Zweitens: Wir werden alle, die derzeit mit befristeten Verträgen in den Grundschulen beschäftigt sind, auf feste unbefristete Stellen übernehmen. Und wir werden alle, die derzeit befristete Stundenaufstockungen haben, ebenfalls übernehmen und ihnen unbefristete Beschäftigungsangebote machen können. Des Weiteren werden wir neue Kooperationen mit den freien Trägern abschließen, die dann an Grundschulen die Betreuungsleistung anbieten.
Und fünftens: Wir werden dann Neueinstellungen vornehmen. Der Umfang der Neueinstellungen hängt dann natürlich davon ab, wie viele Besetzungen wir durch die vorangestellten Maßnahmen hier tätigen konnten.
Und sechstens: Wir können die Erzieherinnen und Erzieher, die wir als Abordnungen aus dem ZeP haben, ebenfalls auf Stellen übernehmen.
Wir gehen davon aus, dass wir die Schulen damit zum Schuljahresbeginn bedarfsgerecht ausstatten können.
Danke schön, Frau Staatssekretärin! – Nun ist der Kollege Mutlu mit einer Nachfrage dran. – Bitte schön!
Frau Staatssekretärin! Sie haben von einem Bedarf von 300 Vollzeiterzieherstellen geredet. Wie viele werden Sie durch die Übertragung bzw. die Maßnahmen, die Sie aufgezählt haben, tatsächlich an Erzieherstellen für die Schulen bekommen?
Und zweitens: Wie viele Erzieher gibt es denn überhaupt im Zentralen Einstellungspool, den Sie bemüht haben? Nach einer Anfrage, die von Ihnen vor einigen Wochen beantwortet worden ist, sind da gar keine Erzieher vorhanden, die man einstellen könnte. Und das alles wollen Sie jetzt eine Woche vor Schuljahresende bewerkstelligen. Welche Verlässlichkeit steckt dahinter?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mutlu! Dahinter steckt eine sehr große Verlässlichkeit. Wir werden die befristeten Verträge von Erzieherinnen und Erziehern, die schon mit befristeten Verträgen da sind, in unbefristete umwandeln. Das wird für ca. 81 Vollzeiteinheiten der Fall sein. Wir werden die Stundenaufstockungen im Umfang von 84 Vollzeiteinheiten vornehmen können. Und wir werden dann, da es in der Tat im Moment im ZeP kein weiteres vermittlungsfähiges Personal gibt, Neueinstellungen vornehmen. Das habe ich Ihnen gesagt. Und wir werden genau diese Neueinstellungen jetzt mit einem Ausschreibungsverfahren beginnen, sodass wir dann zum Schuljahresbeginn in den Auswahl- bzw. Einstellungsverfahren sind. Bei denjenigen, die wir von befristeten und unbefristete Stellen übernehmen können, ist bereits jetzt alles eingeleitet, damit in den nächsten Tagen die entsprechenden Verträge unterzeichnet werden können.
Danke schön, Frau Staatssekretärin! – Jetzt ist Frau Jantzen mit einer Nachfrage dran. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Staatssekretärin! Ich habe noch eine Frage zu den Kooperationen für die Sekundarschulen I: Sind da die Rahmenverträge unterschrieben, und können wir damit rechnen, dass die Schulen ihre Kooperationsverträge bis zum Schuljahresbeginn gemacht haben, was die Liga und den Landesjugendring angeht?
Ja, Frau Abgeordnete Jantzen, wir können damit rechnen. Wir haben derzeit eine unterzeichnete Rahmenvereinbarung mit dem Landessportbund und der Sportjugend. Wir werden voraussichtlich in der nächsten Woche die bereits seit Langem verhandelte und auch den Schulen bekannte Kooperationsvereinbarung mit der Liga und dem Landesjugendring abschließen können. Alle Schulen sind über die Konditionen dieser Rahmenvereinbarung informiert, wonach dann diese Musterverträge abgeschlossen werden können, sodass sich sowohl freie Träger als auch Schulen derzeit genau auf die Situation vorbereiten. Das entsprechende Interessenbekundungsverfahren ist ebenfalls im Internet veröffentlicht.
1. Wie bewertet der Senat unter rechtlichen und umweltpolitischen Erwägungen das Vorhaben von ALBA, über das Modellvorhaben der „Gelben Tonne plus“ hinaus eine „Berliner Wertstofftonne“ flächendeckend in den Siedlungsgebieten einzuführen?
2. Wie soll nach Auffassung des Senats die Wertstofferfassung beim Hausmüll besser als bisher erfolgen, und ist gewährleistet, dass für den Gebührenzahler bei einer flächendeckenden Etablierung der BSRWertstofftonne „Orange Box“ keine höheren Gebühren entstehen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Doering! Zu Ihrer ersten Frage: Wir begrüßen aus umweltpolitischen Erwägungen selbstverständlich im Grundsatz die Einführung einer getrennten Wertstoffsammlung, denn durch die entsprechende getrennte Wertstoffsammlung kann die stoffliche Verwertung von Wertstoffen deutlich erhöht werden, was sich wiederum wegen der damit verbundenen Verminderung von klimaschädlichen Treibhausgasen auch auf die Stadt Berlin klimaschützend auswirkt. Eine flächendeckende Einführung ist darüber hinaus für Bürgerinnen und Bürger besonders nutzerfreundlich. Es hat seitens ALBA in der vergangenen Woche eine Interessenbekundung gegeben, eine entsprechende Ausweitung auf die Siedlungsgebiete vorzunehmen. Die Prüfungen sind aber auch nach einem Gespräch, das diese Woche bei mir in unserer Senatsverwaltung stattgefunden hat, aus rechtlichen und abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten bei ALBA selbst noch nicht abgeschlossen. Insofern liegt uns nach § 13 des Kreislaufwirtschaftsabfallgesetzes keine Anzeige einer entsprechenden Ausweitung der „Gelben Tonne plus“ vor, sondern es gibt uns gegenüber eine Mitteilung, dass es ein entsprechendes Interesse gibt. Eine Ausdehnung des Modellvorhabens „Gelbe Tonne plus“ auf die Siedlungsgebiete sehen wir – das ist auch in den Medien deutlich gemacht worden – rechtlich ausgesprochen kritisch, weil wir nach der entsprechenden Bundesverwaltungsgerichts
Dies haben wir ALBA entsprechend mitgeteilt. Eine abschließende Bewertung kann unsererseits aber erst dann vorgenommen werden, wenn es nach § 13 des Kreislaufwirtschaftsabfallgesetzes eine über die Interessenbekundung hinausgehende Mitteilung gibt, dass dies tatsächlich geplant ist.
Zu Ihrer Frage nach den Gebühren: Wir halten entscheidend für eine nachhaltige Verbesserung der Erfassung von Wertstoffen aus Abfällen aus privaten Haushalten die Etablierung eines dauerhaften, zuverlässigen und nutzerfreundlichen flächendeckenden Systems. Dazu gehört natürlich auch, dass die entsprechende flächendeckende Bereitstellung einer solchen Wertstofftonne gebührenrechtlich sicher dargestellt wird. Es ist allgemein anerkannt, dass die Erlöse aus einer Wertstoffsammlung zurzeit noch nicht kostendeckend sind. Sowohl bei der privaten Sammlung „Gelbe Tonne plus“ oder Berliner Wertstofftonne als auch bei der BSR-Wertstofftonne „Orange Box“ fallen daher zulasten der privaten Haushalte Kosten an. Gleichzeitig wissen Sie, dass die BSR Untersuchungen vorgenommen hat, die zeigen, dass in der grauen Tonne, also dem regulären Hausmüll, ein großer Teil von Wertstoff liegt. Gerade daraus hat die BSR für sich die Schlussfolgerung gezogen, dass sie hier zu einer getrennten Erfassung kommen will, um im Rahmen dessen, was sie sowieso schon tut, eine bessere Wertstofferfassung vorzunehmen. Wir gehen deshalb davon aus, dass die grauen Restmülltonnen umso mehr reduziert werden können, je besser eine entsprechende Wertstofftonne realisiert wird. Das wirkt sich dann auch auf die Gebühren aus, indem die gesenkt werden. Bei einer Wertstoffsammlung durch die BSR könnten sich darüber hinaus die Einnahmen bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben erhöhen, und weil das – wie Sie wissen – kommunizierenden Röhren entspricht, würde sich eine entsprechende Einnahmeerhöhung der BSR auch wieder positiv auf die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler auswirken.
Danke schön! – Herr Hoff! Nach Ihren Ausführungen zum ersten Teil meiner Frage möchte ich Sie fragen, ob es dennoch zutrifft, dass ALBA weiter für die „Gelbe Tonne“ in den Siedlungsgebieten wirbt.
Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass ALBA weiterhin für die Ausweitung der Wertstofftonne wirbt und den Eindruck erweckt, als ob bei ihr zum jetzigen Zeitpunkt konkrete Nachfragen gestellt werden können, im Sinne von: Ja, ich möchte eine Wertstofftonne haben – in der Erwartung, dass aufgrund einer solchen Nachfrage dann auch eine Wertstofftonne zur Verfügung gestellt wird. Hier will ich das Verfahren von ALBA nicht bewerten, sondern ich will nur sagen: Diejenigen, die der Auffassung sind, dass sie mit einer entsprechenden Meldung bei ALBA aufgrund beispielsweise eines entsprechenden Internetangebots als Eigenheimbesitzerin und -besitzer eine solche Tonne zur Verfügung gestellt bekommen, dass dies ein Irrtum ist. Ich habe heute auch ALBA in einem entsprechenden Gespräch mit Herrn Schweitzer darauf hingewiesen, dass ich das Verfahren aus Verbrauchersicht für hoch schwierig halte, und würde ebenfalls die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen wollen, dass es für ein solches Angebot derzeit keine Grundlage gibt.
Danke, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär! Wird der Senat dafür sorgen, dass die möglichen Einsparungen bei der Reststofftonne auch tatsächlich erzielt werden können, zum Beispiel, indem endlich niedrigere Mindestvolumina für die Reststofftonne zugelassen werden, indem die Tonnen kleiner werden können, und werden Sie angesichts der Rechtslage die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf Bundesebene abwarten, bevor Sie eine bindende Entscheidung für die Wertstofftonne in Berlin treffen?
Herr Abgeordneter! Das kann man für alle Bundesministerien nicht sagen. Ich glaube, dass der Großteil der Bun
desministerien bedauerlicherweise immer noch in Bonn sitzt. Es wäre schöner, wenn endlich alle Bundesministerien in Berlin wären.
Von diesem kleinen Exkurs abgesehen – Ihre Frage beinhaltete zwei Unterfragen. Zu den kleinen Tonnen: Das ist ein Thema – das wissen Sie –, das das Abgeordnetenhaus seit geraumer Zeit beschäftigt.
Der Senat hat gemeinsam mit der Berliner Stadtreinigung in den vergangenen Jahren entsprechende Verbesserungsmaßnahmen bereits umgesetzt. Darüber ist dem Abgeordnetenhaus berichtet worden. Die BSR hat deutlich gemacht – und wir werden dies mit dem in Kürze hier im Parlament zu diskutierenden Abfallwirtschaftskonzept erneut diskutieren –, inwiefern aus den bisherigen Beschlusslagen des Abgeordnetenhauses aus ihrer Sicht Verbesserungen erkennbar sind. Wir haben bei der BSR erhebliche Fortschritte durch das Maßnahmenprogramm, das nicht zuletzt in der vergangenen Wahlperiode auch auf Initiative dieser Koalition beschlossen worden war.
Zu Ihrer zweiten Frage, den bundesrechtlichen Regelungen: Sie wissen vielleicht, dass auf der Umweltministerkonferenz unter anderem auf Antrag des Landes Berlin die Frage gestellt wurde, wann der Bund auf Grundlage der entsprechenden Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung das Kreislaufabfallwirtschaftsgesetz des Bundes novelliert. Hierzu hat der Bund mitgeteilt, dass er sich nicht in der Lage sieht, in diesem Jahr eine entsprechende Novelle vorzusehen. Er strebt eine Novelle im Jahr 2011 an. Dazu muss noch ein entsprechendes Planspiel durchgeführt werden. Hier haben sich alle Länder – egal welche politische Farbe das Ministerium hat – unserer Forderung angeschlossen gehabt, dass der Bund sehr zügig Rechtssicherheit schafft.
Natürlich haben wir auch gegenüber anderen Abgeordneten – Kleine Anfragen sind dazu schon gestellt worden – deutlich gemacht, dass wir das Modellvorhaben „Gelbe Tonne plus“ in seinem bisherigen Volumen tolerieren, weil wir wissen, dass der Bund eine entsprechende bundesrechtliche Änderung vornehmen will. Wir haben auch gegenüber Alba sehr deutlich gemacht: Der Status quo im Umgang mit der „Gelben Tonne plus“ wird unsererseits mit Blick auf diese Kreislaufabfallwirtschaftsgesetz- Novelle im Sinne eines Moratoriums nicht infrage gestellt, aber die Ausweitung eines formal recht schwierigen Modells wäre aus unsere Sicht nicht genehmigungsfähig. Ich muss Ihnen, als Abfall- und Umweltexperte, die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung nicht noch einmal darlegen. – Vielen Dank!