Michael Arndt
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute bin ich seit ca. 20 Jahren in diesem Haus tätig. In diesen 20 Jahren stand die Frage nach dem Umgang mit den Liegenschaften der Stadt weitgehend im – –
Vielen Dank, Herr Präsident! – Von diesen 20 Jahren stand mindestens zwei Drittel dieser Zeit die Frage nach dem Umgang mit den Liegenschaften der Stadt mit im Vordergrund. Schon zu Beginn des Millenniums war es aus stadtentwicklungspolitischer Sicht für mich nicht nachvollziehbar, und es war fragwürdig, dass diese Fragestellung allein unter der Konsolidierung des Haushalts beantwortet wurde. Eine Neuorientierung war dringend geboten, und das war seinerzeit, glaube ich, auch die Meinung aller Parteien hier im Hause. Denn Berlin war nicht mehr eine schrumpfende Stadt, sondern es zeigte sich ein sukzessives Wachstum zu einer Metropole ab. Die Daseinsvorsorge auch im Liegenschaftsbereich war aus meiner Sicht schon seinerzeit das Gebot der Stunde.
Mit dieser Gesetzesvorlage wird nunmehr ein weiterer institutioneller Baustein einer veränderten Liegenschaftspolitik in Berlin gelegt. Nach intensiven Diskussionen in meiner Partei und in der Fraktion – erinnern wir uns – wurde schon vor 10, 15 Jahren ein wichtiger Schritt auf einer Klausurtagung der SPD-Fraktion in Hamburg beschlossen. Er hat seinerzeit einen Impuls für eine verän
derte Politik in diesem Bereich gesetzt, weg von einer rein fiskalischen Betrachtung. Ich habe die Beiträge des damaligen Finanzsenators Sarrazin – die weitgehend mit Negation behaftet waren – noch gut im Gedächtnis. Im Anschluss an diese Klausurtagung passierte erst mal gar nichts. Business as usual war weiterhin die Maxime der verantwortlichen Verwaltung.
2010 hat das Berliner Abgeordnetenhaus schließlich die Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik mit dem Titel „Grundstücksentwicklung mit Augenmaß“ verabschiedet. Hierbei wurde der Senat aufgefordert, die Liegenschaftspolitik des Landes Berlin durch die stärkere Berücksichtigung von wirtschafts-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Zielen zu profilieren.
Dieser Beschluss fand schließlich im Jahre 2015 – also wieder fünf Jahre später – mit der Zusammenführung des Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co KG mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH seine erste wirkliche institutionelle Einbettung. Die Vermögensstruktur der beiden Gesellschaften wurde nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses an die Prämissen einer Neuorientierung der Liegenschaftspolitik angepasst. Hierzu fand eine Trennung statt zwischen jenen Grundstücken, die für die Berliner Verwaltung weiterhin betriebsnotwendig sind, jenen, die verkauft werden sollen, und solchen, die zwar nicht unmittelbar für die Verwaltungstätigkeit betriebsnotwendig sind, die aber nicht veräußert werden, sondern aus strategischen oder wirtschaftlichen Überlegungen im Eigentum des Landes verbleiben sollen. Das sind die sogenannten Halten-Grundstücke. Weiterhin bestand – und das ist bis heute nicht geklärt – ein Regelungsbedarf für Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht belastet sind.
Für die ersten beiden Kategorien existieren in Berlin bereits bewährte Organisationsformen. Die betriebsnotwendigen Immobilien sind im Sondervermögen Immobilien des Landes zusammengefasst, die zu veräußernden Grundstücke befinden sich im Vermögen des Liegenschaftsfonds. Für die sogenannten Halten-Grundstücke existieren bisher allerdings keine abschließenden Regelungen im Land Berlin. Sie sollen deshalb in einem Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin, im sogenannten SODA, zusammengefasst und verwaltet werden. Hierzu dient diese Gesetzesvorlage mit der Möglichkeit, ein Sondervermögen gemäß § 26 Landeshaushaltsordnung zu errichten. Auch der Umgang mit den Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, kann abschließend hier geregelt werden. Konkret können dem SODA zugewiesen werden: Grundstücke, die in einem Zeitraum von voraussichtlich zehn Jahren zur zukünftigen Daseinsvorsorge durch das Land benötigt werden, nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nicht veräußert, sondern aus strategischen und wirtschaftlichen Überlegungen im Eigentum des Landes Berlin verbleiben sollen, sowie Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht
(Vizepräsident Andreas Gram)
belastet sind. Darüber hinaus sollen dem SODA weitere nicht betriebsnotwendige Grundstücke zugewiesen werden. Das SODA hat auch die Aufgabe, die Verwaltung und Bewirtschaftung der ihm übertragenen Grundstücke zu übernehmen.
Ich komme zum Schluss. – Die Hinwendung des Landes Berlin zu den Erfordernissen einer modernen Stadtentwicklung, die zukunftsorientiert ist, hat bis zum Abschluss der institutionellen Sachen fast über 20 Jahre gedauert. Heute wurde viel über Lernen und Lehren gesprochen. Dies ist – jedenfalls aus meiner Sicht – nicht unbedingt das Prunkstück einer langen Geschichte, aber sie findet zumindest jetzt, nach mehreren Legislaturperioden, ihren vorläufigen Schlusspunkt. Zu lange hat dieser Prozess aus meiner Sicht gedauert, zu zögerlich ging die Senatsverwaltung diesen Komplex an, zu komplex und undurchsichtig waren damals oftmals die Interessenlagen. Das muss in anderen Bereichen zukünftig effizienter geschehen. Hierzu wünschen wir dem zu gründenden SODA viel Erfolg zum Wohle dieser Stadt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lompscher! „Wir schaffen das!“, davon bin ich auch überzeugt. Aber: Es wird herbstlich in Deutschland, nicht nur meteorologisch, sondern auch im politischen Ton. Nach einem sehr warmen Sommer, begleitet von einer Willkommenskultur von unten, werden die Töne weniger herzlich angesichts der wachsenden Anzahl von Flüchtlingen. Manche reden schon von Notwehrsituationen oder von gesellschaftlichen Belastungsgrenzen. Derartige politische Verbalaktionen lösen Ängste aus. Ängste sind aber die Wurzel von Unvernunft und führen politisch in die Irre. In diesem Sinne gehört für mich auch der Antrag über ein Wohnraumrückgewinnungsprogramm – was für ein fürchterliches Wort, da ist marketingmäßig etwas aufzufrischen – in die Kategorie Notwehr und ist gegenwärtig nicht verhältnismäßig und deshalb nicht sehr glücklich. Ihr Antrag führt nicht zur Lösung der Wohnungsproblematik, sondern nur zum Aufbau einer Bezirksbürokratie. Ich nenne nur die Aufstockung des Personals in den Bezirken aufgrund der Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Bezug auf Ferienwohnungen und im Hinblick auf Planungen. Dafür ist jeweils viel Personal eingestellt worden und wer sich anguckt, was dabei herausgekommen ist, stellt fest: leider zu wenig.
Es dauert und die Erfolge sind kaum messbar.
Ihr Antrag ist eher taktisch motiviert, gut gemeint, und knüpft an die Initiativen einiger Bundesländer an, die per Gesetz eine zeitlich befristete Zwangsvermietung leer stehender Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen prüfen. Dies führte aber nicht nur zu eitel Jubel, sondern auch zu intensiven Irritationen in der Bevölkerung. Rechtsradikale machen damit widerliche Propaganda. In Dresden tauchte ein gefälschtes Flugblatt auf. Wer mit den Ängsten der Menschen spekuliert, befördert eine Zersplitterung der Zivilgesellschaft und eine abnehmende Aufnahmebereitschaft. Hier zeigt sich: Nicht alles, was rechtlich machbar ist, ist in einer aufgewühlten Situation auch politisch klug.
Aber in der Tat, die Stadt hat ihren Auftrag. Die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet uns dazu, Asylsuchenden schnell eine menschenwürdige Unterkunft bereitzustellen. Auch das Grundgesetz – der Senator hat es ausgeführt – legt uns die Pflicht auf, Leib, Leben und Würde des Menschen zu schützen. Damit Flüchtlinge nicht nur in der kalten Jahreszeit nicht obdachlos werden, muss in der Tat für eine Unterkunft gesorgt werden.
(Katrin Lompscher)
Vieles, was im Antrag als Vorschläge steht, wird bereits vom Senat praktiziert. Wie der Tagespresse zu entnehmen war, wird in Berlin intensiv geprüft, ob die Stadt Flüchtlinge in Wohnungen unterbringen kann, die aus Spekulationsgründen leer stehen.
In Kreuzberg scheint es mit den dortigen Eigentümern zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Gleiches könnte für Unterkünfte gelten, die als Ferienwohnungen genutzt werden. Zudem sollen Geflüchtete auch in leer stehende Gewerbeimmobilien einziehen. Das Hochhaus einer Bank in der Bundesallee ist demzufolge beschlagnahmt worden.
Beschlagnahme ist bei Nichtnutzung und Wahrung der Verhältnismäßigkeit anscheinend auch gegenwärtig möglich. Gegenwärtig brauchen wir deshalb in unserer Stadt keine neuen Gesetze, um Flüchtlinge vor der Kälte des Winters zu schützen.
Berlin wird mehr Flüchtlinge aufnehmen müssen, als einige von uns im Sommer gedacht haben. Das Tempo der Flüchtlingsbewegung ist atemberaubend. Strategien – und auch das, was ich hier jetzt sage – können morgen schon überholt sein. Die SPD-Fraktion ist aber der Überzeugung, dass der Senat pragmatische Lösungen findet, Lösungen, die im Einzelfall nicht immer optimal sein werden, aber den Anforderungen unseres Grundgesetzes genügen. Hier liegt die Aufgabe dieses Parlaments, das diese Entwicklung in den dafür zuständigen Ausschüssen begleiten muss. Viel wichtiger ist es allerdings, an das Stadtleben von morgen zu denken. Eine Stadt muss sich darüber Gedanken machen, wie sie die neuen Bürger in die Zivilgesellschaft einbetten kann. Hier liegt auch ein ganz wichtiger Auftrag für die Bezirke und die dortigen Initiativen der Willkommenskultur. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde mehrfach betont: Die Liegenschaftspolitik in Berlin steht vor einer Zäsur und Neuorientierung. Die Linke, Herr Zillich, etikettiert diesen Prozess in der Großen Anfrage mit „viel Gerede und wenig Klarheit“. So der Untertitel. Dies ist mitnichten der Fall. Herr Senator Nußbaum hat in seinen Darlegungen das Konzept der transparenten Liegenschaftspolitik mehrmals deutlich gemacht. Hier wird klare Kante und Klarheit in den Prinzipien einer neuen Liegenschaftspolitik gezeigt. Das ist viel, und damit sind wir, glaube ich, auch auf einem guten Weg.
Ich war aber leise, Herr Wolf, daran hätten Sie sich mal orientieren sollen!
Es gibt nur gegenwärtige und vergangene Zukünfte. Lassen Sie mich einen Blick zurück werfen, das haben meine Vorredner auch getan. Seit 2001 hat der Liegenschaftsfonds nahezu 7 000 Immobilien für das Land Berlin für über 2 Milliarden Euro veräußert. Dieses Ergebnis hat erheblich zur Konsolidierung des Berliner Haushalts beigetragen. Mit den Flächen wurden neue Märkte für Wirtschaft und Wohnen geöffnet, Bausteine für eine bessere Zukunft der Stadt. Ohne den finanziellen Beitrag des Liegenschaftsfonds in der Vergangenheit wäre die wirtschaftliche Erholung, wären aber auch neue Projekte wie die Freistellung der Kitabeiträge nicht möglich gewesen. Es gab sicherlich auch berechtigte Kritik an der Art der Geschäftstätigkeit der Institution – als Beispiel nenne ich im Namen der SPD-Fraktion die Stichworte Transparenz bei der Vergabe und Höchstpreisverfahren. Trotzdem bleibt die positive Bilanz des Liegenschaftsfonds haften, und ich möchte mich, wie Senator Nußbaum, bei den Mitarbeitern und vor allem beim Geschäftsführer
(Steffen Zillich)
Lippmann für die bisher geleistete Arbeit für unsere Stadt bedanken.
Genossen, äh – –
Nein, da wollte ich wirklich meine lieben Parteifreunde ansprechen, mal aufmerksam zu sein! –
Eine Neuorientierung der Liegenschaftspolitik begründet sich vor allen Dingen aus dem strukturellen Wandel der Stadt. Immer mehr Menschen ziehen in die Stadt, der Wohnraum wird knapper, die räumlichen Verteilungskämpfe nehmen zu. Was nicht zunimmt, ist der Anteil des Bodens in dieser Stadt. Daher hat das Abgeordnetenhaus schon im Jahre 2010 eine Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik eingefordert, Drucksache 16/3164, deren Umsetzung in Verwaltungshandeln sich derzeit vollzieht. Die SPD-Fraktion will die Liegenschaftspolitik stärker an stadtentwicklungs-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielen orientieren sowie soziale, kulturelle, stadträumliche, ökologische und nachhaltige Ziele, aber auch arbeitspolitische Aspekte bei der Vergabe und Preisgestaltung mit berücksichtigen. Dies ist die notwendige Bedingung der Neuorientierung. Die hinreichende Bedingung ist die Aufgabe einer reinen Höchstpreisbetrachtung
in Richtung des Wertmaßstabes Stadtrendite. – Vielen Dank, Herr Schneider! –
Hier ist vom Vorrang der Verkaufsstrategie zugunsten einer strategischen Portfoliobetrachtung abzurücken, in der auch die Landesbeteiligungen mit betrachtet werden. Die schließt ausdrücklich die Übertragung landeseigener Grundstücke auf städtische Wohnungsbaugesellschaften ein. Ziel ist – und das ist, glaube ich, das Ziel aller Parteien hier im Hause – die Erstellung preiswerter Wohnungen durch städtische Gesellschaften. Das will die SPDFraktion in diesem Haus.
Gegenwärtig werden die gesetzlichen Regelungen der Landeshaushaltsordnung und des Betriebe-Gesetzes sowie die Vorgaben für den Liegenschaftsfonds angepasst. Die SPD-Fraktion in diesem Haus fordert in diesem Zusammenhang den Senat auf, die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Auflösung des gegenwärtigen Berliner Liegenschaftsfonds zu schaffen und dem Abgeordnetenhaus von Berlin nach der Sommerpause die entsprechenden Vorlagen zur Beratung und Zustimmung vorzulegen. Wir wollen, dass der Liegenschaftsfonds, ohne gesellschaftsrechtlich selbständig zu bleiben, anders orientiert wird. Ein Vorschlag ist es, die BIM in diesem
Prozess zu integrieren. Wir werden sehen, welcher Prozessergebnis erzielt werden kann.
Ich bin überzeugt, es könnte ein guter Weg werden, wir haben gute Institutionen in der Stadt, die für das Wohl der Berlinerinnen und Berliner wirken. Insbesondere die BIM verwaltet und saniert im Landesauftrag schon jetzt Immobilien und bewirtschaftet insgesamt 1 500 Gebäude mit über 4 Millionen Quadratmeter Bruttogrundfläche. Im sogenannten Mieter-Vermieter-Modell könnte das Land weiterhin Eigentümer der immobiliengebildeten Sondervermögen bleiben und wird gegenüber der Verwaltung als Vermieter repräsentiert. Das Eigenkapital der BIM betrug schon 2011 rund 1,8 Milliarden Euro, es werden 274 Millionen Euro an das Land ausgeschüttet, auch das ist ein fiskalischer Wert. Es ist ein Vorschlag; einen Weg, wie er sich realisieren lässt, wird das weitere Verfahren in diesem Hause zeigen.
Eine Neuorientierung des Liegenschaftsfonds hin zur Stadtrendite hat natürlich auch fiskalische Konsequenzen. Während im Jahr 2011 noch 152 Millionen Euro an den Landeshaushalt abgeführt wurden, senkt der Senat im Zuge der Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik die zukünftigen Einnahmeerwartungen, soweit mir das bekannt ist, auf 50 Millionen Euro ab. Der erhebliche Rückgang von zukünftigen Verkaufserlösen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das Land Berlin vier strategische Cluster im Rahmen eines Portfolios bilden wird, wie Herr Senator Nußbaum es uns erläutert hat, und nur noch Immobilien zur Veräußerung bereitgestellt werden, die auch mittel- und langfristig nicht benötigt werden. Die Stadt soll Eigentümer wertvoller Entwicklungsgrundstücke bleiben.
Damit sind wir beim zweiten Prinzip. Hierbei will die SPD-Fraktion stärker auf Erbbauverhältnisse statt Veräußerungen setzen. Die Liegenschaftspolitik wird auf strategisches Halten von knappem Grund und Boden ausgerichtet. Zum anderen können stadtverträgliche Nutzungsbindungen für die gesamte Laufzeit des Erbbauverhältnisses festgeschrieben werden, was bei einer Eigentumsübertragung rechtlich nicht möglich ist. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass gerade die BIM auch schon Erfahrungen mit der Erstellung von Erbauverträgen hat und sie bewirtschaftet und damit auch erhebliche Nettoerlöse erzielt, die der knappen Haushaltskasse zugutekommen.
Vielen meiner Fraktionskollegen, und das gilt sicherlich auch für Mitglieder anderer Fraktionen, hat dieser Prozess der Neuorientierung zu lange gedauert. Und sie haben in diesem Punkt sicherlich recht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Berlin wird der Wohnungsneubau immer mehr zu einer Erfolgsgeschichte.
In den ersten sieben Monaten wurden schon über 6 708 Wohnungen neu erstellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine erhebliche Steigerung von über 15 Prozent. So soll und muss es weitergehen!
Gestern hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über die Zukunft des Mauerparks beraten und mit Mehrheit den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu den Flächen im Gebiet westlich des bisherigen Mauerparks – an der Grenze zwischen Wedding und Prenzlauer Berg im Bezirk Mitte – befürwortet. Konkretes ist dem Bebauungsplan zu entnehmen. Im städtebaulichen Vertragsentwurf haben sich der Investor und das Land Berlin auf ein Zielprogramm für Wohnungsbau im innerstädtischen Bereich verständigt. Das wollen wir, das wird hier gefordert im Haus! Wir wollen eine nachhaltige und ökologisch ausgewogene Entwicklung an dem Platz, eine soziale Durchmischung in diesem Teilraum sowie eine Vielfalt von bauwilligen Unternehmensformen.
Der Vertragsentwurf – da unterscheide ich mich von Ihnen grundsätzlich – enthält umfassend und detailliert verschiedene Regelungen des Grundstücksgeschäftes, die Rechte und Pflichten für den Grundstückseigentümer und des Senats von Berlin. Damit ist – was wir begrüßen – die Übertragung von Grundstücken in einer Größe von ca. 7 Hektar in das Eigentum des Landes Berlin verbunden, die Sicherstellung des 10-prozentigen Eigenanteils des Landes Berlin an den Erschließungskosten, die Berücksichtigung bisheriger Planungs- und Verfahrensleistungen des Investors – das ist nicht nur der gute Mensch – sowie Investitionsverpflichtungen des Landes Berlin zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Gleimtunnel und Maßnahmen zur Erweiterung des Mauerparks.
Bei der Abwägung – trotz aller zukünftiger Risiken im Bezirk, ob der dem Bebauungsplan zustimmt – ergibt sich eine Wirtschaftlichkeit für das Land Berlin. Dem ist nichts hinzuzufügen!
Mit dem städtebaulichen Vertrag wird ein wesentlicher Teil einer Wegstrecke zurückgelegt, der die Interessen zweier Bezirke umfasst, die Handlungsfähigkeit des Landes Berlin an diesem zentralen Ort und unterschiedliche Nutzungen tangiert. Die Wegstrecke begann im Jahr 1993.
Da hat eine Kollegin von Ihnen mich bei diesem Problem dort am Mauerpark um Beistand gebeten.
Jeder wäre seinerzeit zufrieden gewesen, wenn die jetzige Regelung da zustande gekommen wäre. Die seinerzei
tigen Forderungen von Interessengruppen sind weitgehend berücksichtigt. Sehen Sie mal in Ihre eigenen Parteitagsprotokolle! Der Mauerpark ist inzwischen um eine bedeutsame Fläche erweitert, sodass der Flohmarkt, der dort existiert, und die Bars an der Bernauer Straße erhalten werden können.
Nicht im Konsens ist die Anzahl der Wohnungen. Wer den Bebauungsplan und die Konzeption dort aber betrachtet, kann zu dem Vorwurf einer zu großen Massivität allerdings nur den Kopf schütteln.
Der Bebauungsplan ist gestern im Hauptausschuss mit Mehrheit – –
Natürlich, der städtebauliche Vertrag! Dieser wurde mit Mehrheit verabschiedet. Für die SPD wird aber deutlich, wie schwierig es werden wird,
Herr Lederer, die Herausforderungen für die Erweiterung des Wohnungsbestandes in der Stadt Berlin zu bestehen. Die Opposition verweigert sich hier konkret bei diesem Fall und schadet letztendlich den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt.
Hiervon werden wir uns nicht beirren lassen, wir werden den Weg weiter gehen und auch sensible Flächen mit neuem Wohnungsbau anreichern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Höfinghoff! Mit Ihrer Drucksache 17/0318 fordern Sie auf, die GSW-Privatisierungsverträge inklusive Beschlüsse und Nebenbeschlüsse offenzulegen, ebenfalls die Ergebnisse der Kontrollarbeit des Implementierungsausschusse. Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss abgelehnt, deswegen finde ich es richtig, dass er heute hier noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt wird, auch zu solch später Stunde.
Erinnern wir uns – da haben Sie recht; Sie haben den Sachverhalt hervorragend dargestellt –: Die GSW wurde für 401 Millionen Euro an ein Tochterunternehmen der Finanzinvestoren Whitehall und Cerberus verkauft. In diesem Zusammenhang ist – auf Druck der SPD-Fraktion und auch unseres seinerzeitigen Koalitionspartners – die Sicherung von Mieterrechten, Dauerwohnrecht und Schutz vor Luxusmodernisierung – vereinbart worden. 2010 wurde eine weitere vertragliche Vereinbarung vorgenommen. Sie ist öffentlich. Durch die nachträgliche Zahlung von 30 Millionen Euro an das Land Berlin wurde der GSW gestattet, an die Börse zu gehen.
Sie wissen aber, dass die Offenlegung der GSW-Verträge eine andere Komplexität besitzt als die Erbpachtverträge zwischen dem Land Berlin und der Spreepark Berlin GmbH über die Sondernutzungsfläche Spreepark im Plänterwald – einer Ihrer früheren Anträge. Der Privatisierungsvertrag von 2004 – das bedauere ich – enthält eine Vertraulichkeitsklausel und wurde daher in dem zuständigen Ausschuss bisher nur vertraulich behandelt.
Begründet wurde diese Entscheidung von dem Käufer damit, dass der Kaufvertrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalte, die Rückschlüsse auf die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie sowie die Kostenkalkulation und die Entgeltgestaltung der GSW zuließen.
Ich habe in der letzten Legislaturperiode für die Offenlegung der GSW-Verträge geworben, nicht nur hier im Haus, auch an der Basis. Leider hat die GSW eine Offenlegung verwehrt. Ich habe das nicht nur mit Bedauern zur Kenntnis genommen, sondern punktuell interveniert. Es gelang der SPD-Fraktion, vielen Mieterinnen und Mietern Dauerwohnrechtszertifikate zu geben. Das war ein wichtiger Schritt. Es ist auch eine Aufgabe von Abgeordneten, diese Thematik hier im Haus weiter intensiv zu erörtern.
Wie ich dem Wortprotokoll vom 18. April 2012 entnehmen konnte, sprach sich die Staatssekretärin der Finanzverwaltung auch für eine Offenlegung der Verträge in einem nichtöffentlichen Raum aus. Ich würde diese Chance nutzen. Ich würde hier akribisch vorgehen und empfehle auch meiner Wohnungsbausprecherin, dass man hier zum Schutz der Mieterinnen und Mieter tätig sein sollte. Diese Möglichkeit muss parlamentarisch genutzt werden.
Unabhängig von dieser Entscheidung bin ich nicht der Auffassung, dass die Kontrollarbeit zur Einhaltung der Verträge durch die GSW diesen Vertrauensschutz beinhalten sollte. Da habe ich vielleicht eine andere Auffassung als andere hier im Haus. Allerdings bin ich irritiert durch das, was die seinerzeitige Anhörung im Bauausschuss ergab. Das Handeln des Aufsichtsrates und des Kontrollgremiums ist als überaus vorsichtig zu interpretieren. Nichtwissen scheint hier Trumpf zu sein. Auch da sollte parlamentarisch nachgehakt werden. Wie ich dem Protokoll entnehmen konnte, soll dies – so auch durch Frau Spranger – erfolgen. Dafür wäre ich ihr dankbar.
Anders verhält es sich mit den Ergänzungsvereinbarungen bezüglich des Börsengangs in der Beziehung. Die sind jederzeit lesbar. Für mich ist aber genauso transparent zu machen und offenzuhalten, was mit den 10 Millionen geschehen ist, die die SPD seinerzeit für den Börsengang herausgeholt hatte. Sie sollten wohnpolitischen Zwecken und für den Mieterschutz zur Verfügung stehen.
Ich sage ja: Nicht transparent!
Lassen Sie mich zum Schluss kommen! Ich würde Ihnen aber raten, sich nicht auf die GSW zu beschränken. Es gibt viele Wohneinheiten in dieser Stadt, die früher öffentlich waren, weil sie dem Bund gehörten, wo man nachhaken muss. Das habe ich in der letzten Wahlperiode auch getan. Ich kann nur empfehlen, einen Blick auf Fortress zu werfen, da ist viel zu tun in der Stadt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Baum! Ich habe überlegt, ob ich überhaupt noch nach vorne gehen sollte. Sie geben mir und der Koalition aber nun zum dritten Mal die Möglichkeit, ihre verantwortliche Position wiederzugeben. Herr Baum! Die SPD-Fraktion ist erstens für eine vollständige Anwendung der Prinzipien eines Good Governance, um Politikverdrossenheit in unserer Gesellschaft abzubauen und neues Vertrauen zu schaffen. Dieses schließt höchstmögliche Transparenz im Regierungshandeln ein. Hierzu gehört auch die Offenlegung von Verträgen.
Zweitens: Die Offenlegung der Verträge soll auch für den Erbbauvertrag zwischen dem Land Berlin und der Spreepark GmbH über die Sondernutzungsfläche Spreepark im Plänterwald gelten. Sie vermuten wahrscheinlich zu Recht, das hatte ich auch schon mehrmals gesagt, dass in der politischen und ökonomischen Verflechtungsstruktur dieser Stadt signifikante Informationsasymmetrien zwischen den Vertragspartnern, den Gläubigern und der Verwaltung sowie der Öffentlichkeit produziert wurden, die letztlich zu dem gegenwärtigen bedauerlichen Zustand geführt haben.
Drittens: Die SPD will jedoch nicht, dass Dritte im Rahmen der Vertragsoffenlegung – und das ist der eigentliche Punkt – Schadensersatzansprüche stellen können. Das ist das, was Sie aufgeführt haben. Es wäre ein Stück aus dem Tollhaus, wenn Herr Witte einen Teilanspruch auf das Berliner Steueraufkommen erhielte.
Wir wollen jetzt zügig die Folgewirkung einer Offenlegung prüfen, aber dann auch umsetzen. In diese Richtung geht unser Ersetzungsantrag. Ich werbe darum, ihm zuzustimmen. Ich freue mich, dass Sie ihm folgen werden.
Viertens: Herr Baum! Meine Damen und Herren! Wir alle – und die SPD insbesondere – wollen eine zügige Wiedereröffnung des Spreeparks. Und dazu gehört die Offenlegung der Verträge. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Baum! Ich glaube, der Verschluss von Verträgen ist eine Sache der Vergangenheit. Ich glaube, dieses Haus und die SPD-Fraktion grundsätzlich, an ihrer Spitze Herr Saleh, aber auch unser Landesvorsitzender Michael Müller, sind für die Offenlegung von Verträgen.
Die bisherige Praxis gehört der Vergangenheit an.
Mit Ihrem Antrag fordern Sie den Senat auf, die Erbpachtverträge zwischen dem Land Berlin und der Spreepark Berlin GmbH über die Sondernutzungsfläche Spreepark im Plänterwald inklusive aller Anlagen und Nebenabsprachen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit rücken Sie erstens einen denkwürdigen Standort in Berlin wieder in das Blickfeld, wo seit Jahren eine Weiterentwicklung nicht vorangeht. Soweit ich das im Wahlkampf beobachtet habe, sind alle Fraktionen für die Wiedereröffnung des Spreeparks und setzen sich dafür mit Nachdruck ein.
Aber wir haben nicht nur den Spreepark, wir haben noch andere Bereiche und andere Stadtbrachen, die auf ihre Wiederbelebung warten. Andere Standorte – um nur einige Beispiele zu nennen – sind der Kreisel, die Riesenradfläche am Bahnhof Zoo und das Kulturforum, das nur als Hinweis für spätere Anträge. Seit Jahren versuchen die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, seien sie in Regierungsfunktionen, seien sie in der Opposition, seien sie in der Partei der Linken, seien sie bei der CDU, hier voranzukommen.
In Ihrem konkreten Fall drängt sich der Verdacht auf – Sie haben das beschrieben –, dass der 1996 zwischen dem Senator für Finanzen des Senats von Berlin mit der dama
ligen Spreepark Berlin GmbH über 66 Jahre abgeschlossene Erbbauvertrag das Kernproblem darstellt. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass in dieser Verflechtungsstruktur signifikante Informationsasymmetrien zwischen Vertragspartnern, Gläubigern, Verwaltung auf der einen sowie der Öffentlichkeit auf der anderen Seite zu beobachten sind. Informationsasymmetrien – jetzt kommen wir zu dem Punkt – führen wiederum zu erhöhten Risikoaversionen, in unserem Fall sicherlich in der Verwaltung, und damit zur Produktion von Stadtbrachen, die aufgebrochen werden müssen. Da bin ich mit Ihnen vollkommen einer Meinung. Dazu dient eine Offenlegung der Verträge, damit auch Bürgerinnen und Bürger draußen mobilisiert werden und zur Entflechtung dieser Blockaden beitragen können. Vor diesem Hintergrund plädiere ich für einen konstruktiven Umgang mit der Intention Ihres Antrags.
Ich habe nur ein Bedenken, das es abzuwägen und zu prüfen gilt. Ich will nicht, dass ein Dritter, also ein Privater, im Zuge dieses Prozesses Schadenersatzansprüche stellen kann. Das wäre ein Stück aus dem Tollhaus, wenn der „Pirat vor Ort“, der Herr Witte, den Kaperbrief auf das Berliner Steuereinkommen erhielte. Das muss geprüft werden. Sonst sind wir grundsätzlich bereit, in diese Richtung zu gehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Otto! Liebe Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen! Man kann den Einstieg auch anders wählen, gerade wenn man im Glashaus sitzt.
Wenn man sich Ihren Antrag ansieht, so steht vieles Richtige drin. Er zeigt auch, dass der Wahlkampf vorbei ist und die ehemals schrillen Töne von der Berliner Wohnungsnot durch eine realitätsnahe Beschreibung ersetzt wurden. In der Tat benötig Berlin angesichts eines enger werdenden Wohnungsmarktes eine umfassende und zukunftsorientierte Wohnungspolitik, damit Wohnen für die Menschen in dieser Stadt bezahlbar bleibt und zugleich der Wohnungsbestand den Herausforderungen der Zukunft angepasst wird. Diese Herausforderung ist nicht neu. Die SPD-Fraktion hat sich schon in den letzten Jahren dieser Herausforderung gestellt. In der alten Koalition von SPD und Die Linke wurden neue Pflöcke geschlagen und Weichen gestellt. In den nächsten Jahren wird hier anzuknüpfen sein.
Ich möchte diese Gelegenheit deshalb nutzen, mich an Herrn Doering und seine Kollegen von der Fraktion Die Linke zu wenden. – Herr Doering! Wir wissen beide, wie schwierig die letzten fünf Jahre in der Mieten- und Wohnungspolitik waren, neue Akzente zu setzen, so in der Liegenschaftspolitik, in der Neuaufstellung der städtischen Gesellschaften von der Bestands- zur Neubaupolitik sowie in der Bestands- und Mietenpolitik. Sie wissen um diesen schwierigen Prozess, der viele aus unser beider Fraktionen hat ungeduldig werden lassen. Es hat lange gedauert, bis alles eine Form und funktionale Zuordnung gefunden hat. Ihre Spuren, Ihr Wirken sind in der neuen Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU enthalten,
und sie entsprechen in vielen Punkten dem Maßnahmenpaket des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen.
Wir werden darauf achten, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ihre preisdämpfende und sozialintegrierende Funktion sowohl im Sinne einer sozialverträglichen Entwicklung von Bestandsmieten als auch bei der Neuvermietung konsequent wahrnehmen und laufend an eventuelle Wohnungssuchende in den einzelnen Wohnanlagen und -quartieren anpassen. Hierbei sollen sich mögliche Mieterhöhungen im Bestand – das ist ganz wichtig – an den realen Erhöhungen der Lebenshaltungskosten ausrichten. Bei Modernisierungsmaßnahmen soll sich eine Umlage der Kosten an der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Mietenstruktur ausrichten.
Bei den angesprochenen energetischen Modernisierungen soll die zu erwartende Betriebskostensenkung als Orientierungsmaßstab zur Erhöhung der Nettokaltmiete dienen. Diese Maßgabe soll auch bei Neuvermietungen nach einer Modernisierungsmaßnahme gelten. Energetische Modernisierungen sollen Vorrang vor anderen Modernisierungen haben. Das sind alles Ergebnisse, die in die Koalitionsvereinbarung Eingang gefunden haben. Das sind Dinge, bei denen Die Linke und auch Bündnis
90/Die Grünen mit ihren Anträgen Akzente gesetzt haben, die wir in diese Koalitionsvereinbarung eingeflochten haben und die wir in den nächsten fünf Jahren umsetzen werden. Das ist nicht gering zu schätzen.
Eine preisdämpfende Mietenpolitik der städtischen Gesellschaften oder andere angesprochene Maßnahmen sowie ein Mehr an Mietenregulierung greifen in dieser Situation allerdings zu kurz. Knappheiten werden hiermit nicht behoben. Berlin bedarf in der nächsten Legislaturperiode verstärkt privater und öffentlicher Neubauvorhaben. Es bedarf eines neuen Verhältnisses in der Bestands- und Erweiterungspolitik auf dem Berliner Wohnungsmarkt mit dem Ziel, die bestehenden Engpässe aufzugreifen und anzugehen, damit in dieser Stadt auch morgen noch die Mieten auch für die einkommensschwächeren Haushalte bezahlbar bleiben.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei der Senatorin Ingeborg Junge-Reyer für die Zusammenarbeit in den letzten fünf Jahren zu bedanken.
Dieser Dank gilt auch der Staatsekretärin Hella DungerLöper. Beide haben in den letzten Jahren für die Bau- und Wohnungswirtschaft sowie für die Stadt Hervorragendes geleistet, und zwar als Frauen.
Ja! Das darf man nicht unterschätzen. Dagegen gab es große Kritik. Das war in diesem männlich-paternalistisch dominierten Ressort nicht einfach. – Ich danke Ihnen noch einmal, dass Sie Hervorragendes geleistet haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!