Protocol of the Session on May 18, 2017

aufgrund ihres geringen Einkommens auf diesen preisgebundenen Wohnraum angewiesen sind. Die Übernahme der Wohnkosten durch die Jobcenter ist heutzutage nicht mehr in jedem Fall gegeben. Das alles sind klare Signale, dass das bisherige System des Berliner sozialen Wohnungsbaus grundlegend reformbedürftig ist.

[Beifall bei der LINKEN]

Die rot-rot-grüne Koalition hat deshalb vereinbart, diese Reform in drei Schritten in Angriff zu nehmen. Zunächst wurde die zum 1. April 2017 zulässige Erhöhung der Mieten um jene 13 Cent jährlich ausgesetzt. Dadurch konnte bei rund 50 000 Haushalten die Mietspirale im sozialen Wohnungsbau durchbrochen werden. Zusätzlich hat die IBB Zinssenkungen für laufende Darlehen angeboten, um die bis dahin bestehenden Anreize für vorzeitige Ablösungen zumindest zu reduzieren. Der zweite Schritt ist das heute vorgelegte Vorschaltgesetz.

Der dritte Schritt, die umfassende Reform des sozialen Wohnungsbaus, ist dann die konstitutive Neufassung dieses Wohnraumgesetzes. An dem Entwurf dessen arbeitet die Senatsverwaltung bereits, und der Kern dieser Reform besteht darin, künftig am Einkommen der Mieterinnen und Mieter ausgerichtete leistbare Mieten vorzusehen. Bereits seit Februar 2017 läuft hierzu ein intensiver Austausch mit vielen Mieterorganisationen, Initiativen, Wohnungspolitikern, Verbänden und weiteren Akteuren der Zivilgesellschaft, denn wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Konsens für diese Reform. Dabei sind schwierige, rechtliche und administrative Fragen zu beantworten, einerseits für die Mieterinnen und Mieter leistbare Mieten, andererseits die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Vermieterinnen und Vermieter. Das ist eine schwierige Balance. Das Reformgesetz muss zum 1. April 2018 in Kraft treten, damit wir nicht eine erneute Aussetzung von Mieterhöhungen brauchen.

Neben diesen bereits umgesetzten Sofortmaßnahmen gibt es weitere Schritte, die vor der grundlegenden Reform unstrittig sind und die jetzt umgesetzt werden können. Vorige Woche hat der Senat den Entwurf des Vorschaltgesetzes mit diesen vier Maßnahmen beschlossen:

Erstens: In dem neuen § 1a Wohnraumgesetz wird die Unwirksamkeit rückwirkender Mieterhöhungen geregelt. Damit werden Sozialmieterinnen und Sozialmieter endlich auch den Mieterinnen und Mietern gleichgestellt, für die das Mietrecht des BGB gilt. Mietforderungen können künftig nur noch für die Zukunft gestellt werden und nicht mehr für 15 bis 18 Monate rückwirkend, was bisher zulässig ist.

Zweitens: Der neue § 1b Wohnraumgesetz führt zu einer neuen Aufwandsberechnung nach Grundstückserwerb. Diese Neuregelung stellt sicher, dass bei Verkäufen von Sozialwohnungen in die Kostenmietberechnung von den ursprünglichen Herstellungskosten oder den Kaufkosten

künftig immer nur der niedrigere Wert eingeht. Ein Käufer, der also zu einem niedrigen Preis das Objekt kauft, kann nicht mehr die Ursprungskosten einrechnen, sondern nur noch den niedrigeren Kaufpreis.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Bettina Domer (SPD) und Iris Spranger (SPD)]

Drittens – das ist mir besonders wichtig –: Die Bezugsgröße für den Anspruch auf Mietzuschuss wird von nettokalt auf bruttowarm umgestellt. Die Änderung dieser Bezugsgröße führt bei der Berechnung des Mietzuschusses für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen zu einer deutlichen Erhöhung, da sich die zumutbare Mietbelastung von 30 Prozent des einrechenbaren Gesamteinkommens künftig auf die bis zu 3,20 Euro höhere Bruttowarmmiete beziehen wird, und das führt natürlich insbesondere zu einer Entlastung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Objekten mit hohen Nebenkosten.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Iris Spranger (SPD)]

Viertens und Letztens: § 5 Wohnraumgesetz, der seinerzeit schwer umstritten war – ich kann mich daran erinnern –, das Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Objekten, die keine Anschlussförderung erhalten haben –, wird ersatzlos aufgehoben. Hierdurch wird nunmehr bei einem Grundstücksverkauf oder wirtschaftlichem Eigentumsübergang kein vorzeitiges Ende dieser Eigenschaft herbeigeführt. Die Wohnungen bleiben also Sozialwohnungen auch im rechtlichen Sinne mit Belegungsrechten und künftigen Mietzuschussregelungen. Das betrifft immerhin noch rund 18 000 Wohnungen. Deshalb ist dieser Schritt längst überfällig.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Bettina Domer (SPD) und Iris Spranger (SPD)]

Dieses Vorschaltgesetz ist noch nicht der abschließende, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nach hoffentlich zügiger Beratung im Abgeordnetenhaus und baldigem Inkrafttreten stellt es sicher, dass die Mieten im sozialen Wohnungsbau gerade für diejenigen wieder bezahlbar sind, die es am dringendsten brauchen, dass der Bindungswegfall von 18 000 Wohnungen ohne Anschlussförderung gestoppt und zugleich überhöhten Mietforderungen ein Riegel vorgeschoben wird und dass die Rechte von Sozialmieterinnen und Sozialmietern endlich verbessert werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

(Senatorin Katrin Lompscher)

Vielen Dank, Frau Senatorin! – In der Beratung beginnt jetzt die Fraktion Die Linke. Für Die Linke hat der Abgeordnete Dr. Nelken das Wort. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Die Senatorin hat im Prinzip das Gesetz mit der Einbringung schon erläutert. Insofern brauche ich inhaltlich nichts mehr dazu auszuführen. Wir haben im Ausschuss noch Gelegenheit, uns damit zu befassen. Vielleicht ist mir dadurch etwas Zeit gegeben, ein bisschen weiter auszuholen, was die Einordnung dieses Gesetzes betrifft.

Der soziale Wohnungsbau alter Westberliner Machart ist eigentlich eine Dauerbaustelle, um nicht zu sagen, eine unendliche Leidensgeschichte der Berliner Politik. Diejenigen, die dem Hause schon länger angehören, haben schon viel miterlebt. Zu den Meilensteinen der letzten 20 Jahre gehört die komplette Einstellung des sozialen Wohnungsbaus unter der schwarz-roten Koalition 1997, der Wegfall der Anschlussförderung nach der 15-jährigen Grundförderung 2003 unter Rot-Rot. Dann gab es in den Jahren danach zahlreiche sogenannte Mietenkonzepte, mit denen kurzatmig die Mietenanstiege wegsubventioniert wurden, ohne dass das eigentliche Grundproblem gelöst wurde.

Im Kontext der allgemeinen Wohnungsmarktentwicklung wurden die Probleme immer drängender, und so hat dann der rot-rote Senat 2011 das Wohnraumgesetz beschlossen, das wir jetzt wieder ändern, weil offensichtlich eine Reihe von Regelungen dieses Gesetzes auf lange Sicht nicht tauglich waren. Unter dem Eindruck des Mietenvolksentscheids ist in der letzten Legislaturperiode das Wohnraumversorgungsgesetz beschlossen worden. Es wurde eine Expertenkommission eingesetzt, weil man schon wusste, dass auch dieses Wohnraumversorgungsgesetz nicht die Probleme der Sozialwohnungen lösen kann. Die jetzige rot-rot-grüne Regierung – das ist gerade dargestellt worden – will endlich die große Reform des sozialen Wohnungsbaus schaffen, die grundsätzlich die Probleme löst. Insofern ist es ein sehr ambitioniertes Projekt, und was heute vom Senat eingebracht worden ist, ist das sogenannte Vorschaltgesetz, das einige dringende Maßnahmen realisiert. Ich sage jetzt zu den einzelnen Maßnahmen nichts mehr, denn das würde nur die Ausführungen von Senatorin Lompscher doppeln.

Diese vier Gesetzesänderungen, die der Inhalt dieses Gesetzes sind, sind eigentlich vorgezogene Sofortmaßnahmen zum Schutz der Sozialmieterinnen und Sozialmieter. Frau Lompscher hat es am Schluss noch einmal dargelegt. Sie schützen diejenigen, die am dringendsten diesen Schutz brauchen. Die Lösung der Grundprobleme im sozialen Wohnungsbau ist das nicht. Diese Lösung steht noch aus, und zwar müssen wir sie in absehbarer

Zeit bringen. Wie dringend diese Sofortmaßnahmen waren, ist hier auch schon anhand der nachholenden Mieterhöhungen dargelegt worden. Wir haben in den letzten zwei Jahren einiges erlebt, bzw. die Mieterinnen und Mieter durften einiges erleben. Jenseits der doch etwas absurden jährlichen Mieterhöhung wurden sie mit anderen Mieterhöhungen überzogen. Auch die Umstellung der Kappung der Begrenzung der Mietbelastung von Haushalten mit geringem Einkommen auf die Gesamtmiete ist eine solche wichtige Schutzmaßnahme angesichts dessen, dass die Sozialmieterinnen und Sozialmieter in manchen Förderobjekten extrem hohe warme Betriebskosten haben, gegen die sie kaum etwas machen können, weil diese zum Teil aus maroden und veralteten Anlagentechniken oder sogar aus fragwürdigen Wärmelieferungsverträgen resultieren. Natürlich kann das nicht bedeuten, dass die öffentliche Hand überhöhte Betriebskosten von Sozialwohnungen hinnimmt. Das wird der Fördergeber mit dem Fördernehmer auszumachen haben. Das kann nicht auf dem Rücken der Sozialmieterinnen und Sozialmieter, die ohnehin meistens ohnmächtig sind, und ihren schmalen Haushaltskassen ausgetragen werden.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Es ist also eine vorübergehende und keine grundsätzliche Lösung. Die haben wir dann noch in dem folgenden Gesetz zu erbringen. Insofern ist ein erster Schritt gemacht, und wir sind gut beraten, uns bei der kommenden Beratung der grundsätzlichen Reform gut zu überlegen, wie wir da herangehen, damit nicht in der nächsten Legislaturperiode hier wieder Abgeordnete sitzen und sich sagen: Was haben denn die in der 18. Legislaturperiode bloß an dem sozialen Wohnungsbau herumgeschustert und nur Mist angerichtet? –, was wir jetzt oft über unsere Vorgänger sagen müssen. Also, liebe Kollegen: Lasst uns ein sinnvolles Gesetz machen!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Bettina Domer (SPD) und Iris Spranger (SPD)]

Vielen Dank! – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Abgeordnete Herr Gräff das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an Herrn Dr. Nelken anschließen. Ich glaube in der Tat auch, dass es ein sehr ambitioniertes Projekt ist, das Sie sich vorgenommen haben. Ich bin insofern der Senatorin sehr dankbar, dass sie heute deutlich gemacht hat, dass es wirklich nur ein Vorschaltgesetz ist und der wichtigere Teil dann noch kommt. Bis zu Ihrer Rede bin ich mir dessen nicht sicher gewesen bei den Änderungen, die Sie vorgeschlagen haben. Wir sehen das als CDU-Fraktion auch so, dass das der wichtigere Teil ist. Eine der

spannendsten Fragen dabei ist, wenn man sich anschaut, wie die Ausschöpfung der Mittel in den letzten Jahren gewesen ist, wie viele Anspruchsberechtigte es gibt und inwiefern die Fördermöglichkeiten, die Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Ich glaube, damit ist eine Herausforderung verbunden, die man dann bei der eigentlichen Gesetzesänderung insbesondere beachten sollte. Das ist ganz wichtig. Deshalb werden wir uns die Ausführungen der Senatsverwaltung und der Koalitionsfraktionen im Ausschuss sehr genau ansehen und anhören. Vielleicht kann die Senatorin dann schon einen kleinen Ausblick darauf geben, wie der Zeithorizont zur Erarbeitung der eigentlichen Änderung des Gesetzes aussieht. Diese Frage ist aus unserer Sicht sehr spannend, und wir werden uns aufgrund dessen zum sogenannten Vorschaltgesetz entsprechend verhalten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Für die Fraktion der SPD hat jetzt die Abgeordnete Frau Spranger das Wort. – Bitte schön!

Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Lompscher hat in ihrem Eingangsstatement bereits ausgeführt, dass wir mit der Stadtgesellschaft natürlich im Vorgriff – nachdem wir im Koalitionsvertrag sehr klar ausgewiesen haben, wie wir diese Schritte vornehmen wollen, also mit Vorschaltgesetz als erstem Schritt und dann mit dem eigentlichen Gesetz – schon lange vorher gesprochen haben. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal ein großes Lob an die Expertenkommission aussprechen, die sich über einen sehr langen Zeitraum für uns dort gemeinsam hingesetzt und Lösungsvorschläge erarbeitet hat, auf die ich persönlich sehr gern zurückgreife. Sehr, sehr herzlicher Dank noch einmal an die Expertenkommission!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Ich habe es schon gesagt: Das Vorschaltgesetz ist der erste Schritt. Wir müssen einfach davon ausgehen, dass sich das wohnungspolitische Ziel natürlich daran orientiert, ein Leitbild einer sozialen Gerechtigkeit und Ausgewogenheit für bezahlbaren Wohnraum in der Stadt darzustellen – gerade auch für Mieterinnen und Mieter in den Sozialwohnungen.

Wie viele Menschen neu nach Berlin gekommen sind, wissen Sie. Wir haben es hier schon sehr oft miteinander besprochen. Es ist toll, zieht aber auch Probleme nach sich, verschärft gerade in Haushalten mit einkommensschwächeren Personen die Situation. Deshalb werden auch dieses Vorschaltgesetz und das eigentliche Gesetz mit Herzblut in der Gesellschaft erwartet. Wir müssen

nicht nur diesen Vorgriff, sondern auch das eigentliche Gesetz ordentlich miteinander verhandeln.

Lassen Sie mich drei Punkte, auch wenn Frau Lompscher sie schon benannt hat, noch einmal hier darlegen, weil sie mir persönlich sehr wichtig sind. Das ist zum einen: Rückwirkende Mieterhöhung zulasten der Mieterinnen und Mieter sollen unzulässig sein. Dadurch beenden wir die Schlechterstellung von Mieterinnen und Mietern in Sozialwohnungen und gleichen die Regelungen aus, die im Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben sind. Wir glauben, dass diese Regelung keinen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsgrundrecht darstellt. Wir wissen natürlich, dass dort rechtlich Angriffe geschehen werden, aber wir glauben, dass das durchaus möglich ist.

Zum Zweiten: Mit der Streichung von § 5 verhindern wir, dass im Falle eines Eigentumübergangs von Sozialwohnungen ohne Anschlussförderung die Eigenschaft als öffentlich gefördert sofort entfällt und damit natürlich die Belegungsbindung länger bestehen bleibt.

Der dritte Punkt: Für berechtigte Haushalte wird die Berechnungsgrundlage – auch das ist sehr wichtig – des Mietzuschusses von jetzt nettokalt auf bruttowarm umgestellt. Das soll sicherstellen, dass die konkrete Mietbelastung für Haushalte mit besonders niedrigen Einkommen tragbar bleibt und einem Verdrängungsprozess entgegengewirkt wird.

In den anstehenden Ausschussberatungen werden wir – gerade deshalb habe ich diesen dritten Punkt explizit benannt – zu klären haben, wie verhindert werden kann, dass ein mögliches unangemessenes Verbrauchsverhalten von Mieterinnen und Mietern etwa durch verschwenderischen Umgang mit Heiz- und Wasserenergie nicht auch noch belohnt wird. Deshalb muss es in jedem Fall bei einem sogenannten Antragsverfahren bleiben, das heißt, berechtigte Haushalte, die einen Mietzuschuss erhalten wollen, müssen einen Antrag stellen.

Herzlichen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit! Ich denke, wir haben ein sehr gutes Vorschaltgesetz eingebracht. Ich freue mich auf die Diskussionen und Vorschläge im Ausschuss. – Danke schön!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Laatsch das Wort. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte als Vorbemerkung vorwegschicken, dass der Begriff

(Christian Gräff)

„Zivilgesellschaft“ in der Vergangenheit einen sehr guten Klang bei mir hatte. Das ändert sich, je weiter links derjenige steht, der diesen Begriff gebraucht. Es ist nämlich zu erkennen, dass die, die damit gemeint sind, meist anonymisierte Gruppen sind, die mit allen Mitteln bereit sind, ihre Interessen durchzusetzen. Es handelt sich dabei um Partikularinteressen, nicht um Interessen der allgemeinen Gesellschaft.

[Katrin Schmidberger (GRÜNE): Quatsch!]

Grundsätzlich gilt: Rückwirkende Änderungen an gesetzlichen Grundlagen widersprechen dem Rechtsverständnis der Bürger. Dieses Rechtsverständnis muss der Bürger zwingend haben, um dem Staat, seinen handelnden Organen und der Politik Vertrauen schenken zu können. Wo kommen wir hin, wenn nach dem Motto verfahren wird: Was kümmert mich mein Gesetz von gestern?

[Beifall bei der AfD]

In Ihrem Änderungsantrag wollen Sie mit Paragraf 1a nachträglich ein rückwirkendes Mieterhöhungsverbot einbringen. Das wäre grundsätzlich in Ordnung, wenn es in die Zukunft gerichtet wäre.

[Katrin Schmidberger (GRÜNE): Ist es auch!]

Ist es aber nicht, da es für den Vermieter zum Zeitpunkt der Wohnraumerstellung nicht vorhersehbar war und jetzt einen Nachteil darstellt. Gleiches gilt für die Änderung von Paragraf 5, bei dem Sie versuchen, der vorzeitigen Beendigung des Status „öffentlich gefördert“ den Bestandsschutz zu nehmen. Im einzufügenden Paragrafen 1b versuchen Sie, Bundesrecht nach § 4 Berechnungsverordnung auszuhebeln. So geht es munter weiter mit der Rechtsbeugung.