Aber natürlich! Ich habe sogar eine Synopse dazu erstellt. – Also, es gibt eine ganze Reihe von Fragen, die sich daraus ergeben. Ich glaube, man muss das einmal in Ruhe miteinander diskutieren.
Wichtig ist mir als Vorsitzendem des Petitionsausschusses die Beibehaltung der Tradition, die wir hier hatten, dass wir das gemeinsam und kein Parteiengezänk daraus machen. Dann, glaube ich, können wir uns diesem Trend auch nicht verschließen, denn es ist in der Tat so, dass Menschen inzwischen daran gewöhnt sind, dass sie im Internet irgendwie mitzeichnen, abstimmen können und das Gefühl haben, es folge irgendetwas für sie daraus. Das tut es aber nicht, weil die angesprochenen Portale wie beispielsweise Change.org nicht auf dem Boden
unserer Verfassung stehen. Deshalb müssen wir da etwas tun. Die Frage ist: mit Mitzeichnung, mit Diskussionsforum, was für andere Änderungen wollen wir mitmachen. Eine Diskussion im Petitionsausschuss als Anfangspunkt ist sicher notwendig und sinnvoll. Darauf freue ich mich. Wir haben die Möglichkeit, das auch selbst so zu beschließen. Wenn Sie ein Interesse haben, sind Sie herzlich dazu eingeladen.
Das haben Sie gemacht, indem Sie den Antrag allein eingebracht haben, indem Frau Kittler nicht ein Sterbenswörtchen im Petitionsausschuss zu diesem Thema gesagt hat. Am 2. September ist dieser Antrag hier eingegangen. Da hatten wir eine Petitionsausschusssitzung, wie jeden Dienstag. Kein Wort zu dem Thema. Das empfinde ich als unhöflich. So macht man das nicht.
Wir werden uns gemeinsam darüber unterhalten, denn in der Sache liegen wir nicht weit auseinander. Die Verfahrensweise ist unglücklich, auch ist der Antrag handwerklich nicht sehr gut gemacht. Aber das kann man retten. Ich freue mich darauf. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Worte, Herr Kugler! Sie sind jetzt bei Frau Kittler teilweise auf Unverständnis gestoßen, aber ich bedanke mich trotzdem dafür, denn es ist etwas passiert, was ich sehr herbeigesehnt habe. Seit 2008 ungefähr liege ich Ihnen in den Ohren: Ich will eine Onlinepetition, so wie im Bundestag! – Und jedes Jahr, wenn wir hier über den Jahresabschlussbericht des Petitionsausschusses reden – da streiten wir übrigens auch nicht, sondern da reden wir doch recht manierlich miteinander, liebe Kolleginnen und Kollegen –, sage ich Ihnen immer: Und übrigens die Erfahrung des Bundestages mit Onlinepetitionen sind dermaßen positiv, da müssen wir ran. – Jetzt liegt also ein Antrag vor, über den kann man ja trefflich streiten. Das werde ich auch gerne tun in der Kürze der Zeit.
Es geht bei der Onlinepetition im Wesentlichen um § 6; ja, der ist größtenteils abgeschrieben, aber ich finde,
Gutes und Bewährtes wie z. B. Onlinepetitionen des Bundestages darf man auch gerne kopieren, und da darf man auch gerne abschreiben. Ja, wir haben das schon mehrfach besprochen. Ich höre aus Ihrer Rede, dass die SPD sich jetzt in eine neue Richtung entwickelt hat. Und Frau Kittler, Sie sind so ein bisschen aufgeregt, sehe ich gerade, über die Rede von Herrn Kugler. Das möchte ich doch als positive Entwicklung herausstellen, und dafür bedanke ich mich bei Ihnen, liebe SPD. Da dürfen Sie jetzt klatschen, die Damen und Herren von den Grünen.
Ich kann unter solchen Umständen nicht arbeiten. Aber einen Punkt möchte ich dann auch noch aufnehmen, den sehe ich sehr kritisch. Ich habe das mit der Schrift von Frau Kittler sehr wohl verstanden. Sie wollen sie nicht abschaffen, Sie möchten sie erweitern, das heißt, die alleinige Schriftform, so wie wir das jetzt haben, soll erweitert werden. Das ist dann barrierefrei, das ist gut so. Auch das ist modern, das unterstützen wir sehr.
Ich möchte ganz kurz auf § 5 in Ihrem Gesetzentwurf eingehen, die Nr. 6: Die Beratungen des Petitionsausschusses sind in der Regel nichtöffentlich. – Da möchte ich gern noch mal mit Ihnen in den Diskurs gehen, das sehe ich natürlich ganz anders. Ich bin eine große Verfechterin des bayerischen Modells seit Beginn des Landtags dort. Seit 1946 gibt es öffentliche Sitzungen, und die Bayern sind ein sehr spezielles Völkchen, sie haben aber sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Und darauf freue ich mich auch, denn wir werden das nicht nur im Rechtsausschuss beraten, unter Hinzuziehung der elf Menschen aus dem Petitionsausschuss. Ich glaube, wir machen da auch eine Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 daraus und können das auch bei uns im Petitionsausschuss selber beraten – dass wir auch selber mal dazu eine Runde drehen. Ich glaube, dass wir viele gute Ideen haben. Da wir in diesem Ausschuss ein sehr gutes Arbeitsklima haben, wird das wahrscheinlich auch viel konstruktiver sein als im Rechtsausschuss.
Eine Sache noch, ich habe mir das jetzt mal rausgesucht: Der Kollege Kugler hat ja recht, dieser – ich sage jetzt mal – Alleingang – ich nehme Ihnen das nicht übel. Das ist am 3. Juli in einer Sitzung schon mal passiert. Ein Kollege Ihrer Partei, nennen wir ihn L. wie Linke, hat zu einem Antrag von uns zur Bürgerbeteiligung geredet. Das war seine Rede, die fing hier an, wo die grüne Ecke ist, und die ging über zwei Seiten, vier Spalten. Das, was ich Ihnen hier schraffiert habe, das ist Dreiviertel seiner Rede, hat er nur darüber geredet, wie verletzt er ist, dass man ihn nicht gefragt hat, ob er nicht auch mit auf den Antrag will. Das machen wir nicht. Der Mann war wirklich den Tränen nahe, Sie können das mal nachlesen. Er hat Sätze gesagt wie: Wer hat wem sein Förmchen weggenommen? – Das machen wir aber nicht, Frau Kittler, wir sind nämlich cool. Wir heulen hier nicht rum. Wir werden uns wunderbar und sehr manierlich und mit
großer Freude über Ihren Antrag unterhalten. Vielleicht wird er ja dadurch noch ein ganz klein bisschen besser. Ich freue mich auf jeden Fall. – Danke schön!
Frau Kollegin, Sie haben da was vergessen und mich daran erinnert: Es gibt doch einen Unterschied zwischen Männern und Frauen. – Frau Kollegin Thamm für die CDU-Fraktion – bitte schön! – Entschuldigung, Herr Freymark!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Frau Thamm ist wieder da, aber sie wusste nicht, ob sie rechtzeitig wieder da ist. Deswegen bitte ich darum zu verzeihen, dass hier Herr Freymark steht.
Der Ausschuss macht eine wunderbare Arbeit, die oftmals im Verborgenen liegt, eine Arbeit, die von großer Kollegialität geprägt ist, und eine Arbeit, die immer Spaß macht, weil sie eben miteinander geschieht und nicht aneinander vorbei. Wir haben hier heute die Situation, die vielleicht nicht ganz freiwillig kam, aber der Eindruck musste leider entstehen, liebe Frau Kittler, dass Sie mit der Linken versuchen, dieses Thema für sich zu besetzen. Vielleicht ist es gar kein Parteiengezänk, aber der Eindruck entsteht zumindest, dass Sie sich darüber profilieren wollen. Damit müssen Sie jetzt leben. Grundsätzlich haben wir aber das Interesse, gemeinsam an den Diskussionen teilzuhaben. Zumindest, Frau Kittler, habe ich den Anspruch – und ich bin in einer Regierungskoalition aktiv, Sie nicht –, dass, wenn ich ein Thema ernsthaft durchsetzen will, ich auch das Gespräch mit den Grünen, der SPD, den Piraten – das, was noch da ist – und der CDU suche. Das ist doch richtig, da macht es doch Spaß, miteinander Themen voranzubringen. Drei Jahre hat sich das bewährt in unserem Ausschuss, und Sie lösen heute möglicherweise die Frage aus, ob das noch weiter Sinn macht oder nicht – ich hoffe schon. Die ausgestreckte Hand ist ja da. Wir wollen die Diskussion, auch gerne im Petitionsausschuss, auch mit Ihrer Beteiligung. Aber seien Sie sich sicher: Wir werden auch die richtigen Fragen und richtigen Antworten finden.
Und eins sei ja bedacht, auch wenn Sie erst 2011 ins Parlament eingezogen sind, das ist legitim, dass Sie da vielleicht nicht so richtig informiert sind: Rot-Rot hat die letzten Vorschläge, unter anderem initiiert von der CDUFraktion damals, zur Evaluierung, Weiterentwicklung des Petitionsausschusses abgelehnt. Also auch Die Linke, die jetzt gern dieses Thema vorantreibt, war damals nicht bereit, die richtigen Schritte einzuleiten. Das ist schade. Aber die Chance ist nicht verpasst, wir sind offen dafür.
Aber der Tipp muss sein: Sprechen Sie in Zukunft vielleicht ein bisschen offener im Petitionsausschuss. Das macht so viel Spaß und hat immer funktioniert. Die CDU wird sich nicht der Überarbeitung verstellen, im Gegenteil. Wir sind sehr daran interessiert, die Frau Thamm, der Herr Krüger, die alle sehr offen sind, die sehr interessiert sind. Ich glaube, dass es auch Sinn machen kann, über diese Themen nachzudenken: Massenpetitionen, Mitzeichnung durch Bürger, auch die Frage von mündlichen Eingaben. Darüber kann man ja streiten, das ist doch legitim. Und genau das wollen wir auch, darüber diskutieren, wie wir den Petitionsausschuss noch bürgernäher organisieren, obwohl der Vorwurf, den Sie gemacht haben, für das Parlament, das kann ich abstreiten:
Wir als Parlament haben ja Verantwortung übernommen. Viele von uns haben ein Bürgerbüro eröffnet. Es gibt so tolle Möglichkeiten, in den Dialog mit den Leuten zu treten. Tun Sie nicht so, als wenn der Petitionsausschuss aus der Steinzeit käme, das ist nicht so, sondern wir sind auf einem guten Weg, und wir können es gemeinsam weiterentwickeln.
Herr Freymark! Möchten Sie gerne den Antrag unter dem Label der CDU und der SPD wortgleich einreichen? Wenn Sie mir sagen, dass Sie das tun, dann könnte ich den Antrag zurückziehen. Bei uns geht es nämlich um die Sache; vielleicht können Sie mal etwas dazu sagen.
Frau Kittler! Dafür ist der Antrag zu schlecht. Wir können ihn nicht übernehmen. Wir brauchen einen Antrag, der mit allen Fraktionen abgestimmt ist, und das ist auch absolut richtig und notwendig, das haben wir auch noch nie verneint
Sie können da so lange brüllen, wie Sie wollen. – Im Übrigen, wir wollen gemeinsam den Petitionsausschuss voranbringen. Dazu gehört auch Die Linke. Ob Die Linke die gleiche Absicht hat, das weiß ich noch nicht. Das werde ich feststellen, wenn wir am Dienstag wieder miteinander sitzen. Das werden wir miteinander besprechen. – Vielen Dank für die vielen Beiträge! Sie können sich ja alle melden. – Wenn wir Transparenz, Thema Barrierefreiheit, das ganze Thema der Nahbarkeit weiterhin ernst nehmen, dann werden wir mit der CDU-Fraktion einen guten und wichtigen Partner auch an Ihrer Seite haben, wenn Sie das möchten. Wir stehen zur Verfügung. Warum? Im Sinne der Bürger, im Sinne der Petenten, die uns das dann am Ende auch danken. – Vielen Dank!
Hören Sie mir zu jetzt! Wenn ich fertig bin, können Sie weiter über mich reden. – Meine Damen und Herren! Da ich kein Mitglied des Petitionsausschusses bin, kann ich nichts zu den Gepflogenheiten in diesem Ausschuss sagen. Ich kann allerdings als Rechtspolitiker über die Inhalte des Antrags reden, und das möchte ich gern auch tun. Der Antrag zielt darauf ab, das Petitionsrecht Berlins, das, wie erwähnt wurde, schon älter ist, auf den neuesten Stand zu bringen. Das ist sicherlich notwendig, denn es gibt inzwischen Möglichkeiten – das wurde auch schon vielfach angesprochen –, die über das, was man sich damals vorgestellt hat, hinausgehen. Das fängt in der Tat mit dem ersten Punkt an, und zwar der Schriftform. Soweit der Antrag darauf abzielt, auch Onlinepetitionseingaben zu ermöglichen, ist das sogar schon der Fall. Es gibt seit einiger Zeit die Möglichkeit, Petitionen an den Petitionsausschuss online einzureichen. Im Gesetz spiegelt es sich in der Form nicht wider. Es gehört da natürlich hinein.
Auch Petitionen nicht in Textform einzureichen, sondern möglicherweise als Audioaufnahme oder durch Gebärdensprache usw., ist im Sinn der Inklusion ein meiner Ansicht nach sehr vernünftiger Ansatz. Das ist tatsächlich etwas, über das man im Kontext einer barrierefreien Verwaltung allgemein nachdenken könnte.
Wenn wir schon über Gebärdensprache reden, frage ich mich, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, über Sprache allgemein zu reden, denn dazu gibt es, soweit ich sehen kann, keine Vorgaben. In einer Stadt, die sich ihrer Weltoffenheit freut, kann man sicherlich darüber nachdenken,
Regelungen zu treffen. Ich habe zumindest gesehen, dass es das Onlineformular auf der Website des Abgeordnetenhauses nur auf Deutsch gibt.
Dann die Öffentlichkeit: In der Tat ist es sinnvoll, dass Petitionen öffentlich diskutiert werden können, wenn der Petent oder die Petentin damit einverstanden sind. Die Nichtöffentlichkeit dient ja im Wesentlichen deren Schutz bzw. dem Schutz anderer Beteiligter.
Der Punkt der öffentlichen Sammelpetition, da gibt es das Beispiel des Bundes, wo das auch gut funktioniert. Trotzdem ist es der Punkt, an dem ich persönlich ein bisschen Skepsis ausdrücken möchte, auch wenn ich die gleich wieder relativiere, und zwar: Wir haben schon vor einer Weile dazu selbst einen Antrag zum Thema Onlinepetitionen eingereicht. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das systematisch nicht ganz rund ist, einerseits ein Instrument wie die Onlinepetition zu haben, wo Anliegen von allgemeinem Interesse Unterstützer sammeln können, damit das dann ins Parlament getragen wird, und andererseits ein Mittel zu haben wie die Volksinitiative, wo Menschen für ein Anliegen von allgemeinem Interesse Unterschriften sammeln können, um es ins Parlament zu tragen, einfach deshalb, weil da nicht ganz klar ist, was außer den unterschiedlichen Hürden und den anderen Formalien der Befassung eigentlich der Unterschied ist. – Allerdings sage ich auch als Pragmatiker: Überhaupt ein Instrument mit einer niedrigen Hürde zu haben, ist mir auf jeden Fall lieber als keins mit einer solch niedrigen Hürde.