Carmina Brenner
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss: 24 Sitzungen, stundenlang, bei saurem Sprudel, über 160 Beweisanträge, Vernehmung von 84 Zeugen, 95 Bände Akten durchgearbeitet, ein laufender Meter Wortprotokolle, 150mal die gleichen Fragen und viel zu oft nichts sagende Antworten.
Trotzdem wurden keine zusätzlichen Erkenntnisse gegenüber dem gewonnen, was aus der Aktenlage oder der im Februar 1999 durchgeführten Anhörung bekannt war.
Die Förderung der ländlichen Sozialberatung ist jahrzehntealt. Die Abrechnung der Verbände erfolgte in den verschiedenen Regierungsbezirken unterschiedlich, auch weil es in den Richtlinien keine detaillierten Vorgaben gab. Dieses kann man bemängeln.
Die Förderproblematik durch die Errichtung der Verwaltungsstellen der LSV bei den Bauernverbänden bei entsprechendem Kostenersatz ab 1973 wurde nicht erkannt, hätte aber erkannt werden können, zum Beispiel aufgrund einer Angabe des Bauernverbands Württemberg-Hohenzollern ab 1985. So hätte zumindest dem Regierungspräsidium Tübingen auffallen können, dass die Verbände als Verwaltungsstellen der LSV tätig sind und Kostenerstattungen erhalten. Mangelnde Abstimmung zwischen der Sozialverwaltung und der Landwirtschaftsverwaltung führte dazu, dass dieser Punkt in den Richtlinien von 1975 und 1984 unberücksichtigt blieb. Das Finanzministerium und der Rechnungshof hatten damals zugestimmt.
Die Förderung lief über Jahre hinweg sowohl bei den Regierungspräsidien als auch beim MLR als regelmäßig wiederkehrender Verwaltungsvorgang. Die erste Prüfung 1995 durch das Regierungspräsidium Stuttgart hat das Problem der Förderung durch die LSV erstmals dargelegt und Abrechnungen infrage gestellt. Daraufhin wurde ein noch nicht beschiedener Antrag nach unten korrigiert, kurz danach die Förderung auf eine Abschlagszahlung von 40 % reduziert und Ende 1996 die Förderung vorläufig eingestellt. Dadurch entstand dem Land kein Schaden.
Der Prüfer des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts Tübingen hat wenig sorgfältig geprüft. Er hat oberflächlich recherchiert und Grundlagen des Förderrechts nicht beachtet.
Der erste interne Entwurf des Tübinger Prüfberichts aus 1997 hatte inhaltliche Mängel, die im normalen Verfahren noch korrigierbar gewesen wären. Die Bauernverbände haben zu keiner Zeit eine Überförderung, die den tatsächlichen Aufwand bei weitem überschritten hätte, erhalten. Der Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung staatlicher Gelder für die Pflege einer CDU-nahen Klientel ist klar widerlegt.
Von der Regierung politisch gewollt war eine breit angelegte Richtlinie, was den Inhalt der Beratung anbelangte, nicht jedoch eine überhöhte Förderung der Bauernverbände oder eine laxe Kontrolle.
Der Vergleich mit den Bauernverbänden war das geeignete Mittel, einen komplexen Sachverhalt abzuschließen. Eine Rückforderung im Verwaltungsverfahren hätte unkalkulierbare Prozessrisiken mit sich gebracht, und das gegenseitige Nachgeben ist annähernd gleich zu bewerten.
Der Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses war richtig gewählt, weil alle ermittelbaren Fakten bekannt waren und auch aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren keine neuen für die Rückforderung relevanten Fakten mehr zu erwarten waren.
Das Strafverfahren, Herr Teßmer, gegen Verantwortliche des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes ist bis heute noch nicht rechtskräftig.
Hätte man dieses Ergebnis nämlich abgewartet, wären alle Rückforderungsansprüche des Landes mittlerweile verjährt. Der Abschluss des Vergleichs war deshalb zweckmäßig und haushaltsrechtlich zulässig.
Das Finanzministerium wie auch der Rechnungshof haben ihm zugestimmt, auch – hören Sie bitte zu – weil die Vereinbarung künftige Förderregelungen offen gelassen hat.
Die Bedingungen für unsere kleinräumig strukturierte Landwirtschaft sind nicht leichter geworden. Die veränderte Agrarförderung durch die Agenda 2000, die Haushaltsbeschlüsse des Bundes, die steigende Marktorientierung der landwirtschaftlichen Produktion werden fachlich fundierte Beratung der Landwirtschaft in sozialen Angelegenheiten auch künftig erfordern. Die landwirtschaftlichen Versicherungsträger könnten den Beratungsbedarf personell und sachlich nur zum Teil abdecken. Die Beratung, wie sie durch die Bauernverbände geleistet wird, kann gleich qualifiziert und gleich wirtschaftlich durch andere Stellen nicht gewährleistet werden.
Die CDU hat sich daher mit der FDP/DVP dafür ausgesprochen, dass die ländliche Sozialberatung durch die Bauernverbände fortgeführt wird. Dabei ist die Förderung so zu pauschalieren, dass der Verwaltungsaufwand beim Land und bei den Bauernverbänden verringert wird. Gleichzeitig müssen die Fördertatbestände der ländlichen Sozialberatung gegenüber den Beratungsleistungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung klar abgegrenzt werden. Aber das ist schon seit 1996 bekannt.
Was also war der Grund für diesen Untersuchungsausschuss?
Einziger Grund für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses waren parteipolitische Überlegungen
und der Versuch, kurz vor der anstehenden Landtagswahl der Landesregierung Klientelpolitik zu unterstellen.
An einer Sachverhaltsaufklärung war die Opposition nie interessiert.
Vielmehr ist es SPD und Grünen darum gegangen, möglichst viele und prominente Zeugen medienwirksam im Untersuchungsausschuss vorzuführen
nach dem Motto: Irgendetwas wird schon hängen bleiben.
Sie wollten den Ministerpräsidenten treffen, haben Gerdi Staiblin gehauen und dabei den Ruf der Landwirte beschädigt.
Bei objektiver Würdigung der Beweisaufnahme ist von den ursprünglichen Vorwürfen der politisch gewollten Klientelpolitik zugunsten der Bauernverbände nichts übrig geblieben.
Die CDU setzt sich dafür ein, dass für die Zukunft eine transparente Lösung gefunden wird, auch um den Bauernverbänden mehr Rechtssicherheit zu geben.
Die neue Regelung wird sorgfältig verhandelt, damit keine Unklarheiten mehr entstehen.
Herr Brechtken, Sie stören.
Fazit: Viel Aufwand, viel Geschrei, herausgekommen ist nichts Neues, nur dass die SPD die Sozialberatung abschaffen möchte und womöglich, Gerüchten zufolge, das Ministerium gleich mit.
Wer immer nach umweltschonender Landwirtschaft und artgerechter Tierhaltung ruft, muss auch durch Sozialberatung dafür sorgen, dass unsere bäuerlichen Familienbetriebe existenzfähig bleiben.
In Zeiten von Dioxineiern und BSE kommt es auf kleine, überschaubare und gut kontrollierbare Betriebe an, die man fördern und nicht diskriminieren sollte.
Meine Damen und Herren, wenn man mit großen Verbänden zu tun hat, dann ist immer irgendwo ein Blindfuchs dabei. Das ist nicht nur bei den Bauernverbänden so, sondern das ist auch so in der Verwaltung, die hier wirklich nicht durch übertriebene Dynamik geglänzt hat. Zugegeben.
Aber, meine Damen und Herren, ich habe gleich am Anfang – –
Kann ich hier mal weiterreden? Ich habe gleich am Anfang fünf Ordner durchgearbeitet, und zwar die richtigen. Und dann war mir eigentlich alles klar. Ich hätte kein Jahr in diesem unnötigen und aufgeblasenen Ausschuss sitzen müssen.
Nichts ist herausgekommen, gar nichts, alles schon bekannt, alles kalter Kaffee. Geregelt wird sowieso. Was für eine Seifenoper!
Ich habe fertig. Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über mögliche Änderungen der Landesbauordnung ist ja schon öfter diskutiert worden. Nun liegt der Gesetzentwurf vor. Hauptanlass ist das Wahlrecht zwischen Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren. Sodann gibt es noch einige Punkte in der Landesbauordnung, die man gleich miterledigen kann, was vernünftig ist. Der Gesetzentwurf der Regierung legt dies dar.
Wir wollen das Wahlrecht zwischen Kenntnisgabeverfahren und Baugenehmigungsverfahren dauerhaft verankern. Dieser Punkt scheint zwischen den Fraktionen nicht umstritten zu sein. Wir wollen die Teilungsregelung nach § 8 der Landesbauordnung entfallen lassen. Sie ist unnötig und führt nur zu einem höheren Verwaltungsaufwand. Wir wollen Regelungen in der Landesbauordnung mit denen der benachbarten Bundesländer harmonisieren. Wir denken da an viele baden-württembergische Firmen, die in benachbarten Bundesländern Aufträge haben. Es ist ökonomischer, nach einheitlichen Standards zu arbeiten, als zunächst andere Normen zu studieren und dann zu hoffen, fehlerfrei über die Runden zu kommen. Dies alles sind Vereinfachungen, die von Leuten, die tagtäglich damit arbeiten müssen, gewünscht werden. Sie würden dazu führen, dass die Architekten den Kopf etwas freier bekommen für wichtigere Dinge, zum Beispiel die Energie sparende Bauweise.
Kommen wir zu dem Punkt, der noch Diskussion erfordert: die praxisgerechte Anpassung der Regelungen zum barrierefreien Bauen. Beim barrierefreien Bauen möchte ich generell betonen, dass am Grundsatz und an dessen Sinn in keiner Weise gerüttelt werden soll. Bei den öffentlichen Gebäuden sind wir in Baden-Württemberg vorbildlich. Die anderen Bundesländer beschränken sich auf den für Besucher frei zugänglichen Raum, wir nicht. Die vorgeschriebene Barrierefreiheit führt jedoch bei gewerblichen Gebäuden teilweise zu nicht gewünschten Auswirkungen. Es gibt einige Dutzend Fälle von Handwerkern, die neue Hallen bauen wollen und plötzlich mit der Aufzugspflicht für das erste Obergeschoss konfrontiert werden. Da hat einer also zwei Büroangestellte, für die ein Büro im ersten Stock geplant ist, und für diese zwei Leute soll der Handwerker einen Aufzug einbauen, der etwa 120 000 DM kostet. Die Möglichkeit, den Aufzug durch einen rollstuhlgeeigneten Treppenlift zu ersetzen, gibt das Wirtschaftsministerium nicht. Diese Treppenlifte sind TÜV-geprüft und in jedem Privathaus zulässig. Für einen Handwerksbetrieb sind sie offensichtlich nicht gut genug.
Es gibt einen Ermessensspielraum bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder wenn ein Vorhaben nicht möglich ist. Diese Begriffe sind nicht hieb- und stichfest definiert, auch
nicht im vorliegenden Vorschlag, obwohl dies im Wirtschaftsausschuss beantragt wurde. Wenn sich ein Baurechtler einer Kommune beim Wirtschaftsministerium erkundigt, ob er das Ermessen in einer bestimmten Art ausschöpfen dürfe, bekommt er die lapidare Auskunft, die Landesbauordnung sei einzuhalten. Ich könnte mir schon vorstellen, Herr Staatssekretär, dass das Wirtschaftsministerium bei der Aufzugspflicht etwas unbürokratischer und handwerksfreundlicher vorgeht, zumal dies auch im Wirtschaftsausschuss die vorherrschende Meinung war. Das muss nicht über das Gesetz geregelt werden, sondern über die Verwaltungspraxis. Geben Sie bitte endlich diesen Hinweis nach draußen an die Kommunen, und seien Sie so pragmatisch, wie es FDP-Leute immer sein wollen.
Übrigens fehlt auch die Rechtsharmonisierung mit Unfallverhütungsvorschriften, eine unproblematische Kleinigkeit, die man noch nachreichen sollte.
Kommen wir zum privaten Wohnungsbau. Die SPD hat ja hierzu bereits einen Antrag eingebracht. Die Forderung des SPD-Antrags, bei mehr als zwei Wohnungen jede weitere dann barrierefrei zu gestalten, kann man als derzeit völlig überzogen bezeichnen, gerade auch im Vergleich mit anderen Bundesländern. Dieses wichtige Thema konnte so kurzfristig nicht mehr geregelt werden; aber für mich ist dies nicht die letzte Änderung der Landesbauordnung. Deshalb, meine Damen und Herren: Lassen Sie uns die unumstrittenen Dinge jetzt regeln – ansonsten auf ein Neues in der nächsten Legislaturperiode gemäß dem schönen Motto: Der Weg ist das Ziel.
Dieser Energiebericht stellt eindeutig fest, dass die Liberalisierung auf dem Strommarkt den gewerblichen und den Privatkunden marktwirtschaftliche Vorteile bringt. Die Kunden vergleichen Strompreise inzwischen genauso locker wie Telefongebühren.
Betrachtet man den Primärenergieverbrauch in Deutschland, so zeigt sich eine interessante Entwicklung: Das Bruttoinlandsprodukt steigt, der Primärenergieverbrauch sinkt. Dies heißt, dass sich die Energieeffizienz verbessert.
Die Nutzung der erneuerbaren Energien ist im Prinzip positiv verlaufen. In diesem Zusammenhang darf ich auf den Richtlinienvorschlag der EU verweisen, der sich mit der Förderung erneuerbarer Energien beschäftigt.
Im Moment werden Festpreisregelungen und Quotensysteme als gleichberechtigt betrachtet. Wer aber zwischen den Zeilen liest, kommt zu der Ansicht, dass dies nur vorübergehend so sein wird und dass mittelfristig wohl ein Quotenhandelssystem mit Zertifikaten bevorzugt wird. Das Umweltministerium hat hier schon umfangreiche Vorarbeiten geleistet, und wir haben Zeit, uns mit dieser Entwicklung zu befassen. Aber man sollte nicht blind darauf vertrauen, dass das EEG ewig hält, und wir sollten ohne Hektik mit den Vorbereitungen auf ein Quotenhandelssystem beginnen und die Wettbewerbsposition unseres Landes klären.
Die Ölpreiserhöhung ist noch viel kräftiger erfolgt, als im vorliegenden Bericht erwähnt. Wir haben zurzeit keine Ölkrise, sondern eine Preiskrise, und der Verbraucher wird radikal abkassiert.
Was auffällt, ist, dass das Verbraucherverhalten trotz hoher Benzin- und Heizölpreise noch nicht viel anders geworden ist. Das kann doch nur heißen, dass der Verbraucher kurzfristig auf diese Preiserhöhungen gar nicht reagieren kann und an anderer Stelle am Konsum spart. Der Pendler kann oft nicht einfach sein Auto stehen lassen. Wer mit Heizöl heizt, ersetzt seinen Heizkessel nicht vorzeitig, und er verbessert die Dämmung erst dann, wenn er finanziell und umbaulogistisch dazu in der Lage ist.
Ich halte aus verschiedenen Gründen die Ökosteuer für eine Fehlentwicklung: Sie kaschiert einen Punkt der Rentenversicherung und damit die Tatsache, dass das Rentensystem an sich bis jetzt nicht modernisiert wurde. Der mobile Rentner zahlt die Zeche mit, ob im Auto oder im ÖPNV.
Die Ökosteuer ist unlogisch, solange sie erneuerbare Energien besteuert, Kohle zum Beispiel aber nicht.
Ausgerechnet Bus und Bahn haben ein Problem: Die Bahn steigt aus der Fläche aus, auch weil sie sich dumm und dusslig zahlt an Treibstoffkosten und der Mehrwertsteuer darauf.
Trotz der massiven Unlogik dieser Steuer muss ich als Energiepolitikerin feststellen, dass dies der Zeitpunkt ist, an dem es sich vermitteln lässt, wie abhängig wir von Energieressourcen aus dem Ausland sind. Mit den Barrelpreisen steigen ja auch die Gaspreise im nicht liberalisierten Gasmarkt. Und beim Umstieg auf Gas wechseln wir nur die Abhängigkeiten hin zu Ländern, die politisch äußerst instabil sind. Es kann kein Fehler sein, diese Rohstoffabhängigkeiten zu reduzieren. Kurzfristig ist dies allerdings nicht möglich. Energiepolitik ist langfristige Politik.
Deshalb ist nun verstärkt Information angesagt, ebenso Forschung in den Bereichen regenerative Energien und neue Energien. Die Landesregierung tut das:
Erstens: Wir werden die Brennstoffzellentechnik für Fahrzeuge und Heizwärme anwendbar machen. Unser Umweltminister hat dies angekündigt, und dies ist ein absolut richtiger Schritt in die Zukunft.
Zweitens: Wir forschen weiter bei der wirtschaftlichen Nutzung von Biomasse. Wir haben die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Erdwärme vereinfacht und verbessert.
Drittens: Das Impulsprogramm Altbau läuft gut. Es unterstützt einen verbesserten Wärmeschutz und moderne Heizanlagen in Altbauten und vermeidet CO2-Ausstoß. Es ist ein marktwirtschaftliches Angebot, das nicht auf staatlichen Zwang angewiesen ist.
Viertens: Die Beratung über optimale Energieeinsparmaßnahmen wird vom Land gefördert. Viele Handwerksmeister haben schon die erforderliche Zusatzqualifikation als Energieberater erworben. Wir setzen auf Freiwilligkeit durch Information, und wir binden das örtliche Handwerk in einer vernünftigen Arbeitsteilung mit ein.
Fünftens: Die Fahrzeugindustrie hat ihre Chance, denn abgas- und verbrauchsarme Autos sind jetzt die logische Alternative.
Sechstens: Keine Frage: Man sollte die erneuerbaren Energien dezentral und stetig ausbauen. Aber: Knallharten regulativen Zwang lehnt die CDU ab.
Ich darf mich dem Werbespruch eines Solarkollektorenherstellers anschließen. Er wirbt wie folgt: „Die Sonne erwärmt ganze Meere, da schafft sie auch locker Ihre Badewanne.“ Ein guter Spruch und logischer als die ganze Ökosteuer.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Witzel, mit einem Fundi hat mich noch niemand verglichen, aber so ändern sich die Zeiten.
Ach ja.
Diese Diskussion ist ein klassisches Beispiel für folgende Frage: Wie bekommt man als Politiker die Leute dazu, etwas Bestimmtes zu tun? Da gibt es mehrere Möglichkeiten.
Erstens: Man macht ein scharfes Gesetz, und wer sich nicht daran hält, wird bestraft.
Die zweite Möglichkeit: Man gibt Subventionen nach der Devise: Liebe Bürger, wenn ihr Folgendes macht, bekommt ihr Geld vom Staat. Das ist zwar marktwirtschaftlich im Moment noch Blödsinn, aber wir wollen, dass ihr das früher macht als andere; deshalb zahlen wir euch etwas.
Und die dritte Möglichkeit: Wir verstärken die Forschung und die Entwicklung im gewünschten Bereich. Wir geben Unternehmen Anschubfinanzierungen, damit sie marktreife und preislich wettbewerbsfähige Produkte entwickeln, sodass es dann ganz logisch wird, dass die Leute das Gewünschte auch tun.
Wenden wir diese Grundsätze auf die gewünschte Verbreitung der Solarenergie an.
Erstens: Man macht ein scharfes Gesetz. Das hat man sich in Berlin nur über eine Hintertür getraut. Man hat nämlich die Wärmeschutzverordnung novelliert. Für Neubauten ist sie recht logisch, bei den Altbauten verursacht sie eher Ärger, vor allem wenn im Jahr 2005 die Übergangsfristen auslaufen.
Wenn man jedoch logisch denkt und Solaranlagen zum Beispiel auf jedem Hausdach haben möchte, hätte der Kanzler, anstatt undefinierte verbale Unterstützungsaktionen anzukündigen, einfach den Mut haben sollen, in der Wärmeschutzverordnung vorzuschreiben, dass alle Neubauten ab sofort ihr Warmwasser unter anderem mit Solarkollektoren zu bereiten haben – Vorschrift des Bundes, Punktum. Das wäre logisch und mutig gewesen. Aber man hat sich nicht getraut.
Die zweite Möglichkeit: Man gibt den Leuten Geld. Das Geld hat man durch das Sparen im Rahmen der Gesundheitsreform und durch die Ökosteuer. Die Regierung erlässt ein Erneuerbare-Energien-Gesetz, und für die Einspeisung von Solarstrom gibt es 99 Pfennig pro Kilowattstunde. Das zahlen andere. Bei den Energieversorgern, zum Beispiel bei Yello, bezahlt der Verbraucher nur 19 Pfennig. Das macht ein Plus von 80 Pfennig. Das begreift der Dümmste. Das ist also ein tolles Geschäft.
Zwei Dinge hat man dabei allerdings übersehen, nämlich erstens, dass viele Leute rechnen können, sodass jetzt nach einem knappen halben Jahr schon das Geld ausgeht und man das 100 000-Dächer-Programm von den zinslosen auf zinsverbilligte Darlehen umstellen musste.
Ich frage mich, welcher Künstler bei diesem Programm das benötigte Fördervolumen ausgerechnet hat.
Man hat auch etwas Zweites übersehen, nämlich dass diese offensichtliche Art der Subvention auch den langsamsten Beamten in Brüssel nicht verborgen bleiben wird und dass diese uns jetzt schon unter der Hand andeuten, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz höchstens bis 2005 halten wird und dass es dann gefälligst durch ein Quotenmodell zu ersetzen ist. Dieses Quotenmodell, meine Damen und Herren, hat unser arbeitswütiger und gescheiter Umweltminister schon fix und fertig ausgerechnet in der Schublade liegen. Wenn Kanzler Schröder also freundlich anfragen sollte, bekommt er aus Baden-Württemberg ein Modell für erneuerbare Energien, mit dem sogar die EU zufrieden wäre.
Die dritte Möglichkeit der Überzeugung ist die, die wir in Baden-Württemberg fahren. Wir verstärken die Forschung, zum Beispiel an den Universitäten. Ich erwähne nur das Institut für Thermodynamik und Wärmetechnik der Universität Stuttgart, das exzellente Forschung im Bereich der Solarenergie betreibt. Ich erwähne das ZSW in Stuttgart und die heute mehrfach zitierte Solarfabrik in Marbach, die in der Dünnschichttechnologie in die Massenfertigung geht.
Selbst die Handwerksorganisationen springen nun auf. So hat zum Beispiel die Elektroinnung das Solarenergiezentrum Stuttgart gegründet, das die Handwerksbetriebe im Bereich der erneuerbaren Energien weiterbildet und einen aktiven Innovationstransfer ins Handwerk zum Ziel hat. Die Leute sind übrigens Spitze, und keiner bei Rot-Grün will es wissen.
Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass die erneuerbaren Energien marktreif entwickelt und zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden. Dann läuft der Absatz, einfach weil es wirtschaftlich ist. Je höher übrigens die Produktion und die Stückzahlen, desto geringer die Preise. Das ist Volkswirtschaft. Also wäre es auch wichtig, zusätzliche Märkte auszubauen.
Erneuerbare Energien – auch da sind wir uns einig – eignen sich als Exporttechnologie, weil es nämlich noch klimatisch günstigere Gegenden gibt als unsere.
Ich hätte gern, dass mich alle, die für Klimaschutz und Solarenergie sind, bei einem Vorschlag unterstützen: Ergänzen wir doch unsere Entwicklungshilfekriterien. Wir geben ja schon jetzt kein Geld, sondern unterstützen Projekte. Wir sollten künftig Energietechnologien mit Ingenieurunterstützung als Entwicklungshilfe liefern. Dies zeigt den sonnenreichen Ländern, dass diese Technik funktioniert. Es eröffnet mittelfristig Absatzmärkte, die das Volumen erhöhen und die Preise senken, mittelfristig auch für unsere Leute.
Jedenfalls ist eines klar, meine Damen und Herren, auch wenn es die Regierung in Berlin noch nicht glauben will: Erneuerbare Energien kann man auch nach den Gesetzen der Marktwirtschaft einführen und verstärken. Darin sind wir hier in Baden-Württemberg verflixt gut.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor einigen Wochen haben wir über mögliche Änderungen der Landesbauordnung diskutiert. Dabei ging es um das Wahlrecht zwischen Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren. Allerdings gibt es noch einige Punkte in der Landesbauordnung, die man gleich mit erledigen kann. Hierzu gibt es einen Antrag von CDU und FDP/DVP.
Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der SPD greift sich nur einen Punkt der LBO heraus, und dies ist für uns zu kurz gesprungen. Wir wollen ein Wahlrecht zwischen Kenntnisgabe- und Baugenehmigungsverfahren dauerhaft verankert wissen. Wir wollen die Teilungsregelung nach § 8 LBO entfallen lassen. Wir wollen die Regelungen in der Landesbauordnung mit denen der benachbarten Bundesländer harmonisieren. Wir wollen eine Rechtsharmonisierung mit Unfallverhütungsvorschriften. Das sind Vereinfachungen, die von den Leuten, die tagtäglich mit der LBO arbeiten müssen, dringend gefordert werden. Sie würden dazu führen, dass unsere Architekten den Kopf wieder etwas frei bekommen für wichtigere Dinge, zum Beispiel für eine Energie sparende Bauweise.
Kommen wir zu dem Punkt, der noch Diskussion erfordert: die praxisgerechte Anpassung der Regelungen zum barrierefreien Bauen, von denen der SPD-Gesetzentwurf nur einen Teilaspekt aufgreift. Zum barrierefreien Bauen möchte ich ausdrücklich betonen, dass am Grundsatz in keiner Weise gerüttelt werden soll. Es gibt allerdings Fälle, in denen die gute Absicht durch zu stringente Regelungen ins
Gegenteil verkehrt wird. Bei öffentlichen Gebäuden hat Baden-Württemberg breit gefasste Vorschriften zum barrierefreien Bauen. Die anderen Bundesländer beschränken sich auf den für Besucher öffentlicher Gebäude frei zugänglichen Raum. Das ist also kein Problem bei uns.
Für gewerbliche Gebäude ist Barrierefreiheit vorgeschrieben. Dies führt teilweise zu unerwünschten Auswirkungen. Es gibt einige Dutzend Fälle von Handwerkern, die neu bauen wollen, die mit der Aufzugspflicht für das erste Obergeschoss konfrontiert sind. Ein Aufzug kostet 120 000 DM. Das ist teuer für kleine Unternehmer. Also wird manchmal gar nicht gebaut. Zusätzliche Arbeitsplätze entstehen nicht, auch nicht für Behinderte. Es gibt zwar einen Ermessensspielraum bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder wenn eine Planung nicht möglich ist. Diese Begriffe sind aber nicht hieb- und stichfest definiert, auch nicht im vorliegenden Gesetzentwurf der SPD. Hier erwarte ich vom Wirtschaftsministerium einen praktikablen Vorschlag, der auch den Baurechtsämtern draußen eine Anleitung gibt.
Kommen wir zum privaten Wohnungsbau. Die SPD will barrierefreies Bauen bei mehr als zwei Wohnungen. Es gibt sieben Bundesländer, die diese Regelung eingeführt haben. Diese folgen einer Musterbauordnung, die als Leitfaden von der Bundesbauministerkonferenz verfasst wurde. Die Zahl der Wohnungen in einem Gebäude, ab der eine Wohnung barrierefrei eingerichtet werden muss, variiert stark: im Saarland in Gebäuden ab fünf Wohnungen, in Bremen ab zehn. Die Forderung des SPD-Gesetzentwurfs, in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen eine Wohnung barrierefrei zu gestalten, kann man als derzeit völlig überzogen bezeichnen.
Sie haben im Grundsatz allerdings Recht, dass ältere Menschen, Kranke oder Behinderte ganz normal leben können sollten, nicht nur in Sonderwohnformen. In den USA funktioniert das in größerem Maße; interessant wäre, warum. Es könnte nämlich sein, dass wir mit Information und einer Förderung mehr erreichen als mit dieser rigorosen Verordnung, die die SPD will.
Außerdem findet am 25. Mai in diesem Hause der Tag der Behinderten statt. Eines der Foren hat das Thema des barrierefreien Bauens. Die CDU möchte, da dieser Termin so zeitnah liegt, den Tag der Behinderten noch abwarten, damit man sich in einigen Punkten nochmals austauschen kann.
Den Vorschlag der SPD werden wir heute ablehnen, weil wir noch einige Informationen brauchen und weil wir am Tag der Behinderten die Betroffenen zu Wort kommen lassen wollen.
Dies verzögert nichts, weil das Wirtschaftsministerium inzwischen weiß, in welche Richtung wir gehen wollen und dass wir eine zügige Regelung wollen.
Meine Damen und Herren, mit überzogenen Regelungen erweist man unter Umständen den Betroffenen einen Bä
rendienst. Barrierefreies Bauen muss eben nicht nur Barrieren in Wohnungen abbauen, sondern zunächst einmal Barrieren in den Köpfen von Bauherren und Bauträgern. Hierfür ist Einsicht nötig und nicht allein der pure Zwang.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Von unseren fossilen Energievorräten ist die Hälfte bereits verbraucht. In 30 bis 40 Jahren beginnt bei diesen Ressourcen eine Energiekrise, wenn wir den Verbrauch nicht einschränken. Deshalb müssen wir für eine nachhaltige Energiepolitik heute die Weichen stellen. Einige Mineralölkonzerne wie Shell investieren bereits in neue Geschäftsfelder, zum Beispiel im regenerativen Bereich. Deshalb ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz richtig.
Danach sollen erneuerbare Energien mittelfristig zu einem wesentlichen Standbein der Energieversorgung ausgebaut werden. Einverstanden.
Am Sinn dieser Gesetzesnovelle und an ihrer Notwendigkeit zweifelt kein Mensch. Die Punkte, bei denen Dissens besteht, sind der ökonomisch vernünftige Zeitpunkt und das Ausmaß des Ausstiegs aus der Kernenergie.
Greenpeace nennt als einen der zehn Punkte zum Ausstieg: „Der Stand von Wissenschaft und Technik ist anzuwenden.“ Richtig. 600 Professoren forderten in einem Memorandum eine Neubewertung der Kernenergie. Gründe dafür waren Fortschritte in der Sicherheitstechnik, das Klimaund CO2-Problem und die Erhaltung von technologischer Kompetenz und Exportfähigkeit der deutschen Industrie. 600 Professoren sagen aber auch, dass ein Ausstieg aus der Kernenergie den erneuerbaren Energien eher schaden würde, weil sie noch nicht marktreif seien. Deshalb brauche man Kraftwerke mit fossil befeuerten Anlagen mit entsprechend langfristiger Bindung der Investitionsmittel. Man würde ohne Not, nur wegen eines politischen Zeitpunkts, Kapital vernichten, was ein Schaden für die Volkswirtschaft wäre.
Öl und Gas werden im 21. Jahrhundert auch immer teurer. Auch sie sind wichtige Rohstoffe, nicht zuletzt in der Chemie, und die Gasversorgung Süddeutschland könnte ihren Absatz, zum Beispiel für große Gasturbinenkraftwerke, nicht ohne weiteres ausweiten.
Kohle ist die schmutzigste Energie.
Wer also von der Energiewende redet, sollte wenigstens so konsequent sein und die Kohlesubventionen in eine Förderung für erneuerbare Energien umpolen.
Auch die Steuerreform zeigt eine unliebsame Auswirkung auf erneuerbare Energien. Ich finde, die Steuerreform geht grundsätzlich in die richtige Richtung, aber ich persönlich hätte das so genannte Uldall-Modell der CDU für noch besser gehalten. Wir wollten alle Abschreibungstatbestände abschaffen. Was war das für ein Zirkus von allen möglichen Lobbyisten! Jetzt kommt etwas Ähnliches mit § 2 b des Einkommensteuergesetzes. Diverse Abschreibungstatbestände gelten ab sofort als Verlustzuschreibungen und sollen nicht mehr zulässig sein. In Ordnung. Aber künftig unzulässig sind auch die Abschreibungen der Windenergieanlagen und der Windfonds.
Damit Sie mich richtig verstehen: Ich bin sehr dafür, dass dieser Dschungel an Abschreibungen gelichtet wird. Zuschüsse für das, was man für wichtig hält, wären ein klares Konzept, und man wüsste jedes Jahr, welche Summen zur Debatte stehen. Wenn man die Abschreibungen für Windfonds streichen und dafür für eine begrenzte Zeit konkrete Fördersummen in den Haushalt einstellen würde, wäre das in Ordnung. Aber das muss man schleunigst machen, bevor die Windparks völlig zusammenbrechen.
Ich habe schon oft darauf hingewiesen, dass bei kurzfristigem Abschalten der Kernkraftwerke Importstrom nötig sein wird, zum Beispiel aus China, aus Litauen, von dort, wo dann halt die neuen Reaktoren alle stehen, die von der hohen Bundesregierung mittels Hermesbürgschaften gefördert werden –
von Herrn Fischer, unserem gescheiten Außenminister, dem „Fliegenden Joseph“, der jeden Tag die Ozonschicht vom Flugzeug aus küsst und der es oberkrass findet, 10 000 Meter über dem Meer duschen zu können.
Da die Genossen in Berlin Atomkraftwerke im Ausland offensichtlich tolerieren, hoffe ich sehr, dass die Hermesbürgschaften an Lieferverträge mit unserer Kraftwerksindustrie gekoppelt sind, damit wenigstens unsere Technologie zum Zuge kommt.
Am blödsinnigsten wäre allerdings die Variante: Die Deutschen zahlen Atomkraftwerke in China, und die russischen „Künstler“ vom Kraftwerk Tschernobyl verkaufen ihre überragenden Sicherheitskenntnisse nach China, weil sie halt so billig anbieten. Ist das geprüft worden oder nicht? Wenn nicht, wäre es eine große Schlamperei.
Wir haben auch ordentliche Potenziale an Wasserkraft, aber es gibt eine Lücke im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Darin ist eine Förderobergrenze für Wasserkraftwerke bei 5 Megawatt vorgesehen. Nun will das Rheinkraftwerk Rheinfelden neu bauen – was auch schon genehmigt ist –, um seine Produktion auf 650 Millionen Kilowatt zu steigern. Dies spart jährlich 600 000 Tonnen CO2.
Aber Rheinfelden fällt nicht unter das EEG und fliegt aus den Abschreibungen.
Deshalb hat Rheinfelden ein Problem. Dasselbe wird in absehbarer Zeit für die Kraftwerke in Wyhlen und in Laufenburg gelten. Ist das eine Gesetzeslücke oder wieder mal nicht bis zu Ende gedacht?
Im Falle der Neuinvestition müsste man eine Lösung für große Wasserkraftwerke finden, denn mit denen spart man am meisten CO2. Geben Sie das einfach weiter nach Berlin.
Fazit: Wir können den Anteil an erneuerbaren Energien erhöhen, und wir müssen diese Energien zur Wirtschaftlichkeit bringen. Aber man muss es richtig machen und darf nicht vor lauter Atomausstiegs-Scheuklappen den erneuerbaren Energien hintenherum das Wasser abgraben, weil man Gesetze nicht in allen Auswirkungen durchkalkuliert hat.
Geben Sie auch das weiter nach Berlin. Sonst wird nämlich Ihre Energiewende an sich zu einer Sternschnuppe der rotgrünen Intelligenz: kaum abgeschossen, schon verglüht.
Was die Anträge betrifft, werden wir alle konstruktiv begleiten. Wir werden die vorgeschlagenen Möglichkeiten prüfen. Die Gemeindeordnung werden wir vorerst nicht ändern, solange der Energiebereich noch völlig im Umbruch ist. Den Antrag bezüglich der Landesprogramme halte ich für inzwischen überholt. Was wir alles beschlossen haben, ist im Haushalt und in meiner Rede zum Haushalt nachzulesen.
Vielen Dank.
Herr Dr. Witzel, Sie sagen ja immer, die Landesregierung würde nichts für die erneuerbaren Energien tun. Ist Ihnen bewusst – das müsste es sein, wenn Sie den Haushalt gelesen haben –, dass wir, was die erneuerbaren Energien betrifft, für jedes Haus
haltsjahr 3,6 Millionen DM für Solarnutzung eingestellt haben, dass wir für Demonstrationsvorhaben wiederum über 2 Millionen DM pro Jahr eingestellt haben
und dass wir vor allem im Impulsprogramm Altbau und im Energiesparprogramm Altbau, das ja CO2-mindernd wirken soll, an die 15 Millionen DM pro Jahr eingestellt haben? Sind Sie der Ansicht, dass das nichts ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt reden wir nicht von Österreich, sondern von Baden-Württemberg.
Man kann den Mittelstand auch schlecht reden, so, wie es einige Vorredner vor mir getan haben. Das hat unser Mittelstand allerdings nicht verdient.
Fakt ist jedenfalls, dass der Mittelstand bei der vorgelegten Steuerreform noch immer auf Regelungen wartet, die auch ihm nützen und nicht nur den Großbanken.
Wenigstens sinken die Stromkosten.
Somit wäre ich beim Thema dieser zweiten Runde, bei der Energiepolitik. Die Landesenergiepolitik bewegt sich am Gängelband der Bundesregierung. Das war allerdings schon immer so. Das weiß ich.
Wir haben in Baden-Württemberg einen breit diversifizierten Energiemix, und diesen will die Landesregierung auch beibehalten. Beim von Berlin geforderten Ausstieg aus der Kernenergie muss man sich vor Augen halten, dass dieser nicht allein mit erneuerbaren Energien aufgefangen werden kann. Man braucht für einen Ersatz der Atomkraftwerke vor allem Kraftwerke, die für die Abdeckung der Grundlast geeignet sind, zum Beispiel Kohle- oder Gaskraftwerke. Diese führen nach dem heutigen technischen Stand zwangsläufig zu mehr Emissionen beim CO2.
Das Wirtschaftsministerium schreibt in seinem Bericht auch, technisch seien die regenerativen Energien mittelund langfristig in der Lage, ca. ein Drittel des Primärenergieverbrauchs abzudecken. Ich sage: Dies gilt nur, wenn alle Beteiligten, insbesondere auch möglichst viele Privathaushalte, mitmachen. Ein schlüssiges Konzept für den Ersatz der Kernkraft ist aus Berlin noch immer nicht da, sondern lediglich ein frommer Wunsch.
Jemand muss die Kosten des Ausstiegs bezahlen. Im Zweifel sind das immer die Verbraucher, auf die alles abgewälzt wird.
Auch Subventionen sind im Übrigen Steuergelder, die die Bürger bezahlen.
Die Haushaltsansätze des Wirtschaftsministeriums orientieren sich an den Anfragen der vergangenen Jahre. Im Bereich der erneuerbaren Energien werden in den Jahren 2000 und 2001 Anlagen zur thermischen Solarnutzung gefördert. In den beiden Haushaltsjahren sind jeweils 3,6 Millionen DM eingestellt. Mit Verpflichtungsermächtigungen sind es noch etwas mehr. Diese Beträge sind für Zinszuschüsse vorgesehen.
Für Gutachten, Tagungen und Veröffentlichungen zusammen sind es weitere 0,8 Millionen DM. Ebenso werden wieder Demonstrationsvorhaben für rationelle Energieverwendung und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Hierfür sind 2,05 Millionen DM bzw. 2,1 Millionen DM vorgesehen.
Die Förderung im Bereich Hackschnitzel und Biomasse läuft nicht im Wirtschaftsministerium, sondern – aufgestockt – im Landwirtschaftsministerium.
Im Bereich der erneuerbaren Energien sind wir bei der diesbezüglichen Forschung auf einem vorderen Platz in
Deutschland. Zu diesem Vorsprung wird bald auch die bereits erwähnte Solarfabrik in Marbach beitragen, die Dünnschichtmodule herstellt und bei der die Pilotanlage noch in diesem Frühjahr in Betrieb gehen soll. Dies wird mit Sicherheit dazu führen, dass der Preis für photovoltaische Anlagen sinken und diese Technologie größere Verbreitung finden wird. Der Bund und das Land fördern diese Anlage mit zusammen 8 Millionen DM.
Diesen Monat wird in Berlin entschieden, ob das 100 000Dächer-Programm fortgeführt werden soll. Es soll zu modifizierten Bedingungen aufgelegt werden,
sodass künftig zum Beispiel eine parallele Landesförderung möglich sein wird. Ich halte dies für ein Thema für einen Nachtragshaushalt.
Das Energiewirtschaftsgesetz ist novelliert worden, um Wettbewerb in einem bisher monopolistisch strukturierten Bereich einzuführen. Dieser Wettbewerb betrifft natürlich grundsätzlich alle Beteiligten: Das sind die konventionellen Energien, die erneuerbaren Energien, die Kommunen als Anbieter und vor allem auch die Technologien im Energiebereich, die sich beweisen müssen. Nationale Schutzzäune dürften nur noch eine begrenzte Zeit halten. Auch darauf müssen wir uns rechtzeitig einstellen.
Seit dem Sturm Lothar haben wir leider mehr Holz, als wir wollen. Die Grünen fordern ja in ihrem Antrag mehr Förderung von Holzhackschnitzelanlagen. Das gab es bisher schon.
Diese Förderung wird jetzt verstärkt, allerdings im Etat des Ministeriums Ländlicher Raum.
Die Erdwärme wird meiner Meinung nach bei uns noch viel zu wenig genutzt. Hier ist im letzten Jahr, allerdings im UVM, das Genehmigungsverfahren stark erleichtert worden.
Eine wichtige Rolle spielt das Energiesparen. Das größte Volumen liegt dabei zweifellos im Gebäudebestand. Die neue Wärmeschutzverordnung gilt für Neubauten, aber sehr wichtig sind natürlich auch die Dämmung und die energetische Sanierung von Altbauten. Das bedeutet folgerichtig, dass Energiesparmaßnahmen in Wohngebäuden gefördert werden sollen. Die SPD fordert in einem Antrag 1 Million DM für Energiediagnosen. Diese Mittel gibt es bereits, allerdings im Haushalt des Umwelt- und Verkehrsministeriums. Dort ist etwas mehr als 1 Million DM pro Jahr für Energiechecks eingestellt – das ist mehr oder weniger dasselbe.
Darauf aufbauend gibt es im Wirtschaftsministerium zwei Programme. Das Ziel des Einsparens von CO2 wird nachhaltig gefördert durch das Impulsprogramm Altbau mit jeweils 2 Millionen DM pro Jahr und das Energiesparprogramm Altbau mit jeweils 13 Millionen DM.
Was die Durchsetzung der Niedrigenergiebauweise betrifft, so geht diese meiner Meinung nach schleppend vor sich. Das Wirtschaftsministerium hat im letzten Jahr die Kommunen in einer sehr guten Broschüre informiert. Ich habe allerdings das Gefühl, dass zwar die Bauämter informiert sind, die meisten Gemeinderäte jedoch nicht. Die Bauleitplanung ist noch kaum an Energiegesichtspunkten ausgerichtet. Natürlich gilt hier die kommunale Selbstverwaltung, aber, meine Damen und Herren, Grünordnungspläne sind vorgeschrieben, die Ausgleichsflächen sind vorgeschrieben. Auch die Berücksichtigung von Energiegesichtspunkten könnte man sicherlich noch nachhaltiger durchsetzen. Ich bin auch gerne bereit, darüber mit den Energiepolitikern aus den anderen Fraktionen zu diskutieren. Vielleicht finden wir gemeinsam eine Lösung.
Insgesamt stehen in verschiedenen Programmen jährlich über 21 Millionen DM im Haushalt des Wirtschaftsministeriums, dazu noch Mittel im Ministerium Ländlicher Raum und im UVM. So schlecht, wie vieles dargestellt wurde, ist das gar nicht. Man muss halt richtig zusammenzählen; dann muss sich der Herr Wirtschaftsminister überhaupt nicht verstecken.
Lieber Herr Döring, auch ich wünsche Ihnen persönlich und im Namen der CDU-Fraktion für morgen alles erdenklich Gute. Wir hoffen, dass Ihre Gesundheit bald wieder hergestellt sein wird.
Danke.