Protocol of the Session on July 6, 2017

Frau Lompscher! – Bitte schön, Frau Senatorin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Evers! Wenn ich mich recht entsinne, habe ich gestern gesagt, dass ich da eine andere Wahrnehmung habe. Es ist nicht so, dass wir uns nur um die Regulierung von Bestandsmieten kümmern, sondern wir bearbeiten gleichwohl und mit sehr großer Anstrengung auch das Thema Wohnungsneubau. Das hat sich u. a. auch darin ausgedrückt, dass auch die Koalitionsseite das Thema Wohnungsneubau heute für eine Aktuelle Stunde angemeldet hat.

[Heiko Melzer (CDU): Und nicht gezogen hat! So viel zum Thema Priorität!]

Man kann unterschiedliche Wahrnehmungen haben. Ich kann hier einfach nur sagen: Wohnungsneubau ist und bleibt ein wichtiges Thema, und die Erhaltung bezahlbarer Bestandsmieten ist genauso wichtig.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Herr Kollege Evers! Sie wollen bestimmt eine Nachfrage stellen, und dann haben Sie jetzt auch die Möglichkeit. – Bitte schön!

Teilt der Regierende Bürgermeister denn Ihre Einschätzung seiner Wahrnehmungsstörung?

[Steffen Zillich (LINKE): Was? Wie bitte? – Weitere Zurufe von der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Frau Senatorin Lompscher!

Also, dieses Wort kommt aus Ihrem Mund und nicht aus meinem Mund. Natürlich kann ich für den Regierenden Bürgermeister insofern nicht sprechen, als ich ja nicht in seinen Kopf gucken kann.

[Stefan Evers (CDU): Was für ein Glück, dass ich gefragt habe!]

Die zweite Nachfrage kommt vom Kollegen Buchholz von der SPD-Fraktion. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Von der SPD-Fraktion haben Sie die allergrößte Unterstützung für den Wohnungsneubau.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Heiterkeit bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Können Sie uns sagen, wie in den kommenden Jahren die Planungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften aussehen, um das Neubauvolumen noch einmal sehr deutlich zu erhöhen? – Vielleicht können Sie dazu auch ein paar Zahlen nennen.

Frau Senatorin!

(Staatssekretär Stefan Tidow)

Herr Präsident! Herr Buchholz! Wir haben tatsächlich derzeit schon einen Großteil von Bauvorhaben in der Vorbereitung und zum Teil in der Durchführung. Mit Zahlen so aus dem Stand ist es schwierig. Aber nach meiner Erinnerung ist es so, dass wir über 300 Bauvorhaben konkret in Vorbereitung haben, wo auch eine Wohnungszahl von über 30 000 in dem Zeitraum, den wir in der Koalitionsvereinbarung miteinander verabredet haben, erreichbar ist, sodass die Zielstellung, die wir in der Koalitionsvereinbarung stehen haben – 30 000 neue städtische Wohnungen im Laufe dieser Legislatur –, gut erreichbar sein wird.

Dazu sage ich auch noch – weil Herr Evers so lacht –: Wir wissen alle miteinander, dass das nicht reicht,

[Beifall von Roman Simon (CDU)]

dass wir einen größeren Bedarf an Zuwachs von Wohnraum haben und dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften allein diesen Bedarf nicht werden stemmen können.

[Beifall bei der CDU – Roman Simon (CDU): Einsicht ist der erste Weg zur Besserung!]

Da freue ich mich sehr, dass die CDU applaudiert. – Deshalb machen wir ja einen Stadtentwicklungsplan Wohnen mit einem sehr breiten Begleitkreis, bei dem auch private Wohnungsunternehmen und Genossenschaften dabei sind, bei dem selbstverständlich Immobilienauskenner und städtische Wohnungsbaugesellschaften, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgesellschaft dabei sind. Denn wenn wir sagen, dass Stadtentwicklung und Wohnungsbau nur gemeinsam gehen, dann heißt das, dass wir nicht nur die Baufirmen, sondern auch die Leute mitnehmen müssen. – Vielen Dank!

Danke schön!

Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Frau Kollegin Möller das Wort. – Bitte schön, Frau Kollegin!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Welche Vorbereitungen hat der Senat gemeinsam mit den Bezirken und anderen Beteiligten für die Umsetzung der seit 1. Juli geltenden Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes getroffen, und zwar insbesondere in Bezug auf das Personal?

Frau Senatorin Scheeres – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum einen freue ich mich sehr, dass das neue Unterhaltsvorschussgesetz in Kraft treten wird, rückwirkend zum 1. Juli, weil das auch eine Errungenschaft Berlins ist. Wir möchten gerade Alleinerziehende verstärkt unterstützen und entlasten. Deswegen wurden in der letzten Legislaturperiode auch umfangreiche Konzepte entwickelt und im Senat beschlossen. Senatorin Kolat und ich waren sehr intensiv an diesem Thema beteiligt und haben unterschiedliche Maßnahmen der Beratung, aber auch zur flexiblen Kinderbetreuung erarbeitet, und ich könnte jetzt auch noch weitere Dinge ansprechen.

Es ging auch darum, Familien finanziell zu unterstützen, und wir wissen, dass gerade Alleinerziehende diesbezüglich stark belastet sind und dass viele Alleinerziehende, wenn es um den Unterhalt geht, den Unterhalt ihrer Partner nicht erhalten, damit in eine ganz schwierige finanzielle Situation kommen und auf Unterhaltsvorschuss angewiesen sind. Aber der Unterhaltsvorschuss war in der Vergangenheit auf eine bestimmte Altersgruppe beschränkt, und auch die Bezugsdauer war auf 72 Monate beschränkt. Dieses konnten wir auflösen. Das hat zur Folge, dass es allein in Berlin, wo in der Vergangenheit 27 000 Kinder und Jugendliche Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hatten, jetzt 44 000 Kinder und Jugendliche mit diesem Anspruch geben wird. Das zeigt, dass viel mehr Familien in den Genuss dieser Unterstützung gelangen werden, und das über eine Laufzeit bis zum 18. Lebensjahr. Das ist auch ein riesiger Erfolg des Landes Berlin, dass wir uns mit dieser Maßnahme zur Unterstützung der Alleinerziehenden auf Bundesebene durchgesetzt haben.

Jetzt geht es um die Umsetzung. Es ist klar: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten, uns ist es aber wichtig, dass die Familien jetzt schon Anträge stellen können. Aus diesem Grund stellt der Senat allen Bezirken drei Stellen zur Verfügung. Schon seit März dieses Jahres ist bekannt, dass die Einstellungen stattfinden konnten. Aber da hängt ja noch vieles dran: Wir mussten unsere IT-Systeme verändern, damit dies umgesetzt werden kann. Es wurden neue Anträge erarbeitet und Gespräche mit den Jugendämtern, aber auch mit den Jobcentern geführt, damit es nicht dazu führt, dass Leistungen eingestellt werden – damit es also einen fließenden Übergang gibt.

Aber es ist auch klar: Wenn Sie sich die Zahlen der betroffenen Menschen anschauen, kann es natürlich an der einen oder anderen Stelle im Bezirk mal ruckeln. Es ist aber wichtig, dass die Familien diese Anträge stellen, damit alle schnell in den Genuss der neuen Regelung des Unterhaltsvorschusses gelangen. Das ist ein sehr guter Tag für alleinerziehende Familien.

Vielen Dank! – Frau Möller! Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Dann bekommen Sie jetzt das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Scheeres! – In puncto „Ruckelt noch in einigen Bezirken“: Welche Möglichkeiten haben Eltern und Familien, sich über die neuen rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und sich beraten zu lassen?

Frau Senatorin!

Auf unserer Homepage gibt es umfangreiche Materialien. Dort haben wir alles dargestellt, und dort können unter anderem die Anträge heruntergeladen werden. Es ist genau beschrieben, wie damit umzugehen ist.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage kommt jetzt von Frau Bentele von der CDU-Fraktion. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Wir freuen uns alle, dass der Staat mit höheren Mitteln einsteigt, um Unterhaltsvorschuss zu gewähren. Meine Frage lautet – ich habe sie schon einmal im Bildungsausschuss gestellt, aber damals gab es darauf keine konkrete Antwort –: Wie viele Stellen werden bereitgestellt, um den Unterhalt von den Unterhaltspflichtigen einzutreiben?

Frau Senatorin!

Es ist ein sehr wichtiges Thema, letztlich Gelder von denen einzutreiben – so will ich es mal nennen –, die den Unterhalt nicht zahlen. Es sind immense Summen. Damit beschäftigen sich die Bezirke intensiv und haben hierzu seit vielen Jahren auch Stellen. Wir haben versucht, die Verfahren zu verbessern. Das ist für uns ein wichtiges Thema. Wir werden uns aber noch einmal damit auseinandersetzen, wie wir bestimmte Dinge zentraler gestalten können, damit wir besser vorankommen.

Danke schön!

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Dr. Altug das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Mit der FFH-Richtlinie haben sich die europäischen Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Gebiete für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 auszuweisen, rechtlich zu schützen und zu pflegen. Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund die Unterzeichnung der Schutzgebietsverordnung für den Müggelsee?

Noch einmal Herr Staatssekretär Tidow. – Bitte schön!

Der Senat ist froh, dass er die Müggelsee-Verordnung nun unterschrieben hat. Am Montag hat die Senatorin die Urschrift ausgefertigt. Das ist deshalb gut, weil damit dieses schöne Erholungsgebiet weiterhin auch für unsere Kinder und Enkel erhalten bleibt. Es ist aber auch aus einem anderen Grund gut – Sie wissen das –: Deutschland ist, was die rechtliche Sicherung der Natura-2000Gebiete betrifft, insgesamt säumig. Erhebliche Strafzahlungen drohen. Deswegen hat sich die Koalition vorgenommen, ihre Hausaufgaben zu machen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz möchte bis Ende dieses Jahres alle gemeldeten Gebiete rechtlich sichern.

Man hätte die Verordnung auch früher, Anfang des Jahres, unterzeichnen können. Sie haben aber mitbekommen, dass es erhebliche Debatten in der Stadtgesellschaft darüber gab, sodass die Senatorin entschieden hat, sich noch einmal mit allen Stakeholdern, insbesondere den Sportverbänden, aber auch den Naturschutzverbänden, zusammenzusetzen, um zu verstehen, was eigentlich Hintergrund der Besorgnis ist. Im Ergebnis haben wir die Naturschutzgebiete noch einmal etwas verkleinert und einen guten Kompromiss für den Naturschutz, aber auch für den Sport und die Erholung gefunden.

Ich möchte noch einmal betonen, dass die individuelle Nutzung des Müggelsees wie bisher – Schwimmen, Rudern, Erholung – das ganze Jahr weiterhin möglich ist. In den Sommermonaten hat der organisierte Sport die Möglichkeit, Wettkämpfe und Regatten durchzuführen. Wir hätten es in den Wintermonaten verbieten können. Wir haben aber gesagt: Nein! Das wollen wir nicht. Wir stellen es unter einen Genehmigungsvorbehalt, um die Möglichkeit auch für sportliche Wettkampfbetätigung auch dann zu geben. – Sie wissen, der Müggelsee ist ein wichtiges Rückzugsgebiet für durchziehende Vögel. Durch den Genehmigungsvorbehalt gibt es jetzt die Möglichkeit, genau zu gucken, wo die Vögel nisten. Dann können

Wettkämpfe an anderer Stelle stattfinden. Wir haben ganz am Ende sogar das Eissegeln ermöglicht. Aus unserer Sicht wurde ein sehr guter Kompromiss gefunden. Wir sind jetzt in der Zielgeraden.

Sie haben gefragt, welche Gebiete noch unter Schutz zu stellen sind: Das sind der Grunewald, das Tegeler Fließ und der Spandauer Fort. Diese befinden sich zum Teil in der Öffentlichkeitsbeteiligung, zumindest im Verfahren. Unser Ziel ist es, bis zum Ende des Jahres diese Verfahren abzuschließen.

Vielen Dank! – Herr Altug, wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Nein! Dann kommt jetzt Frau Platta von der Fraktion Die Linke mit ihrer Nachfrage dran.

Der Naturschutz hat gerade bei der Debatte um die Nutzung des Müggelsees einen erheblichen Aufschwung erlebt. Die Diskussionen in der Bevölkerung waren hinreichend. Mich würde interessieren, ob das auch dazu geführt hat, dass Sie in der Verwaltung darüber nachgedacht haben, in der oberen Naturschutzbehörde eine Personalausstattungserhöhung vorzunehmen, weil es offensichtlich so ist, dass sich die Verfahren aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen Personaldecke derart in die Länge ziehen.