Protocol of the Session on April 14, 2011

Darüber hinaus darf ich betonen, dass wir alle davon ausgehen müssen, dass nicht zwangsläufig ein schlechterer Notendurchschnitt zu einer höheren Betreuungsintensität, egal an welcher Schule, führen muss. Ich weise weiterhin darauf hin, dass auch in der Vergangenheit – Sie wissen das genau – selbstverständlich auch Schülerinnen und Schüler mit einem schlechteren Durchschnitt als mit einer Gymnasialempfehlung an den Gymnasien in Berlin in die Schule gehen konnten. Das war gut so. Dieses ist jetzt aber in einer systematischen Art und Weise geregelt und wird sicher seine Bewährungsprobe bestehen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Kollegin Senftleben. – Bitte schön, Frau Senftleben!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie sprachen soeben davon, dass das Losverfahren immer angemahnt wurde. Ist Ihnen nicht bewusst, dass das Verfahren, das bis dato angewandt wurde, ausschließlich aus einer Schülergruppe, die dieselben Qualifikationen hatte, erfolgte? Sehen Sie nicht darin einen himmelweiten Unterschied zu diesem Verfahren, wie es jetzt angewandt wird?

Halten Sie den Fall des Schülers mit 3,9 Durchschnitt für sinnvoll und erfolgreich, wenn an derselben Schule der eigentliche Durchschnitt von 1,9 gilt? Der Schüler mit dem Durchschnitt von 3,9 ist nicht der einzige Fall.

Herr Senator Prof. Zöllner, bitte!

Selbstverständlich weiß ich, dass es Unterschiede im Losverfahren gibt. Es geht um das Prinzip, ob das Losverfahren, wie es einige Damen und Herren auch in diesem Raum tun, prinzipiell zu diskreditieren ist, weil es so schöne Wortassoziationen ermöglicht. Es ist nachgewiesenermaßen und vor Gericht das einzige Verfahren, wo letzten Endes eine Entscheidung getroffen werden kann, wenn sie getroffen werden muss, die nicht auf irgendwelchen Vergangenheitskriterien wie Herkunft, Geschlecht oder Alter beruht, sondern jedem eine faire, gleiche Chance gibt. Die Umsetzung einer völlig gleichen Chance, ohne die Eingangsgrößen unterschiedlicher Art zu berücksichtigten, ist das Los. Dabei gibt es unterschiedliche Spielarten. Das wird nicht bestritten, aber es geht um das Prinzip.

Zum Zweiten sage ich: Ja, es ist notwendig auch die Möglichkeit eines Zugangs mit einem solchen Durchschnitt zu ermöglichen, wenn man von der prinzipiellen Position ausgeht, dass im Widerspruch zwischen einer Empfehlung oder einer Prüfung und dem Elternwillen der Elternwille als Erstes dann doch sticht. Dieses ist Position des Senats, dass in dieser wichtigen zentralen Aufgabe, die über die Zukunft von Kindern entscheidet, im Zweifelsfall bei unterschiedlichen Auffassungen als Erstes das Elternrecht zählen und das Elternrecht hoch gehalten werden sollte. Eine mögliche Fehlerkorrektur, wenn es zu einer falschen Entscheidung gekommen ist, ist aufgrund der Tatsache, dass bei Nichtversetzung nach Klasse sieben dann die entsprechende Schule, in diesem Fall das Gymnasium verlassen werden muss, gegeben.

[Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Danke schön, Herr Senator!

Nun kommen wir zur Frage der Kollegin Alice Ströver von den Grünen über

Staatssekretär Schmitz auf Kurztrip in Peking

Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche aktive politische Rolle hat der Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten André Schmitz anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Die Kunst der Aufklärung“ in Peking vor Ort wahrgenommen?

2. In welcher Weise hat sich der Vertreter des Landes Berlin vor Ort für die Freilassung des während dessen Aufenthalts in Peking verschleppten weltberühmten Künstlers Ai Weiwei eingesetzt, und hat er sich für die Einreise des Berliner Publizisten und Sinologen Dr. Tilman Spengler eingesetzt, dem die chinesischen Behörden die Einreise verweigerten?

Danke schön, Frau Ströver! – Der Regierende Bürgermeister, Herr Wowereit, bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Frau Ströver! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Schreiben vom 24. Februar 2011 hat der Bundesaußenminister den Regierenden Bürgermeister eingeladen, ihn als Vertreter des Landes Berlin auf der Reise zur Ausstellungseröffnung zu begleiten. Ich habe dies aus Termingründen nicht wahrnehmen können und Staatssekretär Schmitz gebeten, für das Land Berlin diesen Termin wahrzunehmen. Zur Delegation geladen waren auch der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Herr Tillich, und der bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Herr Dr. Heubisch, als Vertreter der Sitzländer der an der Ausstellung beteiligten Museen.

Herr Schmitz war Teil der deutschen Delegation und Vertreter des Landes Berlin. Er hat an der Ausstellungseröffnung und dem offiziellen Programm der Delegation teilgenommen. Herr Schmitz ist über den Umgang mit Ai Weiwei und Dr. Sprengler genauso empört, wie wir alle es hier sind. Selbstverständlich gilt unsere Solidarität den beiden, die hier in undemokratischer Art und Weise von der chinesischen Regierung daran gehindert werden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Herr Schmitz war Teil der Delegation in der Verantwortung des Bundesaußenministers, der diese Delegation geleitet hat. Der Bundesaußenminister hat die Visa-Verweigerung für Dr. Sprengler während seines Peking-Besuchs auch offiziell zur Sprache gebracht. Im Übrigen stimmt es nicht, dass Ai Weiwei während des Peking-Aufenthaltes der deutschen Delegation verschleppt und verhaftet wurde. Herr Schmitz war bereits wieder zurück in Berlin, als die Nachricht von der Festnahme verbreitet wurde.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass ich gegenüber der chinesischen Botschaft und dem Botschafter in einem Schreiben zum Ausdruck gebracht habe, dass wir dieses Verfahren und diese Verhaltensweise gegenüber Ai Weiwei nicht hinnehmen und dagegen protestieren. Ich glaube auch, dass es gut ist, dass die Aktivitäten, die auf der Wissenschaftsseite unternommen wurden – auch schon vor diesem Vorfall –, diesem her

ausragenden Künstler eine Gastprofessur zu geben, weiter verfolgt werden. Wir hoffen ganz stark, dass der Künstler bald wieder frei ist und auch seine Pläne verwirklichen kann, einen Schwerpunkt seiner Arbeit auch in Berlin vorzunehmen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage von Frau Kollegin Ströver! – Bitte!

Ich interpretiere Ihre Ausführungen so, dass konkret vor Ort nichts passiert ist. Deswegen die Frage, Herr Regierender Bürgermeister – ich hoffe, wir sind uns da alle einig –: Was werden die Berliner Behörden, gegebenenfalls in Absprache mit dem Auswärtigen Amt, jetzt tun, damit Ai Weiwei seinen angekündigten Wohnsitz in Berlin einnehmen kann, wo er entsprechend seinem politischen Selbstverständnis seiner künstlerischen Arbeit in Freiheit nachkommen möchte? Gibt es Aktivitäten, und welcher Art sind diese – abgesehen von dem Schreiben, von dem Sie gesprochen haben?

Herr Regierender Bürgermeister, bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Noch mal zur Verdeutlichung: Zu dem Fall Dr. Spengler ist während der Delegationsreise vom Außenminister die Erklärung abgegeben worden. Da der andere Fall sich erst danach abgespielt hat, war das im Rahmen dieser Reise nicht möglich. Ich habe, wie gesagt, für das Land Berlin unsere Haltung zum Ausdruck gebracht. Ich gehe davon aus, dass insgesamt die Bundesrepublik Deutschland eine ganz klare Position dazu hat. Ich bitte aber auch um Verständnis dafür, dass die Möglichkeiten, die das Land Berlin hat, dort zu intervenieren, nicht gegeben sind. Mehr als unsere öffentliche Haltung zu demonstrieren, ist in solch einem Fall leider nicht möglich. Aber ich glaube, dass es hilft – das zeigt auch die Erfahrung in der Vergangenheit –, dass die westliche Welt ganz deutlich macht, was sie von solchen Menschenrechtsverletzungen hält und dass dieser Umgang nicht geduldet wird, sondern dass wir in der Solidarität mit dem Betroffenen deutlich machen: Wenn China sich auf den Weg zu einer Demokratisierung machen will, muss es im eigenen Land anfangen. Dann darf es Menschen, die nichts verbrochen haben, die ihre Kunst, ihre Kultur ausüben wollen, nicht diese Art von Behandlung zukommen lassen in der Weise, dass es sie verschleppt und einsperrt mit Vorwürfen, die offensichtlich an den Haaren herbeigezogen sind, die in der Substanz einer juristischen Überprüfung in einem Rechtsstaat sicherlich nicht standhalten würden. Hier wird offen

sichtlich jemand verfolgt, der eine kritische Haltung zu bestimmten Vorkommnissen in China hat.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Kollegin EichstädtBohlig. – Bitte schön!

Danke schön! – Da möchte ich noch mal nachhaken, Herr Regierender Bürgermeister. Gibt es nicht angesichts der Tatsache, dass Berlin Partnerstadt von Peking ist und gute Beziehungen zur Stadtregierung hat, und angesichts der Tatsache, dass Ai Weiwei gerade sein Atelier hier einrichten wollte und dadurch begonnen hat, auch ein Berliner Künstler zu werden, eine besondere Verpflichtung gerade für Berlin und für Sie, hier deutlich und aktiv nachzuhaken und insofern nicht nur darauf zu hoffen, dass die Öffentlichkeit sich dafür einsetzt, dass Ai Weiwei wieder freigelassen wird, sondern da auch aktiv einzugreifen? Was könnten Sie da unternehmen sowohl gegenüber dem Auswärtigen Amt als auch insbesondere gegenüber Peking?

[Zuruf von Christian Gaebler (SPD)]

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich habe eben deutlich gemacht, wie die Haltung des Landes Berlin ist. Da diese Angelegenheit nicht von der Stadt Peking veranlasst worden ist, ist der Weg, glaube ich, richtig, dass wir unsere Position über die Botschaft der chinesischen Regierung klar und deutlich gemacht haben. Darüber hinausgehende Möglichkeiten des direkten Eingriffs sehe ich für das Land Berlin nicht.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 4 der Kollegin Evrim Baba-Sommer von der Linksfraktion zum Thema

Resonanz des Girls’ Day

Bitte schön, Frau Baba-Sommer!

Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Resonanz findet der bundesweit stattfindende Girls’ Day in den Schulen und Unternehmen Berlins?

2. Welche Berufsorientierungsangebote gibt es neben der Girls’-Day-Kampagne in Berlin, die Mädchen ermutigen, eine Ausbildung außerhalb der frauentypischen Berufe ins Auge zu fassen?

Danke schön! – Für den Senat scheint der Wirtschaftssenator zu antworten. – Bitte schön, Herr Wolf!

[Zurufe von der Linksfraktion: Der Frauensenator!]

Ja, der Frauensenator! Frauen auch! Alles!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau BabaSommer! In diesem Jahr sind für den Girls’ Day 458 Veranstaltungen mit 8 826 Plätzen gemeldet. Das ist etwas weniger, als wir im letzten Jahr, dem Jubiläumsjahr des 10. Girls’ Day, gehabt haben, aber immer noch eine gute Zahl, die zweithöchste Zahl, die wir seit dem Bestehen des Girls’ Days haben. Er findet bei Unternehmen und Institutionen, die sich an diesem Tag öffnen und Mädchen und jungen Frauen Einblick vor allem in naturwissenschaftlich-technisch-mathematisch orientierte Berufe geben, immer noch eine hohe Resonanz. Damit soll das Berufswahlspektrum von Mädchen und jungen Frauen erweitert und das Interesse an einer solchen beruflichen Perspektive geweckt werden.

In den Schulen ist der Girls’ Day mittlerweile etabliert. Es wird gut über den Girls’ Day informiert, und es gibt auch umfangreiches Material, sowohl zur Vorbereitung des Girls’ Days als auch zur Nachbereitung. Gerade vor dem Hintergrund der stärkeren Berufswahl- und Studienorientierung an der integrierten Sekundarschule haben wir sowohl die Notwendigkeit als auch die Möglichkeit, das, was am Girls’ Day angestoßen wird, nämlich die Ausweitung der Berufswahlperspektiven, dann entsprechend im Unterricht, mit der Öffnung der integrierten Sekundarschule gegenüber Unternehmen weiterzuverfolgen, sodass das Interesse an naturwissenschaftlich-technischen Berufen, das möglicherweise geweckt worden ist, im Rahmen der dualen Bildung an der integrierten Sekundarschule weitergeführt werden kann.

Zu Ihrer zweiten Frage nach den Berufsorientierungsangeboten außerhalb des Girls’ Days zu naturwissenschaftlich-technischen Berufen neben den frauentypischen Berufen will ich erwähnen, dass es an den Universitäten in Berlin diverse Initiativen zur Gewinnung von Mädchen in den mathematisch-ingenieurwissenschaftlich-naturwissenschaftlich-technischen Berufen gibt. Da gibt es einmal den Techno-Club der Technischen Universität, die „Try it!“-Technik-Workshops für Schülerinnen der 11. bis 13. Klassenstufen, die im Frühjahr und Herbst 2011 stattfinden werden, und die „Sommeruni“ an der Freien Universität Berlin für Schülerinnen der 10. bis 13. Klassen.

Im Bereich der Schulen ist das Roberta-Projekt an der 6. Integrierten Sekundarschule in Spandau hervorzuheben. Hier werden Mädchen auf eine sehr anschauliche und praxisorientierte Weise gezielt an Technik und Informatik herangeführt, um ihnen den Weg in MINTAusbildungen zu ebnen. Außerdem ist der Bildungsträger LIFE e. V. mit unterschiedlichen Angeboten zur Berufsorientierung, wie zum Beispiel Assessment-Trainings für Mädchen in Handwerk und Technik und für MINTStudiengänge, zu nennen sowie die „Job Werkstatt Mädchen“.

Wir haben also auch außerhalb des Girls’ Days eine Vielzahl von Angeboten. Ich glaube, dass das auch deshalb wichtig ist – ich habe es am Beispiel der Schulen schon angesprochen –, um über den Girls’ Day, der einen ersten Eindruck vermitteln soll, hinaus Interesse für ein Berufsfeld zu wecken, das die Mädchen und jungen Frauen vorher möglicherweise überhaupt nicht im Blick gehabt haben. Das Thema kann dann auch über den Girls’ Day hinaus verfolgt werden.

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Baba-Sommer. – Bitte schön!

Danke! – Herr Senator Wolf! Sie waren heute bei der BVG und haben sich bei Frau Nikutta über verschiedene Ausbildungsberufe informiert. Wie war dort die Resonanz? Waren dort viele junge Frauen, die sich über die Berufe informiert haben, die die BVG anbietet?

Herr Senator Wolf! Bitte schön!