Ulrike Neumann
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kofbinger! Wenn Sie sagen, dass es zu Gewaltauseinandersetzungen führt, wenn man die Rechte der Frauen stärkt, kann ich das nicht nachvollziehen. Wir gehen doch davon aus, dass wir die Rechte der Frauen stärken, damit sie unabhängig von Gewalt sind.
So herum ist das doch, und nicht das, was Sie sagen. Das stimmt doch einfach nicht!
Wir lehnen – wie Sie auch – selbstverständlich häusliche Gewalt ab, und wir sind durchaus stolz darauf, dass Berlin bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bundesweit führend ist. Das hat Herr Körting heute früh schon einmal gesagt.
Dazu hat die rot-rote Koalition Wesentliches beigetragen.
Mit einem jährlichen Etat von 6,3 Millionen Euro fördern wir in Berlin ein umfassendes und breit gefächertes Netz von Hilfsangeboten für betroffene Frauen und ihre Kinder. Polizei und Frauenprojekte arbeiten zusammen. Wichtig ist, dass Frauen schnell und umfassend über die vorhandenen Hilfsangebote informiert werden. Frühzeitige Gegenwehr bei gewaltgeprägten Lebensverhältnissen beschützt nicht nur die Frauen, sie dient auch dem Wohl der Kinder.
Die Einrichtung von Gesprächskreisen für Väter, wie sie Herr Erdogan im Bezirk Neukölln über das Jugendamt anbietet, ist sicherlich sinnvoll.
Doch die Aufforderung der Grünen an den Senat, zusammen mit den bezirklichen Jugendämtern in allen Bezirken entsprechende Projekte zu gründen, geht an den rechtlichen Besonderheiten der bezirklichen Selbstverwaltung und an den finanziellen Möglichkeiten der Bezirke vorbei.
In Neukölln sind nach Angaben von Herrn Erdogan ca. 20 bis 30 Männer in dem Gesprächskreis. Es werden auch nur Männer erreicht, die für das Gewaltthema bereits offen sind. Was ist mit den uneinsichtigen Tätern
angesichts von 16 285 Fällen häuslicher Gewalt?
Meine Damen und Herren von den Grünen! Frau Kofbinger! Mit Ihrem Antrag sind Sie wirklich zu kurz gesprungen.
Wichtiger ist es, was wir schon längst auf den Weg gebracht haben. Erstens: Die Volkssolidarität LV Berlin e. V. – Beratung für Männer gegen Gewalt führt Trainingskurse durch, die für häusliche Gewalttäter konzipiert sind und an denen nur Täter mit einer solchen Problematik teilnehmen und die explizit wegen häuslicher Gewalttaten gegenüber ihrer jetzigen oder ehemaligen Partnerin weggewiesen worden sind.
Zweitens: Das Berliner Zentrum für Gewaltprävention bietet in der Regel gemischte Gruppen an. Das heißt, dass sowohl häusliche Gewalttäter als auch Gewalttäter aus anderen Zusammenhängen in dem Programm betreut werden. Das Stichwort hierzu ist: täterorientierte Intervention. Ein Berliner Programm dazu ist längst auf dem Weg. Es bezieht Männer und Väter mit Migrationshintergrund explizit mit ein.
Der Antrag der Grünen stellt demgegenüber keinen weiteren Fortschritt dar. Soweit das Projekt jedoch die präventive Arbeit inhaltlich nach der Herkunft der Männer differenzieren will, ist es irreführend und trägt kaum zur Lösung der Probleme bei – eher im Gegenteil.
Frau Kofbinger! Noch einmal: Entlarvend ist in der Begründung des Antrags der Grünen der Satz:
Die präventive Arbeit mit den möglichen Tätern ist dafür notwendig.
Ich frage Sie nun: Gehen Sie wirklich davon aus, dass alle Männer potenzielle Täter sind? Es handelt sich hier wieder einmal um einen Schaufensterantrag, den wir nicht unterstützten. Ich bitte, den Antrag deshalb abzulehnen! – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kofbinger! Sie beschreiben hier ein Szenario, das einfach so nicht stimmt.
Sie wollen das wahrscheinlich heraufbeschwören, was Sie hier sagen. So ist das aber nicht.
Wir lehnen Zwangsverheiratung strikt ab und kämpfen dagegen, wo immer sie auftritt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Zwangsverheiratung sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften, den der Bundestag vor zwei Wochen angenommen hat, ist unserer Auffassung nach zu kurz gegriffen. Natürlich wollen auch wir die Zwangsverheiratung als eigenen Straftatbestand unter Strafe stellen. Wir lehnen es aber entschieden ab, das eigenständige Aufenthaltsrecht der Frauen an eine vorherige längere Ehedauer zu knüpfen.
Damit wird die Abhängigkeit der Frauen vom Ehepartner verstärkt, Zwangsverhältnisse und Gewalt werden begünstigt – so viel zu schwarz-gelber Bundespolitik!
Nun zu dem Antrag der Grünen: Berlin fördert und unterstützt mehr als alle anderen Bundesländer Einrichtungen zur Beratung und zum beschützten Wohnen von gewaltbetroffenen Frauen. Diese Beratungsstellen und die Wohnungen stehen natürlich auch den Opfern von Zwangsverheiratung zur Verfügung. Wir haben sechs Frauenhäuser mit 317 Plätzen und 40 dezentrale Zufluchtswohnungen mit 115 Plätzen. 2008 haben 1 723 Frauen und 1 698 Kinder in diesen Unterkünften Schutz gesucht. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch mal, Frau Kofbinger, auf die Broschüre vom Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung. Hier stehen die Beratungsstellen drin. Hier stehen die Zufluchtswohnungen. Hier ist alles enthalten. Und dort können sich die Frauen, die Opfer von Zwangsverheiratung sind, auch hinwenden und werden kompetent beraten. Natürlich hätte niemand was dagegen, wenn es noch mehr Einrichtungen gäbe. Doch wer hemmungslos Geld für weitere Einrichtungen verspricht, der läuft schnell Gefahr, das Geld von bereits bestehenden und gut arbeitenden wieder einsammeln zu müssen. Das wollen wir nicht. Wir wollen hier Planungssicherheit. Außerdem wollen wir die Frauen in den bestehenden Einrichtungen integrieren und nicht isolieren. Unsere jetzigen Einrichtungen haben ein hohes Maß an interkultureller Kompetenz. Der Antrag der Grünen ist dementsprechend unseriös und wieder mal ein bloßer Schaufensterantrag.
Der Handlungsbedarf, den die Grünen anscheinend erwecken wollen, ist nicht gegeben. Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin ist Stadt der Frauen. Wir kämpfen seit Langem erfolgreich gegen gesellschaftlich bedingte Benachteiligung, für die Emanzipation von Frauen. Gerade haben wir das bundesweit beispielhafte Landesgleichstellungsgesetz ein weiteres Mal verbessert. Wir haben in Berlin das umfassende „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm“ und Gleichstellungsstrategien für die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche durchgesetzt. Heute geht es um das „Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit in Forschung und Lehre“, ein politisches Glanzlicht, das zehn Jahre erfolgreich besteht. Berlin ist auch wegen dieses Programms auf Bundesebene führend in der Gleichstellungspolitik im Bereich von Hochschule und Wissenschaft. Dafür möchte ich allen danken, die daran gearbeitet, dazu ihren Beitrag geleistet haben!
Beeindruckend sind die positiven Entwicklungen, die in den vergangenen Jahren durch das Programm erreicht werden konnten. Die Zahlen sprechen für sich. Schon seit einiger Zeit geht es nicht mehr vor allem um den Anteil weiblicher Studierender, hier waren wir schon in vollem Umfang erfolgreich. In Berlin kann man spätestens seit zehn Jahren davon ausgehen, dass die Hälfte aller Studierenden Frauen sind.
Für die weitere Entwicklung nicht nur in Wissenschaft und Hochschulen ist entscheidend, wie sich die Entwicklung bei den Höherqualifizierten darstellt. Hier sind die Frauen noch immer im hohen Maß unterrepräsentiert. Wer aber Frauen in Führungspositionen von Wirtschaft und Verwaltung stärken will, muss deren wissenschaftliche Qualifikation fördern. Das geht nicht ohne Hartnäckigkeit und langen Atem. Auch in Berlin sind wir bei den wissenschaftlichen Höherqualifizierten noch nicht am Ziel. Die Entwicklung ist aber positiv. Ich weise hier auf die Zahlen in der Begründung unseres Antrages hin. Der Anteil von Frauen ist seit dem Jahr 2000 angestiegen: bei Promotionen von 38,2 auf 46,9 Prozent; bei den Habilitationen von 23,6 auf 32,2 Prozent; bei den Professorinnen von 13,5 auf 24,5 Prozent. Aber wir wollen die Hälfte. Zum Vergleich: Auf Bundesebene beträgt der Anteil von Professorinnen nur 18,2 Prozent, in Berlin dagegen 24,5 Prozent. Der Abstand ist beträchtlich und zeigt, dass Berlin, dass diese Koalition, dass auch unser Senat auf dem richtigen Weg sind. Das ist gut so!
Nach mehrfachen, früheren Verlängerungen gilt das „Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit in Forschung und Lehre“ jetzt für den Zeitraum von 2008 bis 2011. Es ist also bis zum Ende des Jahres befristet und bedarf der Verlängerung.
Mit unserem Antrag fordern wir den Berliner Senat auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine Verlängerung von 2012 bis 2015 erfolgen kann. Es müssen die finanziellen und organisatorischen Bedingungen für die weitere positive Entwicklung gesichert werden, und zwar jetzt! Die Hochschulen benötigen noch im Sommersemester 2011 Planungssicherheit. Deshalb dieser Antrag.
In den Beratungen des Ausschusses für Frauen, Wirtschaft und Technologie wurde etwas spöttisch die Frage aufgeworfen, warum wir denn einen Parlamentsbeschluss brauchen würden. Ob der Senat nicht von sich aus die erforderlichen Maßnahmen treffen könne? Ob wir unserem Senat etwa nicht über den Weg trauten? – Natürlich vertrauen wir diesem Senat, und wir sind sicher, dass er alles tun wird, um das erforderliche Programm fortzusetzen. Uns geht es aber darum, auch öffentlich zu machen, dass die wesentlichen Entscheidungen hierfür im Parlament, nicht in der Exekutive fallen. Zugleich soll deutlich werden, dass wir mit einem positiven Beschluss die politische Verantwortung für die Bewilligung der erforderlichen finanziellen Mittel übernehmen.
Mir ging es – und mir geht es – auch darum, ein erfolgreiches Projekt in dieser Stadt hier im Parlament hervorzuheben und für die weitere Zukunft abzusichern. Mit diesem Projekt sichern wir weitere Schritte zur Gleichstellung von Männern und Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen, nicht nur auf unterer und mittlerer Ebene, sondern auch dort, wo wirklich wirtschaftliche und gesellschaftliche und damit auch politische Macht ist. Wir wil
len die gleichberechtigte Teilhabe auf allen Ebenen! – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! – Ich frage den Senat:
1. In welcher Weise sind nach Erkenntnissen des Senats das Projekt der Stadtteilmütter und andere Projekte zur Eingliederung von z. B. älteren arbeitslosen Frauen bzw. Frauen, die nach der Kinderpause wieder in den Beruf zurückkehren wollen, von der Streichung der Mittel auf Bundesebene betroffen?
2. Welche Auswirkungen wird die Kürzung auf Bundesebene speziell für die Situation der Frauen auf dem Berliner Arbeitsmarkt haben, und welche Maßnahmen plant der Senat gegen den Wegfall der Unterstützung von Frauen im Bereich der Arbeitsmarktprojekte und für die Abfederung dieser Auswirkungen?
Vielen Dank für die Beantwortung! Ich habe noch eine Frage: Seitens der Bundesregierung gibt es eine Verlagerung der Förderschwerpunkte vom sozialen hin zum baulichen Bereich. Davon sind eher Frauenarbeitsplätze betroffen, die vielleicht wegfallen, während im Baubereich mehr für Männerarbeitsplätze getan wird. Wie schätzen Sie das ein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor 50 Jahren, am 25. November 1960 wurden die drei Schwestern Mirabal vom dominikanischen Geheimdienst ermordet. 1999
hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 25. November zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen erklärt und dazu aufgefordert, an diesem Tag Aktivitäten zu organisieren, die für das Problem der Gewalt gegen Frauen sensibilisieren.
Seit 2001 finden in Berlin an diesem Tag vielfältige Aktionen statt. Damals hat Terre des Femmes auch mit der Fahnen-Aktion begonnen. In diesem Jahr wehen zum zehnten Mal überall in der Stadt blaue Fahnen mit der Aufschrift: Frei Leben ohne Gewalt – auch hier vor dem Abgeordnetenhaus. Meine Fraktion und ich unterstützen die Aktion. Nein-Karten gegen Gewalt an Frauen haben wir heute Vormittag auf dem Potsdamer Platz verteilt. Unser Präsident, Walter Momper, war auch dabei.
Die frühere UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, brachte es 2007 in einer Rede auf den Punkt: Gewalt gegen Frauen ist das immer noch am weitesten verbreitete, aber am seltensten bestrafte Verbrechen der Welt. Die vielen Facetten weltweiter Gewalt an Frauen sind bekannt. Ein Viertel bis die Hälfte der Frauen haben Gewalterfahrungen mit ihrem Partner. Jährlich sterben mehr als 5 000 Frauen durch sogenannte Ehrenmorde. Bei weniger als 5 Prozent von Vergewaltigungsfällen kommt es zur Strafverfolgung.
Täglich sterben mehr Frauen an den Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt als an anderen Menschenrechtsverletzungen. Frauen sind Opfer von Genitalverstümmelungen, Steinigungen und Menschenhandel. Sie werden versklavt und sexuell ausgebeutet. Sie werden Opfer von Folterungen und Tötungen, von Verschwinden-Lassen. In allen Regionen der Welt leben Millionen von Frauen in Armut, werden ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte beraubt. Auf dem Arbeitsmarkt werden Frauen vielfach diskriminiert oder sind zur Arbeitslosigkeit verurteilt. Die Feminisierung der Armut ist ein Einfallstor für Frauenhandel und Zwangsprostitution.
Gewalt gegen Frauen muss überall dort bekämpft werden, wo sie auftritt, auch in Berlin. Berlin verfügt über ein breit gefächertes Hilfs- und Schutzangebot. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gesundheitseinrichtungen und Frauenprojekte arbeiten zusammen. Wichtig ist, dass Frauen schnell und umfassend über Hilfsangebote informiert werden.
Frühzeitige Gegenwehr gegen gewaltgeprägte Lebensverhältnisse schützt nicht nur Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Frauen, sie dient auch dem Wohl der Kinder.
Auch wir wollen die Zwangsverheiratung als eigenen Straftatbestand unter Strafe stellen. Wir lehnen es aber entschieden ab, dass die Bundesregierung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der Frauen an vorherige längere Ehedauer knüpfen will. Damit würde die Abhängigkeit der Frauen von ihrem Ehepartner verstärkt, Zwangsverhältnisse und Gewalt würden begünstigt.
Befremden muss auch, dass in dem Antrag der Grünen die unterschiedliche Herkunft der Männer besonders betont wird.
Gewalt gegen Frauen ist doch nicht zuletzt ein Problem der überwiegend hier geborenen und aufgewachsenen Männer. Gewalt tritt in allen Schichten und Klassen und auch in allen Nationalitäten auf.
Aktuell wird im schwarz-gelb regierten Sachsen bei den Haushaltsberatungen massiv der Rotstift dort angesetzt, wo es um Frauenprojekte geht. Ich bin froh, dass es uns 2009 in Berlin gelungen ist, die Finanzierung von Frauenprojekten zu sichern und auszubauen, vor allem der Projekte gegen häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung und Menschenhandel und auch das Programm zur Beschäftigung von Frauen mit Benachteilungen und für die Stärkung der Fraueninfrastruktur. Auch insoweit ist Berlin Stadt der Frauen. Ich bitte um Annahme unserer Entschließung! – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach zügiger, jedoch intensiver und konstruktiver Beratung im Abgeordnetenhaus werden wir die jüngste und umfangreichste Novellierung unseres fast zwanzig Jahre alten Berliner Landesgleichstellungsgesetzes erfolgreich abschließen. Das erfüllt mich mit Freude, auch mit Stolz – mit Stolz auf die wichtigen Verbesserungen, die wir durchsetzen konnten. Ich kann im Folgenden nicht auf alle Einzelheiten der Gesetzesänderung eingehen. Drei Punkte möchte ich hervorheben.
Erstens: Es ist uns gelungen, den Anwendungsbereich des Gesetzes klarzustellen. Auch für alle Vorstands- und Geschäftsführungspositionen in Eigenbetrieben und Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung gilt der Grundsatz der paritätischen Teilhabe von Frauen. Zweifel und Streitigkeiten sind ein für allemal ausgeschlossen.
Stellenbesetzungen und auch Vorstandspositionen werden in Form einer Ausschreibung öffentlich bekannt gemacht. Das schafft Transparenz. Eine Beschränkung auf innere Zirkel wird es nicht geben. Insgesamt werden dadurch
deutlich mehr Frauen in höhere und höchste Führungspositionen gelangen.
Zweitens: Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe werden mehr Unternehmen als bisher verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung einzuführen und umzusetzen. Das werden wir durch die Absenkung der Grenzwerte bei den Auftragssummen und durch die Einbeziehung von Aufträgen über Bauleistungen erreichen. Von einem Teil der betroffenen Unternehmen und – wie erstaunlich – von CDU und FDP ist zu hören: Durch diese Reform würde die Berliner Wirtschaft angeblich gefährdet, ja teilweise zerstört, wenn mehr Frauen beteiligt sind. Das wurde damals schon in grellen Farben an die Wand gemalt. Passiert ist damals nichts, und jetzt wird es auch nicht geschehen. Ganz im Gegenteil: Die Wirtschaft wird boomen mit den Frauen!
Drittens: Die Rechte der Frauenvertreterinnen in den Verwaltungen und Unternehmen werden gestärkt. Damit wird an der bewährten Konzeption festgehalten, die Wahrnehmung der Rechte der Frauen zuallererst in die Hände der Frauen selbst und der von ihnen demokratisch gewählten Vertreterinnen zu legen. Diese Konzeption wird ausgebaut. Die Frauenvertreterinnen haben künftig noch stärkere Beanstandungsrechte – mit aufschiebender Wirkung – und sie können zur Wahrung ihrer Rechte auch gerichtlich vorgehen. Wir halten diese Regelungen für wirksamer als die von den Grünen beantragte Verbandsklage. So etwas mag bei der Geltendmachung von Vorschriften des Naturschutzes sachgerecht sein, bei der Wahrung von Frauenrechten jedoch ist es weder sinnvoll noch demokratisch, denn damit würde über die Köpfe der betroffenen Frauen hinweg agiert.
Nach den Abstimmungen im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen erwarte ich mir auch jetzt im Plenum eine deutliche Mehrheit, die über die Stimmen der Koalition hinausgeht. Ich begrüße das und zolle denen ausdrücklich Respekt, die in Einzelpunkten anderer Auffassung sind, aber insgesamt doch zustimmen können. Danken möchte ich auch für die konstruktiven Ausschussberatungen und für die Hinweise, die wir von den Verbänden und Einzelpersonen außerhalb des Parlaments erhalten haben. Dank gebührt dem Senat, vor allem der zuständigen Frauenverwaltung insbesondere für die Gesetzesvorlage, auf der wir aufbauend die Endfassung formulieren konnten.
Ich komme zum Schluss. – Dieses Gesetz war vor 20 Jahren eines der ersten Gleichstellungsgesetze. Wir hatten damals schon das Gefühl, dass wir etwas Besonderes auf den Weg gebracht hatten. Die, die damals dagegen gewesen sind, werden sich heute wahrscheinlich wieder verweigern. Wir haben das Gesetz bislang acht Mal den veränderten Bedingungen angepasst, weiterentwickelt und verbessert. Mit der jetzigen, der neunten Novelle, haben wir einen großen Schritt nach vorn getan. Berlin wird
nach dieser Gesetzesänderung in der Frauengleichstellung weiter führend, wird weiter Stadt der Frauen sein. Ich bitte um eine breite Zustimmung! – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute die Neunte Novelle zum Landesgleichstellungsgesetz in I. Lesung beraten können. Ich bedanke mich herzlich bei denen, die in der Verwaltung diese wichtige und arbeitsintensive Arbeit geleistet haben. Weiter bedanke ich mich bei denen, die mit zivilgesellschaftlichem Engagement Kritik und Änderungsvorschläge formuliert haben. Hier nenne ich ausdrücklich den Juristinnenbund und die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenvertreterinnen.
Wir werden in den parlamentarischen Beratungen jedes einzelne Argument sorgfältig prüfen. Und am Ende wird das LGG deutlich verbessert noch intensiver wirken als bisher.
Unser Berliner LGG war schon bisher beispielhaft. Auf seiner Basis konnten erhebliche Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden. Unsere Erfolge zeigen, die Frauenförderung und vor allem die von neoliberaler Seite geschmähte Quote „wirkt auf die“ „tatsächliche... Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ hin. So fordert es wörtlich der Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz. Nur verbindliche gesetzliche Regelungen führen zu wirksamer Gleichstellung.
Trotz aller Erfolge war und ist auch bei uns in Berlin noch längst nicht alles so, wie es sein sollte. Wir haben zu Recht Entscheidungen kritisiert, die Prinzipien des LGG bei der Besetzung von Spitzenpositionen in landeseigenen Unternehmen nicht beachtet haben. Das war auch ein Grund dafür, dass wir den Senat am 25. Juni 2009 einstimmig zur Vorlage dieser Gesetzesnovelle aufgefordert haben. Heute stelle ich gerne fest, dass jetzt nicht nur der geforderte Gesetzentwurf vorliegt, sondern dass auch ab Oktober dieses Jahres an der Spitze der BVG eine Frau sein wird.
Das gehört auch in diesen Zusammenhang.
Für die weiteren Diskussionen ist uns klar: Das LGG muss flächendeckend das regeln, was auf Landesebene geregelt werden kann. Unmittelbar betrifft das die öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin, mittelbar die Unternehmen auf privatrechtlicher Basis, an denen das Land beteiligt ist. Schon heute kann ich sagen, dass Berlin
mit dieser Novelle die bundesweit weitreichendsten Bestimmungen zur Geltung eines LGG bei privaten Gesellschaften mit Landesbeteiligung vorsieht.
Reden müssen wir noch einmal über die gemeinsamen Einrichtungen von Berlin und Brandenburg. In der Sache sehe ich da keine wirklichen Differenzen. Welches die besten Regelungsformen und Formulierungen sind, werden wir in sachlichen Diskussionen klären.
Wir brauchen klare, verbindliche und transparente Regelungen für die Besetzung von Stellen, insbesondere für Führungspositionen. Ob wir durch Ausschreibungen oder öffentliche Bekanntmachungen auf zu besetzende Stellen hinweisen, können wir diskutieren. Möglicherweise müssen mehrere Wege gleichzeitig beschritten werden.
Wir brauchen eine Stärkung derjenigen, die in den Einrichtungen und Unternehmen von ihrer Funktion her für die Gleichstellung eintreten. Das gilt sowohl für die Frauenvertreterinnen als auch für die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Wichtig ist uns auch die Einflussnahme auf privatwirtschaftliche Unternehmen, soweit das durch landesgesetzliche Regelungen über die Auftragsvergabe in § 13 und über Subventionierung in § 14 weiter verbessert werden kann. Wichtig ist uns auch die Möglichkeit, dass künftig von der zuständigen Senatsverwaltung Verwaltungsvorschriften erlassen werden können. Für beides enthält der Senatsentwurf Regelungen. Das sind nur wenige Beispiele. Für weitere fehlt mir jetzt die Zeit.
Noch einmal unterstreichen will ich aber: Auf den Senatsentwurf können wir gut aufbauen. Die Anregungen, die von gesellschaftlichen Gruppen vorliegen und die wir aus den Reihen des Parlaments erwarten, können weiterhelfen. Entscheidend wird aber ein konstruktiver und solidarischer Diskussionsprozess sein, wie er der Thematik angemessen ist. Dazu sollten wir alle beitragen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie stellt sich die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt in Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern dar, insbesondere in Bezug auf Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, und worauf sind diese Unterschiede zurückzuführen?
2. Mit welchen Maßnahmen und Instrumenten will der Senat die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern verringern?
Schönen Dank, Herr Senator! Ich hätte noch eine Frage, und zwar gibt es das Instrument „Lohngleichheit im Betrieb – Deutschland“, das Logib-D, das in der Schweiz entwickelt wurde. Dort ist es auch nicht auf freiwilliger Basis, sondern dort müssen zumindest Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern nachweisen.
Sehen Sie dieses Instrument aus Ihrer Sicht auch als notwendig an?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kofbinger! Ich glaube, ich bin im verkehrten Film.
Ich glaube, dass Sie die Zeit verschlafen haben; vielleicht haben Sie einen Schneewittchenschlaf gemacht, wäre ja für Sie ganz schön.
Wie Sie selbst sagten, sind Ihre Anträge schon etwas älter, und Sie nehmen absolut nicht zur Kenntnis, welche Fortschritte und Erfolge wir in der Zwischenzeit erzielt haben.
Besonders bei dem Antrag zu Datenerhebung und Datenbewertung ist festzustellen, dass er im Wesentlichen überholt ist. Der Gender-Datenreport von Ende des Jahres, der uns seit Kurzem schriftlich vorliegt, enthält die wesentlichen Angaben, um die es in Ihrem Antrag geht.
Die Fülle und die qualitative Aufbereitung der Daten in diesem Bericht suchen ihresgleichen. Schon dass der Bericht zustande gebracht werden konnte, ist bemerkenswert.
Er beruht auf einer Kooperation von Berliner Senatsverwaltung und dem gemeinsamen Statistischen Amt von Berlin-Brandenburg. Das zeigt, dass solche länderübergreifenden Einrichtungen effektiv auch für eines der beteiligten Länder arbeiten können. Das zeigt deutlich, dass dazu aufwendige gesetzliche Regelungen – wie vorgeschlagen – nicht nötig waren. Ich freue mich, dass seit Kurzem eine Frau das Statistische Amt leitet, Frau Prof. Ulrike Rockmann. Allen, die an dem Gender-Datenreport mitgewirkt haben, sei ausdrücklich für ihre wertvolle Arbeit gedankt, für diesen ganz wichtigen und beispielhaften Beitrag zum Gender-Mainstreaming!
Die Forderungen im Antrag der Grünen sind durch diesen Bericht ganz überwiegend erfüllt, der Antrag ist praktisch erledigt. Er hätte daher aus guten Gründen abgelehnt oder besser noch zurückgezogen werden können. Zumindest aber hätte er von den Antragstellerinnen und Antragstellern an die jetzige Situation angepasst werden müssen. Dies hat die Koalition mit ihrem Änderungsantrag getan.
In unserer Fassung werden die erforderlichen Bemühungen des Senats zur Datenerfassung und Datenbewertung
Anja Kofbinger
gewürdigt und unterstützt, zugleich wird der Senat aufgefordert, etwa noch bestehende Datenlücken schließen zu lassen. Das ist sachgerecht, und in diesem Sinne werden wir dem von uns geänderten Antrag zustimmen.
Der zweite Antrag der Grünen fordert vor allem verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen in Sachen GenderMainstreaming. Der Antrag verfehlt dabei nicht erst jetzt die tatsächliche Situation, er ist von Anfang an an der realen Problematik vorbeigegangen. Dieser Antrag unterstellt völlig undifferenziert, dass in der Berliner Verwaltung insgesamt und durchgängig Fachwissen über das Gender-Mainstreaming ebenso fehlt wie die Bereitschaft, es zu erwerben. Gegen diesen pauschalen Vorwurf nehme ich die engagierten und sachkundigen Frauen und Männer in der Verwaltung in Schutz, die seit Jahren zu beträchtlichen Fortschritten auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter beigetragen haben.
Wenn es tatsächlich zutrifft, dass die Teilnahme an bestimmten Fortbildungsveranstaltungen teilweise unbefriedigend ist, helfen Unterstellungen nicht weiter. Wir müssen vielmehr prüfen, welche Ursachen das im Einzelnen hat. Das mag etwa an der Art der Angebote liegen, die nicht genügend zu motivieren scheinen. In der Fassung des Änderungsantrages wird an diese Überlegung angeknüpft; ausdrücklich wird auf die Integration verschiedener Themen in regulären Fortbildungsveranstaltungen Wert gelegt. Von einem integrativen Ansatz erwarten wir mehr Interesse und auch eine verstärkte Teilnahme. Den Senat fordern wir in diesem Sinne auf, einen Erfahrungsbericht über Veranstaltungsangebote mit einem solchen Ansatz vorzulegen.
Zum Abschluss meiner Bemerkungen möchte ich noch mein Erstaunen über den Grundansatz dieses zweiten Antrages der Grünen deutlich machen. Die Grünen glauben doch tatsächlich – und wollen auch uns glauben machen –, dass eine rechtliche Verpflichtung, dass Zwang zum Erfolg führt.
Druck soll die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nicht nur als physische Anwesenheit bewirken, sondern zugleich zu Interesse und Motivation führen. Ein solches Denken hätte ich wirklich nicht von den Grünen erwartet,
aber man und auch Frau lernt nie aus. – Ich danke Ihnen!
Frau Kofbinger! Es ist ja nett, dass Sie jetzt den GenderDatenreport zur Kenntnis genommen haben.
Vorhin in Ihrem Beitrag haben Sie das nicht!
Ich musste Ihnen das erst sagen, und dann haben Sie ein paar Punkte herausgegriffen. Aber das ist nicht der Punkt, sondern der Punkt ist der, dass man erst einmal die Datenunterlagen hat und dann politisch handelt. Wir haben jetzt zusätzlich zu diesem Datenreport noch Ihren Antrag dahin gehend verändert, dass wir die vorhandenen Lücken noch ausfüllen wollen. Wir werden von anderen Ländern unheimlich beneidet, dass wir diesen Datenreport haben. Ich weiß nicht, ob es in einem anderen Bundesland so einen Datenreport gibt. Ich finde es gut, dass ich die Daten habe und entsprechend politisch handeln kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Haushaltsdebatten sind immer auch Grundsatzdebatten und ziehen Bilanz über politisches Handeln. Unsere Bilanz für die Frauen- und Gleichstellungspolitik im Land Berlin ist positiv. Landeshaushalte sind aber leider nicht unabhängig von Steuer- und Finanzpolitik der Bundesebene. Aktuell setzt Schwarz-Gelb im Bund mit seiner Klientelpolitik der Umverteilung von unten nach oben die Landeshaushalte unter Druck. Einnahmeverluste für die Länder sind zu erwarten. Dieser Druck wird auch auf die Berliner Frauenpolitik Auswirkungen haben. Das sei denen deutlich gesagt, die meinen, dass sich fortschrittliche Frauenpolitik und die Kooperation mit Schwarz-Gelb miteinander verbinden lassen.
Trotz der schwierigen Haushaltslage in Berlin haben wir für eine fortschrittliche geschlechtergerechte Politik die finanziellen Weichen gestellt.
Im Land Berlin sind alle Politikbereiche aufgefordert, sich der Gleichstellung und Frauenförderung zu verpflichten. Im heute zur Abstimmung stehenden Haushaltsplan kann man die erforderliche Umsetzung der Gleichstellungsverpflichtung in allen Ressorts gut nachvollziehen. Der Haushaltsplanentwurf des Senats hatte bereits den Frauenetat und die Titel zur Gleichstellung abgesichert und sogar als Ausgleich für gewachsene Anforderungen und Kostensteigerungen in den Projekten mehr als 1 Million Euro zusätzlich eingeplant. Die Frauenprojekte bekommen eine Mittelerhöhung von 5 Prozent.
In den Haushaltsberatungen ist es meiner Fraktion gelungen, zusätzlich Mittel für Frauenprojekte zu mobilisieren. Dadurch können wir nun mehr tun gegen Zwangsverheiratung, häusliche Gewalt und Menschenhandel sowie zur Verbesserung der Lebenssituation behinderter Frauen.
Insgesamt erhalten die Frauenprojekte 12,3 Millionen Euro. Über zwei Millionen Euro wenden wir allein für das Programm zur Beschäftigung von Frauen mit besonderen Benachteiligungen auf. Die Frauenprojekteinfrastruktur wurde abgesichert. Besonders hervorzuheben ist die Fortführung und Aufstockung des „Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“. Damit wird ganz beträchtlich zum Erfolg der Berliner Hochschulen bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft beigetragen.
Berlin ist im bundesweiten Vergleich der Hochschulen auf dem ersten Platz. In Berlin wird jede vierte Professur mit einer Frau besetzt. Bundesweit ist es nur jede siebte Besetzung. Wir wollen, dass die Hälfte aller Professuren von Frauen besetzt werden. Das Programm hilft, dieses Ziel zu erreichen.
Entscheidend ist natürlich nicht allein die Mobilisierung finanzieller Mittel. Genauso wichtig ist die Art der wirksamen Umsetzung der politischen Ziele. Zentrales Instrument zur Umsetzung unserer Politik ist das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm. Dieses wird durch den dazugehörigen Masterplan konkretisiert. Hier werden die wichtigsten politischen Vorhaben der Legislaturperiode mit der Gleichstellungspolitik zusammengefasst. Dabei werden die Instrumente des Gender Mainstreaming und des Gender Budgeting angewendet. Als einziges Bundesland, das systematisch Gender Budgeting als festen Bestandteil der Haushaltsplanung abbildet, ist Berlin durch unsere Politik ein Vorbild für viele andere.
Wichtige Grundlage der Frauen- und Gleichstellungspolitik ist und bleibt seit 1990 das Berliner Landesgleichstellungsgesetz. Der soeben erschiene Neunte Bericht über
Andreas Otto
die Umsetzung des LGGs ist eine gleichstellungspolitische Erfolgsbilanz. Allerdings zeigt der Bericht neben den deutlichen Erfolgen auf vielen Gebieten auch die offenen Handlungsfelder. Wir müssen weitere Anstrengungen unternehmen, um zum Beispiel mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen.
In diesem Zusammenhang begrüße ich, dass der Senat bei der Suche nach einem neuen BVG-Vorstand die Position öffentlich ausschreibt.
60 Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland fordern wir Frauen in allen Bereichen die Parität. – Ich danke Ihnen und bitte um Zustimmung zum Einzelplan 13.
Was noch vor einem guten Monat unüberbrückbar kontrovers erschien: Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen haben wir die Grundlage geschaffen für einen einstimmigen Beschluss zum Thema „Mehr Frauen in Führungspositionen.“ Wir werden, die SPD-Fraktion wird diesem Antrag selbstverständlich auch im Plenum zustimmen. Und wir gehen davon aus, dass das auch alle anderen Fraktionen tun.
Damit ist auch – nach meiner Ansicht – dem Missbilligungsantrag der Grünen Drucksache 16/2384 vollends die Grundlage entzogen. Ich fordere die Grünen deshalb auf, diesen Antrag – nach der erfolgten Einigung auf ein gemeinsames politisches Vorgehen – zurückzuziehen. Sonst müssten wir ihn ablehnen.
Ich möchte heute daran erinnern, dass ich an dieser Stelle Folgendes zu etwaigen Differenzen bei der Auslegung des LGG ausgeführt habe:
Hier müssen wir Klarheit schaffen. Der richtige Ort dafür ist unser Fachausschuss. Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass die entsprechenden Vorschriften doch nicht so wasserdicht sind, dann müssen wir sie ändern, verbessern.
Das ist geschehen.
Anja Kofbinger
Entsprechend dieser Ankündigung haben wir Überzeugungsarbeit in unserer Partei und in unserer Fraktion geleistet. Und wir freuen uns, dass wir uns mit unserer Koalitionspartnerin auf den gemeinsamen Änderungsantrag geeinigt haben.
Mit unserem heutigen Parlamentsbeschluss steht dann – unzweideutig und einheitlich von allen Teilen des Parlaments gewollt – fest:
Erstens: Vorstandspositionen und Geschäftsführungen in allen Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung sind geschlechtergerecht zu besetzen.
Zweitens: Dieses hat in einem transparenten Verfahren öffentlich zu geschehen, vor allem in der Form einer Ausschreibung.
Drittens: In den Bereichen, in denen Zweifel geäußert wurden, ob die Grundsätze der Gleichstellungsverpflichtung gelten, wird der Senat klarstellende bzw. ergänzende gesetzliche Regelungen vorschlagen.
Viertens: Bis zum 31. August wird der Senat berichten, wie er den Auftrag des Abgeordnetenhauses konkret umgesetzt hat und weiter umsetzen wird.
Ich denke, das ist ein beachtlicher Erfolg für die Gleichstellungspolitik in Berlin. Ein Erfolg auch für die Frauen im Abgeordnetenhaus – über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinaus. Ein Erfolg insgesamt für die Frauen in dieser Stadt.
Die Freude über diesen Erfolg sollte uns zugleich ermuntern, über seine Vorbedingungen noch einmal nachzudenken und ganz bewusst aus den gemachten Erfahrungen zu lernen. Dazu gehört, dass eine konstruktive parlamentarische Debatte zwischen den Fraktionen und im Fachausschuss Einigungen auch dort ermöglicht, wo Schaufensteranträge dieses nicht möglich erscheinen ließen. Dazu gehört aber auch die breite außerparlamentarische Anteilnahme an den Diskussionen im Parlament: mit den Gewerkschaften und mit den Frauenvertreterinnen, mit der interessierten Öffentlichkeit und auch in den jeweiligen Parteiorganisationen.
Das alles macht Mut und gibt Hoffnung. Im nächsten Jahr wird das Landesgleichstellungsgesetz, das zunächst Landesantidiskriminierungsgesetz hieß, zwanzig Jahre alt. Es sieht ganz so aus, als ob wir da einiges mehr als den bloßen Jahrestag zu feiern haben.
Es war richtig, 1993 nach Wegfall der ABM-Förderung die Fraueninfrastruktur im Ostteil der Stadt aus Landesmitteln zu fördern. Und ich will ausdrücklich betonen: Durch die Arbeit in den geförderten Projekten wurden unverzichtbare Beiträge geleistet zur Gleichstellungspolitik in unserer ganzen Stadt. Dafür möchte ich allen Beteiligten ganz herzlich danken.
Wenn wir jetzt Überlegungen anstellen, wie die Fraueninfrastruktur weiter gefördert werden soll, dann muss eines gelten: Unter notwendigen Veränderungen dürfen bisher geförderte Projekte, die sich bewährt haben, nicht leiden. Sie sind im Regelfall weiter zu fördern. Das sollte auch bei Ausschreibungen möglichst klar zum Ausdruck kommen. In jedem Fall brauchen die Projekte und die dort Arbeitenden die erforderliche Sicherheit.
Soweit neue Projekte in die Förderung aufzunehmen sind, muss es nicht strikt bei der überkommenen örtlichen Zuordnung auf den Ostteil der Stadt bleiben. Eine schematische geografische Aufteilung ist nicht mehr zeitgemäß. Ein bezirkliches Anspruchsdenken allerdings darf es umgekehrt auch nicht geben.
Mit den bevorstehenden Änderungen muss die politische Stoßrichtung der Fördermaßnahmen für die Fraueninfrastruktur präzisiert werden: Es geht hier doch nicht so sehr um Arbeitsförderung, um Arbeitsmarktpolitik, sondern in erster Linie um Gleichstellungspolitik. Politischer Bezugspunkt ist daher weniger ein arbeitsmarktpolitisches Rahmenprogramm, sondern das Gleichstellungspolitische
Rahmenprogramm. So verstehe ich jedenfalls die Überlegungen und Vorschläge der Senatsverwaltung.
Die Forderung der Grünen nach Erfolgskontrolle der bisherigen Förderung der Fraueninfrastrukturstellen im Rahmen und unter den Kriterien von Arbeitsmarktpolitik ist demgegenüber rückwärts gerichtet. Es geht jetzt und es ging doch eigentlich immer um Gleichstellungspolitik. Deshalb wäre eine Evaluierung etwa nach den Maßstäben, die der Rechnungshof in Ziffer 192 seines Jahresberichts 2009 anbietet, nicht gerade hilfreich.
Allzu Neugierigen sei das wörtlich zitiert:
Der Erfolg von Arbeitsförderung ist daran zu messen, ob es gelingt, arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern oder dort ihre Vermittlungschancen durch Qualifizierungsmaßnahmen oder befristete Arbeitstrainingsmaßnahmen bzw. Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern.
Richtig ist allerdings, dass zukünftig regelmäßig Erfolgskontrollen der geförderten Projekte unter dem Gesichtspunkt von Gleichstellungspolitik und Frauenförderung durchgeführt werden müssen. Darauf hat die Senatsverwaltung zu achten. Beanstandungen, wie sie der Rechnungshof dazu in seinem Bericht vorbringt, müssen wir erfolgreich politisch entgegentreten können.
Wir werden über die geplanten Änderungen in Bezug auf die Förderung von Fraueninfrastrukturstellen im Ausschuss weitere Einzelheiten diskutieren müssen. Da bin ich für konkrete Vorschläge offen. Wichtig ist mir vor allem, dass die bisherige erfolgreiche Arbeit in diesem Bereich gesichert bleibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen ausdrücklich die Einsicht der Grünen, dass mit markigen Sprüchen und aussichtslosen Missbilligungsanträgen die Gleichstellung nicht vorangebracht wird.
Ach, nicht immer dazwischenrufen wie beim letzten Mal schon! – Die nun vorgelegten Vorschläge zur Ergänzung des Gleichstellungsgesetzes unterscheiden sich fundamental von der Initiative in der vorhergehenden Sitzungswoche.
Ach, Herr Esser! – Herr Präsident! Könnten Sie für ein bisschen Ruhe sorgen? Immer dieses Zwischengeblöke! Das ist wirklich unanständig, jawohl!
Die jetzigen Vorschläge können konkret diskutiert werden.
Ich rede über Ihren Antrag, Herr Esser! Und positiv,
das kriegt er vor lauter Schreien nicht so ganz mit. Es sind vielleicht zu viele Säuglinge hier.
Sie passen sich da wohl ein bisschen an, Herr Esser.
Die jetzigen Vorschläge können konkret diskutiert werden. Wir werden das im zuständigen Ausschuss auch tun und vor allem in dem Zusammenhang, in den sie hineingehören. Das Berliner Gleichstellungsgesetz war und ist ein Erfolg. Es hat sich im Wesentlichen praktisch bewährt. Wir werden daher nicht müde, das immer wieder zu unterstreichen.
Der Senat ist aufgefordert, in landeseigenen Unternehmen und in Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin die rechtlichen Vorgaben für die Gleichstellung von Männern und Frauen uneingeschränkt umzusetzen. In Unternehmen, in denen das Land Berlin eine Minderheitsbeteiligung innehat, wird sich das Land Berlin mit Nachdruck für eine geschlechterparitätische Besetzung stark machen. Oberstes Ziel ist die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen. Das ist unser politischer Ausgangspunkt.
Wenn man jetzt aber wie die Grünen daran gehen will, das Gesetz umfangreicher zu ändern und wenn schon Gespräche und Überlegungen mit Betroffenen wie z. B. den Frauenvertreterinnen stattgefunden haben, darf man die nicht einfach hinunterfallen lassen, meine Damen und Herren von den Grünen. Das ist unseriös.
Die jetzt von den Grünen unterbreiteten konkreten Vorschläge zur Gleichstellung im Bereich der Führungsfunktionen bedürfen im Einzelnen der sorgfältigen rechtlichen und politischen Prüfung. Vorrangig muss vor allem geklärt werden, ob wirklich Gesetzesänderungen notwendig sind. Manchen Probleme sind vielleicht mehr Fragen der konkreten Anwendung des Gesetzes. Da würde man durch Gesetzesänderungen möglicherweise denen noch recht geben, die das Gesetz bewusst oder unbewusst falsch angewandt haben. Manche Fragen sind auch nicht im Gesetz selbst, sondern in der jeweiligen Satzung oder in den einschlägigen Einzelgesetzen von Unternehmen und Einrichtungen zu regeln. Die vom Senat am 17. Februar beschlossene Mustersatzung trifft da wichtige Festlegungen.
Anja Kofbinger
Für die SPD-Fraktion ist Ausgangspunkt unserer weiteren parlamentarischen Schritte unser Landesparteitagsbeschluss vom 17. Mai. Er bietet deutliche politische Leitlinien und ist eine geeignete Grundlage für die weitere Arbeit. Er stellt eindeutig klar, dass es Fehlentscheidungen gegeben hat. Und er enthält die Entscheidung für eine ausdrückliche gesetzliche Festschreibung des Gebots der öffentlichen Ausschreibung durch eine Ergänzung des LGG.
Der Vorschlag der Grünen zur Einführung der Verbandsklage ist interessant. Wir kennen und unterstützen Verbandsklagen in anderen Bereichen. Wir sind aber nicht sicher, dass es als Ausgangspunkt für eine Verbandsklage ausreichen kann, dass allgemein gegen irgendwelche Bestimmungen eines Gesetzes verstoßen worden ist. Das kann ins Uferlose führen.
Auch ist im Vorschlag der Grünen ungeklärt, ja nicht einmal problematisiert, wie sich denn das Recht auf Verbandsklage zu Individualrechten Betroffener verhält. Über die dürfen die Gleichstellungsvereine – so nenne ich sie einmal, die Sie hier eingebracht haben – doch nicht gegen ihren Willen verstoßen.
Unklar ist auch das Verhältnis der Rechte der Vereine zu den Befugnissen der Frauenvertreterinnen. Schließlich sind die Kriterien, nach denen klagefähige Vereinigungen festgelegt werden sollen, trotz vieler Worte nicht hinreichend klar genug definiert.
Dies sind nur einige Fragen, die wir in den Ausschussberatungen miteinander besprechen wollen.
Ich komme zum Schluss. – Ich möchte es noch einmal begrüßen, dass wir jetzt die Chance haben, uns wieder auf den Pfad der rationalen Auseinandersetzung zu begeben. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten. Überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist, werden wir zur Verbesserung des Landesgleichstellungsgesetzes beitragen. Wir tun das aber im Wissen um das Erreichte und mit dem Willen, Erreichtes nicht unbeabsichtigt wieder auf Spiel zu setzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Esser! Mir ist sehr bewusst, dass die Forderung nach dem Verbandsklagerecht schon von Anfang an, als das LGG damals beschlossen wurde, erhoben worden ist. Aber mir ging es darum, genau hinzusehen. Sie haben sehr breit viele Punkte angeführt. Mir scheint, dass da einiges noch nicht ganz klar ist, und die Punkte hatte ich vorhin aufgeführt.
Mir ist das Landesgleichstellungsgesetz sehr wichtig. Es ist eines der besten Landesgleichstellungsgesetze der Bundesländer. Wenn ich dieses Landesgleichstellungsgesetz dermaßen für Änderungen öffne, dann will ich genau wissen, was dann passiert und was dabei herauskommt. Es darf nicht irgendwie nach hinten losgehen, sondern es muss weiter in die richtige Richtung gehen – für mehr Beteiligung von Frauen gerade auch in Vorstands- und Führungspositionen, worüber gerade debattiert wird. Das wollen wir, und das wollen wohl alle hier im Haus. Aber wir müssen genau schauen, welche rechtlichen Mittel dafür am besten geeignet sind. – Danke!
Ja, Frau Kofbinger, laute Reden sind häufig nicht sinngebend, möchte ich dazu nur sagen. Große Vorschläge sind ja nun nicht gekommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD, vor allem die Frauen in der Berliner SPD und in der Fraktion, können mit einigem Selbstbewusstsein auf das bisher Erreichte in der Gleichstellungspolitik zurückblicken.
Was auch immer auf dem Weg zu mehr Gleichstellung in Berlin seit 1989 erreicht wurde,
mit welchen Koalitionen auch immer Mehrheiten erzielt wurden – ohne die SPD hat sich nie ein Fortschritt in der Frauenpolitik ergeben.
Und so wird es auch künftig bleiben.
Wir haben 1990 das Landesgleichstellungsgesetz mit auf den Weg gebracht, wir haben den Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes erweitert, die Grundsätze des Gesetzes gelten auch für Mehrheitsbeteiligungen des Landes Berlin. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie wir in der letzten Legislaturperiode den Gleichstellungsparagrafen 28 des Betriebe-Gesetzes durchgesetzt haben.
Dadurch haben wir die Grundlage für die paritätische Besetzung von Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien in landeseigenen Betrieben geschaffen.
Die rot-rote Regierung hat es geschafft, dass in den Aufsichtsräten sichtlich mehr Frauen vertreten sind. Der Anteil der Frauen ist von 15 Prozent im Jahre 2004 auf 39 Prozent im Jahre 2009 gestiegen.
Man sieht, er hat sich in fünf Jahren mehr als verdoppelt.
Ja, Frau Kofbinger, schreien Sie weiter, es ist nicht sinngebend. – Dies ist ein großer Erfolg.
Bei den Geschäftsleitungen sieht es leider weniger erfolgreich aus.
Bei allen Beteiligungen des Landes Berlin sind zur Zeit nur zehn von insgesamt 89 Vorstandspositionen mit Frauen besetzt. Bei den entscheidenden großen Mehrheitsbeteiligungen haben wir nur eine Frau – das reicht uns nicht, Herr Frauensenator Wolf!
Nein!
Das entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers, des Parlaments, der auf eine paritätische Besetzung von Frauen und Männern zielt.
Damit Frauen überhaupt eine Chance haben, sich zu bewerben, sind zwei Dinge wichtig. Erstens: öffentliche Ausschreibungen, zweitens: gezielte Ansprachen von Frauen bei Bewerbungsverfahren. Uns geht es nicht um parlamentarische Spielereien und auch nicht um Schaufensterreden, Frau Kofbinger.
Uns geht es um die praktische Durchsetzung der Gleichstellung. Uns geht es auch um die Gleichstellung in den öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen Berlins, um die Gleichstellung im Hinblick auf die Führungspositionen in diesem Bereich. Dazu brauchen wir praktische parlamentarische Arbeit, Überzeugungskraft und Beharrlichkeit.
Für mich steht fest: Was wir mit den gesetzlichen Bestimmungen erreichen wollten, haben wir auch rechtlich verbindlich formuliert.
Teile des Senats sehen das offensichtlich jedoch bisher anders. Das geht nach dem Motto: zwei Juristen – fünf Meinungen. Hier müssen wir Klarheit schaffen, und der richtige Ort dafür ist unser Fachausschuss. Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass die entsprechenden Vorschriften doch nicht so wasserdicht sind, so müssen
wir sie ändern, verbessern. Jede und jeder kann sicher sein, dass die ersten Initiativen dazu aus der SPD-Fraktion kommen werden.
Nun zur IBB. Eine Ausschreibung bei der Besetzung der IBB-Vorstandsposition wäre nach den bestehenden Bestimmungen meiner Auffassung nach erforderlich, Herr Wolf. Die paritätische Besetzung des Vorstandes muss das Ziel sein. Uns geht es darum, die entsprechenden Gebote in der Berliner Verfassung, im Gleichstellungsgesetz und im Betriebe-Gesetz in die Realität umzusetzen. Das ist mit kräftigen Sprüchen allein und mit markigen Missbilligungen, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht zu erreichen. – Vielen Dank!
Frau Kofbinger! Am Anfang sprachen Sie davon, wie großartig und wie viele Sie sind. Herzlichen Glückwunsch! Sie bleiben so, wie Sie sind – so klein.
Ihre Missbilligungsanträge brauchen wir nicht. Wir werden es machen, denn uns geht es wirklich darum,
dass Frauen in Führungspositionen noch stärker beteiligt werden und dass Frauen am gesellschaftlichen Prozess teilnehmen. Wenn wir meinen, dass dazu Gesetzesänderungen sinnvoll sind, dann manchen wir sie, was Sie ja wohl nicht tun.