Zunächst herzlichen Glückwunsch an die SPD, dass sie sich nun endlich entschließen konnte, das Straßenausbaubeitragsgesetz abzuschaffen. Das finde ich hervorragend.
Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Ist Ihnen die Höhe der bisher durch Anlieger gezahlten Straßenausbaubeiträge bekannt? Wenn ja, wie hoch sind diese? Es wurde geschrieben, dass die Kosten für die bereits ge
zahlten Beiträge zurückgezahlt würden. Mich interessiert, wer diese Kosten übernimmt, der Senat oder die Bezirke. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Bislang gezahlt bzw. vereinnahmt worden sind rund 624 000 Euro. Die Rückzahlung erfolgt durch die Stellen, die diese Mittel eingenommen haben, nämlich die Bezirke. Ich kenne natürlich den Hintergrund Ihrer Frage: Die Bezirke werden geltend machen, dass das Hin und Her nicht ihr Fehler war und das Geld mit dem abgelaufenen Haushaltsjahr weg ist. – Wir werden sicherlich Regelungen finden, damit die jetzige Korrektur nicht zum Nachteil der Bezirke geschehen wird.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Frau Senatorin Kolat: Könnten Sie uns vorrechnen, weshalb man statt 5 600 nur 4 200 Stellen im öffentlichen Beschäftigungssektor schaffen kann, wenn man statt 7,50 8,50 Euro zahlt? Das verstehe ich nicht ganz.
Herr Abgeordneter Spies! Ich kann verstehen, dass man mit dem Taschenrechner und den Zahlen, die in der Zeitung stehen, nicht alles berechnen kann. In der Tat, steckt dahinter eine etwas komplizierte Berechnung. Ich würde Ihnen das gerne einmal im Detail aufzeigen. Wenn man davon ausgeht, dass man alle oder einen Teil der Maßnahmenteilnehmerinnen und -teilnehmer an Qualifizierungen bzw. Coachingmaßnahmen beteiligen möchte und diese Summe erst einmal aus der Gesamtsumme herausrechnet, diese dann auf die Gesamtteilnehmerzahlen umlegt und 7,50 oder 8,50 Euro berücksichtigt, dann kommt es zu anderen Zahlen. Das hängt von sehr vielen Eckdaten ab, die man dann für eine bestimmte Anzahl an
Teilnehmerinnen und Teilnehmern festlegt. Ich kann Ihnen das gerne anhand von Beispielen vorrechnen. Ich tue das gerne, wenn Sie Interesse haben.
Gut! Vielen Dank! – Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich eröffne diese Runde mit einem Gongzeichen. Mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden gelöscht.
Meine Frage richtet sich an den Regierenden Bürgermeister: Senator Müller hat als Chef der Atomaufsicht die Wiederinbetriebnahme des Forschungsreaktors Wannsee zugelassen, obwohl der Stresstest durch die ReaktorSicherheitskommission der Bundesregierung erst im April vorliegen soll. Er behauptet, er habe keine rechtliche Handhabe, das zu verhindern. Stimmen Sie mir zu, dass vor dem Hintergrund, dass der Forschungsreaktor zu 90 Prozent vom Bund finanziert wird, es ein Leichtes für Berlin wäre, den Bund zu überzeugen, dass vor Wiederinbetriebnahme der Stresstest der Reaktor-Sicherheitskommission, die ja auch vom Bund eingesetzt wird, abzuwarten ist?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich glaube, dass das Thema so wichtig ist, dass es auf das Detail ankommt. Ich denke, Sie haben die Debatte schon im Ausschuss geführt.
Gestern, wie ich höre! – Wenn die zuständigen Fachverwaltungen Ihnen dort Auskunft gegeben und die Entscheidung des Senats begründet haben, ist es jetzt nicht meine Aufgabe, hier eigene Positionen zu beziehen, zu mal man da sehr tief in die Materie einsteigen muss. Das schaffen wir im Rahmen der Spontanen Fragestunde
nicht. Ich gehe davon aus, dass das Land Berlin die Entscheidung entsprechend den Vorschriften und Gesetzen getroffen hat.
Ja! – Herr Wowereit! Die entscheidende Frage ist, ob Sie politisch der Meinung sind, dass man vor Wiederinbetriebnahme den Stresstest durch die Reaktor-Sicherheitskommission des Bundes, der im April vorliegen soll, abwarten sollte. Ja oder nein?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Mir wurde gerade zugeflüstert, dass der Stresstest abgeschlossen ist.
[Felicitas Kubala (GRÜNE): Nein, er ist noch nicht bewertet durch die Reaktorsicherheitskommission!]
Ich kann nur das wiedergeben, was mir mitgeteilt wird. Es sind noch Fragenkataloge offen, insofern bitte ich, das noch einmal im Fachausschuss zu diskutieren.
Ich habe eine Frage an den Innensenator, Herrn Henkel: Wir haben mit Ihrem Vorgänger häufiger diskutiert, ob er bereit ist, rechtsextreme Demonstrationen, Manifestationen und Aufzüge vorab bekanntzugeben, um der Stadt und der Zivilgesellschaft Engagement und Demonstrationen dagegen zu ermöglichen. Ich wüsste gerne, ob Sie an der Linie festhalten, das zu tun, oder werden Sie das geheim halten.
Ich werde an dieser Linie festhalten. Es gibt bereits einen entsprechenden Postverkehr mit der Polizeipräsidentin.
Können wir also davon ausgehen, dass wir spätestens 24 Stunden vorher in Kenntnis gesetzt werden, wenn die braunen Horden in Berlin aufmarschieren?
Das galt unter meinem Vorgänger Körting auch nicht vorbehaltlos, aber das, was galt und was Sie hinterfragt haben, nämlich ob ich an der Linie festhalte, gilt nach wie vor. Das ist zwischen mir und Frau Koppers so besprochen. Dabei bleibt es.
Ich frage den Verbraucherschutzsenator, Herrn Heilmann: Nach der mit Sicherheit sehr intensiven Übergabe durch Ihren Amtsvorgänger frage ich Sie, was Sie in den letzten 100 Tagen – abzüglich der Amtszeit Ihres Vorgängers – gegen die Umtriebe mit den Schrottimmobilien in Berlin gemacht haben. Können Sie uns einen Zwischenbericht geben, was sich seither in Berlin bezüglich der Schrottimmobilien getan hat?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Lauer! Ich habe mich auf zwei Ebenen mit dem Thema befasst, nämlich als Justiz- und als Verbraucherschutzsenator. Ich beginne mit dem letzten: Ich habe in Zusammenarbeit mit vielen Institutionen – Immobilienwirtschaft, Bankwirtschaft, Notarkammer und Verbraucherschutzzentrale –, die das alle sehr begrüßt haben, dafür gesorgt, dass die Aufklärungsarbeit verstärkt wird. Es gibt dazu eine Internetseite, die relativ genau erklärt, wie man eine Immobilie wirtschaftlich so prüfen kann, dass man, auch wenn man die Anweisungen nur halbwegs befolgt, verhindern kann, eine Schrottimmobilie zu erwerben. Mir und dem gesamten Senat ist bewusst, dass es Verbraucher gibt, die diese
Anregung leider nicht annehmen und wir weiterhin Fälle haben werden, bei denen die Unerfahrenheit von Verbrauchern ausgenutzt wird. Deswegen plädieren wir für gesetzliche Maßnahmen.
Ich habe das Thema bei der Justizministerkonferenz angemeldet und dazu fünf alternative Vorschläge eingebracht. Zwei weitere sind eingegangen. Diese befinden sich in der Prüfung. Gestern habe ich mit der Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die meine Linie sehr unterstützt, darüber konferiert. Ich werde sie dazu am 29. März persönlich treffen. Ich hoffe, dass wir alles so abstimmen können, dass wir bei der Justizministerkonferenz im Juni Erfolg haben.
Welche Maßnahmen trifft der Verbraucherschutzsenat, bis es zu einer wie von ihm gewünschten Änderung kommt, um möglichst viele Berlinerinnen und Berliner aufzuklären und das von Ihnen gerade beschriebene Szenario, wo man mit einer Schrottimmobile über den Tisch gezogen wird, zu minimieren? Bitte skizzieren Sie, was Sie tun werden!