Wir Republikaner sehen das nicht so und differenzieren zwischen Neubauten für den eigenen, also privaten Zweck und dem Mietwohnungsbau. Wir halten die Forderung im Gesetzentwurf, dass bereits bei Dreifamilienhäusern behindertengerechte Wohnungen gebaut werden müssen, für zu hoch angesetzt. Nehmen wir einmal an, ein Bauherr baut für sich ein Haus und möchte im Erdgeschoss selbst wohnen, die Wohnung im Obergeschoss vermieten und das Dachgeschoss als Wohnung für ein Kind ausbauen. Dieser Bauherr müsste mindestens eine Wohnung behindertengerecht bauen. Dass dies nicht zu erhöhten Baukosten führen würde, bezweifeln wir Republikaner.
Sie, meine Damen und Herren von der SPD, führen die USA als Vorbild an, wo das barrierefreie Bauen vor allem durch die Anpassung von Bestandswohnungen weiter fortgeschritten ist als hier in Deutschland. Dieser Vergleich ist aber nicht angebracht. Die Baulandpreise und somit die Gesamtbaupreise sind durch den Zuwanderungsdruck in der ohnehin schon überbevölkerten Bundesrepublik um ein Mehrfaches höher als in den USA. Allein deshalb ist aus Kostengründen der Spielraum für den Bau von barrierefreien Wohnungen kleiner.
Wir Republikaner sehen aber die Notwendigkeit des Baus von behindertengerechten Wohnungen und werden uns auch dafür einsetzen. Die barrierefreie Gestaltung ist nicht nur eine Rücksichtnahme auf eine bestimmte Personengruppe, sondern auch die bewusste Einbeziehung dieser Menschen. Wir Republikaner werden uns für einen bedarfsgerechten barrierefreien Wohnungsbau einsetzen, der im Einklang mit den Baukosten steht. Im zuständigen Ausschuss werden wir dazu verschiedene Anträge stellen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Aufgabe, die Teilnahme behinderter und alter Menschen am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben zu sichern, stellt sich auch die Wohnungspolitik der Landesregierung. Wir unterstützen das Ziel, auf eine barrierefreie Ausführung im Wohnungsbau hinzuwirken, und das schon seit Beginn dieser Legislaturperiode.
So hat das Wirtschaftsministerium bereits im Februar 1997 für Wohnungen, die für alte oder behinderte Menschen geplant und ausgeführt werden, die einschlägigen DIN-Normen verbindlich eingeführt. Dies bedeutet, dass Wohnungen,
die vom Bauherrn für behinderte oder alte Menschen bestimmt sind, bereits nach den heute geltenden Regelungen in allen Einzelanforderungen dem Regelwerk der technischen Normen entsprechen müssen.
Das heißt, für solche Wohnungen braucht man nicht nur einen stufenlosen Zugang und größere Türbreiten, sondern vor allem auch zusätzliche Bewegungsflächen für Menschen mit Gehhilfen oder für Rollstuhlfahrer, die bei der Grundrissplanung schon einkalkuliert werden müssen, besonders ausgestattete Sanitätsräume und speziell ausgestattete Küchen. Nur wenn alle Einzelanforderungen der Norm eingehalten sind, ist die Wohnung auch tatsächlich für behinderte Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar und damit wirklich barrierefrei. Die Behindertenverbände haben diese Regelung damals auch ausdrücklich begrüßt.
Meine Damen und Herren, in dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion heißt es: Die Wohnungen eines Geschosses und die wesentlichen Räume dieser Wohnungen müssen barrierefrei erreichbar sein. Das heißt, damit wird lediglich sichergestellt, dass die betreffenden Wohnungen und Räume aufgrund ausreichender Türbreiten und gegebenenfalls mit einer Rampe zum Hauseingang für behinderte Menschen zugänglich sind.
Nicht vorgeschrieben werden eben die zur Barrierefreiheit nach der Norm gehörenden Anforderungen, wie ich sie genannt habe. Ich bin der gleichen Auffassung wie Herr Abg. Hofer, dass der Gesetzentwurf damit unter den verbindlich vorgeschriebenen DIN-Normen bleibt. Deswegen bin ich mir auch nicht sicher, ob die Erwartungen, die die Betroffenen an eine solche Regelung knüpfen, in der Praxis auch erfüllt werden können.
Wir gehen in der Wohnungsbauförderung folgenden Weg: Wer eine Förderung von Wohnungen für ältere oder behinderte Menschen beantragt, muss immer die für das barrierefreie Bauen maßgeblichen DIN-Normen einhalten. Darüber hinaus empfehlen wir generell, den geförderten Wohnungsneubau an diesem Regelwerk auszurichten. Geförderte Wohnungen im Erdgeschoss sollen barrierefrei erreichbar sein.
Außerdem – diesen Punkt möchte ich noch ansprechen – halten wir es für sehr sinnvoll – auch in dieser Diskussion –, durch Beratung die Möglichkeiten und Vorteile des barrierefreien Bauens und von Anpassungsmaßnahmen im Bestand zu verdeutlichen. Ein Workshop der Bauministerkonferenz vor wenigen Tagen hat übereinstimmend herausgearbeitet, dass die Informations- und Bewusstseinsbildung in diesem Zusammenhang wichtig ist. Hier hat das Land in den letzten Jahren den Aufbau eines nahezu flächendeckenden Netzes von insgesamt 37 Wohnberatungsstellen auf Kreisebene initiiert. Nahezu in jedem Kreis gibt es inzwischen eine eigene Wohnberatungsstelle.
Darüber hinaus ist beim Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern die Zentrale Beratungsstelle für Wohnanpassung im Alter und bei Behinderten gebildet worden. Diese zentrale Beratungsstelle hat sich zur Aufgabe gesetzt, das barrierefreie Bauen im allgemeinen Wohnungsbau konzeptionell zu fördern und innovative Ideen zur barrierefreien Gestaltung von Wohnraum und Städteplanung einzubringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns sicherlich einig – die Debatte hat dies ja auch gezeigt –, dass die Diskussion über dieses wichtige Thema weitergehen muss. Die Landesregierung hat – darauf hat auch Frau Abg. Dr. Brenner hingewiesen – von den Regierungsfraktionen den Auftrag erhalten, dem Landtag noch in der laufenden Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung vorzulegen. Einer der Prüfungspunkte ist die praxisgerechte Anpassung der Regelung zum barrierefreien Bauen. Wir werden dann auch im Wirtschaftsausschuss abzuwägen haben, ob der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Weg den behinderten und den alten Menschen letztlich hilft. Dabei sollten wir auch diejenigen Länder, die diese Regelung der Musterbauordnung ganz oder in abgewandelter Form übernommen haben, nach ihren Erfahrungen fragen. Deswegen werde ich an diese sieben Länder entsprechende Briefe schreiben – sie werden in den nächsten Tagen verschickt –, damit wir die Erfahrungen dieser Länder in den Diskussionsprozess einbeziehen können.
Herr Staatssekretär und Herr Hofer, Sie haben sehr ausführlich darüber gesprochen, welche Anforderungen an Bauherren gelten, die alten- und behindertengerechte Wohnungen als solche vermarkten wollen. Das ist okay; daran will auch niemand rütteln. Sie haben aber nicht darüber gesprochen, ob die Zahl der Wohnungen, die für diesen Zweck zur Verfügung stehen, ausreicht. Sie verlassen sich vielmehr darauf, dass aufgrund von Beratung und Appellen – gefördert wird ja ohnehin nur noch ein bisschen – genügend Wohnungen entstehen. Wir sagen: Leider sind nicht genügend Wohnungen vorhanden. Dort, wo gezielt gefördert wird, handelt es sich um Sonderwohnformen. Da sagen Sie: „alters- und behindertengerecht“.
Gemeint sind die berühmten Seniorenhäuser mit angeschlossener Pflegeabteilung oder mit einer Betreuungsstation.
Wir sagen etwas anderes. Wir wollen entweder die Pflicht dafür schaffen, oder Sie können auch sagen: „Lassen Sie uns neue Anreize setzen!“ Für uns ist die Änderung der Landesbauordnung ein Instrument – kein Selbstzweck, sondern ein Instrument –, damit wir mehr solcher Wohnungen zur Verfügung haben, auch für Familien mit behinderten Kindern, und nicht nur seniorengerechte Wohnungen.
Von den Koalitionsfraktionen hat auch niemand in Abrede gestellt, dass es einen eklatanten Mangel an solchen Wohnungen gibt.
Zu dem, was von der CDU gesagt wurde – es sei ein rigoroser Vorschlag, es sei ein purer Zwang –, muss ich sagen: Wir sind noch sehr moderat, weil wir tatsächlich sagen: Abweichungen von diesen Anforderungen sind möglich, wenn diese zu unverhältnismäßigem Mehraufwand führen würden. Wir wollen ja auch die Entstehung von Gebäuden, von Wohnungen nicht dadurch blockieren, dass wir sagen: Du musst dann so viel investieren, dass sich diese Wohnung nicht rechnet. Das wollen wir nicht, und deshalb haben wir genau diese Ausweichmöglichkeit geschaffen.
Wir denken aber schon: Es ist auch ein Instrument, um Barrieren in den Köpfen von Bauherren wegzuräumen. Sie müssen sich nämlich mit der Frage beschäftigen – wenn sie ein Gebäude mit mindestens drei Wohnungen errichten –: Weshalb eigentlich nicht mindestens eine Wohnung barrierefrei?
Aber, wie gesagt: Wir sind gespannt auf die Diskussion. Sie zeigen sich dem Ziel aufgeschlossen. Die Notwendigkeit, dass wir mehr, viel mehr solcher Wohnungen brauchen, hat niemand in Abrede gestellt. Deshalb sind wir gespannt auf Ihre Vorschläge in den weiteren Beratungen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Gesetzentwurfs Drucksache 12/5051. Es ist Überweisung an den Wirtschaftsausschuss beantragt. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Errichtung einer Fachhochschule Stuttgart – Hochschule der Medien – Drucksache 12/5164
Das Präsidium hat Folgendes festgelegt: zunächst Begründung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung, da
nach eine Aussprache mit gestaffelten Redezeiten bei einer Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion.
Lieber Herr Kollege Brechtken, ich hatte Ihnen versprochen, dass Sie mir nicht zuhören müssen. Umso mehr fühle ich mich geehrt, dass Sie noch anwesend sind.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die Ausschussberatungen in der letzten Sitzung richtig in Erinnerung habe, dann tut es gut, einmal nicht streiten zu müssen, weil wir offenbar eine allseits überzeugende Konzeption vorgelegt haben.
Die Informations- und die Kommunikationstechnik sowie die Medienwirtschaft sind ja – und das wissen wir nicht erst seit der Debatte über die Greencard – ausgesprochen wichtige Wachstumsbereiche. Sie spielen dementsprechend auch in Baden-Württemberg eine Schlüsselrolle für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung. Im Bewusstsein dieser Ausgangslage wurden in den letzten Jahren in BadenWürttemberg – und zwar besonders in den Fachhochschulen – bereits zahlreiche Studienangebote im Bereich Medien, Information und Kommunikation eingerichtet. Zurzeit sind es 156 Studiengänge an 37 Hochschulen und 8 Berufsakademien. Wer kann hier mehr anbieten?