ja, ja, ihr Grüne kommt ja auch dran! – in diesem Haus dieses unterstützen, ein bisschen mehr Mühe macht, sich mit diesem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen.
Was führt der Senat an? – Erstens: Wenn man dem Gesetzentwurf des „Energietisches“ zustimmen würde, würden Haushaltsrisiken entstehen, weil ja vorgeschlagen wird, eine Anstalt öffentlichen Rechts zu bilden. Wir haben in wesentlichen Bereichen der Daseinsvorsorge aus gutem Grund Anstalten des öffentlichen Rechts. Wir haben sie bei der BVG, bei der BSR, bei den Berliner Wasserbetrieben, wir haben es bei der IBB und noch in anderen Bereichen. Da ist die Frage des Haushaltsrisikos oder der Gewährträgerhaftung überhaupt kein Problem. Vielmehr ist doch die Frage: Ist diese Rechtsform, mit dem, was sie an öffentlichen Kontrollmöglichkeiten, an direktem politischen Einfluss bietet, eine sinnvolle Rechtsform? – Genau das ist der Hintergrund, warum der „Energietisch“ diese Rechtsform vorgeschlagen hat. Und darauf kommt dann lapidar: „Anstalten öffentlichen Rechts sind ein Haushaltsrisiko“. Ja, ist das der Vorschlag, dass wir die Anstalten öffentlichen Rechts jetzt in privatrechtliche Gesellschaften umwandeln? Das ist doch ein absurdes Argument und keine Auseinandersetzung mit dem, was der „Energietisch“ vorgeschlagen hat!
Zweitens: Es ist die haltlose Unterstellung seitens des Senats – Herr Schäfer hat schon darauf hingewiesen –, durch nichts gedeckt aus dem Gesetzentwurf, der „Energietisch“ wolle eine hemmungslose Subventionierung von Sozialtarifen zulasten der Wirtschaftlichkeit. Nichts davon findet sich im Gesetzentwurf! In der Stellungnahme des „Energietischs“ ist noch mal klargestellt worden: Natürlich muss dieses Unternehmen wirtschaftlich arbeiten, und nur in diesem Rahmen können ökologische und soziale Zielsetzungen verfolgt werden, aber nicht zulasten der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Auch da: Fehlanzeige beim Senat!
Und dann wird auch noch unterstellt, dass die Grundkonzeption des Gesetzentwurfs darin bestehe, die Gewinne zur Quersubventionierung von sozialen Zielen zu verwenden und dass man damit die Netze nicht refinanzieren könne. Auch das ist völliger Humbug! Ich hätte vom Senat erwartet, dass es wirklich eine Auseinandersetzung mit diesem Gesetzentwurf gibt, dass er seine Alternative vorstellt. Genau das ist nicht geschehen, und deshalb frage ich: Wie sieht denn jetzt die Zielsetzung der Koalition und des Senats aus?
Sie haben jetzt Gott sei Dank endlich festgestellt, dass es nicht reicht, einfach eine gesellschaftsrechtliche Hülle zu bilden, sondern dass das Unternehmen „Berlin Energie“, das ja erst einmal eine Fiktion ist, ertüchtigt werden muss, damit es im Auswahlverfahren überhaupt eine Chance hat. Es müssen Kompetenzen aufgebaut werden. Gestern ist im Hauptausschuss ein Beraterauftrag über 195 000 Euro bewilligt worden. Ich sage Ihnen: Ein Beraterauftrag wird nicht ausreichen, vielmehr müssen in diesem Unternehmen Kompetenzen aufgebaut werden,
Es muss zudem die Frage geklärt werden, wer die Kooperationspartner sind. Ist bei dieser 51-Prozent-Lösung ausgeschlossen – die Frage hat Herr Schäfer auch schon gestellt –, dass der Grundversorger bei den 49 Prozent dabei ist? Oder ist damit ausgeschlossen, dass Private sich weiterhin beteiligen? Ich sage, Partner können kommunal orientierte Unternehmen sein. Und wir werden Partner brauchen, davon gehe ich aus. Aber dazu muss die Koalition mal eine Antwort geben.
Ich frage auch, welche Konzeption der Senat verfolgt, was die Frage der Transparenzregelung und der Kontrollmöglichkeiten angeht. Auch hierzu bislang keine Antwort! Und wenn es so ist – was Kollege Karsten angesprochen hat –, dass die Weichen jetzt richtig gestellt werden müssen und die Fraktionsvorsitzenden dabei die Richtlinienkompetenz übernommen haben – in diesen Monaten der Herbstzeitlosen –, dann sage ich: Bitte, lasst uns das in den Ausschüssen diskutieren!
Wir werden diese Mitteilung – zur Kenntnisnahme – wieder in die Ausschüsse holen, und wir wollen darüber diskutieren, wie „Berlin Energie“ ertüchtigt werden kann, damit es sich erfolgreich bewerben kann, und wie die Konzeption für ein Stadtwerk in Berlin aussehen kann. Diese Aufgabe ist zu leisten, und die ist mit dieser flusigen Stellungnahme des Senats nicht erledigt. Ich würde intern wirklich mal ernsthaft darüber reden, wie ein solches Dokument durchgehen und wie man so etwas verabschieden konnte. Völlig haltlos und ohne Substanz!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDUFraktion hat ihre Haltung zur bevorstehenden Neuausschreibung des Strom- und Gasnetzes bereits im März diesen Jahres in einem Positionspapier formuliert,
und zwar unter der Überschrift: Energienetze in Berlin unter staatlicher Aufsicht professionell und effizient betreiben lassen!
Es ist Konsens unter allen Fraktionen dieses Hauses – so weit ich das sehe –, dass eine staatliche Aufsicht über den Betrieb der Netze, die ja eine kritische, eine lebenswichtige Infrastruktur dieser Stadt darstellen, von großer Bedeutung ist. Aber das ist nicht primär ein Thema der Landespolitik, sondern die staatliche Aufsicht über die Energienetze ist im Energiewirtschaftsgesetz – also einem Bundesgesetz – geregelt und wird durch die Bundesnetzagentur exekutiert. Die Bundesnetzagentur ist es, die den Betrieb der Netze kontrolliert – einschließlich Investitionen, Instandhaltung, Erlöse usw. Das heißt, für die Erreichung der Ziele des § 1 Energiewirtschaftsgesetz – also insbesondere Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit – ist es unerheblich, ob der Netzbetreiber sich in öffentlichem oder privatem Eigentum befindet. Auch die ökologischen Kriterien – für die Grünen vielleicht besonders wichtig – wie Anschlusspflicht, Einspeisevorrang usw. für Sonnen- und Windstrom sind bereits bundesgesetzlich geregelt. Angesichts der reibungslosen und effizienten Versorgung in den vergangenen Jahren ist ein zwingender Anlass für eine Rückverstaatlichung der Netzbetreiber in beiden Bereichen nicht zu erkennen.
Wir als CDU-Fraktion haben über die Ergebnisse dieser Beratungen auch schon vor Monaten mit Vertretern des Volksbegehrens diskutiert, und auch bei diesen Gesprächen haben wir keinerlei zwingende Argumente für eine Rückverstaatlichung erkennen können. Ich vermute, dass das Volksbegehren dann erfolgreich sein könnte, wenn die Bürger irrtümlich der Meinung wären, sie stimmten über die Frage ab: Staatliche Aufsicht – ja oder nein? – Wenn sich die Bürger aber klarmachen, dass die staatliche Aufsicht – also der auch von der Linksfraktion reklamierte öffentliche Einfluss auf die Energienetze – ja längst existiert und dass es nur noch darum geht, ob ein privatrechtlich verfasstes Unternehmen oder das Land Berlin die Vorgaben der Bundesnetzagentur umsetzt, dann würden die Bürger dieser Frage vermutlich keine hohe Priorität beimessen.
Aber selbst wenn am Schluss das Volksbegehren erfolgreich wäre, könnte die zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts ja nicht einfach das Netz übernehmen, wie uns kundige Juristen inzwischen klargemacht haben, sondern sie müsste sich wie alle anderen auch an der Ausschreibung beteiligen und sich an den Kriterien – technisches Know-how, Verfügbarkeit von Fachkräften, Erfahrung mit Netzen in dieser Größenordnung und Struktur – messen lassen. Und jeder, der jetzt neu in diesen Markt eintritt, hat natürlich das Henne-Ei-Problem: Ohne Fachleute keine Konzession, ohne Konzession keine Fachleute! Hier wird also deutlich, dass sowohl die Anstalt des öffentlichen Rechts als auch „Berlin Energie“ noch einen weiten Weg vor sich haben.
Von den Verfechtern der Rekommunalisierung wird oft auch angeführt, dass das Land Berlin nach einem Rück
kauf der Netze die Gewinne einstreichen könnte, die aktuell von den Privaten kassiert werden. Aber wer Gewinne machen will, braucht dreierlei: Kapital, Know-how und unternehmerische Risikobereitschaft. – Angesichts der Berliner Haushaltslage und angesichts der Erfahrungen mit anderen Investitionen können diese Voraussetzungen eher bei privaten Partnern als beim Land Berlin vermutet werden.
Über die Vergabe – und das ist, glaube ich, der zentrale Punkt – der Konzessionen an die besten Betreiber – egal, ob öffentlich, ob privat oder gemischt: privat-öffentlich – entscheidet die Senatsverwaltung ausschließlich nach fachlichen Kriterien, sodass wir die Weichen für eine weiterhin effiziente und sichere Energieversorgung in Berlin gestellt haben.
Das ist für die Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt und nicht zuletzt auch für die Berliner Wirtschaft eine außerordentlich gute Nachricht. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Garmer! Herr Karsten! Das ist ja absurd. Ich rufe Sie alle dazu auf, diese beiden Reden von Herrn Karsten und Herrn Dr. Garmer morgen mal nebeneinander zu legen. Sie sind komplett unterschiedlich: Herr Dr. Garmer sagt: Die staatliche Aufsicht über die Netzgesellschaft reicht völlig aus. – Und Herr Karsten sagt, 100 Millionen Euro verschleierten Gewinns aus Servicegesellschaften würden aus Berlin nach Schweden abfließen. Also komplett das Gegenteil!
Herr Karsten sagt, man müsse das in eine 100-prozentige Landesgesellschaft packen, weil das Vattenfall-Monopol eine schreckliche Sache sei, und Herr Dr. Garmer sagt, angesichts der Berliner Haushaltslage wären Private viel besser in der Lage, dieses Netz zu führen. Herr Saleh! Herr Melzer! Ich frage Sie, wo Ihr Kompromiss ist. Was haben Sie denn gemacht? Wo ist denn die Einigung? – Ich erkenne keine Einigung.
Herr Dr. Garmer! Sie haben ja sehr ordnungspolitisch argumentiert. Sagen Sie uns doch einmal, ob es ordnungspolitisch klug ist, bei einer Konzession, die für 20 Jahre gilt, angesichts der großen und schnellen Entwicklungen der energiepolitischen Landschaft den Grundversorger, der ein Interesse am Stromverkauf hat, weiter an dieser Netzgesellschaft mit zu beteiligen, die ja nicht das Interesse haben soll, möglichst viel Strom zu verkaufen. Ich bitte Sie wenigstens in dieser Sache um ein klare ordnungspolitische Auskunft. Das kann doch noch nicht mal im Interesse der CDU sein, hier Vattenfall als Grundversorger auch wieder zum Netzeigentümer zu machen.
Herr Schäfer! Sie haben in Ihrem ersten Wortbeitrag die Frage gestellt, wer zum Schluss entscheidet. Ich dachte, ich hätte Ihnen eine Antwort gegeben. Es gibt ein Ausschreibungsverfahren, in dem die Senatsverwaltung für Finanzen ausschließlich nach fachlichen Kriterien entscheidet: Wer hat das beste Konzept? Wer hat die besten Fachleute? Wer ist finanzkräftig? – Und weitere Fragen dieser Art! Diese Entscheidung treffen nicht die Fraktionen der SPD und der CDU, diese Entscheidung trifft auch nicht das Parlament, sondern diese Entscheidung wird in einem rechtssicheren Ausschreibungsverfahren getroffen. Hieran kann sich jeder beteiligen, und wir haben beschlossen, dass sich neben privaten Bewerbern auch die „Berlin Energie“ – möglicherweise auch mit einem privaten Partner – beteiligen kann. Aber die Entscheidung fällt in dem Ausschreibungsverfahren nach den fachlichen Kriterien. Diese Entscheidung treffen nicht wir in diesem Hause, sondern diese Entscheidung fällt in der Senatsverwaltung für Finanzen – nach einem Punktesystem –, und das ist die Voraussetzung dafür, dass dann eben auch diskriminierungsfrei der beste Anbieter zum Zuge kommt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde mal wieder schon fast alles gesagt. Ich kann mich darauf beschränken zu sagen: Die Stellungnahme ist Murks. Das ist ziemlich klar geworden. Was da drinsteht, ist in weiten Teilen fehlerhaft, und mich würde interessieren – und das werde ich auch die Senatorin bei Gelegenheit fragen –, ob der Senat eigentlich noch hinter diesem Gutachten steht oder liebe eine andere Stellungnahme hätte.
Vier Fraktionen in diesem Haus sind sich ziemlich einig darüber, dass man in Zeiten der Energiewende gerade im Land Berlin Energiepolitik gestalten kann, und dabei ist das Energieversorgungsgesetz, das jetzt vorgelegt wurde, eine sehr gute Möglichkeit. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass es dabei eben nicht nur um das Netz und die Netzvergabe geht, sondern tatsächlich auch um ein Stadtwerk am Ende des Tages. Unabhängig davon, wie die Ausschreibung ausgehen wird, macht es trotzdem Sinn, so etwas zu schaffen, auch wenn das Netz im ersten Anlauf irgendwoandershin gehen sollte – was ich nicht glaube.