Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Februar 2017 zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen zu dem Aktenzeichen 14 Sa 1038/16 inzwischen Revision eingelegt im Hinblick darauf, dass die Revisionsfrist dafür wohl am 11. Mai 2017 abgelaufen sein dürfte?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Begründung des Urteils liegt jetzt vor. Wir werten diese im Moment aus. Wir haben noch keine Revision eingelegt. Wir werden das von der Begründung abhängig machen. Grundsätzlich möchte ich an der Stelle noch einmal deutlich machen, dass die Schulen insgesamt sowie die Schulleiterverbände – ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit dem Zusammenschluss der Grundschulleitungen – deutlich machen, dass sie es wichtig finden, dass das Neutralitätsgesetz weiter Bestand hat. Es stellt einen wichtigen Punkt in der neutralen Arbeit in unseren Schulen dar, dass eben Schülerinnen und Schüler in einem neutralen Raum lernen und auch bewertet werden können.
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Habe ich Sie dahin gehend richtig verstanden, dass der Senat in Gänze zu dem Berliner Neutralitätsgesetz steht und dieses entweder in der gerichtlichen Auseinandersetzung oder in einer etwa notwendigen parlamentarischen Behandlung verteidigen wird? Die Frage erklärt sich vor dem Hintergrund der doch deutlich unterschiedlichen Töne, die man von der Senatsbank dazu vernehmen muss.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das Neutralitätsgesetz hat Bestand. Meine Position ist deutlich an vielen Stellen, auch in der Öffentlichkeit, schon angesprochen worden. Dass es die eine oder andere Diskussion gibt, haben Sie mitbekommen. Das Neutralitätsgesetz hat Bestand. Es hat
eine positive Wirkung im Rahmen unserer Bildungseinrichtungen. Diese Meinung werde ich auch weiter vertreten. Wir werten gerade die Begründung des Urteils aus. Es geht hier um ein Urteil des Arbeitsgerichts, weil es einen Fehler im Rahmen einer Bewerbung gegeben hat. Damit werden wir uns auseinandersetzen. Dann werden wir vonseiten der Bildungsverwaltung eine Entscheidung treffen, wie wir mit dem Urteil umgehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat, wie die Senatsverwaltung für Soziales sicherstellt, dass die Leistungsberechtigten, die aufgrund der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg nur noch bis Ende März 2017 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten haben und in der Suchthilfegemeinschaft Stiftung Synanon im Bezirk Lichtenberg wohnen und leben, zeitnah existenzsichernde Leistungen erhalten?
Vielen Dank! – Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es sich bei der Stiftung Synanon um eine stationäre Einrichtung handelt. Es gibt keine Leistungen nach dem SGB II, wie es in der Vergangenheit war. Diese Frage war aber auch seit 2013 strittig.
Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Es hat eben zur Folge, dass die Leistungen nach dem SGB II nicht mehr gezahlt werden. Es gibt aber Leistungen nach dem SGB XII, also der Sozialhilfe. Strittig ist jetzt weiterhin, welche Sozialhilfeträger diese Leistungen zu erbringen haben, ob es Berlin ist, das Sozialamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts und so weiter. Es richtet sich danach, ob Synanon als ambulante oder stationäre Einrichtung angesehen wird.
Der Senat wird jetzt dafür Sorge tragen, dass die Betroffenen zeitnah ihre existenzsichernden Leistungen erhalten und dieser Konflikt nicht auf deren Rücken ausgetragen wird. Darüber hinaus soll wegen der Frage der Zuständigkeit auch nicht die Existenz von Synanon als
Einrichtung und ihre wirklich sinnvolle Arbeit für die Suchtmittelabhängigen gefährdet werden. Dieses Ziel werden wir nur erreichen, wenn sich alle daran Beteiligten auch zusammensetzen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Dabei ist insbesondere auch der Bezirk Lichtenberg wichtig, weil sich dort auch Synanon befindet und dort die Leistungen erbracht werden.
Die Senatsverwaltung für Soziales ist im Moment einerseits mit dem Bezirk Lichtenberg, aber auch mit der Senatsverwaltung für Finanzen und mit der Stiftung Synanon im Gespräch, um eine schnelle Leistungsgewährung für die Betroffenen zu gewährleisten und auch sicherzustellen. Wir müssen jetzt schauen, wie diese Gespräche ausgehen. Wir sind auf einem guten Weg und hoffen, schnell eine Lösung zu finden.
Danke schön! – Frau Kollegin, wollen Sie eine Nachfrage stellen? – Das ist nicht der Fall. Weitere Fragen haben wir auch nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die umfassende Auslagerung der Medienbeschaffung an der Zentral- und Landesbibliothek? Ist dies unter anderem eine Folge der Vakanz der fachbibliothekarischen Leitung seit nunmehr fünf Jahren? – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Bangert! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Inwieweit die Vakanz der bibliothekarischen Leitung in der Einrichtung Auswirkungen auf diesen Prozess hat, vermag ich nicht abschließend zu sagen. Ich kann zum Prozess selbst zumindest sagen, dass derzeit im Stiftungsrat und auch in der ZLB eine Diskussion dazu geführt wird, wie die ZLB zukünftig ausgerichtet werden soll. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass sich das Bild und der Anspruch an öffentliche Bibliotheken in den vergangenen Jahren in verschiedener Hinsicht gewandelt haben. Sie sind nicht mehr einfach nur Bücherentleihstationen, sondern stehen heute auch unter dem Eindruck des technischen Wandels im Zeitalter der Digitalisierung vor ganz neuen Aufgaben.
Die Frage, wie kulturelle Einrichtungen für Medienbereitstellung im digitalen Zeitalter aussehen sollen, welche neuen Aufgaben auf sie zukommen und welche anderen Aufgaben sich möglicherweise verändern, weil mit Digitalisierung und Netzwerkstrukturen heute andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, werden in der ZLB schon länger diskutiert.
Es ist in einem ersten Schritt schon mal begonnen worden, Teile der Medienbeschaffung in dem Sinn auszulagern, dass man mit dem ekz ein Unternehmen, das ursprünglich einmal ein kommunal gegründetes Unternehmen war, beauftragt hat, einen Teil der Bestände für die ZLB zu erwerben, und zwar solche Art von Beständen, die sowieso in jeder Bibliothek per se immer vorrätig sein müssen, Wörterbücher und so weiter, um damit Lektorinnen und Lektoren für andere Arbeiten, die zielgenaue Auswahl der Medien zu entlasten, die jetzt spezifisch für die ZLB, spezifisch für den Berliner Bestand, erworben werden sollen.
In dem Zusammenhang hat es auch Kommunikationsdefizite in der ZLB gegeben. Es sind durchaus auch im Rahmen der ersten Phase – es liegt schon einige Zeit zurück – Fehlsteuerungen aufgetreten, weshalb man diskutiert hat, wie jetzt in eine neue Phase eingetreten werden kann und soll. Herr Wöhlert, der Staatssekretär und Stiftungsratsvorsitzende hat sich in den vergangenen Wochen intensiv in die Diskussion eingeschaltet, um mit den Beteiligten, mit den Lektorinnen und Lektoren, mit den Fachleuten im Unternehmen darüber zu reden, was jetzt die vernünftige und richtige Lösung ist. Dahinter steht auch, dass wir versuchen wollen, Arbeitskapazitäten für den Publikumsverkehr, für die unmittelbare Betreuung der Leserinnen und Leser zu gewinnen, denn sie sind diejenigen, um die es da geht.
Die Frage, wie die ZLB als zentrale Bibliothekseinrichtung des Landes ausgerichtet werden kann, ist die Diskussion, die derzeit geführt wird. Die Debatten sind noch nicht beendet. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass wir versuchen, den Sachverstand der verschiedenen Beteiligten im Unternehmen einzubeziehen. Wichtig ist für uns auch, dass wir Mechanismen der permanenten Kontrolle und Evaluierung einführen, um auch zu schauen, wo etwas schiefläuft und wo die Dinge gut laufen, an welchen Stellen ausgebaut werden muss und an welchen Stellen Entscheidungen auch revidiert werden müssen.
Weil Sie mich an dieser Stelle schon fragen: Ein Sozial- und Stellenabbau, wie in der öffentlichen Debatte zum Teil diskutiert worden ist, ist hier mit Sicherheit nicht das Thema. Diejenigen, die mit solchen Parolen derzeit die Debatte führen, führen sie an der falschen Stelle. Das hat auch eine denunziatorische Dimension. Das muss ich an dieser Stelle zurückweisen. Man kann über alles diskutieren, aber man sollte dann anhand der realen Verhältnisse
Sie wollten es nicht wissen, aber Frau Bangert wollte es wissen, und ich denke, darauf hat sie als Abgeordnete auch einen Anspruch. – Ich wünschte mir natürlich auch, dass wir nicht nur über das diskutieren, was in der ZLB passiert, sondern vielleicht irgendwann auch mal über die äußere Hülle. Ich weiß, das kostet viel Geld, und mit Bauvorhaben hat das Parlament und haben die Berlinerinnen und Berliner nicht nur gute Erfahrungen gemacht, aber ich möchte zumindest dafür werben, dass wir den gemeinsamen Standort unserer Zentral- und Landesbibliothek auch in den kommenden Jahren nicht ganz aus dem Auge verlieren. Und das ist natürlich nicht zuletzt eine Frage, die Sie als Parlamentsmitglieder zu entscheiden haben.
Vielen Dank! – Herr Kultursenator Dr. Lederer! Die Bibliothek in Steglitz-Zehlendorf wirbt explizit in ihrem Profil damit, dass sie ihre Medienbeschaffung fast ausschließlich über den regionalen Buchhandel durchführt. Welche Auswirkungen hat eine Auslagerung der Medienbeschaffung bei der Zentral- und Landesbibliothek – da nimmt die Medienbeschaffung einen viel größeren Umfang ein – auf den Buchhandel in Berlin?
Ich hoffe, keine negativen. Ich habe es vorhin schon gesagt: Der erste Schritt dieses Prozesses wurde in der Vergangenheit gegangen, und jetzt geht es darum, diesen Prozess neu zu justieren. Es geht explizit nicht darum, die Medienbeschaffung komplett auszulagern, sondern es geht explizit darum, auch auf regionale Besonderheiten – Lektorinnen und Lektoren mit zeitlichen Freiräumen zu versehen – zu reagieren. Und das sind natürlich Medien, die werden hier in Berlin beschafft.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Weil Sie erfreulicherweise das Thema Neubau der ZLB angesprochen haben: Wann ist denn mit der Vorlage der Prüfergebnisse zu rechnen, was die mögliche Standortentscheidung angeht?
Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung – an deren Verhandlungen Sie beteiligt waren, lieber Herr Abgeordneter Wesener – darauf verständigt, dass wir die Standortsuche in partizipativen Prozessen organisieren wollen. Derzeit sind zwei Standorte in der Debatte, das wissen Sie. Das ist der Standort der Amerika-Gedenk-Bibliothek in Kreuzberg, und dann wird darüber nachgedacht, inwieweit in der Nähe des Humboldt-Forums, im Zentrum, am Alexanderplatz, diese Neuerrichtung stattfinden kann.
Wir sind derzeit mit der Schwierigkeit gesegnet, dass Investitionsmittel, die man zweifelsohne braucht, wenn man ein solches Bauvorhaben stemmen will, nicht in Aussicht stehen. Insofern sage ich: Wir werden diesen Prozess jetzt ohne Druck tatsächlich organisieren. Wir werden noch mal das Für und Wider der Standorte diskutieren, und wir werden dann auch eine Möglichkeit finden müssen, die von der Koalitionsvereinbarung und auch von den Richtlinien der Regierungspolitik, glaube ich, geforderte Partizipation sicherzustellen. An deren Ende dann steht eine Standortentscheidung. Und wenn wir dann noch das Geld bekommen – worüber wir alle sehr glücklich wären –, dann können wir irgendwann auch mit dem Bauen anfangen. Irgendwann ist sie dann vielleicht auch mal fertig. Dringend nötig wäre sie.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! ich frage den Senat zu folgendem Sachverhalt: Der Regierende Bürgermeister hat in der Sitzung dieses Abgeordnetenhauses am 24. November letzten Jahres auf die Frage nach seiner Kenntnis von einem staatsanwaltlichen Ermittlungs
verfahren gegen den Chef der Senatskanzlei, Staatssekretär Böhning, laut Protokoll, Seite 41, geantwortet – ich zitiere –: