Anja Kofbinger

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Last Statements

Schon wieder ein grüner Sieg! Yeah! Die grüne Siegesserie reißt nicht ab, ich finde das großartig!
Ich habe eine Frage an meinen Lieblingssenator, Herrn Wolf. – Herr Wolf! Ich habe am Dienstag eine Pressemitteilung von Ihnen lesen können. Sie freuen sich über den neuen Gender-Datenreport. Sie freuen sich dabei vor allem über eine Zahl, die Differenz im durchschnittlichen Stundenverdienst bei Männern und Frauen, den sogenannten Gender-Pay-Gap, der in Berlin lediglich –
Ich muss ihm ja sagen, was ich ihn fragen will! – 16 Prozent beträgt, was Ihrer Meinung nach unter dem Bundesdurchschnitt von 23 Prozent ist. Jetzt ist es aber der sogenannte bereinigte Wert, den Sie mit 15,6 Prozent – um genau zu sein – angeben. Der liegt aber im Bundesdurchschnitt bei 8 Prozent, d. h., eigentlich liegen wir dann – wenn ich das richtig sehe – doppelt so hoch.
16 zu 8 ist doppelt so hoch! – Haben Sie eine Idee, wie es zu dieser krassen Fehlinterpretation Ihrerseits kommen konnte?
Selbstverständlich! – Da können wir uns jetzt noch lange trefflich streiten. Ich bleibe dabei: Sie haben da die falschen Werte miteinander verglichen oder Äpfel mit Birnen. Jetzt aber die Frage: 16 Prozent sind immer noch zu hoch, egal wo man in der Tabelle steht, vorne, in der Mitte oder hinten. Was tun Sie, um weiterhin diesen Gender-Pay-Gap aktiv zu verkleinern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war gerade eine großartige Verschwendung von Lebenszeit. Zu den beiden Rednern am Schluss kann man wirklich nur sagen: Sie haben einen sehr schönen Haarschnitt, ansonsten war das nichts.
Aber nun zu wirklich wichtigen Sachen im Leben: Präventionsarbeit. Im November letzten Jahres haben wir Ihnen unseren Antrag zu einem Präventionsprojekt vorgestellt, das mithelfen soll, häusliche Gewalt schon im Keim zu ersticken. Wir griffen dabei auf das gute Vorbild eines bereits bestehenden und erfolgreich arbeitenden Projekts zurück. Wie nicht anders zu erwarten – das ist die Koalitionslogik –, hat die Koalition unseren Antrag abgelehnt. Trotzdem werde ich heute noch einmal für unseren Antrag um Ihre Zustimmung werben.
Gewalt gegen Frauen ist zu verhindern. Ich glaube, bis hierher sind wir uns wohl alle einig. Dafür muss man beide Seiten der Medaille sehen. Die eine Seite ist die Stärkung von Frauenrechten und Frauen. In diesem Zusammenhang ist zu beobachten, dass insbesondere dann, wenn Frauenrechte gestärkt werden, die Konflikte in den Familien eskalieren. Es ist immer wieder und erwiesenermaßen festgestellt worden, dass die Stärkung von Frauen dazu führt, dass sich die Dynamik in den Beziehungen verändert und dies zur Folge hat – das ist natürlich sehr bedauerlich –, dass sie öfter Opfer von Gewalt werden.
Deswegen haben wir uns damals – das war am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, am 25. November – nicht damit begnügt, eine Entschließung einzubringen, die sich nur mit dieser Seite beschäftigt, sondern gesagt, dass wir auch gleichzeitig die zweite Seite sehen. Das führte zu der abenteuerlichen Schuldzuweisung, wir würden hier allein weismachen wollen, dass Väter generell potenzielle Gewalttäter sind. Das ist selbstverständlich ins Reich der Fabel zu verweisen.
Schuldzuweisungen helfen nicht. Wir müssen schauen, wie wir insgesamt Familien stärken und wie wir es hinbekommen, dass solche Beziehungen möglichst frei von Machtgefällen und Gewalt bestehen können. Insbesondere haben wir uns angeschaut, was in Neukölln, meinem Stadtteil, seit Jahren praktiziert wird und funktioniert: die Arbeit von Kazim Erdogan, der in Gesprächskreisen dafür sorgt, dass die Problemlösungskompetenz von Männern mit Migrationshintergrund gestärkt wird, sowohl gegenüber ihren eigenen Ehefrauen als auch den eigenen Kindern gewaltfrei Konflikte auszutragen.
Deswegen haben wir uns dafür ausgesprochen, solche Gesprächskreise in allen Bezirken verpflichtend anzubieten. Dabei ist es uns wichtig, dass Männer mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen angesprochen werden. Wir sind der Ansicht, dass diese Männer einer besonderen sprachlichen Unterstützung bedürfen, und wir sind auch der Ansicht, dass das ganzheitlich betrachtet eine Bekämpfung von Ursachen ist. Deshalb fordern wir den Senat auf, ein Konzept für präventive Arbeit mit Männern gegen Gewalt in Paarbeziehungen und Familien vorzulegen – dabei muss sich das Angebot explizit auf Männer unterschiedlicher Herkunft beziehen –
und zweitens mindestens ein Gesprächskreis für Männer in jeden Berliner Bezirk als präventives Angebot einzurichten.
Wir blicken auf mehr als vier Jahre erfolgreiche Arbeit in der Vätergruppe in Neukölln zurück und möchten diese best practice auch gern in die anderen elf Bezirke exportieren. Das liegt nahe. Die Erfahrungen sind nämlich durchweg positiv. Der Gruppenleiter, Herr Erdogan, der diese Arbeit mehr oder weniger ehrenamtlich macht, berichtet von guten Erfolgen mit seiner explizit niedrigschwelligen Arbeitsweise. Diese Beobachtung wurde im Übrigen auch von anderen gemacht.
Deshalb hier und heute noch einmal die Bitte: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Installieren Sie ein gutes Projekt, das darüber hinaus noch sehr wenig Geld kosten würde, in allen Bezirken. Die Gruppenleitung könnte in jedem Bezirksjugendamt eingebunden werden und ist auch gut zu verknüpfen mit den bereits bestehenden Männerprojekten, die zu häuslicher Gewalt arbeiten. Besonders zu berücksichtigen ist dabei – noch einmal –: Der Schwerpunkt liegt auf der Prävention. Jede Gewalttat in der Familie, die verhindert werden kann, ist eine gute Nachricht, und es kann bekanntlich nie genug gute Nachrichten geben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Das kann nicht unwidersprochen hingenommen werden! Ich fange mit dem Anfang von Frau Neumanns Rede an: Ja! Es ist in der Tat wahr: Je mehr man Frauen stärkt – und das ist leider statistisch erwiesen, ich finde es eine sehr bedauerliche Tendenz, aber sie gehört nun mal zu den Wahrheiten dieser Gesellschaft – und diese Frauen sich auch aus den früheren Rollen, die sie eingenommen haben, verabschieden, desto mehr haben sie mit einer Gewaltproblematik zu kämpfen und werden damit auch konfrontiert, weil sich ihr Gegenüber – ihr Ehemann, ihr Freund, ihr Vater, wer auch immer – damit nicht abfinden will. Das ist leider so! Deshalb sagen wir stets: Häusliche Gewalt, Gewalt gegen Frauen hat zwei Seiten. Das ist die eine, die wir sehr intensiv betrachten. Was wir bis jetzt vernachlässigt haben und wo wir einfach noch besser werden müssen, das sind die verschiedenen Stufen der Prävention, denn das Beste ist, Gewalt sofort zu verhindern, bevor sie eintritt.
Da sind wir uns doch alle einig. Was Kazim Erdogan in Neukölln mit einer niedrigschwelligen Arbeit gemacht hat, die sich kiezorientiert bewegt, finde ich beispielhaft. Er sagt: Hier habt ihr einen Gesprächskreis, hier werdet ihr aufgenommen, hier könnt ihr mit mir reden, wenn ihr Probleme in der Familie habt, auch schon, bevor es zu Gewalttaten kommt.
Das ist das Besondere daran, dass sie dort einen Ansprechpartner haben, der das versteht, der das aufnimmt und eventuell bereits dort präventiv arbeiten kann. Alle anderen Angebote, die wir in der Stadt haben – und das ist durchaus ein gutes –, richten sich an die Täter. Sie werden teilweise vom Gericht zu einem Training dorthin geschickt, weil sie bereits gewalttätig geworden sind. Das ist der besondere Teil. Sie haben ihn eben zitiert, Frau Neumann, aber Sie haben ihn nicht richtig verstanden! Das finde ich in der Sache sehr bedauerlich! – Bitte, stimmen Sie zu!
Wer hätte das gedacht: Von Kohlmeier lernen, heißt siegen lernen! – Frau Baba-Sommer! Ich weiß nicht, warum Sie mich nicht verstehen wollen.
Niemand bezweifelt, dass der Senat sehr aktiv etwas gegen häusliche Gewalt unternimmt, dass er Pläne und Konzepte geschrieben und auch umgesetzt hat. Es gibt aber einige Lücken – größere und kleinere Lücken. Es ist unsere Aufgabe als Opposition, auf diese Lücken hinzuweisen.
Wenn Sie sagen, Prävention sei gar nicht nötig bei denen, die noch nicht Täter geworden sind, dann können Sie sich einen Großteil der Jugendprävention erst mal abschminken.
Die brauchen Sie gar nicht, denn Sie warten, bis die Jugendlichen Täter geworden sind. Dann können Sie ja noch ein schönes Präventionsprojekt hinterherschieben – oder was? Dann würde keine Prävention einen Sinn machen. Wir wollen z. B bei der HIV-Prävention Leute erreichen, bevor sie HIV-positiv werden. Dafür ist Prävention da. Jemand ist eventuell in Gefahr, etwas zu tun oder etwas zu bekommen. Natürlich heißt das nicht – so plump, wie Sie das gemacht haben –, dass wir grundsätzlich allen Vätern unterstellen, sie wären Schläger.
Das ist doch völliger Unfug. Es gibt ein Angebot, das ganz niedrigschwellig ist, und das ist ein Gesprächsangebot. Noch niedrigschwelliger ist lediglich ein Flyer, den Sie ja auch aufgelegt haben und verteilen. Aber was uns fehlt, ist dieses Gesprächsangebot – genau so, wie es Herr Erdogan angelegt hat. Das möchten wir gern. Mit diesem Modell möchten wir gern in die Bezirke gehen.
Um Ihnen das noch einmal zu sagen: Das kostet, wenn alle Bezirke es gleichzeitig in einem Jahr umsetzen würden, was ja nicht zu befürchten ist, weniger als 50 000 Euro. Wir streiten uns hier über einen Betrag, der so gering ist, dass sich der Ärger darüber gar nicht lohnen würde. Sie hätten es schlauerweise einfach unter einem anderen Label übernehmen können, um dann zu sagen: Das war eine tolle Idee von Rot-Rot! – Aber dazu sind Sie nicht in der Lage, und das finde ich am bedauerlichsten. Es tut mir wirklich leid.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie gleich bitten, am Ende meiner Rede unserem Antrag „Wohnprojekt für die Opfer von Zwangsverheiratung einrichten“ zuzustimmen. Kommen wir kurz zu den Fakten. In jedem Jahr suchen ca. 400 junge Menschen, überwiegend sind es Frauen, die in der Stadt tätigen Beratungsstellen auf, weil ihnen eine Zwangsheirat droht oder sie bereits zwangsverheiratet wurden. Diese bereits erschreckend hohe Zahl ist nur die Spitze eines Eisbergs. Wir wissen, die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher. Und immer mehr Frauen sind bereit – –
Der Trend zeigt – das ist wiederum erfreulich –: Immer mehr junge Frauen wenden sich auch an die Hilfeorganisationen und wollen ihre Familien verlassen. Das ist also eine stetige Zahl von Hilfesuchenden und meist sehr jungen Frauen, die einer stagnierenden Zahl von Unterbringungsmöglichkeiten in Hilfeeinrichtungen gegenübersteht. Dies führt dazu, dass dieser Personenkreis nicht mehr angemessen betreut werden kann. Hinzu kommt, dass diese Frauen auch einen besonderen Beratungs- und Betreuungsbedarf haben, der in der herkömmlichen Zufluchtswohnung oder in einem Frauenhaus nicht abgedeckt werden kann. Diese Frauen brauchen eine Einrichtung, die Schutz, Betreuung, Beratung und Begleitung unter einem Dach bietet.
Das sind aber keine neuen Erkenntnisse. Das ist uns natürlich seit Längerem bekannt. – Deshalb auch folgerichtig unser Antrag zur Einrichtung eines Wohnprojekts für Opfer von Zwangsverheiratungen. Dass der von Ihnen, Rot-Rot, abgelehnt wird mit dem Hinweis auf eine Broschüre des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung, das hat mich doch sehr erstaunt.
Genau das von uns geforderte Angebot gibt es noch nicht, folgerichtig kann es dort auch noch nicht verzeichnet sein. Wir machen das ja nicht aus Jux und Tollerei,
wir haben uns etwas dabei gedacht. Wie Sie ja wissen, gibt es seit dem 17. März ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen, in dem endlich ein eigenständiges Rückkehrrecht von bis zu zehn Jahren für Opfer von Zwangsverheiratung verankert wurde. Das haben alle Parteien gewollt. Das bedeutet aber auch, dass sie nun auch wirklich zurückkehren werden – was auch alle Parteien wollen, selbstverständlich; das war ja Sinn der Sache. Es ist also ein Umstand, den wir alle begrüßen, auf den wir uns aber noch einstellen müssen. Deshalb finde ich die Ablehnung unseres Antrags geradezu skandalös.
Liebe Kollegin von den Linken! Sie haben sich hier so lautstark eingemischt. Ich frage mich an dieser Stelle wirklich, was in Ihrem Kopf vorgeht.
Wie kann man nur so ignorant sein, vor allem, wenn man bedenkt, dass ein solches Wohnprojekt mit verhältnismäßig wenig Mitteln an bereits bestehende und hervorragend arbeitende Vereine und Organisationen angegliedert werden kann, denn das Know-how ist reichlich vorhanden. Das Geld kann es also nicht sein.
Eine starke Befürworterin eines solchen Wohnprojekts ist u. a. die interkulturelle Initiative, die in diesem Bereich seit genau zehn Jahren hervorragende Arbeit leistet. Sie sitzen im Vorstand dieses Vereins und lehnen allen Ernstes dieses Ansinnen ab, als Einzige. Finden Sie das nicht irgendwie merkwürdig?
An Ihrer Stelle wäre mir da schon längst ein Kronleuchter aufgegangen, wenn ich eine solche Vorstandssitzung besuche.
Ihre Gegenwehr ist wirklich absurd und gipfelt in obskuren Behauptungen. Dass Berlin nicht die Aufgabe für andere Bundesländer übernehmen will, das ist ja verständlich. Aber haben Sie sich schon mal überlegt, dass man so etwas in gegenseitigen Absprachen mit den anderen Ländern, z. B. auf einer Frauenministerinnenkonferenz, einfach verabreden kann? – Offensichtlich nicht, sonst würden Sie hier nicht eine solche ignorante Verweigerungshaltung einnehmen! So kann man nicht regieren. Sie müssen in der Lage sein, sich auf aktuell abzeichnende Bedarfe einzustellen und zu reagieren.
Der Bedarf wird aber kommen.
Alles andere wird auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen, und das sind gerade hier die Schwächsten der Gesellschaft. Das sind junge und sehr junge Frauen, die alles verloren haben, die nicht in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren können, weil sie dort die schlimmsten Repressalien zu fürchten haben. Wir haben angesichts der bedauerlichen Lage der Opfer von Zwangsverheiratung keinerlei Verständnis für Ihre Haltung und bitten deshalb das Abgeordnetenhaus um die Zustimmung zu unserem Antrag.
Danke, Herr Präsident! – Herr Senator Wolf! Zuerst einmal muss ich sagen, dass ich mich freue, dass Berlin eine solch sinnvolle Initiative unterstützt. Ich frage aber Sie und mich und alle, die hier sitzen: Warum erst jetzt? Seit über zwei Jahren fordern wir Sie dazu auf, das zu tun, aber Sie haben sich mit Händen und Füßen gesträubt, schon in Berlin die landeseigenen Betriebe im Vorstand mit Frauen zu besetzen.
Lieber Herr Momper, selbstverständlich! – Deshalb frage ich Sie auch: Was möchten Sie, außer dass Sie sich den Initiativen anschließen, als eigene Initiative einbringen?
Danke, Herr Präsident! – Herr Innensenator Körting! Sie haben sich vor wenigen Tagen mit dem psychopathischen Serienkiller Kadyrow getroffen – seines Zeichens Ministerpräsident von Tschetschenien. Können Sie uns etwas über das Ergebnis Ihres Gespräches mitteilen?
Ich frage deshalb, weil wir selbstverständlich hinsichtlich der Situation in Tschetschenien auch sehr besorgt sind. Ich habe als Mitglied des Petitionsausschusses vor allem mit den Leuten zu tun, die aus Tschetschenien fliehen konnten und die von uns wieder nach Polen verbracht werden, denn das ist oft das erste Land der EU, in das sie einreisen, um dann weiterzureisen – z. B. auch zu Verwandten nach Berlin.
Ja, aber der Senator muss doch wissen, welchen Zusammenhang das hat.
Nun meine Frage: Haben Sie im Kontext dieses Gespräches auch Gedanken dazu gefasst, wie man die Situation der Menschen, die aus Tschetschenien hierher kommen, auch hier in Berlin verbessern kann, indem man sie nicht sofort wieder nach Polen zurückschickt, wo sie den Repressalien ihrer Landsleute teilweise schutzlos ausgesetzt sind?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Staatssekretärin! Ich möchte es von Ihnen etwas konkreter haben: Die frauenpolitischen Sprecherinnen hatten letzten Dienstag ein Treffen mit den Projekten, die im Bereich Arbeitsmarkt, Qualifikation und Weiterbildung tätig sind. Sie haben große Angst, weil bei manchen Trägern und Projekten bereits ab dem 1. Januar 2011 Gelder nicht mehr zur Verfügung stehen – teilweise aus dem Bereich ÖBS, teilweise aus anderen Mitteln. Nun sagen Sie, dass Sie sich am 1. Dezember treffen möchten – wann werden Sie denn konkreter? – Diese Frauen haben – zu Recht – Angst um ihre Arbeitsplätze!
Danke, Herr Präsident! – Ich hoffe, ich darf ausreden. Es ist auch ganz kurz.
Ja, mache ich! – Die Kampagne „Hinter deutschen Wänden“ fanden wir alle gut. Sie haben dabei richtig Geld in die Hand genommen und haben 130 000 Euro eingesetzt, für eine gute Sache. Die Frage, die ich jetzt habe, wir haben auch immer wieder nachgefragt: Was ist mit der psychologischen Betreuung der von Gewalt betroffenen Migrantinnen, und zwar dort die Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Psychologinnen und Therapeuten? Haben Sie vor, dort noch bis Ende der Legislaturperiode ein Programm vorzulegen, und wie ist das finanziert?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ein wenig überrascht, dass ein so positives Thema, das Sie in die Debatte gebracht haben – mit Priorität!, als grüne Feministin war ich natürlich begeistert, einen solchen Antrag von Ihnen zu finden –,
Sehr nett, Herr Gram, das merke ich mir! –
dass der zu solchen Verwerfungen führt zwischen den beiden großen „fast noch“ Volksparteien. Nichtsdestotrotz, ich nehme es vorweg: Auch wir finden natürlich das Projekt Kiezväter gut. Was ich bei Ihrer Auseinandersetzung, die ja weit mehr als jeweils fünf Minuten Redezeit gedauert hat, gerne von Ihnen gehört hätte: Es gibt dieses Projekt Kiezväter mehrfach in Berlin, Kazim Erdogan, unser aller Freund, hat das wunderbar umgesetzt.
Frau Demirbüken-Wegner! Am 1. Januar gehen diese gut ausgebildeten 20 Kiezväter auf die Straße. Sie sind von März an geschult worden, im Dezember erhalten sie ihre Urkunden – da werden wir uns wohl alle im Rathaus Neukölln treffen –,
und wir werden sie beglückwünschen und mit Wohlwollen und der Unterstützung unserer Parteien begleiten und uns freuen, dass sie da sind. Deshalb verstehe ich Ihren Antrag auch nicht ganz – Herr Saleh hat es schon gesagt. Allerdings hat er auch gesagt, das sei ein sozialdemokratisches Projekt – das wüssten wir aber! Das glaube ich nicht, und ich weiß auch gar nicht, ob Herr Erdogan das weiß, der wird bestimmt ganz schön überrascht sein, wenn er den Auszug Ihrer Rede liest.
In Neukölln gibt es sie, wir sind begeistert. Warum gibt es sie? – Ich habe Ihnen hier ein Schriftstück mitgebracht, ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Neukölln vom 4. März 2008. Da steht: Stadtteilväter! So wurde das initiiert. So viel dazu; manchmal ist eine Genese, ein geschichtlicher Abriss ganz wünschenswert.
Es geht auch überhaupt nicht darum, wenn man etwas richtig macht, ob die eine Partei oder die andere das erfunden hat.
Bei Ihnen geht es darum, das weiß ich. Bei uns geht es nicht darum. Aber man muss auch einmal bei der Wahrheit bleiben. Wir haben uns auf jeden Fall sehr gefreut.
Aber das muss ich auch sagen: Es gibt nicht nur Kazim Erdogan, es gibt in Moabit auch Mohamed Zaher und im Wedding Chandan Khajuria, auch den netten Herrn Rudik, der sich vor allem mit jungen Männern mit RomaHintergrund auseinandersetzt. Wir haben wunderbare
Menschen in der Stadt, aber wir müssen sie auch fördern. Dafür ist Ihr Antrag, muss ich sagen, leider nicht konkret genug. Wir werden ihn sicherlich ganz wohlwollend im Integrationsausschuss besprechen, das ist klar. Aber wir hätten es gern zugespitzter und konkreter, weil es ein wichtiges Thema ist.
Ich gehe noch einmal darauf ein: Dass Sie diesen Antrag gestellt haben, hat mich besonders gefreut. Es gibt das Projekt „Kulturen im Kiez“, wie Sie auch wissen, im Wedding. Die machen seit 2008 diese Aus- und Fortbildung. Das ist ein sehr gutes Projekt. Aber was passiert mit ihm? – Es wird abgewickelt. Es gibt dort eine halbe Stelle für eine Projektmitarbeiterin, und genau die wird gestrichen. Da gibt es einen inneren Zusammenhang mit der Frage, die heute Ulrike Neumann gestellt hat. Das ist eine von den Betroffenen, die jetzt durch die ganzen Einsparungsmaßnahmen leider dieses Projekt nicht mehr weiterführen kann. Da wäre doch, Herr Saleh, Ihr Engagement und das Ihrer Fraktion gefragt: Das darf ja wohl nicht sein, dass „Kulturen im Kiez“ diesen halben Arbeitsplatz verliert und dieses wunderbare Projekt nicht mehr weiter fortführen kann!
Wenn wir alle gemeinsam das hinkriegen, glaube ich, hat dieser Antrag – ob er jetzt gut oder schlecht ist –, einen wunderbaren Zweck erfüllt. Da nehme ich Sie gerne beim Wort. Wir haben ja alles schriftlich, zum Nachlesen, und ich freue mich, dass Sie da eine Förderung wahrscheinlich ermöglichen können. Gefördert wird dieses Projekt ja von „Aufbruch Neukölln“, das stimmt. Das ist aber ein eingetragener Verein, der bekommt kein Geld dafür. Es wird gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesministerium des Inneren. Es wäre eine schöne Sache, wenn sich auch der Senat da mit Geldern beteiligen könnte. Denn alles, was es an Problemen gibt, schaffen unsere Stadtteilmütter und Kiezväter nicht von der Straße. Wir müssen da noch sehr, sehr intensiv investieren, damit nämlich die Probleme von morgen nicht heute schon ihren Anfang nehmen. Deshalb bitte ich Sie, sich mit diesem Projekt weiter zu beschäftigen und es finanziell zu unterfüttern. Das wäre eine wunderbare Sache.
Das ist mein letzter Satz. – Es geht bei diesen Kiezvätern in erster Linie darum, dass die Gesellschaft geschlechterdemokratischer umgebaut wird. Das finde ich natürlich hervorragend.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich heute zur zweiten Lesung des LGG erst einmal meinen Dank sagen! Ich weiß, dass da oben Leute aus der Verwaltung sitzen. Ich bedanke mich deshalb auch ganz herzlich bei der mit der Aufgabe betrauten Senatsverwaltung für Frauen. Sie haben einen schwierigen Job, der durch das ständige Hin und Her auch nicht gerade leichter wurde und viele Nerven gekostet hat, erfolgreich abgeschlossen. Da dürfen Sie sich ruhig noch ein paar Mal auf die Schultern klopfen. Meinen allerherzlichsten Dank – auch im Namen meiner Fraktion! Das war eine gute Leistung.
Außerdem beglückwünsche ich die Koalition zu dem nun vorgelegten Neunten Gesetz zur Änderung des LGG. Ihr Entwurf ist um Klassen besser als das, was Sie uns vor der Sommerpause in der ersten Lesung vorgelegt haben. Das freut uns natürlich, weil auch die These von Herrn Müntefering: „Opposition ist Mist!“ widerlegt wurde. Wie wir an diesem Beispiel sehen können, war grüne Opposition sehr notwendig, und meine Fraktion und ich konnten mit Freude konstatieren, dass viele unserer Änderungswünsche von Ihnen übernommen wurden. Dafür an dieser Stelle auch meinen herzlichen Dank!
Aber warum Sie dafür nun sage und schreibe anderthalb Jahre gebraucht haben, ist nicht nachvollziehbar – auch nicht nach Ihren Redebeiträgen. Wir hatten im Mai letzten Jahres den ersten Aufschlag gemacht, und wenn man sich die konkreten Änderungen in diesem Gesetz anschaut, ist Ihr Zeitmanagement wirklich sehr traurig. Außerdem krankt es nach wie vor an einem entscheidenden Manko – Frau Baba hat es schon benannt –: Sie haben es wohl wieder des lieben Friedens willen versäumt, in diesem Gleichstellungsgesetz wirksame Instrumente zu verankern und Sanktionen festzuschreiben.
Damit komme ich auch schon auf unseren eigenen Antrag vom Mai letzten Jahres zu sprechen. Hier haben wir einen guten Vorschlag zur Implementierung eines Instrumentes gemacht, nämlich unseren Vorschlag zu § 17 LGG, ein Verbandsklagerecht einzuführen. Dies hätte den Vorteil gehabt, dass Frauen, die rechtswidrig benachteiligt wurden, sich an einen Verein oder Verband wenden könnten, der sie bei ihrer Klage gegen den Arbeitgeber unterstützt. Das ist alles. Damit hätte man die bestehende strukturelle Benachteiligung, die Sie gar nicht bestreiten, wenigstens abmildern können. Darum ging es in diesem Punkt.
Wir haben auch gute Beispiele für positive Auswirkungen beispielsweise im Umweltschutz und in drei Bundesländern mittlerweile – auch unter Beteiligung der Linken – im Tierschutz. Was uns die Tiere wert sind, sollte uns die Gleichberechtigung allemal wert sein. Das ist unser Argument. Deshalb verstehen wir auch diese Blockade gar nicht. Ihr Argument, die Frauenvertreterinnen werden das schon richten, lehnen wir ab. Sie festigen glücklicherweise hier die Position der Frauenvertreterin, behandeln das Ganze aber intern. Das ist – offen gesagt – keine sehr gute Idee. Unser Argument ist, dass man besser von außen draufguckt, weil man so dem internen Druck nicht ausgesetzt ist. Das ist der Kern unserer Idee von einem Verbandsklagerecht gewesen. Der Antrag steht heute auch zur Abstimmung. Wir hoffen, dass Sie sich jetzt doch noch eines Besseren besinnen und dem zustimmen.
Zum 20. Jahrestag des LGG, der am 29. November zu begehen sein wird, machen Sie viele, leider nur kleinere Geschenke. Das ist schade. Wir haben gehofft, dass Sie sich zu einem runden Geburtstag etwas spendabler zeigen würden. Ich bin sicher, dass sich auch das LGG etwas anderes gewünscht hätte. Es hätte auf seinem Wunschzettel bestimmt noch eine Sanktion oder ein wirksames Instrument stehen gehabt. Aber da müssen wir noch in die nächste Runde gehen – vielleicht in der nächsten Legislaturperiode. Nun machen Sie wenigstens eines, das wir hier nicht abstimmen müssen: Setzen Sie sich endlich für eine flächendeckende Gleichstellung ein! Dafür braucht man kein Gesetz und keine Ausführungsverordnungen, dafür braucht man nur das schlichte Interesse an Fairness und Gerechtigkeit. Setzen Sie dieses Neunte Gesetz zur Änderung des LGG jetzt auch wirklich durch! Unsere Unterstützung wird Ihnen dabei sicher sein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal möchte auch ich feststellen, dass ich mich sehr freue, dass wir heute das Neunte Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes in erster Lesung im Parlament haben. Nach den zahlreichen Verschiebungen dieser Novellierung – da wurde ziemlich getrödelt – ist dies nicht so selbstverständlich. Das ist also erst einmal sehr erfreulich.
Nicht erfreulich – da muss ich mich der Kollegin Görsch anschließen – ist die absolute Nichtbesetzung der Senatsbank. Es gibt auch noch zwei Staatssekretärinnen – mit einem großen I –, Herrn Heuer und Frau Nehring-Venus. Ich weiß, dass Herr Wolf krank ist. Er war auch schon am Montag, dem Sitzungstag des Ausschusses, krank. Aber es ist ein schwaches Bild, was Sie hier abgeben. Es ist nicht sehr schön, dass Sie das Neunte Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes ohne jegliche Beteiligung des Senats – nur Frau Junge-Reyer ist hier – durchgehen lassen. Aber es ist auch erst die erste Lesung, und ich bin gespannt, ob es vielleicht noch etwas munterer wird. Wir werden es noch im Ausschuss beraten – Frau Baba hat darauf hingewiesen.
Es ist auch nicht der große Wurf, wie dies vielleicht anklang. Das hat auch wirklich niemand erwartet. Sollte man das vorgelegte Gesetz mit einem einzigen Wort charakterisieren, so würde ich sagen: Verschlimmbesserung. Dies ist ein merkwürdiges Wort – das ist wohl wahr –, aber es ist auch eine sehr merkwürdige Vorlage, die uns hier zur Kenntnis gegeben wurde. Das Landesgleichstellungsgesetz soll mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern schaffen, ein Mehr an Gleichstellung, mehr Fairness unter anderem. Wenn wir diese Vorlage an diesem Anspruch messen, müssen wir aber konstatieren, dass diese Version des LGG das nicht leistet.
Mit dieser Einschätzung stehen wir Grüne übrigens nicht allein da. Auch der Deutsche Juristinnenbund kommt in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis: Der Senatsentwurf bringt keine gleichstellungsrechtliche Verbesserung, sondern eine Verschlechterung. Ich finde das sehr bedauerlich.
Lassen Sie mich jetzt einige prägnante Beispiele nennen. Es wurde hier immer sehr oberflächlich von: Da hat man etwa geregelt. – gesprochen. Fangen wir gleich bei § 1 an: Entgegen Ihrer in der Präambel erklärten Absicht, die Gleichstellung durch den Reformvorschlag fördern zu wollen, wird der Geltungsbereich als Erstes eingeschränkt. Das ist interessant. Nach dem geltenden Recht gilt das LGG für die Verwaltung und zahlreiche genannte Einrichtungen, bei der Neufassung jedoch nur noch, so weit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Es ist die Aufgabe eines Gleichstellungsgesetzes, Konflikte mit anderen Rechtsmaterien zu erkennen und eindeutig zu
lösen. Das machen Sie auch, indem Sie jedem anderen Gesetz Vorrang vor dem LGG einräumen. Was soll das bitte schön?
Danach geht es noch weiter: Sehen wir uns § 5 Abs. 3 LGG an. Hier wird festgelegt, dass zu besetzende Vorstands- und Geschäftsführungspositionen der Anstalten, Körperschaften und Stiftungen öffentlichen Rechts öffentlich bekannt gemacht werden müssen, sofern eine Unterrepräsentanz von Frauen besteht. Demgegenüber schreiben Sie aber in § 5 Abs. 1, dass alle Stellen oberhalb der Besoldungsgruppe A 9, also die genannten Vorstandspositionen, öffentlich auszuschreiben sind. Das ist auch richtig. Damit sind Sie auch im Konsens mit dem EuGHUrteil und der laufenden Rechtsprechung des EuGH. Was Sie gemacht haben, ist handwerklich schlecht gearbeitet und bringt Rechtsunsicherheit und nicht Rechtssicherheit, so wie Sie das eigentlich wollten.
Als letzten Punkt – meine Zeit ist ja limitiert, denn ich könnte noch Stunden reden – möchte ich noch etwas zu den Frauenvertreterinnen sagen. Wir haben – Frau Baba und Frau Neumann haben darauf hingewiesen – mit den Frauenvertreterinnen geredet und uns sehr intensiv angehört, was sie zu sagen hatten – leider aber ohne Konsequenz. Denn in § 17 steht jetzt, dass die Frauenvertreterinnen zwar angehört werden müssen und auch Vorschläge einbringen dürfen, aber es hat keine Konsequenz. Das heißt, sie haben keine weitere Möglichkeit der Einwendung. Sie haben kein Widerspruchsrecht und können keine aufschiebende Wirkung erreichen. Sie dürfen lediglich einige Bemerkungen an den Rand schreiben. Das halten wir für völlig unzureichend.
Nun will ich Ihnen aber nicht nur Ihre Versäumnisse vorhalten, sondern auch daran erinnern, was der Auslöser für diese LGG-Novelle war. Das war unser Antrag vom Mai letzten Jahres, –
ich merke, Sie erinnern sich –, in dem wir Ihnen eine wirksame Gesetzesänderung vorschlugen, wie man es schaffen könnte, die Führungspositionen in den landeseigenen Betrieben in Zukunft quotiert zu besetzen. Das von uns dazu vorgeschlagene Instrument eines Verbandsklagerechts für Frauenverbände bei Verstößen gegen das LGG war radikal und innovativ – und wurde von Ihnen natürlich nicht angenommen. Aber immerhin hat es Sie in Bewegung gesetzt. Das freut uns sehr. Es ist schade, dass Sie nicht mutiger ans Werk gegangen sind und sich richtig was getraut haben.
Es ist schade, dass die von Ihnen selbst verteilten Vorschusslorbeeren nicht zu einem Siegerkranz zu flechten
sind, sondern Sie sich diese höchsten an Ihren Hut stecken können. Aber verzagen Sie nicht, sondern seien Sie gewiss, dass wir Ihre Scharte auswetzen und in Kürze unsere eigenen Änderungsvorschläge vorstellen werden. – Ich danke Ihnen!
Danke, Herr Präsident! – Herr Senator Wolf! Letzte Woche hat eine Veranstaltung in Ihrem Hause stattgefunden, da ging es um das LGG, das Sie dankenswerter dann doch in der jetzigen Legislaturperiode novelliert haben. Meine Frage bezieht sich auf die Stellungnahme vom Deutschen Juristinnenbund – die Ihnen sicherlich bekannt ist –, der sich durchaus fachkritisch mit dem LGG auseinandergesetzt hat. Der schreibt:
Leider ist die Nichtberücksichtigung von § 28 Berliner Betriebegesetz in Verbindung mit § 5 LGG rechtswidrige Praxis. Exemplarisch sei auf die rechtswidrige Stellenbesetzung der Vorstandsposition bei der BVG ohne jegliche vorherige Ausschreibung verwiesen.
Ich weiß, dass Ihnen diese Expertise bekannt ist. Wir hatten das schon mal vor einem Jahr im Ausschuss. Haben Sie vor, wo Sie jetzt schon eine Vorstandssprecherin für die BVG gewählt haben, die rechtswidrige Besetzung der Stelle mit Herrn Falk, die unter der Hand erfolgte, noch rückgängig zu machen, oder bleibt er einfach im Amt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senator Nußbaum: Herr Nußbaum! Es wird nun langsam Zeit, den Nachfolger bzw. die Nachfolgerin von Herrn Sturmowski zu benennen. Ich habe gestern erfahren, dass das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist. Das heißt, man kann auf Ihrer Seite keine Onlinebewerbung mehr abgeben. Wie sieht es aus? Haben Sie schon erste Erkenntnisse über die Bewerbungslage, und vor allen Dingen, können Sie ungefähr sagen – prozentual oder in absoluten Zahlen –, wie viele Bewerberinnen es gibt?
Selbstverständlich! – Erstens eine Feststellung: Wenn ich sage „Bewerberinnen“, spreche ich das immer mit einem großen I aus. Das ist ja, klar, ich bin Grüne. Aber meine Nachfrage ist etwas genauer. Es hat sich bei uns eine Frau aus Österreich gemeldet, die ihre Bewerbung um den 1. Mai losgeschickt hat und nicht mehr in das Verfahren gekommen ist. Deshalb habe ich gefragt, ob Sie genug Bewerberinnen haben – in diesem Fall mit kleinem I –, Frauen, die sich für diesen Posten beworben haben? Wenn nicht, möchten Sie noch Hilfe und Unterstützung von uns haben? Denn auch an uns haben sich Frauen gewandt, sind aber leider, weil sie es zu spät erfahren haben, nicht mehr in das Bewerbungsverfahren gekommen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Wolf! Sie haben es gerade angesprochen. Es geht um den Entgeltgleichheitscheck, wie er so schön genannt wird, kurz Logib-D. Das hat die Bundesregierung auch irgendwann einmal in ihre Koalitionsvereinbarung geschrieben. Sie haben gesagt, Sie befürworteten das. Meine Frage dazu ist: Ist Ihnen die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes vom 9. März 2010 bekannt, wo er das Fazit zieht, ich zitiere:
Das Selbsttestinstrument Logib-D liefert den Unternehmen Informationen, die zur Aufdeckung von Geschlechtsdiskriminierung beim Entgelt nicht geeignet sind. Es kann deshalb die Ziele, die es anstrebt, nicht erreichen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt wird es spannend. Gender-Mainstreaming ist mal wieder auf der
Tagesordnung. Das ist leider kein Grund, sich zu freuen. Wir sprechen heute über zwei Anträge, die wir vor ungefähr anderthalb Jahren eingebracht haben, weil wir schon zum damaligen Zeitpunkt den Eindruck hatten, dass dieser Gender-Mainstreaming-/Gender-Budgeting-Prozess in dieser Stadt ein bisschen vor sich hindümpelt. Wir wollten dem Ganzen mal einen kleinen Anstoß geben und haben richtig gute Vorschläge gemacht.
Um es kurz zu machen: Sie haben diese Anträge im Verwaltungsreformausschuss besprochen, bis zur Unkenntlichkeit verändert und dort abgestimmt. Den so geänderten Anträgen können wir heute nicht zustimmen. Unser Fazit lautet, wie es eigentlich immer lautet in der Gleichstellungspolitik: Grün will verbessern – Rot-Rot will verwässern.
Im ersten Antrag geht es um eine bessere und qualifiziertere Datenerhebung. Das macht auch Sinn, denn die regelmäßigen Berichte zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming und Budgeting in Berlin machen deutlich, dass der Berliner Senat von einer konsequenten geschlechterdifferenzierten Datenerhebung noch sehr weit entfernt ist.
Ein Problem ist sicherlich, dass fast ausschließlich quantitative Daten erfasst wurden. Zur erfolgreichen Umsetzung muss die Auswertung und Analyse auch unter qualitativen Gesichtspunkten erfolgen. Damit Sie das alle verstehen, gebe ich Ihnen ein ganz einfaches und allgemein bekanntes Beispiel, von dem Sie alle schon gehört haben. Seit einiger Zeit diskutieren wir die Tatsache, dass Jungen in der Schule teilweise erschreckend schlecht abschneiden. Nach Bekanntmachung dieses bedauerlichen Zustandes, den wir wohl alle verbessern wollen, wurden sofort Zahlen erhoben – quantitative Zahlen, die besagten, dass es z. B. neben den Schülern auch den Lehrkörper gibt und dieser in der Grundschule zu 90 Prozent aus Frauen besteht. Aufgrund dieser quantitativen Erhebung wurde der auf den ersten Blick logische Schluss gezogen, dass Jungen durch zu viele Lehrerinnen offensichtlich benachteiligt werden. Es sollten jetzt also mehr Männer in den Lehrerberuf gelockt werden, und schon ist das Problem fast gelöst. Mittlerweile gibt es aber mehrere Studien und mehr vergleichbare Zahlen, die das als blanken Unsinn enttarnen. Dankeswerterweise hat das Bundesjugendkuratorium zum Jahresende neun Anregungen für die politische Debatte gegeben. An erster Stelle, als TOP 1, steht dort, man glaubt es kaum, es ist aber wahr: „Mit Hilfe des Gender-Mainstreaming Ansatzes sollen Handlungsmuster und Strukturen dahingehend untersucht werden, ob sie zur Förderung der Chancengleichheit von Jungen und Mädchen geeignet sind.“ So einfach kann Gender-Mainstreaming sein, wenn man die richtigen Daten hat. Wenn das BJK auf Ihre Art der Datenerhebung angewiesen gewesen wäre, wäre es zu dem Ergebnis gekommen, wir stellen ein paar Lehrer mehr ein, und nach fünf oder zehn Jahren hätten Sie dann festgestellt, dass dadurch die Lesekompetenz der Jungen auch nicht besser wird. Das BJK war aber so schlau, das schon vorher zu untersuchen, und deshalb kam es zu einem anderen Ergebnis.
Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit
Das und viele andere spannende Ergebnisse, die es dabei gab, kann man generieren, wenn die Daten richtig bzw. wenn die richtigen Daten erhoben werden. So kann Gender Mainstreaming und Budgeting in Berlin wirkungsvoll verankert werden.
Die Frage ist natürlich, was machen Sie mit unserem Antrag? – Einen Prüfantrag für den Senat, der feststellen soll, ob es und wo es vielleicht noch Bedarf gibt! Dieser Antrag geht völlig an der Intention vorbei und wird von uns deshalb auch abgelehnt.
Wir brauchen allerdings noch – und das ist der zweite Antrag – tüchtige Angestellte, die mit diesen Instrumenten des Gender-Mainstreaming auch umgehen können. Dafür hätten wir gerne, um sie darin zu unterstützen, eine Schulung oder eine Fortbildung des Personals. Das ist Ihre Pflicht als Arbeitgeber, lieber Senat, wenn Sie ordentliche Ergebnisse erzielen wollen. Sie haben den Antrag daraufhin bis zur Unkenntlichkeit verändert und auf einen einzigen Satz gekürzt, der sagt, dass der Senat darlegen soll, mit welchem Erfolg gleichstellungspolitische Themen im Fortbildungsangebot integriert wurden. Also das habe ich nicht verstanden, das ist kein Antrag, das ist eine Kleine, um nicht zu sagen, eine sehr kleine Anfrage, die so oder ähnlich auch schon von mir und anderen gestellt wurde. Das brauchen wir nicht, das kann man wirklich komplett abhaken.
Ihr Argument war übrigens – das war das Argument der Kollegin Flesch aus dem Verwaltungsreformausschuss –, der Antrag sei verfehlt. Wenn Mitarbeiterinnen Angebote nicht wahrnehmen, können sie nicht dazu gezwungen werden – das ist ja großartig! In der Tat wurden Fortbildungsangebote zum Gender-Wissen nicht wahrgenommen, die Hälfte der Kurse musste abgesagt werden. Was folgern Sie daraus? – Das ist dann eben so. Das kann es wirklich nicht sein; wir hätten von Ihnen gerne einen Vorschlag gehabt, der sich bewegt zwischen dem Zwang, den Sie nicht wollen, und gar nichts, was Sie wollen. Dann hätten wir vielleicht auch mitgehen können; so aber wird das auf absehbarer Zeit nichts, auf keinen Fall aber bis zur Ende der Legislaturperiode.
Damit komme ich zu meinem letzten, sehr kritischen Satz: Das scheint das Ziel zu sein, auf das Sie zusteuern.
In der Gleichstellungspolitik in Berlin bleibt es dabei: Rot-Rot will verwässern, Grün will verbessern!
Danke schön! – Ich möchte kurz auf eine wirklich erfreuliche Tatsache eingehen, die die Kollegin Neumann schon erwähnt hat: Es gibt seit dem 17. Februar den GenderDatenreport. Darauf haben wir lange gewartet und uns dementsprechend sehr gefreut. Aber wieder geht es um größtenteils quantitative Daten, und das zeitigt ein gewisses Problem. Ich nenne Ihnen einmal zwei Beispiele, die in diesem Report stehen und die mit Sicherheit eine solche Verknüpfung finden werden: Da steht erstens bei der Einkommenssituation, dass Frauen in Berlin weniger verdienen. Das ist keine Überraschung, das wissen wir; es sind ca. 23 Prozent. Da steht auch – und auch das ist keine Überraschung –, dass Männer in Berlin weniger gesund seien. Wenn man das jetzt verknüpft, wie das gerne gemacht wird, heißt das letztendlich: Aha, wir geben den Frauen in Berlin einfach nur mehr Geld, dann werden die Männer schon gesünder werden. Genau das ist das Problem! Sie müssen auch qualitative Daten erheben. Sie müssen sich einfach auch Gedanken darüber machen, wie diese Daten dann zu verarbeiten sind. Einfach nur auszählen – so und so viele Männer, so und so viele Frauen und meinetwegen, wir sind da ja sehr locker, so und so viele Transsternchen, die Folgendes machen – wird Sie nicht weiterbringen. Das ist Ziel unseres Antrags gewesen, und den haben Sie, meiner Meinung nach, überhaupt nicht verstanden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde ein wirklich wichtiges Thema: Frauenpolitik. Liebe Kollegin Baba! Ich will Ihren Erfolg nicht vergiften. Das war nie mein Ziel mit meinen Reden, die ich bislang hier gehalten habe. Ich gebe immer nur Dinge zu bedenken oder versuche klarzustellen. So werde ich das auch heute machen. Ich habe nur drei Minuten dafür Zeit. Deshalb wird das ein kleiner Parforceritt durch Ihre sogenannten Erfolge.
Ja, sicherlich, es ist einiges gelungen. Jetzt aber gleich eimerweise Lob und Hudel über sich zu gießen, ist bei genauer Analyse Ihrer Erfolge etwas übertrieben.
Ich werde Ihnen kurz mitteilen, was da alles so passiert ist. Ja, Sie haben um 5 Prozent erhöht. Das war aber auch dringend notwendig, das war nämlich, wenn ich es richtig recherchiert habe, die erste – ich nenne es einmal so – Lohnerhöhung seit 1997. Da die Reallöhne in den vergangenen zwölf Jahren ein wenig gesunken sind, kompensiert das nicht annähernd das, was verlorengegangen ist. Ja, Sie haben zusätzliche Mittel aus dem Arbeitshaushalt erhalten, um Ihr geschlechterpolitisches Rahmenprogramm auf den Weg zu bringen. Dadurch haben Sie aber leider einen Großteil der Fraueninfrastruktur im Osten zerschlagen. Die ist nun einfach weg und ist auch nicht einfach mit ein wenig gutem Willen der Bezirke wieder aufzubauen. Die Bezirke haben nämlich leider keine Gegenfinanzierungsmittel. Das ist sehr bedauerlich.
Das aber haben Sie zu verantworten. Dass Sie sich jetzt um die Frauen kümmern, die älter als 55 Jahre sind und jetzt ihre Stelle verloren haben, weil sie nicht mehr zum neuen Profil passen, ist für mich eine ganz normale Angelegenheit. Wie gesagt, das haben Sie alles richtig gemacht, aber: keine eimerweise Lobhudelei an dieser Stelle.
Nun noch einige Worte zum Gender-Budgeting. Dazu habe ich vor zwei Jahren eine Rede gehalten, die könnte ich heute wieder genauso halten. Aber so etwas macht man ja nicht.
Ja, schade eigentlich. Die war nämlich ziemlich gut. – Vor zwei Jahren habe ich gesagt: In den letzten fünf Jahren – jetzt kann ich sagen: in den letzten sieben Jahren – kann ich den mittlerweile leider verstorbenen Staatssekretär Strauch zitieren, der sagte: Wir sind noch nicht am Ziel, aber wir haben die Startlinie überschritten. – Genauso weit sind wir heute, zwei Jahre später, auch wieder. Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie wirklich etwas für Frauen machen und Haushaltsmittel zur Verfügung stellen wollen, dann müssen Sie dieses Geld den Frauen auch geben. Sorgen Sie bitte dafür, dass der nächste Vorstandsposten an eine Frau geht.
Es sind 300 000 Euro, die Herr Sturmowski zurzeit verdient, es sind 500 000 Euro, die Herr Kissing zurzeit verdient – das sollte eigentlich eine Frau Kissing sein nach dem Landesgleichstellungsgesetz –,und wenn Sie all diese Vorstandsposten geschlechterparitätisch vergeben, können Sie viele Millionen Euro an Frauen vergeben. Damit hätten Sie sehr viel Geschlechtergerechtigkeit geschaffen, viel mehr als das, was Sie mit der Fortschreibung Ihres Etats zurzeit erreichen.
Ansonsten kann ich nur sagen: Das LGG muss novelliert werden. Wir haben Ihnen dafür Vorschläge unterbreitet, die Sie immer ganz kühn ablehnen, weil Sie angeblich selber welche haben. Die würde ich gern einmal sehen.
Liebe Frau Baba-Sommer! Liebe Kollegin Neumann! Ich harre der Dinge, die sich dort einstellen werden. Ich habe aber keine allzu große Hoffnung, dass Sie mich positiv überraschen werden. Ich sehe gerade, dass meine Redezeit abgelaufen ist. Ich könnte noch stundenlang mit Ihnen plaudern,
aber ich wünsche Ihnen einen schönen Abend!
Danke sehr, Herr Präsident! – Ich frage den Bildungssenator, Herrn Prof. Zöllner: Gestern war der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und Kindern, und es gibt in
Bürgermeister Harald Wolf
unserer Stadt ein hervorragendes Projekt. Es heißt BIG und ist ein Projekt zur Prävention von häuslicher Gewalt an Schulen. Das wird, so habe ich leider erfahren müssen, nur noch im Rahmen der Haushaltswirtschaft finanziert. Es gibt keine Regelfinanzierung. Darüber hinaus hat BIG auch noch keinen Bescheid bekommen, ob dieses Projekt weiter finanziert wird. Wir haben Ende November, und am 1. Januar sollten die Gelder zur Verfügung stehen. Wie konnte es dazu kommen, oder wird dieses Projekt eventuell doch nicht weiter finanziert?
Es freut mich – das möchte ich zunächst einmal sagen –, dass dem nun wirklich so ist. Es wäre natürlich auch schön, wenn BIG jetzt noch den betreffenden Brief bekäme. Dort würde man sich sicherlich sehr freuen.
Häusliche Gewalt ist ein Thema, das nicht nur mir, sondern auch Ihnen sehr am Herzen liegt. Deshalb möchte ich Sie fragen: Gibt es darüber hinaus weitere Bildungsmaßnahmen oder Projekte im Rahmen Ihres Engagements für das geschlechterpolitische Rahmenprogramm?
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Herrn Finanzsenator Nußbaum: Herr Nußbaum! Ich habe Ende Oktober mit großer Freude festgestellt, dass Herrn Sturmowskis Zeiten als BVG-Vorstand gezählt sind. Es wird also eine Neubesetzung geben. Da gab es Anfang dieses Jahres einen ziemlich argen Streit, denn es wurde entgegen der Richtlinie, die es im Landesgleichstellungsgesetz gibt, mit einem Mann besetzt, das heißt, es gibt einen rein männlichen BVG-Vorstand.
Genau, jetzt kommt die Frage: Wird es diesmal eine Personalentscheidung auf der Höhe der Zeit und im Einklang mit dem LGG geben, oder wird es wieder eine Männerklüngelposse wie beim letzten Mal?
Ich werde Ihre Freude gerne teilen, wenn es eine Frau wird. Meine Frage ist: Haben Sie vor, lediglich die Spitze neu zu besetzen, oder wird es ähnlich wie beim letzten Mal sein? Um Herrn Falk zu besetzen, hat Herr Sturmowski ja als Vorstandsvorsitzender eine andere Position eingenommen und einen anderen Teilbereich bearbeitet, weil Herr Falk sonst gar nicht in der Lage gewesen wäre, den technischen Bereich als Vorstandsmitglied zu bearbeiten.
Danke, Frau Präsidentin! – Ich frage den Finanzsenator Nußbaum. – Herr Nußbaum! Sie wissen wahrscheinlich, dass wir in Berlin ein großes Problem mit Wohngeldanträgen haben. Wir schieben eine riesige Bugwelle von Zehntausenden von Anträgen vor uns her. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 20 Wochen. Das ist völlig untragbar, weil es hier wirklich um die Ärmsten der Armen geht. Bei unserer Anhörung im Petitionsausschuss am Dienstag kam beispielsweise heraus, dass das Produkt Wohngeld 61541 mit einem Median von mittlerweile 0,65 berechnet und Beratung nicht eingerechnet wird. Die Stadträte bzw. Stadträtinnen haben sich zu Recht darüber aufgeregt, dass sie an der Stelle nichts tun können. Die Frage ging an Sie, und als solche möchte ich sie auch an Sie weitergeben: Wie beabsichtigen Sie, dort abzuhelfen? Es muss korrigiert werden und der Korrekturfaktor auf 1,0 angehoben werden. – Sie haben die Frage verstanden, oder soll ich sie noch einmal in Kurzform wiederholen?
Sie irren da sehr. Das ist bei dieser Anhörung auch klargeworden. Es liegt daran, dass Sie das Produkt mit einem Korrekturfaktor auf 0,48 bzw. dann auf 0,65 heruntergestuft haben.
mit 23 Millionen Euro zum einen etatisiert und zum
Deswegen frage ich Sie, ob Sie sich des Problems überhaupt bewusst sind. Das liegt nämlich in Ihrer Zuständigkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Endlich, auch Rot-Rot will mehr Frauen in Führungspositionen. Kaum zu glauben, aber SPD und Linke wollen sich künftig bei der Besetzung von Spitzenpositionen an Recht und Gesetz halten und bei deren Vergabe für Transparenz sorgen. Ein entsprechender Änderungsantrag zum Grünen-Antrag wird heute voraussichtlich im Plenum verabschiedet. Das ist eine gute Nachricht für die Frauen und die Frauenpolitik in Berlin. Ich möchte Sie deshalb zunächst einmal zu diesem Schritt beglückwünschen, auch im Namen meiner Fraktion. Herzlichen Glückwunsch!
Andreas Otto
Da darf man ruhig mal klatschen. – Aber trotzdem erlauben Sie mir bitte die Frage: Warum erst jetzt? Das hätte man alles viel schneller machen können und ohne diesen unglaublichen Zoff, den wir uns hier angetan haben. Eigentlich hätte der erste Satz meiner Rede nämlich lauten müssen: Endlich, rot-rote Trödelliesen schleppen sich ins Ziel. – So arbeiten Sie.
Monatelang hatte sich die rot-rote Koalition mit Tricks und formalen Winkelzügen um ein klares Bekenntnis zu mehr Frauen in Führungspositionen herumgedrückt. Mehrmals hatten Sie unsere Anträge vertagt, in denen wir die unverzügliche Ausschreibung der Vorstandspositionen bei der Investitionsbank Berlin gefordert und die bisher praktizierte Vergabe von Führungspositionen in Landesunternehmen nach Gutsherrenart missbilligt haben. In dem einstimmig im Wirtschaftsausschuss verabschiedeten Antrag wird der Senat aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus die dafür notwendigen Gesetzesänderungen für das Landesgleichstellungsgesetz vorzulegen. Diese Arbeit kann sich der Senat sparen. Denn die bündnisgrüne Fraktion hat auch diese Aufgabe bereits erledigt.
Vor vier Wochen haben wir einen Antrag zur Änderung des LGG eingebracht, der die notwendigen Änderungen enthält. Zusätzlich wollen wir im LGG ein Verbandsklagerecht gesetzlich verankern, um künftig eine Handhabe gegen Verstöße zu haben. Sicher ist sicher, denn bisher waren offensichtliche Gesetzesverstöße mit dem Ziel, Frauen aus Führungspositionen fernzuhalten, für Rot-Rot an der Tagesordnung. Bei der Einhaltung bestehender Gesetze haben sich bisher weder SPD und schon gar nicht Die Linke mit Ruhm bekleckert. Wir werden nach der Sommerpause die Gelegenheit haben zu beobachten, wie ernst es Rot-Rot mit einer wirklichen und wirksamen Novellierung des LGG ist.
In der Vergangenheit wurde die Entwicklung des Geschehens auch gern verpennt. Unser Antrag wird in zwei Ausschüssen besprochen werden. Es gibt also zwei Möglichkeiten für Sie zu gestalten. Ich hoffe, dass diese Chance auch genutzt wird.
Herr Köhler und ich sind hier wieder einmal einer Meinung. Bitte schließen Sie sich an.
Deshalb sind wir auch jetzt schon gespannt, was der Bericht aussagt, der laut Antrag dem Abgeordnetenhaus direkt nach der Sommerpause vorzulegen ist.
Aber bei aller Freude über die Fortschritte von Rot-Rot, die wir sehr begrüßen, werden wir auch weiterhin immer wieder einmal einen Blick nach hinten werfen, was vor allen Dingen Herr Wolf sehr fürchtet. Schauen wir ein
mal, wie es sich mit der Rücknahme der Vorstandsbesetzung bei der BVG entwickelt. Wir sind wie die Sozialdemokratin Vera Junker, die Ihnen sicherlich bekannt ist,
und die Frauen des Arbeitskreises sozialdemokratischer Frauen der Meinung, dass diese Besetzung rechtswidrig war und rückgängig gemacht werden muss.
Wir werden Sie nicht aus der Verantwortung entlassen. Denn so richtig dieser Antrag jetzt ist – wir werden ihm auch zustimmen –, so richtig wäre er bereits im letzten Jahr gewesen als die unrechtmäßige Besetzung stattgefunden hat. Das LGG hat sich in dieser Zeit nicht geändert. Ich hoffe an dieser Stelle, dass dieser sehr vernünftige Antrag heute nur der Anfang einer neuen, innovativen und vor allem maßstäbesetzenden Gleichstellungspolitik ist. Alles andere wäre eine herbe Enttäuschung.
Es ist interessant, dass wir zum dritten Mal in Folge hier über die Frauenpolitik des rot-roten Senats debattieren. Der eigentlich sehr begrüßenswerte Umstand, so häufig über Frauenthemen reden zu können, hat allerdings einen sehr traurigen Hintergrund: die grottenschlechte Frauenpolitik des Senats.
Heute reden wir über die mutwillige Zerschlagung der Fraueninfrastruktur im Osten der Stadt. Erlauben Sie mir einen kurzen Exkurs zur Erklärung: Die Fraueninfrastrukturstellen wurden nach der Wende analog zur bereits existierenden Fraueninfrastruktur im Westen geschaffen. Dazu bediente man sich des damals noch existierenden Instruments des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms – ARP.
Das war 1993. Aktuell werden die Personalkosten der insgesamt 58 Stellen durch Zuwendungen finanziert. Der Senat hat in diesem Jahr eine Umstrukturierung der Stellen, verbunden mit einer Neuausschreibung, beschlossen. Begründet wurde dieser Schritt mit der Beanstandung des Rechnungshofs, der kritisierte, dass die Senatsverwaltungen für Arbeit und Frauen seit 16 Jahren eine haushaltsrechtlich unzulässige Ausschnittsförderung der Kosten dieser Stellen zur Ergänzungsfinanzierung von Frauenprojekten in den östlichen Bezirken Berlins betreibt.
Er beanstandet aber auch, dass die zuständigen Senatsverwaltungen bisher weder das Programm einer Evaluierung unterzogen noch für ordnungsgemäße Erfolgskontrollen im Rahmen der Einzelfallbewilligung gesorgt haben. Deshalb ist es dringend erforderlich , bevor eine Umstrukturierung erfolgt, eine Evaluierung und Zielvorgabenkontrolle der bisherigen Arbeitsergebnisse durchzuführen, was der Senat aber bisher ablehnte mit der fantastischen Behauptung, das brauche man nicht. Das ist der Grund, weshalb wir uns heute mit unserem Antrag befassen, der genau diese Selbstverständlichkeit fordert.
Es ist wirklich ein Trauerspiel, wenn ich mir anschaue, welche groben handwerklichen Fehler gemacht und wie einfachste Verhaltensregeln nicht eingehalten werden. Der Grund ist auch nicht schwer zu erraten: Der Senat braucht die 58 Stellen zur Umsetzung seines Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms. Nach vielen Verzögerungen ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen durch die eingereichten Masterpläne zu der Erkenntnis gelangt, dass sie von den anderen Senatsverwaltungen keinerlei Personal- und Sachmittel zu erwarten hat. Deshalb müssen sie dieses ehrgeizige Projekt alleine wuppen. Aber woher Ressourcen nehmen in Zeiten knapper Kassen? – Da fiel der Blick der zuständigen Staatssekretärin auf die ehemaligen ARP-Stellen. Der Rechnungshof hatte bereits mehrfach bemängelt, dass die Finanzierung dieser Stellen nicht ordentlich ausgewiesen war. So war es auch in diesem Jahr wieder. Das war Argument genug, gleich alle Stellen in einen Topf zu werfen und in einem höchst intransparenten Verfahren neu zu besetzen.
Unser Antrag fordert deshalb den Senat auf, umgehend für alle im Rahmen des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms geförderten Fraueninfrastrukturstellen eine Evaluierung bzw. Zielvorgabenkontrolle durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist auch darzustellen, welche Konsequenzen für die Fraueninfrastruktur ein Wegfall einzelner Stellen hätte und wie sie kompensiert werden
sollen. Die Ausschreibung der Stellen, die im Rahmen des GPR zur Stärkung der Fraueninfrastruktur Berlins erfolgen soll, ist solange auszusetzen, bis die Ergebnisse der Evaluation vorliegen. Die Ergebnisse der Evaluation müssen die Grundlage für die eventuell notwendige Umstrukturierung und Ausschreibung der Stellen sein.
Die derzeitige Lösung ist auch aus sozialen Erwägungen völlig inakzeptabel. Etliche der bisherigen Stelleninhaberinnen würden bei Verlust der Stelle, unter anderem aufgrund ihres Alters, in eine dauerhafte Erwerbslosigkeit gehen. Die Bemerkung der Staatssekretärin, dass sich ja alle wieder bewerben können, ist hier wirklich geschmacklos. Die von ihr angekündigte angemessene Unterstützung des Senats ist blanker Zynismus, denn es ist zu bezweifeln, dass die jetzt ausgeschriebene Schwerpunktsetzung alle Stelleninhaberinnen weiterhin berücksichtigen wird.
Wir fordern deshalb den Senat auf, sich verantwortungsvoll zu verhalten und gemeinsam mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Bezirke, die ebenfalls herbe Kritik an der Umsetzung haben, eine angemessene Lösung für alle Beteiligten zu finden. So geht man jedenfalls nicht mit Menschen um. Deshalb bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach unserer harschen Kritik an Senator Wolf und dem Regierenden Bürgermeister hat sich tatsächlich etwas verändert. Sie haben auf Vorschlag der Grünen, der FDP und der CDU beschlossen, dass Sie einen zukünftigen Vorstandsposten nunmehr öffentlich ausschreiben werden. Ich beginne meine Rede also – sehr untypisch – mit einem ausdrückli
chen Lob an den abwesenden Regierenden Bürgermeister und an Herrn Senator Wolf. Das passiert selten in der Opposition, und wir sehen das als gutes Zeichen, da gleich weiterzumachen. Deshalb beschäftigen wir uns heute in I. Lesung mit dem Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes. Damit – das freut mich sehr – erfüllen wir gleichzeitig den Herzenswunsch von Ulrike Neumann, der neuen frauenpolitischen Sprecherin der SPD.
Sie erinnern sich: Trotz der gesetzlichen Verpflichtung durch das Landesgleichstellungsgesetz, die Berliner Verfassung und das Berliner Betriebe-Gesetz, das insbesondere bei Organen sowie bei Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen Ausschreibungen vorsieht, wurden die Stellenbesetzungen in den Vorständen von BVG und IBB intern vorgenommen. Diese Besetzungen waren – unserer Meinung nach – somit rechtswidrig. Wir wollen nun Abhilfe schaffen, indem wir zum Beispiel den § 5a in das LGG einfügen. In ihm wird eine Ausschreibung noch einmal explizit festgeschrieben. Damit wird klargestellt, dass eine Ausschreibung bei einer Unterrepräsentanz von Frauen auch bei der Neubestellung von Vorstandsmitgliedern der öffentlich-rechtlichen Anstalten vorzunehmen ist. Gleiches gilt für Geschäftsleitungen von Unternehmen, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist.
Des Weiteren haben wir mit dem neuen § 15 Abs. 2 LGG eine Konkretisierung vorgenommen. Damit wollen wir sicherstellen, dass die entsendenden Organisationen, Verbände und Institutionen dies ab jetzt auch geschlechterparitätisch tun und das LGG somit auch einhalten.
Das Herzstück unseres Gesetzentwurfs sind jedoch die §§ 18 bis 20. Mit der Einführung des Verbandsklagerechts in das LGG wollen wir dem seit 19 Jahren relativ zahnlosen Papiertiger-LGG endlich einen Zahn geben. Das ist kein Milchzähnchen, das wird ein ausgewachsener Schneidezahn.
Bis zum heutigen Tag krankt das LGG an der Unverbindlichkeit und der Abwesenheit von Sanktionen. Viele Veränderungen wurden schon vorgenommen, aber verbessert hat sich eigentlich nichts, weil die aus dem LGG abgeleiteten Ansprüche nicht einklagbar waren. Dies soll sich nun ändern. Durch das Verbandsklagerecht werden die Frauenrechte und die Rechte der Frauen in dieser Stadt entscheidend gestärkt. Und das ist nicht nur gut so, das ist auch allerhöchste Zeit.
Wir haben in den §§ 18 bis 20 – man muss immer dazu sagen: in den §§ 18 bis 20 neu – klargestellt, dass sich das Verbandsklagerecht gegen alle Verstöße richtet und nicht nur bei nicht erfolgter Ausschreibung geltend gemacht werden kann. In § 18 Abs. 1 wird festgestellt, dass ein Besetzungsverfahren per einstweiliger Verfügung aufgehalten werden kann, wenn eine Ausschreibung nicht erfolgt ist. – Ich denke, das ist auch im Sinne von Rot-Rot.
Sebastian Czaja
Darüber hinaus besteht eine sanktionsbewehrte Verschwiegenheitspflicht, damit wir das Vertrauensverhältnis zwischen Bewerberin und Ausschreibenden auch gesichert haben.
Endlich steht die Berlinerin nicht mehr allein einer riesigen Verwaltung gegenüber, sondern sie kann sich auf die Unterstützung eines starken Vereins, eines Verbandes, verlassen, der aus eigenem Antrieb, weil es seine ureigenste Aufgabe ist, ihr gutes Recht vertritt. Wenn wir das in den Ausschüssen und danach hier im Plenum zusammen verabschieden können, haben wir einen Paradigmenwechsel innerhalb der Gleichstellungsgesetzgebung herbeigeführt.
Das Gesetz zur Änderung des LGG, das wir Ihnen heute vorlegen, bezieht sich im Wesentlichen auf die Besetzung von Führungspositionen der landeseigenen oder mehrheitlich landeseigenen Betriebe. Es ist aber mein Wunsch, und ich weiß, auch der Wunsch meiner Fraktion, dass der Papiertiger noch viele Zähne bekommt. Das ist erst einmal – die vielen Mütter und Väter im Parlament werden mir da zustimmen können – ein außerordentlich schmerzhafter Prozess. Aber wenn die Zähne dann erst einmal da sind, kann man sich gar nicht mehr vorstellen, wie man jemals ohne sie leben konnte. Ich bin mir sicher, mit dem LGG wird es uns allen ebenso gehen. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung – die Sie heute ja nicht per Abstimmung geben müssen –, aber auch um Ihre konstruktive Mitarbeit. Zusammen können und werden wir für 52 Prozent der Berliner Bevölkerung etwas Großartiges schaffen. Das sollte uns allen Ansporn genug sein.
Was soll Frau Baba dazu sagen? – Ich muss mich sammeln, denn ich habe eine ernsthafte Erwiderung.
Liebe Evrim! Sehr geehrte Kollegin Baba! Ganz kurz zu dem Treffen: Wir haben ein lockeres Treffen – die meisten werden überhaupt nicht wissen, worüber ich rede, aber ich will das auch nicht vertiefen – mit den Gesamtfrauenvertreterinnen der landeseigenen Betriebe. Das ist gut so, denn so können wir uns besser abstimmen. Ich habe per Telefonat und SMS
am Montag abgesagt, weil ich andere Menschen abwerben musste, nämlich Cem Özdemir, mit dem ich eine sehr schöne Europaveranstaltung hatte.
Ja! Aber dann stellte ich später fest, der ist schon bei den Grünen. Das war natürlich doof, aber ich war da.
Jetzt erkläre ich ganz kurz, warum wir vorpreschen. Dieser Antrag ist in seiner Form neu, aber irgendwie alt.
Erstens habe ich Ihnen gesagt, wir haben das in den letzten acht Jahren schon zwei oder drei Mal versucht.
Ich suche Ihnen das gern mal raus! – Ich habe Ihnen gesagt, dass es sich erstens darum dreht, den Herzenswunsch von Frau Neumann zu erfüllen, die in Ihrer letzten Rede vor 14 Tagen gesagt hat, dass wir ein Gesetz benötigen. Na, da haben wir Ihnen schnell einmal eines aufgeschrieben.
Ich weiß nicht, warum wir – oder ich –, wenn wir Ihre Herzenswünsche erfüllen, dafür von Ihrer Kollegin Frau Baba kritisiert werden. Das verstehe ich nicht! Aber sei es drum.
Ein kleines Beispiel, warum wir es schnell machen wollten. Ich fragte am 23. April in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Frauen, wann der Senat endlich eine Rechtsverordnung zur Durchführung und Umsetzung des § 14 LGG erlassen wird. Herr Wolf sagte darauf, dass ein Entwurf einer Rechtsverordnung zur Durchführung § 14 LGG erarbeitet werde. Dabei sei
eine Abstimmung mit dem Gender-Budgeting-Prozess vorzunehmen, die hoffentlich noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden könne. Das war der 23. April 2007. Wir warten da heute noch drauf!
Deshalb dachten wir, damit es in dieser Legislaturperiode noch etwas wird – unsere Anfrage ist nämlich exakt zwei Jahre, einen Monat und fünf Tage alt –, haben wir uns erlaubt, einen kleinen Antrag zu schreiben. Sie können ihn ja in den Ausschüssen ablehnen. Aber Ihr Umgehen damit ist wirklich sehr merkwürdig!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns jetzt mit der Missbilligung der Regierung. Ich fand es auch bemerkenswert, dass Herr Wowereit es geschafft hat, 20 Minuten zu reden, ohne die Frauenpolitik grundsätzlich zu erwähnen.
Das ist eine tolle Leistung, Respekt! – Sie dürfen ruhig sitzen bleiben! Ich erzähle jetzt etwas zur Frauenpolitik, und da kommen Sie wahrscheinlich auch vor.
Der Grund dieser Missbilligung sind die permanenten Verstöße gegen das Landesgleichstellungsgesetz, das Berliner Betriebe-Gesetz und die Berliner Verfassung, hier im Besonderen die eindeutig rechtswidrige Besetzung der Vorstände „nach Gutdünken“, wie es so schön heißt. Nachdem wiederholt von Senatsseite behauptet wurde, dass das Verhalten auch noch rechtskonform sei, prüft jetzt – glücklicherweise – Frau von der Aue, die Justizsenatorin, die Vorgänge. Damit sind wir sehr einverstanden.
Ich sage Ihnen: Sie werden zu keinem anderen Ergebnis als alle Sachverständigen kommen, die von allen Parteien befragt wurden. Es ist rechtswidrig, es missachtet die Gesetze, und es missachtet uns alle als Gesetzgeber und Gesetzgeberinnen.
Die Schuld an dieser Vorgängen trifft nicht einen Einzelnen, sondern den gesamten Senat, der geflissentlich weggeguckt hat, wohlwollend abgenickt hat, und das ist der Skandal.
Wir haben mit dem zuständigen Senator Wolf bereits mehrfach im Ausschuss geredet, ihn befragt, wie es sein kann, dass die Vorstände in den landeseigenen Betrieben nicht geschlechterparitätisch besetzt sind, und dies, obwohl die Rechtslage das nicht zulässt, das LGG, das Betriebe-Gesetz wie auch die Berliner Verfassung. Es gibt da nicht mehr Gesetze zu schreiben. Es steht eindeutig darin: Vorstände müssen im gleichen Maße mit Männern und Frauen besetzt werden. Ebenso ist vorgeschrieben, dass eine Ausschreibung erfolgen muss. Das steht da drin! Und wenn Sie mir sagen: Meinen Job hat man auch nicht ausgeschrieben! –, sage ich: Hätten wir das ausgeschrieben, wären Sie uns erspart geblieben.
Trotz dieser Vorgaben wurde die Besetzung des BVGVorstandes im Oktober – mittlerweile haben wohl alle darüber gelesen – ohne Ausschreibung vollzogen. Der gute Freund des Vorstandsvorsitzenden Sturmowski wurde auf sein Betreiben hin eingestellt. Alle waren glücklich. Niemanden hat es gestört. Das ist eine sogenannte freihändige Vergabe. Wir nennen das Vergabe nach Gutsherrenart. Es ist ein eindeutiger Rechtsbruch. Hier wurden
wissentlich und willentlich die §§ 5 LGG und 28 Berliner Betriebe-Gesetz sowie Artikel 19 der Berliner Verfassung gebrochen. Das ist skandalös und zeigt, dass Sie und der gesamte Senat nicht einmal gewillt sind, die gleichstellungspolitischen Mindeststandards Ihres Koalitionsvertrags zu erfüllen.
Das zeigt aber auch, Herr Wolf, dass Sie als Frauensenator im Senat nicht durchsetzungsfähig sind.
Wir haben schon vor Monaten gefordert, die rechtswidrige Besetzung mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen. Seitdem haben sich uns interessante Menschen angeschlossen: die SPD-Frauen, die ASF-Frauen, aber auch in der SPD die Selbstständigen, die Juristinnen und Juristen, die Bildungsexpertinnen und -experten und die Arbeitnehmer und -nehmerinnen. Die ASF-Frauen haben einen gleichlautenden Antrag dazu für den Parteitag geschrieben. Wir sind gespannt, wie das ausgeht. Es ist ein ziemlich ungewöhnlicher Vorgang. Wir sind sauer über die Unverfrorenheit, wie hier Gesetze gebrochen werden. Wir wollen nicht zurückschauen, sagte mir Herr Wolf gerade im RBB-Interview, wir wollen nach vorn schauen und noch ein Gesetz machen. – Wie viele Gesetze brauchen Sie denn noch? Sie müssen sie einhalten! Ich will, dass Ihren hehren Worten auch mal Taten folgen.
Ich will Frauen in den Vorständen sehen. Es sind zehn von 89. Sie regieren fast acht Jahre lang. Haben Sie das einmal ausgerechnet? Bis Sie eine paritätische Besetzung haben, lebe ich nicht mehr! Ich würde es aber gern noch erleben.
Hier hat sich der Berliner Männerklüngel wieder einmal auf höchster Ebene durchgesetzt. Dieses Verfahren war an Intransparenz nicht zu überbieten. Diesmal waren es Wolf und Wowereit, die Herrn Schneider für Frau Dr. Roos in den IBB-Vorstand gelotst haben. In schönster Eintracht haben sie das so beschlossen. Dass es vorher Zoff in der eigenen Fraktion gegeben hat und nicht nur mit den Frauen, das ist an ihm abgeprallt. Dass ein Fraktionsmitglied daraufhin seine Fraktion verlassen hat, ist ihm egal. Das ist männliche Arroganz der Macht in Reinform.
Meine Zeit ist zu Ende, deshalb fasse ich zusammen: So sieht die rot-rote Frauenpolitik aus – in der konkreten Praxis nämlich. Es ist peinlich, wie Sie versuchen, mit Tricks, Kungeleien und offenen Gesetzesverstößen Frauen von Spitzenpositionen fern zu halten. Sie sind kein Frauensenator, Sie sind ein Frauenverhinderungssenator. Ich würde mir wünschen, Sie gäben den Job ab.
Nein, hier wird nicht gezickt, hier wird diskutiert, Herr Czaja! Ich weiß, dass Sie das nicht verstehen, deswegen lassen wir das, so viel Zeit habe ich auch nicht.
Liebe Frau Neumann! Sie haben zu diesem Thema auch nicht gerade eine überragende Präsenz im Parlament vorzuweisen – wahrscheinlich füllen alle gerade grüne Mitglieds- und Eintrittsformulare aus.
Dass Sie Ihre Erfolge immer wiederholen und hoffen, dass sie dadurch mehr werden oder mehr wirken, ist ja sehr schön. In der Tat ist es so, dass wir genug Gesetze haben; wir möchten keine weiteren Gesetze. Ihre SPDFrauen sehen das genauso, die Juristen, die Selbstständigen und die Arbeitnehmer sagen alle, dass das nicht geht, dass diese Vorstandsbesetzung bei der BVG zurückgenommen werden muss. Wir sind ja bereits einen Schritt weiter, es gibt ja schon die nächste Besetzung mit einem Mann – bei der IBB. Es hilft alles gar nicht, wir brauchen nicht mehr Gesetze, sondern die bestehenden müssen eingehalten werden. Wenn der Regierende Bürgermeister, wenn der zuständige Fachsenator – einmal war es auch Herr Sarrazin –, wenn die das nicht einhalten, dann müssen sie eben gehen. Senatoren, die die Gesetze verletzen, sind nicht zu dulden, darum geht es!
Sie brauchen überhaupt keine Gesetze, hätten Sie den politischen Willen.
Sie sitzen in den Verwaltungsräten, Sie sind Chefs von Verwaltungsräten! Wenn Sie den politischen Willen haben, paritätisch zu besetzen, dann können Sie das machen, ohne ein einziges Gesetz zu haben, welches es aber bereits gibt, und das macht den Unterschied! Ihnen – nicht Ihnen persönlich, aber Ihrer Fraktion und auch der Fraktion der Linken – fehlt es am politischen Willen, das wirklich zu machen. Hören Sie bitte auf, Gesetze zu schreiben! Wenn das ein Hobby ist – schön. Aber bitte setzen Sie sie um, Ihren Worten müssen jetzt Taten folgen, und die nächste Tat ist die Besetzung des IBB-Vorstandes. Wenn das wieder keine Frau ist, Frau Neumann, dann weiß ich auch nicht, was Sie dann machen werden.
Danke, Herr Präsident! – Herr Senator Wolf! Ist Ihnen bewusst, dass in der Trägerstruktur, die teilweise in den Ostbezirken zerschlagen wird, Stelleninhaberinnen sind, alles ältere Frauen über 50 Jahre, über 55 Jahre oder über 60 Jahre? Ist Ihnen bewusst, dass Sie sie in die dauerhafte Erwerbslosigkeit schicken? Nehmen Sie das als Kollateralschaden in Kauf, weil Sie nicht in der Lage sind, den gesamten Senat von der Notwendigkeit der Umsetzung des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms zu überzeugen und dafür die erforderlichen finanziellen Mittel einzufordern?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Frauen- und Wirtschaftssenator Wolf. – Stimmt es, dass das Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen Ihnen schriftlich mit
geteilt hat, dass die Investitionsbank Berlin wegen der Verletzung des gesetzlich vorgeschriebenen Vieraugenprinzips keine Großkredite mehr vergeben darf? Und das, weil Sie seit Monaten Umgehungsstrategien anwenden, um keine Frau in den Vorstand berufen zu müssen. Dadurch haben Sie nämlich das Zeitlimit um ca. einen Monat überschritten.
In diesem Brief, der ja offensichtlich nicht geschrieben wurde, steht auch, dass – wenn Sie auch den zweiten Vorstandsposten nicht fristgerecht besetzen – der Entzug der Banklizenz droht. Haben Sie vor, diese Weigerung, eine Frau in den Vorstand zu berufen, weiterzuführen, obwohl der Entzug der Banklizenz droht?
Danke, Herr Präsident! – Ich möchte jetzt einfach nur sagen, dass mich diese Antwort aufgrund Ihrer Bräsigkeit betroffen macht; ich möchte darauf nicht näher eingehen. Ich möchte Sie deshalb einfach fragen: Wie muss ein Gesetz im Land Berlin denn aussehen, damit Sie es auch endlich einhalten? Wir haben eine gesetzliche Grundlage, die völlig ausreicht, um Frauen zu suchen und die Vorstände paritätisch zu besetzen. Es ist eine Unverschämtheit, wenn Sie so tun, als hätten Sie keine gesetzliche Handhabe. Außerdem haben Sie nicht gesucht, da können Sie auch nicht finden!
Vielen Dank! – Ich frage Senator Wolf: Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass eine von mir am 18. Februar eingereichte Anfrage – es ging natürlich um die Besetzung der BVG-Vorstände –, deren Antwort mit dem Datum 19. März in den Koalitionsfraktionen schon seit Tagen kursierte, erst gestern das Haus offiziell und damit auch mich erreicht hat?
Das ist ein interessantes, aber auch ein etwas absurdes Demokratieverständnis. – Meine Nachfrage: Wie werden Sie oder Ihr Haus in Zukunft mit dem Individualrecht der Abgeordneten verfahren, immer als Erste die Antwort auf ihre Anfrage zu erhalten? Ist es damit grundsätzlich außer Kraft gesetzt oder nur in diesem speziellen Fall, wo es um diese Vorstandsbesetzung ging?
Herr Wolf! Ich spüre natürlich Ihre große Betroffenheit ob des geringen Anteils von Frauen in den Vorstanden und frage mich an dieser Stelle und erinnere daran, dass wir vor 14 Tagen bereits schon einmal hier saßen. Damals fragte ich Senator Sarrazin, wie er seinen Gesetzesbruch bei der Bestellung des Vorstandes bei der BVG heilen wolle. Er hat auch gesagt, dass er es unheimlich bedauert, – –
Deshalb richte ich die Frage heute auch an Sie, Herr Wolf: Wie möchten Sie denn diesen Gesetzesbruch, den Sie begangen haben, indem Sie den § 28 des Berliner Betriebe-Gesetzes und den § 5 des LGG vernachlässigt haben, heilen? Möchten Sie jetzt den BVG-Vorstand neu ausschreiben, damit endlich Frauen in diesen Vorstand kommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mir sagen lassen, dass unser Begehren, hier heute zu reden, auf Unverständnis gestoßen ist. Das sei hier nicht üblich. Das sollte aber üblich sein!
Das sei hier nicht üblich, hat man mir gesagt. Das wurde noch nie gemacht. – Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hält einen Bericht, und dann gehen alle nach Hause. Das wollen wir heute ändern.
Der Petitionsausschuss ist – die meisten von Ihnen wissen es, Herr Hillenberg hat es dankenswerterweise auch schon gesagt – ein wöchentlich tagendes Gremium, das auch gern mal in den Ferien tagt. Dort sitzen Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien friedlich zusammen und bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen, zum Wohle der Bevölkerung zu handeln. Alle! Auch die Koalition! Wo gibt es das sonst noch in diesem Haus? Das allein ist es schon wert, dass man hier einmal im Jahr jeweils pro Partei eine Person entsendet, die diese Arbeit einfach noch einmal Revue passieren lässt. Ich stehe hier, weil wir nicht über das segensreiche Wirken berichten wollen, sondern über die Erfahrungen, die wir in diesem Jahr gemacht haben. Nirgendwo sieht man Fehlentwicklungen in dieser Stadt klarer und deutlicher als in diesem Petitionsausschuss. Wir suchen uns die Themen ja nicht aus, die Themen finden uns.
Ich habe das große Vergnügen, zusammen mit dem Kollegen Jauch von der SPD, Berichterstatterin für das Sozialwesen zu sein. Allein schon der Umstand, dass wir uns das teilen müssen, ist sehr besorgniserregend. So viele Akten haben wir da liegen. Dieser Umstand ist besorgniserregend, aber auch konkrete Fälle sind sehr besorgniserregend. Herr Hillenberg hat schon darauf hingewiesen. Wir haben mit Abstand die meisten Petitionen zu behandeln. Es sind im vergangenen Jahr 318 gewesen, und allein 267 haben sich nur mit den Fehlern in den Berliner Jobcentern beschäftigt. Wir reden hier über die Spitze eines Eisberges. Das zeigt deutlich einen Missstand auf, und ich bin gespannt, ob sich da mal etwa ändern wird. Jetzt hätte ich eigentlich auf Frau Senatorin KnakeWerner weisen müssen, die ist gerade nicht da, aber Herr Hillenberg hatte es der Presse schon gesagt: Da muss sich etwas tun.
Lieber Herr Hillenberg! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition! Dann tun Sie etwas! Bitte! Vor gut zwei Jahren stand meine Kollegin Ramona Pop hier und hat unseren Antrag zur Ombudsstelle vorgestellt. Das wurde von Ihnen in Bausch und Bogen mit dem Argument abgelehnt: Das brauchen wir alles nicht. Ist überflüssig. Wir machen da etwas anders.
Richtig! Sie brauchen die Ombudsstelle nicht, denn Sie haben ja den Petitionsausschuss. Der kann ja das teilweise krasse Fehlverhalten der Behörden ausbügeln. – Das geht natürlich nicht!
Wenn Sie eine Ombudsstelle, so wie wir sie gefordert haben, für Teufelswerk oder was auch immer halten, dann sei es drum. Aber handeln Sie endlich! Lassen Sie endlich Ihren Worten Taten folgen! Tun Sie endlich was, damit wir im nächsten Jahr nicht wieder hier stehen und Ihnen ähnliche Zahlen präsentieren müssen!
Der nächste Flop zeichnet sich bereits ab. Da geht es um die Wohngeldanträge. Sie wissen, dass das Wohngeld erhöht wurde, und irgendjemand in der Verwaltung muss vergessen haben, Bescheid zu sagen. Am 1. Januar 2009 gingen die Türen auf und riesige Menschenmassen standen davor, bei fast gleicher Zahl der Bearbeiterinnen und Bearbeiter. Dass das nicht klappt, ist klar. Wie bekommen auch schon die ersten Petitionen auf den Tisch, und ich denke, dass uns die Welle ungefähr in der Mitte des Jahres ereilt haben wird. Das macht mich sehr wütend. Vielleicht liegt die konsequente Ignoranz von Missständen auch daran, dass alles, was nicht klappt und nicht umgehend korrigiert wird, in den Petitionsausschuss geschoben wird. Der tagt ja Gott sei Dank nichtöffentlich. Das möchte ich gern in der nächsten Zeit ändern. Bitte erwarten Sie unseren Antrag! Wir fordern Sie auf, eine teilweise öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zuzulassen –
Nein! Haben wir nicht, und zwar nach dem Petitionsgesetz, wie es zum Beispiel in Bayern gilt oder auch teilweise im Bundestag.
Die Arbeit im Petitionsausschuss ist ein Gradmesser für den Murks in dieser Stadt. Bitte schauen Sie deshalb genau in diesen Bericht, dann wissen Sie, was schiefläuft! Die Menschen dieser Stadt haben ein Recht auf ordentliche arbeitende Verwaltungen und gut arbeitende Behörden.
Zum Schluss lassen Sie mich bitte noch meinen herzlichen Dank an die hervorragend arbeitenden Beschäftigten des Sekretariats des Petitionsausschusses richten! An diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sieht man: Es geht doch!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Noch eine Frage an den Finanzsenator Dr. Sarrazin, die er ganz leicht beantworten kann. – Meine Frage bezieht sich auf die Besetzung des BVG-Vorstandspostens im letzten Jahr.
Wer hat eigentlich diese Entscheidung zu verantworten? Was sind die Gründe dafür, dass der Posten in diesem Fall, aber auch bei der Besetzung des Vorstandspostens bei der BSR, mit männlichen Bewerbern besetzt wurde?