Der zweite Punkt, den wir in diesem Gesetz regeln, ist, dass wir dem Rechnungshof bei der Personaleinstellung mehr Freiraum geben möchten. Bisher galt für die Prüferinnen und Prüfer eine starre Altersgrenze von 35 Jahren, mit ganz vielen Voraussetzungen. Es war eine Schwierigkeit, unter diesen Bedingungen Personal zu finden. Deshalb geben wir dem Rechnungshof die Möglichkeit, sich zu verjüngen, indem wir diese Regelung abschaffen. Da bin ich auch zuversichtlich, dass wir das schaffen können; gegenwärtig beträgt der Altersdurchschnitt beim Rechnungshof 52 Jahre.
Wir wollen außerdem die Finanzkontrolle dadurch stärken, dass wir die Befangenheit neu regeln. Wir gleichen da unsere Regelung, die wir bisher in Berlin hatten, an den Standard der anderen Bundesländer an. Künftig stellen wir bereits auf Zweifel ab, denn wir wollen bereits den Anschein einer Befangenheit ausschließen. Damit sichern wir die Finanzkontrolle in Berlin umfassend ab.
Der vierte Punkt, den wir eingefügt haben, ist, dass wir das Gesetz erstmals gegendert haben, das heißt, dass wir die weibliche und die männliche Sprachform gleichberechtigt in dem Gesetz nebeneinander stehen haben.
Da kann man klatschen, in der Tat. – Alles in allem ist das ein gutes Gesetz. Es ist eine notwendige Aktualisierung. Der Hauptausschuss hat dem bereits zugestimmt, und ich bitte auch Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.
[Torsten Schneider (SPD): Goiny ist ein kluger Mann! – Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD) – Torsten Schneider (SPD): Da sieht man Ihre halbe Fraktion lachen!]
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz halten, weil der geschätzte Kollege Hofer eigentlich die wesentlichen Punkte schon benannt hat, was die materiellen Änderungen und Verbesserungen, wie wir das auch so sehen, dieses Gesetzes anbetrifft. Deswegen haben wir dem auch zugestimmt. Wir begrüßen es in der Tat, dass wir hier als Parlament die Rechte des Rechnungshofes in diesem Hause stärken, ist doch der Rechnungshof schon seit Jahren ein wichtiger und verlässlicher Ansprechpartner für uns als Parlament und insbesondere natürlich auch für die Haushälter dieses Hauses. Insofern können wir das auch nur begrüßen, dass wir diese Rechte und Möglichkeiten des Rechnungshofes noch mal ernst nehmen.
Wir haben in der Vergangenheit, auch in der jüngsten, immer wieder spannende Diskussionen mit dem Rechnungshof gehabt, auch aktuell, was die Beratung des Doppelhaushalts anbetrifft. Wir schätzen sehr, dass wir uns mit den Damen und Herren, die im Rechnungshof eine gewissenhafte Arbeit durchführen, entsprechend immer regelmäßig austauschen können.
Wir glauben auch, dass diese gesetzlichen Änderungen, die wir hier heute beschließen, ein weiterer Schritt nach vorne sind. Insofern kann ich für die CDU-Fraktion nur sagen: Wir begrüßen die Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof und stimmen diesem Gesetz zu. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kol
legen! Sehr geehrte Frau Klingen, vor allen Dingen. – Das reimt sich sogar. – Unstrittig und unabhängig von der heute zu beschließenden Gesetzesänderung, von deren Erfolg ich ausgehe, leistet der Rechnungshof von Berlin und das dort agierende Team – natürlich nie eine Person allein –, unter Leitung seiner Präsidentin wertvolle und unverzichtbar Unterstützung für unsere parlamentarische Arbeit.
Trotzdem will ich heute an dieser Stelle auch einmal den hohen Maßstab hervorheben, den der Rechnungshof an seine Prüfungen anlegt und damit die Ergebnisse für unsere parlamentarische Arbeit so wichtig macht. Das war ja einer der Gründe, warum wir im letzten Jahr beschlossen haben, dem Rechnungshof auch die Prüfungsbefugnisse nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz zu geben. Nun ist es heute an der Zeit, auch das Gesetz über den Rechnungshof von Berlin anzupassen.
Ja, es mag banal klingen, dass wir neben dem Präsidenten auch die Präsidentin und die Vizepräsidentin, neben dem Prüfer auch die Prüferin oder neben dem Beamten auch die Beamtin aufgenommen haben, doch Gleichstellung ist eben auch eine Frage des Respekts, und das drückt sich letztendlich auch in Worten aus.
Und schon längst leisten gerade Frauen im Rechnungshof wertvolle Arbeit, und bereits zum zweiten Mal wird ja auch diese Landesbehörde von einer Frau geleitet.
Schon längst ist also auch der Rechnungshof in der Moderne angekommen, und nun passt dieses Gesetz das auch in Worten an. Auch die Regelung zur Ausschließung, beziehungsweise zur Unbefangenheit bei der Erfüllung der Prüfungsaufgaben ist angepasst. Darauf hat mein Kollege Hofer ja schon hingewiesen.
Vor allem aber gilt es, der Präsidentin – oder dann dem Präsidenten – wieder das Rederecht zu erteilen, nicht nur für die Einbringung des Jahresberichts, eben auch darüber hinaus, weil gerade dieses Rederecht für uns ein Punkt ist, dass wir uns mit diesen Berichten, mit den Inhalten auseinandersetzen, aber auch über das Parlament hinaus stärker wahrgenommen wird, welch wertvolle Arbeit der Rechnungshof leistet.
Und – und das will ich gar nicht kleinreden – es ist auch eine Form der Wertschätzung, nach innen für die Kolleginnen und Kollegen im Rechnungshof, dass wir ihre Arbeit sehr viel stärker wahrnehmen. In diesem Sinne gehe ich heute von einer breiten Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung aus. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Klingen! Uns liegt heute ein Antrag vor, der getarnt zwischen diversen Genderismen im Gesetz über den Rechnungshof von Berlin folgende Passage enthält. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
… der Präsident des Rechnungshofs erhält zum Jahresbericht des Rechnungshofs im Abgeordnetenhaus das Wort; das Nähere wird durch die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin geregelt.
Dieser Satz lässt sich so interpretieren, dass der Rechnungshof künftig seinen Jahresbericht im Plenum vortragen darf. Damit wäre auch ein Teil der Forderungen aus unserem AfD-Antrag – Gesetz zur Stärkung der Rechte des Rechnungshofs von Berlin –, Drucksache18/2161 umgesetzt. Darin haben wir bereits im September 2019 gefordert, dass, ich zitiere,
… der Rechnungshof zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit seiner Aufgabenerfüllung stehen, von sich aus oder auf Anfrage Stellungnahmen an das Abgeordnetenhaus oder einen seiner Ausschüsse, den Senat, sonstige Einrichtungen und Stellen sowie an die Öffentlichkeit richten …
kann und der Rechnungshof berechtigt sei, vor dem Parlament oder dem betreffenden Ausschuss hierzu zu reden.
Der Antrag von Rot-Rot-Grün ist bei näherer Betrachtung sehr vage, sodass sich das Ganze auch noch als Nebelkerze erweisen könnte, denn das Nähere soll noch durch die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin geregelt werden. Bis wann und wie konkret – dazu kein Wort; alles kann, nichts muss. Ausgerechnet in Coronazeiten, wo ein besonders kritischer Blick auf die Umtriebe von Rot-Rot-Grün gelegt werden müsste, gibt es Zuckerbrot und Peitsche für den Rechnungshof. Aber: Hoffen wir das Beste!
Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den vielen Genderismen im Antrag sagen. Das den bisher männlichen Formen auch ein weibliches Pendant hinzugefügt wird – geschenkt. Skurril wird es allerdings in § 6 – Ernennung; Vereidigung. Da wird aus einem „freien Bewerber“ für eine Mitgliedschaft im Rechnungshof kurzerhand „ freie Bewerbende“. Mit Verlaub: In der deutschen Sprache gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen einem Bewerber und einem Bewerbenden. Der Bewerber bewirbt sich selbst, der Bewerbende bewirbt etwas, also eine Sache.
Schlimm genug, wenn sich Ihre geliebten Genderismen zur sprachlichen Stolperfalle entwickeln, wie es vor geraumer Zeit auch Frau Baerbock von den Grünen gelungen ist. Sie deklinierte in einer Fernsehsendung den Bund der Steuerzahler als „Bund der Steuer*innenzahler“. Frau Will begnügte sich wenigstens noch mit dem „Bund der Steuerzahler/-innen“.
Hören Sie endlich auf mit diesem Neusprech à la Orwell! Konzentrieren Sie sich auf die wirklich relevanten Themen,
und setzen Sie das Rederecht des Landesrechnungshofs im Parlament schnellstmöglich in die Tat um! Wir werden dem Antrag auf jeden Fall zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute die Änderung des Gesetzes über den Rechnungshof in zweiter Lesung beraten, dann in dem Bewusstsein: Der Landesrechnungshof leistet eine zentrale Aufgabe für das Gelingen des Gemeinwohls und das Funktionieren unserer Demokratie. Dafür gebührt ihm unser besonderer Dank.
Der explizite Dank gilt gerade auch der Präsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Klingen, dem Direktorinnen- und Direktorenkollegium und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere auch für den letzten Jahresbericht, dessen Beratung wir coronabedingt im Unterausschuss Haushaltskontrolle abbrechen mussten, den wir aber ab September weiterdiskutieren werden. Ich freue mich schon jetzt darauf, wenn wir zum Abschluss im Plenum die Ergebnisse der Beratungen vorstellen werden. Dies war in den letzten Jahren ehrlicherweise nicht
selbstverständlich. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird es das aber werden, geknüpft an das Rederecht der Präsidentin. Das begrüßen wir ausdrücklich. Die weiteren guten Novellierungen haben der Kollege Hofer wie auch die anderen bereits skizziert.
Wir nehmen darüber hinaus aber auch mit großem Interesse wahr, dass der Landesrechnungshof dabei ist, seine internen Strukturen weiterzuentwickeln und auf die Zukunft auszurichten. Auch die unterjährlichen Einzelprüfberichte und Empfehlungen an uns gehören zu diesen Neuerungen. All das sind aus unserer Sicht sehr begrüßenswerte Entwicklungen, um Kontrolle und Transparenz über die wachsenden Ausgaben des Landes herzustellen. Auf den Unterausschuss Haushaltskontrolle wird dadurch vermutlich künftig mehr Arbeit zukommen; ich freue mich darauf. – Vielen Dank!