Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den für Sport zuständigen Senator Henkel: Es geht um die Mietzahlungen durch Hertha. Wann hat Hertha die 2,5 Millionen Euro Schulden, die aus einer Stundung der Miete aus der Saison 2010/2011 stammten, zurückgezahlt? Beinhaltet diese Summe auch die angefallenen Zinsen? Wie hoch sind diese?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hiller! Zu der konkreten Zahlung 2010 kann ich keine belastbare Aussage machen. Die Frage zielt aber eher nach hinten, nämlich was passiert, wenn Herthas Abstieg besiegelt wird. Es ist in der Tat so, dass wir im Fall eines Abstiegs von Hertha BSC gegenüber der Hertha BSC GmbH & Co KGaA und dem Hertha BSC e. V. eine Teilstundung vertraglich geschuldeter Zahlungen im Zusammenhang mit der Nutzung und der Bewirtschaftung der auf dem Gelände des Olympiaparks gepachteten und überlassenen Sportanlagen vereinbart haben. Das beinhaltet auch fällige Entgelte für die Nutzung der Sportanlage Olympiapark. Weitere Angaben – das werden Sie verstehen – werde ich im Hinblick auf die Vertraulichkeit zwischen den Vertragspartnern nicht machen.
Herr Henkel! Mich interessiert in diesem Zusammenhang alles – nach hinten und nach vorne. Deshalb frage ich Sie: Über welchen Zeitraum erstreckt sich das Angebot der Stundung? Ist es richtig, dass das Land Berlin im Fall eines Abstiegs, von dem man wohl ausgehen muss, 1 Million Euro weniger einnimmt? Ist der Senat auch bei anderen Sportvereinen so großzügig?
Liebe Frau Kollegin! – Haben Sie Verständnis dafür – auch wenn es schwer fällt und nach vorne und hinten hinaus interessant ist –, dass ich wegen der Vertraulichkeit keine öffentliche Stellungnahme abgebe.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Regierenden Bürgermeister und betrifft die juristische Auseinandersetzung zwischen der GASAG und einem ehemaligen GASAG-Aufsichtsrat, der vom Land Berlin bestellt wurde, über die zu hohen Gaspreise in
Berlin. – Wie bewerten Sie diesen Prozess, in dem es darum geht, ob die GASAG mit ihren eigenen Aktionären überteuerte Gasverträge zulasten Berlins und der Verbraucherinnen und Verbraucher gemacht hat?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schäfer! Ich finde diesen Prozess sehr bemerkenswert, weil hier Differenzen quasi aus dem eigenen Unternehmen heraus gerichtlich ausgetragen werden. Ich bin sehr gespannt auf den Ausgang.
Das Beispiel zeigt, dass es nicht unüblich ist, dass ein Aufsichtsrat von seinem Recht Gebrauch macht, sich auch ohne Zustimmung der Geschäftsführung und auf Kosten des Unternehmens Expertise zu beschaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Warum haben Sie als Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft nicht Ähnliches gemacht und sich externe Expertise auf Kosten der Flughafengesellschaft besorgt, um so ein solches Desaster am BER zu verhindern?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich kann ja verstehen, dass Sie jetzt versuchen, über alle Wege Ihre merkwürdigen Auffassungen hier zur Geltung zu bringen.
Aber ich glaube nicht, dass Sie schon heute in der Lage sind, die Vorgänge bei der GASAG zu bewerten. Und bevor Sie dazu nicht in der Lage sind, sollten Sie mit Rückschlüssen auf andere Aufsichtsräte etwas vorsichtig sein.
[Beifall bei der SPD und der CDU – Benedikt Lux (GRÜNE): Wozu Sie in der Lage sind, haben wir gesehen!]
Ich frage Herrn Henkel: Herr Henkel! Zwischen Ihnen und der „taz“ ist sozusagen ein Streit ausgebrochen, aus wie viel Gramm Haschisch man sich wie viele Joints bauen kann. Ich würde mal fragen wollen, warum überhaupt die Absicht, das abzusenken, und woher kommen diese unterschiedlichen Einschätzungen?
Mir ist von einem Streit zwischen der „tageszeitung“ und mir nichts bekannt. Ich freue mich aber, Herr Kollege Lauer, dass die geplante Anhörung auf so viel Zustimmung stößt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner sogenannten Cannabis-Entscheidung am 9. März 1994 im Hinblick auf die Eigenbedarfsgrenzen des § 31a Betäubungsmittelgesetz eine einheitliche Einstellungspraxis in den Ländern gefordert. Mit Ausnahme von Berlin, Nordrhein-Westfalen und – ich glaube – Rheinland-Pfalz haben alle Länder
Herr Kollege Lux! Die Antwort auf Herrn Lauers Frage würde ich gerne geben. Dass Sie in Sachen Cannabis bestimmt sehr viel berufener sind, will ich gerne konzedieren.
Praxis und Experten weisen darauf hin, dass in den letzten Jahren eine erhebliche Steigerung des Wirkstoffgehalts von Cannabisprodukten beobachtet wurde. Daraus resultieren erhöhte Gesundheitsgefahren, insbesondere für junge Konsumenten.
Wir wollen eine fachübergreifende Anhörung zu den strittigen, hier hereingeschrieenen Fragen am 29. Mai 2012 durchführen. Die spannende Frage ist jetzt auch wieder: Was passiert im Ergebnis? Wer diese Einladung
gelesen hat, konnte auch lesen, dass es sich um eine ergebnisoffene Anhörung handelt. Insofern ist die Frage, ob wir uns im Senat und in der Koalition am Ende auf eine Absenkung verständigen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt nicht zu beurteilen. Aber dass wir vor dem Hintergrund des eben Gesagten natürlich auch noch mal prüfen müssen, finde ich, ist etwas Selbstverständliches. Dem dient eine parlamentarische Anhörung. Wir haben die Mitglieder der entsprechenden Ausschüsse auch dazu eingeladen.
Sie sind auch eingeladen, mitzudiskutieren, lieber Herr Lux! Ich habe mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass Sie bereits abgesagt haben. Vielleicht können wir den Disput später noch einmal nachholen.
Herr Henkel! Das finde ich gut mit dem Disput. Das kann man auch bei einer Friedenspfeife klären, aber die Frage, die ich noch hätte: Es gibt andere bewusstseinsverändernde Substanzen, die viel leichter erhältlich sind in Berlin, wie z. B. Alkohol, da reichen wenige Konsumeinheiten, um z. B. fahruntüchtig zu sein. Gibt es denn eine Bestrebung des Senats, auch bei solchen Substanzen Regelungen zu treffen, was das Mitführen und den Konsum betrifft? In Deutschland sind 2,5 Millionen Menschen aufwärts alkoholkrank. Wie sehen Sie das vor dem Hintergrund dieser Debatte z. B. beim Thema Alkohol?
Laut einer von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie zum Vorkommen von antibiotikaresistenten Keimen in konventionell und ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieben gibt es eine deutlich stärkere Keimbelastung in den konventionellen Betrieben. Die MRSA-Keime aus den Tierhaltungen gefährden die menschliche Gesundheit. Meine Frage geht an den Senator für Verbraucherschutz, Herrn Heilmann: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dieser Studie? – Danke!
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Altug! Wir haben angesichts der Tatsache, dass wir 39 Betriebe in Berlin haben – vergleichsweise relativ wenig –, die Auswertung dieser Studie noch nicht abgeschlossen. Deswegen kann ich Ihnen zu den Konsequenzen auch noch nichts sagen.