Die Verschwendung ist eine Haltung, die bei den Wohlhabenden allerdings sehr verbreitet ist, ob es nun die Wohnkosten, die Wohnfläche oder auch die Mobilität sind, den Autoverkehr beispielsweise betreffend.
Wirklich relevante und überdurchschnittliche Betriebskosten sind gebäudefixiert. Die Eigentümer haben in den letzten 30, 40 Jahren nichts in die technische Gebäudeausrüstung investiert. Sie haben öffentlich subventioniert eine Instandhaltungspauschale eingestrichen, sie aber nicht in die Instandhaltung der Wohnungen gesteckt, sondern in die Steigerung der eigenen Renditen.
Unser Hauptproblem sind nicht verschwenderische Sozialmieter. Unser Hauptproblem sind Eigentümer, die auf öffentliche Kosten ihre Einnahmen erhöht haben. Deshalb ist diese Umstellung des Mietzuschusses dringend geboten. Es ist nicht eine gute Lösung. Das gebe ich sofort zu. Wir haben aber gar keine andere Wahl.
Die Sozialwohnungen sollen von Mietern bewohnt werden, für die sie gebaut worden sind. Die müssen sie bezahlen können. Deswegen müssen wir diese Zuschussregelung einführen, denn die Mieter zahlen eine Gesamtmiete und nicht eine Nettokaltmiete. Die müssen sie bezahlen können. Insofern war es jetzt dringend erforderlich und ein erster Schritt. Auch die Vertreter der Opposition sollten sich diesem Schritt eigentlich nicht entziehen, ein bisschen ihre Scheuklappen ablegen und dieser Gesetzesänderung zustimmen. Ich appelliere an Sie, stimmen Sie dem richtigen und guten Gesetz zu. Für die Sozialmieter in dieser Stadt ist es dringend geboten. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Nelken! Sie haben es interessanterweise geschafft, sich in Ihrem Redebeitrag vollkommen darum herumzudrücken, warum dieses Gesetz einer Sondersitzung des Ausschusses bedurfte.
Das konnten Sie leider nicht erklären. Sie hatten zwischendurch auch ein paar Monate Zeit, dieses Problem zu lösen. Das ist sehr, sehr interessant.
Damit kommen wir auf den Kern, warum Sie das getan haben. Das steht im Vortext, wenn man richtig liest. Wir haben schon kurz darüber sprechen können. Aus derzeitiger Sicht ist auch bei einer offensiv geführten zielgruppenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit davon auszugehen, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel für 2017 ausreichen. Das ist alles, was Sie wollen. Es soll ein kleines Wahlgeschenk vor dem Bundestagswahlen für Ihre Klientel sein, Herr Dr. Nelken.
Dass wir ein Haushaltsrisiko haben, auch das konnten Sie im Ausschuss nicht zurückweisen. Das können Sie nicht bestreiten. Sie haben im Übrigen, solange ich jedenfalls weiß, vom Parlament gar nicht den Auftrag dazu, für dieses Haushaltsjahr so zu verfahren. Es entsteht ein Haushaltsrisiko, auch wenn Sie sagen, dass Sie noch gar nicht wissen, wie groß es ist. Im nächsten Doppelhaushalt können Sie es unterbringen. Für 2017 besteht aber ein Haushaltsrisiko, das Sie selbst – auch das steht in Ihrer Vorlage – überhaupt nicht genau beziffern können.
Was wir gut und richtig finden, ist, dass rückwirkende Kündigungen herausgenommen wurden. Das ist einer der wenigen Punkte, die aus unserer Sicht richtig sind und in die richtige Richtung gehen. Das hätte man aber auch mit einem Gesetz machen können, das ordentlich, auf normalem parlamentarischen Weg verabschiedet worden wäre. Auch nach dem September hätte man das sehr gut machen können.
Was ist auch gut finde, nachdem es diverse interne Runden der Koalition und Sonderfraktionssitzungen dazu gegeben hat – da bin ich der SPD-Fraktion außerordentlich dankbar –, ist, dass Sie insbesondere unsere großen verfassungsrechtlichen Sorgen auch aufgenommen und den § 1b gestrichen haben. Gratulation! Auch das ist ein Weg in die richtige Richtung.
Herr Dr. Nelken! Wo wir aber nicht einer Auffassung sind, weil es nämlich andere Mieterinnen und Mieter, die nur wenig mehr verdienen, auch gern gehabt hätten, ist die Umstellung von nettokalt auf bruttowarm. Das ist ein Schritt in die falsche Richtung. Das hätten andere Mieterinnen und Mieter auch gern, die kurz darüber liegen. Und deswegen werden wir dieses Gesetz ablehnen. Wir sind gespannt auf Ihre große Gesetzesinitiative, auf Ihre sogenannte Reform. Es ist ja nur die Meinung von Frau Lompscher, dass das eine große Reform ist. Wir freuen uns darauf. Jedenfalls werden wir dieser Fassung auf gar keinen Fall zustimmen – ein Wahlgeschenk mit Blankoscheck an das Parlament. – Vielen Dank!
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Das hat man davon, wenn man im Ausschuss dem Antrag der CDU auf Vertagung folgt und sagt: Das machen wir im nächsten Ausschuss – und Sie dann hier etwas anderes behaupten: Deshalb mussten wir eine Sondersitzung machen. – Na klar mussten wir eine Sondersitzung machen, denn wir wollten, dass die Mieterinnen und Mieter, die direkt davon betroffen sind, die jetzt einen Mietzuschuss beantragen können, noch vor der Sommerpause diesen Mietzuschuss bekommen.
Das ist der große Unterschied zwischen Ihnen und uns. Wir haben es heute noch eingebracht, damit diese Mietzuschüsse tatsächlich dort ankommen, wo sie hingehören.
Und auch das mit dem Haushaltsrisiko, was Sie erzählen, ist Unfug. Natürlich ist im Einzeltitel genau belegt worden, wie viel dort eingestellt ist Dafür gibt es sogar einen extra dafür vorgesehenen Titel. In diesem Titel sind 26 Millionen Euro veranschlagt. Bisher sind dort erst knapp über 300 000 Euro abgeflossen. Und wir haben gesagt: Wir verstärken diesen Titel sogar noch, weil wir wollen, dass der Mietzuschuss beantragt wird. Deshalb ist es kein Haushaltsrisiko, sondern es ist eingestellt. Die Mieterinnen und Mieter können selbstverständlich diesen Antrag stellen, alles ist haushaltsrechtlich abgesichert. – Auch das eine Mär, Herr Gräff, die Sie hier leider wieder erzählt haben, obwohl wir es im Ausschuss ganz anders besprochen haben.
Welche Ausgangssituation haben wir? – Es ist eine Entlastung der Mieterinnen und Mieter für diesen sozialen Wohnungsbau notwendig, ich habe es bereits gesagt. Das ist ein wichtiges Anliegen dieser Koalition. Wir haben die Situation, dass die durchschnittliche Miete über dem Mietspiegel liegt. Wir sprechen hier von ca. 6,40 Euro. Wir haben streckenweise Kostenmieten von 13 Euro, und dem müssen wir Einhalt gebieten.
Oh, ich bin entzückt! – Frau Spranger! Können Sie mir die Frage beantworten, warum der Zuschuss nur für Mieter in Sozialwohnungen sein soll und nicht auch für Mieter mit geringem Einkommen, die in Häusern wohnen, die nicht als Sozialwohnungen gelten, also nicht öffentlich gefördert worden sind? Das ist der Großteil; wir haben nur 100 000 Sozialwohnungen, aber sicherlich viel mehr Mieter mit geringem Einkommen in den anderen Wohnungen.
Weil für diese Mieterinnen und Mieter der Mietspiegel gilt! Und für die Mieterinnen und Mieter – das habe ich gerade gesagt – gilt die Kostenmiete von ca. 13 Euro. Und die wenigsten mit WBS-Schein müssen Gott sei Dank heutzutage Kostenmieten von 13, 14 und mehr Euro bezahlen. Deshalb mussten wir für die 106 000 Sozialwohnungen eingreifen. Natürlich müssen wir dort eingreifen!
Ich will Ihnen noch eines sagen. Sie werden das gleich wieder anbringen, dann sage ich es jetzt auch:
Sie stellen sich als AfD im Ausschuss hin – nun seien Sie doch nicht so aufgeregt! – und kritisieren die Umstellung von der Kalt- auf die Warmmiete. Dazu müssten Sie jetzt mal was sagen. Das hat mein Vorredner, Herr Nelken, schon gesagt.
Und dann sagen Sie – Sie nicht persönlich, aber Ihr Kollege –, Ihr Heil liege im Wohneigentum, und weisen Zehntausende bedürftige Berlinerinnen und Berliner darauf hin, sie könnten sich Wohneigentum durch Bau oder Zukauf schaffen. Das, verehrte AfD, ist zynisch und sehr realitätsfern. So viel zu Ihrer Anfrage!
Die Änderungen hat Herr Nelken bereits beschrieben. Wir sind davon überzeugt, dass die Zuschüsse, die wir jetzt an WBS 100, an WBS 120 zusätzlich verabschieden, ein richtiges Signal sind. Wir fordern die Mieterinnen und Mieter, die davon betroffen sind, die auch entsprechende Nachrichten bekommen, auf, das auch entsprechend zu tun. Das Geld dafür ist eingestellt. Ich denke, es ist sehr wichtig, dass wir dieses Signal als erstes Signal aussenden. Denn, das haben wir schon gesagt: Wir sprechen von
einem Vorschaltgesetz; wir werden mit Sicherheit bis zum 1. April 2018 auch eine große Reform vorlegen. Insofern ist das ein richtiger Schritt.
Jetzt bin ich sehr gespannt, wie die Kolleginnen und Kollegen weiter argumentieren. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass auch die anderen Oppositionsparteien gesagt hätten, dass wir hier etwas Gutes für die Mieterinnen und Mieter machen, und der Vorlage zugestimmt hätten. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bisher galt im sozialen Wohnungsbau, Mieterhöhungen bis zu zwei Jahre rückwirkend durchführen zu können. Eingeführt wurde diese Regelung einst aus gutem Grund: weil Vermieter im sozialen Wohnungsbau oft freiwillig zugunsten der Mieter auf die ihnen zustehende Kostenmiete verzichteten. Diese Vermieter werden durch Ihr Gesetz gezwungen, sich den Marktmieten nach oben anzupassen, um den Anschluss infolge dieses Gesetzes nicht zu verlieren. Das zeigt, zu welchen abstrusen Konstruktionen konstruierte und regulierte Märkte führen.
Trotz dieser Ausgangslage kann die existenzielle Verunsicherung von Mietern nicht richtig sein, und sie entspricht auch nicht der allgemeinen Rechtslage außerhalb des sozialen Wohnungsbaus. Deshalb halten wir die Abschaffung rückwirkender Mieterhöhungen auch dann für richtig, wenn bestehende Verträge davon betroffen sind. Auch Änderungen in Ihrem Gesetz, soweit sie sich auf künftige Fördermaßnahmen, nicht auf laufende Verträge beziehen, halten wir für richtig.
Nicht richtig ist nach unserer Auffassung, bestehende Rechtsverhältnisse über rückwirkende Erhöhung hinaus nachträglich zu ändern.
Man muss aber auch wissen, dass von diesem Schaufenstergesetz der Koalition potenziell gerade einmal 14 000 Haushalte betroffen sind und bisher nur 1 400 Anträge vorliegen. Man merkt, dass Wahlkampf ist, meine Damen und Herren der Linken, und die linken Parteien gern noch einmal auf Kosten der hart arbeitenden Bevölkerung den barmherzigen Samariter spielen.
[Bravo! von der AfD – Lachen von Dr. Michail Nelken (LINKE) – Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]
Dabei darf man nicht übersehen, dass Sie im Weiteren in Ihrem Gesetzentwurf leichtfertig mit allem spielen, was