Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der komplett unbegründeten Panikmache um die Sicherstellung der Versorgung mit öffentlichen Toiletten und dem Theater in den letzten zwölf Monaten frage ich den Senat, wie die Interimslösung zu den öffentlichen Toiletten aussieht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Abgeordnete! Vielleicht darf ich noch einmal erinnern, dass wir schon in der letzten Sitzung darüber gesprochen haben, dass es jetzt neue Verträge gibt. Mir wird immer wieder gesagt, wir hätten Altverträge verlängert. Das stimmt nicht. Die Altverträge mit der Firma Wall sind gekündigt und bleiben gekündigt, und zwar seit dem Jahr 2016.
Wir haben im Januar neue Werberechtsverträge mit drei unterschiedlichen Betreibern abgeschlossen. Einer der Betreiber ist die Firma Wall. Wir werden in diesem Jahr neue Verträge mit einem Betreiber abschließen, der die öffentlichen Toiletten betreiben wird.
Wir hatten aber in dem alten Vertrag von 1993 eine, meines Erachtens, vielleicht sagt man: Regelungslücke. Darin wurde festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2019 alle Toiletten in Berlin mehr oder minder verschlossen und alle Werbeanlagen auf „weiß“ gestellt sind, das heißt, es hätte auch keine Werbung mehr gegeben. Der eine oder andere mag es bedauern, andere nicht. Diese Altanlagen wären dann aber praktisch nicht mehr in Betrieb. Für diese Übergangszeit von zwei Jahren gab es in dem Altvertrag keine Regelung.
Diese Regelungslücke haben wir jetzt folgendermaßen geschlossen: Sie müssen sich vorstellen, dass die neuen Toiletten mit ganz neuen Standards aufgebaut und die alten Toiletten abgebaut werden. Das passiert aber nicht an einem Tag und passiert auch nicht alles gleichzeitig. Das gleiche gilt auch für die Werbeanlagen. Die Werbeanlagen werden aufgebaut und andere abgebaut.
Jetzt spreche ich nur von den Altanlagen. Die Altanlagen der Werbung können weiterbetrieben werden, eben die, die der Firma Wall zur Verfügung stehen. Im Gegenzug werden dafür in diesen zwei Jahren die Toiletten weiterbetrieben, die, die noch nicht ersetzt sind. Das ist die Übergangsregelung. Für Berlin haben wir mit denjenigen, mit denen wir das Ganze gestaffelt haben, eine optimale Lösung gefunden. Wir haben einerseits für die nächsten 15 Jahre enorme Einnahmen. Ich habe es gesagt. Es werden insgesamt für das Land Berlin über die Laufzeit Einnahmen von einer halben Milliarde Euro erwartet. Wir haben 30 Prozent weniger Werbeanlagen. Wir haben rund 100 Toiletten mehr im Endstadium.
Wir haben eigentlich eine Situation für Berlin, die wir uns augenblicklich nicht besser vorstellen können.
Vielen Dank! – Dann wollten Sie eine Nachfrage stellen. Frau Topaç, bitte schön! Dann bekommen Sie das Wort.
Ist damit also sichergestellt, dass es in der Übergangszeit tatsächlich zu keiner Lücke in der Versorgung kommen wird?
Ja, das ist sichergestellt, weil die Toiletten erst abgebaut werden, wenn die anderen aufgebaut sind.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund dieser Vergabe die Aussagen Ihres eigenen Hauses und Ihre Aussage, dass die Qualität, also die Sicherstellung der Zuverfügungstellung der vorhandenen Wall-Toiletten, so schlecht und angeblich – das hat die Firma Wall offensichtlich widerlegt – bei einer Ausfallquote von 25 Prozent liege? Warum schließen Sie dann gerade mit diesem Unternehmen einen Übergangsvertrag ab?
Mit keinem anderen Betreiber kann man eine Übergangslösung über bestehende Toiletten schließen. Die andere Alternative wäre logischerweise gewesen – wir haben es auch in Erwägung gezogen, wenn die Firma Wall genau diese Verträge mit uns nicht geschlossen hätte –,
dass wir Übergangscontainer hingestellt hätten. Das wäre suboptimal gewesen. Das würde ich einmal sagen.
Insofern sind wir alle sehr gut damit gefahren, dass wir mit der Firma Wall eine gute, gemeinsame Regelung gefunden haben. Andere Betreiber gab es natürlich nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Nach Berichten in „BZ“ und „Focus“ hat die Bundesregierung in Verhandlungen mit dem Libanon erreicht, dass sich dieses Land nicht länger gegen die Rücknahme seiner hier straffällig gewordenen Staatsangehörigen sperrt. Was wird der Senat unternehmen, um libanesische Straftäter nunmehr schnellstmöglich abzuschieben?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Senat steht dazu in Verbindung mit der Bundesregierung. Es haben solche Abschiebungen in den Libanon in der Vergangenheit bereits stattgefunden, auch in den vergangenen Wochen. Es ist der Sache aber dienlich, wenn man nicht öffentlich darüber redet.
Um der Transparenz willen möchte ich dennoch gern etwas nachhaken und wissen, wie der Senat die Chancen beurteilt, durch die jetzt erleichterten Abschiebungen unter Umständen auch Clanstrukturen in der organisierten Kriminalität zu schwächen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ein stetiges Bemühen des Berliner Senats,
genau solche Strukturen zu schwächen. Das Landeskriminalamt arbeitet mit großer Intensität daran. Wir fühlen uns durch das Bundesinnenministerium an dieser Stelle durchaus unterstützt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Innensenator! Wird der Senat denn nunmehr dann in Erwägung ziehen, Abschiebehaftplätze einzurichten und zu nutzen, nicht nur, um Gefährder dort unterzubringen, deren Abschiebung noch auf sich warten lässt, sondern auch verurteilte Straftäter, deren Gefährlichkeit vielleicht Anlass gibt, sie in Abschiebehaft zu nehmen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dregger! Wie Sie wissen, ist der Abschiebegewahrsam in Grünau 2015 geschlossen worden. Insofern stehen Berlin solche Haftplätze nicht zur Verfügung. Die damals getroffene Vereinbarung mit dem Bundesland Brandenburg bezüglich einer Einrichtung in Eisenhüttenstadt kann gegenwärtig nicht wahrgenommen werden, da auch die
Ich gestatte mir den Hinweis, dass sich die Einrichtung in Eisenhüttenstadt, als dieser Vertrag abgeschlossen wurde, schon damals nicht geeignet hat, um tatsächlich gefährliche Straftäter oder Gefährder unterzubringen, da die Einrichtung über solche Sicherheitsvorkehrungen nicht verfügt. Insofern kennen Sie die Diskussion auch aus verschiedenen Debatten im Innenausschuss. Der Senat ist immer darum bemüht, Gefährder, von denen eine unmittelbare Gefahr ausgeht, wenn denn die rechtlichen Voraussetzungen dafür zur Verfügung stehen, in solchen Einrichtungen unterzubringen. Im Moment stehen in Abstimmung mit der Justizverwaltung zwei Plätze in der JVA Tegel zur Verfügung. Wie sich das in Zukunft entwickelt, daran arbeiten wir im Moment gemeinsam. Aber wie Sie wissen, gibt es die Bemühungen innerhalb des Senates, eine bisher anderweitig genutzte Einrichtung in Berlin ab Mitte dieses Jahres zur Verfügung zu haben, um dann entsprechend Gefährder unterbringen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat vor dem Hintergrund der Berichte in „Morgenpost“ und RBB zur Überlastungsanzeige des LKA 541, also des Kommissariats beim Landeskriminalamt, das unter anderem für die Überwachung von Anis Amri zuständig war und das bereits am 12. Oktober 2015 angezeigt hat, dass es überlastet ist: Was hat der Senat unternommen, um genau dieser Überlastung ab dem 12. Oktober 2015 bereits abzuhelfen, und wann sind erste Maßnahmen ergriffen worden, um Personal an dieser Stelle aufzustocken?
[Zuruf von der FDP: Jetzt haben Sie es kaputt gemacht! – Allgemeine Heiterkeit – Senator Geisel wird ein Handmikrofon gereicht.]
Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Luthe! Vor dem Hintergrund der Berichte, die sich heute in der Zeitung wiederfinden, lässt sich sagen: Ja, die Belastungssituation innerhalb des LKA 54 – das ist das Dezernat, das speziell für die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus zuständig ist – ist seit längerem bekannt. Inwieweit Berichte zutreffen, dass der Innensenat darüber nicht informiert war, kann ich an dieser Stelle nicht bestätigen. Da laufen die Untersuchungen noch. Das wird bestimmt auch Gegenstand der Beratungen und Befragungen im entsprechenden Untersuchungsausschuss.
Das LKA bemüht sich stetig, die Personalsituation zu verbessern. Es ist auch in der vergangenen Legislaturperiode dort entsprechend zu personellen Verstärkungen gekommen. Aber richtig ist auch, dass im Januar 2017 die Entscheidung getroffen worden ist, eine Mordkommission, nämlich die 8. Mordkommission des LKA, abzuziehen und speziell dem LKA 54 zur Verfügung zu stellen, um dort eine personelle Verstärkung vorzunehmen. Richtig ist auch, dass im Doppelhaushalt 2018/2019 eine große personelle Verstärkung insgesamt bei der Berliner Polizei vorgenommen worden ist und dann auch speziell für das LKA und auch für das LKA 54 – übrigens ein Haushalt, gegen den Sie gestimmt haben, und gegen die personelle Verstärkung haben Sie ebenfalls gestimmt. Es ist aber an dieser Stelle dringend erforderlich, Verbesserungen vorzunehmen, sowohl in personeller Hinsicht als auch in Fragen der Ausstattung als auch in Fragen der baulichen Unterbringung der Kolleginnen und Kollegen des LKA 5 und des LKA 6.