Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will gern demonstrieren, dass Redezeitfreiheit auch bedeuten kann, dass man sich die Freiheit zur kurzen Rede nimmt.
Wir haben im Jahr 1998 ein Gesetz zur Schaffung eines Versorgungswerks für die Berufsgruppe der Steuerberater verabschiedet. Zwischenzeitlich haben wir an zwei Punkten Korrekturbedarf erkannt. Wir haben das im Finanzausschuss miteinander beraten und waren uns fraktionsübergreifend einig über die notwendigen Korrekturen. Ich darf
deswegen an dieser Stelle erklären, dass die CDU-Fraktion diesem einhelligen Votum entsprechend auch heute den Änderungen zustimmen wird.
Erstens: Die Änderungen des Gesetzes beruhen auf aktuellem Anpassungsbedarf. Stichwort: Überleitung von Beiträgen.
Zweitens: Eine Änderung in den Grundstrukturen des Versorgungswerks der Steuerberater in Baden-Württemberg und seinen versicherungsmathematischen Grundlagen ist damit nicht verbunden.
Drittens: Das Versorgungswerk finanziert sich allein aus den Beiträgen seiner Mitglieder und den Erträgen des angesammelten Kapitals.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich im Prinzip den inhaltlichen Aussagen meiner Vorredner voll und ganz anschließen. Auch wir sind der Auffassung, dass die Überleitungsvorschriften und die Ergänzungsregelungen, die jetzt geschaffen werden sollen, nachdem wir erst vor nicht allzu langer Zeit das Versorgungswerk in Baden-Württemberg eingerichtet haben, notwendig und erforderlich sind. Deswegen stimmt auch unsere Fraktion diesem Gesetzesvorhaben zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wegen eines Gesprächs mit der Deutschen SteuerGewerkschaft das hat mit diesem Tagesordnungspunkt zu tun komme ich etwas zu spät und will das gern wieder einholen, indem auch ich mich wie meine Vorredner kurz fasse.
Die neue Sprechzeitregelung gibt wirklich Veranlassung, zugunsten schwierigerer und in größerem Maß aussprachebedürftiger Themen auf einen längeren Wortbeitrag zu verzichten. Entsprechend der eindeutigen und einstimmigen Beschlussempfehlung des Finanzausschusses kann auch die SPD-Landtagsfraktion diesem Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes zustimmen. Es handelt sich um eine Nachbesserung,
die auf Wunsch der Versorgungswerke der Wirtschaftsprüfer und der Steuerberater zustande gekommen ist. Es geht darum, dass Pflichtmitgliedschaften wieder begründet werden, und zwar in einem geschlossenen Versorgungssystem, welches nicht auf öffentliche Mittel angewiesen ist.
Man könnte bei einer solchen Debatte auch die grundsätzlichen Fragen der Rentenstruktursysteme und der Solidargemeinschaften erörtern. Dazu gäbe es schon einiges zu sagen, zum Beispiel zu der Frage, ob die Sonderversorgungssysteme unter diesem Gesichtspunkt dauerhaft die richtige Lösung sind. Dieses geschlossene System verdient aber, jedenfalls solange die Rahmenbedingungen so sind, wie sie sind, in der hier vorgeschlagenen Form Zustimmung.
Deswegen kann man, glaube ich, für Beiträge mit freier Redezeit in Zukunft sagen: Er war klug in dem, was er sagte, noch klüger in dem, was er nicht sagte.
Herr Präsident, die Sprecher der Fraktionen haben das Notwendige gesagt. Für die Regierung bitte ich das Plenum, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf.
Der Finanzausschuss schlägt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 13/859 vor, dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 13/747, unverändert zuzustimmen.
des Gesetzentwurfs auf. Hierbei muss ich darauf aufmerksam machen, dass bei der Drucklegung des Gesetzentwurfs
ein Gliederungsfehler unterlaufen ist. In Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfs, wonach in § 5 ein Absatz 4 eingefügt wird, muss in Nummer 2 der Satzteil, der mit dem Wort sofern beginnt, ausgerückt werden mit der Folge, dass dieser Satzteil für beide Nummern gilt, nicht nur für die Nummer 2, wie es die gegenwärtige Drucklegung nahe legen würde.
Wer dem Artikel 1 mit dieser redaktionellen Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Einstimmig so beschlossen.
des Gesetzentwurfs auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Einstimmig so beschlossen.