Statt sich um rot-rote Klientelprojekte zu kümmern, sollte gerade die Linke dafür sorgen, dass Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Chance haben. Dies gilt auch für den öffentlichen Dienst. Es ist schon erstaunlich, dass wir in dieser Woche erfahren mussten, dass 12 Millionen Euro an Ausbildungsmitteln in der Berliner Verwaltung einfach verfallen. Es ist umso erstaunlicher, dass ausgerechnet in der Senatsverwaltung, die für Arbeitsmarktpolitik zuständig ist, am meisten Mittel verfallen. Das liegt offensichtlich daran, dass Sie sich dort eher um Ihre Klientelprojekte kümmern, statt Ihre eigentlichen Aufgaben zu erledigen. Über dieses Unvermögen möchten wir heute mit Ihnen reden. Deswegen werben wir um Zustimmung für unser Thema für die Aktuelle Stunde. – Ich danke Ihnen!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse nun abstimmen, und zwar zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD. Wer dem Vorschlag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzei
chen. – Das sind die SPD und Die Linke. Danke! – Die Gegenprobe! – Das sind die drei anderen Fraktionen. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe dann dieses Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 3 auf. Die anderen Anträge haben ihre Erledigung gefunden.
Ich möchte dann auf die Ihnen vorliegende Konsensliste sowie auf das Verzeichnis der Dringlichkeiten hinweisen. Wenn in einzelnen Vorgängen die dringliche Behandlung nicht zugebilligt wird, bitte ich um entsprechende Mitteilung.
An Entschuldigungen von Senatsmitgliedern für die heutige Sitzung liegt vor: Der Regierende Bürgermeister ist ab ca. 18.45 Uhr abwesend, um in der Berlinischen Galerie anlässlich einer Ausstellungseröffnung ein Grußwort zu sprechen. Der Begründung dieser Entschuldigung ist im Ältestenrat von den Oppositionsfraktionen widersprochen worden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Täter und die Hintergründe des Brandanschlags auf einen Polizeiabschnitt in Friedrichshain am vergangenen Montag?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schreiber! Der Brandanschlag ist in anderem Zusammenhang heute schon erwähnt worden. Es hat am 11. April gegen 5.40 Uhr einen verbrecherischen Brandanschlag auf den Polizeiabschnitt 51 in der Wedekindstraße gegeben. Dieser Brandanschlag hat sich wie folgt abgespielt: Als ein Mitarbeiter einer Reinigungsfirma den Haupteingang durchquert hat und vor der zweiten Sicherungsschleuse stand, die dafür da ist, dass man nicht unmittelbar eindringen kann, haben sechs vermummte Täter Brandsätze geworfen, Brandsätze, die teilweise auf die Treppe des Gebäudes gefallen sind, aber teilweise auch in die Sicherungsschleuse, und dort entzündet wurden. Mindestens zwei Brandsätze haben in der Sicherungsschleuse
gezündet, sodass der Mitarbeiter der Reinigungsfirma, der in der Schleuse stand, keine Möglichkeit mehr hatte, die Schleuse nach außen zu verlassen, weil sich vor ihm eine Feuermauer ausbreitete. Er ist dann aufgrund der geistesgegenwärtigen Tätigkeit der Polizeibeamten, die im Gebäude waren, durch die andere Tür herausgerissen worden, sodass er ohne Brandwunden den Raum verlassen konnte. Der betroffene Mitarbeiter hat aber gleichwohl, was jeder nachvollziehen kann, einen erheblichen Schock aufgrund des Angriffs erlitten.
Die Täter haben dann noch gegen Fenster des Gebäudes – allerdings ohne Erfolg – Steine und zwei vermutlich mit Bitumen gefüllte Flaschen geschleudert und sich anschließend mit Fahrrädern vom Ort entfernt. Die Täter waren vermummt, sodass weder der Mitarbeiter der Reinigungsfirma noch ein Polizeibeamter, der in unmittelbarer Nähe der Tür saß und sofort aus dem Fenster springend versucht hat, die Täter zu verfolgen, die Täter identifizieren oder nähere Aussagen über deren Gesichter machen konnten.
Um den Ort herum hatten die Täter Krähenfüße ausgelegt, um eine Verfolgung mit Kraftfahrzeugen zu verhindern. – Das sind die Erkenntnisse, die wir bisher zu diesem Verbrechen haben.
Herzlichen Dank, Herr Senator! – Ich habe noch eine Nachfrage. Den Medien war zu entnehmen, dass es ein Bekennerschreiben einer autonomen Gruppe gibt. Meine Frage zielt darauf ab, ob es Hinweise oder Erkenntnisse gibt hinsichtlich weiterer Anschlagsplanungen in Richtung Polizeiabschnitte oder Ähnlichem gerade im Bereich Friedrichshain-Kreuzberg.
Herr Kollege Schreiber! Es gibt ein Bekennerschreiben, das ich auf den ersten Blick als authentisch einschätzen würde, weil darin eine Reihe von Informationen enthalten sind, die Dritte nicht ohne Weiteres haben konnten. Das Schreiben bezieht sich auf eine Vielzahl von Dingen, die die Schreiberlinge bemängeln. Sie bemängeln die Wohnungssituation und deren Veränderung im Land Berlin, sie bemängeln die Räumung der Liebigstraße 14. Sie weisen darauf hin, dass sie das auch als Auftakt zum 1. Mai 2011 begreifen wollen.
Wir haben keine weiteren Hinweise auf andere Anschläge dieser Art. Wir alle wissen, dass Anschläge dieser Art
aber auch nicht auszuschließen sind. Es gibt eine sozusagen positive Entwicklung. Unabhängig davon, dass hier im Haus alle Derartiges verurteilen, werden derartige Anschläge selbst in der linksextremistischen Szene nicht gut aufgenommen, weil sie auch nach deren Meinung für das, was man eventuell politisch verbreiten will, völlig kontraproduktiv sind. Deshalb habe ich nicht die Erwartung, dass dieser Anschlag eine Vielzahl ähnlicher Anschläge anderer Gruppen nach sich ziehen wird. Aber wir können eben auch Anschläge dieser Gruppe oder weniger ähnlich denkender Menschen nicht ausschließen. Wir haben auch in der Vergangenheit schon Anschläge auf einen Polizeiabschnitt gehabt – etwa in der Brunnenstraße oder anderswo. Das heißt, es gibt Menschen, die etwas Derartiges tun. Unser Bemühen muss es sein, sie aus dem Verkehr zu ziehen.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Trapp. – Bitte schön, Herr Trapp!
Herr Senator! Sie haben die Anschläge auf mehrere Polizeiabschnitte dargestellt. Deshalb meine Frage: Gibt es im Landeskriminalamt eine Gefährdungsanalyse für Berliner Polizeidienststellen?
Herr Kollege Dr. Trapp! Der Polizeipräsident hat natürlich auch spezifische Analysen für die einzelnen Polizeidienststellen, wie übrigens auch für andere öffentliche Gebäude. Die Sicherungsmaßnahmen für diese Gebäude werden jeweils entsprechend der Analyse – unabhängig davon, ob sie vom Landeskriminalamt oder in Zusammenarbeit mit dem Nutzer des Gebäudes gemacht wird –, erstellt. Wir haben keine spezifischen Anforderungen an Polizeidienststellen, außer der – wie Sie wissen –, dass es dort – auch in diesem Fall – eine Schleuse gibt. Eine Tür der Schleuse war offen, weil sie in dem Moment defekt gewesen ist, aber die hintere Tür, die sichern sollte, dass man nicht ohne Weiteres in das Gebäude gelangen konnte, war in Ordnung. Die innere Tür war in Ordnung. Wir haben vielfältig an entsprechenden Dienstgebäuden solche Schleusen. Außerdem haben wir für diese Dienstgebäude Mitarbeiter, die Einsicht darin haben, wer das Gebäude betritt, sodass man entsprechend agieren kann. Das ist für die einzelnen Dienstgebäude unterschiedlich geregelt. Das ist auch unterschiedlich für den Polizeibereich Kruppstraße, wo viele Gebäude sind, und wo zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden sind. Das wird auch ständig überprüft werden.
Wir werden den Angriff auf dieses Polizeidienstgebäude zum Anlass nehmen, noch einmal zu prüfen, ob über die Mehrtüröffnervideoanlage hinaus, die wir dort bisher haben – wir haben eine Anlage, mit deren Hilfe man auf einem Videoschirm sehen kann, wer es ist, wenn jemand klingelt, und dann macht man die Tür auf –, ob wir eine Videoanlage installieren werden, die den Treppenbereich, der zum Gebäude gehört und nicht zum öffentlichen Straßenraum, mit umfasst. Dies wird die Polizei prüfen.
Schulplätze werden verlost – deutschlandweit einmalige Schülerlotterie bringt Schüler um Aufstiegschancen
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler kamen in die Lostrommel, und wie viele von ihnen erhielten keine Zuteilung an der Erstwunschschule?
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler erhielten trotz guten Notendurchschnitts keinen Platz an ihrer Wunschschule?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Steuer! Vorab: In Berlin wurde bei übernachgefragten Schulen schon immer gelost. Bei übernachgefragten Schulen wird an vielen Stellen in der Bundesrepublik gelost. Sie wissen das. Wie man dann im normalen Sprachgebrauch etwas bezeichnet, wenn das Gegenteil behauptet wird, wissen Sie auch.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen – das ist der entscheidende Punkt in diesem Zusammenhang –, dass 93 Prozent aller Schülerinnen und Schüler am 8. April einen festen Schulplatz zugeteilt bekommen haben. Herr Steuer! Das ist so früh, wie – zumindest solange ich die Situation überblicke – es in Berlin noch nie der Fall war. Es sind so viele wie noch nie, die im ersten Anlauf eine Zuteilung erhalten haben.
Herr Steuer! Ich erinnere Sie daran – und Sie wissen es –, dass wir letzten Endes im letzten Jahr die letzten Zuteilungen noch in den Sommerferien machen mussten. Das ist ein Vierteljahr später. Sie wissen auch, dass die Anzahl der Jugendlichen, die einen Schulplatz in diesem Jahr nachfragen, weil es der anderthalbfache Jahrgang ist, ungefähr 50 Prozent höher ist als sonst. Deshalb ist die Situation viel schwieriger zu bewältigen und ist trotzdem besser bewältigt worden als in allen vergangenen Jahren.
Dies ist eine enorme Leistung aller Beteiligten in den Schulen, den bezirklichen Schulämtern und letztlich auch in meiner Verwaltung, die unter der Leitung meiner Staatssekretärin diesen Prozess mit den zuständigen Bezirksstadträten abgestimmt und koordiniert hat. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Bezirken.
Von insgesamt 26 787 Anmeldungen konnte 24 905 Wünschen entsprochen werden, davon 22 512 Erstwünschen und 2 393 Zweit- und Drittwünschen. Bei den integrierten Sekundarschulen wurden 11 900 der 15 100 Erstwunschanmeldungen entsprochen. Das sind 78 Prozent. Unter Berücksichtigung der Zweit- und Drittwünsche sind es fast 90 Prozent.
Bei den Gymnasien wurden 10 500 von 11 600, das heißt 91 Prozent Erstwünsche erfüllt. Einschließlich der Zweit- und Drittwünsche wurden insgesamt 11 250 Plätze, das sind 97 Prozent, nach Wunsch vergeben. An den integrierten Sekundarschulen stehen 1 043 offene Plätze für 947 Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, die im Augenblick keinen Schulplatz haben. An den Gymnasien gibt es noch 580 offene Plätze für 469 Schülerinnen und Schüler. Berlinweit sind damit ausreichend Kapazitäten – ich betone noch einmal – trotz dieses besonders starken Jahrganges vorhanden. Dies zeigt, dass sich dieses System ausgesprochen bewährt hat. Die genaue Zahl der per Losverfahren bestimmten Aufnahmen kann nur nach schulgenauen Abfragen bei den Schulträgern ermittelt werden. Nicht an allen übernachgefragten Schulen kam es übrigens zu derartigen Losverfahren, da die Plätze in Klassen besonderer pädagogischer Prägung bei Schulversuchen ausschließlich nach den spezifischen Kriterien vergeben wurden.
Zur Frage 2: Der für eine Aufnahme in die jeweilige Schule zu erreichende Notendurchschnitt hängt von der Zahl der Anmeldungen ab. Welcher Notendurchschnitt jeweils erforderlich war, wurde bei den Schulen nicht abgefragt und ist im Rahmen des für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraumes nicht möglich. Herr Steuer, die laufende Abfrage von Detaildaten an Schulen, die letzten Endes in der Situation keinerlei sachliche Auswirkungen haben, ist genau das, was Sie an Sonntagsreden immer kritisieren, die Bürokratisierung von Schulen und Belastung mit völlig unnötigen Aufgaben.
Danke sehr! – Herr Senator Zöllner! Halten Sie es wirklich für eine überflüssige Nachfrage herauszufinden, ob an einem übernachgefragten Gymnasium eine erhebliche Anzahl von schwachen Schülern durch die Schülerlotterie aufgenommen wurde und dadurch gegebenenfalls zusätzliche Pädagogen, Sozialarbeiter und Personal, das mit diesen Schülern umgehen kann, benötigt wird? Ich hielte das für sinnvoll und notwendig.
Ich halte das im laufenden Prozess für eine völlig überflüssige Maßnahme, weil sie letzten Endes zu keinerlei Konsequenzen führen kann und führen würde. Sie mag von akademischem oder politischem Interesse sein. Dann kann sie aber im Lauf des Schuljahres, wenn die Daten so oder so anfallen, erhoben werden. Wenn man konzeptionelle Änderungen vornehmen müsste, müssten diese in der nächsten Runde getan werden. Im laufenden Verfahren ist das, wie Sie genau wissen, so oder so unmöglich.
Darüber hinaus darf ich betonen, dass wir alle davon ausgehen müssen, dass nicht zwangsläufig ein schlechterer Notendurchschnitt zu einer höheren Betreuungsintensität, egal an welcher Schule, führen muss. Ich weise weiterhin darauf hin, dass auch in der Vergangenheit – Sie wissen das genau – selbstverständlich auch Schülerinnen und Schüler mit einem schlechteren Durchschnitt als mit einer Gymnasialempfehlung an den Gymnasien in Berlin in die Schule gehen konnten. Das war gut so. Dieses ist jetzt aber in einer systematischen Art und Weise geregelt und wird sicher seine Bewährungsprobe bestehen.