Protocol of the Session on July 1, 2010

1. Inwiefern nutzt der Senat überhaupt die Ergebnisse von Bildungsvergleichsarbeiten wie VERA oder den KMK-Bildungsstandards für detaillierte Rückmeldungen an die Schulen, und werden dabei faire Vergleiche zwischen Schulen mit ähnlicher Schülerzusammensetzung – nichtdeutsche Herkunftssprache, Lernmittelzuzahlungsbefreiung – erstellt?

2. Inwiefern nutzt der Senat faire Vergleiche, um Schulen mit besonders erfolgreichen pädagogischen Konzepten zu identifizieren, eine schulübergreifende Diskussion dieser Konzepte zu fördern und um schwächeren Schulen bevorzugt Termine bei der Schulinspektion und der Schulentwicklungsberatung von ProSchul zu geben?

Danke schön! – Darauf antwortet die Bildungsverwaltung in Person von Frau Staatssekretärin Zinke. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Senftleben! Zu ihrer ersten Frage zunächst eine Vorbemerkung: Vergleichsarbeiten werden aufgrund eines Beschlusses der KMK in allen Ländern der Bundesrepublik, in allen Schulen in den Jahrgangsstufen drei und acht geschrieben. Wir sprechen hier von VERA 3 und VERA 8. Diese Vergleichsarbeiten dienen der Verbesserung der Unterrichts- und Schulentwicklung, der Standardsicherung und der Implementierung der Rahmenlehrpläne sowie der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern.

Im Auftrag der Senatsverwaltung stellt das Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg – kurz: ISQ – hierfür den Schulen die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten in folgender Form zur Verfügung: Schulen erhalten Rückmeldung auf Individual-, Klassen-, Schul- und Landesebene über die Lösungshäufigkeit der Aufgaben und die erreichten Kompetenzen in den geprüften Teilbereichen der Fächer Deutsch und Mathematik in der Jahrgangsstufe drei und in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik in der Jahrgangsstufe acht.

Ab dem Schuljahr 2010/2011 wird das ISQ den Schulen zusätzlich zu der Rückmeldung zu VERA noch Vergleichswerte auf der Grundlage des Anteils von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache

sowie Lernmittelzuzahlungsbefreiungen bereitstellen. Dies ermöglicht den Schulen dann zusätzlich, ihre Ergebnisse mit Schulen mit ähnlichen Rahmenbedingungen zu vergleichen und in einen Fachdialog einzutreten.

Ganz anders als im VERA-Verfahren ist das Thema der KMK-Bildungsstandards zu sehen. Hier geht es um eine Überprüfung des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen. Dieser Vergleich ist gänzlich anders angelegt. In der Regel wird hier lediglich eine 9. Klasse in einer Schule geprüft. In Berlin waren das in der letzten repräsentativen Stichprobe 117 Schulen der verschiedenen Schularten. Die Testung erfolgt nach einem sogenannten Multimatrix-Design, bei dem jede Schülerin, jeder Schüler nur einen Teil der Aufgaben bearbeitet. Die Zielsetzung dieser Studie ist nicht der direkte Schulvergleich, sondern der Ländervergleich, und es soll den jeweiligen Regierungen Aufschlüsse über ihre bildungspolitischen Steuerungsinstrumente zur Verfügung stellen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Schulinspektion verfügt über einen detaillierten Überblick über Schulen mit besonders guten Ergebnissen in der Qualitätsentwicklung. Selbstverständlich werden diese Ergebnisse mit allen Schulen, mit der Schulaufsicht, mit den Bezirksämtern besprochen. Die Erfahrungen fließen dann in die jeweiligen Erkenntnisse der Regionen ein. Die prozessbegleitende Schulberatung, – kurz ProSchul genannt –, die wir aufgebaut haben, nutzt diesen Erfahrungspool in der Begleitung und Unterstützung der Schulen. Besonders tragfähige Umsetzungskonzepte guter Schulen im Bereich der Sprachförderung, der Fortbildung, bei der Medienfortbildung, und in der Medienkompetenz fließen dann in den Erfahrungsschatz für die anderen Schulen ein. Gute Beispiele in der Unterrichtsgestaltung oder in der Ganztagsgestaltung – um zwei Beispiele konkret darzustellen – werden im direkten Kontakt der Schulen untereinander genutzt. ProSchul bringt also die Schulen zielgerichtet zusammen.

ProSchul berät auch die Schulen mit besonders hohem Entwicklungsbedarf. Das sind jährlich ca. 20 Prozent der inspizierten Schulen. Die Schulen erhalten sofort nach Bekanntgabe des Inspektionsberichts das Angebot zur Beratung. Es bedarf deshalb keiner bevorzugten Terminvergabe.

Danke schön, Frau Staatssekretärin! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Senftleben. – Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Brandenburg geht da offensichtlich einen etwas dynamischeren Weg, und ich möchte Sie gern fragen: Wie beurteilen Sie die Initiative des Brandenburger Bildungsministeriums, anhand der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten Problemschulen zu identifizieren und durch Interventionsteams direkt zu unterstützen? Wann können wir hier in Berlin mit den

VERA-Ergebnissen rechnen? Brandenburg scheint bereits drei Schritte weiter zu sein. – Danke!

Bitte, Frau Staatssekretärin Zinke!

Brandenburg ist nicht dynamischer. Für uns wertet das gleiche Institut die Ergebnisse aus. Das Institut hat den Schulen die Ergebnisse ab dem 25. Juni bereitgestellt. Gestern gab es zu den Brandenburger Ergebnissen ein Interview meines Staatssekretär-Kollegen aus Brandenburg. Darin steckt allerdings eine Fehlinformation: Es gibt keine Deutschlandwerte, auf die man sich beziehen kann, sondern nur die Werte der beiden Länder. Diese werden ausgewertet. Wir werden im Herbst einen detaillierten Auswertungsbericht unseres gemeinsamen Landesinstituts haben. Damit werden wir uns dezidiert auseinandersetzen, den Schulen direkte Rückmeldungen geben und mit ihnen Maßnahmen besprechen.

Danke schön! – Frau Jantzen hat eine Nachfrage. – Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage mich bei der langen Beantwortung, was der ganze Aufwand den Kindern und Jugendlichen nutzt, die bei den Vergleichstests schlecht abschneiden. Wann erhalten die bessere Fördermöglichkeiten?

Bitte, Frau Staatssekretärin!

Der ganze Aufwand nutzt den Schulen, weil wir denen bzw. den Lehrerinnen und Lehrern direkte Rückmeldungen über ihre Schulergebnisse geben. Die Schulen nutzen das und werden durch die Beratungsinstrumente, die ich dargestellt habe, in ihrer Analyse und den Maßnahmen, die sie zur Verbesserung der Unterrichtsqualität treffen, unterstützt. Insofern nutzt das auch den Schülerinnen und Schülern.

Danke schön!

Jetzt geht es mit der sechsten Frage zu folgendem Thema weiter:

Notlandung auf dem Tempelhofer Feld

Bitte schön, Herr Gaebler!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Sind dem Senat die Gründe und sonstigen Umstände für die Notlandung eines Kleinflugzeuges auf dem Tempelhofer Feld am 25. Juni 2010 bekannt, und hat der Senat Erkenntnisse darüber, ob und zu welchem Zeitpunkt die Flugaufsicht in Schönefeld über den Notfall informiert war und welche Entscheidungen sie hinsichtlich der Notlandung getroffen hat?

2. Wie bewertet der Senat die erfolgte Notlandung im Hinblick auf die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des Tempelhofer Feldes, und auf welche Weise soll das notgelandete Kleinflugzeug das ehemalige Fluggelände verlassen?

Danke schön! – Die Stadtentwicklungssenatorin antwortet für den Senat. – Bitte schön, Frau Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Gaebler! Der Flug wurde vom militärischen Teil des Flughafens Tegel im Auftrag der Bundeswehr durchgeführt, die im Rahmen eines Familientages solche Luftausflüge für Soldaten und deren Angehörige bestellt und organisiert hat.

Der Ablauf des Fluges und die Ursachen, die zur Notlandung führten, werden zurzeit von der gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde untersucht. In einem Zwischenbericht kommt diese Behörde zu dem Ergebnis, dass der Motorausfall mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Bedienungsfehler zurückgeht. Technisches Versagen kann voraussichtlich ausgeschlossen werden. Das ist das vorläufige Ergebnis, das mir vorliegt.

Die Landesbehörde hat im Rahmen der Luftaufsicht eine Rufbereitschaft eingerichtet, die auch am Wochenende funktioniert hat. Der entsprechende Kollege wurde unverzüglich informiert und ist sofort – nach ersten telefonischen Recherchen – zu dem notgelandeten Flugzeug gegangen und hat das getan, was in einer solchen Situation vorgeschrieben ist. Er hat die Personalien der Passagiere und des Piloten aufgenommen und ein vorläufiges Startverbot bis zu einer technischen Freigabe veranlasst.

Inzwischen hat der Eigentümer entschieden, dass das Flugzeug entfernt wird. Das Flugzeug hat den ehemaligen Flughafen Tempelhof bereits gestern Abend auf dem Landweg verlassen.

Solche Rundflüge über Berlin sind laut meiner Recherchen sehr selten. Sie kennen den bekannten Rundflug der Ju 52, der inzwischen eingestellt ist. Es gibt noch Ge

nehmigungen für Wasserflugzeuge in Treptow-Köpenick. Die Rundflüge, die vom Militär durchgeführt werden, sind meiner Einschätzung nach sehr kritisch zu sehen. Ich werde die Bundeswehr deshalb bitten, auf solche Rundflüge mit einmotorigen Maschinen, bei denen im Havariefall eine größere Gefahr besteht, künftig zu verzichten. Der Pilot selbst hat dargestellt, dass sich nach seiner Einschätzung bei der Landung etwa fünfzig Personen auf der südlichen Landebahn befunden haben. Auch wenn sie sich alle durch einen Sprung zur Seite retten konnten, sind solche Notlandungen immer mit erheblichen Gefahren für die Flugpassagiere als auch die Bevölkerung, die sich in einem solchen Notlandegebiet aufhält, verbunden. Wir sollten uns deshalb solche Rundflüge mit einmotorigen Maschinen kritisch anschauen.

Danke schön, Frau Senatorin! – Der Kollege Gaebler hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Ist es der Oberen Luftfahrbehörde grundsätzlich möglich, solche Flüge mit einmotorigen Maschinen zu untersagen, oder sind Sie auf den guten Willen der Veranstalter angewiesen? Wird das mit den Brandenburger Kollegen geprüft?

Bitte, Frau Kollegin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gaebler! Wir müssen hier einen Unterschied zur gewerblichen Luftfahrt feststellen. Diese unterliegt der Genehmigung des Luftfahrtbundesamtes. Wenn es sich um eine rein privatwirtschaftlich begründete Art des Fluges handelt, haben wir in Berlin die grundsätzliche Regelung, dass solche Starts und Landungen nur in zu begründenden Ausnahmefällen genehmigt werden. Auch ich persönlich habe diese Regel für Berlin vorgegeben. Ich kann Ihnen momentan keinen Fall nennen, in dem wir eine solche Ausnahme erteilt hätten.

Danke schön! – Herr Weingartner hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Weswegen wurde der Abtransport auf dem Landweg gewählt? Wurde kein Flug genehmigt?

Bitte, Frau Junge-Reyer!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Weingartner! Der Eigentümer hat sich für den Landweg entschieden.

Danke schön!

Jetzt geht es mit der Frage 7 des Kollegen Zimmer von der CDU weiter, und zwar zu dem Thema

Schafft der Senat seine Hausaufgaben nicht mehr?

Bitte schön, Herr Zimmer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Warum hat der Senat es seit November 2009 nicht geschafft, ein Konzept für die Berliner Hochschulmedizin vorzulegen, damit die wirtschaftliche und exzellente Weiterentwicklung der Charité möglich wird?

2. Seit wann und auf welcher Grundlage wird mit der Charité über den Ende des Jahres auslaufenden Hochschulvertrag und dessen Verlängerung verhandelt, und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Das beantwortet Staatssekretär Husung. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zimmer! Natürlich schafft der Senat seine Hausaufgaben. Ich erläutere das am Beispiel der Charité gerne. Der Senat hat am 15. September einen Auftrag erteilt. Dazu hat am 12. Oktober 2009 eine Strategiegruppe ihre Arbeit unter Vorsitz von Senator Zöllner aufgenommen und ein strukturiertes Verfahren aufgelegt. Zur Unterstützung der Meinungsbildung wurde einvernehmlich eine externe sachkundige Persönlichkeit zur Moderation hinzugezogen. Für die fachliche Vorbereitung hat die Strategiegruppe eine Unterarbeitsgruppe eingesetzt, die auf der Basis der Entscheidungen der Strategiegruppe die jeweils festgelegten Schritte umgesetzt hat. Die Unterarbeitsgruppe war ebenfalls durch eine externe Moderation verstärkt. Ihr gehörten jeweils ein Vertreter der beteiligten Senatsverwaltungen sowie die Vorsitzenden der Unternehmensleitungen von Charité und Vivantes an.

In fünf Sitzungen hat die Strategiegruppe insgesamt das Verfahren bestimmt, geleitet und gesteuert sowie die Projektfortschritte erörtert und die Bewertung der Ergebnisse vorgenommen. Die Unterarbeitsgruppe hat insgesamt neun Mal getagt und insbesondere die von der Stra