Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt die SPDFraktion. Herr Kollege Kohlmeier hat das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Wie ist der Stand der Ausschreibung der Stelle des Polizeipräsidenten/der Polizeipräsidentin?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kohlmeier! Ich habe gestern die Ausschreibungsformalitäten unterschrieben. Das heißt, die Ausschreibung geht jetzt in die entsprechenden Verfahren. Es wird dann – Sie wissen es – überregional ausgeschrieben, im Amtsblatt und auch in einer überregionalen Zeitung veröffentlicht. Ich bin dann guter Dinge, dass wir das erfüllen können, was ich mir vorgenommen hatte.
[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Das weiß man nicht so genau, was Sie sich vorgenommen haben! Das ändert sich ja ständig!]
Ich habe in der Diskussion, ob im Innenausschuss oder auch hier, deutlich gesagt, dass die zeitliche Komponente eine entscheidende Komponente ist.
Die andere, für mich entscheidendere Komponente ist die Rechtssicherheit. Das hat ein bisschen Zeit in Anspruch genommen, aber jetzt ist die Ausschreibung auf dem Weg, und ich hoffe, dass ich den Berlinerinnen und Berlinern baldmöglichst einen Polizeipräsidenten oder eine Polizeipräsidentin vorstellen kann.
Herr Senator! Ohne, dass Sie jetzt ein konkretes Datum nennen – ich denke, dass das Interesse bei allen Beteiligten sehr hoch ist –: Können Sie ungefähr abschätzen, wann mit einer Besetzung zu rechnen ist?
Herr Kollege Kohlmeier! Ich habe immer deutlich gemacht, dass es nach Auskunft der Experten – auch meines Hauses, die das nun das eine oder andere Mal durchgemacht haben – ungefähr fünf bis sechs Monate in Anspruch nehmen wird, bis wir in Berlin einen neuen Polizeipräsidenten haben werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Justizsenator: Wie steht der Senat zu dem von der Bundesregierung angekündigten Warnschussarrest, und wie würde dieser in Berlin umgesetzt?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Für die, die das Thema nicht so kennen: Es gibt einen Jugendarrest, der bis zu maximal vier Wochen dauert und der in Berlin die Besonderheit hat, dass wir die Jugendlichen nicht nur in eine Arrestanstalt verbringen, sondern dort in einem Berliner Modell auch auf diese Jugendlichen auf vielfältige Weise in einem modularen System einwirken wollen. Das heißt, wir versuchen, auf Fehlentwicklungen zu antworten. Das betrifft zum Beispiel das Thema Drogen, das trifft das Thema Berufausbildung etc.
Wenn diese Jugendlichen eine schlimmere Straftat begangen haben, dann bekommen sie eine Jugendhaftstrafe,
und wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird – was die nächste Stufe der Eskalation ist –, dann gibt es keine Möglichkeit, eine solche Intervention zu machen. Das heißt, auch die Jugendrichter haben bei einer Bewährungsstrafe keine Option, dafür zu sorgen, dass man mit den Jugendlichen in dieser Form arbeitet. Das geht erst dann wieder, wenn die Jugendhaftstrafe vollzogen wird, sprich: nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wenn nun die Bundesregierung diese Lücke schließen will, dann halte ich das für sehr sinnvoll. Ich finde allerdings den Begriff Warnschussarrest irreführend, weil eine Warnung natürlich auch mit der Bewährungsstrafe ausgesprochen wird. Das heißt, es geht nicht um die Äußerung der Gesellschaft, dass ein Verhalten missbilligt wird, sondern es geht um die Frage, dass und wie wir den Jugendlichen nicht mit Ausbildung und anderen Fördermaßnahmen auch während einer Bewährungsstrafe helfen können.
Herr Dregger! Ich habe inzident Ihre zweite Frage damit schon beantwortet: Wir würden in Berlin dann selbstverständlich auch bei Jugendlichen, die eine Bewährungsstrafe bekommen, innerhalb dieses dann sehr kurzen Arrestes – typischerweise 14 Tage – derartige Fördermaßnahmen vornehmen.
Ich frage Frau Arbeitssenatorin Kolat: Werden Sie nach der Beschlussfassung der SPD-Fraktion vom Dienstag, in der sowohl Sie als auch der Regierende Bürgermeister eine herbe Schlappe erlitten hatten, das Programm Berlin-Arbeit mit einer Lohnhöhe von 8,50 Euro auf den Weg bringen oder werden Sie sich über den Beschluss der SPD-Fraktion hinwegsetzen?
Vielen Dank für die sehr spontane Frage! – Herr Präsident! Ich will darauf hinweisen, dass diese Frage der Mündlichen Anfrage Nr. 9 entspricht.
[Ramona Pop (GRÜNE): Drückeberger! – Zuruf von den GRÜNEN: Wollen Sie nicht antworten? – Unruhe bei den GRÜNEN]
Bei der Anfrage Nr. 9 wurde nach einem Stundenlohn von 5,50 Euro gefragt. Die Frage muss ich schon zulassen.
Herr Präsident! Es handelt sich um den gleichen Sachverhalt, dennoch beantworte ich die Frage sehr gern.
Ich wollte Ihnen gern diese Frage schriftlich ausführlich beantworten, aber wenn Sie dies mündlich haben wollen, tue ich dies auch sehr gern.
Ich habe in dem entsprechenden Fachausschuss bereits hierzu Ausführungen gemacht, wie die Umsetzung oder Fortentwicklung des ehemaligen Konzepts öffentlich geförderter Beschäftigung im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts fortgeführt wird. Es gab dazu jetzt eine Diskussion und auch einen Beschluss hierzu in der SPDFraktion und ebenfalls Meinungsäußerungen von der CDU-Fraktion im Fachausschuss, aber auch in der Öffentlichkeit.
Die Situation stellt sich zurzeit folgendermaßen dar, dass man am Ende entscheiden muss, wie mit den 36 Millionen Euro zu verfahren ist. Ich sehe in der Koalition eine große Übereinstimmung, dass das Konzept dahin gehend neu entwickelt wird, dass qualifiziert wird, dass viele, die in den Beschäftigungsmaßnahmen sind, so qualifiziert werden, dass ihre Chancen für die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt erhöht werden. Das war in dem alten Konzept nicht der Fall. Da gibt es große Übereinstimmung.
Es gibt auch Übereinstimmung, dass uns wichtig ist, dass wir auch auf die Fallzahlen achten. In dem Zusammenhang will ich auch auf die Beantwortung der Anfrage kurz mündlich eingehen. Der Senat hat einen Erfolg erzielen können, dass wir über die bestehenden Bürgerarbeitsplätze hinaus 1 400 zusätzliche Bürgerarbeitsplätze realisieren können.
Diese sind jetzt in der Vorbereitung, was die Umsetzung über die Jobcenter und die Bezirke angeht. Am Ende wird man nach diesen Positionierungen, gerade was die Aus
legung des Koalitionsvertrages angeht, noch zu einer Abstimmung innerhalb der Regierungsfraktion kommen.
Schön, das Sie die Frage so ausführlich am Kern vorbei beantwortet haben. Ich frage deshalb noch einmal: Werden Sie sich an den Beschluss der SPD-Fraktion über 8,50 Euro halten, oder werden Sie sich dagegen entscheiden und Ihre Position und die der CDU-Fraktion in dieser Sache vertreten? Die Frage ist ganz einfach: ja oder nein?
Wir haben hier jetzt unterschiedliche Positionen, was die Regierungsfraktionen angeht. Ich hatte meine Position schon öffentlich kundgetan. Das haben Sie sicher auch zur Kenntnis genommen. Aber es gibt jetzt eine neue Situation in der SPD-Fraktion, die Fraktion sagt: 8,50 Euro ist wichtig, die anderen Komponenten – die ich aufgeführt habe – allerdings auch. Da sehe ich auch Übereinstimmung inhaltlicher Art. Die CDU-Fraktion habe ich so verstanden, dass sie sagt, sie hält an dem Koalitionsvertrag fest, sodass ich als Senatorin die Situation innerhalb der Koalition nicht allein lösen kann. Aber ich bin mir sicher, dass es eine Übereinkunft geben wird, an die ich mich selbstverständlich halten werde.