Der heutige Antrag zeigt es: Die Koalition wird die Liegenschaftspolitik auch zukünftig als aktives Instrument der Daseinsvorsorge nutzen, denn nur das ergibt eine nachhaltige Wohnungs- und Stadtpolitik. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Spranger! Ich gratuliere Ihnen erst einmal ganz herzlich zu der Erkenntnis, dass der Ankauf von Bestandswohnungen in der Tat keine einzige neue Wohnung schafft. Das ist wunderbar; das freut uns wirklich sehr. Vielen Dank dafür!
Es gibt sogar noch ein Lob von meiner Seite, wenn ich den Titel des Antrags lese, den Sie uns hier vorgelegt haben. Denn Rot-Rot-Grün scheint der Begriff Strategie nicht völlig fremd zu sein. Welche Überraschung! – Wenn Sie es dann auch noch schaffen, zumindest Ansätze von Strategie auch in anderen Politikfeldern erkennen zu lassen, wäre Berlin schon viel geholfen.
Nun aber zum vorliegenden Antrag: Seit Jahren wurde in Berlin eine Ausverkaufspolitik von Grundstücken betrieben, ohne dabei die Grundsätze einer kommunalen Bodenbevorratungspolitik zu beachten. Insofern ist es zu begrüßen, dass jetzt im Grundsatz ein Richtungswechsel stattfinden soll. Sie schreiben in dem Antrag, dass dabei die mittel- und langfristigen Fachbedarfe zu hinterlegen und fortzuschreiben sind. – Das ist, ehrlich gesagt, eine Selbstverständlichkeit und deckt sich mit unseren bisherigen Forderungen nach einer vollumfänglichen Bestandsaufnahme, um eine Gesamtstrategie abzuleiten. Da teile ich auch die Ansicht des Kollegen Goiny und verweise auf meine Rede zur zweiten Lesung des SODAEinrichtungsgesetzes im März 2017.
Was ist jetzt also zu tun und zu beachten, um eine sinnvolle und vernünftige Grundstücksreserve aufzubauen? – Erstens: Es darf nur Grund und Boden angekauft werden, wenn der Preis in einem zur Lage vertretbaren Verhältnis steht und alle Risiken wie Altlasten berücksichtigt worden sind.
Zweitens: Der Senat darf sich nicht als Bodenspekulant betätigen und damit zum zusätzlichen Preistreiber am Markt werden.
Drittens: Die Ankäufe müssen zwingend den Erfordernissen der öffentlichen Daseinsvorsorge entsprechen. Deshalb dürfen keine Käufe von Flächen getätigt werden, die nur mit großem Aufwand zu erschließen oder zu nutzen sind.
Viertens: Spekulative Grundstücksgeschäfte mittels Vorkaufsrechts sind auszuschließen, da diese den Markt unnötig anheizen und der Senat selbst zum größten Spekulanten werden kann.
Fünftens: Kurzzeitige Zwischennutzungen von Grundstücken sind rechtlich so zu gestalten, dass die Flächen bei Bedarf auch zur Verfügung stehen. Das funktioniert nur mit marktgerechten Miet- oder Pachtverträgen.
Sechstens: Vergünstigte Flächennutzungen durch nichtöffentliche Vertragspartner sind auszuschließen, um die Flächen bei Bedarf für die öffentliche Daseinsvorsorge auch umgehend nutzen zu können.
Es ist ebenfalls zu begrüßen, dass man sich in dieser Frage mit anderen Städten austauschen möchte. Berlin muss in der Tat das Rad nicht neu erfinden, sondern kann aus den Erfahrungen anderer lernen. Allerdings warnen wir dringend davor, die sozialistische Bürgermeisterin von Paris, Frau Hidalgo, oder den linken Bürgermeister von Los Angeles, Herrn Garcetti, als Maßstab zu nehmen, so wie der Regierende Bürgermeister Müller das bereits angedeutet hat. Sozialismus ist keine Alternative, sondern ein gescheitertes Gesellschaftsexperiment.
Die Einbeziehung der landeseigenen Unternehmen bedarf besonderer Sorgfalt, nicht nur unter dem Aspekt nichtbetriebsnotwendiger Grundstücke, sondern insbesondere auch unter dem Aspekt, landeseigene Unternehmen mit Grundstücken zur Erhöhung des Eigenkapitals auszustatten, wie das in letzter Zeit bereits geschehen ist. Hier befürchten wir eine erhebliche Aufweichung der parlamentarischen Kontrolle. Wir setzen uns dafür ein, dass der Landesrechnungshof endlich die Prüfrechte bei den Landesbeteiligungen im Grundsatz erhält.
Nach den Aussagen des Finanzsenators in der letzten Sitzung des Hauptausschusses steht den Prüfrechten jetzt nichts mehr im Wege. Sowohl die HOWOGE als auch die anderen Wohnungsbaugesellschaften können in Zukunft geprüft werden. Wir warten noch auf die tatsächlich unterschriebenen Verträge.
Laut Antrag will Rot-Rot-Grün ein passendes und praktikables Modell zur Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Senatsverwaltungen, Bezirken und der BIM erst noch entwickeln. Das ist ein spannender Prozess, gerade unter Berücksichtigung der aktuellen Debatte zur Verwaltungsreform.
Wir haben gestern Abend bei einer Veranstaltung des VBKI mit dem Titel „Welcome back Sozialismus?“ gehört, welche Schwierigkeiten Bauherren und Planer in den bezirklichen Bauämtern haben und mit ihren Projekten vertröstet werden. Was glauben Sie, wie lange private Investoren sich so etwas gefallen lassen?
In dem Antrag gibt es noch sehr viele Unschärfen. Es bleibt fraglich, ob Rot-Rot-Grün in der Lage ist, die hehren Ziele, die formuliert werden, auch umzusetzen. Wir hoffen und wünschen es. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Stadt wächst, und mit ihr die Anforderungen an die Liegenschaftspolitik. Wir brauchen immer mehr Flächen für die Funktionen der Stadt. Wir brauchen mehr Schulen, weil es mehr Kinder gibt. Wir brauchen mehr öffentliche Einrichtungen, weil dafür ein höherer Bedarf im sozialen, im kulturellen Bereich und anderswo existiert. Gleichzeitig geraten die bestehenden Angebote der sozialen Infrastruktur überall dort unter Druck, wo sie vom Markt abhängen. Jeder kennt Beispiele, wo steigende Mieten oder Verwertungsdruck auf Grundstücken dazu führt, dass öffentliche Angebote weichen müssen und dort nicht mehr aufrechterhalten werden können. Gleiches gilt für strategische Entwicklungsflächen der Stadt, für Grünflächen, für Frischluftschneisen, für Ähnliches.
Der öffentliche Grund und Boden erhält also eine immer größere Bedeutung für die Entwicklung der Stadt. Es ist vielleicht nicht zufällig, dass in der Debatte immer mehr von Bodenpolitik gesprochen wird und immer weniger von Liegenschaftspolitik, der Liegenschaft als Handelsobjekt, der Boden als natürlich begrenztes Gut, denn darum handelt es sich, um ein natürlich begrenztes Gut, wo die öffentliche Verfügung und die öffentliche Hoheit über die Entwicklung einer Stadt im Vordergrund steht.
Daraus folgen für uns drei liegenschaftspolitische Grundsatzentscheidungen, die in Teilen getroffen worden sind
und die sich natürlich abkehren – auch das ist nichts Neues – von der Politik des Notverkaufs einer Haushaltsnotlagestadt. Die erste Grundsatzentscheidung ist: Wir wollen grundsätzlich keinen öffentlichen Grund und Boden mehr verkaufen. Darüber sind wir uns in der Koalition einig. Kollege Goiny, Sie wissen sehr wohl, dass wir das in einem etwas umfassenderen Sinne meinen, als es unter Schwarz-Rot gemeint war.
Wir als Linke sind der Auffassung, dass das darüber hinaus auch gesetzlich fixiert werden sollte, in einer Art Bodensicherungsgesetz, das auch das mittelbare Landesvermögen von Stiftungen, Körperschaften und Unternehmen umfassen soll.
Die zweite Grundsatzentscheidung: Wir können liegenschaftspolitisch nicht mehr weiter von der Hand in den Mund leben und nur das öffentliche Eigentum betrachten, was wir unmittelbar brauchen. Wir brauchen also eine aktive Bodenvorratspolitik. Der dritte Punkt: Wir brauchen natürlich, um das alles zu gewährleisten, eine aktive Ankaufspolitik. Und wir brauchen als Viertes, vielleicht das begleitend, so etwas wie eine Transparenzoffensive um diesen gesamten Punkt. Das Ganze ist durchaus mythendurchsetzt in der öffentliche Debatte, und wir können und wir sollten die Stadtgesellschaft an diesen Entscheidungen, aber auch an den Potenzialen, die es da gibt, in realistischer Weise stärker beteiligen.
Der Punkt Vorratspolitik und der Punkt Ankaufspolitik sind genau betroffen von diesem Antrag. Hier haben wir zum einen haushaltsmäßig Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir dafür Ressourcen zur Verfügung stellen. Klar, das ist notwendig, wenn man Ankauf betreiben will, aber es sind noch weitere Schritte, die beauftragt werden, notwendig. Erstens: Natürlich brauchen wir eine Hinterlegung der Fachbedarfe. Dies muss etwas systematischer geschehen, als es derzeit passiert in der Einzelabfrage, ob möglicherweise ein Grundstück für einen aktuellen Bedarf geeignet ist. Wir müssen insbesondere die Kompetenz, die stadtplanerisch vorhanden ist, stärker in den Mittelpunkt stellen und dort einbeziehen. Wir brauchen darüber hinaus aber eben auch eine Ankaufspolitik, die Reserveflächen über den unmittelbaren Fachbedarf hinaus in den Blick nimmt und vielleicht eine Prüfung, die eher in die Richtung geht, ob etwas aus stadtentwicklungspolitischer Sicht als Reservefläche geeignet ist als eine Prüfung, ob sie unmittelbar einem Fachbedarf unterliegt.
Wir brauchen ein Instrument dafür, natürlich. Das SODA muss als Vermögenszusammenschluss dafür weiterentwickelt werden. Wir brauchen ein effektive Entscheidungsregime dafür. Das ist nicht trivial: Sowohl für die Frage, wie eine Ressourcensteuerung stattfindet – natürlich muss man sich entscheiden, was man nimmt und was man nicht nimmt – als auch für die Frage, wer in einem solchen sehr kurzfristigen und immer gelegenheitsbezogenen
Entscheidungsprozess einbezogen werden soll, brauchen wir ein Konzept. Das beauftragen wir mit diesem Antrag. Ich denke, dass wir dabei weiterkommen mit solchen Grundsatzentscheidungen oder auch mit der praktischen Umsetzung. Wir erhoffen uns vom Senat hier die notwendigen konzeptionellen Vorbereitungen, um in die Umsetzung zu kommen. – Danke schön!
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werfen wir doch einmal einen Blick hinein, in diesen Topf, der sich da SODA nennt. Es ist nicht so, dass es da keine Flächen gibt. Wir haben in dem sogenannten Topf zur Daseinsvorsorge ungefähr 1 500 Grundstücke liegen, über 800 davon mit der sogenannten Bezeichnung Vermarktungsperspektive, was immer das heißen mag; es ist breit gefächert in der Definition. Da geht es durchaus um die Vermarktung für soziale Träger, Kitas und Schulen. Da geht es aber auch darum, dass man einmal ein bisschen schaut, wie sich so Markt und Grundstückspreise entwickeln. Wir haben auch noch einen Rest, und wir haben auch eine ganze Menge unbebauter Grundstücke dort liegen.
Natürlich ist es richtig, dass das Land Berlin eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik betreibt. Natürlich! Das Problem ist nur, dass wir damit vor zehn Jahren hätten anfangen müssen. Jetzt einzusteigen und zu sagen, jetzt gehen wir auch noch mit auf einen Markt, der völlig überhitzt ist, wo wir uns mit großen Playern streiten um hohe Preise und lassen dann die Grundstücke liegen, also – sorry – das ist wirklich schwierig.
Sie sollten erst einmal anfangen, wirklich die akuten Probleme zu lösen und zu sagen, wir nehmen die Grundstücke, die wir in diesem Topf haben, und übertragen sie an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, an die Wohnungsgenossenschaften, damit endlich mal gebaut werden kann, wir beschleunigen mal diese Prozesse, wir schauen mal, was wir noch an Baulücken haben und was wir noch an Bauland ausweisen können. Wir vereinfachen mal Ausschreibungsverfahren für die Wohnungsbaugesellschaften, damit es mal schneller vorangeht. Wir versuchen mal, irgendwo darüber nachzudenken, wie wir vielleicht höher bauen können, wie wir anders bauen können, sodass wir endlich dazu kommen, dass sich die Situation endlich wieder entspannt, damit wirklich mal wieder Leute eine Wohnung finden.
Natürlich, da haben Sie völlig recht, Frau Schillhaneck, es geht nicht mehr nur um das Wohnen. Es geht auch um die Gewerbeimmobilie. Was meinen Sie, was in den nächsten Jahren noch für ein Kampf in dem Bereich Gewerbeimmobilien ausbrechen wird? Was macht das Land? Es setzt sich mit der Verwaltung mitten hinein in die Stadt und vertreibt damit solche Unternehmen wie Hypoport an den Rand. Es übt schwachsinnige Vorkaufsrechte aus an solchen Orten wie dem Erkelenzdamm. Der Gewerbebereich dort unten in dem Objekt steht übrigens immer noch leer. Ich weiß gar nicht, was aus dem Checkpoint Charlie wird. Ich glaube, der Betreiber der Currywurstbude hat das ruhigste Leben im Moment. Der hat noch ruhige 20 Jahre vor sich, weil sich vorher mit Sicherheit nichts ändern wird.
Und so fragt man sich an vielen anderen Stellen: Was tun mit den Grundstücken? Was machen wir denn jetzt mit der Elisabeth-Aue? Was passiert denn im Westend außer ein großer Park? Was passiert in der Rummelsburger Bucht? Was passiert im Blankenburger Süden? Was erzählen Sie denn – wer sagte das von den Vorrednern – denen, die jetzt zur Jugendweihe gehen, wenn die Michelangelostraße erst 2035 fertig wird? Da ist die Jugendweihe aber auch schon lange her. Vielleicht will man vorher auch schon mal ausziehen und irgendwo wohnen?