Protocol of the Session on September 13, 2018

Unsere Koalition hat die Lehren aus dem gescheiterten ZLB-Neubau gezogen. Wir wissen, wie wichtig es ist, ein gemeinsames, fundiertes Konzept zu erstellen, bevor man zu bauen anfängt. Das werden wir tun. Wir werden das Konzept jetzt auf den Weg bringen, und ich freue mich, wenn es von einer möglichst breiten Mehrheit in diesem Parlament getragen wird. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Förster das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Besonders kontrovers ist das Thema in der Tat nicht. Es gab ja auch keine Gegenstimmen bei der Beratung. Wir haben sogar als Fraktion zugestimmt. Dass man ein Bibliothekskonzept für Berlin entwickeln kann und sollte, ist, denke ich, erst einmal unstrittig, und als Rahmenauftrag kann man das auch so akzeptieren.

Wenn man einmal aufs Detail schaut, will ich ein paar Anmerkungen aus langjähriger bezirklicher Praxis machen: Wir haben ja, wenn man sich die Mehrzahl der Bibliotheken in Berlin anschaut, nicht nur die Leuchtturmbibliotheken, die auf Landesebene angesiedelt sind, und die Universitätsbibliotheken, sondern in der Fläche doch zahlenmäßig die meisten in Bezirksverantwortung. Das muss man einfach mal sagen, wenn man die zwölf Bezirke zusammenzählt.

Da gab es in den letzten Jahren sehr unterschiedliche Herangehensweisen, wie man mit Bibliotheken umgeht. Für das Amt für Weiterbildung und Kultur sind sie ja, wie Volkshochschulen, Musikschulen und Heimatmuseen, keine Pflichtaufgaben, und bei Nichtpflichtaufgaben werden die Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt. Wir haben Bezirke, die eine exzellente Bibliothekslandschaft haben, und wir haben andere, die mitunter an der falschen Stelle gespart haben. Und wieder andere – dazu zählt mein Heimatbezirk Treptow-Köpenick – hatten schon aufgrund der schieren Größe der Fläche das Problem, das man mit der Kosten-Leistungsrechnung nicht wirklich vernünftig arbeiten konnte.

Wenn man einmal daran denkt, dass man früher gesagt hat, die kiezorientierte Bibliothek sei das Maß aller Dinge, hatten wir in Treptow-Köpenick auch mal 20 Bibliotheken. Dann hatten welche Dienstagnachmittag und noch einmal Donnerstagvormittag offen. Das entspricht aber auch nicht mehr so ganz den modernen Lebensgewohnheiten, wo die Leute doch montags bis samstags möglichst von 10 bis 20 Uhr in die Bibliothek gehen wollen. Deswegen funktionieren die sogenannten Mittelpunktbibliotheken – wir haben ja in Treptow-Köpenick auch zwei – eigentlich hervorragend und haben auch gute Ausleihzahlen.

Insofern muss man sich von den tradierten Konzepten verabschieden und auch schauen, wie man zum Beispiel in der Fläche mit Bibliotheksbussen und Ähnlichem auch entlegene Stadtteile erreichen kann; das ist ganz klar. Da muss man sich durchaus Gedanken machen.

[Beifall bei der FDP]

(Sabine Bangert)

Ich habe auch nichts dagegen, dort, wo Bibliotheken zentral gelegen sind, sie auch als Ortsteilzentrum zu nehmen, und zwar als Ortsteilzentrum, das durchaus auch stabilisierend auf einen Ortsteil einwirken kann. Wenn man das mit Kultur- und Jugendangeboten kombiniert und dort eine Nutzung schafft, wo auch Leute und Kinder und Jugendliche, die nicht als erste Wahl der Freizeitgestaltung sagen, „Ich greife zum Buch und möchte lesen!“, vielleicht durch andere Angebote, durch Sport, Kultur und andere Freizeitangebote in Bibliotheken gestoßen und dort ans Lesen geführt werden oder Bücher ausleihen, wäre das ja ein vernünftiges Konzept. Es gibt einige Beispiele in Berlin, wo das funktioniert. Aber das darf sich gerne auch noch in die Fläche ausdehnen.

[Beifall bei der FDP]

Das mit der verbindlichen Aufgabenbeschreibung für die Bibliotheken ist vernünftig. Aber dann möchte man bitte auch verbindlich festlegen, welche Arbeit Bibliothekare zu welcher Entlohnung auszuführen haben. Wir haben hier in Berlin zum Teil die absurde Situation, dass ein Bibliothekar zum Beispiel im Bezirksamt Mitte eine Entgeltgruppe höher bezahlt wird als im Bezirk TreptowKöpenick. Dann wundert sich natürlich der Bezirk Treptow-Köpenick, dass er die freien Stellen nicht besetzen kann. Das ist natürlich dann auch ein Problem. Also: Wer die gleiche Arbeit macht im Land Berlin, der muss auch in allen zwölf Bezirken die gleiche Einstufung haben. Das ist, denke ich, unbestritten notwendig.

[Beifall bei der FDP]

Auch die Frage der Schulbibliotheken ist ein interessanter Punkt. An der Stelle muss man sich aber auch ehrlich machen und sagen: Da müssen auch Leute sein, die aufpassen und eine regelmäßige Präsenz gewährleisten können. – Das lief früher mal teilweise über ABM, teilweise auch über ehrenamtliches Engagement. Alles schön und gut, aber da braucht man Strukturen, die sich verstetigen, und feste Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, die nicht alle paar Tage wechseln. Ich glaube, wenn man Schulbibliotheken will, muss man sie auch personell entsprechend ausstatten. Sonst wird das nicht funktionieren.

[Beifall bei der FDP]

Im Ergebnis kann man festhalten: Lesen ist Gott sei Dank etwas, was noch breite Bevölkerungsschichten miteinander verbindet. Auch die Ausleihzahlen zeigen durchaus, dass der Trend nicht nur zum E-Book geht, sondern auch die gedruckte Ausgabe in die Hand genommen werden will. Es sind nicht nur die „Spiegel“-Bestsellerlisten, die gelesen werden, sondern auch andere Publikationen. Daher lohnt es sich, gemeinsam für eine starke und vielfältige Bibliothekslandschaft in Berlin zu streiten. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der FDP und der LINKEN – Beifall von Sabine Bangert (GRÜNE)]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag auf Drucksache 18/1106 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung von CDU und AfD – die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltung? – Bei AfD und CDU. – Damit ist der Antrag angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5.6:

Priorität der Fraktion der CDU

Tagesordnungspunkt 53

Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten einstufen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1273

in Verbindung mit

lfd. Nr. 43:

Maghrebstaaten und Georgien als sichere Herkunftsstaaten einstufen

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/1235

In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, und der Herr Kollege Dregger hat das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Artikel 16a Grundgesetz verpflichtet uns, politisch Verfolgte und Flüchtlinge zu schützen. Unser Grundgesetz verpflichtet uns aber nicht, illegale Migration über offensichtlich unbegründete Asylanträge hinzunehmen. Die Bürger unseres Landes können zu Recht von uns erwarten, dass wir alles Rechtsstaatliche tun, um offensichtlich unbegründete Asylanträge unverzüglich abzulehnen und die Rückführung zu ermöglichen.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Die Diskussion über die Frage der Anerkennung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten zeigt, wie sehr Ihre rot-rot-grüne Koalition sich von der Realität verabschiedet hat. Wieder einmal wollen Sie nicht im Interesse unseres Landes entscheiden. Wieder einmal wollen Sie unserem Land Lasten aufbürden, die niemandem helfen, am allerwenigsten den Menschen aus den genannten Staaten. Sie wollen alles dafür tun, dass sich diese Menschen weiterhin der Illusion hingeben, sie erhielten in Deutschland ohne irgendwelche Voraussetzungen eine Aufnahme

(Stefan Förster)

und Perspektiven. Sie ignorieren, dass diese Menschen zu einer gefahrvollen Reise nach Europa veranlasst werden. Sie ignorieren, dass diese Menschen veranlasst werden, ihr gesamtes Vermögen in den Hals verbrecherischer Schlepper zu werfen, und Sie verkennen, dass Sie diesen Menschen Jahre ihres Lebens rauben, die sie für im Ergebnis erfolglose Asylverfahren in Deutschland aufwenden, die zu nichts führen, insbesondere nicht zu einer Bleibeperspektive. Meine Damen und Herren von der Linkskoalition! Ihre gutgemeinte Politik ist zutiefst inhuman.

[Beifall bei der CDU, der AfD und der FDP]

Im Gegensatz hierzu hat die CDU-geführte Koalition auf Bundesebene dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den am 21. September abgestimmt werden soll. Darin sollen die sicheren Herkunftsstaaten Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als solche auch gesetzlich definiert werden. Warum ist das wichtig? – Die gesetzliche Einstufung als sichere Herkunftsstaaten führt zu einer Beschleunigung der Asylverfahren und zu einer schnelleren Aufenthaltsbeendigung in Deutschland. Von diesem Gesetz geht zudem ein klares Signal in die betroffenen Staaten aus, dass ein Asylantrag durch nicht Schutzbedürftige nicht lohnt. Deutschland wird für illegale Emigration weniger attraktiv, ohne den Individualschutz für tatsächlich Schutzbedürftige aufzugeben. Genau diese Wirkungen hat die Einstufung der Westbalkanstaaten zu sicheren Herkunftsstaaten gebracht – ein wirksames Mittel also.

Meine Damen und Herren von der rot-rot-grünen Linkskoalition! Was spricht gegen diese vernünftigen Regelungen? Wie kommt der SPD-Landesvorstand, von dem ich gehofft hatte, dass er das Wohl unseres Landes noch nicht völlig aus den Augen verloren hat, unter der Führung des Regierenden Bürgermeisters dazu, jegliche Vernunft über Bord zu werfen, der eigenen Bundespartei in den Rücken zu fallen und sich gegen dieses Gesetz auszusprechen?

[Oliver Friederici (CDU): So ist er!]

Warum ist es für Sie so schwierig, die Realität zu erkennen? Warum wollen Sie nicht erkennen, dass in den genannten Staaten weder politische Verfolgung noch Bürgerkrieg herrschen, Deutschland aber von Tausenden als Ziel für illegale Emigration unter dem Vorwand eines Asylantrags angesteuert wird? Wissen Sie nicht, dass von den 15 148 Asylentscheidungen zu diesen Ländern im Jahr 2017 nur sieben Personen als asylberechtigt und 145 Personen als Flüchtlinge anerkannt worden sind? Das ist eine durchschnittliche Anerkennungsquote von einem Prozent. Die Gesamtschutzquote liegt bei 3,46 Prozent.

[Karsten Woldeit (AfD): Als ich das gesagt habe, war ich ein Hetzer!]

Wollen sie angesichts dieser Zahlen der deutschen Öffentlichkeit weiterhin weismachen, dass den Menschen in diesen Staaten, in die Sie teilweise in Urlaub fahren,

Verfolgung droht? Erkennen Sie denn nicht, dass die wenigen wirklich Schutzbedürftigen auch im beschleunigten Verfahren Schutz erhalten?

Ich fordere den Senat auf, Einsicht und Vernunft zu zeigen und die ihm anvertrauten Ressourcen unseres Landes darauf zu konzentrieren, wirklich Schutzbedürftigen, politisch Verfolgten und Flüchtlingen zu helfen. Dann müssten Sie am 21. September im Bundesrat dem Gesetzentwurf der CDU-geführten Bundesregierung zustimmen. Dazu fordere ich Sie auf. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Zimmermann das Wort.

[Kurt Wansner (CDU): Wir werden ja sehen, was der Innensenator dazu sagt! – Weiterer Zuruf von der CDU: Der taucht wieder ab! – Frank-Christian Hansel (AfD): AfD wirkt!]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage, ob ein Herkunftsland im Hinblick auf politische Verfolgung sicher oder nicht sicher ist, ist nur seriös zu beantworten, wenn sie durch das zuständige Organ und nach dem genau festgelegten Verfahren dafür geklärt wird. Zuständig sind Bundestag und Bundesrat, die vor allem aufgrund der Lageberichte des Auswärtigen Amtes und ihrer Bewertung durch das Amt und durch das Bundesinnenministerium darüber befinden müssen. Ich kann Ihnen leider nicht ersparen, was der Bundesrat dazu unmissverständlich festgelegt hat. Ich zitiere aus dem Bundesratsbeschluss:

Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat setzt voraus, dass sich der Gesetzgeber anhand der Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnisse ein Gesamturteil über die für die politische Verfolgung und die Menschenrechtslage bedeutsamen Verhältnisse in diesem Staat bildet.

Das ist der Bundesrat. Haben Sie als Antragsteller dies gemacht und sich dieses Gesamturteil aufgrund Ihrer Recherche und aufgrund der Auswertung der Lageberichte gebildet? – Nein, das können Sie gar nicht. Sie können seriös gar nicht belegen, was Sie hier beantragen. Sie übernehmen das Urteil anderer, und das ist ein kaum heilbarer Mangel Ihrer Vorlage.

Was wir hier machen müssen, ist, die Interessen des Landes Berlin zu definieren und dann den Senat im Bundesrat entsprechend entscheiden zu lassen. Was sind die Interessen des Landes Berlin? – Erstens: Das Asylrecht