Herr Regierender Bürgermeister und Kultursenator! Können Sie denn ausschließen, dass es noch weitere Vermischungen von beruflichem und privatem Engagement Ihres Exstaatssekretärs Schmitz gibt?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann immer alles behaupten und natürlich mit Absolutheitsfragen dann also immer noch den Eindruck erwecken, da ist irgendetwas. Nochmals: Das hat über Jahre hinaus nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, sondern – wenn ich das richtig mitbekommen habe, ich war selber nicht dabei, bei keiner dieser Veranstaltungen in diesem Garzer Festival oder wie das hieß – der Kultursommer war eine öffentliche Veranstaltung. Viele Menschen aus Berlin sind da hingegangen, haben unterstützt, da ist für den Erhalt
Und was Sie jetzt versuchen, finde ich, ehrlich gesagt, bei aller Kritik am Verhalten von Herrn Schmitz in seiner Steuerangelegenheit und den rechtlichen Bewertungen, die da kommen, hat auch irgendwann mal eine Grenze, wo auch eine Persönlichkeit ein Recht hat, hier nicht von Ihnen in dieser Art und Weise so behandelt und unter Generalverdacht gestellt zu werden.
Herr Regierender Bürgermeister! Können Sie denn den Eindruck nachvollziehen, den viele Berlinerinnen und Berliner haben, dass Verfehlungen,
also die Vermischung von privaten und dienstlichen Interessen bis hin zu Steuerhinterziehung, so lange geduldet werden, solange nicht mehr Leute darüber Bescheid wissen als Sie, der Dienstherr?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Lux! Wenn Sie Ihre Frage noch mal so präzisieren können, dass man sie auch beantworten kann, wäre ich dankbar.
in der Hoffnung, dass das nicht öffentlich wird. Und deswegen frage ich Sie: Können Sie ausschließen, dass ähnliche Verfehlungen noch in Zukunft bekannt werden im Rahmen Ihres Dienstes?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ihre Frage ist von allgemeiner Art. In der Tat kann ich nicht ausschließen, dass in Ihrer Fraktion, in anderen Fraktionen, in der Regierung oder sonstwie steuerliche Vergehen da sind, die dann irgendwie an die Öffentlichkeit mal kommen könnten oder kommen. Kann ich nicht ausschließen, in der Tat nicht!
Jetzt kommen wir zur zweiten gesetzten Frage der Fraktion Die Linke. – Frau Lompscher, bitte schön! Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Zur Überprüfung der Wohnlageneinstufung für den Mietspiegel 2015 frage ich den Senat: Wie gedenkt der Senat sicherzustellen, dass die Berlinerinnen und Berliner über Möglichkeit, Zeitpunkt und eingegangene Anträge für Änderungen der Wohnlageneinstufung im Mietspiegel 2015 breit informiert werden und dazu Stellung beziehen können?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lompscher! Es ist ja so, dass alle Bürgerinnen und Bürger dazu auch Anregungen und Einwendungen machen können, die dann auch in diesen entsprechenden Arbeitsgremien bewertet werden und ggf. mit einfließen. Wir werden jetzt sowieso noch sehen, wie sich möglicherweise das Verfahren und die Komponenten zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels verändern. Da hat auch die Bundesebene jetzt eine Initiative zumindest angekündigt, auch das zu überprüfen, welche Bestandteile in den Mietspiegel mit einfließen sollen. Also es gibt die Möglichkeit, diese Hinweise, diese Einwendungen zu geben, aber wir werden sehen, wie sich das auch in den nächsten Monaten für den Mietspiegel 2015 weiterentwickelt.
Wie werden Sie denn nun sicherstellen, dass sie über Änderungen, die andere beantragt haben, tatsächlich informiert werden und dazu Stellung nehmen können, und wird denn wenigstens zu dem früheren Verfahren zurückgekehrt, dass rechtzeitig vor der Beratung und Entscheidung in der AG Mietspiegel die Mietervertretungen über vorliegende Änderungsanträge informiert werden?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Mit den Mietervertretungen, das wäre eine Möglichkeit, diese Gremien dann auch direkt anzusprechen. Ihren ersten Teil der Frage, glaube ich, kann ich nicht positiv beantworten, weil ich nicht weiß, wie das organisatorisch sichergestellt werden soll, dass alle, die eine Einwendung machen, eine Anregung geben, dann auch den entsprechenden Rücklauf bekommen, wann wie was von wem mit eingeflossen ist. Das sehe ich im Moment nicht. Aber über die Verbände, Institutionen und Organisationen ist natürlich eine Information möglich.
Ja, vielen Dank! – Herr Müller! Werden Sie denn Möglichkeiten der Abfrage bei denjenigen, die sich dazu äußern wollen, nutzen, die da heißen: Flyer, Anzeigen in Tageszeitungen, Informationen über die Kreise, die Sie jetzt ansprachen, hinausgehend, also im allgemeinen Sinn Aufrufe an die Öffentlichkeit, sich zu dem Thema der Wohnlageneinstufung zu äußern, werden Sie die Möglichkeiten nutzen, wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, warum nicht?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Matuschek! Also ich glaube, man muss noch mal zwei oder drei Sachen auseinanderhalten. Der Mietspiegel wird natürlich immer über alle Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit bekanntgemacht. Es wird darüber informiert. Es gibt im Vorfeld dazu Diskussionen. Wir haben jetzt – ich habe es eben schon gesagt – eine Debatte darüber: Was soll überhaupt miteinfließen, was soll es für Veränderungen zum Mietspiegel geben? Wir haben dazu Diskussionen mit dem Mieterverein usw. Das findet alles statt.
Aber möglicherweise besteht nach wie vor das Missverständnis, dass der Mietspiegel ein politisches Instrument ist. Das ist er nicht, sondern die Senatsverwaltung – die Verwaltung, nicht die Politik – moderiert ein Einigungsverfahren zwischen Vermieter- und Mieterorganisationen, und wir sind in diesem Sinne daran beteiligt. Insofern: Im Vorfeld die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit von unserer Seite aus zu machen, die schon Ansprüche formuliert, halte ich für problematisch. Es gibt natürlich interne Gespräche zur Erstellung des Mietspiegels, in welcher Form sie stattfinden soll, und es gibt dann über uns auch die Veröffentlichung und Bekanntmachung des beschlossenen Mietspiegels. Das sind unsere Kommunikationswege in diesem Verfahren.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat bezüglich einer Abschiebung: Ist es zutreffend, dass vor einer Woche eine Abschiebung von schwerstbehinderten kleinen Kindern aus Tschetschenien und ihrer Familie nach Polen stattgefunden hat? Wurden Alternativen zu dieser Abschiebung, die ja jetzt Lebensgefahr für diese Kinder beinhaltet, geprüft, zumal ja auch die zuständigen Polizisten vor Ort ihren Einsatz dort zuerst verweigert haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Reinhardt! Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich über den konkret geschilderten Fall nur abstrakt berichten. Richtig ist, dass es einen solchen Vorgang gegeben hat. Richtig ist, dass sich auch ein Gericht in Berlin damit beschäftigt hat und dass man festgestellt hat, dass die
Danke schön! – Meine Damen und Herren Kollegen! Die zweite Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet.
Ich glaube, eine zweite Nachfrage wird es auch geben. – Meine erste Nachfrage, da Sie jetzt bestätigt haben, dass der Fall sich so zugetragen hat, ist: Nach meinen Informationen, nach Presseinformationen sind die Medikamente, die die Kinder dort brauchen, in Polen vor Ort so nicht zu bekommen. Das wäre in Berlin möglich. Wären Sie bereit, wenn sich das so bewahrheitet, sich dafür einzusetzen, dass die Familie wieder nach Berlin reisen kann, zumal die Härtefallkommission ja auch signalisiert hat, dass sie sich damit beschäftigen wird?
Meine Damen und Herren! Kollege Reinhardt! Es handelt sich hierbei, wenn ich mich recht erinnere, um einen Dublin-II-Fall. Insofern hat die Härtefallkommission Berlins damit nichts zu tun und wäre auch nicht damit zu befassen.
Meine zweite Antwort: Es hat sich das Berliner Verwaltungsgericht damit beschäftigt und hat festgestellt, was ich schon gesagt habe, dass eine ärztliche Versorgung – ich unterstelle, wir reden vom selben Fall – auch in Polen gewährleistet wäre.