Protocol of the Session on October 2, 2014

[Anja Kofbinger (GRÜNE): Ja!]

Insofern würde ich auch an der Stelle den Antrag unterstützen.

[Beifall bei den PIRATEN, den GRÜNEN und der LINKEN]

Richtig finde ich auch den Punkt der Einbeziehung der Fachausschüsse. Es ist meiner Meinung nach in dem Moment, in dem Themen von allgemeinem Interesse explizit im Petitionsrecht behandelt werden sollen, sogar unbedingt notwendig, dass hier die Einbindung der Fachausschüsse vorgesehen ist.

Umgekehrt hoffe ich darauf, und das wurde schon mehrmals angesprochen, dass wir im Rechtsausschuss die Expertise des Petitionsausschusses hinreichend zu Rate ziehen werden, und freue mich auf die Beratung. – Vielen Dank!

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den

(Danny Freymark)

Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Der Tagesordnungspunkt 7 steht als vertagt auf der Konsensliste.

Ich komme nun zu

lfd. Nr. 8:

Wahl einer Person des öffentlichen Lebens durch das Abgeordnetenhaus als Mitglied des Beirates der Einstein-Stiftung Berlin

Wahl Drucksache 17/1789

Die Wahl ist aufgrund der Beendigung der Amtszeit des Kollegen Dr. Albers erforderlich geworden. – Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Zur Wahl als Mitglied wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Anja Schillhaneck vorgeschlagen. Wer Frau Schillhaneck wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig. Damit ist Frau Kollegin Schillhaneck für den Beirat der Einstein-Stiftung Berlin gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!

[Allgemeiner Beifall]

Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 stehen auf der Konsensliste.

Ich komme nun zu

lfd. Nr. 11:

Offene Infrastruktur statt Zwei-Klassen-Internet: Berlin setzt sich ein für die Verteidigung der Netzneutralität

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 15. September 2014 Drucksache 17/1829

zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0972

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/0972-1

In der Beratung beginnt die Piratenfraktion. – Herr Dr. Weiß, Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Wir haben letztes Jahr diesen Antrag eingereicht, in dem wir den Senat auffordern, sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität einzusetzen, die

klare gesetzliche Regelungen vorsieht. Ich habe damals, als wir schon im Plenum darüber geredet haben – deshalb mache ich es jetzt etwas kürzer –, über die Bedeutung geredet, die der Netzneutralität zukommt, um ein Netz zu erhalten, das eine möglichst gleichberechtigte Partizipation aller Teilnehmer ermöglicht und in dem auch Innovationen möglich sind. Ich habe damals schon über die Gefahren geredet, denen die Netzneutralität damals ausgesetzt war und auch heute immer noch ausgesetzt ist, unter anderem durch Pläne von Anbietern, die immer noch aktuell sind, teilweise auch schon durch bereits erfolgte Eingriffe in die Netzneutralität, wenn man sich z. B. die Mobilfunkbereich ansieht. Ich habe auch schon erwähnt, dass im Koalitionsvertrag steht, dass sich die Koalition ebenfalls für die Netzneutralität einsetzen möchte.

Wir haben jetzt einen Änderungsantrag der Koalition, den Sie nach der Ausschusssitzung nachgereicht haben. Die Redezeit, die ich jetzt nutze, möchte ich dann darauf verwenden zu sagen, warum dieser Änderungsantrag aus unserer Sicht schlicht nicht nur nicht ausreichend, sondern auch nicht hilfreich ist.

[Beifall bei den PIRATEN]

Dass Sie einen relativ ausführlichen Antrag mit vielen Punkten auf einen etwas allgemeiner formulierten Antrag zusammendampfen, der dann besagt, wir gucken mal oder wir wollen uns jetzt nicht so um die Details kümmern, das ist geübte Praxis. Das kann man in dem Fall natürlich bedauern, das tue ich auch. Wenn ich mir Punkte angucke wie z. B. den Routerzwang, also die Frage, kann ein Anbieter Kunden vorschreiben, welches Gerät sie an ihren Anschluss machen, muss es ein Gerät des Anbieters sein oder können sie selbst etwas anderes anschalten, sind das Fragen, die in unserem Ursprungsantrag enthalten waren, die jetzt nicht mehr drin sind, obwohl sie auf Bundesebene durchaus diskutiert werden. Das ist durchaus kontrovers. Aber das ist die eine Sache.

Die andere Sache ist aber die: Es reicht nicht, wenn Netzneutralität drübersteht, wir müssen auch einen gemeinsamen Begriff von Netzneutralität haben, damit der Antrag etwas bedeutet.

[Beifall bei den PIRATEN]

Wenn Sie sagen, Netzneutralität bedeutet für uns, es gibt eine Gleichbehandlung, und von dieser Gleichbehandlung kann es Ausnahmen geben, dann müssen Sie irgendwas dazu sagen, wie diese Ausnahmen aussehen sollen und wann es Ausnahmen geben darf. Sie sagen nur, es darf Ausnahmen geben, wenn es notwendig ist. Sie schreiben nicht mal, für wen. Das ist dünn, das ist eigentlich nicht nur dünn, das ist eigentlich nichts.

[Beifall von Martin Delius (PIRATEN)]

Wenn Sie sagen, und das ist der nächste Punkt in Ihrem Änderungsantrag, es darf dabei die Innovation nicht gefährdet werden, gut, wer wollte dem widersprechen. Die

(Präsident Ralf Wieland)

Innovation darf nicht gefährdet werden. Es verrät ja schon einiges. Es ist eigentlich gerade: Der Schutz der Innovation im Netz vor der Dominanz viel größerer Anbieter oder Teilnehmer ist einer der Punkte, die die Netzneutralität gewährleisten soll. Andererseits ist es letztendlich die Innovation von Geschäftsmodellen, die diejenigen antreibt, die die Netzneutralität eben nicht so gern haben. Da geht es darum, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Aber das ist nicht unbedingt gut, wenn diese Geschäftsmodelle auf Lasten der Teilnehmer gehen.

So bleibt am Ende eigentlich nicht mehr viel übrig, denn was man sich angucken muss: Stellen Sie sich vor, der Senat nimmt dieses Papier und geht damit auf Bundesebene. Wer soll denn dem Papier widersprechen? Wer würde denn dem widersprechen, was darin steht, in dieser Allgemeinheit? Die Diskussion ist doch eine ganz andere und geht um ganz andere Fragen. Es hat jemand gesagt, Journalismus ist zu schreiben, was jemand nicht geschrieben haben will. Alles andere ist Public Relations. Wenn man das auf die Politik überträgt, wenn Sie einen Antrag hier vorlegen, dem eigentlich niemand widersprechen kann, dann ist das nicht Politik, dann ist das wie auch die Formulierung im Koalitionsvertrag Public Relations. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag, den Sie vorgelegt haben, nicht zustimmen und hoffen natürlich trotzdem, dass eine gesetzliche Festschreibung auf Bundesebene erfolgreich sein wird, glauben aber in Anbetracht der Diskussion, die wir geführt haben, nicht, dass das Land Berlin dazu einen nennenswerten Beitrag leisten wird. – Vielen Dank!

[Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion nun der Kollege Kohlmeier. – Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem Datenschutzbericht heute Nachmittag noch ein netzpolitisches Thema zum Abend. Zunächst muss ich auf den Änderungsantrag eingehen, den wir eingereicht haben. Es gibt Dinge im parlamentarischen Betrieb, die so tatsächlich nicht passieren dürften. Eins davon ist, dass die Koalitionsfraktionen in den Ausschüssen keine Mehrheit für einen eigenen Antrag haben. Wir haben hier einen Fehler gemacht, den wir durch die Beschlussfassung im Plenum korrigieren wollen. Das Thema Netzneutralität ist uns zu wichtig, als dass dieser Pyrrhussieg dazu führen kann, dass sich Berlin zu diesem Thema nicht verhält.

Worum geht es bei dem Thema Netzneutralität? – Die Piraten verfolgen mit ihrem Antrag ein richtiges Anliegen, und zwar die Netzneutralität zu sichern. Was ist

Netzneutralität? – Die diskriminierungsfreie Nutzung des Internets. Einfach gesagt: Das Internet soll und kann von jedermann gleichermaßen genutzt werden. Es soll keine Bevorzugung bestimmter Inhalte geben. Jeder Inhalt, jede Anwendung soll gleichbehandelt werden. Es soll also, einfach gesagt, egal sein, ob Sie Telekom Entertain-TV über Internet, Wikipedia oder Fortbildungsveranstaltungen nutzen.

Auch die Koalitionsfraktionen sagen auf Seite 94 der Koalitionsvereinbarung, wie vom Kollegen Weiß zutreffend festgestellt:

Die Netzneutralität ist die Grundlage der digitalen Daseinsvorsorge. Die Koalition wird das Prinzip der Netzneutralität zur Förderung der digitalen Vielfalt sichern.

Genau das, lieber Kollege Dr. Weiß, machen wir mit unserem Antrag.

Nun kommt die Opposition und sagt uns: Wir wollen doch noch viel mehr.

[Uwe Doering (LINKE): Ja!]

Liebe Kollegen von der Opposition! Sie wollen immer viel mehr, und zwar weil Sie nicht regieren und es nicht umsetzen müssen.

[Uwe Doering (LINKE): Was ist denn das für ein Vorwurf!]

Ich nenne Ihnen einen weiteren Punkt, warum der Antrag der Piratenfraktion nicht zustimmungsfähig ist.