gleich zur konservativen Finanzierung eine Kosteneinsparung von 20 % erzielt. Haushalte, die klamm sind, fangen mit einer Kosteneinsparung von 20 % schon etwas an. Wir können nicht auf der einen Seite sagen: „Wir wissen nicht mehr, wie wir etwas finanzieren können“, und dann über eine Kosteneinsparung von 20 % hinwegsehen. Das sagt hier ja auch niemand.
Nur darf die Kosteneinsparung nicht einfach behauptet werden. Vielmehr muss diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sehr genau gemacht werden.
Nicht umsonst sind es schon über 20 – ich glaube, es sind schon fast 30 – Kommunen, die dieses Instrument im Bereich der Sporthallen, Schulen, Multifunktionshallen, Freizeitbäder, Feuerwehrgerätehäuser, Verwaltungsgebäude und beim Straßenbau nutzen möchten. Ich denke, wir haben hier einfach eine Chance. Ich habe den Eindruck, dass diese gemeinsame Diskussion, bei der zwischen uns eigentlich wirklich Konsens besteht, auch dazu führt, dass wir diese Chance dann auch weiter im Land nutzen können. Das war der Sinn dieser Debatte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin Herrn Kollegen Hofer dankbar, dass er darauf hingewiesen hat: PPP muss bezahlt werden, es gibt nichts geschenkt. Ich habe schon vorhin darauf hingewiesen, dass das, was wir durch PPP erreichen, auch mit Zukunftsbelastungen verbunden ist. Das heißt, Verschuldung findet auf alle Fälle statt, entweder verdeckt oder in Form von Mietzahlungen, sodass sich, wenn wir den Investitionsstau mit dem „Wundermittel“ PPP abbauen wollen, einzig die Frage stellt: Welche Verschuldung ist günstiger, die klassische offene über kommunale oder staatliche Verschuldung oder die verdeckte über Investoren- oder Betreibermodelle, wo es dann davon abhängt, wie hoch die Entgeltzahlungen sind?
Die einzige Frage ist also: Welche Verschuldung ist günstiger? Es ist nicht mehr Geld in den Kassen.
Wer für PPP-Offensiven kämpft, kann im Einzelfall genauso für eine Ausweitung der Verschuldung kämpfen, wenn die Zinszahlungen des Landes gleich hoch sind wie die Mietzahlungen, die man an den Investor leisten müsste.
Deshalb ist es so wichtig, dass sich die Kommunalaufsicht nicht von der Politik einreden lässt, man müsste die klaren Regeln der Gemeindeordnung dehnbar gestalten. In § 87 Abs. 5 der Gemeindeordnung steht, dass die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht auch für Geschäfte gilt, die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommen. Das heißt, wir haben im kommunalen Finanzrecht etwas, was wir im staatlichen Haushaltsrecht nicht haben, nämlich eine
Gleichstellung von formeller und ökonomischer Kreditaufnahme. Diese klaren Regeln können beim besten Willen nicht unterlaufen werden. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde muss bei einem wirtschaftlichen Kredit, wie er durch ein PPP-Modell erreicht wird, genauso gewährleistet sein wie bei der klassischen Kreditaufnahme durch die Gemeinde. Deshalb gibt es da keine Spielräume, sondern nur die Möglichkeit, gleichwertige Betrachtungen anzustellen und sorgfältig zu prüfen, was im Einzelfall günstiger ist.
Wogegen wir uns wehren, ist, dass man jetzt in der Landespolitik an verschiedenen Punkten versucht, ein Prä für private Akteure zu installieren. Das haben wir beim Gemeindewirtschaftsrecht gesehen, und wir sehen es auch im originären Bereich der Landesverwaltung. Ich nenne das Stichwort private Immobilienverwertungsgesellschaft, wo völlig unklar ist, was der Mehrwert der Einschaltung eines privaten Managers ist. Ich nenne das Beispiel Regierungsviertel, wo klar ist, dass ein Drittel der Ministerien in Landesgebäuden untergebracht ist, ein weiteres Drittel in indirekt dem Land über die Landesstiftung gehörenden Gebäuden und nur ein Drittel in angemieteten fremden Gebäuden. Zu diesen Landesgebäuden gehört zum Beispiel das Neue Schloss. Deshalb sind dort die Spielräume auch sehr gering.
Ich verwahre mich dagegen, dass man eine solide Unterbringungspolitik, was die Behörden anbelangt, eine solide Abwägung, welche Baumaßnahmen über PPP oder auf klassische Weise zu finanzieren sind, beiseite schiebt und einfach sagt: Der Markt ist im Zweifel immer besser. Ich glaube, dass dies auch in diesem Haus mit Ausnahme der FDP/ DVP von niemandem geteilt wird.
Herr Kollege, würden Sie mir Recht geben, dass es bei der vorhin angesprochenen Frage, ob man das Regierungsviertel bei Stuttgart 21 irgendwie mit unterbringt, überhaupt nicht um PPP geht, sondern um einen Vergleich, ob die bisherigen Mieten gegenüber neuen Mieten und die Verwertungsmöglichkeiten der Projekte zu einer günstigeren Lösung führen, und dies nur gemacht wird, wenn es dadurch eine Einsparung gibt, und man jetzt hier mit PPP einen völligen Popanz aufbaut?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Abg. Hofer FDP/DVP: Nein, nein!)
indem Sie durch eine Aktuelle Debatte die Kommunalaufsicht offensiv dazu bringen wollten, mit PPP-Projekten dehnbar umzugehen, und die Landesregierung dazu anstoßen wollten, ein Prä für PPP zu etablieren.
Die Debatte um ein neues Regierungsviertel auf dem Gelände von Stuttgart 21 ist natürlich ganz konkret mit der Vorstellung verbunden,
dass das Land dort über einen Investor ein Regierungsviertel errichtet und dies dann gegebenenfalls über Mietzahlungen finanziert. Das ist doch ganz klar. Es ist auch ganz wichtig, dass die Position der Landesregierung da klar wird. Der Finanzminister hat diese Vorstellungen abgelehnt. Wir hielten das für die richtige Position der gesamten Landesregierung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die hier besprochen worden sind. Herr Minister, Sie haben gesagt, es ginge nicht darum, Persilscheine auszustellen, sondern darum, den Einzelfall zu prüfen. Sie haben auch einige Maßstäbe genannt, z. B. dass die Kosten in 10 oder 15 Jahren auch bezahlt werden können.
Mit diesen Maßstäben bin ich sehr einverstanden. Allerdings würde ich mir doch wünschen, dass sich das Land dann auch an diese Maßstäbe hält. Wenn wir heute Nachmittag über Zukunftsfähigkeit im Landeshaushalt sprechen, dann werden wir leider feststellen müssen, dass dies eben für die Landespolitik nicht gilt. Insofern gibt es Bedarf, nachzuarbeiten.
Ich möchte auch noch einmal an das Finanzierungsinstrument Cross-Border-Leasing erinnern. Da geht es darum, dass die Einrichtungen nach 20 oder 25 Jahren zu horrenden Summen zurückgekauft werden müssen. Das ist hier jahrelang zum einen gebilligt und zum anderen auch selbst praktiziert worden. Da gibt es doch noch gewaltige Unterschiede zu Public Private Partnership, wo ich zum Ende der Laufzeit eben nicht zurückkaufen muss, sondern über die Jahre hinweg die entsprechenden Raten zahlen muss. Selbstverständlich müssen die auch finanziert werden können.
Ich finde, dass es auch einen wesentlichen Unterschied ausmacht, um welche Aufgaben es sich handelt. Ich möchte nicht, dass wir hier Straßen, Spaßbäder und Schulsanierung in einen Topf werfen, weil es bei den Pflichtaufgaben der Kommunen einen wesentlichen Unterschied ausmacht, ob ich Schulen erhalten kann, ob ich dafür sorgen kann, dass es nicht durch die Decken hereinregnet und diverse Räume gar nicht mehr benutzbar sind, oder ob ich mir überlege, ob ich ein neues Spaßbad bauen will. Insofern ist es ein entscheidender Punkt, wenn es um das Thema Zukunftsentlastung geht, um welches Projekt es sich tatsächlich handelt.
Ein weiterer Punkt ist das Thema Vermögensverfall. Ich habe es eingangs gesagt, aber ich möchte es erneut betonen:
Mit jedem Jahr, in dem nicht saniert wird, wird der Verfall bei den Pflichtbeständen, die das Land oder die Kommune hat, größer, und die Sanierungen werden teurer. Wenn es um Zukunftsbelastung und -entlastung geht, muss man auch einberechnen,
dass das Ganze in fünf oder in zehn Jahren eben das Doppelte kostet oder es vielleicht gar nicht mehr sanierungsfähig ist. Hier muss ganz genau darauf geachtet werden, wie es sich im Einzelfall verhält.
Ein letzter Punkt: Von den Kolleginnen und Kollegen der FDP/DVP war gerade von einer Lex Freiburg die Rede. Wir haben hier im Landtag schon über so manche Lex FDP/ DVP abgestimmt, möchte ich an dieser Stelle einmal sagen.
Vielmehr geht es darum, dass Land und Kommunen gleich behandelt werden. Es geht darum, dass die Aufsichtsbehörden des Landes keine Parteipolitik machen. Wenn Regierungspräsidenten an bürgerliche Teile des Gemeinderats Listen mit Argumenten gegen PPP verschicken, hat das, finde ich, nichts mit Kommunalaufsicht zu tun, sondern dann ist das Parteipolitik.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Debatte ist damit beendet.
Der Antrag Drucksache 13/4600 ist ein Berichtsantrag. Ich gehe davon aus, dass er durch die Aussprache erledigt ist. – Sie stimmen der Erledigterklärung zu.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Pläne der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren an baden-württembergischen Hochschulen – Drucksache 13/4250