücksichtigung der in der Beschlussvorlage genannten beiden kleinen Änderungen.

(Beifall der Abg. Teßmer SPD und Dr. Noll FDP/ DVP)

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/900.

Ich rufe auf

§ 1

Wer § 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

§ 2

Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 17. April 2002 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Ausführung des Bundesdisziplinargesetzes (AGBDG)“. Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Danke. Gegenprobe! Herr Kollege Kretschmann, Herr Kollege Walter, Sie wollten sich setzen.

(Heiterkeit Zuruf des Abg. Kleinmann FDP/ DVP)

Enthaltungen? Ich stelle fest, dass dem Gesetz einstimmig zugestimmt wurde.

Damit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

a) Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Schulische Integration und Förderung von ausländischen Kindern und Jugendlichen Drucksache 13/124

b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Förderung der Bildungschancen ausländischer Schülerinnen und Schüler/Verbesserung der schulischen Chancengleichheit Drucksache 13/168

Zu der Großen Anfrage Drucksache 13/124 liegt noch der Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 13/925, vor, den ich mit zur Beratung aufrufe.

Wem darf ich das Wort erteilen? Herr Abg. Wacker, Sie erhalten das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der CDU-Fraktion „Schulische Integration und Förderung von ausländischen Kindern und Jugendlichen“ hatte das Ziel, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Fördermaßnahmen für ausländische Kinder und Jugendliche im schulischen Bereich vorzunehmen. Darüber hinaus war es unsere Absicht, Schlussfolgerungen für unsere parlamentarische Arbeit zu ziehen.

Wir danken der Landesregierung für die umfassende und kompetente Antwort. Wir ziehen daraus den Schluss, dass ausländische Kinder, beginnend im vorschulischen Bereich bis hin zum Übergang von der Schule zum Beruf, seit Jahren eine zielgenaue Förderung seitens des Landes erfahren. Außerdem ist es uns gelungen, diese Förderprogramme von Sparhaushalten der vergangenen Jahre weitgehend zu verschonen. Wir haben in diesem Bereich darüber hinaus im neuen Doppelhaushalt, der erst vor wenigen Wochen hier in diesem Haus verabschiedet wurde, neue Akzente gesetzt. Ich darf im Laufe meiner Ausführungen noch auf Details zu sprechen kommen.

Gestatten Sie mir eine weitere Vorbemerkung. Trotz der konjunkturellen Schwäche in Deutschland haben wir in Baden-Württemberg im Ländervergleich eine geringe Arbeitslosenquote und darüber hinaus ebenfalls eine geringe Arbeitslosenquote bei den Jugendlichen. Diese Zahlen belegen, dass die Jugendlichen, die sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühen, sehr gute Chancen auf eine Anstellung vorfinden. Das gilt demnach auch für die Jugendlichen, die aus dem Ausland in unser Land gekommen sind und schulische Fördermaßnahmen erfahren haben.

Untermauert wird diese Feststellung auch durch die Tatsache, dass beispielsweise die IHK Region Stuttgart noch vor wenigen Wochen von 3 000 offenen Ausbildungsplätzen im IHK-Bezirk Stuttgart gesprochen hat und dabei erwähnte, dass 1 500 dieser Stellen als unbesetzt gemeldet wurden. Diese Stellen sind mittlerweile zum Teil besetzt worden, nicht nur durch Realschulabsolventen, sondern auch durch Hauptschulabsolventen und schwächere Bewerber, die gerade aus dem Problemkreis kommen, auf den wir uns in dieser parlamentarischen Initiative bezogen haben.

Aus diesem Grund gilt es in dieser Debatte festzuhalten, dass die hier lebenden Ausländer gute Zukunftsperspektiven haben und dass die schulischen Maßnahmen, die in Baden-Württemberg seit Jahren engagiert betrieben werden, offensichtlich zu einem Erfolg geführt haben.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Dann können wir uns ja zurücklehnen, Herr Kollege Wacker!)

Als erstes Beispiel darf ich das Berufsvorbereitungsjahr nennen. Das Berufsvorbereitungsjahr das kennen Sie, lieber Herr Kollege Oelmayer, sehr gut; darüber können Sie auch Positives berichten an unseren Berufsschulen ist eine große Errungenschaft unseres Bildungssystems. Die Unterrichtsgestaltung ist an den persönlichen Bedürfnissen der Schüler orientiert und flexibel zu handhaben.

Darüber hinaus trug die Einführung der Praxistage zu einer Qualitätsstärkung bei. Davon haben besonders auch junge Ausländer und Aussiedler profitiert. Die Praxistage erfüllen eine wichtige berufsvorbereitende Rolle.

Es handelt sich hier um ein zielorientiertes Angebot für Jugendliche, die den Hauptschulabschluss nicht erreicht haben oder die nach dem Hauptschulabschluss noch keine Berufsanstellung gefunden haben. Rund 50 % der BVJSchüler erhalten nach der zweijährigen Schulzeit einen Ausbildungsplatz. Meine Damen und Herren, hätten wir dieses spezifische Angebot für diese Zielgruppe nicht, dann gäbe es nicht diese enorme Erfolgsquote zu verzeichnen. Darüber hinaus haben wir das Berufsvorbereitungsjahr weiterentwickelt.

Kooperationsklassen sind weitere Beispiele.

Herr Abg. Wacker, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Wintruff?

Aber sehr gerne.

Bitte, Herr Abg. Wintruff, ich erteile Ihnen das Wort.

(Abg. Alfred Haas CDU: Der kann nur was ler- nen!)

Herr Kollege Wacker, könnten Sie mir bitte mitteilen, aus welcher Quelle Sie die eben aufgestellte Behauptung entnehmen, dass 50 % der Absolventen des BVJ einen Ausbildungsplatz bekommen? Die Landesregierung spricht von 15 %. Neuere Zahlen sind mir nicht bekannt.

(Abg. Nagel SPD: Ach, die 35 %!)

Lieber Herr Kollege Wintruff, ich bin Ihnen sehr dankbar für die Frage und darf auf den Abschlussbericht der Jugendenquetekommission verweisen,

(Lachen des Abg. Wintruff SPD)