Zunächst einmal zur Problembeschreibung: Wir sind uns einig – denn wir haben es zusammen mit drei Parteien im Parlament beschlossen –, dass eine Biogasvergärungsanlage der absolut richtige und wichtige Schritt für eine zukunftsfähige Biomüllverwertung in dieser Stadt Berlin ist. Diese Anlage wird sehr teuer sein, vermutlich rund 20 Million Euro und wird an sich, allein schon dadurch, dass man eine neue Anlage erstmals überhaupt in einer
solchen Größenordnung baut, einen großen klimapolitischen Effekt haben. Das war die erste Feststellung.
Ich bedauere sehr, dass Sie hier Sachen sagen, wie: Die Anlage ist jetzt mit dem, wie sie gerade konzipiert wird, komplett klimaschädlich. – Das sind Behauptungen, die Sie vielleicht, wenn Sie in der Basisversammlung in Spandau sind, den Menschen auch erzählen können. Aber davon, dass die Grundlage vernünftig konzipiert ist und auch laufen wird, können Sie, wenn Sie sich die Anlagenkonzeption anschauen, gar nicht abrücken.
Jetzt komme ich zu dem, was Sie in Ihrem Antrag forderten. Der Klimaschutz – steht hier – muss ein zentrales Kriterium bei der Anlagenkonzeption sein. Das ist absolut richtig. Das war und ist er auch. Es geht auch darum, da haben Sie recht, dass man diesen Methanschlupf, den Sie hier beschrieben haben, den wir übrigens alle, egal ob in Berlin, Hamburg oder anderen Städten, erst seit Kurzem bei solchen großen Biovergärungsanlagen kennen – – Sie wissen, dass das vor einiger Zeit noch kein Mensch auf dem Radar hatte. Man muss es benennen, dass es ein Problem gibt. Die Senatorin – Sie haben es angeführt – hat es im Abfallwirtschaftskonzept im Senatsentwurf benannt. Ich sage Ihnen, dass wir das auch wollen. Wir werden das auch als Änderungsantrag für das AWK vorlegen, dass man dort auch diesen Prüfauftrag benennt. Das braucht man nicht mit einem separaten Antrag zu tun. Es muss im Abfallwirtschaftskonzept selbst getan werden.
Dann heißt es, was die Konzeption angeht, „nicht zwingend eine Festlegung auf eine Rohrleitung“, so, wie Sie sie hier als einen Vorschlag in Ihrem Antrag aufgeführt haben. Frau Kubala! Wieso kommen die Grünen nicht auf die Idee, beispielsweise eine Solarthermieanlage auf das Dach einer Biogasvergärungsanlage zu bauen? Diese Anlage muss ständig kuschelig warm betrieben werden, damit die Mikroben und Bakterien sowie alle anderen den Biomüll zersetzen. Das sind gut 50 Grad. Es bietet sich gerade zu, eine Solarthermieanlage, mit der man warmes Wasser gewinnt, auf das Dach einer solchen Anlage zu bauen. Das ist offensichtlich noch nicht durchgeprüft worden.
Ja, ich rede auch über die Biovergärungsanlage. Das ist ja das Komische. Sie wissen schon die Lösung, ohne dass Sie sich das Problem richtig angeschaut haben.
Dann kann ein Blockheizkraftwerk eine Möglichkeit sein, dass ein Teil des dort gewonnenen Biogases zum Direktbetrieb eines Blockheizkraftwerkes vor Ort benutzt wird. Eine Lösung kann auch ein Nachverbrenner sein; der heißt dann RTO oder das, was Sie im Antrag als einzige Möglichkeit nennen, eine Leitung, einen Kilometer lang, zur Müllverbrennungsanlage Ruhleben, die jetzt offiziell Müllheizkraftwerk heißt.
Herr Buchholz! Ihnen ist aber klar, dass wir im Moment über die Biogasanlage in Ruhleben sprechen und nicht über die Solaranlage?
Ihnen ist hoffentlich auch klar, dass wir mit einer Solaranlage auf dem Dach nicht das Methanproblem lösen? Ihnen ist hoffentlich auch klar, dass das Genehmigungsverfahren gerade läuft? Es ist ein laufendes Genehmigungsverfahren. Ein Handlungsbedarf besteht jetzt und nicht in der Zukunft, wenn vielleicht ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt wird.
Das war natürlich etwas mehr als eine Zwischenfrage. Wenn es aber dem Fortgang dient, soll es recht sein. – Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Ich sehe es auch so. Das waren eigentlich vier Fragen. Dann müsste ich eigentlich etwas mehr Zeit bekommen. Ich versuche aber, die Fragen in Kürze zu beantworten.
Frau Kubala! Wir reden beide über die Biovergärungsanlage. Es bestürzt mich, dass Sie sich offensichtlich über die Gesamtkonzeption so wenig Gedanken gemacht haben. Wir in der SPD-Fraktion und in der Koalition tun das nämlich wirklich. Wir beschäftigen uns mit der Anlagenkonzeption.
Es ist nicht so einfach und billig, wie Sie sich das an der Stelle vorstellen. Das unterschiedet einmal wieder eine Regierungspartei von einer Oppositionspartei. Das ist schade an der Stelle.
Ich erkläre es Ihnen gern noch einmal: In einer Biovergärungsanlage muss, damit die Anlage richtig läuft, ständig eine Wärme von über 50 Grad herrschen. Es wäre ein Gebot der ökologischen Vernunft zu sagen, dass diese Wärme vor Ort beispielsweise durch ein Blockheizwerk
oder eine solarthermische Anlage auf dem Dach gewonnen werden soll. – Jetzt schauen Sie komisch in der Runde herum. Das wundert mich. Leider fehlt das Verständnis für moderne Anlagentechnologie bei der GrünenFraktion. Da kann ich jetzt leider nicht wirklich helfen.
Wir werden mit dieser Anlage in dieser Dimension ein völliges Neuland betreten. Wir werden für andere Städte beispielgebend sein. Wir sollten auch mit dem, wie man den Methanschlupf in den Griff bekommt, beispielgebend sein. Eine Rohrleitung kann eine Möglichkeit sein. Ich kann auch noch zwei oder drei andere benennen.
Frau Kubala! Was zählt nachher bei einer Biovergärungsanlage? Die Gesamtklimabilanz ist nachher relevant. Wir sehen, dass mit einer solarthermischen Anlage auf dem Dach mehr an Klimaschutz getan werden kann, weil man nicht mit Wärme vom Vattenfall-Kraftwerk Reuter nebenan zuheizen muss, was einen viel höheren negativen Klimaeffekt hat. Ich weiß, es ist für die Grünen etwas viel auf einmal, aber man muss sich schon die gesamte Anlagenkonzeption anschauen; es tut mir leid.
Sie sehen, die SPD hat sich damit beschäftigt. Da merken die Leute das auch. Frau Kubala, lassen Sie es uns im Ausschuss einmal intensiv bereden! Ein wenig Nachhilfe für die Grünen kann nicht schaden. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Buchholz! – Für die Fraktion der CDU hat nunmehr der Kollege Wilke das Wort. – Bitte schön, Herr Wilke, ergreifen Sie es!
Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Auslegungs- und die Einwendungsfrist ist für diese geplante Biogasanlage nun abgelaufen. Also warum beraten wir hier noch einen solchen Antrag, zumal die Genehmigung der zu errichtenden Anlage wahrscheinlich auch nicht an den derzeit rechtlichen Bestimmungen scheitern würde? Daran wird der Umstand, dass die zuständige Senatsverwaltung darauf verzichtete, die Bürgerbeteiligung mittels Presseerklärung kundzutun, auch nichts ändern. Dem Kollegen Buchholz kann man an der Stelle dann auch einmal den Respekt zollen
ja, das kann man einmal machen – als dem noch zuständigen Wahlkreisabgeordneten, dass er das der Senatorin abgenommen hat. Das ist schon in Ordnung.
Auch hier waren die Ausführungen und die neuen Einsichten des Kollegen, die hier zum Tragen gekommen sind, interessant. Im Ausschuss hörte sich das alles noch ganz anders an. Ähnlich wie die Senatorin zogen Sie sich auf die derzeitigen rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen zurück. Dabei muss man Ihnen dann auch einmal sagen, dass aktuelle Vorschriften nicht immer neueste Erkenntnisse und auch nicht immer die neuesten Möglichkeiten beinhalten. Sie bestehen dann immer noch eine Weile fort. Sie haben es gerade an Hamburg ausgeführt.
Es wäre doch besser für das Klima, Frau Senatorin Lompscher, wenn Sie diese sture und bequeme Haltung auch aufgeben und ablegen und sich nicht dahinter verschanzen würden, dass es hier rechtliche Bestimmungen gibt, die durch die Realität wahrscheinlich längst überholt sind, und mit anpacken und mithelfen würden, dass die Anlage über die mögliche Abscheidung und Verbringung des Restmethans auch verfügen wird.
Wenn man eine solche Anlage auf der einen Seite konzipiert und für den Klimaschutz auf der anderen Seite etwas tun möchte, darf es nicht dazu führen, dass die Beschaffenheit dieses Ziel gänzlich konterkariert. Es wäre skandalös, wenn die BSR mit Unterstützung des Senats eine Vergärungsanlage plant, deren Klimabilanz schlechter ist als die Mitverbrennung des Biomülls in Ruhleben. Die Inbetriebnahme einer Biogasanlage ohne Restmethanabscheidung und -verbringung würde klimabilanziell so erheblich schlecht wirken, dass es nicht gerechtfertigt wäre, diese Anlage überhaupt zu errichten. Da haben die Grünen mit Ihrem Antrag auch ein Stück weit recht.
Möglicherweise ist die Rohrleitungsvariante eine Möglichkeit, dem entgegenzutreten. Die angeregte Rohrleitung könnte wahrscheinlich sogar kostenneutral realisiert werden, weil an anderer Stelle Kosten eingespart würden, denn die bisherigen Abgasreinigungsmodule, die relativ kostspielig sind, könnten entfallen. Die Anschaffung der dazu benötigten CO2-Zertifikate könnte dann ebenfalls entfallen. Zumindest sollte man sich hier auf eine Prüfung einlassen. Wir begrüßen, dass Sie diese Option hier in Aussicht gestellt haben, lieber Kollege Buchholz.
Zu Hamburg ganz kurz: Da gibt es eine ähnliche, interessante Situation, denn dort hat die einstige schwarz-grüne Regierung, der schwarz-grüne Senat, die Restmethanverbringung in ein nahegelegenes Holzkraftwerk geplant. Ob das jetzt noch durch einen reinen SPD-Senat umgesetzt wird, ist fraglich. Sie sehen, meine Damen und Herren von den Grünen: Koalitionsbruch zahlt sich auch an dieser Stelle nicht aus, Koalitionsbruch könnte sich schlecht auf das Klima auswirken. – Vielen Dank!
Danke, Herr Kollege Wilke! – Für die Linksfraktion hat nunmehr Frau Platta das Wort. – Bitte, Frau Platta!
Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der gesamte Antrag ist gekennzeichnet durch Vermutungen und soll wohl auch bedeuten, dass das vorgesehene Verfahren zur emissionsrechtlichen Genehmigung, zur Errichtung und zum Betrieb der ersten und dann auch noch landeseigenen Biogasanlage in Berlin nicht mit rechten Dingen zugeht. Das ist ungeheuerlich und zeigt zudem die Einstellung der einreichenden Fraktion zur Arbeitsweise der zuständigen Verwaltung und tiefes Misstrauen.
Bisher waren wir uns in dieser Stadt weitestgehend einig, dass wir, um den Klima- und Ressourcenschutz weiter voranzubringen, alle Möglichkeiten nutzen müssen. Die Abfallwirtschaft trägt schon heute in der Gesamtheit der Bundesrepublik ein Fünftel der geleisteten CO2-Reduktion und hat in Berlin bekanntlich noch weitere Reserven. Deshalb hat die Koalition im November 2007 einen Antrag mit dem Titel „Zur Optimierung der Sammlung und Verwertung von Bioabfall in Berlin – gut für das Klima und die Stadt“ ins Parlament eingebracht, der nach der Beratung im Ausschuss mehrheitlich angenommen wurde. Auch wenn wir damals davon ausgegangen sind, dass spätestens im Sommer 2010 mit dem Regelbetrieb dieser Anlage begonnen werden kann, so haben die bisher inzwischen sechs erstellten Zwischenberichte die kontinuierliche und zielstrebige Arbeit des Senats und der BSR an diesem für diese Stadt so wichtigen Vorhaben gezeigt.
Als beispielgebend für die Kommunikation und Information möchte ich zusätzlich noch auf die Zusammenarbeit der BSR mit der Interessengemeinschaft Ruhleben hinweisen. Es ist in dieser Interessengemeinschaft vor Ort gelungen – da widerspreche ich dem Kollegen Wilke –, den Menschen die möglichen Auswirkungen der Baumaßnahme und die Betriebsweise der künftigen Anlage zu erläutern und sie damit vertraut zu machen – gerade auch, um unnötige Belastungen abzumildern. In dieser transparenten Arbeitsweise zeigt sich auch wieder der Mehrwert eines landeseigenen Unternehmens für die Berliner Bevölkerung und darüber hinaus.
Die Unterlagen der emissionsrechtlichen Genehmigung, zusammengestellt nach den notwendigen Voruntersuchungen, lagen nun vom 6. Januar bis einschließlich 7. Februar d. J. in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Rathaus Spandau aus. Sie konnten eingesehen werden, und der Termin für eine Veranstaltung zur Erörterung der Einwendungen wurde bereits im Dezember 2010 auf den 24. März 2011 festgelegt. An diesem Tag werden die eingegangenen Einwendungen öffentlich erörtert. Da dieser Tag nicht mit einer Plenarsitzung zusammenfällt, empfehle ich allen, die sich für nachhaltige Technologien interessieren, sich diesen Termin vorzumerken. Wir gehen davon aus, dass ausführlich auf die im Antrag verwiesenen vermeintlichen Alternativen zur Minderung der doch noch vorhandenen unkontrollierten und klimaschädlichen Methanemissionen
eingegangen wird, da die hier angemahnten Untersuchungen bereits Gegenstand der Anhörung zum Abfallwirtschaftskonzept Anfang des Jahres im Ausschuss waren und nach meinen Informationen auch Bestandteil einer zu behandelnden Einwendung sind. Da für eine geplante zweite Anlage eine Standortkonzeption existiert, bleibt die Aufgabe einer weiteren Suche nach einer von Müllverbrennungsanlagen unabhängigen Lösung bestehen.
Die vorgesehene Überweisung des nun vorliegenden Antrags in den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ist aus dieser Sicht und aus Sicht des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens folgerichtig. Die Linksfraktion hat keine Zweifel daran, dass es für die vollständige stoffliche Verwertung des Berliner Bioguts eine erste klimafreundliche Anlage in Berlin spätestens im nächsten Jahr geben wird. Wir werden mit dieser Anlage einen bedeutenden Schritt zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien machen, den wir uns durch offensichtlich unsachliche Anwürfe nicht werden kleinreden lassen. – Vielen Dank!
Danke, Frau Kollegin! – Für die FDP-Fraktion hat nunmehr der Kollege Schmidt das Wort. – Bitte, Herr Schmidt!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grünen haben in ihrem Antrag das Problem der geplanten Biogasanlage richtig erkannt. Frau Platta! Es ist eben nicht so, dass wir uns darauf freuen können, dass eine klimafreundliche Anlage gebaut wird. Wenn Sie den Experten im Ausschuss zugehört hätten, dann wüssten Sie, dass das nicht stimmt.