Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich beantworte Ihre beiden Fragen zusammen: Bei der Ausarbeitung und Verhandlung des Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin, dem Land Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH vom 27. August 2004 mit rückwirkender Gültig
keit ab 1. Januar 2003 wurde das Land Berlin von folgenden Kanzleien und Beratungsgesellschaften unterstützt: Im April 2003 wurde die Rechtsanwaltskanzlei De Witt/Müller-Wrede von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Verhandlungsführer des Landes Berlin mit der Rechtsberatung beauftragt. Die Beauftragung beinhaltete insbesondere die mündliche und schriftliche rechtliche Beratung sowie die Teilnahme an Verhandlungen. Für die 2003 und noch 2004 erbrachten Leistungen erhielt die von mir genannte Kanzlei 111 748,60 Euro.
Des Weiteren wurde im April 2003 von der an den Verhandlungen beteiligten Senatsverwaltung für Finanzen das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Witcom AG und als Verkehrsberater die SCI Verkehr GmbH beauftragt. Sie wurden unterstützend und beratend bei den Verhandlungen mit der S-Bahn tätig und erhoben und analysierten die für die Verhandlungen erforderlichen Datenmaterialien. Darauf aufbauend prüften Sie die Preiskalkulation der S-Bahn. Für die in den Jahren 2003 und 2004 erbrachten Leistungen erhielten die Witcom AG insgesamt 94 000 Euro und die SCI 40 000 Euro.
Vielen Dank! – Wurde denn erwogen, gegen die genannten juristischen Berater vielleicht einen Schadenersatz geltend zu machen oder zumindest einen Teilbetrag dieser Summen einzubehalten aufgrund des ja nun nicht so goldig geglückten S-Bahnvertrags? Und weiter gehend: Sind diese Berater auch in die juristische Beratung bezüglich der Fragen rund um Vergabe und Inhouselösung einbezogen, oder hat man da andere gefunden?
Es tut mir leid, Herr Kollege Gelbhaar, das kann ich Ihnen nicht beantworten, ob es in den Jahren nach 2003/2004 Überprüfungen gegeben hat, inwieweit diese Beratung praktisch auch anfechtbar ist. Das weiß ich schlichtweg nicht.
1. Wie wird sich die Insolvenz der Schlecker Drogeriekette aus Sicht des Senats in Berlin auswirken, und wie viele Arbeitskräfte werden von Entlassungen in Berlin betroffen sein?
Herr Abgeordneter Jahnke! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal hat Schlecker in Berlin 756 Beschäftigte in Voll- und Teilzeit. Von einer Kündigung wären 350 Mitarbeiterinnen betroffen, die teils Vollzeit, teils Teilzeit arbeiten.
Weil Sie auch insgesamt nach den Auswirkungen gefragt haben, eine Bemerkung zum Thema Verbraucher: Wir erwarten im Gegensatz zu strukturschwachen ländlichen Räumen, in denen Schlecker häufig alleiniger Nahversorger war, im Ballungsraum Berlin keine spürbaren Beeinträchtigungen.
Aber zurück zum Kern der Frage: Welche Maßnahmen planen wir? Intern geht es um die Frage, was mit den Mitarbeiterinnen von Schlecker passiert, denen eine Kündigung droht. Wir haben bereits vor zwei Wochen hier im Abgeordnetenhaus darüber gesprochen, und ich hatte Ihnen schon damals dargelegt, dass der Senat, das Land Berlin und mein Haus in die intensiven Beratungen eingebunden sind. Derzeit, genau in diesen Stunden, finden Verhandlungen aller Länder im Beisein des Bundeswirtschaftsministeriums und des Insolvenzverwalters auf Initiative des Landes Baden-Württemberg statt.
Die jüngsten Informationen aus dieser Runde sagen, dass es nach wie vor um die Frage einer Bürgschaftsübernahme seitens aller Länder für ein Massedarlehen der KfW geht. Damit soll eine Transfergesellschaft finanziert werden, die die von der Kündigung bedrohten Mitarbeiterinnen zunächst aufnehmen soll. Am Ende soll sie durch Weiterqualifizierung diese Mitarbeiterinnen unterstützen,
schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukommen. Wir sind selbstverständlich auch an diesen Beratungen beteiligt, sowohl mein Haus als auch das des Kollegen Nußbaum und das der Kollegin Kolat.
Zentrales Ziel – und darin sind Dr. Nußbaum und ich völlig einig – ist, eine Lösung zu unterstützen, dass die betroffenen Mitarbeiterinnen möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt kommen. Wir stehen also den Diskussionen über die Unterstützung einer solchen Transfergesellschaft offen gegenüber. Aber derzeit laufen, wie gesagt, noch die Verhandlungen. Ein endgültiges Ergebnis, auch aus den anderen Ländern, liegt noch nicht vor. Wir werden natürlich aber das Parlament darüber informiert halten.
Die wichtigste Botschaft an Sie alle hier ist, dass wir alles unternehmen, um für die Mitarbeiterinnen von Schlecker eine zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten und zu bieten.
Frau von Obernitz! Gibt es denn schon Informationen des Senats darüber, ob andere Ketten, die in Berlin zahlreich vertreten sind – Rossmann, DM und andere –, diese Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer in irgendeiner Form benötigen? Würden Sie sich da gegebenenfalls auch vermittelnd einschalten?
Ich sage es gerne noch einmal: Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um hier zu unterstützen. Es gibt definitiv offene Stellen in Berlin im Bereich des Verkaufs. Insofern bin ich da optimistisch, dass man auch über diesen Weg à la longue gute Lösungen für die Mitarbeiterinnen finden wird. Im Moment – wie gesagt – konzentrieren wir uns auf die Verhandlungen mit den anderen Ländern und die Anfrage des Landes BadenWürttemberg. Aber da werden unsere Bemühungen auf keinen Fall enden.
Vielen Dank! – Wir haben natürlich gehofft, dass wir heute schon Ergebnisse aus dieser Runde der Bundesländer hören. Das ist nun leider nicht der Fall. Dennoch möchte ich Sie fragen – manche Bundesländer haben ja schon erklärt, dass sie sich definitiv nicht an der Kreditierung der Transfergesellschaft beteiligen werden –: Gibt es eine Möglichkeit – so es nicht zu dieser Transfergesellschaft mit allen Bundesländern kommt –, dass es dennoch eine Auffanggesellschaft, und zwar auf Landesebene gibt, wo dann die von Ihnen erwähnten 350 Mitarbeiterinnen über Qualifizierungsmaßnahmen aufgefangen werden können, um dann schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden?
Frau Abgeordnete Matuschek! Derzeit ist zunächst einmal der Primat bei der Diskussion über die Verbundlösung. Es ist faktisch so: Ich gucke immer auf meinen Blackberry in der Hoffnung, Ihnen das Neueste weitergeben zu können. Aber es wird noch verhandelt. Das erste Ziel ist, zunächst einmal eine Verbundlösung zu finden. Das ist auch unsere Übereinkunft im Senat. Ansonsten versichere ich Ihnen an dieser Stelle nochmals, dass wir auf jeden Fall alles daran setzen werden, gute Arbeitsmarktperspektiven für diese Mitarbeiterinnen zu schaffen. Aber gestatten Sie mir, dass ich im Moment den Primat der Diskussion in dieser Verbundlösung sehe.
Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 7 des Kollegen Burkard Dregger von der CDU-Fraktion zum Thema
2. Wie will der Senat die Server- und IT-Landschaft im öffentlichen Dienst im Interesse des Landes Berlin vereinheitlichen?
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dregger! In den vom Abgeordnetenhaus gebilligten Richtlinien zur Regierungspolitik des Senats für die neue Legislaturperiode ist festgelegt – ich zitiere:
Mit einem landesweiten E-Government-Gesetz und der Änderung des Zuständigkeitskatalogs im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz wird sichergestellt, dass die gesamtstädtische IT-Steuerung auf Senatsebene erfolgt und einheitliche Vorgaben für die elektronische Verfahrensabwicklung im Land Berlin bestehen.
Diesem klaren Auftrag folgend sind die in der vergangenen Legislaturperiode eingeleiteten und durch die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die Neubildung des Berliner Senats zunächst unterbrochenen Arbeiten am Entwurf eines Berliner E-Government-Gesetzes wieder aufgenommen worden. So wird der im vergangenen Jahr unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines landesweiten Diskussionsprozesses entwickelte erste Referentenentwurf gegenwärtig nochmals intensiv geprüft und im Lichte zwischenzeitlicher Entwicklungen überarbeitet.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen: Erstens ist im vergangenen Jahr ein externes Beratungsunternehmen von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport beauftragt worden, ein Modell für eine übergreifende ITSteuerung sowie ein Geschäfts- und Finanzierungsmodell für den verfahrensunabhängigen IT-Einsatz zu entwickeln. Zurzeit wird geprüft, inwieweit Elemente des daraufhin erarbeiteten Konzepts in die finale Ausgestaltung des Gesetzentwurfs einzubeziehen sind.
Zum Weiteren: Die Bundesregierung – hier das Bundesinnenministerium – arbeitet gegenwärtig ebenfalls am Entwurf eines E-Government-Gesetzes. Dieser Entwurf wurde kürzlich den Ländern mit der Bitte übermittelt, bis Ende März zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Der Gesetzentwurf des Bundes umfasst insgesamt 25 Artikel. Neben der Schaffung eines neuen Stammgesetzes – Artikel 1, Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, also das E-Government-Gesetz – werden insgesamt 22 Gesetze und Verordnungen geändert.
Besonders hervorzuheben sind dabei die vorgesehene Änderung des De-Mail-Gesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das vorgesehene neue Stammgesetz umfasst verschiedene vom ersten Berliner Referentenentwurf abweichende Regelungspunkte, unter anderem zu elektronischen Bezahlmöglichkeiten, elektronischer Nachweisführung, Akteneinsicht oder elektronischen
Formularen. Ferner enthält die vorgesehene Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter anderem in Kombination mit der Neuregelung des De-Mail-Gesetzes eine wichtige Neuregelung zum Ersatz des Schriftformerfordernisses auf elektronischem Wege.
Das vorgeschlagene Bundesgesetz würde bei Inkrafttreten in Teilen auch für die Berliner Verwaltung unmittelbare Rechtswirkung entfalten. So sieht zum einen das neue Stammgesetz teilweise Regelungen vor, die auch für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden der Länder einschließlich der ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten sollen.
Zum Zweiten ist auch die Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes – hier die Neuregelung des Schrifterfordernisses – unmittelbar für Berlin bedeutsam, da das Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung das Verwaltungsverfahrensgesetz in der jeweils geltenden Fassung in Berlin direkt zur Anwendung bringt.