Ich kann Sie aber beruhigen, das ist eine Gegend, nach Ausweis der Wahlergebnisse, da wählen überproportional viele Leute CDU und FDP, also gutbürgerliche Menschen. Da hätte ein Plakat der Linken ohnehin nicht geholfen. Das will ich an der Stelle nur klarstellen.
Aber ich möchte Sie gerne fragen, ob nicht auch CDUWähler das Recht haben sollten, CDU-Plakate zu sehen, und dass deswegen dieser Eingriff und diese Neuregelung für diese Straßen, dass eben dieses Verbot nicht mehr gilt, dass das deswegen auch ein Mehrwert für alle ist und nicht nur für linke Wähler und andere.
Bis jetzt hätte ich zugestimmt, aber da ja in TreptowKöpenick künftig der Kollege Evers antritt, der schon einen Bekanntheitsgrad von 80 Prozent hat, da ist, glaube ich, kein Wahlplakat mehr nötig. Insofern ist die Frage hypothetisch zu beantworten.
Vielen Dank, Herr Förster! – Eine Frage: Wie beurteilen Sie eigentlich den Umstand, dass auch landeseigene Unternehmen durchaus über Privatstraßen verfügen? Zum Beispiel Altglienicke, Bohnsdorfer Weg, da ist ein neues Baugebiet von der STADT UND LAND, da stehen große Schilder: Privatstraßen.
Das ist letzten Endes rechtlich genauso zu bewerten wie reine Privatstraßen. Die werden auch entsprechend so definiert. Da können dieselben Probleme auftreten, die auch in reinen Privatstraßen auftreten können. Da ist immer das Problem, wenn man landeseigene Gesellschaften hat, die so tun, als seien sie kommunal, aber in Wahrheit natürlich eins zu eins das machen, was auch Private machen, da muss man eben bei den landeseigenen Gesellschaften manchmal sagen, dass das Etikettenschwindel ist. Das ist nun mal so.
Aber wir sind ja hier bei dem Thema Privatstraßen und bei dem, ich hatte es in der ersten Rederunde schon gesagt, was wir durchaus an Punkten haben, die man bereden kann. Was die reinen Veränderungen betrifft, da gebe ich dem Kollegen Gräff vollkommen recht, da ändert sich im Detail nicht wirklich viel. Und ich sage mal auch: Da
muss man sich ein Stück weit ehrlich machen. Kein privater Investor legt doch Wert darauf, von selbst die Verkehrssicherungspflicht zu haben, die Glühbirne oben auszuwechseln, den Winterdienst zu organisieren, den Dreck von den Straßen wegzukehren, wenn die öffentliche Hand unbedingt sagt, wir möchten das selber machen. Ja, bitte schön, da wird sich kein Privater sträuben. Dann muss man sich aber auch ehrlich machen und die erheblichen Mehrkosten in den Haushalt im Land Berlin einstellen. Das muss man dann auch sagen. Wer A sagt, muss auch B sagen. Anders geht es an der Stelle nicht. Das ist, glaube ich, ganz klar zu definieren.
Und der zweite Punkt ist – das ist auch schon gefallen –: Wir haben in der Tat mit Privatstraßen – und das ist gar nicht so banal; Potsdamer Platz um die Ecke lässt grüßen – gerade im Bereich der öffentlichen Berichterstattung schon Probleme: Drehgenehmigungen und Ähnliches.
Wir haben das – die Kollegin Helm hat vollkommen recht – im Medienausschuss des Öfteren thematisiert. Es kann nicht sein, dass aktuelle Berichterstattung für Nachrichten, Magazine, wie auch immer, behindert wird und jedenfalls einer Genehmigung bedarf.
Das kann nicht sein, und das kann auch in Berlin nicht sein. Wenn es da unverständige Eigentümer gibt, muss man das auch regeln.
Das eine hat aber nicht unbedingt etwas mit dem anderen zu tun. Deswegen werden wir uns bei dem Antrag enthalten.
Ich finde schon, dass man diese rechtlichen Klarstellungen machen darf, was gerade Berichterstattung und Ähnliches betrifft. Ich finde aber auch, dass die Frage „Privatstraßen – ja oder nein?“ in einem Gesamtkontext angegangen werden muss. Wenn die öffentliche Hand alle Straßen haben möchte – bitte schön! Hier wird keiner, auch Privatinvestoren werden nicht sagen: Wir wollen die selber behalten! – Das bringt nur Ärger. Da muss man sich ehrlich machen und das bei den nächsten Haushaltsberatungen thematisieren. – Das ist die gesamte Bandbreite der Thematik. – Vielen Dank!
Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 18/2678 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion der FDP und Abwesenheit der Fraktion der CDU – die An
nahme. Wer dem Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2975 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und der beiden fraktionslosen Abgeordneten Wild und Nerstheimer. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion. – Damit ist der Antrag angenommen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 24. August 2020 Drucksache 18/2976
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2534
Eine Beratung ist hier nicht vorgesehen. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 18/2534 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer dem Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2976 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der CDUFraktion, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und der beiden fraktionslosen Abgeordneten Nerstheimer und Wild. – Damit ist der Antrag angenommen.
Berliner Taxigewerbe schützen! Aufzeichnungspflichten und Kontrollen von Mietwagenunternehmen sicherstellen – Ausnahmegenehmigungen im Berliner Mietwagensektor zurücknehmen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 27. August 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. September 2020 Drucksache 18/2995
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2726
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier der Kollege Ronneburg. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Taxigewerbe in Berlin steht seit Jahren unter massivem Druck. Durch die Coronakrise hat sich die Situation für die Taxifahrerinnen und Taxifahrer noch einmal erheblich verschärft. Viele Taxiunternehmen und Selbstständige stehen derzeit vor dem Aus. Durch die Absagen von Großveranstaltungen und den Einbrüchen beim Tourismus musste das Taxigewerbe in den letzten Monaten Umsatzeinbußen von bis zu 90 Prozent hinnehmen. Viele Unternehmen konnten sich zumindest vorerst durch Soforthilfemaßnahmen des Bundes über Wasser halten. Trotzdem stehen derzeit laut den Verbänden des Taxigewerbes etwa 25 Prozent der Taxiunternehmen vor dem Aus. Damit sind Arbeitsplätze von Tausenden Berlinerinnen und Berlinern akut gefährdet.
Schon vor Corona war die Lage nicht rosig. Wir hatten es heute bereits im Plenum: Das Thema Konkurrenz durch Mietwagen und Mietwagenfirmen ist evident. Die Situation ist bei immer höheren Zahlen von Mietwagenfirmen und niedrigeren Zahlen von Taxis, die verkehren, insofern problematisch, wenn man sich vor Augen führt, welche Bedeutung das Taxigewerbe hat: Es unterliegt besonderen Aufgaben wie der Betriebspflicht und der Beförderungspflicht. Es ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und trägt entscheidend zur Mobilität der Berlinerinnen und Berliner und der vielen Gäste in unserer Stadt bei.
Diese Entwicklungen liegen vor allem an den ungleichen Wettbewerbsbedingungen, also dem Druck, der auf das Taxigewerbe herrscht, denn in der Branche herrschen in der Praxis viele Defizite, vor allem Kontroll- und Vollzugsdefizite, bei den Behörden vor. In der Praxis sehen wir nämlich, dass diverse Bestimmungen von Mietwagenunternehmen wie die Rückkehrpflicht häufig umgangen werden und sich die Kontrolle der Unternehmen als äußerst schwierig herausstellt.
Wir machen beispielsweise als Koalition mit diesem Antrag eins deutlich: Wir wollen diese Kontrollen verstärken. Zum Beispiel sagen wir in diesem Antrag, dass wir Streckenzähler künftig zur Voraussetzung für die Zulassung eines Mietwagens machen. Weiterhin werden Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht sicherzustellen. Die Kontrollen durch die Finanzämter sollen intensiviert werden. Hier haben wir Hamburg als ein sehr gutes Beispiel, an das wir uns mit diesem Antrag anlehnen. Wir brauchen auch die verstärkte Kooperation mit den Landkreisen in Brandenburg, denn nur so können wir verhindern, dass Mietwagenfirmen aus Berlin ihren Geschäftssitz nach Brandenburg
verlagern, um den verschärften Kontrollen zu entgehen, ihr Hauptgeschäft aber weiter in Berlin betreiben. Wir werden auch sicherstellen, dass die Stellen beim LABO und der Eichbehörde für ihre Arbeit personell und technisch ausgestattet werden, und zwar an den Herausforderungen ausgerichtet, mit denen sie konfrontiert sind. Ein Organisationsgutachten für das LABO haben wir bereits über den Doppelhaushalt auf den Weg gebracht.