Protocol of the Session on March 22, 2018

[Beifall bei der FDP]

(Katrin Schmidberger)

Ich will Ihnen das aber auch begründen. Wenn man innerhalb von zwei Wochen dreimal mit umfangreichen Änderungsanträgen der Koalition konfrontiert wird und das selber kaum noch nachvollziehen kann, weil jedes Mal eine neue Volte gedreht oder ein Paragraf ausgetauscht wird, zeigt das nur, dass Sie selbst längst die Übersicht darüber verloren haben, was Sie beantragen wollen.

[Beifall bei der FDP]

Wir haben leider das Wortprotokoll der Anhörung vom 7. März 2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen noch nicht vorliegen, aber auch dort gab es massive Kritik an dem, was Sie hier planen – insbesondere auch vom Vertreter der IHK. Der hat auch darauf hingewiesen, dass gerade Berlin eine Stadt ist, in die internationale Wissenschaftler und Leute aus der Wirtschaft kurzzeitig, aber letztlich dann doch für einige Wochen und Monate kommen, um hier Projekte zu realisieren und einen Mehrwert zu generieren, und dass gerade diese Leute dann künftig in teure Hotels ausweichen müssen und nicht von diesem Modell profitieren. Gerade die IHK hat deutlich gemacht – und Sie hören doch sonst immer auf die IHK –, dass dieses Modell, für einige Wochen und Monate privaten Wohnraum zu nutzen, z. B. von Wissenschaftlern oder auch von Leuten aus der Wirtschaft gern in Anspruch genommen wird und dass dies erhalten bleiben sollte. Das war eine ganz klare Aussage.

[Beifall bei der FDP – Daniel Buchholz (SPD): Das wird vereinfacht!]

Und selbst Herr la Barré von der Apartment Allianz, der ja nun weiß Gott niemand ist, der unbedingt das kapitalistische System in Reinkultur ausnutzen will, hat massiv die Folgen dargelegt und gezeigt, wie gerade die kleinen Eigentümer mit ihren Vermietungspraxen, die das wirklich als Nebenverdienst nutzen und nicht damit große Kasse machen wollen, schikaniert und geschädigt werden und wie sie teilweise durch Verfahren in der Vergangenheit in ihrer Existenz ziemlich bedroht wurden.

Es bleibt vor allem auch deshalb ein bürokratisches Monster, weil die allermeisten Bezirke einen erheblichen Aufwand haben, was die Genehmigungen betrifft, obwohl es gar keine nennenswerte Anzahl an Wohnungen gibt, auf die das zutrifft. Wir haben zwei, drei Innenstadtbezirke, wo es in etwas größerem Maße diese Wohnungen noch gibt, aber die meisten Bezirke gerade auch am Stadtrand haben ja gar keine nennenswerte Anzahl an Ferienwohnungen, die das Einrichten solcher Stellen in den Bezirksämtern und diesen bürokratischen Ablauf rechtfertigen würden. Im Gegenteil, es entstehen hohe Gebühren und bürokratische Hürden durch die Genehmigungspflicht, obwohl Homesharer keinen Wohnraum wegnehmen. Wir wollen Genehmigungsfreiheit, damit sich die Verwaltung auf die wesentlichen Aufgaben konzentrieren kann.

[Beifall bei der FDP]

Was vollkommen ignoriert wird und für wahre Proteststürme gesorgt hat, ist der Umgang mit freien Trägern, die eine Leistungsvereinbarung mit dem Land Berlin haben und z. B. Wohngruppen für Obdachlose, Drogenabhängige, Flüchtlinge oder Behinderte betreiben. Denen wollen Sie wirklich die bürokratische Antragstellung vor einer Befreiung zumuten? Selbst wenn sie bevorzugt behandelt werden, stellt sich die Frage: Warum denn? Diese Träger leisten doch exzellente Arbeit und müssen nun wirklich nicht unnötig mit bürokratischen Schikanen belastet werden.

[Beifall bei der FDP]

Wenn uns dann von den Trägern geschildert wird, dass aus der Koalition Aussagen kommen wie: Die Trägerwohnungen würden mit dem Angebot an Wohnungen für Hilfsbedürftige eine reine Gewinnerzielungsabsicht haben, ähnlich wie die Ferienwohnungen –,

[Katrin Schmidberger (GRÜNE): Das hat keiner gesagt!]

ist es natürlich unerhört, denn der Bedarf von Hilfebedürftigen, der auf einem Rechtsanspruch beruht und entsprechend Unterkünfte verlangt, ist nichts, was einfach aus freien Stücken gemacht wird, sondern es wird angeboten, damit diesen Menschen geholfen wird. Wenn die Koalition jetzt noch sagt: Ihr könnt einen Antrag stellen, der auch unbürokratisch bearbeitet wird, frage ich mich, was das für eine Denkweise ist. Das zeigt doch wirklich, was für eine Mentalität dieser rot-rot-grüne Senat in diese Stadt trägt. Das lehnen wir ab. Deswegen ist dieses Gesetz auch an keiner Stelle zu retten und wird wahrscheinlich – hoffentlich – vom Gericht kassiert. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Die Fraktion Die Linke hat eine Zwischenbemerkung angemeldet. – Herr Zillich, Sie haben das Wort. – Bitte schön!

Herr Kollege Förster! Sie sind auf das Problem der Trägerwohnungen und der sozialen Träger eingegangen. Ich möchte Ihnen deswegen sagen, weshalb wir Ihren Änderungsantrag ablehnen und wie wir damit umgehen. Zunächst ist festzuhalten, dass wir bisher bereits die Situationen hatten, wo ein Genehmigungserfordernis für die Träger bestanden hat. Dieses Genehmigungserfordernis besteht im Grundsatz fort. Wir kennen die Situationen der Träger und sind deswegen jetzt heute mit einem Änderungsantrag darauf eingegangen. Wir fordern vom Senat, ein abgewogenes Konzept der Privilegierung der Träger, was sowohl soziale Träger betrifft, was sowohl Jugendträger betreffen kann, aber auch andere Zwecke, vorzulegen, und das auch eine Abweichung vom Genehmigungserfordernis betreffen kann. Nun muss das sehr gut abgewogen werden. Allein die Privilegierung einer Gruppe,

(Stefan Förster)

wie Sie es hier vorsehen, wirft natürlich die Frage auf, warum nur die eine Gruppe berücksichtigt werden soll, nicht aber die andere Gruppe. Deswegen wollen wir, dass der Senat hier eine Rechtsverordnung vorlegt, die sich mit diesem Problem auseinandersetzt.

Wir müssen zwei Ziele verfolgen. Wir müssen einerseits das Ziel verfolgen, dass diese sozialen Zwecke nicht durch das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zusätzlich erschwert werden. Dieses Ziel verfolgen wir. Wir müssen gleichzeitig das Ziel verfolgen, das Zweckentfremdungsverbotsgesetz in seinem Kern und in seinem Zweck Bestand haben zu lassen. Denn verfehlten wir den zweiten Zweck, das will ich auch all denen sagen, die uns jetzt von der Liga Schreiben schicken, nämlich dass das Zweckentfremdungsverbotsgesetz Bestand hat; dass wir also, die gewerbliche Zweckentfremdung von Wohnraum verhindern – wenn wir das nicht leisten können, dann geraten auch die Trägerwohnungen mehr unter Druck, als wir das wollen und als das jetzt schon der Fall ist. Das wollen wir nicht. Deswegen wollen wir eine ausgewogene Privilegierung, und dafür schaffen wir jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Herr Förster! Möchten Sie erwidern? – Dann haben Sie das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Lieber Herr Zillich! Dann gibt es mir die Gelegenheit, in einer Erwiderung noch einmal darauf hinzuweisen, dass man etwas grundsätzlich Überflüssiges nicht auch noch gesetzlich zu regeln braucht. Nehmen Sie es einfach aus von diesem Gesetz, dann wäre es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Ich darf aus der Stellungnahme des Jugendhilfeverbandes den folgenden Satz zitieren:

Schon jetzt ist es kaum noch möglich, Wohnraum für unsere betreuten Klienten zu finden. Wir haben die berechtigte Sorge, dass die grundsätzliche Genehmigungspflicht die Situation weiter verschärfen wird.

Das zeigt doch auch, dass mit Volten und neuen Ausnahmen und Ähnlichem hier nicht geholfen ist. Wenn Sie den Sozialträgern Renditeorientierung unterstellen

[Steffen Zillich (LINKE): Unterstellen wir nicht!]

und so tun, als hätten sie alle einen Maserati vor Tür, weiß ich nicht, welche Ansichten Sie von Arbeiterwohlfahrt, Unionhilfswerk und der Volkssolidarität haben. Unsere Ansicht ist jedenfalls, dass sie im Großen und Ganzen und in vielen Teilen exzellente Arbeit in dieser Stadt leisten. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich komme jetzt zu den zahlreichen Abstimmungen und bitte hier wirklich um Konzentration.

Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/0505 Neu empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen FDP bei Enthaltung CDU und AfD die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion der CDU, die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich komme nunmehr zu der Gesetzesvorlage Drucksache 18/0815 – Zweites Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes. Dazu liegen zwei Änderungsanträge vor. Weiter liegt ein Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung Drucksache 18/0923 vor. Ich lasse zunächst über die Änderungsanträge zur Gesetzesvorlage Drucksache 18/00815 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0815-1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion der FDP, die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/0815-2 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Faktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0923-1 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, und die SPD. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Nun komme ich zu der Schlussabstimmung. Der Fachausschuss empfiehlt zu der Gesetzesvorlage Drucksache

(Steffen Zillich)

18/0815 mehrheitlich – gegen CDU und FDP bei Enthaltung AfD – die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 18/0923 und unter Berücksichtigung des soeben beschlossenen Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen Drucksache 18/0923-1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer ist gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes mit Änderungen so beschlossen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Ich rufe auf die

lfd. Nr. 3.6:

Priorität der Fraktion der CDU

Tagesordnungspunkt 40

An allen Gymnasien G8-Züge ermöglichen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0914

In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. Es hat das Wort die Abgeordnete Frau Bentele. – Bitte schön, Frau Bentele!

[Unruhe]

Einen Moment, bitte, Frau Bentele! – Ich bitte jetzt um etwas mehr Ruhe hier im Saal! Gespräche können Sie gern draußen fortsetzen. Hier haben sie bitte zu unterbleiben! – Können wir hier fortsetzen? – Vielen Dank! – Frau Bentele! Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, diese Woche ist ganz hervorragend geeignet, unseren Antrag einzureichen, G8Züge an allen Gymnasien zu ermöglichen, denn die Wirtschaftssenatorin hat eben für ein Pilotprojekt die Schulzeit an beruflichen Gymnasien auf vier Jahre verlängert, damit parallel dazu noch eine Ausbildung abgelegt werden kann. Dass sich Berlin hier von den erfolgreichen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg oder auch der Schweiz endlich etwas abschaut, halten wir übrigens für eine sehr gute Idee. Glückwunsch, Frau Pop! Hoffentlich wird das Berufsabitur gut angenommen.

Senatorin Scheeres sinniert immer mal wieder über ein elftes Pflichtschuljahr. Und Die Linke möchte ihre Gemeinschaftsschule über ganze 13 Jahre ausrollen. Es gibt also ein gutes Maß an Dynamik in Punkto Schulzeitdauer für bestimmte pädagogische Konzepte. Und unser Antrag besteht einzig und allein darin, diese Dynamik nicht nur

kleinen Schülergruppen, sondern endlich auch den rund 70 000 Schülern, die das Gymnasium besuchen oder besuchen wollen, zugutekommen zu lassen.

[Beifall bei der CDU]