Protocol of the Session on October 31, 2019

Tagesordnungspunkt 7

Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2229

Erste Lesung

Ich öffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Herr Abgeordneter Dr. Taschner, Sie haben das Wort, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es hat lange gedauert, aber nun ist es endlich da, das Berliner Tierschutzverbandsklagerecht. Das heute vom Senat vorgelegte Gesetz ist sicherlich eines der wichtigsten Projekte unserer Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode im Bereich Tierschutz. Ja, ich würde sogar sagen, es ist ein echter Meilenstein in Sachen Tierschutz, und es zeigt doch ganz deutlich, dass Rot-Rot-Grün dieses Thema ernst nimmt und voranbringt, denn mit diesem Klagegesetz bekommen Berlins Tiere endlich eine bedeutende Stimme vor Gericht.

[Beifall bei den GRÜNEN und der SPD]

Denn eines ist klar: Tierschutz auf dem Papier allein bringt leider noch kein Tierglück mit sich. Bisher konnten die Tiere in Berlin eben nicht die ihnen zustehenden Rechte vor Gericht einklagen. Auch hier gilt ganz klar der Rechtsgrundsatz, dass der nur klagen kann, der auch betroffen ist, und das trifft auf Tiere nicht zu. Die können naturgemäß nicht vor Gericht Klage einreichen. Mit dem Inkrafttreten dieses Verbandsklagerechts ändern wir das. Anerkannte Tierschutzorganisationen können dann stellvertretend für Hund, Katze, Maus und alle anderen Tiere endlich die Rechte vor Gericht einklagen, die ihnen zustehen.

[Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Beifall von Dr. Michael Efler (LINKE)]

Was heißt es nun ganz konkret? – Ganz konkret heißt es: Wenn Tierleid droht oder in der Zukunft vermieden werden kann, dann können die von der Senatsverwaltung anerkannten Tierschutzorganisationen in tierschutzrelevanten Entscheidungen diese hinterfragen oder auch gerichtlich überprüfen lassen. So stärken wir die Rechte der Tiere endlich auch in Berlin. Das Berliner Tierschutzverbandsklagerecht räumt aber den Tierschutzorganisationen neben den Klagemöglichkeiten auch ein Mitwirkungsrecht ein. Sie können so an tierschutzrelevanten Verfahren teilnehmen, an diesen mitwirken, und sie können sich vor allem vollumfänglich informieren, denn eines ist klar: An dieser Information hat es in der Vergangenheit oft gemangelt, und diesen Mangel stellen wir nun ab.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Frank Zimmermann (SPD) und Dr. Michael Efler (LINKE)]

Aber was heißt das jetzt konkret in der Praxis? – Ich habe da mal beim Berliner Tierschutzverein, kein unbedeutender, nachgefragt: Wie würdet ihr damit umgehen? – Und sie haben gesagt: Mit dem vorliegenden Gesetz könnten sie zum Beispiel gegen Qualzuchten vorgehen. – Das sind Zuchten, bei denen absichtlich in Kauf genommen wird, dass viele Tiere mit Missbildungen, indem sie blind oder taub sind oder nicht atmen können, auf die Welt kommen. Gegen diese Qualzuchten kann man mit dem Verbandsklagerecht endlich gerichtlich vorgehen. Das ist ganz im Sinne des Tierschutzes. Das befürworten wir.

[Beifall von Antje Kapek (GRÜNE)]

Wir müssen auch ganz klar sagen, Berlin ist mit diesem Gesetz kein Vorreiter. Viele Bundesländer haben das schon vorgemacht und ähnliche Gesetze erlassen. Schleswig-Holstein und Bremen, um nur mal zwei zu nennen, haben längst ähnliche Gesetze auf den Weg gebracht. Überall hat sich gezeigt, dass die Tierschutzverbände sehr sorgsam mit ihrem Klagerecht umgehen. Die in Berlin vielfach heraufbeschworene Klagewelle, die uns jetzt angeblich drohen würde, hat es in keinem einzigen Bundesland gegeben, wo bisher ein ähnliches Gesetz in Kraft gesetzt worden ist. Insofern habe ich das Gezeter im Vorfeld, insbesondere in Teilen der Wissenschaft, nie verstanden. Da wurde ja schon fast der ganze Wissenschaftsstandort Berlin in Gefahr gesehen.

Insofern betrachten wir den Sachverhalt doch mal etwas genauer: Wer dem Tierschutzgesetz Folge leistet und rechtschaffen mit Tieren umgeht, ihnen also keine Leiden, Schäden und Schmerzen absichtlich oder über die Maßen zufügt, der hat überhaupt nichts zu befürchten. Deswegen möchte ich an dieser Stelle klar feststellen, weil da immer wieder Gerüchte herumschwirren: Das Klagegesetz ist eben kein Instrument, um Tierversuche vollkommen zu verbieten, aber es schafft endlich die Möglichkeit, die Sinnhaftigkeit und den Schweregrad von Versuchen an Tieren zu hinterfragen, und das ist auch dringend nötig.

(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

Allerdings, das möchte ich nicht unerwähnt lassen, hätte ich mir auch ein noch ambitionierteres Gesetz vorstellen können. Ja, es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten zu klagen, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Feststellungsklage, aber nicht in allen Bereichen, wo Tiere betroffen sind, sind auch diese Klagerechte vollumfänglich erlaubt. Hier hätte der Senat durchaus mutiger sein können, aber ich will da gar nicht groß meckern. Ich erkenne an, das ist ein erster, ein guter und vor allem ein sehr wichtiger Schritt, der jetzt hier getan wird, auf dem wir aufbauen können, um dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz endlich auch hier in Berlin besser gerecht zu werden. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Vogel jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich beispielhaft folgende fiktive Situation vor: Ein Pferdehof mit Schulpferden, die Pferde sind in viel zu kleinen Boxen untergebracht. Sie sind angebunden, und die Boxen werden nicht regelmäßig entmistet. Die Pferde sind unterernährt, und einige haben offene Wunden. Trotzdem werden die Pferde für den täglichen Schulbetrieb eingesetzt. Sie haben sich deshalb mehrfach an das Veterinäramt gewandt, leider ohne Ergebnis. Damit sind Ihre persönlichen Möglichkeiten nahezu ausgeschöpft, denn Sie sind laut Verwaltungsrecht in Ihren eigenen Rechten nicht persönlich verletzt und haben demzufolge auch kein Klagerecht. Wenn Sie sich an eine Tierschutzorganisation wenden, ist die Problematik dieselbe, denn in Berlin ist diese ebenfalls nicht klageberechtigt. Tiere können nicht klagen, und Menschen haben nicht das Recht dazu.

In diesem Hause reden wir seit vielen Jahren über die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen. Nun liegt ein Gesetzentwurf dazu wieder auf dem Tisch. Es hat sich in den letzten Jahren beim Tierschutz viel verändert. Es gab einige wichtige Urteile zugunsten des Tierschutzes. Nicht zuletzt hat auch das allgemeine Verantwortungsbewusstsein der Menschen für den Umgang mit Tieren deutlich zugenommen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll anerkannten Tierschutzorganisationen das Recht eingeräumt werden, in Verwaltungsverfahren im Bereich des Tierschutzes mitzuwirken und Maßnahmen der Behörden des Landes Berlin oder deren Unterlassen auf die Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Tierschutzbestimmungen ge

richtlich überprüfen zu lassen, ohne dass die Tierschutzorganisationen selbst in eigenen Rechten verletzt sein müssen.

Sieben Bundesländer haben inzwischen ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen eingerichtet, und die befürchtete Klageflut ist ausgeblieben. Es hat sich gezeigt, dass die anerkannten Tierschutzorganisationen ihre Klagerechte sehr verantwortungsbewusst wahrgenommen haben. Die Tierschutzorganisationen haben das volle Prozess- und damit auch das Kostenrisiko selbst zu tragen. Allein schon dieser Fakt spricht gegen die Wahrscheinlichkeit einer Klageflut in Berlin. In den sieben Bundesländern hat sich ebenfalls gezeigt, dass auch die befürchtete Mehrbelastung der bezirklichen Veterinärämter nicht zum Tragen gekommen ist. Sicherlich entstand Mehraufwand, der künftig auch finanziell für die Bezirke eingeplant werden muss, aber das befürchtete Chaos ist auch hier ausgeblieben.

Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen ein Verbandsklagerecht für die Berliner Wissenschaft und Forschung haben wird. Bisher haben anerkannte Tierschutzorganisationen Mitspracherechte in der Tierversuchskommission. Allerdings gehört auch zur Wahrheit dazu, dass Tierversuche dennoch genehmigt wurden, obwohl die Tierversuchskommission diese abgelehnt hatte. Tierversuche lassen sich leider noch immer nicht vollständig ersetzen, auch wenn es inzwischen zahlreiche Alternativmethoden gibt. Das vorliegende Gesetz wird dazu führen, dass behördliche Genehmigungen zu Tierversuchen auch gerichtlich überprüfbar sein werden.

Ich freue mich auf die Beratung in den Fachausschüssen, damit wir das Für und Wider dieses Gesetzentwurfes miteinander diskutieren können. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Buchholz das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute zu deutlich fortgeschrittenerer Zeit als geplant zu einem Tagesordnungspunkt kommen, der, glaube ich, vielen in der Stadt auch zeigt, dass wir unsere Umwelt, unsere Mitwelt, wie es teilweise in christlichen Bereichen genannt wird, auch achten. Und das hat einen Grund, nämlich dass wir im Grundgesetz ein Staatsziel Tierschutz definiert haben. Auch in der Berliner Verfassung haben wir festgelegt, dass Tiere nicht nur als Lebewesen zu achten sind, sondern auch

(Dr. Stefan Taschner)

alles vermeidbare Leid von ihnen fernzuhalten ist. Das ist sehr wichtig und sehr richtig so. Ich glaube, wie jede und jeder sofort zustimmen würde, dass ein Baum keine Klage gegen seine Fällung erheben kann, genauso wenig können ein Versuchstier, ein Hund oder eine Katze eine Klage gegen Leid erheben, das ihnen widerfährt. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass heute auch Berlin – der Kollege Taschner hat darauf hingewiesen – als eines von 16 Bundesländern – glücklicherweise nicht als das letzte, sondern ungefähr im Mittelfeld befindlich – sagt: Wir brauchen auch in diesem Bundesland ein Tierschutzverbandsklagerecht, damit anerkannte Tierschutzverbände klagen können, und zwar nicht im Vorhinein, sondern indem sie Verwaltungsakte kontrollieren und im Nachhinein sagen können: War das richtig so? Wurde das richtig entschieden?

Wir sehen in den anderen Bundesländern, die diesen Schritt schon gegangen sind, dass dort sehr verantwortlich mit dem neuen Instrument umgegangen wird. Es hat einen Grund, dass nicht jeder x-beliebige Tierschutzverein, der sich als solcher bezeichnet, klagen darf, sondern es dürfen diejenigen klagen, die anerkannt, mindestens fünf Jahre aktiv vor Ort tätig und als gemeinnützig anerkannt sind, bei denen wir davon ausgehen können, dass sie verantwortlich mit diesem Thema umgehen und – darauf wurde bereits hingewiesen – die das Prozesskostenrisiko selbst tragen müssen. Das heißt, schon deshalb wird jeder Verband, jeder Verein, der sich für den Schutz von Tieren einsetzt, vorher gut abwägen: Gehen wir jetzt einen Klageweg – ja oder nein?

Ich bin sehr stolz darauf, dass Berlin auch eine Forschungshauptstadt ist. Denn wir in Berlin machen uns seit vielen Jahren darüber Gedanken, wie wir nicht nur in Forschung und Wissenschaft vorne dabei sein können. Vielmehr schauen wir auch mithilfe einer Tierversuchskommission und der Begleitung durch ethisch geschulte Menschen, die dort ebenso Sitz und Stimme haben: Ist das verantwortbar, was wir an Tierversuchen in der Stadt haben? – Das ist natürlich eine Frage, die sehr intensiv diskutiert wird: Wie viele Tierversuche brauchen wir?

Wir hatten in dieser Woche ein sehr umfangreiches Gespräch mit praktisch allen Berliner Universitäten, das uns froh gestimmt – der Kollege nickt – und deutlich vorangebracht hat, weil dieses Thema inzwischen bei allen Berliner Wissenschaftseinrichtungen anerkannt ist und von denselben vorangebracht wird. Es gibt dort Tierschutzbeauftragte, aber auch die Aufmerksamkeit, sodass alle merken: Wir können das nicht so machen wie in der Vergangenheit, dass automatisch an Tieren experimentiert wird. Wo immer dies vermeidbar ist, soll es auch in Berlin unterbleiben. Denn es gibt viele Bereiche, wo es vermeidbar ist. Und siehe da: Wenn es um die Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln geht, dann merken wir und haben es inzwischen lernen müssen, dass vermeintlich gute Tierversuche nicht immer das beste Er

gebnis zeitigen, sondern dass es besser und in den Aussagen vielversprechender ist, ein 3-D-Modell zu verwenden, teilweise menschliches Gewebe als 3-D-Organ zu züchten und dort Versuche zu machen, als das, was man in einem vermeintlich tollen Tierversuch feststellen kann.

Sie merken also, dass sich das Rad dort weitergedreht hat. Ferner merken wir, dass es so etwas wie Qualzuchten durch Züchterinnen und Züchter gibt – leider auch in Berlin. Es gibt illegalen Welpenhandel und viele andere Dinge, bei denen die Tierschutzverbände zu Recht sagen: Da müssen wir genauer hinschauen. – Da müssen wir auch schauen: Gehen die Veterinär- und Lebensmittelämter der Bezirke immer schnell genug dagegen vor – sofern sie, was ich hoffe, ausreichend Personal haben –, und gehen sie verantwortungsbewusst vor? – Das können die anerkannten Tierschutzverbände, wenn wir dieses Gesetz so verabschieden, demnächst in Berlin nachvollziehen. Dann können sie auch Verwaltungshandeln kritisch hinterfragen. Es ist gut, dass wir als ungefähr achtes von 16 Bundesländen dieses Recht einführen. Ich bitte Sie sehr um Unterstützung für dieses Gesetzesvorhaben. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Vallendar das Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Berliner Senat legt dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Verbandsklagerechts beim Tierschutz vor. Anders als beim Landesantidiskriminierungsgesetz gibt es tatsächlich valide Argumente, das Verbot der Popularklage im Bereich des Tierschutzes aufzuweichen. Das Hauptargument lautet, der Artikel 20a GG sieht als Staatszielbestimmung den Tierschutz vor. Tiere können aber anders als Menschen ihre eigenen Rechte nur vertretungshalber vor Gericht geltend machen. Bisher ist der Vertreter der Eigentümer. Nun haben Eigentümer, die Tiere schlecht oder nicht artgerecht behandeln, in der Regel kein Interesse daran, sich selbst im Namen der Tiere zu verklagen. Es gibt aber bereits heute staatliche Aufsichtsbehörden wie zum Beispiel die Veterinärämter, die über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Tierschutzgesetz wachen. Problematisch wird es allerdings dann, wenn die Behörden nicht handeln oder eine falsche rechtliche Bewertung vornehmen.

Anerkannte Tierschutzverbände haben bereits ein Verbandsklagerecht in Bremen, Niedersachsen, NordrheinWestfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und im Saarland. Dort wurde

(Daniel Buchholz)

das Verbandsklagerecht unter der Maßgabe erteilt, dass die Klagen keine aufschiebende Wirkung haben und es lediglich im Rahmen einer Feststellungsklage zulässig ist.

Der Gesetzentwurf nimmt sich dieser Problematik an, und auch die AfD, die ausdrücklich eine tierschutzfreundliche Partei ist, befürwortet grundsätzlich die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände.

[Beifall bei der AfD]

Die aus meiner Sicht erforderliche Folgenabwägung zwischen den Interessen des Tierschutzes, der Wirtschaft und der Forschung wurde in dem vorliegenden Gesetzentwurf mittlerweile – aus unserer Sicht – tatsächlich berücksichtigt. Insbesondere dass sich das Klagerecht auf Feststellungsklagen beschränkt und die Einwendungen, bei denen den Tierschutzorganisationen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, ein Klagerecht ausschließen, wenn diese nicht rechtzeitig erhoben wurden, ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen.

Zu kritisieren bleiben jedoch noch einige Punkte. Die Folgenabwägung hinsichtlich der zu erwartenden Kosten des Gesetzes ist mangelhaft. Sie schreiben:

Den Behörden entsteht auf Grund der Mitwirkungsrechte anerkannter Tierschutzorganisationen ein untergeordneter Mehraufwand, dessen Höhe vorab nicht beziffert werden kann.

Es ist offensichtlich, dass Sie sich nicht damit beschäftigt haben, dass mit der Einführung des Gesetzes etwa die Veterinärämter des Landes Berlin, die derzeit chronisch unterbesetzt sind, signifikante personelle Verstärkung erfahren müssen. Denn es darf nicht sein, dass die Kontrollaufgaben liegenbleiben, weil sich die Ämter fortan mit manchmal sehr hartnäckigen und nicht immer einfachen Tierschutzverbänden gerichtlich und außergerichtlich auseinandersetzen müssen.

[Beifall von Franz Kerker (AfD) und Dr. Dieter Neuendorf (AfD)]

Hier können durchaus Kostensteigerungen im Millionenbereich zu erwarten sein. Insofern sollten Sie dem Parlament diesbezüglich reinen Wein einschenken.

Sie wollen den Gesetzentwurf außerdem nur im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung sowie im Hauptausschuss beraten. Ich denke, dass man sich nicht nur diejenigen anhören sollte, die das Gesetz begrüßen, sondern vor allen Dingen auch jene, die Sorgen haben. Das sind die Wissenschaftler im Bereich der Tierversuche, die Veterinärämter selbst und die Wirtschaft. Für eine Selbstbeweihräucherung sind wir schließlich nicht Volksvertreter geworden.