Deshalb, Herr Müller: Ihren öffentlichen Forderungen müssen jetzt auch Taten folgen, und auch Sie liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU: Nehmen Sie auf ihre Parteifreundinnen und -freunde im Bund Einfluss! Pressearbeit allein reicht nicht aus, konkrete Gesetzesänderungen sind nötig.
Liebe SPD! Ich finde es zwar super, dass Ihre Genossen am Dienstag auf einer Demo gegen die BImA mit uns mitdemonstriert haben, aber jetzt müssen Sie sich doch auch hinter Ihren Parteivorsitzenden stellen, ihn unterstützen, denn Herr Stöß teilt genau die Forderungen unserer Antrags. Wir alle gemeinsam müssen uns für den Erhalt der Berliner Mischung engagieren, für bezahlbare Wohnungen
Wir fordern in unserem Antrag die große Koalition im Land auf, unverzüglich mit der großen Koalition im Bund Gespräche aufzunehmen, um in einem ersten Schritt einen sofortigen Verkaufsstopp der BImA zu erwirken. Darüber hinaus brauchen wir auch einen Direktzugriff, damit möglichst viele der Wohnungen und Grundstücke in landeseigenen Besitz oder auch an Genossenschaften übertragen werden können. Wir müssen weg vom Verkauf zum Höchstpreis und hin zu Direktvergaben für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dafür muss unter anderem auch dringend das BImA-Gesetz geändert werden.
Dass das übrigens im Fall von Berlin auch schneller gehen kann, zeigt der Umgang der BImA mit sogenannten Konversionsflächen, also zum Beispiel ehemaligen Kasernen. Denn ein Beschluss des Haushaltsausschusses hatte eine Direktvergabe zum Beispiel in Münster schon einmal ermöglicht. Voraussetzung dafür war, dass mit den Liegenschaften eine öffentliche Aufgabe erfüllt wird. Angesichts des steigenden Defizits an bezahlbaren Wohnungen und einem Leerstand von nur noch 2 Prozent in Berlin, kann der Handlungsbedarf selbst von der CDU nicht abgestritten werden. Übrigens hat die BVV in Tempelhof-Schöneberg das gestern über alle Parteibänke hinweg beschlossen. Deswegen: SPD und CDU müssen endlich ihre wohnungspolitische Verantwortung
wahrnehmen und nicht nur Ankündigungen machen, wie bisher bei der Mietpreisbremse. Seien Sie mutig, unterstützen Sie die Mieterinnen und Mieter und beweisen Sie, dass große Koalitionen auch Großes vollbringen können.
Danke schön, Frau Kollegin Schmidberger! – Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt der Kollegin Spranger das Wort. – Bitte schön, Frau Kollegin!
Nein, überhaupt nicht! Herr Esser, es ist überhaupt nicht schwierig. Vielleicht wundert Sie das, aber eigentlich dürfte es das nicht. Denn ich stehe hier vorn nicht nur als eine der Sprecherinnen, sondern ich bin natürlich auch stellvertretende Landesvorsitzende der Berliner SPD,
[Oh! bei den GRÜNEN und der LINKEN – Dr. Klaus Lederer (LINKE): Hört, hört! – Oliver Höfinghoff (PIRATEN): Also halten Sie jetzt zwei Reden? – Weitere Zurufe]
Und insofern kann ich hier gleich in Doppelrolle sprechen. Also können Sie das schon einmal als positives Signal nehmen.
Es geht, Frau Schmidberger, da haben Sie recht, nicht nur um diese 1 700 Wohnungen, sondern es geht generell um Grundstücke, die in Berlin liegen und Eigentum des Bundes sind. Und Sie haben es schon völlig richtig gesagt, ein Teil ist zum Höchstpreisverfahren bereits verkauft worden. Die Wohnungsbaugesellschaft hat sich daran beteiligt. Wir hätten es sehr gern gesehen, dass sie gewonnen hätte, das hat sie aber leider nicht. Es hat jemand anders den Zuschlag bekommen. Deshalb geht es um wesentlich mehr. Und das nimmt Ihr Antrag – und jetzt hören Sie bitte zu! – völlig richtig auf. Die SPD hat diesen Vorgang zum Anlass genommen, nicht nur weiterhin die Wohnungsbaugesellschaften zu motivieren, Bestände auch aus Bundesvermögen zu kaufen, sondern hat auch sofort – das hat der zuständige Senator bereits in der Presse getan – zugesagt, mit der BImA Gespräche aufzunehmen. Das wurde uns zugesagt, und das wird auch zeitnah erfolgen.
Vielen Dank! – Es ist auch ein Beispiel für diese BImAPolitik, Frankfurter Tor beispielsweise, ein ehemaliges Bürogebäude – –
Ja, die Frage ist: Sehen Sie tatsächlich Möglichkeiten, solche Geschäfte zum Höchstpreisverfahren für die Zukunft auszuschließen und z. B. solche Immobilien für die städtischen Wohnungsgesellschaften zu reservieren? Welche konkreten Vorstellungen haben Sie dazu?
Das werde ich in meiner Rede sofort beantworten. – Also: Die BImA macht genau – das ist schon ein Teil der Frage, die Sie gerade gestellt haben – das Gegenteil dessen, was wir in Berlin als soziale Kriterien für bezahlbaren Wohnraum aufgestellt und definiert haben. Das heißt also, wir haben ein Mietenbündnis, wir haben eine neue Liegenschaftspolitik in Berlin – das hat Frau Schmidberger schon angedeutet – als Koalition beschlossen. Und nochmals grundsätzlich: Wir haben in Berlin das Verfahren genau deshalb verändert, weil wir eben Spekulationen mit Grundstücken, mit Wohnungen entgegenstehen und dies verhindern wollen, weil Berlin als Mieterstadt eine soziale Mischung braucht. Der Liegenschaftsfonds hat unsere Entscheidung umzusetzen, Grundstücke mit städtischem Interesse nicht mehr im Höchstpreisverfahren zu verkaufen und eben auch Grundstücke für Wohnungsbau, den wir dringend brauchen, Wohnungsbaugesellschaften kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Wohnungsbaugesellschaften wurden angewiesen, Wohnungen für das Land Berlin zu kaufen und haben das in Größenordnungen auch bereits getan. Und – Sie haben es völlig richtig gesagt – wir begrüßen es, dass sie sich daran beteiligt haben. Aber es ist so, der Bund wird das Ganze nicht kostenfrei zur Verfügung stellen. Aber in Anlehnung an das, was wir in Berlin beschlossen haben, nämlich die neue Liegenschaftspolitik, werden wir von Berlin eine Initiative starten müssen. Da haben Sie recht, das greift
der Antrag auch schon auf. Deshalb werden wir einer Bundesratsinitiative auch als Fachpolitiker entgegentreten und dort einzelne Bestandteile mit aufnehmen. Das werden wir dann im Bauausschuss, im Hauptausschuss besprechen.
Ich stelle mir mit meiner SPD das folgendermaßen vor: Es sollte – das beantwortet jetzt auch die Frage von Frau Matuschek –, es müssen Vorkaufsmöglichkeiten für unsere kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften eingerichtet werden. Der Bund hat ja festgelegt, 100 Millionen Euro Einnahmeverzicht für Konversionsmittel; das sollte auch für Wohnungen in Ballungsräumen einsetzbar sein. Das ist mit Sicherheit nicht nur das Interesse Berlins, denn wenn man eine Bundesratsinitiative starten möchte, muss man andere Bundesländer mitnehmen. Insofern denke ich, wenn wir entsprechende Vorschläge gemeinsam besprechen in den beiden Ausschüssen, werden wir sehr zeitnah miteinander diese Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Und wir finden es gut, Herr Müller, wenn Sie das entsprechend schon vorher mit der BImA in Gesprächen begleiten. – Ich bedanke mich!
Vielen Dank, Frau Kollegin Spranger! – Für die Fraktion Die Linke hat das Wort die Kollegin Lompscher. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dann kann ich Ihnen ja nur viel Erfolg wünschen, Frau Spranger. Der Antrag, den Grüne und Linke hier gemeinsam einbringen, ist in der Tat dringlich. Aktuell läuft der Verkauf von knapp 50 Wohnungen in Schöneberg. Täglich kommen dort Interessenten zur Besichtigung. Die Mieterinnen und Mieter haben sich zu Wort gemeldet und auch zum Wochenende die Politik eingeladen. Deshalb erwarten wir vom Senat so oder so kurzfristiges Handeln im Sinne der betroffenen Mieterinnen und Mieter. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den Umgang mit Immobilien des Bundes in Berlin und natürlich auch darüber hinaus neu zu bestimmen. Das betrifft im Übrigen nicht nur Wohngebäude, aber hier liegt zunächst aus naheliegenden Gründen der Schwerpunkt.
Als die neue große Koalition auf Bundesebene Ende letzten Jahres ihren Koalitionsvertrag präsentierte, hätte glatt die Hoffnung auf eine neue Liegenschaftspolitik des Bundes aufkommen können. Zur Belebung des Wohnungsbaus könnten nunmehr auch Konversionsflächen des Bundes genutzt werden, die künftig verbilligt abgegeben werden, so die Ausführung im Koalitionsvertrag, also nicht mehr zum sonst obligatorischen Höchstpreis. Allerdings – das haben Sie auch erwähnt – wird der mögliche Einnahmeausfall gleich mal auf 100 Millionen Euro
beschränkt, und das ist dann für die gesamte Legislaturperiode und das gesamte Bundesgebiet nur noch ein Tropfen auf den heißen Stein. Nicht zuletzt sind diese Konversionsflächen natürlich nur ehemals militärisch genutzte Liegenschaften. Darüber hinaus wird dieser Begriff nicht angewandt. Diese vollmundige Ankündigung einer neuen Liegenschaftspolitik erweist sich also bisher als leeres Gerede.
Die Wohnungen des Bundes stehen schon länger im Fokus der Öffentlichkeit. Ich erinnere an den Deal, bei dem über 11 000 TLG-Wohnungen zusammen mit diversen Gewerbeimmobilien an einen Hamburger Investor gingen. Seinerzeit ist übrigens die Treuhandliegenschaftsgenossenschaft „Fair Wohnen“, die sich auch um diese Wohnungen beworben hatte, mit fragwürdigen Argumenten vom Bundesfinanzministerium aus dem Bieterverfahren ausgeschlossen worden. Etliche bundeseigene und bahneigene Wohnungsbestände sind in jüngster Zeit zu Geld gemacht worden, und es ist nichts darüber bekannt, dass wohnungspolitische Erwägungen bei diesen Verkäufen eine Rolle gespielt hätten. Das aber wäre ein wichtiges Kriterium gewesen, dessen Gewicht angesichts des wachsenden Mangels an bezahlbaren Wohnungen, insbesondere in Berlin, zunimmt.
Auch dem Senat scheint zumindest teilweise klar zu sein, dass die aktuell laufenden Transaktionen für die Berliner Entwicklung bedeutsam sind. Deshalb war es auch zu begrüßen, dass die Stadtentwicklungsverwaltung mit dem Bund vereinbaren konnte, dass Bundesliegenschaften, die fürs Wohnen geeignet sind oder bereits genutzt werden, zuerst dem Land Berlin angeboten werden. In zwei aktuellen Fällen, einen haben wir schon gerade gehört, stellte sich aber heraus, dass die Preisvorstellungen des Bundes weit über den Zahlungsmöglichkeiten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften liegen. Und hier liegt das Problem einer Liegenschaftspolitik, die auf Höchstpreise setzt und von wenig Transparenz gekennzeichnet ist. Wir kennen das aus den Berliner Debatten zu Genüge, und es wäre wohl etwas vorschnell, wenn wir bilanzieren würden, Berlin hätte schon einen anderen Weg eingeschlagen. Möglicherweise sind Sie auf dem Weg, aber Sie haben ein nur ein sehr kleines Stück davon bisher bewältigt.
Für die aktuellen Verkaufsfälle von Bundesliegenschaften in Berlin ist schnelles Handeln erforderlich. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter in Schöneberg haben sich zusammengeschlossen, und sie erwarten zu Recht politische Unterstützung auch von Berliner Seite. Sie befürchten, nicht zu Unrecht, dass ein Verkauf zum Höchstpreis an einen renditeorientierten Erwerber – und wer soll denn sonst zum Höchstpreis kaufen? – die Spirale Mieterhöhung, miettreibende Modernisierung und Verdrängung in
Es liegt auf der Hand, dass dies zuerst für Immobilien in öffentlicher Hand erreicht werden muss. Vor diesem Hintergrund sind die bisherigen Äußerungen der Bundesregierung wenig hilfreich. Und auch die Berliner Finanzverwaltung gibt sich in einer Antwort auf eine kürzlich von mir gestellte Anfrage hierzu äußerst schmallippig. Natürlich kann der Berliner Senat keine Entscheidung für den Bund treffen. Aber die Berliner SPD macht ja nach eigener Aussage erfolgreiche linke Politik mit der CDU und hat auch ganz mutig auf ihrem letzten Landesparteitag in diesem Sinne beschlossen. Darüber hat Frau Spranger berichtet. Die SPD ist Teil der Koalition im Bund, richtig? Deshalb erwarte ich, dass sich der Berliner Senat eben einschaltet und nicht herausredet. Wer glaubwürdig für eine andere Wohnungspolitik eintreten will, muss das auch gegenüber dem Bund deutlich machen. In diesem Sinne viel Erfolg!
Danke, Frau Kollegin Lompscher! – Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Brauner das Wort. – Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Haus hat sich in der Tat einmütig auf einen neuen Kurs in der Liegenschaftspolitik geeinigt. Wir haben auch im Bereich der Wohnungspolitik einiges erreicht – wir haben das hier immer wieder, ich will das nur noch einmal in Erinnerung rufen: Wir waren das erste Bundesland, das die Kappungsgrenze mit 15 Prozent im Bestand eingeführt hat. Wir haben den Kündigungsschutz bei Eigenbedarf auf 10 Jahre verlängert. Wir haben ein Bündnis für Wohnen geschaffen. Wir haben ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz geschaffen – alles Instrumente, die den Bestand schützen.
Dies geschah vor dem Hintergrund, dass wir eine dynamische Entwicklung am Wohnungsmarkt sehen und gesagt haben: Wir müssen hier einiges tun. Die Entwicklung im Mietspiegel 2013 mit einem abgebremsten Anstieg hat uns auch schon recht gegeben.
Heute diskutieren wir wieder einen Einzelfall. Es geht um 48 Wohnungen, die im Rahmen der öffentlichen Diskussion sind – RBB-Berichterstattung usw. Ich habe mir vor der Sitzung den Fall noch mal sehr genau angesehen – das Exposé steht ja im Internet. Es sind 4 321 Quadratmeter Wohnfläche, teilsanierter Altbau – Dach, Fenster,
Fassade, Versorgungsstränge usw. Die durchschnittliche Miete beträgt 3,58 Euro und die durchschnittliche Wohnungsgröße 90 Quadratmeter. Keine Belegungsbindung, kein WBS oder Ähnliches. Wenn man in das Exposé noch mal hineinschaut, gibt es auch Wohnungen mit über 100 Quadratmeter Wohnfläche, die für unter 2,80 Euro vermietet sind.