Protocol of the Session on March 22, 2012

Zum Zweiten ist auch die Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes – hier die Neuregelung des Schrifterfordernisses – unmittelbar für Berlin bedeutsam, da das Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung das Verwaltungsverfahrensgesetz in der jeweils geltenden Fassung in Berlin direkt zur Anwendung bringt.

Zielsetzung des Berliner Senats ist es, die Arbeiten am Referentenentwurf des Berliner E-Government-Gesetzes zügig zu beenden und schnellstmöglich das förmliche Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dies kann aufgrund der bestehenden engen inhaltlichen Wechselwirkungen sowie dem Anliegen, bundesweit möglichst einheitliche rechtliche Grundlagen für E-Government zu entwickeln, allerdings nicht vor Abschluss der gerade eingeleiteten bundesweiten Diskussion um den Entwurf des E-Government-Gesetzes des Bundes geschehen. Allerdings erscheint die Prognose berechtigt, vom Einleiten des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Jahr ausgehen zu können.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das Vorgehen des Senats basiert auf den in den Richtlinien der Regierungspolitik zum Thema Vereinheitlichung der IT-Landschaft enthaltenen Festlegungen. Diese sind insbesondere: Zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen IT-Systeme und IT-Lösungen im Land Berlin wird bis zum Haushalt 2014/2015 ein Gesamtkonzept für die Planung, Finanzierung, Einführung und Nutzung von IT-Systemen und -Lösungen entwickelt, das auch die Rolle des zentralen Dienstleisters ITDZ im Wettbewerb beschreibt. Es wird ein standardisierter IT-Arbeitsplatz entwickelt und vom ITDZ im Wettbewerb angeboten. Die dezentrale Serverstruktur ist unwirtschaftlich und nicht zukunftsfähig und wird entsprechend der Vorgaben des Rechnungshofes harmonisiert.

Die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Jahr 2011 in Auftrag gegebene Untersuchung zur ITSteuerung des Landes kommt in einer vergleichenden Betrachtung mit Best Practice in anderen Bundesländern zum Ergebnis, dass in der Vereinheitlichung des IT-Arbeitsplatzes ein erhebliches Standardisierungs- und Ein

sparungspotenzial für das Land Berlin liegt. Der standardisierte IT-Arbeitsplatz umfasst nicht nur gleiche Hardware, sondern auch gleiche Anwendungen, die übergreifend im Land eingesetzt werden, beispielsweise Bürokommunikationsprogramme und gleiche Supportprozesse – mit Blick etwa auf Wartung und Pflege. Nach Auffassung des externen Gutachters können in Berlin 80 bis 90 Prozent der IT-Arbeitsplätze standardisiert werden. Auch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sieht bei der Standardisierung des IT-Arbeitsplatzes einen entscheidenden Schritt zur Vereinheitlichung der IT-Landschaft der Berliner Verwaltung und zur Erreichung von signifikanten Effizienzgewinnen.

Das weitere Vorgehen zum standardisierten IT-Arbeitsplatz wird in einer Senatsvorlage konkretisiert, die gegenwärtig von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorbereitet wird. Ausgehend von den Ergebnissen des vom Rechnungshof vorgelegten Gutachtens zur Konsolidierung des Serverbetriebs sind die in der Berliner Verwaltung vorhandenen dezentralen Serverinfrastrukturen mit dem Ziel einer hohen Zukunfts- und Ausfallsicherheit und einer nachhaltigen Kostenreduzierung und Effizienzsteigerung zu konsolidieren und bis zum Jahr 2016 auf sicherheitstechnisch und ökologisch optimal zu betreibende Standorte zu konzentrieren.

Der Senat hat dazu im September 2011 beschlossen, die Entscheidung zum weiteren Vorgehen auf Basis aussagefähiger und belastbarer Kennzahlen vorzunehmen. Diese Kennzahlen werden gegenwärtig auf Arbeitsebene abgestimmt. Sie sollen dann in den Behörden über den Zeitraum von einem Jahr erfasst werden und als Basis für eine Entscheidung des Senats zu den Zwischenschritten einer Serverkonzentration bis in das Jahr 2016 dienen. – Ich hoffe, die Frage umfassend beantwortet zu haben.

Vielen Dank! – Herr Kollege Dregger, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Senator Henkel! Meine Nachfrage: Inwieweit ist in dem Referentenentwurf des Berliner E-Government-Gesetzes die De-Mail als Ersatz für das Schriftformerfordernis vorgesehen, oder sieht der Berliner Entwurf eine offenere Lösung vor? – Danke schön!

Bitte schön, Herr Senator Henkel!

Der Berliner Referentenentwurf enthält in der Frage des Ersetzens des Schriftformerfordernisses keine konkreten

(Bürgermeister Frank Henkel)

Festlegungen auf ein oder mehrere bestimmte Verfahren. Vielmehr wurde eine offene Regelung gewählt, die über den Weg der vom Senat zu erlassenen Rechtsverordnung flexibel der technischen Entwicklung Rechnung tragende Verfahrensfestlegungen ermöglichen würde. Eine entsprechende Rechtsverordnung könnte dann beispielsweise auch den Einsatz dieser De-Mails, von denen ich bereits gesprochen habe, festlegen.

Vielen Dank! – Für eine weitere Nachfrage hat der Kollege Lauer das Wort.

Da muss ich noch einmal nachfragen: Sie schließen es also nicht aus, dass es festgelegt wird? Sie sind also bei der De-Mail noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen? Das heißt, es könnte auch sein, dass Berlin eine Regelung bekommt, in der die De-Mail verpflichtend enthalten ist und es keine Alternativen dazu gibt?

Herr Senator!

Ja, wir haben in der Tat diese offene Regelung gewählt. Der Gesetzentwurf des Bundes – ich habe gesagt, dass es eine enge Abstimmung gibt – sieht eine andere, das Verfahren konkret benennende Lösung vor. Danach soll nach der vorgesehenen Neuregelung des § 3a Verwaltungsverfahrensgesetzes die qualifizierte elektronische Signatur künftig durch unmittelbare Abgabe einer Erklärung in einem von der Behörde zur Verfügung gestellten elektronischen Formular ergänzt durch die elektronischen Identitätsmaßnahmen des neuen Personalausweises oder durch Versand mittels De-Mail ersetzt werden können.

Vielen Dank! – Die Mündliche Anfrage Nr. 8 wurde zurückgezogen. Deswegen rufe ich nun die Mündliche Anfrage Nr. 12 des Kollegen Dr. Turgut Altug von den Grünen auf zu dem Thema

Smileysystem oder Hygieneampel für ganz Berlin?

Bitte schön, Herr Kollege!

Ich frage den Senat:

1. Was ist aus den Plänen der Koalition geworden, die Verbraucherinnen und Verbraucher auf einfache und

nachvollziehbare Weise über den aktuellen Hygienezustand eines Betriebs zu informieren?

2. Plant der Senat die Einführung einer Hygieneampel oder eines Smileysystems für Restaurants und Gaststätten, wie es sich bereits seit Jahren in Dänemark bewährt hat, wenn nein, warum nicht?

Bitte schön, Herr Senator Heilmann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Altug! Vielen Dank für Ihre Frage! Parallel zu den Koalitionsverhandlungen, in denen die Überprüfung des Transparenzsystems vereinbart wurde, hat die Verbraucherschutzlandesministerkonferenz beschlossen, dass es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll. Auf dieser Basis hat meine Vorgängerin beschlossen, dass wir abwarten, was dort kommen wird. Das sind sozusagen zwei abwartende bzw. prüfende Beschlüsse.

Es gibt bereits 780 Gaststätten, deren Bewertung Sie im Internet unter berlin.de nachlesen können. Der große Nachteil ist, dass es nur 780 Gaststätten sind. Das ist ein nicht einfach zu lösendes Problem, weil die Bezirke Ihre Ämter zur Lebensmittelüberwachung personell nicht so ausgestattet haben, dass sie alle Gaststätten in einem vertretbaren Rhythmus überprüfen können. Das ist auch der Hauptgrund, warum die DEHOGA Bedenken hat. Alle diese Fragestellungen werden in die laufende Überprüfung einbezogen. Bis dahin bleibt es bei der vom Vorgängersenat eingerichteten Praxis.

Vielen Dank! – Herr Kollege, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte!

Ich frage, wieso es im Bezirk Pankow dennoch funktioniert.

Bitte schön, Herr Senator!

Der Bezirk Pankow hat eine erheblich größere personelle Ausstattung in diesem Bereich – darauf habe ich als Senator keinen Einfluss – und ist deswegen in der Lage, eine größere Kontrolldichte vorzuhalten und das Ergebnis entsprechend zu veröffentlichen. Ich kann die Bezirke

(Senator Thomas Heilmann)

nicht anweisen, dies anders zu regeln. Insofern wird es nur im Dialogverfahren mit den Bezirken zu ändern sein.

Vielen Dank! – Dann hat sich noch Frau Kollegin Ludwig zu dem Thema gemeldet. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Eine kurze Nachfrage: Wenn es dann berlinweit eingeführt wird, wie stellen Sie sicher, dass die personelle Ausstattung in den Bezirken für die Kontrollen und Nachkontrollen ausreicht?

Bitte schön, Herr Senator!

Nur zum Verständnis: Es gibt unter berlin.de bereits ein Internetportal, in dem das steht. Ich kann nur die Daten veröffentlichen, die mir die Bezirke zur Verfügung stellen. Ich habe auf die Bezirke nach der gesetzlichen Lage keinen Einfluss, wie viele Daten sie mir zur Verfügung stellen, außer dass ich mit ihnen rede. Dieser Prozess läuft.

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zur Mündlichen Anfrage Nr. 9. Kollegin Katrin Lompscher von der Fraktion Die Linke hat das Wort zum Thema

Agieren der GEWOBAG im ehemaligen Sanierungsgebiet Klausener Platz (II)

Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Vor dem Hintergrund des Verweises von Herrn Senator Müller auf den Aufsichtsratsbeschluss der GEWOBAG vom 29.9.2011 in seiner Antwort auf meine Mündliche Anfrage am 23.2.2012 frage ich, welche Festlegungen dieser für die Mieterinformation, künftige Miethöhen und den Umgang mit Härtefällen in den von Modernisierung und Instandsetzung betroffenen Objekten der GEWOBAG im ehemaligen Sanierungsgebiet Klausener Platz enthält?

2. Wie lassen sich die in Modernisierungsankündigungen vom Februar 2012 angekündigten Mietsteigerun

gen von über 30 Prozent bis 60 (!) Prozent für Wohnungen in den Seitenflügeln des Objektes Seelingstraße 51/53 mit den Ausführungen im Koalitionsvertrag vereinbaren, nach denen sich modernisierungsbedingte Mietsteigerungen bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen des Mietspiegels bewegen sollen?

Vielen Dank! – Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Frau Lompscher! In meiner Antwort auf Ihre Mündliche Anfrage vom 21. Februar dieses Jahres zum gleichen Thema hatte ich Ihnen schon ausführlich zu der von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG geplanten Sanierung berichtet. Dort heißt es:

Die Ausgangsnettokaltmieten schwanken in den drei Objekten zwischen durchschnittlich 3,31 Euro und 5,59 Euro pro Quadratmeter. Die GEWOBAG wird auch nach den Sanierungen weiterhin zu den günstigen Wohnungsanbietern am Klausener Platz gehören. Die Mieten liegen in zwei der drei Projekte auch nach Instandhaltung und Modernisierung unter dem Berliner Mietspiegel und deutlich unter der Marktmiete von 6,50 Euro pro Quadratmeter.

In einem Projekt wird die aktuelle ortsübliche Vergleichsmiete nach der Modernisierung um den Betrag überschritten, um den gleichzeitig die Betriebskosten durch die energetische Modernisierung reduziert werden. Das ist Bestandteil des im Juli 2007 beschlossenen Gesamtkonzepts für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

Weiter habe ich im Februar ausgeführt: