Herr Kollege Zeller, die Ausführungen, die Sie soeben gemacht haben, haben uns nur darin bestärkt, unsere Haltung zu bewahren und Ihrem Antrag nicht zuzustimmen.
Wer Sie als Vertreter der Lehrerschaft im Ausschuss ständig so erleben muss, wie wir Sie hier erlebt haben,
ich verstehe mich eher als Vertreter der Elternschaft –, kann nur eines sagen: Hoffentlich bleiben Sie noch recht lange Landtagsabgeordneter, dann werden während dieser Zeit wenigstens die Schüler vor Ihnen verschont.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung des Antrags Drucksache 12/5015.
Meine Damen und Herren, Sie haben das gehört. Es ist eine namentliche Abstimmung beantragt. Die vorgeschriebene Unterstützung ist gegeben. Wer den Abschnitten II und III des Antrags Drucksache 12/5015 zustimmen möchte, den bitte ich, mit Ja zu antworten, wer sie ablehnen möchte, der möge mit Nein antworten. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der antworte mit „Enthaltung“.
Ich bitte Herrn Schriftführer Herrmann, den Namensaufruf vorzunehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben F.
Meine Damen und Herren, die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, das Ergebnis festzustellen.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Abschnitte II und III des Antrags Drucksache 12/5015 bekannt:
Bebber, Birgitt Bender, Birzele, Brechtken, Carla Bregenzer, Capezzuto, Drexler, Marianne Erdrich-Sommer, Fischer, Göschel, Rosa Grünstein, Stephanie Günther, Heiler, Dr. Hildebrandt, Jacobi, Junginger, Kielburger, Birgit Kipfer, Kretschmann, Lorenz, Maurer, Moser, Dr. Walter Müller, Nagel, Oelmayer, Dr. Puchta, Renate Rastätter, Redling, Reinelt, Annemie Renz, Christine Rudolf, Dr. Salomon, Sabine Schlager, Nils Schmid, Schmiedel, Schöffler, Seltenreich, Helga Solinger, Staiger, Stolz, Teßmer, Renate Thon, Walter, Weimer, Wintruff, Dr. Witzel, Marianne Wonnay, Zeller.
Behringer, Hans-Michael Bender, Heiderose Berroth, Dr. Birk, Ingrid Blank, Dr. Carmina Brenner, Dagenbach, Deuschle, Döpper, Dr. Döring, Drautz, Eigenthaler, Beate Fauser, Dr. Glück, Göbel, Dr. Inge Gräßle, Haas, Haasis, Hauk, Hehn, Heinz, Herbricht, Herrmann, Hofer, Huchler, Käs, Keitel, Kiefl, Kiesswetter, Kleinmann, Kluck, Dr. Klunzinger, Köberle, Krisch, Ursula Kuri, Kurz, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, List, Mappus, Mühlbeyer, Ulrich Müller, Veronika Netzhammer, Dr. Noll, Ommeln, Pfister, Pfisterer, Rapp, Rau, Reddemann, Dr. Repnik, Ruder, Rückert, Dr. Schäuble, Schaufler, Gerd Scheffold, Dr. Stefan Scheffold, Scheuermann, Roland Schmid, Schonath, Schuhmacher, Rosely Schweizer, Seimetz, Dr. Eva Stanienda, Dr. Steim, Stratthaus, Straub, Tölg, Traub, Troll, von Trotha, Veigel, Dr. Vetter, Christa Vossschulte, Wabro, Wacker, Weiser, Wieser, Winckler, Zeiher, Zimmermann.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung – Drucksache 12/5051
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Wir haben in Baden-Württemberg eine steigende Anzahl behinderter Menschen. Wir müssen davon ausgehen, dass diese Anzahl zukünftig weiter ansteigt, allein schon wegen der demographischen Entwicklung; denn mit zunehmendem Alter wird man auch anfälliger für Gebrechen und Be
hinderungen. Und wir haben gleichzeitig einen eklatanten Mangel an behindertengerechten, barrierefreien Wohnungen. Wir wollen helfen, diese Lücke zwischen dem Bedarf und dem Angebot an barrierefreien Wohnungen zu schließen. Deshalb legen wir heute diesen Gesetzentwurf vor.
Wir müssen etwas tun, denn Gebäude haben eine lange Lebenszeit. Wenn jetzt noch immer neue Wohnungen nicht barrierefrei errichtet werden, dann legen wir uns fest auf eine lange Zeit mit nicht barrierefreien Wohnungen und auf einen weiter andauernden Mangel an barrierefreien Wohnungen.
Dies führt dann ganz konkret auch zu – vermeidbaren – späteren Folgekosten. Ich hatte, um einmal ein Beispiel zu nennen, im Petitionsausschuss eine Petition zu bearbeiten. Dabei ging es um eine Mutter mit einem mehrfach schwer behinderten Kind, das älter geworden war. Der Arzt hat der Mutter dann verboten, das Kind weiter in den dritten Stock zu tragen, weil sie sonst Gefahr laufe, selbst einen Schaden davonzutragen. Das zuständige Sozialamt war nicht in der Lage – weder am Ort noch im gesamten Kreis –, eine barrierefreie Wohnung zur Verfügung stellen zu können. Dies wiederum hatte zur Folge, dass ein Aufzug eingebaut, die Wohnung behindertengerecht umgebaut, das Badezimmer vergrößert wurde etc. Die Kosten lagen in einer Größenordnung von weit über 100 000 DM.
Das ist nur die Kostenseite. Die menschliche Seite dabei ist, dass wir denjenigen, die helfen – ob es nun Angehörige oder andere Personen sind –, das Leben unnötig schwer machen. Das hat zur Folge, dass mancher, auch wenn er gerne helfen würde, wegen des großen Einsatzes, den man bringen muss, solange Barrieren da sind, diese Hilfe auf längere Sicht möglicherweise nicht leistet. Die Akzeptanz seitens der Helfer schwindet.