Protocol of the Session on March 3, 2011

Ich komme zur

lfd. Nr. 15 B:

Dringliche Beschlussempfehlungen

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Allee der Kosmonauten 17 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg-Nord, zwecks Veräußerung

Beschlussempfehlungen Sport und Haupt Drs 16/3908 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3469

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt die Annahme der Vorlage mehrheitlich gegen die CDU bei Abwesenheit der Grünen, im Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der CDU. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Grünen und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der CDU-Fraktion ist dann so beschlossen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 15 C:

Dringliche Beschlussempfehlungen

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der öffentlichen Sportflächen, Rüdigerstraße 76 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Lichtenberg,

zwecks Vergabe des Standortes in Erbpacht an einen privaten Schulträgerverein

Beschlussempfehlungen Sport und Haupt Drs 16/3909 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3509

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen die Annahme der Vorlage, im Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung der CDU und Abwesenheit der Grünen, im Hauptausschuss einstimmig mit allen Fraktionen. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Grünen, die CDU und die FDP. Also sehe ich Einstimmigkeit, dann ist so erkannt.

Ich komme zur

lfd. Nr. 16:

Zusammenstellung

Vorlagen – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB

Drs 16/3887

Folgende Überweisungswünsche liegen vor:

lfd. Nr. 1 – VO-Nr. 16/298 – Verordnung über das automatisierte Abrufverfahren beim Register über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung auf Antrag der Grünen;

lfd. Nr. 2 – VO-Nr. 16/299 – Erste Verordnung zur Änderung der Sonderpädagogikverordnung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie auf Antrag der CDU.

Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Weitere Verordnungen liegen nicht vor.

Jetzt komme ich zur

lfd. Nr. 17:

Antrag

Neue Biogasanlage der BSR muss klimafreundlich werden

Antrag der Grünen Drs 16/3845

Für die Beratung ist eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vorgesehen. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat die Kollegin Kubala.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Biotonne soll zur Klimaschutztonne werden. Das fordern wir Grünen seit vielen Jahren. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bürger und Bürgerinnen von der Biotonne überzeugt

werden, dass sie ihre Bioabfälle sammeln, damit sie einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden können, weil daraus Biogas gewonnen werden kann. Das ist gut für den Klimaschutz. Und jetzt müssen wir hören, dass die Anlage, die in Ruhleben neu entstehen soll, die Biovergärungsanlage, um diese Bioabfälle zu Biogas umzuwandeln, klimaschädlich sein wird. Sie wird mit einem erheblichen Methanproblem belastet sein. Und Methan ist das Sechsundzwanzigfache von CO2, also ein erheblich problematisches Klimagas.

Und dann frage ich mich: Wie sollen wir den Bürgerinnen und Bürgern schlüssig und glaubwürdig erklären, dass sie künftig ihren Bioabfall sammeln sollen, wenn gleichzeitig die Anlage, in der die Bioabfälle verarbeitet werden, nicht klimafreundlich ist? – Das geht nicht, und deswegen muss diese neue Biogasanlage klimafreundlich werden.

[Beifall bei den Grünen]

Die geplante Biogasanlage in Ruhleben wird eines der zentralen Projekte einer zukunftsfähigen Abfallpolitik, sie wird ein Projekt, das seine Wirkung für die nächsten Jahrzehnte – eine solche Anlage steht in der Regel 40 Jahre – entwickeln wird. Und sie soll mit einer hochwertigen Verwertung ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz werden. Last but not least werden 25 Millionen Euro investiert, um so eine Anlage in Betrieb zu nehmen. Und Rot-Rot steht jetzt vor der Herausforderung, dass Sie hiermit auch Ihre Glaubwürdigkeit an der Klimaschutzpolitik beweisen müssen. Denn für eine Anlage so, wie sie jetzt geplant ist, bekommen Sie unsere Zustimmung nicht.

[Beifall bei den Grünen]

Damit dieser Vorwurf gar nicht erst aufkommt nachher, lieber Kollege Buchholz: Wir sprechen heute nicht über die BSR. Die BSR ist Anlagenbetreiber. Die Anlage befindet sich im Genehmigungsverfahren, und unser Antrag richtet sich an den Senat, übrigens wie immer, damit das mal hier angemerkt ist, und er richtet sich an die Genehmigungsbehörde, die die Genehmigung für diese Anlage erteilen muss. Die Zuständigkeit für die Anlage liegt bei der Senatsverwaltung für Umweltschutz, bei der Umweltsenatorin Lompscher. Sie ist in der Funktion einer Genehmigungsbehörde dafür zuständig, dass diese Anlage klimafreundlich erstellt und genehmigt wird.

Das Problem mit den Methanemissionen wird im Abfallwirtschaftskonzept ganz klar und deutlich von der Senatorin benannt. Sie selbst hat in dem Abfallwirtschaftskonzept, das uns als Entwurf vorliegt, beschrieben, dass mit solchen Biovergärungsanlagen erhebliche Methanprobleme verbunden sind. Gleichzeitig propagiert sie Klimaschutz auch in allen Fragen der Abfallpolitik. Daraus muss man doch schließen, dass sie gleich daraus schließt: Wenn ein Antrag für eine solche Anlage kommt, dann muss der höchste Ansprüche erfüllen. Und dem ist nicht so. Sie will eine Anlage genehmigen, die den Klimaschutz konterkariert.

Wir haben bereits kritisiert, dass für die Biogasanlage keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wur

de. Diese Anlage ist in ihrer Kapazität einmalig, 60 000 Tonnen Bioabfälle sollen da vergast werden zu Biogas. Sie ist einmalig, und da hätte man eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen müssen. Darauf hat die Senatsverwaltung, darauf hat die Senatorin verzichtet. Wir sagen: leider verzichtet. Das wäre eine Chance gewesen, auch das Problem der Methanemissionen aufzunehmen.

[Beifall bei den Grünen]

Dann möchte die Senatorin darauf verzichten, dass die Grenzwerte der Technischen Anleitung Luft eingehalten werden. Das sind Grenzwerte, wie sie für alle Neuanlagen gefordert werden. Hier ist ein ambitionierter Klimaschutz mit der Technischen Anleitung Luft zu machen. Darauf darf nicht verzichtet werden, zumal in der europaweiten Ausschreibung für die Anlage klar formuliert wurde, dass die Grenzwerte der Technischen Anleitung Luft eingehalten werden sollen.

[Beifall bei den Grünen]

Dass es ein Lösung des Methanemissionsproblems gibt, hat ein Experte im Umweltausschuss skizziert. Es gibt die Möglichkeit, die Methanemission in der nahe liegenden Müllverbrennungsanlage mitzuverbrennen. Das wäre sogar noch gut, um die Geruchsemissionen zu reduzieren. Das wäre gut für die Anwohner und Anwohnerinnen in Spandau.

Rot-Rot steht jetzt also in der Beweispflicht, zum einen glaubwürdig sich als Genehmigungsbehörde darzustellen und zu sagen: Wir setzen den Rahmen für die Anlagen, ob bei BSR, ALBA oder allen anderen, die solche Anlagen beantragen. Sie stehen zum anderen in der Beweispflicht, ob sie es mit dem Klimaschutz ernst nehmen.

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Frau Kollegin Kubala! – Für die SPDFraktion hat nunmehr der Kollege Buchholz das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen! Meine Herren! Verehrte Kollegin Kubala! Die Problembeschreibung war durchaus richtig. Dass Sie uns aber genau eine Lösung vorschlagen, irritiert mich etwas.

[Felicitas Kubala (Grüne): Prüfen Sie erst einmal Ihre!]

Zunächst einmal zur Problembeschreibung: Wir sind uns einig – denn wir haben es zusammen mit drei Parteien im Parlament beschlossen –, dass eine Biogasvergärungsanlage der absolut richtige und wichtige Schritt für eine zukunftsfähige Biomüllverwertung in dieser Stadt Berlin ist. Diese Anlage wird sehr teuer sein, vermutlich rund 20 Million Euro und wird an sich, allein schon dadurch, dass man eine neue Anlage erstmals überhaupt in einer