Drittens: Die IKT-Staatssekretärin muss die veraltete ITAusstattung in eine neue, zeitgemäße, technologisch hochwertige und nachhaltige IT-Infrastruktur überführen.
Und viertens: Die Einführung der E-Akte ist eine Herausforderung, die großer Aufmerksamkeit der IKT-Staatssekretärin und der Führungskräfte auf allen Verwaltungsebenen bedarf.
Frau Smentek! Wir als CDU-Fraktion werden das Thema weiterhin eng und konstruktiv begleiten, aber wir haben Ihnen eine enge zeitliche Vorgabe gesetzt. Sie müssen sie einhalten. Und sollte es beim E-Government zu ähnlichen Verzögerungen kommen wie bei den Dokumentenprüfgeräten, dann wäre das ein echtes Desaster. Wir wollen das nicht, Sie wollen das nicht, also lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir die zeitlichen Vorgaben einhalten. Ich freue mich auf die weitere Debatte, und wenn der Antrag der FDP hierzu ein konstruktiver Beitrag ist, dann soll es so sein. Wir wirken daran gerne mit. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fantastischen Vier haben einmal gesungen: Es könnte alles so einfach sein, ist es aber nicht! – Das scheint hier aus dem FDP-Antrag auch so ein bisschen zu sprechen. Die Komplexität des Ganzen wird, glaube ich, etwas verkannt, die wir hier vor uns haben.
Um es noch mal darzustellen: Die Digitalisierung der Verwaltung von Land und Bezirken ist das größte ITProjekt der Bundesrepublik, und wir haben 2016 mit dem E-Government-Gesetz damit angefangen. Wir haben 83 000 Arbeitsplätze umzurüsten, wir haben diverse Dienstgebäude an das Landesnetz anzuschließen, mit sicheren Breitbandnetzen auszustatten. Das Ganze hat bisher einen Umfang von 200 Millionen Euro im Jahr, und davor steht die Aufgabe, diesen Technikzoo, wie es die Staatssekretärin immer zu Recht sagt, aufzuräumen. Der besteht übrigens nicht nur darin, dass jede Abteilung und jede Verwaltung und jedes Bezirksamt die eigene IT aufgebaut hat, sondern dieser Technikzoo besteht auch darin, dass wir Hunderte selbst programmierte Fachverfahren darunter liegen haben, die auch alle auf die neuen Infrastrukturen aufgebaut werden müssen. Es geht also darum, die Software zu vereinheitlichen, unter eine Administration zu bringen, es geht darum, die Hardware zu kaufen, es geht darum, die Server zu bauen, es geht darum, die Strukturen aufzubauen, und das Ganze im laufenden Betrieb. Wir haben ja keine Zeit dazu, das Land Berlin mal zwei Jahre lahmzulegen, sondern es muss hier alles vernünftig umgestaltet werden – und dies, und das wurde auch schon deutlich –, unter den Bedingungen von einem massiven Fachkräftemangel.
Und wenn man jetzt sagt, Sie müssen mal einfach die neuen Fachkräfte einstellen – das sagt sich hier so leicht. Aber wir wissen alle, dass alle öffentlichen Stellen des Landes Riesenprobleme haben, unter den Tarifbedingungen, unter denen wir derzeit stehen, nämlich TV-L mit den entsprechenden Einstufungen und Eingruppierungen, überhaupt die entsprechenden Menschen zu bekommen. Die Privatindustrie zahlt nun einmal deutlich besser. Und das ist alles nicht so einfach. Dann jetzt hierherzukommen und zu sagen, machen Sie doch mal eine Strategie, machen Sie doch mal alles schneller, ist ein bisschen billig, würde ich sagen. So einfach ist es eben nicht.
Die digitale Verwaltung, das muss man dazu sagen, glaube ich, wenn man die wirklich schaffen will unter den Bedingungen, dass hier 20 Jahre lang nichts passiert ist bei der Digitalisierung und wir diese Zersplitterung in der Landschaft haben, die ändert tatsächlich alles, für die
Beschäftigten alles, für den Dienstleister ITDZ alles, der in sehr kurzer Zeit ganz schnell und massiv wachsen muss, um das zu packen, und die ändert natürlich auch alles für die politische Führungsstruktur.
Es kam mal das Wort: Wir wollen keine PDF-Digitalisierung. Wer die Geschäftsprozesse in das Digitale überträgt, der bringt nicht einfach das, was er bisher auf der Papierakte gemacht hat, jetzt ins Netz – so simpel ist das nicht –, sondern die Geschäftsprozesse, und zwar jeder einzelne, werden angeschaut, werden analysiert, optimiert und in Software übertragen. Damit ändern sich die Bedingungen, unter denen Beschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten, fundamental. Und wer jetzt dem Hauptpersonalrat oder überhaupt den Personalvertretungen unterstellt, die würden an der Stelle aus Prinzip bremsen – da muss man mal sagen: Die Umwälzung der Arbeitswelt, auch in der öffentlichen Verwaltung mit der Digitalisierung, ist so fundamental, dass man den Personalräten nur viel Glück und viel Erfolg wünschen kann bei ihrer Arbeit, den Beschäftigten die Auswirkungen der Digitalisierung zu erklären, mit ihnen zusammen Lösungen zu erarbeiten und dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten bei diesem ganzen Prozess mit sehr viel Technologie nicht unter die Räder kommen.
Ich danke den Personalräten jedenfalls für diese Arbeit, und ich glaube, dass sie in dem ganzen Prozess extrem wichtig ist. Übrigens ist die gesamte Personalfrage ein Punkt, der im E-Government-Gesetz komplett fehlt. Der müsste da eigentlich noch rein.
Auch für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich vieles. Und wenn Sie jetzt sagen, das muss alles schneller gehen, und es ist ja nichts passiert in den zwei Jahren – da kann ich Ihnen nur empfehlen: Laden Sie mal die Service-App des Landes Berlin herunter, und loggen Sie sich mal in Ihr Service-Konto ein. Die ersten Basisdienste stehen nämlich. Demnächst wird man sein Auto in Berlin digital zulassen können, und Sie können auch jetzt schon Ihre Parkvignette digital erstellen lassen. Die Basisstrukturen sind da, und es werden Stück für Stück neue Anwendungen dazukommen. Die Bürgerinnen und Bürger können sehen, dass die Digitalisierung des Landes Berlin wächst. Das heißt nicht, dass sie zu Ende ist, sondern es heißt einfach nur, dass sie wächst.
Berlin ist im Bundesvergleich damit übrigens ziemlich weit vorne, das muss man auch mal sagen, wenn Sie immer meinen, hier geht alles zu langsam und wir haben hier den nächsten BER vor uns. Das ist falsch, die Sachen laufen.
Vielen Dank! – Es gibt ja viel Einigkeit, insbesondere, was die Einschätzung der Größe der Aufgabe angeht, und ich würde auch konzedieren, dass schon einiges passiert ist. Aber ich würde Sie doch gern nach Ihrem Vortrag fragen: Sind Sie denn als Vertreter der Koalition zufrieden mit dem vorgelegten Tempo in Sachen E-Government-Umsetzung, und glauben Sie, wir können den Zeitplan noch halten?
ich würde nur nicht dazu kommen, das dem mangelnden Willen der einzelnen Akteurinnen und Akteure zuzuschieben. Wir haben ganz offensichtlich Bedingungen, die es nicht ermöglichen, deutlich schneller zu sein. Da habe ich den Personalmangel als das tatsächlich größte Problem genannt. Wenn Sie da teilhaben wollen, dann können wir gern gemeinsam darum kämpfen, dass die Bezahlung für IT-Fachkräfte im Land deutlich besser wird. Ich hoffe, Sie sind dann dabei, wenn es um mehr Geld für diese entsprechenden Ressourcen geht.
Zur FDP will ich noch sagen, in Anlehnung an Ihren Bundesvorsitzenden: Machen Sie doch lieber keinen Antrag als einen schlechten Antrag!
So kann man dem jedenfalls nicht zustimmen. Mit einer schlichten Strategie nach dem Motto, wir schreiben einmal auf, was wir ohnehin tun, ist es nicht getan. Ich glaube, wir sehen uns im Ausschuss und werden dann weiter gemeinsam an der Umsetzung des E-GovernmentGesetzes arbeiten. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Bürger-, Unternehmens- und Nutzerfreundlichkeit einschließlich der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Verwaltungsprozesse sind die im E-Government-Gesetz definierten Ziele, die durch die beschlossenen Rahmenbedingungen erreicht werden müssen. Der Senat kündigte bereits 2016 an, dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung beitragen zu wollen. So weit, so gut. Unklar blieb jedoch, welche der notwendigerweise auch praktisch umzusetzenden Punkte tatsächlich mit welchen Zeitvorgaben realisiert werden können. Es besteht der dringende Verdacht, dass mit der zwingend vorgeschriebenen Evaluierung uns allen nach 2020 lapidar mitgeteilt werden wird, dass nicht alles so umgesetzt worden ist, wie man mal 2016 vorgesehen hat. Dazu hätte es dann allerdings keiner aufwendigen und teuren Evaluation bedurft.
Dabei dürfen die Menschen eine nachvollziehbare Strategie erwarten, mit deren Hilfe sich die selbst gesteckten Ziele in einem angemessenen Zeitraum erreichen lassen. Davon war ja gerade eben auch schon in der Debatte die Rede. Ein die Einzelschritte begleitendes und funktionierendes Controlling ist dabei offenbar eine Conditio sine qua non. Bereits in der vierten Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz vom 10. Oktober 2017 zu diesem Thema – daran möchte ich hier ausdrücklich erinnern – und in zahlreichen Hauptausschusssitzungen im Anschluss, hat die AfD-Fraktion gefordert, dass der Auf- und Ausbau der digitalen Verwaltung viel transparenter gestaltet werden muss. Bereits damals hatte die AfD-Fraktion zudem bei zahlreichen Pauschalveranschlagungen im Zusammenhang mit dem E-Government darauf gedrungen, die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen durch Kostenpläne und Maßnahmen, Zeitmengen und Preise zu konkretisieren. Zwischenzeitlich sind bereits wieder eineinhalb Jahre ins Land gegangen, ohne dass ein angemesseneres Prozedere und überhaupt etwas wirklich nachhaltig Erwähnenswertes erreicht werden konnte.
Insoweit freut es uns natürlich, dass sich nun auch die FDP unseren damaligen Forderungen anschließt und grundsätzlich in die gleiche Richtung strebt wie wir bereits 2017. Allerdings glauben wir als AfD-Fraktion, dass es nicht zielführend ist, diesem Senat so konkret die Hand zu führen. Er ist die Regierung, nicht wir – leider.
Wir erwarten zeitnah kreative, bürgernahe und auch unternehmensfreundliche Ergebnisse, keine Absichtserklärungen bzw. ungedeckte Schecks auf die digitale Zukunft dieser Stadt. Diese Chance der Umsetzung sollten wir
auch diesem Senat geben, auch wenn die bisherigen Versuche des Lösens großer Herausforderungen und Probleme keinen Grund zum Optimismus bieten. Wahrhaftig nicht! Wir sind auch deshalb schon sehr gespannt, weil es für die Umsetzung der angedachten E-GovernmentStrategie neben der gesetzlichen Grundlagen vor allem auch qualifiziertes Personal braucht, welches auf der einen Seite die Implementierung auf den strategischen Feldern vornehmen und umsetzen muss, und auf der anderen Seite Personal braucht, welches nicht nur bereit ist, sondern überhaupt Kapazitäten hat, sich diesen notwendigen Neuerungen zuzuwenden und sie umzusetzen. Da ist die AfD-Fraktion offensichtlich die einzige hier im Raum, die diese Problematik nicht nur von der Anzahl des Personals her betrachtet, sondern auch von den menschlichen Voraussetzungen derer, die in diesem Bereich tätig sind.
In sicherlich subjektiven, aber doch vielen Einzelgesprächen mit Mitarbeitern der Berliner Verwaltung zu diesem Themenkomplex wird immer wieder deutlich, dass Widerstände und Unverständnis gegen die Herangehensweise des Senats erheblich zu sein scheinen. Woher bekommen wir ausreichend qualifizierte Mitarbeiter für die Implementierung, die nicht nur E-Government-Experten mit technischem Sachverstand sein sollen, sondern auch das notwendige Maß an Empathie benötigen, um diese Neuerungen erfolgreich an die Mitarbeiter des Landes Berlin herantragen zu können?
Nur wenn die Mitarbeiter am Ende auch mitgenommen werden, wird es letztlich eine erfolgreiche Umsetzung des gesetzlich klar umrissenen E-Governments geben. Wir gehen davon aus, dass das diesem Senat bewusst ist, und dass es noch erheblichster Anstrengungen bedarf, um die selbstgesteckten Ziele unverzüglich zu erreichen. Wir freuen uns deshalb auf die abschließende Erörterung des Antrages und seine Ergänzung im Ausschuss. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit dem am 10. Juni 2016 in Kraft getretenem EGovernment-Gesetz hat das Berliner Abgeordnetenhaus Maßstäbe gesetzt. Auf der anderen Seite wussten alle, die damals am Beschluss beteiligt waren, wie ambitioniert die dort festgelegten Ziele sind. Trotzdem hat dieses Parlament der Berliner Verwaltung diesen ehrgeizigen Zeitplan aufgegeben. Die Ziele des Gesetzes waren nach außen mehr nutzerfreundliches und sicheres E
Government für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft und nach innen eine einheitliche IKT-Steuerung für mehr Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und moderne IKT-Ausstattung. Die elektronische Vorgangsbearbeitung, also die E-Akte, soll zukünftig Vorrang haben.
Vor diesem Hintergrund finde ich das Anliegen des Antrags durchaus richtig. Unterhalb des E-GovernmentGesetzes noch einmal einen Arbeitsplan für die kommenden Jahre bis von mir aus 2022 aufzulegen, finde ich auch im Hinblick auf die Haushaltsberatungen sinnvoll. Wir haben jetzt ungefähr drei Jahre nach Inkrafttreten des EGovernment-Gesetzes, und es macht total Sinn, noch einmal zu schauen, was die Schritte sind, die wir bis Ende der Legislaturperiode und kurz darüber hinaus tun wollen, um auf uns selbst zu gucken: Was schaffen wir, was nehmen wir uns noch vor? –, und das in der Mitte der Legislaturperiode. Ich finde, das ist ein Anliegen, über das wir im Ausschuss reden sollten.
Was ich nicht verstehe, ist, warum man sagt, es müsse alles viel transparenter sein, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. Ich finde es selbstverständlich, dass man sich das nach drei Jahren noch einmal anguckt. Da bedarf es keiner Aufforderung, viel transparenter zu arbeiten, das gehört einfach dazu.
Ich will Ihnen im Hinblick auf die Ausschussdebatte eine kurze Bewertung geben, wo wir stehen: Berlin ist auf dem Weg zu einem nach außen nutzerfreundlicheren und sicheren E-Government ein großes Stück vorangekommen. Wir haben das Servicekonto, der BasisdienstOnlineantrag wird in diesem Jahr Stück für Stück weitere Onlineservices ermöglichen, und ich empfinde es gar nicht als Widerspruch oder dass der Bund uns da etwas vormacht. Ich finde, das Onlinezugangsgesetz schafft eine sinnvolle Einheitlichkeit zwischen Bund und Ländern und unterstützt uns auf diesem Weg. Berlin beteiligt sich an der Umsetzung und Ausgestaltung des Onlinezugangsgesetzes. Ich finde das richtig.
Wir haben auch den Einstieg in eine einheitliche IKTSteuerung geschafft. Wir haben mit der IKT-Steuerung und all diesen Gremien, die inzwischen arbeiten, sozusagen eine gute Grundlage geschaffen. Ich glaube, wir haben in der letzten Ausschusssitzung gemerkt, dass es an einigen Stellen noch der Verbesserungen bedarf, zum Beispiel mit dem HPR und bei den Abläufen. Wir müssen darüber reden: Wie kriegen wir das gemeinsam besser hin? – Das ist gar kein Vorwurf in irgendeine Richtung. Das haben wir uns im Ausschuss vorgenommen, das werden wir dann detailliert, denke ich, mit IKTSteuerung und dem HPR gemeinsam voranbringen, weil klar ist: Die digitale Verwaltung funktioniert nur, wenn wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitnehmen, wenn Führung und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zusammenarbeiten und die technischen Grundlagen so
sind, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit auch umgehen können. Das ist, glaube ich, klar. Da sollten wir uns noch einmal überlegen, was die genauen Schritte sind, die wir noch verbessern können.
Was mir ein bisschen Sorge macht, das gebe ich ehrlich zu, ist die einheitliche IKT-Ausstattung. Da erleben wir auf dem Weg viele Komplikationen, sowohl bei Optimierung und Digitalisierung der Fachverfahren als auch bei der Migration der Arbeitsplätze unter das Dach des ITDZ. Das heißt auf der einen Seite: Wir sind diesen Weg losgegangen und stellen jetzt fest, was alles für Hürden auf ihm stehen. Das kann man uns vorwerfen, der Regierung, möglicherweise auch den Macherinnen und Machern des Gesetzes, aber ich finde, es zeigt: Wir gehen auf diesem Weg, wir werden all diese Hürden, die auf ihm stehen, aus den Weg räumen, und am Ende werden wir in der digitalen Verwaltung ankommen, mit einer einheitlichen IKT-Architektur. Daran habe ich keinen Zweifel.