Protocol of the Session on March 23, 2017

lfd. Nr. 6:

Fünftes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/0210

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Herr Vallendar, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut sorgt der Berliner Digitalfunk für Schlagzeilen. Der Digitalfunk funktioniert an vielen Orten in Berlin nicht. Beispiele für gravierende Funkausfälle waren u. a. die Silvesternacht 2016/17 und der SEKEinsatz in der Berliner Charité im vergangenen Jahr. Die Kirsche auf der Torte war dann aber die Pressemeldung, dass der Innensenator Geisel plane, aufgrund dieser Schwierigkeiten 16 000 Polizisten mit Smartphones auszustatten. Das ist erneut ein Armutszeugnis des Berliner Senats.

[Beifall bei der AfD]

Der Ausbau des Digitalfunknetzes verläuft weiterhin schleppend. In einer ersten Ausbauphase wurden 58 Basisstationen errichtet. In einer weiteren Phase sollen nun 44 weitere folgen. Das sind also erst knapp 60 Prozent der geplanten Gesamtkapazität. Während also auch die Freifeldversorgung immer noch Probleme bereitet, gibt es aber insbesondere bei den Sonderbauten anscheinend noch einiges an Nachholbedarf. Zu den Sonderbauten zählen u. a. Großkomplexe wie Shopping-Malls, Krankenhäuser, Hochhäuser, Versammlungsstätten, Spielhallen, große Schank- und Speisestätten usw., allesamt sogenannte weiche Ziele, also potenzielle Terroranschlagsziele.

Eine Rechtsgrundlage, um die Eigentümer zur Nachrüstung ihrer baulichen Anlagen zu verpflichten, existiert nach Auskunft des Senats bisher nicht. Bestrebungen der Innenministerkonferenz und der Bauministerkonferenz, diese Verpflichtungen in eine bundesweit geltend Musterbauordnung aufzunehmen, seien gescheitert. Der Senat hat aufgrund meiner entsprechenden Anfrage mitgeteilt, es gebe nunmehr Planungen, eine derartige Regelung schnellstmöglich in die landeseigene Bauordnung aufzunehmen.

[Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)]

Der als Viertes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin eingebrachte Gesetzentwurf des Senats, der in der Plenarsitzung am 24. November 2016 in erster Lesung in den Bauausschuss verwiesen wurde, enthält entsprechende Regelungen bisher nicht.

Die AfD-Fraktion legt daher einen eigenen Entwurf vor, mit dem die beschriebene Problematik, die für den Bevölkerungsschutz von existenzieller Bedeutung ist, schnellstmöglich einer Lösung zugeführt werden kann. Dabei geht es speziell um eine Begrenzung und Bewältigung der bei einem Terroranschlag zu erwartenden Anschlagsfolgen. Den Anschlagsopfern muss möglichst schnell geholfen werden. Das ist nicht möglich, wenn die im Einsatz befindlichen Blaulichtbehörden innerhalb von baulichen Anlagen, die wahrscheinlich als bevorzugte Anschlagsziele gelten, durch Funklöcher in der Krisenkommunikation behindert werden.

Außerdem sind die Einsatzkräfte bei einer Behinderung der Kommunikation erheblichen Gefahren ausgesetzt. Oder sollen die Einsatzkräfte dann erst ihre Dienstsmartphones ergreifen und ein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen untereinander in einer Konferenzschaltung absprechen? – Nein, das kann doch wohl nicht ihr Ernst sein. Mal abgesehen von den Kosten, welche die Anschaffung der Smartphones vermutlich verursachen wird, das Geld wird dann wieder an anderen Stellen der polizeilichen Ausrüstung fehlen.

(Benedikt Lux)

Die Änderung der Bauordnung duldet unter dem Aspekt der gesteigerten Terrorgefahr keinen weiteren Aufschub. Der Anschlag von London gestern sollte uns auch daran erinnern, dass immer noch eine weitere hohe Gefahr besteht. Deswegen brauchen wir einen funktionierenden Digitalfunk für die Berliner Polizei.

[Beifall bei der AfD]

Da der Senat in meiner Anfrage bereits Zustimmung diesbezüglich signalisiert, aber noch nicht gehandelt hat, haben wir ihm diese Gesetzesnovellierungslast freundlicherweise abgenommen.

[Beifall bei der AfD]

Wo ich gerade bei Gesetzesnovellierungen bin: Mit einigem Schmunzeln musste ich am Wochenende vernehmen, dass das bisher noch nicht veröffentlichte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages klarstellt, dass der Tasereinsatz in Berlin auch im Probelauf mangels fehlender Rechtsgrundlage rechtswidrig ist. Wann stoppen Sie denn nun Ihren eigenen Probelauf? Oder ändern Sie nun, wie von uns gefordert, endlich das Gesetz?

[Beifall bei der AfD]

Rot-Rot-Grün! Ich weiß nicht, wie lange Sie Ihre ideologische Blockadehaltung gegenüber unseren AfD-Anträgen in sämtlichen Themenfeldern dieser Stadt noch aufrechterhalten wollen, ohne sich so langsam lächerlich zu machen. Ich warte nun nach meiner Rede wieder gespannt auf die Ausflüchte von Herrn Kollegen Lux oder Frau Kollegin Bayram, Herrn Zimmermann, Herrn Taş oder Herrn Schlüsselburg, weshalb sie unserem Antrag erneut keine Zustimmung erteilen wollen. Das haben Sie ja mittlerweile zu einer besonderen Kunst erkoren, Nebelkerzen schmeißen, Rassismus- und Nazi-Keule schwingen, an Formalien herumnörgeln. Wenn das Ihr Anspruch ans Regieren dieser Stadt ist, dann tun mir die Berliner wirklich leid. – Danke!

[Beifall bei der AfD – Steffen Zillich (LINKE): Dieser Anspruch erweist sich in allem Möglichen, aber nicht in der Auseinandersetzung mit der AfD!]

Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Kohlmeier das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Vallendar! Sie haben ja gar nicht schlecht angefangen, Ihren Antrag zu begründen, nur am Ende heraus haben Sie leider wieder das Niveau des Antrags deutlich unterboten. Terrorgefahr, Bauordnung, funktionierender Digitalfunk, Tasereinsatz – alles ein bisschen durcheinandergeworfen,

[Benedikt Lux (GRÜNE): Linksextremismus!]

um dann den Eindruck zu erwecken, die Stadt wäre so gefährlich, und ohne Sie wäre die Stadt noch viel gefährlicher. Sie haben sich tatsächlich viel Mühe mit dem Antrag gemacht, jedenfalls was die Begründung angeht.

Mit viel Freude habe ich mir auch den Punkt Rechtsfolgenabschätzung durchgelesen, den Sie aufgeführt haben, üblicherweise macht das der Senat, der dafür auch eine eigene Abteilung hat. Insofern meinen hohen Respekt, dass Sie mittlerweile auch mal Aufgaben des Senats übernehmen

[Marcel Luthe (FDP): Das ist auch nötig!]

und eine Rechtsfolgenabschätzung für Gesetzesvorhaben einbringen können.

Gleichwohl möchte ich den Antrag nicht schlechtreden. Der Antrag greift ein Anliegen auf, welches der Senat mit der Anfrage 18/0123 von Ihnen beantwortet hat. Es gibt 2015/2016 28 Meldungen zu Lücken beim Digitalfunk in der Freifeldversorgung. Nur, Herr Kollege, das ist ein geerbtes Problem vom Vorgänger, dass der Digitalfunk nicht funktioniert und auch in den Gebäuden nicht so funktioniert, wie er es sollte. Deshalb hat Innensenator Geisel meines Erachtens als Alternative angeboten, die Anschaffung von Diensthandys vorzusehen. Der Senat hat ebenfalls in seiner Antwort auf Ihre Anfrage angekündigt, eine Änderung der Bauordnung vorzunehmen, um dort eine Regelung aufzunehmen, dass eine Nachrüstung von Digitalfunkanlagen nicht von der Zustimmung des Eigentümers abhängt. Insofern, Herr Kollege, ist der Antrag ein typischer Abstauberantrag. Sie fordern hier etwas, wovon die Senatsverwaltung selbst geschrieben hat, dass sie es tun möchte.

[Beifall von Anne Helm (LINKE), Benedikt Lux (GRÜNE) und Andreas Otto (GRÜNE)]

Nur, so einfach, wie Sie es sich vorstellen, ist es nicht. Sie wollen eine Ergänzung der öffentlichen Sicherheit in der Bauordnung. Ich bin dazu der Auffassung, dass es dieser Konkretisierung nicht bedarf, weil § 3 Abs. 1 BauO Bln die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bereits umfasst. Sie wollen weiterhin eine Einfügung, dass der Betrieb von Sicherheitsschleusen für den Publikumsverkehr und der Betrieb von Anlagen für das Digitalnetz bei Sonderbauten ermöglicht werden. Auch da bin ich der Auffassung, dass § 51 Satz 1 BauO Bln dies schon erfasst. Wenn die Feuerwehr entsprechende Anforderungen hat, werden die auch umgesetzt. Schlussendlich wollen Sie eine Regelung aufnehmen, um gegenüber dem Eigentümer von Sonderbauten nachträglich anzuordnen, Anlagen für das Digitalfunknetz zu dulden. Das ist der Punkt, den die Senatsverwaltung für Inneres auch umsetzen möchte. Die Überlegung kommt aus der Musterbauordnung, ist also nicht neu, aber natürlich werden wir im Ausschuss besprechen müssen, inwieweit hier Artikel 14 GG – Schutz des Eigentums – betroffen ist. Man wird

(Marc Vallendar)

hier diskutieren müssen, inwieweit der verfassungsrechtliche Eingriff gerechtfertigt ist, oder ob es nicht andere technische Maßnahmen gibt, um eine bessere Kommunikation in Gebäuden sicherzustellen. Ich stelle fest: Der Antrag greift ein wichtiges Anliegen auf. Wir werden das in den Ausschüssen diskutieren.

Aber eines will ich hier auch klarstellen: Nur weil Sie hier den Antrag einreichen, wird die Stadt nicht sicherer. Die Sicherheit in dieser Stadt ist gewährleistet, weil unser Innensenator die richtigen Maßnahmen trifft, pragmatisch und unaufgeregt. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion Herr Kollege Gräff!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich knüpfe an das an, was Herr Kollege Kohlmeier eben gesagt hat, auch wenn ich kein Jurist bin. Ich habe allerdings noch eine andere grundsätzliche Anmerkung: Eine Bauordnung ist etwas, wonach sich nicht nur die Berliner Bezirksämter und damit die zwölf Bezirke, sondern auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung richten sollen. Das richte ich an alle Parteien und Fraktionen hier im Abgeordnetenhaus: Eine Bauordnung ändert man nicht einfach so. Es ist ein sehr komplexes und umfangreiches Regelwerk. Deswegen – und damit will ich eigentlich auch schließen, denn für eine erste Lesung ist es interessanter, die Details im Ausschuss zu besprechen – finde ich das viel interessanter, was wir gestern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen besprochen haben: Die Regelungen, die die Koalitionsfraktionen nach dem, was man hört, in der Pipeline haben, um die Berliner Bauordnung zu ändern. Bedauerlicherweise ist es gestern der Senatorin nicht gelungen, mit ihrem Vorschlag im Ausschuss durchzukommen, sondern die Vorlage wurde zurückgezogen. Ich bin sehr gespannt auf die Vorschläge der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Berliner Bauordnung.

Was wir als CDU-Fraktion machen werden: Wir werden dazu, zur großen Novelle der Bauordnung von Berlin, Änderungsanträge stellen. Vielleicht kann, wenn es dafür eine parlamentarische Mehrheit gibt, der Vorschlag der AfD-Fraktion dort auch mit einfließen. Ich finde es insgesamt nicht günstig, wenn jede Fraktion – ich übertreibe jetzt bewusst – drei-, vier-, fünfmal im Jahr Änderungen zur Bauordnung vorschlägt. Insofern wäre es schön, wenn das bei der großen Novelle, die die Koalitionsfraktionen vorschlagen werden, mit einfließt. Dabei bin ich dann insgesamt sehr gespannt, ob das dem Baugeschehen in

Berlin zugutekommen oder es eher bremsen wird. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Danke schön! – Für die Fraktion Die Linke Herr Dr. Nelken!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht Herr Taş und auch nicht Herr Schlüsselburg, denn Sie haben einen Antrag zur Änderung der Berliner Bauordnung gestellt. Deshalb spreche ich hier als baupolitischer Sprecher. Dass der Digitalfunk der Polizei – auch der anderer Einsatzkräfte – funktionieren soll, ist sicher richtig und ein hehres Anliegen. Was Sie hier aber machen: Sie wollen die Bauordnung ändern. Sie fangen gleich damit an, dass Sie in § 3 Abs. 1 BauO Bln einen Satz einfügen wollen, mit dem Sie die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit definieren, wenn Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe bei Großschadenslagen nicht gewährleistet sind. Ich denke – das ist bereits von meinem Vorredner gesagt worden –, dass in der Bauordnung bereits jetzt steht, dass Leben und Gesundheit durch Bauwerke nicht gefährdet werden dürfen. Das schließt den Katastrophenschutz und die Katastrophenhilfe ein. Eine besondere Einschränkung – mit „insbesondere“ machen Sie eine Einschränkung – ist völlig überflüssig und auch kontraproduktiv. Das gilt übrigens auch für Ihre Idee, im Baugesetzbuch zu definieren, wann die öffentliche Sicherheit und Ordnung als gefährdet gilt. Insofern glaube ich, haben Sie sich das falsche Gesetz bzw. Gesetzeswerk herausgegriffen, um – wie Sie es in Ihrer Rede dargestellt haben – über Sicherheit in der Stadt zu reden. Hier geht es nämlich um die Bauordnung und das sichere Bauen.

Zu Ihrem Vorschlag – das ist auch schon gesagt wor- den –, zu dieser Aufzählung, was man in Sonderbauten im Einzelfall anordnen oder auch freistellen kann, wollen Sie dieser Insbesondere-Aufzählung noch zwei Punkte anfügen. Der interessante Umstand ist ja, dass dies hier schon alles steht. Das „Insbesondere“ ist nur eine Einschränkung und sogar eine Befreiung. Also würden Sie diese Situation verschlechtern. Ich sage abschließend, um nicht noch auf den dritten Punkt einzugehen: Ob die AfD in Berlin die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber für die Berliner Bauordnung geht von der AfD eine gewisse Gefährdungslage aus, aber nur eine kleine.

[Beifall bei der LINKEN]

Für die FDP-Fraktion nun Herr Kollege Luthe.

(Sven Kohlmeier)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege hat es gerade völlig richtig zum Ausdruck gebracht: Es ist die spannende Frage, ob wir von einer recht-, innenpolitischen oder eher einer Bauordnungsfrage reden. Ungeachtet dessen fällt dabei vor allem eines auf – das hätte ich, muss ich gestehen, von der AfD nicht erwartet –: Mit dieser Regelung machen Sie etwas, was letztlich Frau Koppers – von mir im Innenausschuss scharf kritisiert – als wünschenswert erkannt oder dargestellt hat: Sie verlagern eine Kernaufgabe der öffentlichen Hand, in diesem Fall, die finanzielle Last, Sicherheit in dieser Stadt abzubilden, auf die Privaten und machen auf diesem Weg Bauen noch teurer. Ich denke nicht, dass das die Intention Ihres Antrags ist oder das, was Sie eigentlich damit erreichen wollen. Aber das ist das, was Sie in dieser Form damit schaffen würden. Ob Sie damit tatsächlich einen Beitrag zur Sicherheit in dieser Stadt leisten, wage ich im Übrigen zu bezweifeln. Letztlich halten wir den Antrag in der gegenwärtigen Form für sehr unausgegoren. Wir sollten uns damit in Ruhe weiter beschäftigen. – Danke!

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank! – Für Bündnis 90/Die Grünen jetzt der Kollege Otto!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist natürlich richtig und wichtig, dass sich Polizisten und Polizistinnen oder Einsatzkräfte der Feuerwehr bei Einsätzen verständigen können. Das ist völlig klar. Dafür soll es diesen Digitalfunk geben. Dessen Aufbau hat angefangen, ist aber noch nicht abgeschlossen. Ich habe mir sagen lassen, dass es auch in anderen Bundesländern und Großstädten noch nicht abgeschlossen ist. Das heißt, es wird daran gearbeitet. Der Senat hat vor, weitere Sendemasten aufzustellen. Die stehen draußen. In diesem Antrag geht es Ihnen darum zu klären: Was ist denn im Gebäude. Solch eine Funkabdeckung von einem Netz, das ist übrigens im 400 Megahertz-Bereich – das ist ein bisschen weniger als bei unseren Handys –, damit müsste es eigentlich besser durch die Wände kommen, denn je niedriger die Frequenz, umso leichter ist es, wenn man es physikalisch betrachtet. In diesem Netz fehlt jedenfalls noch etwas. Dafür müssen Maste aufgestellt werden, dann haben wir die Netzabdeckung draußen. In den Gebäuden – so sehe ich das – ist es nicht der erste Schritt, alle privaten Gebäudebesitzer zu zwingen, ihre Gebäude entsprechend nachzurüsten, sondern da müssen wir schon als öffentliche Hand vorangehen.