Protocol of the Session on September 26, 2019

vorbereiten, auf Themen, die aktuell sind. Ich glaube, es ist hilfreich für alle, wenn man die Zahlen tatsächlich hier passgenau zur Hand hat, und deswegen gucke ich ab und zu auf einen Zettel. Mir ist das nicht peinlich. Lieber etwas mehr Kenntnis haben und handfeste Zettel dabei haben, als kenntnislos zu schwadronieren. Das ist nicht so mein Ding.

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Holger Krestel (FDP): Da wird sie nicht mal rot dabei!]

Für die AfD-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Woldeit das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe kürzlich eine Schriftliche Anfrage zu dem Phänomenbereich Drogen, Waffen und Geldwäsche gestellt.

[Sven Kohlmeier (SPD): Wie fleißig!]

Der Senat stellte in der Beantwortung der Drucksache 18/20757 fest, dass er dort nicht aussagekräftig ist,

[Daniel Buchholz (SPD): Frage! – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Frage!]

weil eine hohe Dunkelfeldsituation dort vorhanden ist. Ich frage den Senat: Wann gedenkt denn insbesondere die Senatsverwaltung für Inneres, gerade in diesem Phänomenbereich endlich eine Dunkelfeldstudie für das Land Berlin einzurichten?

Herr Senator Geisel!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Woldeit! In Abstimmung mit den Bundesländern arbeitet das BKA an der Beauftragung einer solchen Dunkelfeldstudie. Es bietet sich nicht an, dass die einzelnen Bundesländer an dieser Stelle handeln, da es ein länderübergreifendes Phänomen ist. Insofern ist diese Aufgabe beim BKA richtig angesiedelt.

Herr Woldeit! Sie wollen bestimmt eine Nachfrage stellen. Dann bekommen Sie das Wort.

Sehr gern, vielen Dank! – Herr Senator! Das ist der Umstand, der uns im Innenausschuss immer wieder gesagt

(Bürgermeisterin Ramona Pop)

wird, und die Polizeipräsidentin hat sich nach meiner Bewertung ein Stück weit missverständlich ausgedrückt, weil sie mal eine Dunkelfeldstudie im Land für sehr gut erachtete, kürzlich wiederum nicht. Es gibt andere Bundesländer, die finden das Länderinstrument einer Dunkelfeldstudie in der Tat auch bei länderübergreifendem Straftatbestand für sehr sinnvoll. Halten Sie es für zweckmäßig, das weiterhin so zu handhaben, wie Sie es aktuell tun?

[Torsten Schneider (SPD): Was soll er sagen? – Raed Saleh (SPD): Ja!]

Herr Senator! Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Woldeit! Ja!

Vielen Dank! – Dann hat Herr Schrader von der Fraktion Die Linke die zweite Nachfrage. – Bitte schön!

[Steffen Zillich (LINKE): Was war noch mal die Frage? – Karsten Woldeit (AfD): Effektive Kriminalitätsbekämpfung!]

Herr Senator! Könnten Sie vielleicht Herrn Woldeit, weil er offensichtlich etwas unwissend ist, auch noch mal erläutern, worin so eine Dunkelfeldstudie besteht

[Zurufe von der AfD: Frage!]

und wie dort Zahlen ermittelt werden, nämlich dass es sich in allererster Linie um Befragungen von Betroffenen und um die mögliche Erforschung des Anzeigeverhaltens handelt und nicht etwa um Zahlen, die man dann einfach auf die polizeiliche Kriminalstatistik heraufrechnen kann.

[Och! von der AfD]

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Schrader! Genau darin besteht eine Dunkelfeldstudie, dass es verschiedene Delikte gibt, die Kontrolldelikte sind und erst durch Kontrollhäufigkeit auffallen. Es gibt die These, dass es eine höhere Kriminalität gibt, als sie angezeigt wird, bzw. wenn es geringere Aktivitäten von

der Polizei gibt, dann weniger Taten entdeckt werden. Es gibt Fälle, die ganz offensichtlich sind. Ich will die einfach mal schildern. Bei Drogenkriminalität ist es zum Beispiel so: Wenn wir ansteigende Zahlen bei Drogenkriminalität haben, könnte die Befürchtung entstehen: Aha! Wir haben mehr Drogenkriminalität. – Der Hintergrund von solchen statistischen Zahlen ist aber, dass die Polizei intensiver arbeitet, das heißt, dass mehr Delikte festgestellt werden.

Oder das Thema Gewalt gegen Kinder zum Beispiel: Seitdem diese Hotline eingerichtet worden ist, haben wir dort auch steigende Zahlen, weil wir dieses bisher nicht beleuchtete Feld jetzt stärker beleuchten und das Anzeigeverhalten sich entsprechend verändert hat und solche Taten jetzt glücklicherweise stärker angezeigt werden. Damit können Kinder in Obhut genommen werden, und Täter können bestraft werden.

Auch das Feld „Organisierte Kriminalität, Geldwäsche“ ist unbestritten ein Thema, das mit der Kontrolldichte zusammenhängt. Insofern ist die Überlegung des Bundeskriminalamtes, dort nachzuforschen und zu sagen: Haben wir dort ein Dunkelfeld, und wie groß könnte das sein? An welchen Stellen lohnen sich effektive Eingriffe der Polizei? –, durchaus nachzuvollziehen. Deswegen befürworte ich das auch beim Bundeskriminalamt. Nur, organisierte Kriminalität ist geschätzt zu 75 Prozent international, also länderübergreifend und sogar auch staatenübergreifend. Deshalb sind lokale Betrachtungen immer nur einzelne Ausschnitte, und deshalb, habe ich schon gesagt, ist die Betrachtung durch das BKA hier angebracht.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur FDP. – Herr Luthe, bitte schön!

Herzlichen Dank! – Ich bin der Senatorin Pop sehr dankbar für die Klarstellung, dass man mehr Zeit hat, sich vorzubereiten. Dementsprechend schließen wir an die Frage von vor zwei Wochen an. Wir hatten vor zwei Wochen festgestellt, dass aus der Bodelschwingh-Klinik in Wilmersdorf innerhalb der letzten Wochen vier Personen entkommen sind, die dort zur Gefahrenabwehr untergebracht waren, weil sie eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Ich frage den Senat: Wie viele Fälle dieses Entweichens aus geschlossenen Psychiatrien von Leuten, die dort zur Gefahrenabwehr untergebracht sind, hat es in Berlin im letzten Jahr gegeben bzw. in diesem? Gemeint ist 2019.

Frau Senatorin Kalayci, bitte schön!

(Karsten Woldeit)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Vielen Dank für die Nachfrage! Aufgrund Ihrer Frage sind wir tatsächlich tätig geworden und haben uns informiert. Uns ist bisher ein Fall von diesen von Ihnen genannten vier Fällen bekannt geworden. Aber nichtsdestotrotz haben wir uns auch im Rahmen der Beantwortung Ihrer Schriftlichen Anfrage noch mal genauer angeschaut, wie das Verfahren ist. Da die Verwechslung sehr gern mit dem Maßregelvollzug hier im Raum steht, muss man noch mal klarstellend sagen, dass es sich hier um psychisch kranke Menschen handelt, wo klar eine Eigen- und Fremdgefährdung vorliegt und dadurch die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung richterlich angeordnet wurde.

Das Verfahren ist so, dass im Falle, dass es jemand doch schafft, aus so einer geschlossenen Einrichtung herauszugehen, die bezirklichen Gesundheitsämter hier als Fachaufsicht zuständig sind. Das Verfahren ist so, dass es dann eine Meldung von diesen Einrichtungen an das zuständige bezirkliche Gesundheitsamt gibt und dass dann in Zusammenarbeit mit der Polizei geschaut wird, wie die Gefährdungslage ist, und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Eine zentrale Dokumentation dieser Fälle gibt es tatsächlich nicht, aber ich bin mir sicher, dass diese Zahlen den zuständigen Gesundheitsämtern bekannt sind. Bisher sind es Einzelfälle.

Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön!

Diese Einzelfälle belaufen sich nach dem Kenntnisstand der Polizei auf mehrere Hundert. Aktuell ist von 500 Fällen in Berlin die Rede. Zuständig für die Auswahl dieser Kliniken ist Ihre Verwaltung, die zu prüfen hat, ob sie organisatorisch, personell usw. diese Voraussetzungen erfüllen. Haben Sie bei dieser Klinik in Wilmersdorf diese Prüfung in den letzten Wochen vorgenommen?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Wie gesagt, zuständig ist die Fachaufsicht, das bezirkliche Gesundheitsamt, und nicht die Senatsverwaltung. Wenn es da Auffälligkeiten gibt, gehe ich fest davon aus, dass das Gesundheitsamt, das zuständig ist, hier noch mal schaut, ob es da eine besondere Situation gibt. Die Zahl, die Sie hier genannt haben, kann ich so nicht bestätigen.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an Herrn Kollegen Gläser von der AfD-Fraktion. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Vorige Woche wurde bekannt, dass ein Straftäter bei einem Zoobesuch entkommen konnte und drei Tage später geschnappt wurde.

[Franziska Becker (SPD): Frage!]

Ich frage den Senat: Was haben verurteilte Straftäter im Zoo zu suchen?

[Niklas Schrader (LINKE): Völlig anderes Thema! – Franziska Becker (SPD): Keine Nachfrage!]

Frau Senatorin, bitte schön!

Ja, dieser Fall war tatsächlich ein Fall, der den Maßregelvollzug betrifft. Ich glaube, man muss sich noch mal vergegenwärtigen, dass die Menschen, die mit einer richterlichen Anordnung im Maßregelvollzug untergebracht sind, straffällig geworden sind. Und weil ihnen keine Schuldfähigkeit durch ein Gericht bestätigt wird, werden sie nicht in einer JVA, sondern mit der Zielsetzung der Therapie im Maßregelvollzug untergebracht. Es gibt auch keine konkrete Vorgabe, das ist der Unterschied zur Justizvollzugsanstalt, dass eine bestimmte Jahresanzahl abgesessen wird. Im Maßregelvollzug steht die Therapie im Vordergrund, weil diese Menschen schuldunfähig waren, mit der Hoffnung, dass diese Menschen dann wieder, wenn eine Heilung erreicht werden kann, aus dem Maßregelvollzug entlassen werden können.

Im Rahmen dieser Therapie gibt es, um einzuschätzen, wann die Therapie anschlägt und wann ein Mensch ohne Selbst- oder Fremdgefährdung wieder in Freiheit leben kann, verschiedene Stufen von Lockerungen. Das kann ich Ihnen auch gerne schriftlich geben. Eine Stufe ist, dass man dann den Maßregelvollzug alleine oder in Gruppen mit Begleitung auch verlässt. Der letzte Schritt kann die Unterbringung in Gruppeneinrichtungen sein, nicht im Maßregelvollzug, als Vorbereitung für eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug.

In diesem Fall ist eine Person bei einer begleiteten Lockerung, wo ein Besuch im Zoo anstand, entwichen. Es ist im Regelfall aber so, dass diese Menschen auch wieder zurückkehren. Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist sehr gut. Da wird im Einzelfall entschieden, ob eine Fahndung öffentlich oder nichtöffentlich stattfindet. Wir haben bisher ganz gute Erfahrungen, dass sich die Pati

enten am Ende auch wieder einfinden. Ich unterstreiche das Wort Patient, weil es sich beim Maßregelvollzug um eine Klinik handelt. In diesem Einzelfall kann ich Sie informieren, dass dieser Patient inzwischen auch wieder im Maßregelvollzug zurück ist.

Vielen Dank! – Damit ist die Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet, und wir werden die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde, wie Sie es ja kennen, mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrer Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.

[Gongzeichen]