Protocol of the Session on May 17, 2000

Das ist nur die Kostenseite. Die menschliche Seite dabei ist, dass wir denjenigen, die helfen – ob es nun Angehörige oder andere Personen sind –, das Leben unnötig schwer machen. Das hat zur Folge, dass mancher, auch wenn er gerne helfen würde, wegen des großen Einsatzes, den man bringen muss, solange Barrieren da sind, diese Hilfe auf längere Sicht möglicherweise nicht leistet. Die Akzeptanz seitens der Helfer schwindet.

Vielleicht waren Sie schon einmal in der Behindertenschule in Markgröningen mit angeschlossenem Internat, wo jetzt in der Mehrzahl schwerst- und mehrfach behinderte Kinder sind. Man erfährt dort, dass die Kinder nach den Ferien wieder freudig ins Internat zurückkehren, weil sie nur dort den notwendigen Auslauf haben und ebenerdig ins Freie gelangen können, während sie während ihrer ganzen Ferien irgendwo im dritten oder vierten Stock in ihrem Rollstuhl festgenagelt sind. Daran sieht man, dass das ein Zustand ist, der einfach nicht tolerabel ist.

Aber es sind nicht nur Erschwernisse für den Einzelnen, sondern die gesamte Gesellschaft leidet am Mangel an barrierefreien Wohnungen. Denn da barrierefreie Wohnungen kaum vorhanden sind, schaffen wir künstlich einen Bedarf an mobilen Diensten. Personen, die ansonsten ohne fremde Hilfe in die Stadt gehen, einkaufen oder zum Arzt gehen oder anderes erledigen könnten, sind darauf angewiesen, dass ihnen mobile Dienste helfen, vom dritten Stock ins Erdgeschoss und auf die Straße zu kommen. Diese mobilen Hilfsdienste müssten jederzeit verfügbar sein; sie müssen bezahlt werden. Wenn man an die anstehende Zivildienstproblematik denkt, sieht man, dass die Gefahr besteht, in Dimensionen zu kommen, die für den Einzelnen nicht erschwinglich sind, und dann bleiben natürlich zwangsläufig Kosten an der Gesellschaft hängen.

Eine weitere Folge ist, dass Beschwernisse, die durch schlechte räumliche Pflegebedingungen entstehen, auch bei den pflegenden Personen unter Umständen zu Schäden und Ausfallzeiten oder vielleicht sogar zu teuren Rentenansprüchen führen. Deshalb sind wir, wie wir glauben, in der Pflicht, etwas zu tun.

Nach Aussage des Statistischen Landesamts haben etwa 750 000 Bewohnerinnen und Bewohner des Landes BadenWürttemberg einen Schwerbehindertenausweis, der eine Behinderung von mehr als 50 % ausweist. 85 % der Betroffenen sind aufgrund von Erkrankungen schwer behindert, 5 % durch Unfälle oder Verletzungen im Kriegs-, Wehroder Zivildienst, 4 % von Geburt an, 3 % durch Unfälle und Berufskrankheiten. Das heißt, es kann eigentlich jeden treffen, in jedem Lebensabschnitt.

Wir müssen uns, Herr Staatssekretär, von der einseitigen Vorstellung lösen, seniorengerechte, behindertengerechte Wohnungen, das sei es nun. Es geht auch um Familien. Es ist auch ein Gebot der wohnungswirtschaftlichen Vernunft, universell brauchbare Wohnungen zur Verfügung zu haben, in denen man ein ganzes Leben lang wohnen kann. Wir wollen, dass ältere, kranke oder behinderte Menschen ganz normal leben können und nicht in Sonderwohnformen abgeschoben werden. Deshalb hoffen wir auf eine breite Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Witzel Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort erhält Frau Abg. Dr. Brenner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor einigen Wochen haben wir über mögliche Änderungen der Landesbauordnung diskutiert. Dabei ging es um das Wahlrecht zwischen Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren. Allerdings gibt es noch einige Punkte in der Landesbauordnung, die man gleich mit erledigen kann. Hierzu gibt es einen Antrag von CDU und FDP/DVP.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der SPD greift sich nur einen Punkt der LBO heraus, und dies ist für uns zu kurz gesprungen. Wir wollen ein Wahlrecht zwischen Kenntnisgabe- und Baugenehmigungsverfahren dauerhaft verankert wissen. Wir wollen die Teilungsregelung nach § 8 LBO entfallen lassen. Wir wollen die Regelungen in der Landesbauordnung mit denen der benachbarten Bundesländer harmonisieren. Wir wollen eine Rechtsharmonisierung mit Unfallverhütungsvorschriften. Das sind Vereinfachungen, die von den Leuten, die tagtäglich mit der LBO arbeiten müssen, dringend gefordert werden. Sie würden dazu führen, dass unsere Architekten den Kopf wieder etwas frei bekommen für wichtigere Dinge, zum Beispiel für eine Energie sparende Bauweise.

Kommen wir zu dem Punkt, der noch Diskussion erfordert: die praxisgerechte Anpassung der Regelungen zum barrierefreien Bauen, von denen der SPD-Gesetzentwurf nur einen Teilaspekt aufgreift. Zum barrierefreien Bauen möchte ich ausdrücklich betonen, dass am Grundsatz in keiner Weise gerüttelt werden soll. Es gibt allerdings Fälle, in denen die gute Absicht durch zu stringente Regelungen ins

Gegenteil verkehrt wird. Bei öffentlichen Gebäuden hat Baden-Württemberg breit gefasste Vorschriften zum barrierefreien Bauen. Die anderen Bundesländer beschränken sich auf den für Besucher öffentlicher Gebäude frei zugänglichen Raum. Das ist also kein Problem bei uns.

Für gewerbliche Gebäude ist Barrierefreiheit vorgeschrieben. Dies führt teilweise zu unerwünschten Auswirkungen. Es gibt einige Dutzend Fälle von Handwerkern, die neu bauen wollen, die mit der Aufzugspflicht für das erste Obergeschoss konfrontiert sind. Ein Aufzug kostet 120 000 DM. Das ist teuer für kleine Unternehmer. Also wird manchmal gar nicht gebaut. Zusätzliche Arbeitsplätze entstehen nicht, auch nicht für Behinderte. Es gibt zwar einen Ermessensspielraum bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder wenn eine Planung nicht möglich ist. Diese Begriffe sind aber nicht hieb- und stichfest definiert, auch nicht im vorliegenden Gesetzentwurf der SPD. Hier erwarte ich vom Wirtschaftsministerium einen praktikablen Vorschlag, der auch den Baurechtsämtern draußen eine Anleitung gibt.

Kommen wir zum privaten Wohnungsbau. Die SPD will barrierefreies Bauen bei mehr als zwei Wohnungen. Es gibt sieben Bundesländer, die diese Regelung eingeführt haben. Diese folgen einer Musterbauordnung, die als Leitfaden von der Bundesbauministerkonferenz verfasst wurde. Die Zahl der Wohnungen in einem Gebäude, ab der eine Wohnung barrierefrei eingerichtet werden muss, variiert stark: im Saarland in Gebäuden ab fünf Wohnungen, in Bremen ab zehn. Die Forderung des SPD-Gesetzentwurfs, in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen eine Wohnung barrierefrei zu gestalten, kann man als derzeit völlig überzogen bezeichnen.

Sie haben im Grundsatz allerdings Recht, dass ältere Menschen, Kranke oder Behinderte ganz normal leben können sollten, nicht nur in Sonderwohnformen. In den USA funktioniert das in größerem Maße; interessant wäre, warum. Es könnte nämlich sein, dass wir mit Information und einer Förderung mehr erreichen als mit dieser rigorosen Verordnung, die die SPD will.

Außerdem findet am 25. Mai in diesem Hause der Tag der Behinderten statt. Eines der Foren hat das Thema des barrierefreien Bauens. Die CDU möchte, da dieser Termin so zeitnah liegt, den Tag der Behinderten noch abwarten, damit man sich in einigen Punkten nochmals austauschen kann.

Den Vorschlag der SPD werden wir heute ablehnen, weil wir noch einige Informationen brauchen und weil wir am Tag der Behinderten die Betroffenen zu Wort kommen lassen wollen.

(Abg. Brechtken SPD: Da brauchen Sie nur zu überweisen! Das reicht heute! Da reicht Überwei- sung, Frau Kollegin!)

Dies verzögert nichts, weil das Wirtschaftsministerium inzwischen weiß, in welche Richtung wir gehen wollen und dass wir eine zügige Regelung wollen.

Meine Damen und Herren, mit überzogenen Regelungen erweist man unter Umständen den Betroffenen einen Bä

rendienst. Barrierefreies Bauen muss eben nicht nur Barrieren in Wohnungen abbauen, sondern zunächst einmal Barrieren in den Köpfen von Bauherren und Bauträgern. Hierfür ist Einsicht nötig und nicht allein der pure Zwang.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Brechtken SPD: Da brauchen wir eine Kopfbauordnung!)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Witzel.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wohnungen sind langlebige Gebrauchsgüter. Wenn eine Wohnung errichtet ist, dauert es in der Regel Jahrzehnte, bevor sie grundlegend umgestaltet wird. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass beim Neubau von Wohnungen zukünftige Anforderungen beachtet werden, und ein Aspekt, der dabei zunehmend Bedeutung erlangt, ist die Barrierefreiheit. Diese nützt nicht nur den behinderten Menschen, sondern sie hat auch Vorteile für alle älteren Menschen. Denn wo Stufen und Schwellen fehlen, können sich auch Senioren leichter bewegen.

Angesichts der bekannten Veränderung der Alterspyramide ist es daher sinnvoll und notwendig, beim Bau von Wohnungen dem Aspekt der Barrierefreiheit verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen; Herr Schmiedel hat das ja detailliert ausgeführt.

Dieser Landtag hat 1995 bei der Neufassung der Landesbauordnung schon wichtige neue Regelungen zur Barrierefreiheit eingeführt. Der § 39 der Landesbauordnung, die damals beschlossen wurde, führt zum Beispiel für Büros und Gaststätten sowie für viele öffentlichen Gebäude Verpflichtungen zur Barrierefreiheit ein und erfüllt damit viele Wünsche behinderter Menschen. Diesen Fortschritt gegenüber der Zeit vor 1995 möchte ich hier zunächst noch einmal positiv würdigen.

In einem Bereich weist aber auch die neue Landesbauordnung von 1995 einen gravierenden Mangel auf. Der Bereich des allgemeinen Wohnungsbaus wird bei den Regelungen zur Barrierefreiheit völlig ausgespart. Das stellt dann aber die sonstigen Erfolge ernsthaft infrage. Denn was nützt es zum Beispiel einem behinderten Menschen, der im dritten Stock ohne Aufzug wohnt oder der durch drei Treppenstufen vor der Haustür gehindert ist, das eigene Haus zu verlassen, wenn hinterher das Museum beispielsweise barrierefrei ist? Der Weg dorthin ist ihm nach wie vor versperrt.

Meine Damen und Herren, wenn wir es mit der Barrierefreiheit ernst meinen, ist es also notwendig, dass dieser Aspekt auch im allgemeinen Wohnungsbau verstärkt beachtet wird. Wünschenswert ist dabei, dass bei jedem größeren Neubau ein gewisser Anteil der neuen Wohnungen automatisch barrierefrei errichtet wird. Wir haben dies bereits bei den Beratungen zur Landesbauordnung vorgeschlagen und haben ja auch den Antrag Drucksache 12/3546 vorgelegt, in dem dies konkret gefordert wird.

In anderen Bundesländern zeigt sich, dass dies auch möglich ist. So sind zum Beispiel in Brandenburg beim geför

derten Mietwohnungsbau generell mindestens 10 % der neuen Wohnungen barrierefrei zu errichten, und in Rheinland-Pfalz sieht die Landesbauordnung vor, dass bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen von den ersten fünf Wohnungen eine und von jeweils zehn weiteren Wohnungen zusätzlich eine Wohnung barrierefrei erreichbar sein muss. Insgesamt bedeutet das, dass in Rheinland-Pfalz bei größeren Gebäuden 10 bis 20 % der Wohnungen tatsächlich barrierefrei erreichbar sind. Das ist ein Fortschritt, und das wäre auch zum Beispiel für Baden-Württemberg eine gute Regelung.

Bei uns in Baden-Württemberg gibt es dagegen nur Empfehlungen, den Wohnungsbau nach der DIN 18025 Teil 2 – dort wird die Barrierefreiheit konkretisiert – auszurichten. Erdgeschosswohnungen sollen barrierefrei sein. Eine solche Sollvorschrift reicht uns nicht aus; denn sie ermöglicht zu viele Ausnahmen. Wir unterstützen daher den Gesetzentwurf der SPD, die hieraus eine klare Verpflichtung machen will.

Ich danke Ihnen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Hofer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Anliegen des SPD-Gesetzentwurfs liegt nahe. Ob der eingeschlagene Weg ganz richtig ist, da haben wir noch einige Fragezeichen. Wer wollte widersprechen, dass ältere, gebrechliche und behinderte Menschen barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen brauchen und dass es oftmals auch bei privaten Bauherren an der Erkenntnis fehlt, dass man eine Wohnung nicht nur für eine Generation, sondern für die Zweifelsfälle des Lebens einzurichten hat? Und wer wollte nicht zustimmen, dass entsprechende bauliche Vorkehrungen, wie Sie sie genannt haben – stufenloser Zugang, breitere Türen, Weg zur Dusche –, rechtzeitig, also von Anfang an, eingerichtet, finanziell günstiger sind, als wenn dies erst später geschieht, wobei dies später manchmal technisch gar nicht mehr möglich ist?

Es ist auch nicht zu verkennen, dass am Vorhandensein behinderten- und pflegegerechter Wohnungen auch insofern ein zusätzliches öffentliches Interesse besteht, als über den ständigen Ausbau ambulanter Pflegehilfen stationäre Unterbringung möglichst hinausgeschoben und am besten sogar vermieden werden soll. Dabei muss man allerdings berücksichtigen: Je mehr nun überall diese ambulanten Dienste ausgebaut werden, je umfangreicher sie werden und je tief greifender die Dienstleistungen sind, um die stationäre Unterbringung zu vermeiden – aus humanitären, aber auch aus finanziellen Gründen –, desto höher werden natürlich auch die Anforderungen an altengerechte und Behindertenwohnungen, an betreutes Wohnen generell.

In Baden-Württemberg gelten deshalb mit Recht die entsprechenden DIN-Vorschriften – Sie, Herr Dr. Witzel, haben die Nummer des DIN-Blatts genau angeben können; Sie wissen also, welche DIN-Norm einschlägig ist –, die bei solchen Wohnungen exakt und peinlich genau einzuhalten sind. Dies dient dem Schutz der Alten und der Be

hinderten, die sich auch auf die Geeignetheit solcher Wohnungen verlassen für den Fall, dass sie eine solche Wohnung brauchen, und dann nicht plötzlich feststellen sollten, dass noch dieses oder jenes fehlt.

Es ist festzustellen, dass die Forderungen im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion weit unter dieser DIN-Norm liegen. Darauf möchte ich für die weitere Beratung hinweisen. Unter B – Wesentlicher Inhalt – ist nur von der Zugänglichkeit die Rede. Als Zielsetzung wird zwar angegeben, dass man auch größere Bewegungsflächen für die Rollstuhlfahrer braucht, im Gesetzestext steht darüber aber kein Wort. Ich denke, das wird man im Ausschuss bei der weiteren Beratung noch zu klären haben. Ob den Betroffenen – ich will nicht sagen, dass es so ist, aber auch das ist zu klären – mit halben Lösungen gedient ist, erscheint mir zweifelhaft. Die Erwartungen gehen jedenfalls gegenwärtig in der Praxis in eine ganz andere Richtung.

Sie wissen, dass man im Geschosswohnungsbau dazu übergegangen ist, Altenwohnungen anzubieten, weil der Markt da war, doch der Markt hat sich inzwischen völlig verlaufen. Die Nachfrage nach solchen Wohnungen wird immer geringer, während es eine zunehmende Nachfrage nach Wohnungen gibt, die wirklich eine entsprechende Betreuung ermöglichen. Dabei überlegt man sich heute übrigens völlig neu, zahlenmäßig und räumlich mehr Wohnungen zuzuordnen und mit Pflegestützpunkten für ambulante Hilfen zu versehen. Ich weise nur auf diesen Trend hin, der eigentlich in die entgegengesetzte Richtung geht.

Beispielsweise werden in meiner Stadt, in Weinstadt, derzeit 100 Wohnungen errichtet, die in dieser Weise erbaut werden, mit Pflegestützpunkt, ein Viertel davon erfreulicherweise vom Land gefördert. Das sind Formen, die reißenden Absatz finden, während andere Angebote kaum mehr nachgefragt werden.

Wir wollen den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion nicht etwa in Bausch und Bogen ablehnen, sondern er soll und muss im Ausschuss beraten werden, schließlich ist er getragen von dem Gedanken, Alten, Gebrechlichen und Behinderten Hilfestellung zu geben. Das wollen wir auch. Ob der Ansatz richtig ist, die baulichen Anforderungen gegenüber der DIN-Norm zu verringern, muss man prüfen. Wir alle wollen eines nicht – ich behaupte nicht, dass es beabsichtigt sei, aber wir wollen es nicht –, nämlich eine Mogelpackung auf diesem Gebiet,

(Beifall bei der FDP/DVP)

auch nicht mit den vagen und weiten Ausnahmeregelungen, die im Gesetzentwurf drin sind, die geradezu zu Verhinderungs- und Vermeidungsstrategien einladen. Damit wäre weder den Schutzbefohlenen, den alten Menschen und Behinderten gedient noch der beim Geschosswohnungsbau geradezu Not leidenden Bauwirtschaft.

Ich danke.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Schonath.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine Behinderung kann jeden treffen – sei es durch Krankheit, Unfall oder wegen des Alters. Die durch eine Behinderung eingeschränkte Bewegungsfreiheit wird noch weiter eingeschränkt, weil es für diesen Personenkreis Barrieren gibt, die gesunde Menschen nicht als solche empfinden. Im Jahr 1994 wurde Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland durch den Absatz 3 ergänzt. Diese Ergänzung sagt Folgendes aus: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Aber leider ist es so, dass für behinderte Menschen die Bewegungsfreiheit durch Barrieren eingeschränkt ist. Dies gilt auch für den Bau von Wohnungen. So wird bei der Planung und beim Bau von Wohnungen nicht in Erwägung gezogen, diese entsprechend behindertengerecht zu planen und zu bauen.

Dem will der Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung Rechnung tragen. In diesem Gesetzentwurf wird gefordert, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen Wohnungen eines Geschosses behindertengerecht gebaut werden. Die entsprechenden Mehrkosten für die Bauherren könnten durch intelligente Planung wieder wettgemacht werden, behauptet die SPD in ihrem Gesetzentwurf.

Wir Republikaner sehen das nicht so und differenzieren zwischen Neubauten für den eigenen, also privaten Zweck und dem Mietwohnungsbau. Wir halten die Forderung im Gesetzentwurf, dass bereits bei Dreifamilienhäusern behindertengerechte Wohnungen gebaut werden müssen, für zu hoch angesetzt. Nehmen wir einmal an, ein Bauherr baut für sich ein Haus und möchte im Erdgeschoss selbst wohnen, die Wohnung im Obergeschoss vermieten und das Dachgeschoss als Wohnung für ein Kind ausbauen. Dieser Bauherr müsste mindestens eine Wohnung behindertengerecht bauen. Dass dies nicht zu erhöhten Baukosten führen würde, bezweifeln wir Republikaner.