Carsten Wilke

Appearances

16/8 16/12 16/13 16/15 16/17 16/20 16/21 16/30 16/31 16/36 16/37 16/38 16/39 16/41 16/44 16/48 16/53 16/55 16/59 16/60 16/64 16/65 16/68 16/69 16/72 16/74 16/78 16/79 16/80 16/81 16/82

Last Statements

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Einführung der einheitlichen Wertstofftonne durch das jetzige von der CDU geführte Bundesumweltministerium wird ein ähnlicher Meilenstein
wie die Einführung des dualen Systems vor über 20 Jahren
durch das damals ebenfalls von der CDU geführte Bundesumweltministerium zur Erhöhung der Recyclingquote in Deutschland.
Dazu, meine Damen und Herren, wird derzeit ein Planspiel mit zwei wesentlichen Konzepten vollzogen. Das wurde hier schon angesprochen. Das erste verfolgt den Ansatz einer Ausweitung der Produktverantwortung auf produktgleiche Nichtverpackungen und führt insoweit zu einer Gesamtverantwortung in privater Hand.
Das zweite Konzept sieht die Organisationsverantwortung für die Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen in den Händen der öffentlichrechtlichen Entsorger. Dabei sollen die erfassten Wertstoffe entsprechend dem Anteil von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen in der Erfassungsmenge zwischen Kommune und System aufgeteilt werden. Damit ist klar, dass mindestens der Anteil der Leichtverpackungen, der heute schon durch Wettbewerb geregelt ist – das haben Sie ja auch richtig festgestellt, Kollege Buchholz –, auch zukünftig durch Wettbewerb geregelt bleiben wird. Das merke ich auch deswegen an, lieber Kollege Buchholz, da Sie ständig rumposaunen, insbesondere im Ausschuss haben Sie das gemacht, die Opposition hätte hier gar nichts dazu vorgelegt.
Wenn es bereichert.
Von Ideologie war meinerseits gar nicht die Rede gewesen. Da verwechseln Sie mich vielleicht mit meinem Vorredner. – Bekannt ist mir das. Und das ist darauf zurückzuführen, dass Schwarz-Gelb im Bund eine Mehrheit hat und Sie eben nicht.
Zu dem Punkt, die Opposition hätte nichts vorgelegt: Was Sie, von der SPD und von der Linken hier vorlegen, ist hinsichtlich dessen, was wir vergleichen können mit dem, was die Bundesregierung zurzeit plant, nichts anderes als die zweite Konzeptvariante des Planspiels. Wir haben also als CDU durch unser Bundesumweltministerium etwas vorgelegt, etwas Ordentliches, was sich sehen lassen kann, und Sie brauchten diese Lösungsvariante nur noch abschreiben.
Damit komme ich auch zur Berliner Situation. Mit der Entscheidung, die Gelbe Tonne Plus zu untersagen, um die Orange Box flächendeckend einzuführen, verzichtete genau dieser Senat auf die Möglichkeit einer frühzeitigen Einigung zwischen dem Anbieter des dualen Systems und der BSR. Ich habe hier im September namens meiner Fraktion die Forderung aufgestellt und auch an den Senat erhoben, einen ordnungsrechtlichen Rahmen aufzustellen, der eine Fairness ermöglicht und somit eine Lösung für ALBA und BSR herbeiführt. Es ist ja gut, dass jetzt große Teile der Koalition dieses begriffen und auch übernommen haben und die Scharfmacher und Ideologen bei Ihnen zurückgesetzt worden sind. Somit kann für einen Übergangszeitraum – mehr kann es auch nicht sein – bis zur Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eine Lösung in Berlin in greifbare Nähe rücken.
Ein Abfallwirtschaftskonzept sollte allerdings mehr sein als die Übernahme einer Planspielvariante des Bundesministeriums, auch wenn diese Planspielvariante eine gute Variante ist. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht die flächendeckende Einführung der Getrenntsammlung auch von Bioabfällen bis zum Jahr 2015 vor. Die vollständige Erfassung dieser macht nur Sinn, wenn auch in gleichem Maße verwertet werden kann. Hier bleibt das Abfallwirtschaftskonzept deutlich hinter dem, was geboten ist, hin
terher, hinter dem, was längst Beschlusslage in diesem Haus ist. Hier finden Sie auch nicht unsere Zustimmung.
Wenn man liest, was Sie da an Änderungen hineingebaut haben, muss man neben vielem Anderem noch eines bemerken: Sie haben alles gestrichen, was auch nur im Ansatz darauf hinweist, dass Sie jemals hier im Land Berlin ein Klimaschutzgesetz erreichen wollten. Auch wenn man das nicht vermag, nicht handwerklich, nicht inhaltlich vermag, in dieser Legislaturperiode durchzusetzen, so sollte man dennoch an dem Anspruch festhalten und das auch deutlich machen und nicht aus dem Gesetz herausstreichen. Auch an der Stelle gibt es von uns keine Zustimmung.
Es liegt nun der Änderungsantrag der FDP-Fraktion vor, der die Erweiterung des Zuweisungskonzepts der Verpackungswertstoffe um stoffgleiche Nichtverpackungen fordert. Weiter heißt es darin, dass die Wertstoffsammlungen dieser einbezogenen Stoffe im Wettbewerb vergeben werden sollen. Mit dieser Forderung, liebe Kollegen von der FDP, werden Sie aber nicht für den Übergangszeitraum, also bis zum Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, zu einer einheitlichen Wertstofftonne in Berlin kommen, denn bis dahin gilt nun einmal das Duale System. Die Nichtverpackung müssten Sie dann extra ausschreiben. Dann bekommen Sie womöglich Zuschläge an zwei unterschiedliche Recyclingunternehmen, und im Ergebnis haben Sie wieder zwei unterschiedliche Wertstofftonnen. Genau den Zustand wollen wir momentan abschaffen. Nun gestehe ich ja zu, dass Sie genauso wenig Schuld daran haben wie die CDU, dass wir die Situation mit zwei Wertstofftonnen in Berlin haben. Aber es geht um eine konkrete Lösung jetzt, und das unterscheidet uns eben als konstruktive Opposition von Ihnen.
Damit lehnen wir das Kreislaufwirtschaftsgesetz, auch wenn es geändert worden ist, und in einem Punkt vernünftig geändert worden ist, der Koalition ab. Ebenso ist zu verfahren mit dem Änderungsantrag der FDP. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten bereits im Januar zu diesem Thema die Anhörung im Zusammenhang mit dem Abfallwirtschaftskonzept. Im März hat eine Beratung im Plenum stattgefunden, sowie eine Ausschussberatung, in der es zu diesem Punkt nur um dieses Thema gegangen ist. Im Grunde genommen kann man der Ansicht sein, die Positionen seien hinreichend ausgetauscht. Deshalb reduziere ich mich in meiner Rede auf das, was in jetzt als Anträge auf dem Tisch liegt.
Vorweggenommen – da hat die Kollegin Kubala recht –: Im Ergebnis wurde seitens der Koalition ein Grünenantrag zu einer butterweich gespülten rot-roten Beschlussempfehlung. Dieser stimmen wir hier nicht zu, sondern sprechen uns – das sei vorweg gesagt – für die Änderungsanträge aus.
Laut der Beschlussempfehlung soll die Methanemission nur weitestgehend reduziert werden. Wir meinen hingegen, dass das Vorhaben gar nicht erst umgesetzt werden darf, wenn das klimaschädliche Restmethan nicht abgeschieden beziehungsweise nicht verbracht wird. Weiterhin wird in der Beschlussempfehlung gefordert, die Verbesserungsmöglichkeiten, die über den Stand der Technik hinausgehen, zu prüfen. Damit haben wir viel gewonnen. Herr Kollege Buchholz! Da der Stand der Technik, der die technischen Möglichkeiten zum gegenwärtigen Zeitpunkt beschreibt, also nur ein Darunter, aber kein Darüber kennt, auch nicht kennen kann, lässt sich über ihn hinaus gar nichts prüfen. Allenfalls könnten Sie die Verbesserungsmöglichkeiten, die über den Stand der gesetzlichen Regelungen hinausgehen, prüfen. Das machte Sinn, denn die Errichtung der Anlage ohne Restmethanabscheidung und -verbringung würde an den derzeitigen rechtlichen Bestimmungen nicht scheitern. Insofern ist es zielführend, dem Änderungsantrag der Grünen und dem Änderungsantrag der FDP zuzustimmen,
weil dann die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft im Gegensatz zur Beschlussempfehlung unmissverständlich zur Anwendung käme und wir nur dann über einen Prüfauftrag hinauskämen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann sich nach diesem ersten Schlagabtausch gar nicht vorstellen, dass Sie mit denen in Baden-Württemberg zusammen regieren wollen. Da darf man gespannt sein.
Nachdem Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, mit dem Thema in der Aktuellen Stunde nicht durchgekommen sind, bringen Sie die Atomdebatte auf diesem Weg ins Parlament, und dann auch noch per Dringlichkeit! Ich weiß, das schließt die Geschäftsordnung nicht aus, aber ob die Geschäftsordnung in diesem Sinne geschrieben ist – das wage ich zu bezweifeln.
Zum Inhalt Ihres Antrags: Sie benennen durchaus wichtige Themen, ein Kaleidoskop von Themen, die Sie in dieser Legislaturperiode schon oft aufgerufen haben. Da sind viele richtige Sachen dabei, aber im Grunde, wenn man den Antrag zwischen den Zeilen und an einigen Stellen genauer liest, fordern Sie nur die Fortsetzung der Atomdebatte im Berliner Landtag. Das haben Sie auch deutlich gemacht, Herr Schäfer! Sie erwähnen die Demonstration vieler Atomkraftgegner in Berlin. Ich bin mal gespannt, ob Sie in Zukunft auch Anträge schreiben werden, wenn die Milchbauern mal wieder in Berlin demonstrieren, ob wir dann eventuell über die Agrarpolitik des Bundes debattieren müssen.
Sie stellen ein Konstrukt zwischen AKW-Plänen auf polnischer Seite und einer Reise des Regierenden Bürgermeisters her, damit dieser sich dort erkundigt,
und sagen, er soll da ein bisschen über die erneuerbaren Energien erzählen, möglicherweise über die in Berlin, die dieser Senat nach Ihrer Meinung gar nicht umsetzt – wo
ich Ihnen beipflichte. Aber was soll der Regierende Bürgermeister denn in Polen erzählen, wenn er gar nichts vorzuweisen hat? Was soll dieser unsinnige Vorschlag?
Sie verweisen in der Begründung auf Krümmel und Brunsbüttel und sagen, das seien beides Kraftwerke von Vattenfall, und machen so den Schwenk zu Berlin, denn Vattenfall sei ja auch der hauptsächliche Energieversorger von Berlin. Sollten Sie vorhaben, dieses Thema bis zur Wahl fahren zu wollen, laufen Sie Gefahr, dass man Ihnen unterstellen könnte, den GAU von Japan wahlkampftaktisch weiter auszuspielen, hier weiter zu nutzen, was in Anbetracht des vielen Leids und der vielen Geschädigten in Japan – mir zumindest – respektlos erscheint.
Ich möchte mich bezüglich der Atomdebatte nur darauf reduzieren: Sicherlich war – zumindest aus meiner Sicht – die Laufzeitverlängerung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Katastrophe in Japan problematisch. Ein Mehr an Röttgen und ein Weniger an Brüderle hätte der Republik an der Stelle besser getan.
Es kommt jetzt darauf an, einen echten Konsens herbeizuführen. Dieser kann unter Berücksichtigung der Auswertung des Moratoriums nur darin bestehen, die Laufzeit der Brückentechnologie Kernkraft zu verkürzen.
Der Antrag beinhaltet ansonsten eine Aufzählung der Versäumnisse von Rot-Rot der letzten zehn Jahre in Sachen Energiepolitik, aber er beinhaltet auch die Konflikte der letzten Jahre, vor allem die Konflikte der Grünen mit sich selbst. Ein schönes Beispiel ist da immer die Windenergie und die Erfahrung mit dem Berliner Windrad, das irgendwo in Pankow am Berliner Ring steht. Denn möglicherweise – so war die Debatte damals, die grüne Akteure, vor allem vor Ort, gerne führten – könnte eine seltene Vogelart, die dort zufällig in der Nähe nistet, in die Rotorblätter dieser Windanlage fliegen.
Nun wollen Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, gleich zehn Windräder – Sie wollen verzehnfachen! – in Berlin aufstellen.
Unabhängig davon, dass es schwierig sein wird, den Flächennachweis zu erbringen, werden Sie erstaunt sein, wie viele zu schützende Vogelarten hier in Berlin aus der Sicht Ihrer Klientel hinzukommen werden! Nehmen wir das Beispiel Clean Tech Business Park in Marzahn, ein sehr konkretes Beispiel!
Da gefährden schon die ersten grünen Lokalpolitiker, jüngst in diesem Jahr geschehen, mit einem Antrag in der BVV die Ansiedlung von einigen Betrieben, die unter
anderem auch mit gefährlichen Stoffen arbeiten müssen. Das sind Betriebe, die zum Beispiel Solarkollektoren herstellen wollen. So herum geht es also nicht. Im Allgemeinen sind Sie immer für die erneuerbaren Energien, aber wenn es dann konkret wird, ist die Partei der Grünen die Stets-dagegen-Partei.
Ich sage Ihnen: Wenn man nicht bereit ist, das Restrisiko der Atomenergie zu tragen – was nach vollziehbar ist –, dann sollte man zumindest sagen, welche Risiken man überhaupt noch zu tragen bereit ist, sonst punktet man mal bei einer Landtagswahl – das sei Ihnen zugestanden –, bietet aber keinen wirklich seriösen Politikansatz.
Danke, Frau Präsidentin! – Es geht darum, dass Gesetze eingehalten werden sollen. Das ist keine fremde Forderung in dieser Legislaturperiode, im Gegenteil, das ist
eine immer wiederkehrende Forderung. Bedauerlicherweise scheint dieser Appell immer wieder notwendig zu sein, insbesondere in dem Bereich, der hier zur Debatte steht, nämlich beim Klimaschutz.
Dieser Senat sieht sich nicht in der Lage, gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufstellung eines Landesenergieprogramms bleibt der Senat schuldig. Dabei ist es fraglich, ob andere Bundesländer es auch schuldig bleiben, Herr Kollege Buchholz! Übrigens haben Sie den Katalog gar nicht vorgelegt, Sie haben ein bisschen gemutmaßt, aber ob es so ist, wie Sie es darstellen, das wage ich zu bezweifeln. Aber auch wenn es so wäre, sollten wir als Land Berlin vorbildlich vorangehen.
Wenn man ein Landesenergieprogramm schuldig bleibt, dann bleibt man diesem Hause auch die Energieberichte, die jährlich auf der Grundlage dieses Landesenergieprogramms erfolgen müssen, schuldig. Das lässt sich gar nicht anders regeln. Also doppelter Gesetzesverstoß! Das eine zieht das andere nach sich.
Der Senat ist nicht in der Lage; bei der ausbleibenden Kontrolle bei der Einhaltung des Erneuerbare-EnergienWärmegesetzes Vorschriften durchzusetzen, das haben die Grünen in ihrem Antrag deutlich gemacht. Und der Senat – das zum Dritten! – ist nicht in der Lage, wichtige Gesetze auf den Weg zu bringen. Als Beispiel dient hier – weil wir über den Bereich diskutieren – das ausgebliebene Klimaschutzgesetz.
Anstatt dass ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht wurde, ist hier ein politischer Scherbenhaufen entstanden. Etliche untaugliche Entwürfe kursierten im parlamentarischen Raum und außerhalb dessen. Bürger wurden durch angedachte Zwangsmaßnahmen zutiefst verunsichert, und sach- und fachkundige Verbände wurden verprellt. So schafft man, meine Damen und Herren von der Koalition und liebe Mitglieder des Senats, kein Vertrauen in politisches Handeln.
Die Liste der Fehler allein bei diesem Gesetzesvorhaben ist lang. Der Hauptfehler bestand wohl darin, dass der Senat dem Versuch erlegen war, Regelungen aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf Bestandsgebäude zu übertragen, was so natürlich nicht funktionieren kann. In dieser Haltung blieben der Senat und leider auch Großteile der Koalition unbeweglich und starr. Am Ende gab es dann den ungeordneten Rückzug, anstatt die taugliche und breit positiv diskutierte Alternative eines Stufenmodells wenigstens im Ansatz aufzugreifen.
Was steckt hinter einer solchen Verhaltensweise? Ist es Unvermögen? Ist es Ignoranz? Ist es Nachlässigkeit? – Mindestens einer dieser drei Punkte muss ja zutreffen. Aber es ist auch egal, was davon zutrifft; redliches Re
gierungshandeln sieht gänzlich anders aus. Das ist keine seriöse Politik für den Klimaschutz in unserer Stadt.
Entgegen der Ankündigung des Regierenden Bürgermeisters ist der Klimaschutz hier, im Land Berlin, nicht zur Chefsache geworden. Ich sage sogar: Ohne das massive Drängen der Oppositionsfraktionen würde dieser Senat heute wahrscheinlich ein Kohlekraftwerk in Rummelsburg planen.
Sie weisen eine katastrophale Bilanz im Klimaschutz auf! Grundsätzlich, einmal abgesehen vom Klimaschutz, muss man sagen: Ein Senat, der sich derartig gesetzesuntreu verhält, kann auf seine Bürger auch nicht dahingehend einwirken, dass sie möglichst gesetzestreu sein sollen. Das ist eine ganz unvorbildliche Vorbildfunktion, die der Senat hier einnimmt bzw. leider nicht einnimmt.
Einem solchen Senat ist aus diesem Grund die Regierungsfähigkeit abzusprechen. Das werden die Bürger in dieser Stadt auch am 18. September deutlich machen.
Wir würden einer Sofortabstimmung hier im Hause zustimmen. Wir stimmen auch dem Inhalt des Antrags zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Auslegungs- und die Einwendungsfrist ist für diese geplante Biogasanlage nun abgelaufen. Also warum beraten wir hier noch einen solchen Antrag, zumal die Genehmigung der zu errichtenden Anlage wahrscheinlich auch nicht an den derzeit rechtlichen Bestimmungen scheitern würde? Daran wird der Umstand, dass die zuständige Senatsverwaltung darauf verzichtete, die Bürgerbeteiligung mittels Presseerklärung kundzutun, auch nichts ändern. Dem Kollegen Buchholz kann man an der Stelle dann auch einmal den Respekt zollen
ja, das kann man einmal machen – als dem noch zuständigen Wahlkreisabgeordneten, dass er das der Senatorin abgenommen hat. Das ist schon in Ordnung.
Auch hier waren die Ausführungen und die neuen Einsichten des Kollegen, die hier zum Tragen gekommen sind, interessant. Im Ausschuss hörte sich das alles noch ganz anders an. Ähnlich wie die Senatorin zogen Sie sich auf die derzeitigen rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen zurück. Dabei muss man Ihnen dann auch einmal sagen, dass aktuelle Vorschriften nicht immer neueste Erkenntnisse und auch nicht immer die neuesten Möglichkeiten beinhalten. Sie bestehen dann immer noch eine Weile fort. Sie haben es gerade an Hamburg ausgeführt.
Es wäre doch besser für das Klima, Frau Senatorin Lompscher, wenn Sie diese sture und bequeme Haltung auch aufgeben und ablegen und sich nicht dahinter verschanzen würden, dass es hier rechtliche Bestimmungen gibt, die durch die Realität wahrscheinlich längst überholt sind, und mit anpacken und mithelfen würden, dass die Anlage über die mögliche Abscheidung und Verbringung des Restmethans auch verfügen wird.
Wenn man eine solche Anlage auf der einen Seite konzipiert und für den Klimaschutz auf der anderen Seite etwas tun möchte, darf es nicht dazu führen, dass die Beschaffenheit dieses Ziel gänzlich konterkariert. Es wäre skandalös, wenn die BSR mit Unterstützung des Senats eine Vergärungsanlage plant, deren Klimabilanz schlechter ist als die Mitverbrennung des Biomülls in Ruhleben. Die Inbetriebnahme einer Biogasanlage ohne Restmethanabscheidung und -verbringung würde klimabilanziell so erheblich schlecht wirken, dass es nicht gerechtfertigt wäre, diese Anlage überhaupt zu errichten. Da haben die Grünen mit Ihrem Antrag auch ein Stück weit recht.
Möglicherweise ist die Rohrleitungsvariante eine Möglichkeit, dem entgegenzutreten. Die angeregte Rohrleitung könnte wahrscheinlich sogar kostenneutral realisiert werden, weil an anderer Stelle Kosten eingespart würden, denn die bisherigen Abgasreinigungsmodule, die relativ kostspielig sind, könnten entfallen. Die Anschaffung der dazu benötigten CO2-Zertifikate könnte dann ebenfalls entfallen. Zumindest sollte man sich hier auf eine Prüfung einlassen. Wir begrüßen, dass Sie diese Option hier in Aussicht gestellt haben, lieber Kollege Buchholz.
Zu Hamburg ganz kurz: Da gibt es eine ähnliche, interessante Situation, denn dort hat die einstige schwarz-grüne Regierung, der schwarz-grüne Senat, die Restmethanverbringung in ein nahegelegenes Holzkraftwerk geplant. Ob das jetzt noch durch einen reinen SPD-Senat umgesetzt wird, ist fraglich. Sie sehen, meine Damen und Herren von den Grünen: Koalitionsbruch zahlt sich auch an dieser Stelle nicht aus, Koalitionsbruch könnte sich schlecht auf das Klima auswirken. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich zum eigentlichen Thema komme, möchte ich eine kleine Anmerkung zum Reizwort Laufzeitverlängerung machen. 2001 hat Rot-Grün den Betrieb der Atommeiler um 20 weitere Jahre garantiert. Das ist de facto die erste Laufzeitverlängerung, die diese Republik erlebt hat. 2001 wurden kaum Auflagen gemacht, wie sie mit der zweiten Laufzeitverlängerung nachgeholt und auch dringend notwendig wurden. Wir haben drei wesentliche Punkte aufgegriffen, die Rot-Grün total vernachlässigt hat, als sie 2001 20 Jahre garantiert und fortgeschrieben haben, indem wir mit der zweiten Laufzeitverlängerung immerhin für die erneuerbaren Energien endlich abschöpfen, indem wir endlich in die Sicherheit der Atomkraftwerke investieren und uns endlich der Frage der Endlagerung annehmen. 2001 gab es die schlimme Laufzeitverlängerung.
Ansonsten hat der Regierende Bürgermeister nichts vorgetragen, das eine Erwiderung lohnt. Insofern war es sinnvoll, sich ein paar eigene Gedanken zu diesem Thema zu machen.
Es ist ein Segen für diese Stadt, dass es kein Klimaschutzgesetz nach der Vorstellung von Senatorin Lompscher geben wird.
Es ist und bleibt vollkommen abwegig, eine Heizungsanlage nur deswegen um erneuerbare Energien zu ergänzen,
weil sie älter als 20 Jahre ist. Das hat nichts mit Klimaschutz zu tun. Das ist reine Willkür und Schikane.
Der Gesetzentwurf hätte auch viel zu kurz gegriffen, denn der Gesetzeshorizont ging über das Jahr 2020 nicht hinaus. Da sind wir in den Vorstellungen bei den Weltklimakonferenzen in Europa, aber auch im Bund – gerade bei dieser Bundesregierung – viel weiter als bis zum Jahr 2020. 2020 war eine erbärmliche Zielsetzung. Der Entwurf hätte angesichts der zahlreichen Ausnahmetatbestände natürlich auch oft ins Leere gegriffen. Der Entwurf litt unter Ungerechtigkeiten, und die sozialen Fragen blieben dabei vollkommen offen. Nach der Untersuchung der Berliner Energieagentur, die der Senat in Auftrag gegeben hat, hatte keines der berechneten Szenarien wirtschaftlich jemals eine Tragweite. Übrigens, das Stufenmodell wurde von der Berliner Energieagentur hierbei nicht, wie von Herrn Wowereit behauptet, evaluiert und durchgerechnet.
Der Gesetzentwurf hat keine Akzeptanz bei den großen Verbänden gefunden, weder bei den Wirtschaftsverbänden noch bei den Wohnungsbauunternehmen und Umweltverbänden. Natürlich kann es unterschiedliche Gründe haben, aber der Fakt bleibt bestehen – keine Akzeptanz bei den großen Verbänden, obwohl sie alle eingeladen waren, ihre Statements zu dem Gesetzentwurf abzugeben und konstruktiv zu begleiten.
Dies erkannten jetzt natürlich auch Teile der Koalition. Zudem favorisieren viele Mitglieder der Koalition ein Stufenmodell, und sie scheuen die Konfrontation mit der eigenen Wählerklientel neun Monate vor der Abgeordnetenhauswahl. Nun gehen Sie zu einer offiziellen Begründung über, wenn Sie einen Gesetzesentwurf versenken, die schwarz-gelbe Politik auf Bundesebene habe daran Schuld. Wenn der Wowereit-Senat versagt, wenn die Koalitionspartner keine gemeinsame Grundlage mehr erkennen lassen, dann flüchten sie sich in die Argumentation, Schwarz-Gelb im Bund trage die Schuld. Diese schlappe Ausrede ist lächerlich und inhaltlich vollkommener Blödsinn. Anders herum wird ein Schuh daraus. Schwarz-Gelb macht eine anspruchsvolle Klimapolitik,
und Rot-Rot ist damit längst in Berlin am Ende.
Gerade die Vorschläge der Bundesregierung eignen sich eigentlich für die Einführung eines Stufenmodells auf Landesebene, denn Ziel der Bundesregierung ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050. Es handelt sich also auch hier um ein mittel- bis langfristiges Ziel. Dazu soll die energetische Sanierungsrate von 1 auf 2 Prozent pro Jahr verdoppelt werden, der Wärmebedarf stufenweise um 20 Prozent bis 2020 und der Primärenergiebedarf um ca. 80 Prozent bis 2050 reduziert werden.
Dazu soll die Deckung des restlichen Energiebedarfs weitgehend durch erneuerbare Energien erfolgen. Insbesondere wird auf eine verbesserte Förderung der Gebäudesanierung gesetzt, und zwar durch eine bessere Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zur Förderung von Effizienzmaßnahmen wie Dämmung, Doppelfenster, Ersatz ineffizienter Heiztechnik, Nutzung erneuerbarer Energien, optimale Mess- und Regeltechnik und vieles Weitere. Das soll auch durch eine Aufstockung des Marktanreizprogramms für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden geschehen.
Dabei wird die Bundesregierung das Mietrecht ausgewogen anpassen, um die energetisch gewünschte Sanierung zu unterstützen. Gegenwärtig werden beispielsweise durch das Vergleichsmietensystem Fehlanreize ausgelöst, sodass nicht saniert wird. Derjenige, der nicht saniert, profitiert von dem, der saniert, weil er über den Mietspiegel dafür mittelbar an die Eigentümer, die saniert haben, gekoppelt wird. Diesem Mitnahmeeffekt ohne eigene Anstrengungen muss entgegengesteuert werden. Mietrechtliche Regelungen, die Investitionen in energetische Sanierungen behindern, sollen angepasst und dabei die Mieter- und Vermieterinteressen ausgewogen berücksichtigt werden.
Es ist also mitnichten so, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung den Klimaschutz vernachlässigt. Diesen Grundsatz formulieren auch die Grünen in ihrer Begründung zur Großen Anfrage. Strategisch, darauf muss man mal ein Wort verwenden, liebe Kollegen von den Grünen, ist es nachvollziehbar, was Sie da momentan tun. Aus Ihrer Sicht können Sie Rot-Rot in Berlin genauso wie SchwarzGelb auf Bundesebene heftig angreifen. Kurzfristig gelingt es Ihnen auch, damit den einen oder anderen Effekt zu erzielen. Wenn man sich die Umfragewerte von gestern anschaut, geht das schneller zurück, als ich dachte. Aber eine fortwährende „Einer-gegen-alle-Strategie“ spricht nicht dafür, dass Sie in der Lage sind, Regierungsverantwortung zu übernehmen. Hochmut kommt eben doch vor dem Fall.
Zurück zur Chefsache Klimaschutz. Das ist eine mutige Überschrift. Da müssen wir nicht nur auf den Klimaschutz und das Klimaschutzgesetz bzw. den Entwurf dazu schauen. Jüngst veröffentlichte das deutsche Institut für Wirtschaftsförderung, dass Berlin in der Kategorie „Anstrengungen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ auf dem vorletzten Platz und in der Kategorie „Erfolg bei der Nutzung erneuerbarer Energien“ auf dem letzten Platz aller Bundesländer liege. Herr Wowereit! Da wollen Sie uns allen ernstes weismachen, dass Sie erfolgreich in Sachen Klimaschutz unterwegs sind! Das einzige, worin Sie und der Senat erfolgreich sind, ist das Aussitzen und Verschieben von wichtigen Vorhaben für diese Stadt. Ihre Koalition ist gewaltig zerschlissen. Das wird Ihnen der Wähler am 18. September deutlich quittieren.
Unverständlich ist auch die Ablehnung der Koalition gegenüber der Green Economy. Bei der Green Economy
geht es darum, einen neuen Wirtschaftszweig für Berlin zu etablieren. Es geht um die intelligente Integration umweltfreundlicher und klimaschützender Technologien in das marktwirtschaftliche System. Es geht um Klimaschutz und Fragen der Energiesicherung, um einen Zuwachs an Arbeitsplätzen, kurzum um die Wachstumspotenziale unserer Zeit. Dazu wäre es bei den letzten Haushaltsberatungen und Verhandlungen ebenso richtig, die Forderungen der CDU-Fraktion aufzunehmen, ein Fördercluster Green Economy in den Berliner Haushalt aufzunehmen. Dies wurde, wie auch der vorliegende Antrag, von der Koalition abgelehnt. Was soll es? In neun Monaten wird Grüne Ökonomie dann wahrscheinlich unter schwarzer Verantwortung neu auf die Tagesordnung kommen.
Dieser Senat hat sich längst vom Regierungshandeln verabschiedet, Darunter leidet die Stadt nicht nur klimatisch. – Vielen Dank!
Danke, Herr Präsident! – Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Herr Kollege Buchholz! Ich denke nicht, dass wir es waren, denen man die Verantwortung für den letzten Winter geben kann, und für den nächsten Winter ganz bestimmt auch nicht. Die Berlinerinnen und Berliner sowie die Gäste unserer Stadt mussten im letzten Winter insbesondere auf den Geh- und Radwegen und auf den Nebenstraßen eine mangelnde bis gar keine Schneebeseitigung in Kauf nehmen, und nun sollen sie erneut auf das Glatteis geführt werden. Das ist das, was Sie seit der Anhörung im Stadtentwicklungsausschuss am 22. Februar dieses Jahres deutlich machen. An dieser Position hat sich nichts geändert. Mit dieser komischen Novellierung führen Sie die Menschen in Berlin erneut aufs Glatteis, Herr Kollege Buchholz.
Nicht nur zu beseitigender Schnee wird irgendwann zu Glatteis, sondern auch der neue Gesetzesentwurf ist die reinste Schlitterpartie und Augenwischerei für die Berlinerinnen und Berliner. Unter anderem soll das Aufgabengebiet der BSR auf Haltestellen, öffentliche Plätze, Fußgängerzonen und Radwege ausgeweitet werden, wofür auch eine mit der BSR getroffene Vereinbarung gelangt hätte. Die Erweiterung des Aufgabengebiets der BSR auf diese Plätze ist grundsätzlich zu begrüßen. Dem steht jedoch eine Aussage der BSR entgegen, welche sie in der Anhörung des Stadtentwicklungsausschusses vom 22. Februar für den letzten Winter traf, dass man an der Grenze der Logistik bereits schon für den letzten Winter angelangt gewesen sei. Da fragt man sich: Wie soll die BSR es schaffen, nun für die im Entwurf formulierten erweiterten Aufgabengebiete zuständig zu werden?
Wir sind heute so hinter der Zeit, dass ich keine Zwischenfrage gestatte.
Anstatt einen Tonnenkrieg anzuzetteln, sollte die BSR im Bereich ihrer Kernkompetenz, also im Bereich der Stadtreinigung entsprechende Investitionen tätigen, um Logistik und Kapazitäten ordentlich anzupassen.
An anderer Stelle ist das neue Gesetz nichts weiter als ein Verschiebebahnhof von Verantwortlichkeiten. Nach der bisherigen Rechtslage können die Hauseigentümer die Verpflichtung zur Schneebeseitigung und Glättebekämpfung – samt Haftung – an eine Winterdienstfirma übertragen. Mit der nun vorliegenden Fassung soll die Haftungsübertragung nicht mehr möglich sein, und damit fällt die Senatorin Lompscher in die Zeit vor 1979 zurück. Auch damals konnten die Anlieger die Haftung nicht an Dritte übertragen, auch damals wurde man der Folgen des strengen Winters 1978/79 nicht Herr. Die Rückkehr zur alten gesetzlichen Regelung bewirkt reinweg gar nichts und beweist ein weiteres Mal die Inkompetenz dieses Senats.
Eine weitere wesentliche Änderung besteht in der Pflicht zur Räumung, d. h. dass Glätte nicht mehr bekämpft, sondern beseitigt werden muss – aus einer Streupflicht wird eine teure Räumpflicht. Auch der Änderungsantrag der Koalition und der darauf noch einmal gelegte Änderungsantrag der Koalition trägt nichts zur Entschärfung bei. Die Grundstücksverbände und Wohnungsbauunternehmen beziffern die dadurch entstehenden Mehrkosten auf etwa 30 Millionen Euro,
für welche Hauseigentümer und natürlich am Ende die Mieter zur Kasse gebeten werden. Anstatt Armut in der Stadt zu bekämpfen, belastet der Senat ein weiteres Mal gerade die Geringverdiener – das Kapitel „Rot-Rot macht arm“ findet auch hier seine Fortsetzung.
Für normale Winter hat sich das Straßenreinigungsgesetz bezüglich der Paragrafen für den Winterdienst in seiner bisherigen Fassung bewährt. Nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit hält ein Winter wie der letzte nur alle 30 Jahre Einzug. Für einen solchen Ausnahmefall halten wir es für geboten, eine konkrete Regelung im Sinne eines Notfallplans zu erarbeiten, was auch unser Änderungsantrag so vorsieht.
Effektiv wäre beispielsweise das Ausbringen von Feuchtsalz auch auf Geh- und Radwegen. Eine Regelung zu erlassen, welche sich stets an der Katastrophe orientiert, ist hingegen nicht zielführend und am Ende ein teures Unterfangen für die Berlinerinnen und Berliner. Es bleibt also dabei: Wir lehnen die Novellierung dieses Straßenreinigungsgesetzes ab!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Entscheidung, die Gelbe Tonne plus aus dem Verkehr zu ziehen, vernichtet der Senat das bislang bewährte und einzige System zur Wertstoffsammlung in Berlin.
Das einzige bewährte und anerkannte Wertstoffsammelsystem in Berlin, Herr Kollege Buchholz! – Außerdem entsteht mit dem, was Sie sich vornehmen, der Eindruck, dass der landeseigene Entsorger massiv bevorzugt werden soll.
Seit 2004 wurden ca. 400 000 Haushalte an das System Gelbe Tonne plus angeschlossen. Damit hat Berlin von allen Städten Deutschlands in den letzten Jahren mit der haushaltsnahen Sammlung der Wertstoffe einen Weg eingeschlagen, der durchweg gute Erfahrungen gebracht hat. Wir verdanken dieses System nicht der landeseigenen Gesellschaft, die niemals gehindert war, eigens und auch schon vor Jahren, Aktivitäten in diese Richtung zu entfalten. Dieses System kommt nicht von Orange!
Es ist ein gutes Signal, dass der Bundesminister Röttgen mit seinem Referentenentwurf zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Wertstofftonne einführen will und damit 20 Jahre nach der Einführung der Verpackungsverordnung einen genauso wichtigen Meilenstein setzen wird.
Der Bundesminister hat sich mit den Kollegen aus den Ländern, den Umweltministern der Länder, darauf verständigt, zunächst eine eigene Untersuchung durchzuführen, wo Fragen der Konzeption, der Finanzierung und auch der Zuständigkeiten geregelt werden sollen. – Herr Kollege Buchholz! Dieses sollte man doch zunächst einmal abwarten, bevor man ein bewährtes System, das in Berlin eingeführt und etabliert ist, so einfach plattmacht.
Jeder weiß: Die Europäische Union hat erneut kritische Anfragen zur Struktur der deutschen Überlassungspflichten gestellt. Es ist jetzt schon überwiegend klar, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Altpapiersammlung keinen Bestand haben wird, weil sie europarechtlich nicht haltbar sein wird. Deswegen ist es kurzsichtig, wenn der Senat sich ausgerechnet auf diese Rechtsprechung, die schon im Referentenentwurf der Bundesregierung Korrekturen erfährt, stützt, um eine kommunale Zuständigkeit nun auch für die Wertstofftonne abzuleiten, nachdem jahrelang das privatwirtschaftliche Modell im Abfallwirtschaftskonzept des Senats sogar verankert gewesen ist. Wir werden die Gerichtsverfahren erleben und die Rechtsmittel dagegen. Parallel dazu werden auf Bundesebene die richtigen Fakten geschaffen.
Als vor sechs Jahren die Gelbe Tonne plus eingeführt wurde, ging Berlin beispielgebend voran, denn die anstehende Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verfolgt genau diesen Ansatz, alle Wertstoffe in einer gemeinsamen Tonne zu erfassen. Das Handeln des Senats fällt jetzt hinter das bewährte Instrument zurück, da nun neben der herkömmlichen Gelben Tonne zur Erfassung der Verpackungen mit grünem Punkt eine Orange Box aufgestellt wird und damit eine weitere Wertstofftonne neben dieser Gelben Tonne stehen soll – für andere verwertbare Stoffe ohne grünen Punkt. Dies ist eine für private Haushalte umständliche und teure Entscheidung.
Senat und BSR bleiben auch den Nachweis schuldig, dass die Orange Box kurz-, mittel- und langfristig die erfolgreiche Wertstofferfassung der Gelben Tonnen Plus kompensieren kann.
Auf eine Kleine Anfrage von mir antwortete der Senat vor einem Jahr.
Eine Voraussetzung für das Aufstellen der Orangen Box ist, dass auf der entsprechenden Ladestelle keine anderen Ladesysteme, z. B. die Gelbe Tonne plus, stehen.
Eine solche Antwort, vor einem Jahr gegeben, lässt auf seriöse Weise nur vermuten oder verstehen, dass die Ab
sicht des Senats darin bestand, an jeweils unterschiedlichen Standorten jeweils unterschiedliche Systeme zur Wertstofferfassung zu ermöglichen, um eben Standortkonkurrenz zu verhindern. Ein Jahr später wird klar, was wirklich gemeint war, wie unseriös geantwortet wurde, wie dreist der Senat die Öffentlichkeit getäuscht hat. Denn wenn man, so wie jetzt, die Gelbe Tonne plus einfach aus dem Verkehr zieht, ist natürlich jeder Standort frei für die Orange Box, weil die Konkurrenz ausbleibt. Tricksen und täuschen bestimmen das Handeln unserer Landesregierung. Das ist kein seriös handelnder Senat. So handelt nur ein Trickbetrüger!
Die CDU-Fraktion fordert deshalb den Senat auf, den Sofortvollzug des Aufstellverbots der Gelben Tonne plus zumindest solange außer Kraft zu setzen, bis das Verwaltungsgericht in dieser Angelegenheit in der Hauptsache entschieden hat. Darüber hinaus erwarten wir vom Senat, einen ordnungsrechtlichen Rahmen aufzustellen, der einen fairen Wettbewerb ermöglicht und somit eine Lösung für ALBA, für die BSR und auch andere herbeiführt. Dabei muss der Fokus auf ein verbraucherfreundliches System gerichtet sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Der Antrag gleicht in der Tat in wesentlichen Passagen dem SPD-Parteitagsbeschluss. Darin – so könnte man meinen, und das haben die Grünen wahrscheinlich auch beabsichtigt – liegt die Chance dieses Antrags. Aber wenn man weiß, wie die SPD mit ihren eigenen Parteitagsbeschlüssen umgeht, ist das mit der Chance so eine Sache.
Mindestens vier Fraktionen hier im Haus wollen ein Stufenmodell. Ich habe das nun auch noch einmal deutlich vom Kollegen Buchholz gehört. Die Linken haben bisher nicht gesagt, dass sie kein Stufenmodell möchten. Wir dürfen auf die Ausführungen gespannt sein, die die Kol
legin Platta wahrscheinlich noch machen wird. Wir werden sehen, ob es heute ein Bekenntnis zum Stufenmodell geben wird.
Ich sehe hier im Haus eine große Zustimmung zu einem solchen Modell.
Das juristische Gutachten, dass die Senatorin nicht vorgelegt hat, liegt nun von anderer Seite vor. Der BUND und andere haben ein solches in Auftrag gegeben. Das sagt eindeutig, dass das in Form eines Landesgesetzes gemacht werden kann. Die Umweltsenatorin bräuchte die Vorlage eigentlich nur noch einbringen. Das nicht zu tun und damit gesellschaftliche Gruppen auszuschließen, die sich mit dem Thema sehr eingehend beschäftigt haben, hat auch der Fraktionsvorsitzende der SPD kritisiert, wie jüngst der „Berliner Zeitung“ zu entnehmen war.
Ich will mich nicht in den Einzelheiten der bisherigen Entwürfe verlieren. Dazu hatten wir bereits mehrere Rederunden. Ich will aber noch auf die Bemerkung des Kollegen Buchholz eingehen, man warte auf eine Kostenabschätzung. Ich glaube, dass wir für das, was uns bisher vorgelegt wurde, auf nichts mehr zu warten brauchen. Die Rechenbeispiele der Verbände, die die Senatorin immer infrage gestellt hat, sind eine Sache, aber mittlerweile liegt auch von der Berliner Energieagentur zu den bisherigen Entwürfen der Senatorin ein gutes Rechenbeispiel vor, wo geprüft werden sollte, wie die Auswirkungen des Gesetzes sind, was auf die Mieterinnen und Mieter und auf die Hauseigentümer zukommt. Ich darf daraus zum Thema Photovoltaik zitieren:
Die Fremdfinanzierung
die ist ja der Normalfall, weil sich das kein Normalsterblicher aus der Portokasse leisten kann –
führt nicht zu wirtschaftlichen Ergebnissen. Aufgrund der im Vergleich zu den Einsparungen starken Gewichtung der Anfangsinvestitionen in der dynamischen Betrachtungsweise ergeben sich für alle berechneten Beispiele der Solarenergie negative Kapitalwerte.
Insofern, Herr Kollege Buchholz, können Sie sich die Berechnungen weiterhin schenken. Das, was bisher an Entwürfen vorliegt, ist für Mieterinnen und Mieter und für Hauseigentümer nicht finanzierbar. Spätestens hier zeigt sich, dass wir ein sozialverträgliches Stufenmodell und kein unsoziales Abzockemodell brauchen.
Wir möchten über den Antrag sofort abstimmen. Das macht am meisten Sinn und wird wohl auch von den Grünen gewünscht. Wir würden dem Antrag zustimmen und fänden es bedauerlich, wenn es eine Mehrheit für die Ausschussüberweisung geben würde. Falls es dennoch dazu kommt, werden wir den Antrag weiter konstruktiv begleiten. Danke an die Kollegen der Grünen, dass sie den Antrag eingebracht haben!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Buchholz! Es ist erfreulich, dass wir dem Stufenmodell jetzt ein Stück näher gekommen sind, einerseits durch das Rechtsgutachten, andererseits durch die Auffassung, die Sie hier noch einmal für die SPD-Fraktion dargelegt haben. Nur ist es nicht Thema Ihres eigenen Antrags. Thema Ihres Antrags ist eigentlich die Klimaanpassung. Ich glaube, Sie haben ihn auch gelesen, wenn Sie ihn mit unterzeichnet haben.
Es gibt nachher noch einmal die Gelegenheit, bei einem anderen Antrag über das Stufenmodell zu sprechen.
Das Thema Ihres Antrags habe ich im letzten Plenum schon aufgegriffen. Ich bin erfreut, dass die Koalition es so schnell aufgenommen hat und hier in einem Antrag vorgelegt hat. Allerdings, Herr Kollege, ist es immer einfach, etwas zu fordern, woran der Senat schon seit einiger Zeit arbeitet. Wie war es doch gleich im letzten Umweltausschuss? Da lobte die SPD den CDU-Antrag Erdwärme für Berlin nutzen, aber machte gleichzeitig deutlich, wir sollten den Antrag für erledigt erachten und
erklären lassen, da der Senat mittlerweile mit der Umsetzung der von uns geforderten Maßnahmen begonnen hat. Wenn dieser Maßstab gilt, Herr Kollege, wäre Ihr Antrag eigentlich in dem Moment erledigt, wo Sie ihn geschrieben haben.
In Kopenhagen ist eine weit verbreitete Haltung erschüttert worden, dass die Lösung der Probleme allein von oben kommen könne, ohne dass sich unten viel tun müsse. Vor diesem Hintergrund hat Prof. Schellnhuber betont und andere Akteure aufgerufen, sich da noch stärker zu bewegen und dies insbesondere in den Städten und den Stadtregionen, weil dort beides zugleich stattfindet. Die Städte sind ein Hauptteil des Problems. Falls sie ihre Chancen nutzen, können sie auch Bestandteil der Lösungen von Problemen sein. Mit Blick auf das Scheitern der Konferenz in Kopenhagen wird daher die Rolle der Städte und Stadtregionen für den Klimaschutz insgesamt wichtiger. Die räumliche Planung muss mit den nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels umgehen, auch wenn wir das 2-Grad-Ziel einhalten. Dabei können Strategien der Klimaanpassung den Strategien des Klimaschutzes entgegenstehen: Klimaschutz gebietet eher eine dichte Bebauung, im Gegensatz dazu steht das, was wünschenswert bei Maßnahmen zur Klimaanpassung ist, also möglichst viele Grün- und Freiflächen. Es bedarf also eines integrativen Ansatzes. Dazu stellte das Stadtforum des Senats am 7. Januar fest, dass eine Abwägung möglicher Widersprüche im Einzelfall notwendig und vor allem eine wirksame Umsetzung dieser Ziele über Absichtserklärungen hinaus notwendig ist. Wir dürfen gespannt sein, ob es der Senat hier über Absichtserklärungen hinaus schaffen wird.
Dann geht es weiter. „Dafür bedarf es nicht zuletzt einer ressortübergreifenden Kooperation von Verwaltungen und einer starken stadtregionalen Planung.“ Das ist in der Feststellung wichtig. Nur: Bei dieser schlechten Kooperation der Senatsmitglieder untereinander ist das bis zum Machtwechsel 2011 eigentlich nicht mehr zu erwarten.
Aber man soll ja die Hoffnung im Sinne der Sache nicht aufgeben. Wir fordern also dennoch den Senat auf, im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungsplan Klima die Zielkonflikte zwischen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung für Berlin herauszuarbeiten und Lösungsansätze einer integrierten Klimapolitik darzustellen. Wir wollen, dass der Senat die Priorität auf die bebauten Quartiere und auf die Siedlungsbestände legt, die wir bereits haben. Und bei Neubauvorhaben muss darüber nachgedacht werden, wie klimatisch sinnvoll in Zukunft ausgerichtet werden soll. Wir wollen, dass ein angepasstes Wassermanagement für die Stadt vorgeschlagen wird, und wir wollen natürlich auch, dass das notwendige klimaaktive Grünvolumen seriös prognostiziert und möglichst auch finanziell untersetzt werden.
Alles in allem werden wir den Antrag in den Ausschüssen konstruktiv begleiten – was wir bekanntlich immer tun, wenn es Anlass dazu gibt. – Vielen Dank!
Hätten wir unseren Antrag für erledigt erklären lassen, bliebe hier nur der FDP-Antrag zu debattieren, ein Antrag, welcher von den Mitgliedern der FDP-Fraktion weder im Bauausschuss noch im Umweltausschuss mit Leidenschaft diskutiert wurde. Deshalb ist es verständlich, dass Kollege Schmidt nunmehr zum zweiten Mal das Plenum für seinen Antrag bemüht. Nur: Es macht Antrag und Leidenschaft der FDP für dieses Thema nicht besser und größer, auch wenn der Antrag über vier Seiten geht.
Widmen wir uns also dem Bereich der Geothermie, die noch immer ein Schattendasein hat, besonders in Berlin. Der jüngste Jahresbericht des Bundesumweltministeriums besagt, dass Deutschland damit theoretisch seinen Heiz- und Strombedarf mehrfach decken könnte. Dies ist nicht zuletzt deswegen möglich, weil Erdwärme im Gegensatz zu den meisten anderen Formen erneuerbarer Energien
einen großen Vorteil aufweist: Geothermie ist nämlich grundlastfähig.
Anfang des Monats präsentierte die GASAG der Öffentlichkeit ihr Projekt zur Nutzung der Tiefengeothermie in Berlin mit kompetenten und auf dem Gebiet hochspezialisierten und erfahrenen Partnern wie dem Geoforschungszentrum Potsdam und der EUREF AG. Auf dem ehemaligen Gaswerkgelände in Schöneberg wird dabei untersucht, ob dort eine Versorgung mit geothermischer Wärme aus ca.1 500 Meter Tiefe in Frage kommt. Die Bohrungen sind für die Jahre 2011 und 2012 geplant.
Die Bedeutung von Geothermie ist mittlerweile auch vom Senat erkannt. Dazu wurde ein mittelfristiges Energiekonzept in Aussicht gestellt, wobei eine Potenzialstudie zur Geothermie Bestandteil sein soll. Der Antrag der CDU hat damit eine erste Wirkung erzielt, zum Verwaltungshandeln angeregt. Nun muss es gelingen, dass mehr Erdwärme für Berlin nutzbar gemacht wird. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Den Aktionsräumen plus ist etwas vorausgegangen, das wurde hier schon deutlich angesprochen, nämlich das Monitoring Soziale Stadtentwicklung. Wir sahen die Aufstellung dieses Monitorings diesmal schon besonders problematisch; deswegen dazu zunächst ein paar Worte, dazu muss etwas gesagt werden. Laut von diesem Senat veröffentlichtem Monitoring Soziale Stadtentwicklung nimmt die Helle Mitte – das weiß der eine oder andere hier, besonders die Kollegen aus Marzahn-Hellersdorf – den Platz 434 ein. Das ist der letzte Rang. Natürlich – das kann man nicht wegreden – ist das problembehaftet. Natürlich gibt es dort und anderswo in der Stadt mehr Arbeitslose als beispielsweise in Dahlem. Und natürlich liegt die Zahl der Transferempfänger dort und anderswo in der Stadt höher als beispielsweise im Ortsteil Friedenau. Aber dennoch bildet die Helle Mitte nicht nur trostlose Zahlen, die in einer Statistik zusammengefasst wurden und ein undifferenziertes Bild abgeben. Viele Menschen leben gerne in diesem Kiez.
Und die Verwahrlosung, die es anderenorts in der Stadt tatsächlich gibt, gibt es in diesem Kiez bei weitem nicht. Der Sanierungsstand ist hoch und die Infrastruktur relativ gut entwickelt. Dennoch ist die Helle Mitte nun zum Schmuddelkind dieser Stadt geworden. Die Helle Mitte wurde stigmatisiert und diskreditiert, und das wird den dort lebenden Menschen keinesfalls gerecht. Das liegt daran, dass wir es bei diesem Monitoring Soziale Stadtentwicklung mit einer sehr unzureichenden Methodik zu tun haben. Ich stelle dieses Monitoring nicht in Abrede, es ist an sich sehr wichtig. Aber wer es so wie der rot-rote Senat in Form eines Rankings aufstellen lässt, der muss sich nicht wundern, dass eine große Berliner Tageszeitung titelte: Helle Mitte – wer kann, zieht hier weg.
Was hat es das für Auswirkungen, Herr Kollege? Das lesen auch Investoren, nicht nur Abgeordnete. Das birgt dann schon die Gefahr in sich, dass wichtige private Investitionen in diesen Gebieten verlorengehen könnten. Deswegen kommen wir zu dem Schluss: Mit dem aufgestellten Ranking ist wahrscheinlich der Schaden größer als der Nutzen. Eine Kategorisierung der schlechten oder der betroffenen Gebiete hätte vollkommen genügt. Diese Einschätzung hat auch in der Anhörung, die wir dazu hatten, Prof. Dr. Häußermann geteilt, der immerhin von
der Senatsverwaltung beauftragt war, dieses Monitoring zu erstellen. Die Platzierung führt dazu, dass es eine Realitätsverzerrung für einige Gebiete in unserer Stadt gibt. Insofern bin ich dankbar, dass die Kollegin Haußdörfer etwas angesprochen hat, was sie mit der Begrifflichkeit Wohlfühlfaktor bezeichnet hat. Ich habe dazu Lebenszufriedenheitsindex in der Anhörung gesagt. Ich bin froh, dass die Anregungen von unserer Fraktion auch einmal auf fruchtbaren Boden stoßen.
Wir haben als weitere Kritik die schlechte Einbindung der Bezirke in dieses Ranking. Bereits bei der Erstellung des Rankings hätte man die Bezirke besser einbinden müssen. Jetzt fordern Sie, Frau Kollegin Haußdörfer, dass die Bezirke hier stark zu beteiligen sind. Hätte man das mal im Vorfeld schon getan!
Vielleicht wäre das eine oder andere anders gelaufen.
Und auch die Anhörung, die wir dann hatten, hatte eine schlechte Einbindung zumindest der Abgeordneten, die daran teilgenommen haben. Denn während oder vor der Anhörung gab es keine Senatsvorlage aus der entsprechenden Senatsverwaltung. Uns wurde dann versprochen, dass dieses nachgereicht wird. Nachgereicht wurde aber keine Senatsvorlage, sondern ein Entwurf. Ich glaube, wir wollen uns in diesem Haus nicht daran gewöhnen, ständig nur noch Entwürfe zu bekommen, wie das uns schon aus dem Hause Lompscher bekannt ist zum Klimaschutzgesetz. Wir wollen endlich wieder mit ordentlichen Senatsvorlagen arbeiten und nicht ständig mit irgendwelchen Entwürfen beworfen werden.
Prof. Dr. Häußermann, der Beauftragte für dieses Monitoring, hat in dieser Anhörung gesagt:
In einigen Kiezen unserer Stadt geht es darum, dass Menschen in Armut und Not leben.
wortwörtlich zitiert. Damit hat den Senat jemanden beauftragt, und jemand, der vom Senat beauftragt wurde, hat es denn auch so gesagt, wie es eben ist, dass Rot-Rot im Grunde die Verantwortung seit dem Amtseintritt 2001 dafür trägt, dass es eine massive Zunahme von Verelendung und Verarmung in dieser Stadt gibt und reagiert jetzt mit diesen Aktionsräumen.
Prof. Dr. Günther, ebenfalls ein Anzuhörender, hatte dort bescheinigt: Es handelt sich bei den Aktionsräumen plus um die zweitbeste Lösung. Ich glaube, das ist sehr diplomatisch ausgedrückt. Man könnte allenfalls noch sagen, es sei die drittbeste Lösung. Ich glaube, der Ansatz „Aktionsräume plus“, wie er vorliegt, ist vollkommen untauglich.
Allgemeinplätze sind formuliert. – Ich komme zum letzten Satz, Herr Präsident! – Fehlende Zielkennziffern, fehlende Zeithorizonte! Gut, Zeithorizonte braucht man nicht abzubilden, wenn man keine Ziele mehr hat und es bei bloßen Absichtserklärungen bleibt. Deswegen geht der Antrag der Grünen in die richtige Richtung. – Vielen Dank!
Liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin geneigt, zur Sachlichkeit zurückzukehren.
Wenn man sich vorstellt, dass Großstädte gerade einmal ein Prozent der Erdoberfläche bedecken, aber für 75 Prozent des globalen Energieverbrauchs und ca. 80 Prozent des weltweiten Ausstoßes von Treibhausgasen verantwortlich sind, dann wird einem schnell klar, dass es notwendig ist, über dieses Thema ernsthaft zu debattieren. Deswegen sind wir froh, dass die FDP dieses Thema aufgegriffen hat.
Beim Klimaschutz und im Kampf gegen den Klimawandel haben die Großstädte – auch Berlin – eine besondere Bedeutung. In deutschen Großstädten gibt es eine Zunahme warmer Tage – an denen die 25-Grad-Grenze überschritten wird –, eine Zunahme sehr heißer Tage – an denen die 30-Grad-Grenze überschritten wird – und eine Zunahme sogenannter Tropennächte – in denen die 20Grad-Marke nicht unterschritten wird. Dabei hat Berlin schon einen Spitzenplatz in Deutschland eingenommen. Das alles geschieht auch, wenn wir das 2-Grad-Ziel, auf das sich die Industriestaaten geeinigt haben, einhalten. Das passiert alles trotzdem. Deswegen ist die aktuelle
Herausforderung nicht mehr das, was in dem FDP-Antrag formuliert ist, sondern die Frage, wie Städte wie Berlin ertüchtigt werden, mit dieser Herausforderung umzugehen. Das fängt bei der Städteplanung an, führt über die Bebauung von Städten und mündet beispielsweise in der Frage, wie man künftig in den Großstädten architektonisch damit umgeht. Darauf hat der FDP-Antrag keine Antworten.
Der Antrag enthält zwar einige richtige Punkte, aber wenig neue. Natürlich ist es richtig zu fordern, Herr Kollege Schmidt, landeseigene Gebäude denselben Regelungen zu unterwerfen, die für Private gelten. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass sich das Land Berlin mit den gleichen Maßstäben messen lässt wie Private und dasselbe zugemutet bekommt. Dass man daran immer wieder erinnern muss, Herr Kollege Buchholz, finde ich ziemlich traurig, auch wenn Sie den Bund für die Ausnahmeregelung bei der Umweltzone heranziehen.
Dennoch kann man vorbildlich in Berlin vorangehen. Es hindert Sie keiner daran.
Der Antrag der FPD erinnert ein wenig an das, was wir beim vorletzten Tagesordnungspunkt diskutiert haben, nämlich die „Aktionsräume plus“. Es wurden viele Allgemeinplätze formuliert, aber es fehlt an konkreten Zielen. Der Antrag der FDP impliziert positive Effekte für die Umwelt – das steht ziemlich weit oben –, ohne dass es zusätzliche Lasten für die Bürgerinnen und Bürger geben wird. Das halten wir für Augenwischerei. Man darf den Menschen in dieser Stadt nichts vormachen, Herr Kollege Schmidt.
Teile der Koalition, die Opposition und viele Verbände diskutieren zurzeit über ein sinnvolles Klimaschutzgesetz, und das, bevor die FDP hier ihren Antrag gestellt hat. Es könnte sein, dass es hier im Haus eine Mehrheit für ein technologieoffenes Stufenmodell gibt. Das voranzubringen, ist aus unsere Sicht nur die vordringliche Aufgabe. Dahinter bleibt der FDP-Antrag weit zurück. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Herr Kollege Buchholz! Wenn Sie den VDGN hier schon erwähnen, dann sei mir gestattet zu sagen, dass man denen vielleicht den Auftrag geben sollte, einen ordentlichen Gesetzentwurf vorzulegen, dann haben wir endlich mal etwas mit Substanz. Sie erwähnen ja selbst, dass es endlich einen abgestimmten Gesetzentwurf geben müsse, und damit können Sie ja nur meinen, dass der jetzige Entwurf der Senatorin, dieser dritte Ansatz, untauglich und ungeeignet für eine Debatte ist.
Daniel Buchholz
Wir haben leider zur Zeit nichts anderes.
Die gestatte ich nicht, weil ich davon ausgehe, dass ich am Anfang der Redezeit bin und sich die Antwort wahrscheinlich ergeben wird, wenn Sie meiner Rede weiter zuhören.
Die aufgeworfene Frage der FDP-Fraktion, wann die Umweltsenatorin endlich den Koalitionspartner einbindet, ist für die Opposition eigentlich nicht die entscheidende Frage. Auf Bundesebene bindet die FDP ja auch nicht immer ihren Koalitionspartner ein. Die entscheidende Frage ist doch vielmehr, wann packt es diese Umweltsenatorin endlich einmal, einen tauglichen Gesetzentwurf vorzulegen. Wie kann es sein, dass diese Senatorin ständig zur Verunsicherung beiträgt, indem immer wieder Gesetzentwürfe auftauchen, in der Öffentlichkeit umhergeistern, die so unausgegoren sind, dass man sie nicht einmal innerhalb des Senats und der Koalition als konstruktiven Ansatz erachtet? So handelt man doch nicht als Mitglied einer Landesregierung, Frau Senatorin!
Was von Ihnen ausgeht, Frau Senatorin, das ist reiner Dilettantismus. Ich kann mir jetzt schon vorstellen, was die Senatorin hier beitragen wird, nämlich dass es sich im nunmehr dritten Anlauf wieder nur um einen Referentenentwurf handelt, der für das Abgeordnetenhaus gar nicht relevant sei.
So einfach ist es aber nicht, Frau Senatorin. Dieser Entwurf wurde von Ihnen zwar nicht verteilt, am 11. Februar 2010 aber auf einer öffentlichen Veranstaltung an der Technischen Universität von Ihnen vorgestellt – und wahrscheinlich auch noch andernorts. Wenn Sie so etwas tun, müssen Sie es sich auch gefallen lassen, dass das Parlament, insbesondere die Opposition, das entsprechende Material aufgreift. Das macht schon insofern Sinn, als es aufgrund des Drucks von Opposition und Verbänden schon zwei Mal gelungen ist, dass Sie untaugliche Gesetzentwürfe zurückziehen mussten.
Wir erinnern uns an das Debakel beim zweiten Entwurf vom 6. Juni 2009 – Sie sprechen immer vom ersten offiziellen Entwurf –; weitergeleitet an die Verbände wurde er Mitte Juli 2009. Dies ging einher mit der Aufforderung
der Abgabe einer Stellungnahme von den Verbänden noch während der Sommerpause, während Sie, Frau Senatorin, natürlich im Urlaub weilten. Das war dreist und unverschämt, am Ende mussten Sie den Entwurf beerdigen. Vollmundig wurde ein nächster Entwurf in Aussicht gestellt, nun ist er da, aber nicht ordentlich eingebracht. Eine Presseerklärung gibt darüber Auskunft, dass der Gesetzentwurf dem Abgeordnetenhaus bis zur Sommerpause vorgelegt werden soll.
Nehmen wir mal an, die Koalition peitscht diesen ganzen Quatsch noch Ende 2010 durchs Parlament,
das wäre ja im Ablauf nichts Neues, wenn Sie wieder so handelten,
dann tritt das Gesetz zwar ab sofort in Kraft, aber nicht sein entscheidender dritter Abschnitt.
Der dritte Abschnitt des Entwurfs, der uns bekannt ist,
beschreibt den Auslösetatbestand, und der tritt erst zwei Jahre später in Kraft, also frühestens Ende 2012. Es vergehen weitere drei Jahre, laut Entwurf,
bis die Pflicht zur Umsetzung der Maßnahme zu erfüllen ist, also greifen die Maßnahmen frühestens mit Beginn des Jahres 2016. Nun lesen wir in § 1, den auch der Kollege Buchholz erwähnt hat, dass das Gesetz die 40-prozentige Reduzierung des Kohlendioxid bis zum Jahr 2020 zum Ziel hat. Folgt man der Logik dieses komischen Entwurfs, bleiben von 2016 bis 2020 gerade einmal vier Jahre Zeit, um überhaupt Maßnahmen am Gebäudebestand ergreifen zu können und deren Wirkung abzusehen. Mit dem Jahr 2020 hätte das Gesetz nach Anspruch des eigenen Entwurfs seinen Zweck formell schon erfüllt. Damit greift der Entwurf zu spät, und er greift auch zu kurz. Schon an der Stelle ist er für den Klimaschutz untauglich, schon hier zeigt sich, mit wie wenig Sorgfalt die Senatorin Lompscher an diese Materie herangeht.
Herrn Wowereit – ich sehe ihn gerade nicht – sei mit auf den Weg gegeben, es täte der Stadt gut, es täte dem Klima gut, die Stelle der Umweltsenatorin bis zum Machtwechsel 2011 neu zu besetzen.
In diesen vier Jahren, in welchen sich dieses Gesetz überhaupt entfalten könnte, greift es vielleicht maximal einen Gebäudebestand von 17 Prozent auf. Ein Drittel ist aus
genommen durch die Fernwärme, mindestens weitere 50 Prozent liegen unterhalb des Energieverbrauchs- bzw. des Energiebedarfskennwertes, der den Auslösetatbestand laut dieses Entwurfs verhindert.
Ja, gerne!
Das haben Sie vollkommen falsch verstanden, aber Sie verstehen ja immer das, was Sie verstehen wollen, Herr Kollege.
Ich habe mich mit der Logik des Gesetzentwurfs beschäftigt, ich habe keine Aussage dazu getroffen, wie die CDU-Fraktion zu Fragen des Klimaschutzes steht.
Dazu kommen wir ja noch. Es geht erst einmal darum, was die Konsequenz aus Ihrem eigenen Entwurf ist, und diese Konsequenz heißt vier Jahre Stillstand, weil es nur einen Wirkungsradius von vier Jahren gibt. Danach ist die gesetzliche Anforderung beendet – mit dem Jahr 2020, so steht es im Entwurf geschrieben, lesen Sie es nach, Sie haben es ja selbst zitiert.
Übrigens sind auch die zahlreichen Wohnungen mit eigenen Gasthermen und Öfen ausgenommen; der Entwurf greift dann nicht nur zu spät, er greift nicht nur zu kurz, sondern er greift auch mangels Masse ins Leere.
Schlimmer geht’s nimmer, Frau Lompscher! Der Auslösetatbestand ist übrigens nach wie vor die 20 Jahre alte Heizungsanlage. Es ist also nicht vorgesehen, auf den tatsächlichen energetisch-technischen Zustand von Gebäuden und deren Heizungen abzuzielen.
Es ist abwegig, eine Heizungsanlage um erneuerbare Energien ergänzen zu müssen, nur weil sie älter als 20 Jahre ist. Hier bleibt es also bei der schon bekannten sturen Willkür und Schikane, Herr Kollege.
Obendrein ist das auch großer Unsinn. Wenn man eine Maßnahme wegen einer 20 Jahre alten Heizung ergreift, dann bleibt diese Heizung auch nach der Maßnahme über 20 Jahre alt. Das heißt, der Auslösetatbestand kann mit diesem Gesetz gar nicht abgelöst werden. Er bleibt permanent bestehen. Auch an dieser Stelle also ist und bleibt der Entwurf stümperhaft.
Ein zielführender Auslösetatbestand besteht doch vielmehr in der Festschreibung von Etappenzielen, der Parameter des Energiebedarfskennwerts sowie der CO2Äquivalenz über einen Zeitraum über das Jahr 2020 hinaus. Dafür gibt es den tauglichen Vorschlag eines Stufenmodells von BUND, Mieterverband und IHK, ein Modell, das aus Sicht der CDU-Fraktion den richtigen Weg aufweist. Es ist technologieoffen und verteilt die Lasten mit einem sozialverträglichen Maß gleichermaßen auf Eigentümer und Mieter.
Klimaschutz muss für die, die ihn umsetzen wollen, endlich zu einer berechenbaren Größe werden. Auch dafür steht das Stufenmodell. Aber davon ist die Senatorin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz leider meilenweit entfernt. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Senatorin Lompscher! Sie haben angemahnt, dass sich die Opposition hier auch der Verantwortung stellen soll. Nun muss man mal fragen: Wie soll man das hier eigentlich noch verstehen? Sollen wir Ihnen jetzt auch noch den Gesetzentwurf vorschreiben, wenn Sie nicht in der Lage sind, ihn diesem Parlament vorzulegen?
Ist das das, was Sie mit gemeinsamer Verantwortung meinen? – Das kann es doch wohl nicht sein.
Mit dem Zuhören können Sie auch noch was lernen, Herr Kollege!
Sie bleiben dem Parlament weiterhin die Antworten schuldig, auf die es wartet. Sie bleiben der Berliner Öffentlichkeit die Antworten schuldig, auf die sie wartet. Wie viele Entwürfe soll es eigentlich in diesem Haus noch geben? Wann wird es endlich mal einen vernünftigen Entwurf aus Ihrem Haus geben, der vorlagefähig ist? Welches Ziel verfolgen Sie eigentlich über das Jahr 2020 hinaus? Wie gehen die bisherigen Stellungnahmen der Verbände vom zweiten Entwurf eigentlich in neue Entwürfe ein? Wie werden die berücksichtigt? Werden die eigentlich weiterhin in dieser Debatte berücksichtigt, oder gehen die dann wieder leer aus? Ist schön, dass ihr was abgegeben habt, nun mache ich einen neuen Entwurf, und alles, was ihr bisher geschrieben habt, das bleibt da irgendwo im Papierkorb hängen – das kann es alles nicht sein. Und wie kommt es eigentlich ständig dazu, dass überhaupt aus Ihrem Haus untaugliche Gesetzentwürfe durch diese Stadt umhergeistern? Sie treiben hier ständig eine Sau nach der anderen durch die Stadt, und niemand
Henner Schmidt
hat etwas von dem, was hier uns vorliegt bzw. was den Verbänden vorgelegt wurde.
Sie sagen, das Stufenmodell habe Ihre Verwaltung geprüft und es sei nicht in ein Gesetz zu gießen. Ich glaube, das ist eher handwerkliches Ungeschick. Wenn Sie den internen Sachverstand bei sich in der Verwaltung nicht vorfinden – das kann ja mal passieren –, dann müssen Sie sich eben externen Sachverstands bedienen. Dann haben Sie auch die Möglichkeit, einen ordentlichen Gesetzentwurf in dieses Haus einzubringen. Aber Sie haben heute die Chance abermals vertan, einen sinnvollen und würdigen Beitrag zum Klimaschutz in dieser Stadt zu leisten. Wir sind gespannt auf das, was da noch kommt. Aber große Erwartungen kann man da eigentlich nicht mehr haben nach dem, was Sie hier heute abgeliefert haben.
Das war wieder einmal ein klassischer Buchholz. Alles anderen haben Schuld, alle anderen haben versagt, nur eben Senat und Koalition nicht. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Berlinerinnen und Berliner und die Gäste unserer Stadt mussten in den letzten zwei Monaten insbesondere auf den Geh- und Radwegen und auf den Nebenstraßen nicht nur die mangelnde Schneebeseitigung hinnehmen. Sie wurden vor allem in den letzten Wochen ordentlich aufs Glatteis geführt. Nun sagte uns die BSR in der Anhörung am Montag, dass die gewaltigen Schneemassen nicht mehr zu bewältigen waren, da die tägliche Schneehöhe höher als in München oder Hamburg oder Köln/Bonn war – so die BSR zumindest. Man tat eben, was man tun konnte. Ich bin davon überzeugt, dass die Mitarbeiter der BSR auf den Plätzen und Straßen unserer Stadt vollen Einsatz gezeigt haben. Dafür gebührt ihnen auch mein herzlicher Dank.
Wenn man die Kapazitäten nicht besitzt, um den Schnee gänzlich zu räumen und dieser dann zu Eis wird, muss man zumindest in einem nächsten Schritt dafür sorgen, dass dieses gefährliche Glatteis beseitigt wird, zumal es seit dem Glatteis in Berlin kaum noch nennenswerten Schneefall gegeben hat. Stattdessen geschah nichts. Der Winter prägte den traurigen Begriff Glatteistote. Drei waren es an der Zahl. Etwa 32 500 Unfalleingänge in die
Berliner Krankenhäuser in Folge von Sturz auf Glatteis hat Berlin zu verzeichnen. Ältere und behinderte Menschen in dieser Stadt konnten ihre Wohnung nicht mehr verlassen. In dieser Situation hatten Koalition und Senat in der Anhörung am Montag nichts Besseres auf Lager und nichts Besseres zu tun, als eine Zuständigkeitsdebatte zu führen. Da waren die Bezirke schuld, dann kamen die Eigentümer ihrer Räumpflicht nicht nach. Wenn man erkennt, dass Zuständigkeiten versagen, müssen Sie eben seitens des Senats selbst mal die Initiative ergreifen. Dann müssen Sie selbst einmal das Zepter in die Hand nehmen und relativ schwungvoll mit einem schnellen Konzept die Stadt bewegen und schnee- und eisfrei machen.
Wenn drei Menschen an den Folgen ihren Verletzung erliegen, kann man sich nicht hinter Zuständigkeiten verstecken. Das ist ein Skandal und beweist, dass Wowereit und sein Trupp die Situation in dieser Stadt gänzlich nicht mehr in den Griff bekommen, wenn ein schnelles Handeln mal schnell erforderlich ist.
Wenigstens an der Stelle hätten die Menschen etwas mehr von diesem Senat erwarten können. Aber eigentlich auch nicht, wenn man es sich genau überlegt.
Damit nicht genug. Obendrein gibt es noch Hohn und Spott. „Wir sind doch hier nicht auf Haiti“, war die zynische Bemerkung des Regierenden Bürgermeisters zum Einsatz des Technischen Hilfswerks gegen das Eischaos. Mit einem solchen Satz lässt sich natürlich alles immer klein reden, zumal ein solcher Vergleich nicht nur geschmacklos ist, er ist schlichtweg unredlich. Bei einem der Auftritte des Regierenden Bürgermeisters am Rande der Berlinale – es gibt so viele Beispiele dafür in diesem Winter – sagte er zu einigen Passanten, die vorbei liefen – und das vor laufender Kamera –, dass er sich auch darüber ärgere, wie glatt es in Berlin geworden sei. Es interessiert die Leute herzlich wenig, worüber Wowereit sich ärgert. Die Menschen interessieren sich dafür, dass er in seiner Zuständigkeit das tut, was die Menschen bewegt, sie nämlich von diesem Chaos zu befreien. Das ist einfach nicht geschehen. Es ist skandalös, dass es in dieser Stadt nicht funktioniert.
Dafür ist ein Regierender Bürgermeister irgendwann auch einmal gewählt. Vor diesem Hintergrund des Mangels an Verantwortung wird dieser Senat auch seine Quittung bekommen.
Berlin hat Glück, denn die Temperaturen gehen deutlich über null. Was der Senat nicht in den Griff bekommt, erledigt nun das Tauwetter. Besorgt fragt man sich, ob nicht wieder neues Ungemach droht. Werden Tauwasserabfluss und Streugutbeseitigung gewährleistet sein? Werden die Berliner vom Glatteis in Modder, Matsch und Pampe geschickt werden? Werden die Schlaglöcher auf den Geh- und Radwegen sowie Straßen schnell verfüllt? Oder werden die Berliner das Gefühl haben, auf dem
Mond unterwegs zu sein, weil sich Krater an Krater reiht? Wir hörten vorhin bei einer Mündlichen Anfrage von der Senatorin Junge-Reyer, Berlin habe 25 Millionen Euro eingestellt, um dieses Schlaglochchaos zu beseitigen, das immer offensichtlicher wird. Das hört sich erst einmal gut an, aber Hamburg hat 50 Millionen Euro dafür in die Hand genommen bei einem Straßennetz, das weitaus kleiner ist. Ich sage einmal: Das ist eine Leistung eines dort vorhandenen ersten Bürgermeisters und nicht das, was uns hier als große Summen verklickert wird, aber für die Stadt niemals reichen wird.
Der Antrag der Grünen wird den Menschen zum Ende dieses Winters nicht mehr helfen. Die Grünen haben das selbst eingeräumt. Sein letzter Absatz steht nun aber in der Tat für einen zukünftig funktionierenden Winterdienst. Wir sind der Meinung, dass dieses Anliegen dennoch immerhin unterstützenswert ist, und unterstützen es daher auch. – Vielen Dank!
Danke, Frau Präsidentin! – Man kann es im Grunde recht kurz machen, obwohl die Ausführungen vom Kollegen Gaebler wieder relativ lang waren. Sie haben nichts Neues gebracht, Sie wiederholen sich ständig in dem, was Sie auch schon während der Anhörung im Ausschuss gesagt haben.
Sie sind selbst immer noch auf dem Standpunkt, wenn man ein solches Chaos in Berlin erlebt, dann muss man sich die Frage stellen, wo denn die Zuständigkeiten liegen. Das können Sie machen, das können Sie auch das ganze Jahr über noch machen.
Vielleicht bringt es auch etwas. Aber in diesem Winter hat es in Berlin nichts gebracht, dass Sie die Verantwortung irgendwo anders sehen, ob es berechtigt oder unberechtigt ist. Fakt ist eins: In einer Situation, wo Gefahr im Verzug ist – die Zahl der Verletzten, die in die Krankenhäuser eingeliefert worden sind, und die drei Toten, die wir durch dieses Glatteis hatten, zeugen davon –, muss es ein Eingriffsrecht des Senats geben. Ich unterstelle auch, dass es dieses gibt. Der Senat muss dieses Instrument machtvoll in die Hand nehmen, zum Wohle dieser Stadt und zum Wohle der Berlinerinnen und Berliner. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Abgeordnetenhaus hat die Agenda 21 mit Beschluss vom 8. Juni 2006 zur Leitidee der Landespolitik erklärt. So weit stellen die Grünen das hier vollkommen richtig fest. Die CDU-Fraktion hat übrigens seinerzeit dagegen gestimmt, weil Überschrift und Inhalt der Vorlage nicht viel gemeinsam haben, was Kollege Goetze damals in einer wegweisenden Rede hier zum Ausdruck gebracht hat.
Zu respektieren ist aber, dass die Beschlussvorlage seinerzeit eine Mehrheit hier im Haus gefunden hat, eine Mehrheit, die dieser Senat nicht respektiert, indem er das Parlament ignoriert. – Meine Damen und Herren vom Senat! Gewaltenteilung heißt nicht, mit Gewalt alles zu ignorieren, was das Parlament beschließt, sondern vielmehr, mit gewaltigem Einsatz und gewaltigem Arbeitseifer und Elan die Beschlüsse des Parlaments umzusetzen. Der Vorgang ist ein weiteres Indiz dafür, wie moralisch verschlissen dieser Senat jetzt doch am Ende ist, wie abgewirtschaftet er ist. Wenn zumindest dieses Parlament sich noch ernstnehmen möchte – der Senat tut es wahrscheinlich nicht mehr, er nimmt das Parlament nicht mehr ernst –, dann müssen wir heute diesem Antrag unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Schmidt! Es ist schon erstaunlich, dass ausgerechnet die FDP mit ihrem Antrag zur zukunftsfähigen Wärmeversorgung ebenso wie der Senat fast ausschließlich auf die maßgebliche Einbeziehung der Bestandsgebäude abzielt. Auch die FDP erweckt damit den Eindruck, dass sich Berlins Klimabilanz nur dann wesentlich verbessert, wenn man jetzt ordentlich an die Bestandsgebäude herangeht.
Die FDP weist zwar darauf hin, dass das nicht mit zusätzlichen Kosten für Immobilienbesitzer, Mieter und Unternehmer verbunden sein darf, unterlässt jedoch – ebenso wie der Senat – eine Betrachtung über die Erfordernis der Einbindung der Bestandsgebäude. Dabei gibt eine derartige Betrachtung Aufschluss, denn Berlin hat trotz seines hohen Altbaubestandes in Deutschland die geringste spezifische Treibhausgasemission je Einwohner im Ländervergleich. Es wird völlig außer Acht gelassen, dass es in den letzten zwanzig Jahren milliardenschwere Investitionen zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands gab. Man muss hier nicht so tun, als ob in der Vergangenheit diesbezügliche Marktmechanismen nicht gegriffen
hätten oder Anreizsysteme ihre Wirkung verfehlt hätten. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn die FDP wenigstens die Wirksamkeit ihres Maßnahmenkatalogs geprüft hätte.
Vom Senat wurde im Zug des Entwurfs zum Klimaschutzgesetz nichts Entsprechendes geliefert. Aber da wundert es einen ja überhaupt nicht mehr. Von der FDP hätten wir es an der Stelle erwartet.
Wenn man nun aber schon an den Gebäudebestand heranmöchte – und hierfür scheint es eine rot-rot-gelbe Mehrheit in diesem Haus zu geben –, dann ist es richtig, dass Maßnahmen immer auf den tatsächlichen energetischen und technischen Zustand von Gebäuden und deren Heizungen abstellen. Es ist völlig abwegig, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Heizungsanlage um erneuerbare Energien ergänzen zu müssen, nur weil sie älter als zwanzig Jahre ist. Das ist reine Willkür, das ist Schikane, das ist Abzocke, man könnte es auch Sozialismus nennen!
Dass Berlin bei seinen Gebäuden dieselben Regelungen anwenden muss, die für Private erlassen werden, sollte selbstverständlich sein. Bedauerlicherweise – das muss man an dieser Stelle wieder sagen – muss das immer wieder in Anträgen angemahnt werden, besonders von der Opposition. Die Forderung der FDP ist wichtig, in einem Gesetz auch Stickoxide zu reduzieren. Aus unserer Sicht sollten Methan, chlorierte wie florierte Kohlenwasserstoffe ebenfalls reduziert werden, da es sich ebenfalls um Treibhausgase handelt. Sie werden leider in Berlin bisher kaum berücksichtigt.
Weiterhin ist es wichtig, auf Anreize anstelle von Verboten zu setzen. Es ist kontraproduktiv, wie der Senat auf Zwangsmaßnahmen zu setzen. Die bestehenden Anreizsysteme bzw. Fördermöglichkeiten beruhen nur auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie greifen also nicht bei Zwangsmaßnahmen. Der Klimaschutz würde mit Zwangsmaßnahmen sozusagen konterkariert werden.
Wenn die FDP nachweisen kann, dass man den Gebäudebestand einbeziehen muss, weil nur dann die Klimaschutzziele erreichbar sind, obwohl der Bestand seit den neunziger Jahren intensiv energetisch saniert wurde und wird – ohne dass es ein Klimaschutzgesetz oder einen Forderungskatalog der FDP gegeben hat –, wäre Ihr Antrag sogar sinnvoll. Die Klimaschutzziele, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, sollten in solch einen Antrag hineingeschrieben werden, damit alle von der gleichen Sache reden. Nutzen Sie also die Zeit bis zu den Ausschussberatungen, um darzustellen, warum man an den weitestgehend sanierten Baubestand herangehen sollte. Dem Senat ist bis jetzt diese Begründung nicht gelungen. Mal sehen, ob es der FDP besser gelingt! – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schäfer! Sehen Sie, ich halte nicht viel davon, den Versuch zu unternehmen, die fachliche Ausschussdebatte hier ins Plenum zu ziehen.
Sie sehen am Beitrag von Frau Platta, dass das hier nicht besser wird.
Der Antrag, Energieausweise öffentlicher Liegenschaften ins Internet zu stellen, ist schon eine richtige Forderung. Rot-Rot lehnt das ab. Die Linke begründete das im Ausschuss mit der Auffassung, dass eine Veröffentlichung der Energieausweise im Internet keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bringe, wenn die Menschen vor Ort einen gut sichtbar aufgehängten Energieausweis vorfänden.
Frau Kollegin Platta! Dazu fällt einem eigentlich nicht mehr viel ein. Mit dieser Logik – das können Sie auch im Protokoll nachlesen, so haben Sie es wiedergegeben – wäre das Internet überflüssig, da der Inhalt von Webseiten meistens auch in irgendeiner Printform irgendwo auf dieser Welt hinterlegt ist.
Der Antrag zur Energiesparstrategie scheint zunächst überflüssig, da es eine entsprechende Beschlusslage dieses Hauses gibt. Auch das haben wir im Ausschuss schon so weit besprochen. Nur, wie so oft, hält sich niemand daran und schon gar nicht dieser Senat. Insofern ist es geboten, dem Grünen-Antrag auch hier Zustimmung zu geben, sozusagen als freundliche Ermahnung zum Regierungshandeln, Frau Senatorin.