2. Werden sich, nach Auffassung des Senats, die Gewaltprobleme an den Berliner Schulen von allein lösen, und ist es daher nicht notwendig, neue Sozialarbeiter fest einzustellen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der besonderen Bedeutung umfassender sozialer Probleme an den Hauptschulen ist für diese Schulen im Jahr 2006 das ESF-Programm „Jugendsozialarbeit an Hauptschulen“ entwickelt worden. Im Rahmen konkreter Kooperationsvereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe erhalten alle Hauptschulen auf Antrag Unterstützung durch mindestens eine Sozialpädagogin oder einen Sozialpädagogen. Dafür werden zweckgebundene ESF-Mittel zur Verfügung gestellt. Kern dieses Projekts ist eine intensive und systematische Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe im Sinne der gemeinsamen Verantwortung für die Entwicklung und den Schulerfolg der Schülerinnen und Schüler an diesen Hauptschulen.
Das Programm ist für die Laufzeit der EU-Förderperiode bis 2013 geplant. Sozialarbeiterstellen sind im Rahmen des Stellenplans mit diesem Programm nicht geschaffen worden. Aus dem vorhandenen Personalbestand des Schulpsychologischen Dienstes wurden wegen der besonderen Problemlagen in den Regionen Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln in den schulpsychologischen Beratungszentren ergänzend zu den vorhandenen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention zwei Stellen eingesetzt.
Zu Ihrer Frage 2: Natürlich lösen sich die Gewaltprobleme an den Schulen nicht von allein. Aber sie lösen sich auch nicht allein durch zusätzliche Sozialarbeiter. Es gibt bereits eine enorme Fülle von Maßnahmen, die Gewalt an den Schulen erfolgreich eindämmen. Um nur einige Beispiele zu nennen: das Buddy-Projekt an allen Berliner Grundschulen, Projekte wie „Faustlos“, Konfliktlotsenausbildung oder Mediationstraining. Gewalt ist ein gesamtstaatliches und gesamtgesellschaftliches Problem, für das wir gesamtgesellschaftliche Lösungen finden müssen. Daran müssen alle Akteure der Gesellschaft – das pädagogische Personal, Schülerinnen und Schüler und Eltern – aktiv mitwirken. Die Schulen werden bei ihrer schwierigen Aufgabe auch von den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention, von Jugendämtern und Präventionsbeauftragten der Polizei unterstützt. Jugendämter unterbreiten den Be
teiligten unterschiedliche Hilfen und Angebote. Dazu zählen z. B. auch Anti-Aggressionstrainingsmaßnahmen, die von freien Trägern angeboten werden.
Herr Senator! Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Verträge der Sozialarbeiter nicht auf ein Jahr begrenzt sind, sondern alle Hauptschulen in Berlin und alle Grundschulen in den Innenstadtbezirken bis 2013 festvertraglich tätige Sozialarbeiter haben?
Ich gehe davon aus, dass die Laufzeit des Programms eine Limitierung der Vertragsdauer ist. Falls das nicht der Fall sein sollte – ich werde dem nachgehen –, werde ich Ihnen das berichten.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Zöllner! Sie haben darauf hingewiesen, dass es eine enorme Fülle von Maßnahmen gebe, die in den Schulen angewendet werde. Die gibt es in der Tat. Aber sehen Sie nicht auch die Notwendigkeit, dass wir strukturelle Änderungen brauchen, die diese Einzelmaßnahmen bündeln, damit das Klima in den Schulen insgesamt so ist, dass gewalttätiges Verhalten zurückgeht?
Ich sehe die Notwendigkeit von weiteren zusätzlichen Maßnahmen. Ich sehe auch die Notwendigkeit der Koordinierung und Bündelung. Es wird in Kürze einen Bericht einer Arbeitsgruppe, die vor Beginn dieser Periode eingesetzt worden ist, zur Gewaltprävention geben. Ich gehe davon aus, dass dieser Bericht Anregungen in dieser Richtung enthalten wird.
Wir kommen nun zur Mündlichen Anfrage Nr. 11 der Kollegin Kofbinger von der Fraktion der Grünen zum Thema
1. Trifft es zu, dass die einzige Beratungsstelle für Männer, die sich mit der Täterarbeit im Rahmen des Berliner Aktionsplans zur Bekämpfung häuslicher Gewalt beschäftigt – Träger ist die Volkssolidarität –, im Jahr 2007 keine gesicherte Finanzierung hat?
2. Wie will der Senat die sozialen Trainingskurse für Täter, die ein fester Bestandteil der Berliner Rechtsprechung geworden sind, um Strafen z. B. noch zur Bewährung auszusetzen, in Zukunft sicherstellen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kofbinger! Wir haben schon im Ausschuss über das Thema gesprochen. Der Senat und ich schätzen die Arbeit dieses Projekts der Volkssolidarität im Rahmen der Täterarbeit als ausgesprochen wichtig und bedeutsam ein. Sie wissen auch, dass wir am runden Tisch gegen häusliche Gewalt eine wichtige Schwerpunktsetzung bei der Täterarbeit vorgenommen haben.
Es ist richtig, die Finanzierung des Projekts ist ausgelaufen. Es war bisher über Lottomittel finanziert. Ein erneuter Antrag bei der Lottostiftung ist nicht bewilligt worden. Vonseiten der Volkssolidarität gibt es die Auskunft, dass sie das Projekt zurzeit aus eigenen Mitteln finanziert. Es existiert die Verabredung, dass wir bis zur nächsten Sitzung des runden Tisches im April 2007 eine Lösung suchen. Ich bin mit der Justizsenatorin darüber im Gespräch, dass wir eine Finanzierung für das Jahr 2008 und folgende regulär für den Haushalt anmelden. Wir sind dabei, eine Lösung für das Jahr 2007 zu finden. Ich habe im Ausschuss schon gesagt, im April werden wir eine haben und werden Sie dann auch unterrichten können.
Erst einmal danke für die Antwort, Herr Senator Wolf! – In Rheinland-Pfalz gibt es die Finanzierung der Täterarbeit – der Ansatz liegt, glaube ich, bei 350 000 oder 380 000 € pro Jahr – durch den Innenminister. Ist das eine Lösung, die Sie sich auch für Berlin vorstellen können, dass die Täterarbeit aus dem Topf des Innensenators finanziert wird? Das hätte einen gewissen Sinn.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Etatisierung anzubringen. Man könnte zum Beispiel daran denken, sie bei der Justizsenatorin anzubringen. Wichtig ist, dass sie im Haushalt des Landes Berlin etatisiert werden, nachrangig bei welcher Fachverwaltung. Das werden wir aber in der Abstimmung zwischen den Ressorts im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2008/2009 klären.
Danke schön, Herr Senator! – Damit hat die Fragestunde wegen Zeitablaufs ihren Abschluss gefunden. Die übrigen Fragen werden wie immer abweichend von unserer Geschäftsordnung schriftlich beantwortet werden.
Hier erfolgen die Wortmeldungen zunächst nach der Stärke der Fraktionen, mit je einem Mitglied. Es beginnt der Kollege Oberg von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Oberg! Sie haben das Wort.
Vielen Dank! – Ich frage Herrn Senator Wolf: Wie bewerten Sie die Pläne der Charité, das Bettenhochhaus in Berlin-Mitte aufzustocken und zu einem Leuchtturm der Lebenswissenschaften zu entwickeln? Liegt der Senatsverwaltung in diesem Zusammenhang ein Antrag der Charité auf Förderung dieses Vorhabens durch die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur vor? Wenn ja, bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Herr Oberg! Ich habe mit dem Vorstand der Charité über dieses Projekt gesprochen, und uns liegt auch das Ansinnen vor, dieses Projekt über GA-Mittel zu fördern. Dabei gibt es mehrere Dinge zu klären.
Zum Einen ist zu klären, welche der vorgesehenen Nutzungen überhaupt förderfähig sind. Förderfähig wäre nur die Ansiedlung von Unternehmen, die dort unternehmerisch tätig sind. Das ist nach der bisherigen Konzeption für einen Teil vorgesehen. Der andere Teil ist für Konferenzen und Kongressnutzungen vorgesehen, die in dieser Form nicht förderfähig wären.
Zum Zweiten müsste noch geklärt werden – da sind wir im Gespräch –, inwieweit daraus ein besonderer Nutzen entsteht, weil wir im Moment bei der Förderung neuer Gewerbezentren sehr restriktiv sind. Denn wenn Berlin gegenwärtig eines im Überfluss hat, dann ist das Gewerberaum. Das heißt, es muss geklärt werden, was die spezifische Besonderheit ist, aufgrund derer das Vorhaben förderfähig ist.
Dass die Charité das Interesse hat, hier in doppelter Hinsicht einen Leuchtturm zu errichten und auch im Stadtbild sichtbar zu machen, dass Berlin sich als Hauptstadt der Gesundheitswissenschaften versteht, ist nachvollziehbar, aber noch nicht zwangsläufig ein Fördertatbestand. Wir sind also zurzeit in einer offenen Prüfung und im Gespräch. Da Sie spontan gefragt haben, bin ich nicht auf dem aktuellen Stand, wie weit die Gespräche auf der Arbeitsebene sind. Insofern kann ich Ihnen keine Auskunft geben, bis wann über diese Frage abschließend entschieden sein wird, sondern nur berichten, welche Kriterien es gibt, die aus meiner Sicht dabei abgewogen werden müssen.
Herr Senator! Können Sie uns einen Eindruck vermitteln, über welche Größenordnung der Förderung in Ihrem Haus diskutiert wird und wie hoch das Gesamtinvestitionsvolumen ungefähr ist, von dem die Charité momentan ausgeht?
Jetzt geht es weiter mit einer Frage von Frau Thamm von der Fraktion der CDU. – Bitte schön, Frau Thamm, Sie haben das Wort!
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe eine Frage an Herrn Wowereit: Wer trägt die Anwalts- und Prozesskosten für eine Klage auf Gegendarstellung in einer Berliner Zeitung, in der Sie des Wortbruchs bezichtigt werden – aus welchen Gründen? –, die Sie zurückgezogen haben?