Für die AfD-Fraktion geht die Frage in der zweiten Runde an den Abgeordneten Dr. Neuendorf. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! – Wie gedenkt der Senat, zu Ostern die Menschen vor der Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen und zugleich die Religionsfreiheit zu wahren?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben in unserer Eindämmungsverordnung entsprechende Klauseln vorgesehen, die es ermöglichen, dass unter Wahrung der entsprechenden Kontaktbeschränkungen Seelsorge, die Übertragung von Gottesdiensten und auch die Einkehr in der Kirche möglich sind. Wer jetzt große Osterfeste feiern, Osterfeuer anzünden, Osterparaden veranstalten oder im Massenauflauf Osterhasen suchen möchte, wird in diesem Jahr leider darauf verzichten müssen.
Vielen Dank! – Nun ist ja ab dem 23. April Ramadan. Wie sind da die Maßregeln? Wird sich an dem jetzigen Maßnahmenkatalog etwas ändern? – Ich frage in gleicher Richtung nach.
Verehrter Herr Abgeordneter! Die individuelle Religionsausübung bleibt selbstverständlich möglich. Wenn Sie einen Blick in die Eindämmungsverordnung werfen, werden Sie feststellen, dass es keine Klauseln gibt, die in einer besonderen Weise die individuelle Religionsausübung verunmöglichen. Sie werden auf der anderen Seite sehen, dass es Regeln gibt, die versuchen, insbesondere dem seelsorgerischen Beistand den Raum einzuräumen, der ihm in kritischen Situationen gegeben werden muss. Das ist so ähnlich wie das, was die Kollegin Kalayci vorhin gesagt hat: Man kann in Kinderhospizen keine Besuchsregelungen machen, durch die man die Leute nicht zu todkranken und sterbenden Menschen lässt. – Das heißt, und gerade das ist die Herausforderung, vor der wir stehen: Man muss jetzt die richtige Balance finden von Infektionsschutz und den Dingen, auf die man keinesfalls verzichten kann.
Religionsausübung ist ein hohes Gut, aber wir merken selbst, dass bei den Kirchen und Religionsgemeinschaften, ohne dass auf unsere Regeln gewartet worden ist oder dass wir irgendeine Verordnung erlassen mussten, zum Teil schon sehr schnell versucht wurde, zu reagieren, indem Kirchen und auch Friedhöfe geschlossen worden sind. Dazu sind wir in einer Kommunikation, um auch dort die Balance zu halten. Ich freue mich zum Beispiel, dass der Evangelische Friedhofsverband Mitte dann gesagt hat: Nein, wir lassen das wieder anlaufen. Von 8 Uhr bis 13 Uhr ermöglichen wir Angehörigen Besuche an den Gräbern. – Das alles ist nicht ganz unwichtig. Das gehört zu den Dingen, die auch in Krisenzeiten dringend nötig sind oder für manche Menschen vielleicht sogar eine größere Bedeutung bekommen, als wenn das normale Leben einfach so weiterlaufen würde, wie es vorher der Fall war.
Langer Rede kurzer Sinn: Wir werden über die Verlängerung der Maßnahmen heute im Senat beraten. Der Regierende Bürgermeister hat vorhin schon gesagt, es wird zu einer Fortsetzung kommen. Das ist in der Schalte der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin gestern auch so besprochen worden. Ich glaube, alle, die ihre fünf Sinne beieinander haben, halten das jetzt erst einmal für eine richtige Maßnahme; und dann tasten wir uns Stück für Stück voran. Dann werden wir in zwei Wochen sehen. Wir haben in der Verordnung ja auch eine Evaluationsklausel. Sie haben vielleicht in den vergangenen Wochen gemerkt, dass wir jedes Mal, wenn wir über die Verordnung diskutieren, auch schauen: Sind die Regeln adäquat, oder muss man gegebenenfalls irgendwo nachjustieren?
All das schränkt aber keine Religionsausübung ein, jedenfalls nach meinem Dafürhalten. Wenn Sie aber konkrete Fälle, konkrete Probleme sehen, wo es vielleicht nötig ist, dass wir als die für die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zuständige Behörde
Kontakt aufnehmen und versuchen müssen, konkrete Regeln zu finden: Unsere Tür steht immer offen, unter Berücksichtigung der hygienischen Grundvoraussetzungen, und es gibt auch Telefone und E-Mails.
[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN – Torsten Schneider (SPD): Das hast du aber schön gesagt! – Sven Kohlmeier (SPD): Ostern ist gerettet!]
Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Abgeordneten Ubbelohde. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Hat es im Zuge der Durchsetzung des Kontaktverbots bereits besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit muslimischen Freitagsgebeten gegeben, und waren deswegen Polizeieinsätze im Umfeld von Moscheen notwendig?
[Torsten Schneider (SPD): Da hättet ihr euch die Osterfrage sparen können! – Tim-Christopher Zeelen (CDU): Die haben doch den Schuss nicht gehört!]
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Auch wenn der Senat wegen der Fragen schon etwas erschöpft ist, frage ich den Senat: Wie wird der Senat den unzähligen ehrenamtlichen Kräften in Berlin helfen, die beispielsweise als Übungsleiterinnen oder Übungsleiter in Sportvereinen arbeiten, dort Honorare oder Aufwandsentschädigungen erhalten und dieses Geld auch dringend für ihren Lebensunterhalt benötigen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Schlömer! Das Hilfspaket des Senats zur Unterstützung von Einzelselbstständigen bzw. Kleinstbetrieben hat heute schon mehrfach Erwähnung gefunden. Das richtet sich natürlich auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sportvereinen in diesen Größenordnungen. Sie sprechen aber die Ehrenamtlichen im Sport an, deswegen spreche ich jetzt einmal für den Sport.
Im Moment sind wir mit dem Landessportbund dabei, die Bedarfe zu ermitteln, die sich bei den Sportvereinen ergeben, um ein Schutzprogramm oder Hilfeprogramm für die Sportvereine in unserer Stadt zu entwerfen. Das betrifft zum einen die großen Profivereine, die sicherlich Unterstützung brauchen. In den nächsten Tagen gibt es beispielsweise Gespräche mit Hertha BSC, was die Mietzahlungen für das Olympia-Stadion angeht. Wenn Hertha nicht im Olympia-Stadion spielt, werden wir nicht die volle Miete nehmen können, die wir für das ganze Jahr vereinbart haben. Das betrifft aber auch die ehrenamtlichen Strukturen in den vielen Tausend Sportvereinen, die wir in der Stadt haben. Wir hatten ja im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation in unserer Stadt ein Hilfsprogramm für die vielen Sportvereine aufgestellt, die die Sporthallen in dieser Zeit nicht mehr nutzen konnten. Ähnliche Einnahmeausfälle werden die Sportvereine auch in den nächsten Wochen und Monaten haben. Das heißt, wir werden zielgerichtet Bedarfe ermitteln müssen und dafür gemeinsam mit dem Landessportbund ein Unterstützungsprogramm auflegen. Ich gehe davon aus, dass wir das in ein, zwei Wochen fertiggestellt haben, um dann zielgerichtet Hilfe leisten zu können.
Ich möchte hier aber noch einmal die Gelegenheit nutzen, an alle Mitglieder von Sportvereinen zu appellieren, trotz der schwierigen finanziellen und wirtschaftlichen Situation, in der sich viele Menschen befinden, nicht die Mitgliedschaften zu kündigen, weil die ehrenamtlichen Vereine auf die Mitgliedsbeiträge angewiesen sind. Sofern man Solidarität üben kann, muss man sie in dieser schwierigen Situation auch üben.
Vielen Dank, Herr Senator! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Schlömer. – Gut, er hat keine. Dann geht die nächste Nachfrage an den Kollegen Standfuß. – Bitte schön!
Sie haben gerade dargestellt, wie es um die Vereine steht. Man muss das alles auch ein bisschen größer sehen, deshalb hatten wir die Idee des Hilfsfonds – der LSB nennt es, glaube ich, jetzt Förderfonds. Viele Vereine sind jedoch schon jetzt so sehr mit dem Rücken an die Wand geraten, dass sie relativ schnell Hilfe brauchen, um überleben zu können. Insofern frage ich nach, in welchem Zeitrahmen wir denn mit dem Förderfonds oder Hilfsfonds rechnen können.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Standfuß! Ich hatte gerade schon gesagt, dass wir in Abstimmungen mit dem Landessportbund stehen. Ich gehe von ein bis zwei Wochen aus, bis wir einen Entwurf haben, der dann natürlich im Senat zu verhandeln ist. Ich werde ihn mit den Kolleginnen und Kollegen besprechen; das ist aber so der zeitliche Rahmen, von dem ich ausgehe.
Vielen Dank, Herr Senator! – Gibt es eine weitere Nachfrage dazu? – Dann hat der Kollege Zeelen die Gelegenheit zur zweiten Nachfrage – bitte schön!
Gibt es die Möglichkeit, den Sportvereinen auch über Lottomittel weiterreichend zu helfen? Ist das geprüft worden?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Die Lottomittel werden über unterschiedliche Quoten vergeben – für kulturelle Zwecke, für Jugendarbeit und auch für den Sport. Was den Sport anbelangt, steht die Vergabe der Mittel in einer engen Abstimmung mit dem Landessportbund, der das für die jeweiligen Vereine begutachtet und praktisch einen Vorschlag macht, in welcher Höhe Lottomittel zur Verfügung gestellt werden. Ob es darüber hinaus im Rahmen eines Hilfsfonds, wie Herr Geisel es gerade dargestellt hat, möglich ist, Vereine zu unterstützen, müssten wir mit dem Landessportbund besprechen. Ich glaube, dass auch der Sportbund ein großes Interesse daran hat, dass den Vereinen erst einmal für ihre Aktivitäten in der gesamten Breite geholfen wird und dass dann darüber hinaus vielleicht noch mal gezielt Maßnahmen
ergriffen werden. Ich nehme den Hinweis aber auf. Bisher ist es so, dass Mittel über die Quoten in Abstimmung mit dem Landessportbund vergeben werden.