Protocol of the Session on April 17, 2002

Berichterstatter: Abg. Junginger

Wird das Wort gewünscht? Herr Abg. Dr. Scheffold, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will gern demonstrieren, dass Redezeitfreiheit auch bedeuten kann, dass man sich die Freiheit zur kurzen Rede nimmt.

Wir haben im Jahr 1998 ein Gesetz zur Schaffung eines Versorgungswerks für die Berufsgruppe der Steuerberater verabschiedet. Zwischenzeitlich haben wir an zwei Punkten Korrekturbedarf erkannt. Wir haben das im Finanzausschuss miteinander beraten und waren uns fraktionsübergreifend einig über die notwendigen Korrekturen. Ich darf

deswegen an dieser Stelle erklären, dass die CDU-Fraktion diesem einhelligen Votum entsprechend auch heute den Änderungen zustimmen wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Doch, ich hatte mich gemeldet gehabt! Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Meine Damen und Herren, melden Sie sich doch bitte immer rechtzeitig, wenn Sie das Wort wünschen!

Herr Abg. Kleinmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ist Folgendes zu sagen:

Erstens: Die Änderungen des Gesetzes beruhen auf aktuellem Anpassungsbedarf. Stichwort: Überleitung von Beiträgen.

Zweitens: Eine Änderung in den Grundstrukturen des Versorgungswerks der Steuerberater in Baden-Württemberg und seinen versicherungsmathematischen Grundlagen ist damit nicht verbunden.

Drittens: Das Versorgungswerk finanziert sich allein aus den Beiträgen seiner Mitglieder und den Erträgen des angesammelten Kapitals.

Viertens: Doppelte Mitgliedschaften werden wie bisher vermieden.

Die FDP/DVP-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Hauk CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Oelmayer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich im Prinzip den inhaltlichen Aussagen meiner Vorredner voll und ganz anschließen. Auch wir sind der Auffassung, dass die Überleitungsvorschriften und die Ergänzungsregelungen, die jetzt geschaffen werden sollen, nachdem wir erst vor nicht allzu langer Zeit das Versorgungswerk in Baden-Württemberg eingerichtet haben, notwendig und erforderlich sind. Deswegen stimmt auch unsere Fraktion diesem Gesetzesvorhaben zu.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen Abg. Behringer CDU: Oh!)

Das Wort erhält Herr Abg. Junginger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wegen eines Gesprächs mit der Deutschen SteuerGewerkschaft das hat mit diesem Tagesordnungspunkt zu tun komme ich etwas zu spät und will das gern wieder einholen, indem auch ich mich wie meine Vorredner kurz fasse.

Die neue Sprechzeitregelung gibt wirklich Veranlassung, zugunsten schwierigerer und in größerem Maß aussprachebedürftiger Themen auf einen längeren Wortbeitrag zu verzichten. Entsprechend der eindeutigen und einstimmigen Beschlussempfehlung des Finanzausschusses kann auch die SPD-Landtagsfraktion diesem Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes zustimmen. Es handelt sich um eine Nachbesserung,

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

die auf Wunsch der Versorgungswerke der Wirtschaftsprüfer und der Steuerberater zustande gekommen ist. Es geht darum, dass Pflichtmitgliedschaften wieder begründet werden, und zwar in einem geschlossenen Versorgungssystem, welches nicht auf öffentliche Mittel angewiesen ist.

Man könnte bei einer solchen Debatte auch die grundsätzlichen Fragen der Rentenstruktursysteme und der Solidargemeinschaften erörtern. Dazu gäbe es schon einiges zu sagen, zum Beispiel zu der Frage, ob die Sonderversorgungssysteme unter diesem Gesichtspunkt dauerhaft die richtige Lösung sind. Dieses geschlossene System verdient aber, jedenfalls solange die Rahmenbedingungen so sind, wie sie sind, in der hier vorgeschlagenen Form Zustimmung.

Deswegen kann man, glaube ich, für Beiträge mit freier Redezeit in Zukunft sagen: „Er war klug in dem, was er sagte, noch klüger in dem, was er nicht sagte.“

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und den Grünen Abg. Küb- ler CDU: Guter Mann!)

Herr Staatssekretär Rückert, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, die Sprecher der Fraktionen haben das Notwendige gesagt. Für die Regierung bitte ich das Plenum, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und Abgeord- neten der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf.

Der Finanzausschuss schlägt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 13/859 vor, dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 13/747, unverändert zuzustimmen.

Ich rufe

Artikel 1

des Gesetzentwurfs auf. Hierbei muss ich darauf aufmerksam machen, dass bei der Drucklegung des Gesetzentwurfs

ein Gliederungsfehler unterlaufen ist. In Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfs, wonach in § 5 ein Absatz 4 eingefügt wird, muss in Nummer 2 der Satzteil, der mit dem Wort „sofern“ beginnt, ausgerückt werden mit der Folge, dass dieser Satzteil für beide Nummern gilt, nicht nur für die Nummer 2, wie es die gegenwärtige Drucklegung nahe legen würde.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Aha!)

Wer dem Artikel 1 mit dieser redaktionellen Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe

Artikel 2

des Gesetzentwurfs auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am17. April 2002 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes“. Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur