Insofern ist das nicht im Verantwortungsbereich der Sozialverwaltung. Ich weiß, dass das ziemlich obskur klingt, es wahrscheinlich auch ist. Dafür gibt es auch gute Gründe, warum das so ist. Diese Frage, die Sie eben angesprochen haben, müsste jetzt im Rahmen der weiteren Gespräche mit der BVG und auch im Rahmen der Haushaltsberatungen geklärt werden. Das ist ja auch eine Ausgabe aus dem Landeshaushalt, die damit verbunden ist. Dabei müsste auch berücksichtigt werden, was Senator Geisel angesprochen hat: dass die Gebühren für den öffentlichen Personennahverkehr auch mit einem besseren Angebot für alle teurer geworden sind – für jene mit einem kleinen Einkommen genauso wie für jene mit einem größeren Einkommen – und dass in den Regelsätzen für Sozialhilfe oder die Grundsicherung beispielsweise Bestandteile für den öffentlichen Personennahverkehr enthalten sind, die auch angewachsen sind. Insofern wären beide Fragen dabei zu berücksichtigen, und man kann das im Rahmen der Haushaltsdebatte sicherlich diskutieren.
Den Kollegen Lux stört der lange Vortrag. Deswegen beende ich ihn jetzt auch, um deutlich zu machen: Es sind zwei kommunizierende Fragestellungen, die dabei mit zu beachten sind, und die müssten im Haushaltsverfahren noch besprochen werden. Denn im Haushaltsplanaufs
Genau, kurze Frage! – Herr Geisel! Wie haben die Vertreter des Gesellschafters Land Berlin im Aufsichtsrat des VBB zu dieser Entscheidung abgestimmt? Gab es vorher eine Verständigung innerhalb des Senats über das Abstimmungsverhalten dieser zwei Mitglieder des Aufsichtsrats des VBB?
Frau Matuschek! Ich habe hier in der Fragestunde bei der letzten Plenarsitzung deutlich gemacht, dass es dazu eine Abstimmung gab, und habe auch meine Position dazu dargestellt.
Wohnraumrückgewinnungsprogramm: Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen rückgewinnen und verfügbar machen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden wohl auch in der weiteren Tagesordnung über Flüchtlingspolitik reden müssen. Flüchtlinge kommen weiter nach Deutschland, und es ist gut, dass Kanzlerin Merkel gestern unmissverständlich klargestellt hat, dass Deutsch
Aber nicht nur deshalb brauchen wir schnell viele Wohnungen für Menschen mit wenig Geld. Angesichts der Wohnungsnot hält es die Linksfraktion für dringend erforderlich, bestehenden, aber anders oder gar nicht genutzten Wohnraum für Wohnzwecke zurückzugewinnen. Senat und Bezirke müssen dafür alle Anstrengungen unternehmen. Die geplanten Modulbauten mit 15 000 Wohnungen werden nicht so schnell kommen wie der Winter. Der Bestand ist der einzige Wohnraum, der uns schnell zur Verfügung steht.
Die meisten Flüchtlinge leben derzeit unter langfristig untragbaren Bedingungen in Massenunterkünften. Gleichzeitig stehen in Berlin Wohnungen leer, werden illegal als Ferienwohnungen genutzt oder sollen abgerissen werden. Manche Bundesbauten, wie das Haus der Statistik am Alexanderplatz stehen seit Jahrzehnten leer. Es wird munter spekuliert, es werden äußerst lukrative Geschäfte gemacht, und das wollen wir ändern, deshalb unsere Anträge.
Darin fordern wir die Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen zur Anmietung von Wohnraum durch die Kommunen zur Beschlagnahmung schnell zu klären und ggf. neu zu schaffen. Herr Czaja hat es bereits ein wenig ausgeführt: Nach Ordnungsrecht müssen Behörden zur Gefahrenabwehr eingreifen. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit können freie und fürs Wohnen geeignete Räume auch gegen den Willen der Eigentümer beschlagnahmt werden. Die Behörde muss jedoch ihre eigenen Kapazitäten rechtzeitig – „rechtzeitig“ ist ein wichtiges Wort in diesem Zusammenhang – und umfassend erweitern, wenn sich abzeichnet, dass der zur Verfügung stehende Raum zur Unterbringung weiterer Menschen nicht ausreicht. Die Inanspruchnahme Dritter, also der Eigentümer, ist das letzte zur Verfügung stehende Mittel, so die Rechtsprechung. Zudem ist es keine Dauerlösung, denn die Kommunen müssen so schnell wie möglich Alternativen finden. Die Städte dürfen zu dieser Ultima Ratio nur greifen, wenn sie zuvor alles ihnen Mögliche getan haben, um die nötigen Unterkünfte auf anderem Weg zu beschaffen, das heißt: Senat und Bezirke müssen ihre Hausaufgaben machen.
Die Bezirke benötigen für die Anmietung Budget und Personal. Aus ihrem Globalhaushalt können sie das nicht bestreiten. Häufig lassen sich leer stehende Wohnungen und Häuser mit geringem Aufwand herrichten. Diesen Aufwand muss notfalls auch ein Bezirk oder die Unterbringungsstelle zügig erbringen können. Auch das geht nicht ohne zusätzliche Ressourcen. Die Bezirke müssen selbst Leerstand beobachten – gern auch unter Nutzung
des Leerstandmelders – und aktiv beseitigen. Auch dafür brauchen sie Personal. Der Senat muss unterstützend und steuernd auf gesamtstädtischer Ebene handeln. Er hat es seinerzeit abgelehnt, im Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung die Fristen von genehmigungsfreiem Leerstand von sechs auf drei Monate zu reduzieren, Bestandsschutz zu verkürzen, Ausnahmetatbestände stärker zu reglementieren oder einen Treuhänder für die Rückgewinnung von Wohnungen vorzusehen. All das hatte die Opposition schon bei der Gesetzesdebatte 2014 gefordert, aber noch immer blockiert der Senat hier. Das Zweckentfremdungsverbot ist bis heute zahnlos.
Wohnungsabriss wird genauso wenig wie Leerstand erfasst, geschweige denn kontinuierlich beobachtet. Mindestens 319 Wohnungen sind allein 2014 abgerissen worden, und es geht weiter, wie wir eben gehört haben. Mit Zustimmung des Senats werden in der Wilhelmstraße Wohnungen zugunsten eines Luxusprojekts abgerissen und das trotz individueller Vereinbarung und der Beteuerung des Senats, preiswerten Wohnraum schaffen und erhalten zu wollen. Wer soll denn das glauben?
Abbau von Leerstand ist im Übrigen auch eine Aufgabe des Landes selbst. Bei den städtischen Wohnungsunternehmen stehen rund 6 000 Wohnungen leer, zumeist sanierungsbedingt. Es muss hinterfragt werden, ob an der bisherigen Modernisierungsstrategie überhaupt noch sinnvoll festgehalten werden kann. Erschreckend sind nicht nur die Miethöhen nach Modernisierung, erschreckend ist auch die Dauer des Leerstands, Schlusslicht GESOBAU bringt es auf 20, Stadt und Land immerhin noch auf knapp 15 Monate. Die bestehende Kooperationsvereinbarung Wohnungen für Flüchtlinge ist mit gerade einmal 275 Wohnungen aus der Zeit gefallen. Sie ist mit deutlich erhöhten Kontingenten erneut abzuschließen und auch zu kontrollieren.
Wir fordern außerdem, die berlinovo als quasi siebtes städtisches Wohnungsunternehmen endlich ins Boot zu holen. Sie soll per Vereinbarung direkt an die Bezirke oder an die Unterbringungsstelle vermieten und nicht an windige Geschäftemacher, die dann das Zehnfache kassieren. Selbstverständlich muss der gesamte Wohnungsmarkt, nicht nur der städtische und der soziale Wohnungsbau, aktiviert werden. Deswegen ist es unerlässlich, auch die großen privaten Akteure wie Deutsche Wohnen und Vonovia, früher einmal Deutsche Annington, in die Strategie verbindlich einzubeziehen. – Alles in allem: viel zu tun. Aber wir schaffen das!
Vielen Dank, Frau Kollegin Lompscher! – Für die SPDFraktion spricht jetzt Kollege Dr. Arndt. – Bitte sehr, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lompscher! „Wir schaffen das!“, davon bin ich auch überzeugt. Aber: Es wird herbstlich in Deutschland, nicht nur meteorologisch, sondern auch im politischen Ton. Nach einem sehr warmen Sommer, begleitet von einer Willkommenskultur von unten, werden die Töne weniger herzlich angesichts der wachsenden Anzahl von Flüchtlingen. Manche reden schon von Notwehrsituationen oder von gesellschaftlichen Belastungsgrenzen. Derartige politische Verbalaktionen lösen Ängste aus. Ängste sind aber die Wurzel von Unvernunft und führen politisch in die Irre. In diesem Sinne gehört für mich auch der Antrag über ein Wohnraumrückgewinnungsprogramm – was für ein fürchterliches Wort, da ist marketingmäßig etwas aufzufrischen – in die Kategorie Notwehr und ist gegenwärtig nicht verhältnismäßig und deshalb nicht sehr glücklich. Ihr Antrag führt nicht zur Lösung der Wohnungsproblematik, sondern nur zum Aufbau einer Bezirksbürokratie. Ich nenne nur die Aufstockung des Personals in den Bezirken aufgrund der Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Bezug auf Ferienwohnungen und im Hinblick auf Planungen. Dafür ist jeweils viel Personal eingestellt worden und wer sich anguckt, was dabei herausgekommen ist, stellt fest: leider zu wenig.
Ihr Antrag ist eher taktisch motiviert, gut gemeint, und knüpft an die Initiativen einiger Bundesländer an, die per Gesetz eine zeitlich befristete Zwangsvermietung leer stehender Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen prüfen. Dies führte aber nicht nur zu eitel Jubel, sondern auch zu intensiven Irritationen in der Bevölkerung. Rechtsradikale machen damit widerliche Propaganda. In Dresden tauchte ein gefälschtes Flugblatt auf. Wer mit den Ängsten der Menschen spekuliert, befördert eine Zersplitterung der Zivilgesellschaft und eine abnehmende Aufnahmebereitschaft. Hier zeigt sich: Nicht alles, was rechtlich machbar ist, ist in einer aufgewühlten Situation auch politisch klug.
Aber in der Tat, die Stadt hat ihren Auftrag. Die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet uns dazu, Asylsuchenden schnell eine menschenwürdige Unterkunft bereitzustellen. Auch das Grundgesetz – der Senator hat es ausgeführt – legt uns die Pflicht auf, Leib, Leben und Würde des Menschen zu schützen. Damit Flüchtlinge nicht nur in der kalten Jahreszeit nicht obdachlos werden, muss in der Tat für eine Unterkunft gesorgt werden.
Vieles, was im Antrag als Vorschläge steht, wird bereits vom Senat praktiziert. Wie der Tagespresse zu entnehmen war, wird in Berlin intensiv geprüft, ob die Stadt Flüchtlinge in Wohnungen unterbringen kann, die aus Spekulationsgründen leer stehen.
In Kreuzberg scheint es mit den dortigen Eigentümern zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Gleiches könnte für Unterkünfte gelten, die als Ferienwohnungen genutzt werden. Zudem sollen Geflüchtete auch in leer stehende Gewerbeimmobilien einziehen. Das Hochhaus einer Bank in der Bundesallee ist demzufolge beschlagnahmt worden.
Beschlagnahme ist bei Nichtnutzung und Wahrung der Verhältnismäßigkeit anscheinend auch gegenwärtig möglich. Gegenwärtig brauchen wir deshalb in unserer Stadt keine neuen Gesetze, um Flüchtlinge vor der Kälte des Winters zu schützen.
Berlin wird mehr Flüchtlinge aufnehmen müssen, als einige von uns im Sommer gedacht haben. Das Tempo der Flüchtlingsbewegung ist atemberaubend. Strategien – und auch das, was ich hier jetzt sage – können morgen schon überholt sein. Die SPD-Fraktion ist aber der Überzeugung, dass der Senat pragmatische Lösungen findet, Lösungen, die im Einzelfall nicht immer optimal sein werden, aber den Anforderungen unseres Grundgesetzes genügen. Hier liegt die Aufgabe dieses Parlaments, das diese Entwicklung in den dafür zuständigen Ausschüssen begleiten muss. Viel wichtiger ist es allerdings, an das Stadtleben von morgen zu denken. Eine Stadt muss sich darüber Gedanken machen, wie sie die neuen Bürger in die Zivilgesellschaft einbetten kann. Hier liegt auch ein ganz wichtiger Auftrag für die Bezirke und die dortigen Initiativen der Willkommenskultur. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Arndt! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Schmidberger. – Bitte schön!