Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Neumann! Die Bundesregierung hat in der Tat die Haushaltsmittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2011 drastisch gekürzt. Das bedeutet, dass für die Eingliederung von Arbeitslosen im Bereich des SGB-II wesentlich weniger Mittel zur Verfügung stehen. Insgesamt macht es in Berlin eine Reduzierung des Eingliederungstitels von ca. 30 Prozent aus – das werden ungefähr 200 Millionen Euro sein. Die genauen
Die Bundesregierung ordnet diese Kürzung nicht einzelnen Instrumenten zu, sie argumentiert vielmehr, dass durch das Anziehen der Konjunktur eine verbesserte Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu erwarten sei und sie davon ausgeht, einen effizienteren Mitteleinsatz in den Jobcentern zu vollziehen. Im Moment planen die Berliner Jobcenter auf der Grundlage der Annahmen, die sie zu den Haushaltsmitteln haben, in welchem Umfang sie einzelne Arbeitsinstrumente einsetzen werden. Genauere Planungen liegen uns dazu noch nicht vor. In Anbe– tracht der Kenntnisse, die wir schon haben – dass im nächsten Jahr für die aktive Arbeitsmarktförderung ungefähr 200 Millionen Euro fehlen werden – haben wir uns schon vor einiger Zeit mit der Regionaldirektion bzw. der Bundesagentur für Arbeit zusammengesetzt und versucht, über den Einsatz der Mittel von Bund und Land miteinander zu verhandeln, um an dieser Stelle Entlastung zu schaffen. Wir sind in mehreren Gesprächen noch nicht zu einer Einigung gekommen. Wir haben gegenüber der Regionaldirektion sehr deutlich gemacht, dass pauschale Kürzungen im Eingliederungstitel – z. B. im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung – bzw. pauschale Zuweisungen von Mitteln für Eingliederung, Qualifizierung und Weiterbildung von uns nicht als sachgerecht angesehen werden. Wir gehen davon aus, dass bei der Planung im Eingliederungstitel für bestimmte Zielgruppen – z. B. auch die, die Sie, Frau Neumann, angesprochen haben – geklärt wird, welche Fähigkeiten, Kompetenzen und Defizite die SGB-II-Empfangenden haben und dies genauso berücksichtigt wird wie die konkrete Situation am Arbeitsmarkt.
Wir gehen davon aus, dass in den Jobcentern ein ausgewogener Maßnahmemix geplant ist und auch entsprechend unterschiedliche Zielgruppen bei der Ausgestaltung ihre Berücksichtigung finden. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass wir als Land Berlin erwarten, dass nicht nur auf der Seite des Bundes passive Leistungen eingespart werden, sondern dass auch die aufstockenden Leistungen in Form der Kosten der Unterkunft bei dem Einsatz von Eingliederungsmitteln eingespart werden können. Frau Bluhm hat sich inzwischen auch schriftlich an die Regionaldirektion gewandt.
Ich möchte noch etwas konkret zum Projekt Stadtteilmütter sagen: Bei diesem Projekt ist es so, dass wir eine jahresübergreifende Förderabsprache haben, sodass wir davon ausgehen können, dass mit dem Jobcenter Neukölln, dem Bezirksamt Neukölln, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Projektfinanzierung für das Jahr 2011 gesichert ist.
Sehr geehrte Frau Neumann! Zu Ihrer zweiten Frage: Wie ich bereits dargestellt habe, können wir die Auswirkungen der Kürzungen, insbesondere auch auf spezielle Zielgruppen, zur Zeit durch die Planungssituation in den Jobcen
tern noch nicht exakt benennen. Wir können davon ausgehen, dass es bei der individuellen Förderung von Frauen – z. B. im Rahmen der beruflichen Weiterbildung – keine wesentlichen Reduzierungen gibt. Gleichwohl muss man ganz deutlich sagen: Bei 200 Millionen Euro weniger im Eingliederungstitel wird es insbesondere im sogenannten zweiten Arbeitsmarkt zu erheblichen Einschränkungen kommen – das betrifft insbesondere die Projektförderung. Wir haben von Landesseite gegenüber den Jobcentern und der Regionaldirektion noch einmal deutlich gemacht, dass wir Landes-Kofinanzierung zur Verfügung stellen. Wir gehen davon aus, dass die Jobcenter in Anbetracht der schwierigen Situation im Eingliederungstitel dieses Angebot annehmen werden. Am 1. Dezember werden wir mit den Jobcentern darüber noch einmal beraten. Heute Vormittag sind wir mit der Regionaldirektion übereingekommen, dass wir den Jobcentern gemeinsam – also Regionaldirektion und Land – einen Orientierungsrahmen an die Hand geben wollen. – Vielen Dank!
Vielen Dank für die Beantwortung! Ich habe noch eine Frage: Seitens der Bundesregierung gibt es eine Verlagerung der Förderschwerpunkte vom sozialen hin zum baulichen Bereich. Davon sind eher Frauenarbeitsplätze betroffen, die vielleicht wegfallen, während im Baubereich mehr für Männerarbeitsplätze getan wird. Wie schätzen Sie das ein?
Ich will hoffen, dass auch im Baubereich inzwischen Frauen tätig sind – zumindest im Land Berlin gibt es ja einige Projekte, die daran ihren Anteil haben. Grundsätzlich muss man sagen, dass die Einschnitte, die die Bundesregierung im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik vollziehen wird, und die Hoffnung auf eine Konjunktur von uns nicht geteilt werden. Wir werden im nächsten Jahr erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, dass insbesondere Frauen und Alleinerziehende, die in Berlin einen hohen Anteil ausmachen, an den Eingliederungsmitteln im Bereich SGB II und SGB III partizipieren können.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Staatssekretärin! Ich möchte es von Ihnen etwas konkreter haben: Die frauenpolitischen Sprecherinnen hatten letzten Dienstag ein Treffen mit den Projekten, die im Bereich Arbeitsmarkt, Qualifikation und Weiterbildung tätig sind. Sie haben große Angst, weil bei manchen Trägern und Projekten bereits ab dem 1. Januar 2011 Gelder nicht mehr zur Verfügung stehen – teilweise aus dem Bereich ÖBS, teilweise aus anderen Mitteln. Nun sagen Sie, dass Sie sich am 1. Dezember treffen möchten – wann werden Sie denn konkreter? – Diese Frauen haben – zu Recht – Angst um ihre Arbeitsplätze!
Ich will an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich machen, dass wir von Landesseite bisher erhebliche Anstrengungen unternommen haben und uns von der Regionaldirektion bis zum heutigen Tag keine konkreten Planungen – sowohl was den Anteil, den das Land Berlin insgesamt erwarten kann, aber auch was die Planungen in den einzelnen Jobcentern betreffen – vorgelegt wurden. Wir gehen nach Rücksprache davon aus – wir haben gestern noch einmal mit unseren Stadträten zusammengesessen, die in den Trägervertretungen sitzen –, dass insbesondere bei der Qualifizierung und Weiterbildung auch die Frauenprojekte entsprechend nicht mit erheblichen Einschnitten zu rechnen haben, weil in den Jobcentern in der Regel weiterhin auf dem Niveau wie im Vorjahr geplant wird.
Allerdings wird es bei allen Projekten, die mit Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zu tun haben, zu erheblichen Reduktionen kommen. Das wiederum – und das kann ich nur nach bisheriger Kenntnislage sagen und über Annahmen reden; ich habe keine bestätigten Zahlen – gestaltet sich in den einzelnen Jobcentern sehr unterschiedlich. Wir müssen von Spreizungen von 5 bis 95 Prozent Einsparungen in den Jobcentern in diesem Bereich ausgehen. Wir haben heute noch einmal gegenüber der Regionaldirektion deutlich gemacht, dass das für uns kein akzeptabler Planungsstand ist.
1. An wie vielen Schulen gab es zu Beginn dieses Schuljahres mehr Anmeldungen als Plätze, und an wie vielen Schulen wird es demnach im kommenden Jahr zum Verlosen von Schulplätzen kommen?
2. Wie viele Schulen haben neue Regeln für ihre Aufnahmeverfahren eingereicht, und wie soll gewährleistet werden, dass diese noch in die Elterninformationen einfließen, die zur Schulwahl durch die Eltern benötigt werden?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Zur Frage 1: Im kommenden Schuljahr wird sich das Auswahlverfahren an den Gymnasien und an den integrierten Sekundarschulen, die mehr Anmeldungen als Plätze haben, ändern. Es ist dann endlich vorbei mit der Auswahl nach dem BVGMinutenplaner im Internet, wonach das Kind aufgenommen wird, das eine Minute näher an der Schule wohnt als ein anderes. Schulen in Berlin können zum kommenden Schuljahr – übrigens erstmals – bis zu 70 Prozent ihrer Schulplätze nach eigenen Kriterien auswählen. Nur an übernachgefragten Schulen – das bezieht sich auf beide Schularten – wird ein Anteil von 30 Prozent der Plätze durch Losentscheid vergeben.
Nun zum konkreten Aspekt Ihrer Frage: Es gab in diesem Schuljahr 39 integrierte Sekundarschulen und 40 Gymnasien, die mehr Anmeldungen als Plätze hatten. Damit sind rund 42 Prozent der Gymnasien und 33 Prozent der Sekundarschulen übernachgefragt. Eine Prognose über das Anmeldeverhalten der Eltern im kommenden Schuljahr lässt sich daraus verantwortlich nicht ableiten.
Zweitens: Die Schulen hatten bis zum 12. November Zeit, ihre Auswahlkriterien für den Fall festzulegen, dass es an ihnen mehr Anmeldungen als Plätze gibt. Derzeit werden die Kriterien von der Schulaufsicht und den entsprechenden bezirklichen Schulämtern geprüft. Das Genehmigungsverfahren wird spätestens am 17. Dezember abgeschlossen sein. In den meisten Fällen erfahren die Schulen aber bereits vorher, ob ihre Kriterien rechtssicher sind und damit genehmigt werden.
Insgesamt haben 154 von 192 Schulen Kriterien zur Aufnahme bei Übernachfrage eingereicht. 38 haben keine Kriterien festgelegt. Das heißt, an diesen Schulen richtet sich gegebenenfalls eine erforderliche Auswahl von Schü
Die Kriterien werden von meiner Verwaltung online bis zum 22. Dezember im jeweiligen Porträt der Schule veröffentlicht. Die Eltern sind über das gesamte neue Verfahren umfassend in einem Elternbrief vom 24. September dieses Jahres in deutscher, türkischer und arabischer Sprache informiert worden. Den Eltern stehen also rechtzeitig, vor Beginn des Anmeldezeitraums am 7. Februar 2011, alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Herr Senator! Wäre es angesichts des Einbruchs der Anmeldungen an früheren Hauptschulen, die jetzt Sekundarschulen sind, und des Eindrucks, dass die Reform vielleicht etwas übers Knie gebrochen wurde, nicht gut, das Verfahren der Schülerlotterie im nächsten Jahr nicht zu beginnen, sondern erst einmal die Eltern vollständig zu informieren? 42 Prozent der Gymnasien und 33 Prozent der Sekundarschulen sind ja richtig viele Schulen, an denen das neue Aufnahmeverfahren mit dem Los dann in Kraft tritt, und ich glaube nicht, dass die Eltern ausreichend informiert sind.
Ihre in der Frage vorgenommenen scheinbaren Tatsachenbehauptungen entsprechen nicht der Realität. Ich habe weder den von Ihnen zitierten Einbruch feststellen können, noch ist die Reform über das Knie gebrochen worden. Auch gibt es keine unzureichende Information der Eltern über das Anmeldeverfahren, so dass ich die Verschiebung der Einführung dieses von allen als sehr fortschrittlich und vorbildlich angesehenen Verfahrens überhaupt nicht für diskussionswürdig halte.
Herr Senator! Sie haben gesagt, 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler würden von den Schulen nach schuleigenen Aufnahmekriterien ausgewählt, im Extremfall auch durch Tests. Wie objektiv sind Aufnahmen im Rahmen eines Tests, und wie gerichtsfest ist solch ein Test? Öffnet es nicht Tür und Tor für Beliebigkeit, wenn sich jede
Schule eigene Aufnahmetests für ihre Schulplätze definiert und Schüler nach diesen individuell unterschiedlichen Schultests aufnimmt?
Die Gerichtsfestigkeit muss in jedem Fall gegeben sein. Deswegen erfolgt die Überprüfung der entsprechenden Verfahren durch die Schulaufsicht, die Bezirksämter und mein Haus. Die Objektivität ist bei Prüfungsverfahren in üblichem Maße sicherzustellen. Wenn es sich um schriftliche Verfahren handelt, werden die Fragen und die Durchführung überprüft. Handelt es sich um mündliche Interviews oder Ähnliches, wird die Gewährleistung der Objektivität der Prüfung geprüft. Hier handelt es sich um dieselben Kriterien wie bei den sicher genauso wichtigen Abschlussprüfungen in den einzelnen Schularten, so dass hier keinerlei Grund besteht, ein höheres Maß an Unsicherheit zu unterstellen als bei den anderen, in der Schule üblichen Verfahren zur Leistungsfeststellung und ähnlichen Dingen.
Zu dem dritten Punkt kann ich nur sagen: Wenn man will, dass es in einer solchen Stadt wie Berlin mit ihrer wunderbaren Pluralität und Vielschichtigkeit eine Profilbildung der Schulen gibt, muss man ihnen logischerweise ermöglichen, dieses Profil auch durch die Attraktivität in Bezug auf unterschiedliche Zielsetzungen von Schülerinnen und Schülern auszugestalten, sodass gerade unterschiedlicher Auswahlkriterien eine unabdingbare Voraussetzung sind. Übertreibung macht deutlich: Man wird nicht eine profilbetonte Schule im Bezug auf musikalische Aktivitäten mit der Perspektive für Schülerinnen und Schüler sein können, wenn man nur die besten Sportler aussucht.
Zwei Jahre Warten auf das Rahmenkonzept zur HIV-/Aids-Prävention, und immer noch bleiben die Senatsziele unklar!
1. Wieso enthält das mit über einem Jahr Verspätung vorgelegte und von der Justizverwaltung in Teilen nicht mitgetragene Rahmenkonzept zur HIV-Prävention keine Quantifizierung der Zielgruppen und der
zielgruppenbezogenen Mittelvergabe, sodass keine Schwerpunktsetzung bei der HIV-Prävention des Senats erkennbar wird?
2. Weshalb meint der Senat, die bisherige Aufklärung unter Jugendlichen sei ausreichend, wenn der Bericht gleichzeitig auf eine erschreckend hohe Zunahme der HIV-Neudiagnosen bei 21- bis 24-jährigen Männern, die Sex mit Männern haben, verweist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Birk! Das Rahmenkonzept zur Prävention von HIV und Aids, sexuell übertragbaren Erkrankungen und Hepatitiden ist vom Senat im September beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zugeleitet worden. Hier ist bereits auf Seite 4 Ihre erste Frage wissenschaftlich begründet beantwortet worden. Deshalb erlaube ich mir, wörtlich daraus zu zitieren: